Erlass Mieten (einschl. Nebenkosten) verschiedene Vereine in gemeindlichen Gebäuden Verlängerung ab 01.07.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Gemeinderates, 25.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Aufgrund der vorhandenen Auflagen wegen der anhaltenden Pandemie-Situation können einige örtliche Vereine die Räumlichkeiten der gemeindlichen Vereinsheime nicht für ihre Vereinszwecke nutzen.
Mit Beschluss vom 09.06.2020 hat der Gemeinderat den örtlichen Vereinen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, die Mieten und Nebenkosten für die gemeindlichen Vereinsheime zeitlich befristet erlassen. Mit Beschluss vom 10.02.2021 wurde festgelegt, den Erlasszeitraum für die Mieten und Nebenkosten nochmals zeitlich befristet bis zum 30.06.2021 zu verlängern.
Betroffen waren bisher die Vereine, welche die Räumlichkeiten im alten Rathaus Ebenhausen, im Heimatmuseum Ebenhausen sowie im Musikerheim in Oerlenbach bzw. Rottershausen nutzen und einen entsprechenden Antrag auf Erlass gestellt hatten. 
Zwischenzeitlich liegen Folgeanträge vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nunmehr die Mieten und Nebenkosten beginnend ab 01.07.2021 für ein weiteres halbes Jahr zu erlassen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein Antrag auf Erlass gestellt wird und die tatsächliche Nutzung nicht erfolgen kann.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Vereine über diese Möglichkeit zu informieren.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2021 08:48 Uhr