Datum: 11.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Baurechtliche Angelegenheiten
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und PV-Anlage auf dem Flurstück 426/21 der Gemarkung Eltingshausen, Asternweg 7
2.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Einliegerwohnung, einer Doppelgarage & einem Kfz-Stellplatz auf dem Flurstück 426/27 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 10
3 Erlass Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)
4 Gemeinsames Engagement in der Energiewende
5 Beteiligung an der Energiewende - Meinungsbild des Gemeinderats zum Vorhaben der Energie Allianz Bayern
6 Gesundheitstag der Gemeinde Oerlenbach - Planung
7 Regionalbudget; Antrag der Gemeinde Oerlenbach; Wegweiser für Douvrespark;
8 Kindergartenverein St. Dionys e.V.; Zuschussantrag für smarte Heizthermostate
9 Kindergarten St. Dionys e.V.; Zuschussantrag für die Beschaffung von Stühlen und pädagogischen Material
10 Mitteilungen und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.12.2022, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und PV-Anlage auf dem Flurstück 426/21 der Gemarkung Eltingshausen, Asternweg 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö vorberatend 2.1

Sachverhalt

Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und PV-Anlage auf dem Flurstück 426/21 der Gemarkung Eltingshausen, Asternweg 7 im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Einliegerwohnung, einer Doppelgarage & einem Kfz-Stellplatz auf dem Flurstück 426/27 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Einliegerwohnung, einer Doppelgarage & einem Kfz-Stellplatz auf dem Flurstück 426/27 der Gemarkung Eltingshausen im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.







Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Erlass Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur weiteren Umsetzung des Beschlusses aus der Sitzung vom 07.12.2022 bezüglich der Erhöhung des Hebesatzes Gewerbesteuer ab 01.01.2023 ist der Erlass einer Hebesatzsatzung nötig.

Diese soll folgenden Wortlaut erhalten:
Die Gemeinde Oerlenbach erlässt auf Grund des Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), sowie des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des Art. 18 Bayer. Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende Hebesatzsatzung:
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze
bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)
der Gemeinde Oerlenbach

(Landkreis Bad Kissingen)

§ 1
Hebesätze
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern für das Jahr 2023 und Folgejahre werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
       a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A)                                350 v. H.
       b) für die Grundstücke (B)                                                        350 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                400 v. H.

§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Beschlussvorschlag

Die Hebesatzsatzung wird wie im Sachverhalt vorgestellt erlassen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. Gemeinsames Engagement in der Energiewende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Einheitlicher Beschlussvorschlag (Mail vom 13.12.2022 – Landratsamt Bad Kissingen): 

Aufgrund der extremen Entwicklungen auf dem Energiemarkt und bei der Energieversorgung haben der Landkreis und die Städte und Gemeinden im Landkreis und die Stadt- und Gemeindewerke Überlegungen angestellt für ein gemeinsames Engagement.

Ausgangslage:
  • Investoren drängen zu Investitionsentscheidungen bzw. zum Tätigwerden in der Bauleitplanung
  • Wertschöpfung soll im Landkreis gehalten werden
  • Energieerzeugung war bislang den Gemeinden vorbehalten
  • Änderung der Landkreisordnung steht an, so dass auch Landkreise Energie erzeugen dürfen
  • Formen der Zusammenarbeit werden aktuell ausgelotet – Landkreis und auch die Stadt- und Gemeindewerke im Landkreis sollten möglichst mit eingebunden werden um das dort vorhandene Knowhow nutzen zu können

Ziele:
  • Ziel der gemeinsamen Bestrebungen ist es, einen möglichst großen Teil der Wertschöpfung über alle Stufen der energie- und versorgungswirtschaftlichen Wertschöpfungsketten im Landkreis Bad Kissingen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Landkreis zu erbringen.
  • Den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Bad Kissingen könnte Gelegenheit geboten werden, z.B. sich in Form von Crowdfunding Projekten (Nachrangdarlehen, Inhaberschuldverschreibungen) oder Bürgerenergiegenossenschaften aktiv an der Umsetzung von Projekten zu beteiligen und von diesen zu profitieren. Im Übrigen sollten bevorzugt regionale Kreditinstitute in die Projekt- und Vorhabenfinanzierung einbezogen werden.
  • Durch Realisierung der Überschüsse in den Kommunen (hier sind noch die Grenzen zu ermitteln), Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Sicherung von Knowhow und Arbeitsplätzen in der Region wird auch die Akzeptanz für die Errichtung und den Betrieb regenerativer Erzeugungsanlagen oder die Umsetzung lokaler / regionaler Versorgungskonzepte bei den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis erhöht.
  • Vision: Die Energieversorgung im Landkreis Bad Kissingen wird eins – gemeinsam erschließen wir nachhaltige Energie – für Mobilität, Wärme und elektrische Anwendungen aus der Region für die Region.

Philosophie:
Regional denken:
  • Der Landkreis Bad Kissingen umfasst eine Fläche von 1.137 km2 bei einer Bevölkerung von rund 103.000 Einwohnern – ideale Bedingungen, um Gewinnungsanlagen für erneuerbare Energien so zu installieren, dass diese gut zu den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und zum Landschaftsbild passen! 
  • Energiewende im Landkreis selbst in die Hand nehmen und zwar mit Experten, Institutionen und Kapital aus der Region. 
  • Davon profitieren alle im Landkreis: Wertschöpfung und Kompetenz bleiben hier, Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen steigern die Akzeptanz und schaffen eine Energiewende auf Augenhöhe
  • Die Entwicklung der energiewirtschaftlichen Infrastruktur orientiert sich dabei an Vorstellungen und Bedürfnissen der Kommunen – eine gute Alternative zu spontanen Projektangeboten fremder Investoren! 
  • Indem eine landkreisweite Institution zu 100 % im Eigentum der Kommunen des Landkreises bzw. des Landkreises selbst steht, ist die regionale Gestaltungsmöglichkeit maximal und wird eine gute Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Region geschaffen.

Gemeinsam profitieren:
  • Die Nutzung erneuerbarer Energien erlaubt es Kommunen, unabhängiger zu werden. Energieträger, die bislang überregional oder aus anderen Ländern bezogen werden mussten, können nun vor Ort bereitgestellt werden. Damit findet Wertschöpfung unmittelbar in der Kommune statt.
  • Kommunen, Städte und Gemeinden können in mehrerlei Hinsicht hiervon profitieren: Gemeinsam erschließen wir Nutzenpotenziale durch sinnvolle Verwendung kommunaler Flächen und Liegenschaften, die Beteiligung der Kommunen an der Umsetzung von Projekten im Bereich regenerativer Energien und Infrastrukturentwicklung, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und schließlich die Generierung von Erträgen vor Ort.

Weiteres Vorgehen:
  • Klare Aussage der Städte und Gemeinden bezüglich einer möglichen Beteiligung
  • Einberufung einer Arbeitsgruppe – bereits erfolgt:
    • Erarbeitung möglicher Organisationsformen und Beteiligungsmöglichkeiten, Gesellschafter, Finanzierung etc.
    • Auslotung der Grenzen des kommunalen Handelns (Stichwort: Verbot der Gewinnerzielungsabsicht)
    • Festlegung der Geschäftsfelder und endgültiger Ziele einer möglichen Gesellschaft, z.B.:
  1. Flächensicherung
  2. Planung, Errichtung sowie ggfs. Finanzierung von regenerativen Erzeugungsanlagen
  3. Betrieb dieser Erzeugungsanlagen, technisch sowie wirtschaftlich und Vermarktung der produzierten elektrischen Energie 
  4. Umsetzung und Betrieb von Wärmeversorgungsprojekten
  • Externe Beratung wird notwendig sein

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Oerlenbach erklärt eine grundsätzliche Bereitschaft der Gemeinde zur Beteiligung an einer gemeinsamen Organisation/Gesellschaft zur Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende mit voraussichtlich folgenden Handlungsfeldern:
  1. Flächensicherung
  2. Planung, Errichtung sowie Finanzierung von regenerativen Erzeugungsanlagen
  3. Betrieb dieser Erzeugungsanlagen, technisch sowie wirtschaftlich und Vermarktung der produzierten elektrischen Energie 
  4. Umsetzung und Betrieb von Wärmeversorgungsprojekten

Der endgültige Unternehmensgegenstand ist noch zu verhandeln. Der 1. Bürgermeister Nico Rogge wird ermächtigt, entsprechende Beratungen mit den anderen möglichen Gesellschaftern zu führen. Eine Beschlussfassung bezüglich einer endgültigen Beteiligung wird zu gegebener Zeit vorgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat Oerlenbach erklärt eine grundsätzliche Bereitschaft der Gemeinde zur Beteiligung an einer gemeinsamen Organisation/Gesellschaft zur Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende mit voraussichtlich folgenden Handlungsfeldern:
  1. Flächensicherung
  2. Planung, Errichtung sowie Finanzierung von regenerativen Erzeugungsanlagen
  3. Betrieb dieser Erzeugungsanlagen, technisch sowie wirtschaftlich und Vermarktung der produzierten elektrischen Energie 
  4. Umsetzung und Betrieb von Wärmeversorgungsprojekten

Der endgültige Unternehmensgegenstand ist noch zu verhandeln. Der 1. Bürgermeister Nico Rogge wird ermächtigt, entsprechende Beratungen mit den anderen möglichen Gesellschaftern zu führen. Eine Beschlussfassung bezüglich einer endgültigen Beteiligung wird zu gegebener Zeit vorgenommen.


Folgendes soll als Hinweis aufgenommen werden:

Privatwirtschaftliche Unternehmen sollen nicht eingeschränkt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Beteiligung an der Energiewende - Meinungsbild des Gemeinderats zum Vorhaben der Energie Allianz Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die beiden geplanten Windkraftanlagen, welche durch Bürgerbegehren im Jahr 2019 verhindert wurden, gelten offensichtlich nach den Beschlüssen des bayerischen Landtags seit 16. November 2022 – wegen der aufgeweichten 10 h – Regelung – als privilegierte Außenbereichsvorhaben.

Eine kommunale Bauleitplanung ist daher nicht mehr erforderlich

Die Flächen hat sich der Vorhabensträger bereits im Jahr 2013 gesichert, der Vertrag wurde von der Gemeinde bereits damals unterzeichnet.

Der erneut gestellte Antrag der Energie-Allianz Bayern wird derzeit vom Landratsamt Bad Kissingen geprüft.



Info durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: 

Erneuerbare Energien gehören zu den wichtigsten Stromquellen in Deutschland, und ihr Ausbau ist eine zentrale Säule der Energiewende. Unsere Energieversorgung soll klimaneutral werden und uns gleichzeitig unabhängig vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe machen.

Die Stromversorgung in Deutschland wird Jahr für Jahr „grüner“. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch wächst beständig: von rund sechs Prozent im Jahr 2000 auf rund 45 Prozent im Jahr 2020. Damit wurde die ursprüngliche Zielmarke von 35 Prozent für das Jahr 2020 deutlich übertroffen.

Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Nach der Vollendung des Kohleausstiegs soll die Stromversorgung in Deutschland dann treibhausgasneutral sein. So sieht es das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz – kurz EEG 2023 – vor.

Auch bei der Wärmeversorgung spielen erneuerbare Energien zunehmend eine wichtige Rolle. Derzeit beträgt der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte 16 Prozent.

Die Energieträger der Energiewende
Wind- und Sonnenenergie sind die wichtigsten erneuerbaren Energieträger. Daneben leisten Biomasse und Wasserkraft einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung.

Windenergie spielt gegenwärtig die tragende Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Im Jahr 2021 betrug die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land 56,0 Gigawatt (GW) und auf See 7,8 GW. An Land wurden im Jahr 2020 rund 104,8 Terawattstunden (TWh) und auf See rund 27,3 TWh erzeugt, insgesamt also rund 132 TWh. Im Jahr 2021 ist die Stromerzeugung aus Windenergie trotz gestiegener installierter Leistung witterungsbedingt auf rund 115 Terrawattstunden zurückgegangen. Damit lag im Jahr 2020 der Anteil der Windenergieanlagen am ins Netz eingespeisten Strom bei fast 24 Prozent und war damit erstmals der wichtigste Energieträger in der Stromerzeugung. Im Jahr 2021 ging der Anteil witterungsbedingt zunächst auf rd. 20 Prozent zurück, im ersten Halbjahr 2022 stieg die Erzeugung dann wieder deutlich an.

Bis zum Jahr 2030 soll nach dem novellierten Windenergie-auf-See-Gesetz eine Leistung von mindestens 30 GW bei Windenergie auf See am Netz sein, bei Windenergie an Land nach dem EEG 2023 115 GW und bei Photovoltaik 215 GW. Zur Stärkung der Windenergienutzung an Land werden mit dem EEG 2023 entscheidende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Neben der massiven Anhebung der Ausbauziele wird u.a. das sog. Referenzertragsmodell zur Entwicklung auch weniger windstarker Standorte angepasst und so die Förderung des Windausbaus insbesondere in Süddeutschland gestärkt. Die bestehende Regelung für die finanzielle Beteiligung der Kommunen wird weiterentwickelt und soll zukünftig zum Regelfall werden. Die Degression der Höchstwerte wird ausgesetzt, und die Bundesnetzagentur erhält die Möglichkeit die Höchstwerte z.B. aufgrund der gestiegenen Stromgestehungskosten um bis zu 25 Prozent anzupassen.

Sonnenenergie: Im Strombereich wird mit Photovoltaikanlagen die Energie der Sonnenstrahlung direkt in Strom umgewandelt. Neue Solaranlagen gehören heute zu den günstigsten Erneuerbare-Energien-Technologien. Etwa 2,5 Millionen Photovoltaikanlagen stellten Ende des Jahres 2021 mit rund 59,4 GW mit Blick auf die Leistung den größten Anteil der Stromerzeugungssysteme bei den erneuerbaren Energien, gefolgt von der Windenergie an Land mit einer installierten Leistung von über 56 GW.

Auch bei der Solarenergie werden mit dem EEG 2023 die Rahmenbedingungen verbessert und wichtige Weichen gestellt. So wurde im Bereich der Dachanlagen u.a. eine besondere Vergütung für die Anlagen eingeführt, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen. Und mit Blick auf die Freiflächenanlagen wurden die Flächenkulisse erweitert und besondere Anlagenkonzepte, wie Floating-PV oder Agri-PV in die Förderung integriert.
Im Wärmebereich nutzen die Solarkollektoren die Energie der Sonne, um Wärme für die Trinkwassererwärmung oder für Industrieprozesse zu erzeugen.

Biomasse wird in fester, flüssiger und gasförmiger Form zur Strom- und Wärmeerzeugung und zur Bereitstellung von Biokraftstoffen genutzt. Bezogen auf den Anteil der erneuerbaren Energien insgesamt trug Biomasse im Jahr 2021 mit rd. 21Prozent zur Stromerzeugung, 86 Prozent zum Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte und 88 Prozent zum Endenergieverbrauch im Verkehr bei.

Ergebnis der Klausurtagung des Gemeinderats Oerlenbach vom 14.10. bis 15.10.2022:




Wie sieht der Gemeinderat das Vorhaben der Energie-Allianz Bayern zwei weitere Windkraftanlagen auf der Gemarkung Eltingshausen zu installieren?

Beschluss

Der Gemeinderat Oerlenbach sieht das Vorhaben der Energie-Allianz für zwei weitere Windkraftanlagen positiv. 

Es soll eine Bürgerinformation von Seiten der Energie-Allianz durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

6. Gesundheitstag der Gemeinde Oerlenbach - Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Gemeinde Oerlenbach soll Lebensqualität ganz im Sinne einer attraktiven Wohnsitzgemeinde groß geschrieben. 
Im Rahmen der Klausurtagung des Gemeinderats Oerlenbach vom 14.10. bis 15.10.2022 wurde das Handlungsfeld „Attraktivität der Gemeinde“ erarbeitet. Hierzu gehört auch das Thema Bewegung und Gesundheit.

Aus diesem Grund soll 2023 ein Gesundheitstag organisiert und durchgeführt werden. 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, den Rahmen für einen Gesundheitstag zu eruieren. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Regionalbudget; Antrag der Gemeinde Oerlenbach; Wegweiser für Douvrespark;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Partnerschaftskomitee würde gerne am Douvrespark in Oerlenbach einen Wegweiser
zur Partnergemeinde Douvres la Délivrande anbringen. Des Weiteren soll das Umfeld des Wegweisers gestaltet werden.

Die Gemeinde Oerlenbach könnte die Gestaltung und Beschaffung eines Wegweisers über das Regionalbudget beantragen. 
Die Kosten belaufen sich auf rund 5.000,-- €.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach soll die Gestaltung und Beschaffung eines Wegweisers über das Regionalbudget beantragen.

Bei Ablehnung soll der Wegweiser für ca. 1.100,-- € angeschafft werden. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Kindergartenverein St. Dionys e.V.; Zuschussantrag für smarte Heizthermostate

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Es liegt ein Zuschussantrag des Kindergartenvereines St. Dionys e.V. Rottershausen zum Umbau auf smarte Heizthermostate vor:
Die Gesamtkosten für das benötigte Material belaufen sich lt. vorgelegter Kostenzusammenstellung auf rund 3.750 €. Die nötigen Arbeiten werden in Eigenleistung durchgeführt.
Der Kindergartenverein beantragt eine Förderung in Höhe von 80 % für diese Umrüstungsarbeiten.
In der Vergangenheit wurden den Kindergärten für vergleichbare Maßnahmen 66,66 % (2/3) der Kosten als Zuschuss gewährt. Da seitens der Kirchen/Diözese keine finanzielle Unterstützung zu erwarten ist, wurde bei den letzten Entscheidungen der Fördersatz von 80 % gewährt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, einen Zuschuss in Höhe von 80 % der nachgewiesenen Kosten zu gewähren.
Da das Material über Onlinekauf erworben werden soll, ist darauf zu achten, den wirtschaftlichsten Anbieter zu bevorzugen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Kindergarten St. Dionys e.V.; Zuschussantrag für die Beschaffung von Stühlen und pädagogischen Material

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Es liegt eine weitere Zuschussanfrage des Kindergartenvereines St. Dionys e.V. Rottershausen vor. Beantragt wird die Förderung der Beschaffung von Stühlen und pädagogischem Material:



Das Angebot der Fa. HABA Pro vom 27.10.2022 beläuft sich  für den Teilbereich Möbel (Stühle und Podeste) auf brutto 3.385,65 €.
Mit gleichem Angebot werden Spielmaterialien (pädagogische Artikel) zum Preis von brutto 1.313,26 € angeboten.
Ein weiteres Angebot über Spielmaterialien liegt von der Fa. Spiele gut Vertriebs GmbH vom 08.11.2022 vor. Die Angebotssumme beläuft sich auf brutto 1.624,84 €.
Der Kindergartenverein beantragt für alle Anschaffungen eine Förderung in Höhe von 80 %.

Beschlussvorschlag

a)         Förderung Beschaffung Möbel:
Der Gemeinderat beschließt eine Bezuschussung in Höhe von 80 % der nachgewiesenen Kosten für die Möbel (Stühle und Podeste). Wegen guter Erfahrungen mit diesem Anbieter und Lieferproblemen bei anderen Herstellern genügt in diesem Fall die Vorlage eines Angebotes.
b)         Förderung Spielmaterialien (pädagogische Artikel):
Diese Anschaffungen fallen unter den jährlichen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 16,00 € pro Kind. Dieser sieht eine Bezuschussung in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten bis zum möglichen Höchstbetrag (abhängig von Kinderanzahl) vor.
Da der errechnete Zuschuss (50 % aus 1.313,26 € und 50 % aus 1.624,84 €) in Höhe von 1.469,05 € den zu erwartenden Gesamtzuschuss des Jahres 2023 übersteigen wird (Vorjahresdurchschnitt 700 €), wird ausnahmsweise die Möglichkeit eingeräumt, den vollen Zuschussbetrag in 2023 auszuzahlen und den dadurch in 2023 überzahlten Betrag mit den Investitionszuschüssen der kommenden Jahre zu verrechnen (wurde schon so praktiziert).

Beschluss 1

Förderung Beschaffung Möbel:
Der Gemeinderat beschließt eine Bezuschussung in Höhe von 80 % der nachgewiesenen Kosten für die Möbel (Stühle und Podeste). Wegen guter Erfahrungen mit diesem Anbieter und Lieferproblemen bei anderen Herstellern genügt in diesem Fall die Vorlage eines Angebotes.
Zuschussbetrag in 2023 auszuzahlen und den dadurch in 2023 überzahlten Betrag mit den Investitionszuschüssen der kommenden Jahre zu verrechnen (wurde schon so praktiziert).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Förderung Spielmaterialien (pädagogische Artikel):
Diese Anschaffungen fallen unter den jährlichen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 16,00 € pro Kind. Dieser sieht eine Bezuschussung in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten bis zum möglichen Höchstbetrag (abhängig von Kinderanzahl) vor.
Da der errechnete Zuschuss (50 % aus 1.313,26 € und 50 % aus 1.624,84 €) in Höhe von 1.469,05 € den zu erwartenden Gesamtzuschuss des Jahres 2023 übersteigen wird (Vorjahresdurchschnitt 700 €), wird ausnahmsweise die Möglichkeit eingeräumt, den vollen Zuschussbetrag in 2023 auszuzahlen und den dadurch in 2023 überzahlten Betrag mit den Investitionszuschüssen der kommenden Jahre zu verrechnen (wurde schon so praktiziert).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö 10

Sachverhalt

Der 1. Bgm. informiert: 


PV-Anlagen:

Auskunft des Bayernwerks:
Für die beiden Projekte Bauhof und Grundschule sind wir in den letzten Zügen und planen Anfang März die Montage und den Anschluss ein. 
Für die Hegler Halle haben wir vor kurzem die statische Freigabe durch Ihren Statiker erhalten und beginnen nun mit der Detailplanung und Materialbeschaffung etc. Entsprechend dazu benötigen wir noch einen Stromlaufplan der Hegler Halle.
Wenn wir mit der Planung fertig sind planen wir auch hier ein die Anlage Mitte April zu bauen und anzuschließen.
Wir melden uns wieder rechtzeitig bei Ihnen, sobald wir ein festes Startdatum nennen können oder wenn sich etwas verschiebt oder wir sogar früher montieren können.

LED-Umstellung: 

LED-Straßenlampen sind bestellt – aktuell bekannter Liefertermin Ende Januar 2023

Projekt Bücherschrank Eltingshausen 

Das Projekt wurde von den ehrenamtlichen Ideengebern als momentan nicht mehr umsetzbar abgesagt.

Baugebiet Thüringer Straße II

11 Bauplätze sind verkauft.
Bis Ende des Monats werden 18 Bauplätze verkauft sein.
8 Personen haben den Bauplatz zurückgegeben.

Brückensanierung in der Nähe vom 5-Dörfer-Blick

Das Anschreiben an alle Grundstückeigentümer zur Kenntnisnahme der geplanten Maßnahme von April – Oktober 2023 verlässt in der nächsten Woche das Rathaus.



Feuerwehrzufahrt / Datzebrunnweg

Am Datzebrunnweg stehen mittlerweile Fahrzeuge recht häufig ungünstig, so dass die Fa. Hegler auf die bestehende, aber noch nicht ausgeschilderte, Feuerwehrzufahrt hingewiesen hat. Die Verwaltung wird dort nun ein Verkehrsschild mit Hinweis auf die Feuerwehrzufahrt anbringen.



Auswertung/Ergebnis der hausärztlichen Befragung liegt vor: 


Das vollständige Ergebnis wird dem GR zur Verfügung gestellt.


 Projekt Grüngitter

Das Projekt „Grüngitter“ wurde erfolgreich abgeschlossen.



Gemeinde Oerlenbach hat nachhaltig profitiert und einige Maßnahmen :

 


Die vollständige Präsentation wird dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.

Stromversorgung der Gemeinde

Mit den Stadtwerken Dachau wurden ein dreijähriger Stromliefervertrag geschlossen


Digitales Amt

Die Gemeinde Oerlenbach erhält von der „Digitalministerin“ Judith Gerlach das Prädikat „Digitales Amt“. 

Datenstand vom 06.02.2023 10:50 Uhr