Datum: 01.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bericht Gemeinde-Jugendpfleger
3 Förderantrag Regionalbudget – Graffiti Stellwände
4 Baurechtliche Angelegenheiten
4.1 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/30 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 16
4.2 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses auf dem Flurstück 581/1 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 36
5 Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ mit integrierter Grünordnung im Gemeindeteil Eltingshausen, mit Berichtigung (= 17. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach; Satzungsbeschluss
6 Erneuerung des Eingangsbereichs der Kita Oerlenbach; Vergabe der Planung Leistungsphasen 1 - 2
7 Außenspielgeräte Kita Ebenhausen; Auftragsvergabe
8 Kita Ebenhausen; Verbindungsweg
9 Bedarfsplan - Bedarfsanerkennung der Kindertagesstätte St. Martin; Eltingshausen
10 Gehweg Bahnhofstraße Ebenhausen; Zugang zum Bahngelände
11 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 39. Sitzung des Gemeinderates 01.02.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.01.2023, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bericht Gemeinde-Jugendpfleger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 39. Sitzung des Gemeinderates 01.02.2023 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinde-Jugendpfleger stellt seinen Bericht 2022 vor. 

Die Jugendarbeit steht für: 


Aktivitäten: 

Jugendbürgerversammlung, Workshops, Bau der Unterstellhalle usw. 

 

 

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3. Förderantrag Regionalbudget – Graffiti Stellwände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 39. Sitzung des Gemeinderates 01.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Projekt „Graffiti Stellwände“ wurde vom Kreisjugendpfleger als besonders geeignet angesehen. 

Den Jugendlichen soll die Möglichkeit zur Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit gegeben werden. Dies kann mit Graffiti-Kunst auf definierten Stellwänden erfolgen. Im Rahmen von Workshops wird die Kunst nähergebracht. Diese Stellwände können auch als Abgrenzung oder Sichtschutz verwendet werden. 





Die Kosten belaufen sich auf rund 5.900,-- €

Es wird vorgeschlagen, die Graffiti Stellwände im Rahmen des Regionalbudget zu 
beantragen.

Beschlussvorschlag

Die Graffiti Stellwände sollen im Rahmen des Regionalbudget beantragt werden.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 39. Sitzung des Gemeinderates 01.02.2023 ö 4
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4.1. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/30 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 39. Sitzung des Gemeinderates 01.02.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Nachbarunterschriften: Der Bauplatz Am Gries 15 wurde von der Gemeinde Oerlenbach bereits verkauft. In den Bauantragsunterlagen ist keine Unterschrift der Käufer dieses Bauplatzes vorhanden.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.


Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenze
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt.
Der beabsichtigte Standort der Doppelgarage befindet sich teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche


 

Veranschaulichung der Situation der Garageneinfahrt, für den Fall, dass die Doppelgarage innerhalb der Baugrenzen stehen würde:

Aus dem Bauantrag entnommene Begründung zum Antrag auf Befreiung:

Beschlussvorschlag

Soll erarbeitet werden. 

Beschluss

Der Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze wird wie dargestellt zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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4.2. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses auf dem Flurstück 581/1 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 36

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 39. Sitzung des Gemeinderates 01.02.2023 ö 4.2

Sachverhalt

Nachbarunterschriften: In der Erstschrift der Bauantragsunterlagen sind die Nachbarunterschriften vollständig. In der Zweit- und Drittschrift der Bauantragsunterlagen sind keine Nachbarunterschriften vorhanden.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Wohnhaus:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Dachform Gegengiebel
Satteldach
Pultdach
Geschoßflächenzahl
0,5
0,66
Dachneigung
40° bis 50°
Hauptdach 36°
Gegengiebel und Dachgauben: flach geneigt
Farbe der Dacheindeckung
rot bzw. rotbraun
Hauptdach: anthrazitgrau in Verbindung mit evtl. PV-Anlage
Gegengiebel und Dachgauben: Grauton
Firsthöhe
maximal 11,00 m
- gemessen von der Oberkannte des natürlichen Geländes: 11,485 m
- gemessen von der Oberkannte des Fertigfußbodens im Erdgeschoss: 11,075 m 
Art der Dacheindeckung des Gegengiebels und der Dachgaube
Dachziegel, Dachsteine
Metall
Breite der Dachgauben
Die Breite der Dachgauben darf 1,50 m nicht überschreiten. Die Gesamtbreite der Dachgauben darf nicht größer sein als 1/3 der Trauflänge.
zwei Dachgauben, welche jeweils ca. 1,90 m breit sind. 


Fahrräder Kinderwagen:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Dachform
Satteldach
Flachdach/Pultdach
Art der Dacheindeckung 
Dachziegel, Dachsteine
Metall
Farbe der Dacheindeckung
rot bzw. rotbraun
Grauton


Müllraum:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenze
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt.
Der beabsichtigte Standort des Müllraumes befindet sich teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
Dachform
Satteldach
Flachdach/Pultdach
Art der Dacheindeckung 
Dachziegel, Dachsteine
Metall
Farbe der Dacheindeckung
rot bzw. rotbraun
Grauton





Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Wohnhaus die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform des Gegengiebels, der Geschoßflächenzahl, der Dachneigung, der Farbe der Dacheindeckung, der Firsthöhe und der Breite der Dachgauben.
Falls für den Gegengiebel und für die Dachgauben hinsichtlich der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Dachneigung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat für diesen Gegengiebel und für diese Dachgauben diese Befreiungen.
Der Gemeinderat erteilt für den Müllraum die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze.
Falls für die Gebäude Fahrräder/Kinderwagen und Müllraum hinsichtlich der Dachform, der Art der Dacheindeckung und der Farbe der Dacheindeckung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat für diese Gebäude diese Befreiungen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ mit integrierter Grünordnung im Gemeindeteil Eltingshausen, mit Berichtigung (= 17. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 39. Sitzung des Gemeinderates 01.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach hat in seiner Sitzung am 15.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ im Gemeindeteil Eltingshausen, mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach, beschlossen. Das Aufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). 
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.10.2021 im Amtsblatt Nr. 22 des Landratsamtes Bad Kissingen ortsüblich bekannt gemacht.

In der Sitzung des Gemeinderates am 27.07.2022 wurde der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beschlossen. 
Die Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen, erfolgte am 16.09.2022 durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 19 des Landratsamtes Bad Kissingen. 
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 26.09.2022 bis 28.10.2022, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Mit Schreiben vom 16.09.2022 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, sowie die Nachbarkommunen, frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2022 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Bebauungsplan einschließlich Begründung, in der Fassung vom 07.12.2022, wurde in gleicher Sitzung gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB, wurde die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung, sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Nachbargemeinden beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf in der überarbeiteten und gebilligten Fassung vom 07.12.2022, einschließlich Begründung und spezieller artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), lag in der Zeit vom 19.12.2022 bis 20.01.2023 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Bekanntgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 09.12.2022 durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 25 des Landratsamtes Bad Kissingen. Zusätzlich wurden die Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Oerlenbach zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. 
Mit Schreiben vom 09.12.2022 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung informiert und erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf, bis zum 20.01.2023 gebeten.
__________________________________________________________________________

Während der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wurden keine Einwände, Bedenken und Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgetragen.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbarkommunen haben im Rahmen der erneuten Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Bautechnik
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
  4. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde
  5. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
  6. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  7. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
  8. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat BQ – Bauleitplanung, München
  9. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Geldersheim
  10. Stadt Bad Kissingen
  11. Gemeinde Ramsthal

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbarkommunen haben im Rahmen der erneuten Beteiligung ihr Einverständnis mit der Aufstellung des Bebauungsplanes geäußert:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
  3. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
  4. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale
  5. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
  6. TKN Deutschland GmbH, Iphofen
  7. PLEdoc GmbH, Essen
  8. Gemeinde Rannungen
  9. Gemeinde Nüdlingen
  10. Gemeinde Poppenhausen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, haben eine Stellungnahme abgegeben und darin erneut Anregungen und Hinweise zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgetragen:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Jugendamt
  2. Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen
  3. Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Würzburg
  4. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, Bamberg
  5. Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Fuchsstadt und Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg
  6. Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
__________________________________________________________________________

  1. BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

  1. Stellungnahme landratsamt Bad Kissingen, Jugendamt vom 29.12.2022

Das Jugendamt hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme des Jugendamtes ist identisch mit der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahme vom 10.10.2022. Hiermit hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.12.2022 im Rahmen der Abwägung eingehend befasst. Das Beschlussergebnis wurde dem Jugendamt zur Kenntnis gebracht. Auf den Beschluss vom 07.12.2022 wird nochmals verwiesen. Ergänzend wird erneut festgestellt, dass die Gemeinde Oerlenbach bei der örtlichen Bedarfsplanung die Wohngrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und alle Baugebiete im Gemeindegebiet berücksichtigen wird. Das Jugendamt wird zudem bei der Planung der Kindertageseinrichtung rechtzeitig beteiligt. Eine weitere Beschlussfassung ist aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich.


  1. Stellungnahme kreisbrandinspektor des landkreises bad kissingen vom 15.12.2022

Der Kreisbrandinspektor hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme des Kreisbrandinspektors ist identisch mit der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahme vom 23.10.2022. Hiermit hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.12.2022 im Rahmen der Abwägung eingehend befasst. Das Beschlussergebnis wurde dem KBI zur Kenntnis gebracht. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den Beschluss vom 07.12.2022 verwiesen. Wie hierbei bereits festgestellt, können die maßgeblichen Anforderungen an den vorbereitenden und aktiven Brandschutz bei der Realisierung des Plangebietes erfüllt werden. Eine weitere oder vertiefende Beschlussfassung ist somit aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich.


  1. Stellungnahme Regierung von Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung vom 19.12.2022

Die Höhere Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 20.10.2022 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, und die grundsätzlich zustimmende Haltung zur vorgelegten Planung, wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, dass die Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Eine weitere Beschlussfassung ist nicht erforderlich.



  1. Stellungnahme deutsche telekom technik gmbh vom 18.01.2023

Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Auf die bestehenden Telekommunikationslinien in Randbereich des Geltungsbereiches wird im Rahmen der Erschließung der Grundstücke Rücksicht genommen. Die Leitungsbestände werden im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt. 

Die Bauherren/Grundstückseigentümer werden darüber informiert, sich bezüglich der Telekommunikationsversorgung, rechtzeitig mit der Deutschen Telekom Technik GmbH in Verbindung zu setzen. Im Zuge dieser Vorgehensweise kann sichergestellt werden, dass der Bestand und der Betrieb der vorhandenen Leitungen gewährleistet bleibt.

Bei der Planung und Ausführung werden die Kabelschutzanweisungen beachtet. Auf ausreichende Abstände von Baumstandorten zu neuen und bestehenden Leitungen wird geachtet, nötigenfalls werden Wurzelschutzplatten o. ä. eingebracht.

Die Hinweise zur Prüfung einer Ausbauentscheidung durch die Telekom wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Maßnahmen Dritter sind nach derzeitigem Stand möglicherweise durch die Bayernwerk Netz GmbH geplant.


Für:                 18                        Gegen:                0 


  1. Stellungnahmen Bayernwerk netz gmbh vom 17.01.2023 und GASVERSORGUNG UNTERFRANKEN GMBH vom 12.12.2022

Die Bayernwerk Netz GmbH und die Gasversorgung Unterfranken GmbH haben sich mit o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die jeweils eigenständigen Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung (Berichtigung) sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes sind inhaltlich nahezu identisch mit denen, die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingingen. 

Die Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat am 07.12.2022 sachlich abgewogen, das Abwägungsergebnis wurde der Bayernwerk Netz GmbH im Zuge der erneuten Beteiligung zur Kenntnis gegeben. 
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird ergänzend nochmals auf den Beschluss des Gemeinderates vom 07.12.2022 verwiesen. Die mitgeteilten Bestandskabel und -leitungen sind bereits im Bebauungsplanentwurf nachrichtlich enthalten. 

Eine erneute oder vertiefende Beschlussfassung ist nicht erforderlich.



  1. Stellungnahme ZWECKVERBAND ZUR WASSERVERSORGUNG DER RHÖN-MAINTAL-GRUPPE vom 09.12.2022

Der Wasserzweckverband hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Verweis auf die Stellungnahme vom 21.10.2022 aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.12.2022 sach- und fachgerecht abgewogen, das Abwägungsergebnis wurde dem Zweckverband im Zuge der erneuten Beteiligung zur Kenntnis gegeben. 

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird vom Gemeinderat auf seinen Beschluss vom 07.12.2022 verwiesen. Eine weitere oder vertiefende Beschlussfassung ist hierzu nicht erforderlich.
__________________________________________________________________________

  1. SONSTIGES

Bei der Prüfung der Unterlagen wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass es sich bei der dem Bebauungsplan angehörigen und beigelegten Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach, nicht um dessen 15. Änderung sondern um die 17. Änderung handelt. Um Verfahrensfehler auszuschließen wird nachträglich eine formelle Anpassung der fortlaufenden Änderungsnummer empfohlen.

__________________________________________________________________________

  1. SATZUNGSBESCHLUSS

Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. 
Die erneut vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wurden geprüft und durch Beschluss abgewogen. 
Materielle Planänderungen oder -ergänzungen sind aufgrund der Beschlussfassung nicht erforderlich. Die erforderlichen Ergänzungen und redaktionellen Anpassungen im Planentwurf und der Begründung des Bebauungsplanes, sowie die formelle Anpassung des zugehörigen Flächennutzungsplanentwurfes, haben keine Auswirkungen auf die angestrebte städtebauliche Ordnung, das Planungsziel oder die Grundzüge der Planung, und bedingen keine erneute Auslegungspflicht im Sinne des 4a Abs. 3 BauGB.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ - bestehend aus dem Planwerk mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Begründung - kann als Satzung beschlossen werden.





Der Bebauungsplan mit Begründung wurde dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1: 
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung des Flächennutzungsplanentwurfes auf folgenden Plantitel:

„17. Änderung (Berichtigung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“, Gemeindeteil Eltingshausen“



Beschluss 2: 
Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach beschließt gemäß § 10 BauGB, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“, in der Fassung vom 01.02.2023 als Satzung.

Die Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“, in der Fassung vom 01.02.2023, wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes und die zugehörige Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach (= 17. Änderung) öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Auf der Höhe“ in Kraft bzw. wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung des Flächennutzungsplanentwurfes auf folgenden Plantitel:

„17. Änderung (Berichtigung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“, Gemeindeteil Eltingshausen“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach beschließt gemäß § 10 BauGB, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“, in der Fassung vom 01.02.2023 als Satzung.

Die Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“, in der Fassung vom 01.02.2023, wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes und die zugehörige Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach (= 17. Änderung) öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Auf der Höhe“ in Kraft bzw. wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Erneuerung des Eingangsbereichs der Kita Oerlenbach; Vergabe der Planung Leistungsphasen 1 - 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 39. Sitzung des Gemeinderates 01.02.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Kindergarten St. Burkard regt eine Umgestaltung des Eingangsbereichs mit neuer Haustüre an. 



Die Verwaltung hat sich bereits ein Bild vor Ort gemacht. 


Eine Umgestaltung ist mit viel Aufwand und Kosten verbunden. Auch müssen Vorschriften und Richtlinien eingehalten werden. 

Für eine Kostenprognose ist eine Grundlangenermittlung und eine Vorplanung notwendig (Leistungsphasen 1 u. 2). 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, einen befähigten Planer zu suchen und die Leistungsphasen 1 – 2 zu vergeben.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Außenspielgeräte Kita Ebenhausen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 39. Sitzung des Gemeinderates 01.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Angebot der Außenspielgeräte für die Kita Ebenhausen liegt vor.

Aussage Planer: 
Wir haben in der Kostenschätzung (siehe Anhang) für die Geräte einen Kostenansatz von insgesamt 16.850,-- € netto. Das Angebot liegt bei 14.061 € netto. 


Da eine lange Lieferzeit von bis zu 14 Wochen zu erwarten ist, wurde der Auftrag aus Dringlichkeitsgründen bereits durch die Verwaltung erteilt.

Beschlussvorschlag

Die Auftragsvergabe durch die Verwaltung wird gebilligt. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Kita Ebenhausen; Verbindungsweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 39. Sitzung des Gemeinderates 01.02.2023 ö 8

Sachverhalt

Anschreiben der Vorstandschaft des Aktion Kindergartens e.V.:

Wir möchten gerne, dass zwischen den neu geplanten Parkplätzen und dem Zugang zum Kindergarten, ein kleiner Verbindungsweg gepflastert wird. So müssen die Kinder, nicht wie aktuell, auf der Straße laufen, um zum Kindergarten zu gelangen. Dies ist sehr gefährlich, da direkt gegenüber vom Eingang die Eltern, während der Bring- und Abholzeiten, ein- und ausparken. Zudem können die Kinder, wenn sie zum Turnen gehen, diesen Weg nutzen. Eine Zeichnung finden Sie anbei.

Der gewünschte Weg nimmt ca. 20 m² in Anspruch. Es ist mit geringen Mehrkosten zu rechnen. 



Da es sich um eine sicherheitsrelevante Verbesserung handelt, steht die Verwaltung dem Ansinnen positiv gegenüber.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Erstellung des Verbindungswegs zu. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Bedarfsplan - Bedarfsanerkennung der Kindertagesstätte St. Martin; Eltingshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 39. Sitzung des Gemeinderates 01.02.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die bestehende Betriebserlaubnis ist aus 2018.




Im laufenden Jahr 2023 ist der Kindergarten immer wieder an der Kapazitätsgrenze.
In 2024 liegen bereits so viele Anmeldungen vor, dass zeitweise die Anzahl der benötigten Plätze bei 61 Kindern liegt, so dass der Bedarf nicht gedeckt werden kann. 

In der letzten Zeit kommen vermehrt Anfragen für Aufnahmen für Kinder unter 2 Jahren bzw. ab 1 Jahr. Diese müssen aus Kapazitätsgründen ablehnt werden.

Des Weiteren ist in Eltingshausen ein Neubaugebiet mit 32 Bauplätze geschaffen worden. Die Bebauung hat bereits begonnen. 
Daher wird mit einer Erhöhung der durchschnittlichen Geburten um mindestens 3 – 5 Kinder ab 2024 gerechnet. 

Sofern das Bedürfnis einer Betreuung von Kindern ab 1 Jahr gedeckt werden kann, sind voraussichtlich rund 15 Kleinkinder hinzuzurechnen. 


BEDARFSFESTSTELLUNG

Die jetzige Belegung und die künftige Entwicklung werden als Bedarf herangezogen. 

In Eltingshausen entwickelt sich eine außergewöhnliche Bedarfssituation. Bereits jetzt müssen Anfragen abgelehnt und auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen werden. Kinder unter 2 Jahren können nicht aufgenommen werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass in den kommenden Jahren (auch auf Grund des Neubaugebiets mit 32 Bauplätzen) der Bedarf noch erheblich steigen wird. Der Rechtsanspruch der Eltern von Kindern ab einem Jahr auf einen Betreuungsplatz kann zur Zeit im Kindergarten Eltingshausen nicht nachgekommen werden. 
Mehrere Eltern haben bereits einen Bedarf für die kommenden Jahre angemeldet. Des Weiteren sind bereits einige Kinder in anderen Einrichtungen untergebracht.

Auch ist zu beachten, dass die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung nur im Rahmen eines Kindergartenneubaus gedeckt werden können. 

a) Kleinkindplätze für Kinder unter 3 Jahren:

Bei den Kleinkindplätzen sollten alle notwendigen Plätze im Ortsteil Eltingshausen anerkannt werden, da nicht abzusehen ist, wie sich das Wunsch- und Wahlrecht in den kommenden Jahren auswirkt.

Überwiegend werden Kleinkindplätze voraussichtlich am Vormittag bis ca. 13/14 Uhr in Anspruch genommen.

Kleinkindplätze
24

b) Kinder im Kindergartenalter:

Plätze
50


Es war immer Wunsch der Einrichtung, die Kleinkindgruppen mit maximal 12 Kindern und die Kindergartengruppen mit maximal 25 Kindern pro Gruppe zu belegen. Dies ist auf Grund des Bedarfs in den kommenden Jahren mit den aktuellen räumlichen Verhältnissen nicht möglich. Gerechnet wurde ab 2024 mit bis zu 15 Geburten pro Jahrgang für den Ortsteil Eltingshausen. 

BEDARFSANERKENNUNG

Die Bedarfsanerkennung erfolgt aufgrund der durchgeführten Bestandsfeststellung, Bedürfniserhebung und Bedarfsfeststellung. Die Gemeinde entscheidet hierbei, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder anerkennt. Es wird bestimmt, welche bestehenden Plätze für die Deckung des örtlichen Bedarfs notwendig sind und welcher jeweilige Bedarf noch ungedeckt ist. 
Vom Bayer. Sozialministerium wird empfohlen, zu dem ermittelten Bedarf einen Puffer hinzuzurechnen und diesen höheren Bedarf anzuerkennen. Dieser Puffer schafft weder zusätzliche Plätze, noch erkennt die Gemeinde auswärtige Plätze als bedarfsnotwendig an. Für die Gemeinde entsteht demzufolge keine Mehrbelastung, die höhere Anerkennung erspart nur den Aufwand den festgestellten Bedarf öfter korrigieren zu müssen.

Es sollten folgende Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt werden:

a) Kleinkindplätze für Kinder unter 3 Jahren:

Kleinkindplätze
28

b) Plätze für Kindergartenkinder:

Kindergartenplätze
56

Dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern soll vollumfänglich Rechnung getragen.


Der vollständige Bedarfsplan wurde dem Gemeinderat bereits zu Verfügung gestellt. 

Beschlussvorschlag

Der Bedarf wird wie folgt anerkannt.

a) Kleinkindplätze für Kinder unter 3 Jahren:

Kleinkindplätze
28

b) Plätze für Kindergartenkinder:

Kindergartenplätze
56

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Gehweg Bahnhofstraße Ebenhausen; Zugang zum Bahngelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 39. Sitzung des Gemeinderates 01.02.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Vor dem ehemaligen Bahnhof Ebenhausen bis zum Zugang des Bahngeländes wurde ein neuer Gehweg geschaffen.
Der Auftrag wurde an das wirtschaftlichste Unternehmen zum Angebotspreis von brutto 14.837,90 € vergeben.
Durch Mengenmehrungen und zusätzlichen notwendigen Geländeanpassungen ergaben sich letztlich geprüfte Kosten in Höhe von brutto 23.640,99 €.

Bei der Vermessung des Bahnhofsparkplatzes wurden die Grenzpunkte für den Gehwegbau mit festgestellt. Dabei hat sich ergeben, dass die Errichtung des Gehwegs auf dem gemeindlichen Grund so nicht möglich ist.  Mit dem Besitzer des Grundstücks Fl.-Nr.  627/20 Gemarkung Oerlenbach konnte Tauschvereinbarung getroffen werden. Die Gemeinde erhält dadurch 16 m² mehr Fläche. Da es Ansinnen der Gemeinde war, sind die Kosten der Vermessung und die Notarkosten von der Gemeinde zu übernehmen. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1: 
Der Gemeinderat genehmigt die Mehrkosten in Höhe von 8.803,09 €.

Beschluss 2: 
Die Vermessungskosten sowie die noch anfallenden Notarkosten werden gebilligt. 

Beschluss 1

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 39. Sitzung des Gemeinderates 01.02.2023 ö 11

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert: 

20 Jahre Partnerschaftskomitee
    • Angemeldet sind nun 38 Personen aus Frankreich
    • Zudem kommen ca. 50 Personen aus Deutschland
    • Zusätzlich Gemeinderat & Ehrengäste
    • In Summe ca. 120 Personen
    • Besuch von 18. – 21. Mai 2023 geplant
    • Partnerschaftskomitee stellt Programm zusammen
    • Kostenansatz für Gemeinde wird in einer der kommenden Sitzungen vorgestellt

Baugebiet Thüringer Straße II
  • 18 Bauplätze sind verkauft
  • 10 Personen haben den Bauplatz zurückgegeben
  • Verkauf von 4 weiteren Flächen in den kommenden Wochen
  • Zweite Verkaufsrunde wird nun eingeläutet

PV-Anlagen:
      • Montage der Rathaus-Anlage ist für März / April 2023 geplant

Gemeindesaal
      • Fenster wurden ausgetauscht, Haustüre wurde modernisiert
      • FFW Eltingshausen bedankt sich ausdrücklich beim Gemeinderat

Telefonanlage im Rathaus:
  • Es kommt immer wieder zu Ausfällen trotz Wartung und Systemüberprüfung durch Avaya
  • Verwaltung erwägt die Umrüstung auf ein neues System
  • Weitere Informationen folgen

Lebenshilfe Bad Kissingen
Lebenshilfe Bad Kissingen hat sich im Rathaus vorgestellt und sich für die Mitgliedschaft der Gemeinde bedankt

Digitales Amt
Auszeichnung „Digitales Amt“ wurde uns durch die Staatsministerin Gerlach überreicht; Danke gilt der Verwaltung für die zügige Umsetzung, die Gemeinde Oerlenbach ist damit im Landkreis Vorreiter

Ortsreferentenbesprechung
Ortsreferentenbesprechung hat stattgefunden, die geplanten Projekte werden nun in den Haushaltsvorentwurf eingearbeitet; die Haushaltsberatungen erfolgen im Mai 2023

Aufbau von Notstromversorgungen für Gebäude der Gemeinde Oerlenbach, Stand: 1.2.2023

  • Das Haus der Mitte und das Rathaus Oerlenbach wurden von Elektro Walter mit je einer Vorrichtung zum Einspeisen von Notstrom ausgestattet.
  • Im Feuerwehrgerätehaus Oerlenbach konnte die Installation dieser Einspeisevorrichtung aufgrund des noch nicht gelieferten neuen Zählerschrankes noch nicht abgeschlossen werden.
  • Notstromaggregate: Am 28.11.2022 wurden 2 Notstromaggregate bestellt. Dieses Bestellung wurde allerdings am 16.01.2023 kostenfrei storniert, da erforderliche Unterlagen für diese Aggregate nicht zu bekommen sind.
    • Aufgrund der von Benedikt Kessler zu diesem Thema durchgeführten Recherchen und aufgrund der nachfolgend genannten Netzanalysen wurde erkannt, dass zum Aufbau dieser Notstromversorgungen noch technische Fragen zu klären sind. Mit der Klärung dieser Fragen wurde unter Federführung von Benedikt begonnen. Die Installation der Einspeisevorrichtungen und die Beschaffung der Stromaggregate wird fortgesetzt, sobald diese Fragen geklärt sind.
    • Bei folgenden Gebäuden wurde der Auftrag zur Installation dieser Einspeisevorrichtungen an Elektro Walter vergeben, jedoch mit der Installation noch nicht begonnen (einzelne Einspeisesteckdosen und Schalter wurden bereits geliefert):
      • Feuerwehrgerätehaus Ebenhausen
      • Feuerwehrgerätehaus Rottershausen 
      • Gemeindesaal Eltingshausen mit Feuerwehrgerätehaus
      • Schule Oerlenbach, nur für die Wärmeerzeugungsanlage
      • Turnhalle Ebenhausen
      • Turnhalle Rottershausen
      • Schule Rottershausen, nur für die Wärmeerzeugungsanlage:

    • Bei folgenden Gebäuden wurden Netzanalysen durchgeführt:
      • Schule Oerlenbach, nur für die Wärmeerzeugungsanlage
      • Turnhalle Ebenhausen 
      • Turnhalle Rottershausen
      • Feuerwehrgerätehaus Ebenhausen
In diesem Zusammenhang erreichte uns ein am 1. Februar 2023 eingegangenes Schreiben des Landrats Thomas Bold, welches der Niederschrift angehängt wird.

Datenstand vom 02.03.2023 09:54 Uhr