Datum: 01.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Baurechtliche Angelegenheiten
2.1 Bauantrag zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Flurstück 286/25 der Gemarkung Oerlenbach, Wolfstr. 9
2.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/34 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 13
2.3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Abstellraum auf dem Flurstück 426/24 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 6
3 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
4 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“ GT Oerlenbach der Gemeinde Oerlenbach; Aufstellungsbeschluss
5 Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Pfersbach", Gemeinde Poppenhausen, Gemeindeteil Pfersdorf, Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
6 Plakatierung durch örtliche Vereine
7 Änderung der Grabart von Grabstätten auf dem Friedhof in Oerlenbach
8 Antrag auf Nutzung gemeindlicher Räume durch die Energieallianz Bayern
9 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.02.2023, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2023 ö 2
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2.1. Bauantrag zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Flurstück 286/25 der Gemarkung Oerlenbach, Wolfstr. 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Nachbarunterschriften: vollständig
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Grundflächenzahl
0,4
Grundflächenzahl 1: 0,49
Grundflächenzahl 2: 0,67
Dachneigung
28° bis 36°
Baugrenzen
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt.
Der beabsichtigte Standort der Erweiterung des bestehenden Wohnhauses befindet sich teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
Höhe der Kniestöcke
0,5 m
ca. 2,60 m

Der Antragsteller beantragt die Erweiterung des auf dem Flurstück 286/25 der Gemarkung Oerlenbach stehenden Wohnhauses Wolfstr. 9.




Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannte Wohnhauserweiterung die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Grundflächenzahl, hinsichtlich der Dachneigung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Falls hinsichtlich der Höhe der Kniestöcke eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Vom Landratsamt Bad Kissingen ist zu prüfen, ob der Brandschutz für dieses Bauvorhaben sichergestellt ist.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/34 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/34 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 13 im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.
 
 

Beschlussvorschlag

kein Beschluss

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2.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Abstellraum auf dem Flurstück 426/24 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2023 ö 2.3

Sachverhalt

Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Abstellraum auf dem Flurstück 426/24 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 6 im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.
 

 

Beschlussvorschlag

kein Beschluss

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3. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Oerlenbach besitzt einen vom Landratsamt Bad Kissingen genehmigten und wirksamen Flächennutzungsplan, der bereits 17 mal geändert wurde. In den Flächennutzungsplan wurde ein Landschaftsplan integriert.

Aufgrund konkreter Nachfragen für gewerblich nutzbare Grundstücke, beabsichtigt die Gemeinde Oerlenbach die Erweiterung des Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 214 (Gem. Oerlenbach). Städtebauliche Zielsetzung ist die Schaffung der Genehmigungsvoraussetzungen für die Ausweisung gewerblich nutzbarer Grundstücke auf derzeit landwirtschaftlich genutzter Fläche im derzeitigen Außenbereich. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Erweiterungsareal „Grünland“ sowie ein Teilgebiet für „gewässergeprägte Räume und Talniederungen mit ganzjährigem Bodenbewuchs, extensiver Nutzung und besonderen ökologischen Funktionen“ dar.

Die Lage sowie der räumliche Umfang des Änderungsbereiches kann dem nachstehenden Übersichtslageplan entnommen werden (blaue Umrandung). 


Um dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 2 BauGB) zu genügen, ist in einem eigenständigen Bauleitplanverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan notwendig, in dessen Zuge die Darstellung von gewerblich nutzbarer Baufläche im Bereich des Erweiterungsgebietes erfolgen soll.

Die Gemeinde Oerlenbach hat mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

Beschlussvorschlag

Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach im Zusammenhang mit der Erweiterung des Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Das Änderungsgebiet umfasst insgesamt ca. 0,7 ha Fläche der Grundstücke Fl.Nr. 201, 214 und 339 (jeweils Teilflächen), Gemarkung Oerlenbach, im Bereich des Gewerbegebietes „Am Kreisel“ im Gemeindeteil Oerlenbach. Vorgesehen ist die Darstellung von zu gewerblichen Zwecken nutzbaren Bauflächen.

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) mit der Erweiterung des Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“ für den Gemeindeteil Oerlenbach. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“ GT Oerlenbach der Gemeinde Oerlenbach; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Aufgrund bestehender Nachfragen nach gewerblich nutzbaren Grundstücken, beabsichtigt die Gemeinde Oerlenbach die Erweiterung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“ im Gemeindeteil Oerlenbach.

Das hierfür vorgesehene Grundstück Fl. Nr. 214, Gemarkung Oerlenbach, liegt im derzeit unbeplanten Außenbereich, im unmittelbaren Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Am Kreisel“. Die Erweiterungsfläche umfasst insgesamt ca. 0,7 ha und wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt.

Die Lage sowie der räumliche Umfang des Erweiterungsgebietes kann dem nachstehenden Übersichtslageplan entnommen werden (blaue Umrandung). 


Zur Erlangung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die angestrebte gewerbliche Nutzung, ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB erforderlich. Allgemeines Ziel der Planung ist es, dem Bedarf zu entsprechen und eine dazu geeignete Fläche zu nutzen.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach ist das Plangebiet nicht als baulich nutzbare Fläche dargestellt, sodass aus Gründen des Entwicklungsgebotes (§ 8 Abs. 2 BauGB), zusätzlich die Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes notwendig wird. Diese kann im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, zeitgleich mit dem Verfahren zur Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgen.

Die Gemeinde Oerlenbach hat mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung des Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“. Die Bereitstellung zusätzlicher Bauflächen entspricht den städtebaulichen Entwicklungszielen der Gemeinde Oerlenbach im Bereich des Gewerbegebietes „Am Kreisel“.

Der ca. 0,7 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet die nachfolgenden Grundstücke:
Fl. Nrn. (teilweise): 201, 214 und 339, Gemarkung Oerlenbach. 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach erfolgt im Parallelverfahren mit der Erweiterung des Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“.  

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Pfersbach", Gemeinde Poppenhausen, Gemeindeteil Pfersdorf, Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Poppenhausen beabsichtigt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Pfersbach“, südöstlich vom Ortsteil Pfersdorf und nördlich von der Straße „Am Pfersbach“, die 2. Änderung mit Erweiterung durchzuführen.
Hierzu wurde von Seiten des Gemeinderats Poppenhausen die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Pfersbach“, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. § 1 BauGB, mit dem Ziel Dorfgebietsflächen nach § 5 BauNVO auszuweisen, in der Sitzung vom 30.05.2022 beschlossen.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Plakatierung durch örtliche Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Immer wieder kommt es vor, dass örtliche Vereine Ihre Veranstaltungen mit Plakaten in den unterschiedlichsten Formaten im Gemeindegebiet Oerlenbach bewerben. Dabei wird die Werbung teilweise auch an Stellen aufgestellt, die die Verkehrssicherheit gefährden kann. Bisher war hierfür kein Antrag nötig und die Gemeindeverwaltung hat erst mit dem Aufstellen /Anbringen der Plakate von der jeweiligen Maßnahme erfahren. Die Plakate wurden, in den meisten Fällen, auch wenn Sie eine Gefährdung darstellen konnten, bisher geduldet.
(Beispiel: hier auf Höhe des Fußgängerüberweges an der B286)
Um eine einheitliche und sichere Vorgehensweise zu etablieren, hat die Verwaltung geplant folgendes Schreiben (Auszug) an alle Vereine zu versenden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder kommt es vor, dass örtliche Vereine Ihre Veranstaltungen mit Plakaten in den unterschiedlichsten Formaten im Gemeindegebiet Oerlenbach bewerben. Dabei wird die Werbung teilweise auch an Stellen aufgestellt, die die Verkehrssicherheit gefährden könnten. Bisher war hierfür kein Antrag nötig und die Gemeindeverwaltung hat erst mit dem Aufstellen /Anbringen der Plakate von der jeweiligen Maßnahme erfahren. Die Plakate wurden, in den meisten Fällen, auch wenn Sie eine Gefährdung darstellen konnten, bisher geduldet.
Um eine einheitliche Vorgehensweise bei Plakatierungen für Veranstaltungen von örtlichen Vereinen zu erlangen, möchten wir darauf hinweisen, dass diese aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 01.03.2023 ab sofort grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Ein entsprechender Antrag ist auf der Homepage der Gemeinde Oerlenbach unter „Formulare/Bürgerservice online“ zu finden. Der „Antrag auf Erlaubnis einer Plakatierung“ ist rechtzeitig, also mindestens zwei Wochen vor der geplanten Maßnahme, bei der Gemeindeverwaltung zur weiteren Bearbeitung einzureichen. So hat die Gemeinde vorab die Möglichkeit die verschiedenen Sachverhalte zu prüfen und die beantragte Plakatierung zu genehmigen. Die Aufstellung von Plakaten und Werbeträgern bleibt für die örtlichen Vereine weiterhin kostenfrei.

Bereits in diesem Schreiben möchten wir darauf hinweisen, dass aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs keine Plakate am Kreisverkehr in Oerlenbach aufgestellt werden dürfen. Die gesetzlichen Sichtfelder sind freizuhalten. Der betroffene Bereich wurde mit einem roten Kreis in der Planskizze markiert. Die Fußgängerüberwege wurden darin mit einbezogen, da Fahrzeugführer besonders an diesen Stellen auf Fußgänger und Fahrradfahrer achten müssen. Auch die Aufstellung von Plakaten an Kreuzungsbereichen wird aus den gleichen Gründen als kritisch erachtet. 
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt wurde bereits vorab per Stellungnahme in das weitere Vorgehen der Gemeinde Oerlenbach mit einbezogen und hat explizit auf die freizuhaltenden Bereiche am Kreisverkehr hingewiesen.
Für Werbung anlässlich allgemeiner Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden gelten separate verfassungsrechtlich garantierte Rechte, die entsprechend den Vorschriften umgesetzt werden müssen. Auch hier muss die Gemeindeverwaltung im Einzelfall entscheiden.
Gemäß dem gemeindlichen Motto „Gemeinsam geht´s besser“ freuen wir uns, dass Sie das Gemeindegebiet in Zukunft mit uns etwas sicherer machen.
Vielen Dank im Voraus.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass ab sofort, jegliche Plakatierungen auch durch örtliche Vereine genehmigungspflichtig sind. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, dass im Sachverhalt aufgeführte Schreiben an die örtlichen Vereine zu versenden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt rote Bereiche (Verbot von Plakatierungen) und grüne Bereiche (Plakatierung von örtlichen Vereinen ohne weiteren Antrag erlaubt) zu erarbeiten und zu skizzieren.
Diese sind dann den Vereinen mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Änderung der Grabart von Grabstätten auf dem Friedhof in Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Auf dem Friedhof in Oerlenbach sind aktuell noch zwei Urnengräber frei, die bei einem Sterbefall vergeben werden könnten. Mittlerweile sind ca. 2/3 der anfallenden Bestattungen Urnenbestattungen. Der Bedarf einer Erweiterung der beliebten „Urnengräber“ ist erfahrungsgemäß gegeben und sinnvoll.
Zurzeit stehen ca. 14 aufgelassene Reihengräber für Bestattungen zur Verfügung. Bereits vor einigen Jahren wurden acht neue Reihengräber (siehe weißer Pfeil) auf dem Friedhof Oerlenbach erstellt, da man damals von deren Notwendigkeit ausging. Diese neuen, noch nie belegten Reihengräber könnten ohne großen Aufwand in Urnengräber umgewandelt werden. Geplant wäre hier, die Grabstellen den Größenvorschriften nach abzuteilen und die dadurch entstehende Restfläche mit Sträuchern neu an zu sähen.
gelb = Reihengräber, pink = Doppelgräber, lila = Urnenstelen, türkis = Urnengräber

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Nutzung gemeindlicher Räume durch die Energieallianz Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Die Energieallianz Bayern möchte am 02.05.2023 die ganze Wilhelm-Hegler-Halle für eine Bürgerinformationsveranstaltung nutzen. Veranstaltungszeitraum ist von 17.00 bis 20.00 Uhr.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt der Energieallianz Bayern die Wilhelm-Hegler-Halle zur Verfügung zu stellen. Die Vermietung erfolgt auf der Grundlage der gemeindlichen Nutzungsbedingungen (einschl. Zuschlag für Auswärtige und Gewerbe). 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 40. Sitzung des Gemeinderates 01.03.2023 ö 9

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert:

Breitbandausbau:
Die Telekom Deutschland GmbH teilt auf wiederholte Nachfrage der Gemeinde Oerlenbach mit, dass eine Erweiterung des eigenwirtschaftlichen Ausbaugebietes geprüft wurde. Die Ortsteile Eltingshausen und Rottershausen werden eigenwirtschaftlich ausgebaut. Aktuell ist ein Komplettausbau (Ortsteile Oerlenbach und Ebenhausen) und auch eine Erweiterung der „Schwarzen Pfütze“ und des „Bahnhofs Rottershausen“ nicht für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau vorgesehen.

Mobilfunk:
Erweiterung der bestehenden Ortsfesten Funkanlage
Die Telefonica Deutschland plant, die Infrastruktur für mobiles Breitband in der Gemeinde zu modernisieren. Dazu soll der Standort in Eltingshausen um eine 5G-Sendeanlage erweitert werden. 


28. Dorfwettbewerb 2023 - 2026
Der Landkreis hat dazu aufgerufen, dass sich Kommunen und deren Ortsteile für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ bewerben können.

Schulküche Oerlenbach
Die Montage der Schulküche beginnt am 3. April 2023

Fortführung der Jubiläumsallee
Die Flurstück 637 Gemarkung Eltingshausen (bestehendes 400er Rohr + Elektrokabel der RMG) sowie Flurstück 575 der Gemarkung Eltingshausen werden von den Flächeneigentümern nicht verkauft (auch nicht teilweise), so dass die Jubiläumsallee lediglich auf den Flurstücken 201 bzw. 213 der Gemarkung Oerlenbach fortgeführt werden kann.

Endgültige Herstellung der Lindenstraße sowie Verlegung der Containerstellplätze
Die Ausschreibung der Lindenstraße in Rottershausen ist erfolgt, Vergabe in der heutigen nicht-öffentlichen Sitzung. Im Zuge der Bauarbeiten wird auch der Container-Stellplatz mit verlegt. Der neue Platz befindet sich in den Siebengärten ggü. des bestehenden Bushäuschens. Die Anlieger der Lindenstraße wurden darüber schriftlich bereits informiert, weiterhin wurde eine Bekanntmachung veröffentlicht.
Der Arbeiten von der Domstraße bis zur Pflasterfläche haben bereits begonnen und dauern voraussichtlich bis Mitte April 2023.

Schwarze Pfütze
Das Konzept zum Abriss und zur Neugestaltung wurde von der Verwaltung beauftragt. Der Gemeinderat hat entschieden, den bestehenden Keller nicht in die Pläne zur Neugestaltung mit einzubeziehen. Gründe: Aufwändige Sanierung, kostenintensive Abdichtungsarbeiten und Unterhaltungsmaßnahmen, Verkehrssicherung, kein Konzept zur Kellerbetreibung.
Der Bürgermeister hat das Architekturbüro darauf hingewiesen, dass der Abriss des bestehenden Gebäudes nach Möglichkeit noch in diesem Jahr erfolgen soll.
Von Seiten des Planungsbüros wurde uns folgendes mitgeteilt:
„wie bereits mitgeteilt, haben wir uns am 24.02.2023 zum Zwecke der Durchführung des Abbruchs und der Entsorgung des Schuttes mit einem Abbruchunternehmer verständigt.

Der Abbruchunternehmer hat uns darauf hingewiesen, dass u.a. Grundlagen im Vorfeld der Rückbaumaßnahme geklärt werden müssen:
  • mit der Deponie Wirmsthal, als nächstliegende Kreisdeponie für die Entsorgung asbesthaltigen Abfalls, muss abgestimmt werden, ob das Schuttmaterial dort angenommen wird
  • ggfs. muss das Material nochmals beprobt werden
  • zu klären auch, ob das Schuttmaterial als Ganzes (Konglomerat) oder getrennt nach einzelnen Chargen zu entsorgen ist

  • mit dem Gewerbeaufsichtsamt muss besprochen werden, welche Schutzmaßnahmen für das Umfeld und die bauausführenden Firmen zu treffen sind

  • von der Gemeinde bzw. Feuerwehr ist zu erfragen, mit welchen Löschmitteln der Brand bekämpft wurde, um auf eine evtl. Kontamination des umgebenden Erdreiches schließen zu können

Wir werden in den nächsten 2 Wochen Termine mit o.g. Verantwortlichen vereinbaren, um die Grundlagen für eine Planung und Ausschreibung zusammenzustellen.“



Bauplätze „Thüringer Str. II“
Zum 1. März 2023 wurden bisher 18 Bauplätze verkauft.
Zwei Notartermine stehen unmittelbar bevor. 
Zwei weitere Notartermine werden im April / Mai stattfinden.
Insgesamt haben zehn Personen ihren Rücktritt mündlich oder per Email erklärt. Bisher liegen jedoch nur drei schriftliche Rücktrittserklärungen vom bestehenden Vertrag vor. Die Verwaltung fordert die derzeit noch fehlenden Rücktrittserklärungen als letztes Mittel durch Einschreiben an. Hierbei erfolgt eine letztmalige Fristsetzung.
Die Personen auf der Warteliste werden nun der Reihe nach, nach ihrem Kaufinteresse abgefragt.

Fußweg zwischen Edeka und Norma
Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit der Prüfung zur Umsetzung eines Übergangs beauftragt. Zwischenzeitlich wurden Gespräche mit AZV und Ladeneigentümerin geführt. Da ohnehin in diesem Jahr einige bauliche Maßnahmen am Edeka vorgesehen sind, soll auf Bitten der Ladeneigentümerin zunächst auf diese Maßnahmen gewartet werden. Im Anschluss daran kann diese sich die Schaffung eines Übergangs auf Kosten von einzelnen Parkplätzen grundsätzlich vorstellen. Die konkrete Maßnahme ist jedoch im Vorfeld mit ihr separat abzustimmen. Eine Angebotseinholung ist also erst nach Beendigung der privaten baulichen Maßnahmen sinnvoll. Die Verwaltung weist nochmal auf die Komplexität der Maßnahme hin (kleine Brücke erforderlich, Höhenverhältnisse unterschiedlich, Absturzsicherung erforderlich) sowie auf die lediglich verkehrstechnisch komplizierte und gefährliche Lösungsmöglichkeit (Überquerung endet direkt auf der Straße, Überquerung der Straße direkt vor Einfahrt Norma) hin.

     

Mehrkostenanzeigen Domstraße / Lindenstraße, Fa. Glöckle
Die Fa. Glöckle hat weitere Mehrkostenanzeigen an die Gemeinde übersandt.
Einerseits wurde in der Lindenstraße unter der bestehenden Schotterschicht eine Asphaltstraße auf gesamter Ausbaulänge vorgefunden, welche gelöst, separiert, transportiert und entsorgt werden musste. Andererseits kam es bei der Herstellung der bituminösen Schichten in Fahrbahnen und Gehwegen aufgrund der besonderen Wirtschaftslage zur Kündigung der Preise zum Jahresende 2022. Für den gesamten Asphalt, sowie das neue Mischgut AC 8 DS, können die Preise im Jahr 2023 nicht mehr gehalten werden, sodass mit Mehrkosten zu rechnen ist. Ebenfalls kommt es in den Wintermonaten zu Aufschlägen, welche vom Mischwerk geltend gemacht werden.
Jugendraum Oerlenbach
Einen Antrag eines Erziehungsbeauftragten zur Anschaffung eines Tischkickers für den Jugendraum Oerlenbach wurde abgelehnt, da der Jugendraum erst im vergangenen Jahr mit einem vergleichbaren Gerät ausgestattet wurde. Dabei wurde auch bedacht, dass im Moment andere Überlegungen in den anderen Ortsteilen Priorität haben.

Standesamtsgebühren ab 2022 (siehe auch Beschluss vom 29.06.2022)
Laut Mitteilung der Stadt Bad Kissingen vom 02.06.2022 sollte eine Erhöhung des Erstattungsbetrags von rund 3,00 € auf 4,80 € pro Einwohner erfolgen. Nach mehreren gemeinsamen Gesprächen und im gegenseitigem Einvernehmen mit allen beteiligten Gemeinden  erhöht sich  der Erstattungsbetrag für die Abrechnungsjahre 2022 – 2024 auf 3,50 € pro Einwohner.   Für die Abrechnungsjahre 2025 – 2026 werden 4,00 € pro Einwohner fällig. Anschließende erfolgt eine Neubewertung. 

Toilettenreinigung auf den Friedhöfen Oerlenbach, Eltingshausen und Rottershausen
Beschluss vom 19.10.2022: 
Die Reinigungsarbeiten (1 x Monat, April - Oktober) sollen an eine Reinigungsfirma vergeben werden. Sollte festgestellt werden, dass der Reinigungsturnus nicht ausreicht, so ist dieser auf 2 x im Monat zu erweitern. 
Es wurden 5 Reinigungsfirmen angefragt. 
Uns liegt ein Angebot der Gebäudereinigung Scholl GmbH aus Bad Kissingen vor. 
Die Kosten der Reinigung für die 3 gemeindlichen Toiletten inklusive An- und Abfahrt belaufen sich pro Ausführung auf rund 165,-- € brutto. 

Neuwahl Jugendschöffen
Die Amtsperiode der aktuellen Jugendschöffen endet zum 31.12.2023. Für den Zeitraum 2024 bis 2028 ist daher die Neuwahl der Jugendschöffen vorzunehmen.
Das Landratsamt Bad Kissingen - Jugendamt - bittet zwei geeignete weibliche und männliche Personen zu melden, die sich zur Wahl der Jugendschöffen zur Verfügung stellen würden. Diese Personen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wenn es interessierte Personen gibt, nimmt das Landratsamt entsprechenden Vorschlägen über die Gemeinden durch die Gemeinde Oerlenbach gerne entgegen.
Wir bitten um zeitnahe Bewerbung bis 9. März 2023.
Die Auswahl der vorzuschlagenden Personen an das Landgericht Schweinfurt trifft der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bad Kissingen.
Weitere Informationen und das Bewerbungsformular werden später per E-Mail zur Verfügung gestellt.


Verkehrsschau 2023
Die Gemeinde führt in diesem Jahr wieder eine Verkehrsschau durch. Diesbezüglich zu klärende  Sachverhalte, Wünsche und Anträge bitte innerhalb der nächsten zwei Wochen schriftlich bei Nadine Schmitt einreichen.


Windschutzstreifen und Heckenrückschnitt

Folgende Windschutzstreifen und Hecken (Markierungen) wurden zurückgeschnitten: 


   

Datenstand vom 30.03.2023 10:13 Uhr