Datum: 29.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Oerlenbach" mit Grünordnungsplan im Gemeindeteil Rottershausen, mit Berichtigung (= 19. Änderung) des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
3 Baurechtliche Angelegenheiten
3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Flurstück 426/23 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 8
3.2 Bauantrag zum Bauvorhaben "Rückbau des Sattel-, Pultdach am Bestand, Neubau eines Pultdachs & PV-Anlage auf dem gesamten Dach" auf dem Flurstück 46 der Gemarkung Oerlenbach, Hannbusch 25
4 Satzung der Gemeinde Oerlenbach über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung und Ablöse von Kinderspielplätzen
5 Straßenunterhaltungsmaßnahmen (Tiefbau) im Gemeindebereich
6 Straßenbeleuchtungsanlage Lindenstraße in Rottershausen
7 Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rottershausen - Bestätigung
8 Städtebauliche, architektonische und denkmalpflegerische Beratung in der Gemeinde Oerlenbach
9 Energiesparkommune; LED Tauschaktion
10 Antrag St. Martinsverein e.V. Eltingshausen - Bezuschussung Anschaffung Reinigungsgerät für Kindergarten
11 Änderung Nutzungsvertrag und Projektunterstützung Obst- und Gartenbauverein Rottershausen e.V.
12 Anfrage auf Unterstützung der Aussen-Darstellung von Ortsvereinen durch die Gemeinde
13 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.03.2023, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Oerlenbach" mit Grünordnungsplan im Gemeindeteil Rottershausen, mit Berichtigung (= 19. Änderung) des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung beschäftigt sich intensiv mit dem Thema „Energiewende“. Im Interesse der Allgemeinheit sollen dabei vorrangig gemeindliche Flächen genutzt werden. Neben den bereits bestehenden und geplanten Windkraftanlagen macht ein sog. „Strommix“ in Verbindung mit Sonnenenergie Sinn. Weiterhin muss bedacht werden, dass für geplante Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen das entsprechende Stromnetz vorhanden sein muss. Ziel der Gemeindeverwaltung ist den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch gem. Energie-Atlas Bayern der Bayerischen Staatsregierung auf 300 % zu erhöhen.
Zwischenzeitlich hat der Vorhabensträger „Energie-Allianz Bayern“ den Antrag auf Einleitung eines Planverfahrens für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in Oerlenbach gestellt.
Das betroffene Grundstück ist ein gemeindliches Ackergrundstück mit schwacher Bonität sowie groben und steinigen Untergrund. Durch die vorhandenen Windkraftanlagen liegen die bereits genutzten Stromleitungen direkt auf den Zuwegungen zum betroffenen Grundstück. Eine Freiflächen-PV-Anlage würde das Landschafsbild nicht zusätzlich beeinträchtigen, auch das neben an liegende Bodendenkmal ist nicht betroffen. Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung liegt bei ca. 270 m.

Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 01.02.2023 beauftragt, das Bauleitverfahren, den Städtebaulichen Vertrag sowie den Gestattungsvertrag vorzubereiten.

Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Rottershausen" mit Grünordnungsplan im Gemeindeteil Rottershausen, mit Berichtigung (= 19. Änderung) des Flächennutzungsplans im Paralellverfahren
Planungsziel
Ein Bebauungsplan hat das Ziel, die rechtsverbindlichen und planungsrechtliche Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Modulen zur Gewinnung von Solarenergie zu schaffen. Eine Abgrenzung der Bauflächen muss unter Berücksichtigung der landschaftlichen und topografischen Gegebenheiten sowie der Planungsvorgaben im weiteren Verfahren erfolgen.
Neben den Flächen für die Solaranlagen sind, vorzugsweise innerhalb des Plan- oder/und des Gemeindegebietes vollständig oder anteilig, die Flächen für Ausgleichsflächen, in einer noch festzulegenden Größenordnung, zu verorten, Die Größenordnung der erforderlichen Ausgleichsflächen und die zu realisierenden Maßnahmen wären im Verfahren zu klären. Die Bereiche für die Solaranlagen würden als „Sondergebiet Photovoltaik“ gemäß § 11, Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
Technische Planung
Die Solarmodule würden, feststehend in Reihe, montiert werden. Der lichte Abstand der Reihen untereinander ergibt sich aus den Belangen der zu vermeidenden Verschattung. Die Größe der Module variiert in Abhängigkeit vom Hersteller. Die Einzelmodule werden jeweils in sog. Modultischen eingebaut. Die Module können mittels Leichtmetallkonstruktion aufgeständert werden. Die Gestellpfosten werden hierzu in den Boden eingerammt. Die Rammtiefe beträgt in Abhängigkeit vom Boden zwischen 1,5 m und 2,0 m, die Höhe der aufgeständerten Module beträgt maximal 3,5 m. Die Höhe der Nebengebäude (Wechselrichter/Trafostation) beträgt maximal 3 m. Die unteren Modulkanten müssen zur Verhinderung der Verschattung durch Bewuchs und Verschmutzung durch vom Boden aufspritzendes Wasser mindestes 0,6 m über dem Gelände angebracht sein. Die Wahl der Art der Aufständerung wird erst im Zuge der Detailplanung festgeschrieben.

Eigentumsverhältnisse für die geplante Anlage
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstücke 909 in der Gemarkung Rottershausen.
Die Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff der Freiflächenphotovoltaik-Anlage sollen, soweit sich im Verfahren nichts anderes ergibt, ebenfalls auf diesen Grundstücken vorgenommen werden.
Die Flurstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Die Lage des Plangebietes ist in der Anlage 1 dargestellt.
Die Größe des vorgeschlagenen Geltungsbereichs umfasst ca. 2,2 ha.
Lageplanbeschreibung
Das Planungsgebiet umfasst das oben genannte Flurstück, das im Westen und Osten jeweils durch einen Flurweg abgegrenzt ist und im Norden und Süden durch die gekennzeichneten Flurstücksgrenzen, siehe Karte im Anhang 1.
Erschließung
Die Erschließung der einzelnen Gebiete erfolgt über bereits vorhandene gemeindeeigene Feldwege oder im Eigentum der Grundstückbesitzer befindlichen Zuwegungen oder Straßen.

Beschluss 1

Der Bebauungsplan erhält den Namen „Solarpark Rottershausen“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage für das Gebiet mit dem räumlichen Geltungsbereich der Flurnummer 909, Gemarkung Rottershausen, dargestellt in beiliegendem Lageplan, die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Rottershausen“ mit Grünordnungsplan und die entsprechende 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Die Verfahrens- und Planungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. 
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, § 2 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird die Energieallianz Bayern GmbH & Co KG nach Maßgabe des Vertrages über Übertragung von Verfahrensschritten der Bauleitplanung gemäß § 4b BauGB beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 3
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3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Flurstück 426/23 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Flurstück 426/23 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 8, im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.

Beschlussvorschlag

kein Beschluss

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3.2. Bauantrag zum Bauvorhaben "Rückbau des Sattel-, Pultdach am Bestand, Neubau eines Pultdachs & PV-Anlage auf dem gesamten Dach" auf dem Flurstück 46 der Gemarkung Oerlenbach, Hannbusch 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Der Antragsteller beantragt für zwei aneinandergebaute, auf dem Flurstück 46 der Gemarkung Oerlenbach stehende Hallen den Rückbau des Sattel- und des Pultdaches, den Neubau eines Pultdachs mit PV-Anlage auf dem gesamten Dach und mit Erweiterung um ein Carport auf dem Flurstück 46 der Gemarkung Oerlenbach.
Die Gemeindeverwaltung erkennt keine Bedenken.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Satzung der Gemeinde Oerlenbach über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung und Ablöse von Kinderspielplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Änderungen durch die Bayerische Bauordnungsnovelle zum 1. Februar 2021
Wird ein Gebäude mit mehr als drei Wohnungen errichtet, muss der Bauherr weiterhin den Nachweis eines „ausreichend“ großen Spielplatzes erbringen. Durch die Neuerung verweist Art. 7 Abs. 3 S. 2 BayBO auf den Katalog des Art. 47 Abs. 3 BayBO, sodass sich jetzt mehrere Alternativen bieten, den Nachweis zu erbringen. 
Entweder wird der Spielplatz auf dem Baugrundstück selbst errichtet oder der Bauherr erbringt den Nachweis, dass auf einem benachbarten Grundstück ein geeigneter Spielplatz gegeben ist. Alternativ hierzu kann der Bauherr einen Ablösevertrag mit der Gemeinde schließen, durch den er die Kosten zur Herstellung eines Spielplatzes übernimmt. 
Der neu geschaffene Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 BayBO ermächtigt die Gemeinde, durch Satzung die Anforderungen an einen „ausreichend großen“ Spielplatz bzw. die Höhe einer Spielplatzablöse zu definieren, sodass der Bauherr bereits im Vorfeld mehr Planungssicherheit erhält.
Die Gemeinde hat den Geldbetrag für eine Ablösung von Kinderspielplätzen für die Herstellung oder Unterhaltung einer örtlichen Kinder- oder Jugendfreizeiteinrichtung zu verwenden.
Sofern die Gemeinde Ablöseverträge befürwortet, sollte um eine Gleichbehandlung aller (auch für die Zukunft) zu erwirken, eine entsprechende Satzung Grundlage sein. 

Entwurf: 

Satzung über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung und Ablösung von Kinderspielplätzen
(Kinderspielplatzsatzung)

Die Gemeinde Oerlenbach erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 und 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2023 (GVBl. S. 22) folgende Satzung: 



§ 1
Geltungsbereich

1. Die Satzung gilt für private Kinderspielplätze innerhalb des Gemeindegebiets. Sie regelt die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und den Unterhalt der Kinderspielplätze, sowie eine Ablöse im Sinne des Art. 7 BayBO. Die Satzung ist anzuwenden bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten. Sie ist ebenso anzuwenden bei einer Nutzungsänderung, Änderung oder Erweiterung von baulichen Anlagen, sofern mehr als drei Wohneinheiten geschaffen werden. 

2. Regelungen in rechtskräftigen oder künftigen Bebauungsplänen, die von den Regelungen dieser Satzung abweichen, haben Vorrang. 

§ 2
Begriffe

Kinderspielplätze im Sinne dieser Satzung sind Spielplätze für Kinder in der Altersgruppe bis zu sechs Jahren (Kleinkinder) und Spielplätze für Kinder von sechs bis zwölf Jahren im Sinn der DIN 18034-1. 

§ 3
Allgemeine Anforderungen

1. Kinderspielplätze sind windgeschützt und gegen öffentliche Verkehrsflächen sowie andere Anlagen, wie Kraftfahrzeugstellplätze oder Standplätze für Abfallbehälter, ausreichend abgeschirmt zu errichten. Sie müssen für die Kinder gefahrlos zu erreichen sein, ohne Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsflächen. Sie sind an der verkehrsabgewandten Seite zu errichten.

2. Um ausreichend Schatten zu spenden, sollen standortgerechte Bäume gepflanzt werden. Die Bepflanzungen dürfen keine Gefahr in sich bergen und keine giftigen Gehölze enthalten (im Sinn der DIN 18034). 

§ 4
Größe und Lage der Kinderspielplätze

1. Die Bruttofläche des Kinderspielplatzes muss je 25 m² Wohnfläche 1,5 m², jedoch mindestens 60 m² betragen.

2. Spielplätze mit einer Größe von mehr als 120 m² dürfen einen Abstand von 10 m (gemessen ab der Außenkante des jeweiligen Spielplatzes) zu den Fenstern und Aufenthaltsräumen nicht unterschreiten.

3. Bei der Ermittlung der Bruttofläche bleiben Wohnungen außer Ansatz, wenn ein Spielplatz nach Art der Wohnung nicht erforderlich ist. Darunter fallen insbesondere Einzimmerappartements, Anlagen für betreutes Wohnen sowie Studenten- und Lehrlingswohnheimen. 

4. Kinderspielplätze sind grundsätzlich auf dem Baugrundstück selbst herzustellen. Auf Antrag kann gestattet werden, diese in der Nähe des Baugrundstücks herzustellen, sofern ein geeignetes Grundstück zur Verfügung steht und seine Benutzung für diesen Zweck dinglich gesichert wird. Den entsprechenden Nachweis muss der/die Bauherr/in erbringen. 

§ 5
Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung des Spielplatzes

1.Kinderspielplätze sind mit einer abgegrenzten Sandspielfläche von 1 m² je Wohneinheit, jedoch in einer Mindestgröße von 4 m², auszustatten. Der eingefüllte Spielsand muss in der Qualität dem Verwendungszweck angemessen sein und ist auf durchlässigem Untergrund in einer Höhe von mindestens 0,40 m zu schütten. Er ist nach Erfordernis, mindestens einmal im Jahr, zu reinigen oder zu erneuern

2. Kinderspielplätzte zwischen 60 m² und 90 m² sind außerdem mit mindestens drei ortsfesten Spielgeräten (z.B. Federwippe, Schaukel etc.) mit geeignetem Fallschutz auszustatten. Kinderspielplätze mit mehr als 90 m² mit mindestens vier Spielgeräten sowie entsprechendem Fallschutz auszustatten.

3. Sie sind bei einer Größe bis zu 90 m² mit mindestens einem ortsfesten Behälter für Abfälle auszustatten sowie mit mindestens zwei ortsfesten Sitzeinrichtungen und mit mehr als 90 m² mit mindestens drei ortsfesten Sitzeinrichtungen einzuplanen.

4. Die Kinderspielplätze sind, einschließlich ihrer Zugänge und Ausstattungen, entsprechend ihrer Zweckbestimmung durch den Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer dauerhaft zu erhalten du zu pflegen. Schadhafte Ausstattungen und Spielgeräte sind umgehend instand zu setzen oder zu erneuern. Wartungsarbeiten und Sicherheitskontrollen sind normgerecht im Sinn der DIN 18034 durchzuführen. 

§ 6
Ablöse

1. Für Bauvorhaben, bei denen ein Spielplatz gemäß dieser Satzung zu errichten ist,
kann eine Ablösevereinbarung mit der Gemeinde Oerlenbach geschlossen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ablösung der erforderlichen Kinderspielplatzflächen.


2. Wenn nach Art der Wohneinheiten ein privater, bestehender Kinderspielplatz für Kleinkinder bei bereits bestehenden Gebäuden nicht mehr benötigt wird, kann eine Ablöse bei gleichzeitigem Rückbau des Kinderspielplatzes gemäß § 7 und § 8 dieser Satzung erfolgen.


§ 7
Höhe des Ablösebetrags

Der Ablösebetrag wird nach der folgenden Formel berechnet:

A= (B + KH + UK) x F

A: Ablösebetrag in Euro (Abrundungen auf volle 5,-- €) 

B: Bodenrichtwert des Baugrundstücks je m² in Euro
 
KH: Herstellungskosten des Kinderspielplatzes je m² in Euro; diese sind mit 50,-- € angesetzt 

UK: Unterhaltungskosten der Spielplatzfläche je m² in Euro, hochgerechnet auf die Dauer von 20 Jahren; diese sind mit 80,-- € anzusetzen

F: erforderliche Spielplatzfläche in m² nach § 4 dieser Satzung oder bei Rückbau eines vorhandenen Spielplatzes die tatsächliche Spielplatzfläche in m²

§ 8
Verwendung der Ablöse

Die Ablösebeträge werden ausschließlich zur Herstellung öffentlicher Kinderspielplätze bzw. zur Erweiterung und / oder Unterhaltung bereits bestehender öffentlicher Kinderspielplätze im Geltungsbereich dieser Satzung oder für die Herstellung oder Unterhaltung örtlicher Kinder- oder Jugendfreizeiteinrichtung verwendet.

§ 9
Abweichungen

In begründeten Fällen können Abweichungen gem. Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO zugelassen werden. 


§ 10
Ordnungswidrigkeiten

Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen dieser Ortssatzung können gemäß Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO mit einem Bußgeld bis zu 100.000,-- € geahndet werden. 

§ 11
Inkrafttreten

Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Oerlenbach, 
Nico Rogge
1. Bürgermeister


Berechnungsbeispiel:

Bodenrichtwert: 85,-- €
Herstellungskosten: 50,-- €
Unterhaltskosten: 80,-- €
Mindestgröße; 60 m²

85 + 50 + 80 = 215 x 60 = 12.900,-- € Ablösebetrag

Beschlussvorschlag

Die Satzung wird wie im Sachverhalt dargestellt beschlossen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Straßenunterhaltungsmaßnahmen (Tiefbau) im Gemeindebereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Gemeindebereich wurden im letzten und laufenden Jahr in jeweils zwei Gemeindeteilen Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
Diese Arbeiten im Tiefbaubereich sollten auch auf den Wegeunterhalt (Feld-/Waldwege) ausgeweitet werden und in den kommenden beiden Jahren 2024 und 2025 fortgesetzt werden, um einer weiteren Zustandsverschlechterung entgegenzuwirken.
Es sollten entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € jeweils in 2024 und 2025 für den Straßenbereich vorgesehen werden sowie 50.000 € jeweils in 2024 und 2025 für den Feld- und Waldwegesektor. Jahresleistungsverzeichnisse und Prioritätenlisten sollten angefordert bzw. erstellt werden. 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Jahre 2024 und 2025 die genannten Haushaltsmittel im Verwaltungshaushalt zu berücksichtigen. Das weitere Vorgehen mit Erstellung einer Prioritätenliste sowie der Einholung von Jahresleistungsverzeichnissen kann erfolgen. Der gemeindliche Bauhof soll in die Planungs- und Abnahmeabwicklung mit einbezogen werden.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Straßenbeleuchtungsanlage Lindenstraße in Rottershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen des Ausbaus der Lindenstraße sollte ein durchgehende Ortsbeleuchtung installiert werden. 

   
Angebot Bayernwerk: 

Beschlussvorschlag

Der Auftrag wird an das Bayernwerk Netz zum Angebotspreis in Höhe von 6.687,53 € vergeben.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rottershausen - Bestätigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Alexander Herrlein wurde im Rahmen einer Dienstversammlung von den anwesenden aktiven Feuerwehrdienstleistenden zum Kommandanten gewählt.
Der Gemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG Herrn Alexander Herrlein als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Rottershausen für die Dauer von 6 Jahren.
Das Benehmen mit dem Kreisbrandrat ist herzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG Herrn Alexander Herrlein als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Rottershausen für die Dauer von 6 Jahren.
Das Benehmen mit dem Kreisbrandrat ist herzustellen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Städtebauliche, architektonische und denkmalpflegerische Beratung in der Gemeinde Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Mail vom 13.03.2023 legt Herr Albert seine Tätigkeit als Sanierungsberater nieder.

Die Gemeinde Oerlenbach ist bereits mit dem Architekturbüro Perleth im Gespräch. 
Das Büro hat mit der Architektin Frau Wichmann eine qualifizierte und fachlich geeignete Mitarbeiterin. Zudem ist geplant den notwendigen Vertrag über die Bauberatung „Werntal-Dorf“ für alle Ortsteile ebenfalls mit dem Architekturbüro Perleth abzuschließen.

Beschlussvorschlag

Mit dem Büro Perleth, Schweinfurt, soll ein Vertrag über Bauberatung – Sanierung und Innenentwicklung - geschlossen werden. Dieser soll folgende Leistungen beinhalten: Stätdtebauliche Bauberatung sowie Bauberatung bzgl. Werntal-Dorf.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Energiesparkommune; LED Tauschaktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Oerlenbach will eine LED Tauschaktion anstoßen. 

Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde können ihre alten Glühbirnen gegen neue sparsame LED-Leuchten tauschen. 

Die Firma Elektro Häfner aus Bad Kissingen unterstützt bei diesem Vorhaben!

Durch den Tausch von 1000 Leuchtmitteln können schon rund 22.000 kWh Strom, 10.000€ und damit ca. 10 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Das entlastet das Stromnetz, die Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger und das Klima. Auch Lampen der Kommune können dabei ausgetauscht und die eigenen Energiekosten gesenkt werden.

Die Verwaltung könnte ein Konzept zur Umsetzung entwickeln.  Im Rahmen einer Werbeaktion könnten Mittel generiert werden. Nicht gedeckte Ausgaben sind von der Gemeinde zu übernehmen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln und das Projekt umzusetzen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Antrag St. Martinsverein e.V. Eltingshausen - Bezuschussung Anschaffung Reinigungsgerät für Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 10

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag des St. Martinsverein e.V. Eltingshausen vor. Beantragt wird die Förderung der Beschaffung eines Reinigungsgerätes für den Kindergarten.
Mittlerweile liegt auch die Rechnung der Fa. HYLA GERMANY GmbH vom 17.02.2023 vor. Diese beläuft sich auf brutto 2.305,90 €.

Beschlussvorschlag

Die Anschaffung fällt unter den jährlichen Investitionskostenzuschuss. Dieser sieht eine Bezuschussung in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten bis zum möglichen Höchstbetrag (abhängig von Kinderanzahl) vor.
Es errechnet sich ein Zuschussbetrag (50 % aus 2.305,90 €) in Höhe von 1.152,95 €.
Aus dem Jahr 2022 ist ein nicht abgerufener Restbetrag von 610,02 € vorhanden.
Die verbleibenden 542,93 € werden bereits jetzt mit ausbezahlt und mit dem für 2023 (u. evtl. 2024) zu erwartenden Förderbetrag verrechnet.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Änderung Nutzungsvertrag und Projektunterstützung Obst- und Gartenbauverein Rottershausen e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 11

Sachverhalt

Der Obst- und Gartenbauverein Rottershausen möchte in der Nähe der Skateranlage in Rottershausen weitere Obstbäume pflanzen und leider eingegangene Obstbäume an der bereits bestehenden Baumallee nachpflanzen. Alternativ könnten in der Nähe der Bahnhaltestelle noch Pflanzungen erfolgen.
Für die früheren Pflanzungen des Obst- und Gartenbauvereins wurde mit der Gemeinde ein Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag müsste, falls die Standorte nach Prüfung von Wasser- und Abwasserleitungen in Ordnung gehen, dementsprechend erweitert bzw. abgeändert werden.
Unten aufgeführt finden sich weitere Informationen zum Projekt:
- 10 Bäumchen verschiedenster Obstsorten wurden bereits in Rottershausen eingelagert
 - Eine Zusage für die Förderung der Kosten für die Bäume durch die Landesregierung (Streuobstpakt Bayern) hat der OGV bereits erhalten
- Auch eine Unterstützung durch die Stiftung Sonnenschein in Höhe von 1.000 € wurde bereits beschlossen

Der OGV bittet zusätzlich um Unterstützung durch die Gemeinde Oerlenbach
Folgende Leistungen sind noch notwendig:
1.  Pflanzpfähle und Befestigungsmaterial
2. maschineller Aushub der Pflanzlöcher (könnte als Nebenleistung an die Fa. Bindrum vergeben werden)
3. Bestätigung der GV, dass der OGV auf Gemeindegrundstück an vereinbarten Stellen Obstbäume pflanzen darf (wird für den Abruf des Förderbetrages benötigt)

Der OGV hat bestätigt, dass solange der OGV existiert, wird er sich um die Pflege und Hege des Projektes kümmern. 
Notwendige Leitungsauskünfte (RMG, AZV) wurden von der Gemeindeverwaltung angefragt.
Für die konkret angefragten Pflanzungen gibt es zwar von Seiten der RMG keine Bedenken, jedoch teilte der AZV folgendes mit:
„In der Fläche (Horizontalen) ist ein Schutzstreifen (orange Markierungen) von 3 Metern rechts und links der Anlagen zwingend.
Bei Verlegung von Leitungen müssen prinzipiell folgende Abstände zu unseren Abwasseranlagen eingehalten werden:
in der Tiefenlage mindestens außerhalb der Leitungszone der Rohre, der Stabilisierung der Rohrgrabensohle und außerhalb des Lastabtrages (vertikal 2,00 m unterhalb Rohrsohle)
oberhalb unserer Abwasseranlagen muss mindestens ein Abstand von 1,00 m bis zu Oberkante Rohr vorhanden sein in der Fläche (Horizontalen) muss ein Schutzstreifen von 3 m rechts und links der Anlagen eingehalten.
Die gelb eingezeichneten Bäume stehen auf der Flur-Nr. 2000, welche dem AZV Obere Werntalgemeinden gehört, hier sind keine Pflanzungen möglich.
Die rot eingezeichneten Bäume befinden sich zwischen zwei Abwasseranlagen des AZV Obere Werntalgemeinden, auch hier ist unter Einhaltung unserer Vorgaben keine Pflanzung möglich.
Der einzelne rot eingezeichnete Baum, Bereich Becken AZV, befindet sich im Zufahrtsbereich zu einem Schacht, dieser Standort ist daher ebenfalls nicht möglich.“

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat ist mit einer Erweiterung des Vertrages und mit den Baumpflanzungen, unter der Voraussetzung, dass die Versorgungsträger sowie das Bauamt als auch der Bauhof einverstanden sind, ebenfalls einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag dementsprechend anzupassen.
Weiterhin wird das Projekt im gewünschten Umfang unterstützt. Der maschinelle Aushub ist an die Fa. Bindrum zu vergeben.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Anfrage auf Unterstützung der Aussen-Darstellung von Ortsvereinen durch die Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.02.2023 erhielt der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach nachstehende Anfrage:


Mit Email vom 23.10.2022 nahm der Erste Vorsitzende Manfred Angles bereits Kontakt mit Herrn Marco Rost dazu auf. Herr Rost bot dem OGV Rottershausen daraufhin an,
„einen Link auf die Homepage des Vereins zu setzen. Einen Homepage-Auftritt für Vereine gestaltet die Gemeinde Oerlenbach nicht. Falls ein Link auf die Homepage des OGV in die Homepage der Gemeinde Oerlenbach eingepflegt werden soll, bittet er um Zusendung des entsprechenden Links.“

Bereits in den Jahren zuvor (u. a. durch den Trachtenverein Ebenhausen) kamen solche Anfragen an die Gemeindeverwaltung. Bereits damals wurde von Bürgermeister Franz Kuhn vorgegeben, dass die Gemeinde Oerlenbach gerne bereit ist, für Vereine eine Verlinkung von der Homepage der Gemeinde Oerlenbach zu deren Homepage zu setzen. Komplette Internetauftritte für Vereine werden aber nicht organisiert bzw. aktualisiert.
Die Pflege der gemeindlichen Homepage nimmt durch tägliche Revisionen bereits sehr viel Zeit in Anspruch. Auf weitere zusätzliche Seiten, die dann auch gepflegt werden müssen, sollte verzichtet werden.
Zudem müsste die Gemeinde Oerlenbach die Verantwortung über die Inhalte übernehmen. Aus Haftungsgründen, Inhaltsprüfungsaufwand und damit verbundenen Aktualitätsbedenken, entstehendem Personalaufwand, Datenschutzgründen, Bildrechten, etc. ist die Übernahme der Verantwortung äußerst bedenklich. 
Eine Übernahme der Homepage-Kosten aller Ortsvereine erscheint unter dem Grundsatz „Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben“ als unverhältnismäßig.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Eine Kostenübernahme der Homepage-Kosten aller Ortsvereine wird befürwortet.

Beschluss 2:
Eine Übernahme der Inhalte der Vereins-Homepages auf die gemeindliche Homepage wird befürwortet.

Beschluss 1

Eine Kostenübernahme der Homepage-Kosten aller Ortsvereine wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

Beschluss 2

Eine Übernahme der Inhalte der Vereins-Homepages auf die gemeindliche Homepage wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

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13. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 13

Sachverhalt


  • Weiterhin wurde ein fehlendes Geländer an der Skateranlage hinter der Wilhelm-Hegler-Halle vom Bauhof ergänzt

  • Rathaus-PV-Anlage ist montiert und wird zeitnah in Betrieb genommen
 

  • Alle Kindergärten haben sich im Rahmen der JHVs bei der Gemeindeverwaltung sowie Bauhof als auch beim Gemeinderat für die sehr gute Zusammenarbeit und Unterstützung bedankt
  • Auch das Projekt „Graffiti-Stellwände“ wird über das Regionalbudget gefördert. Der Jugendpfleger wird sich bzgl. der konkreten Aufstellung in den jeweiligen Ortsteilen mit den Ortsreferenten in Verbindung setzen

  • Für den 10. Juni 2023 ist eine „Gaming N8“ in der WHH geplant; der Gemeinde-Jugendpfleger zeichnet sich hier verantwortlich

  • Die Jagdgenossen Rottershausen haben beschlossen 2.000,- € für die Sanierung der Maria an der „Lina“ dazu zu geben. Absprachen bzgl. eines möglichen Umfangs zur Sanierung wurden bereits getroffen. Ein Angebot eines Fachbetriebs wird uns übersandt.

  • Vortragsreihe Enkeltrick: Am 21. März 2023 erfolgte der erste Vortrag in Eltingshausen, am 12. April 2023 in Rottershausen, im Herbst 2023 in Ebenhausen sowie am 4. Oktober 2023 in Oerlenbach. Die Vorträge sind im Rahmen der Seniorennachmittage geplant und werden von unserer Seniorenbeauftragten begleitet. Die Gemeinde hat die Kosten für die Flyer übernommen. Die Vortragsreihe wurde bereits Mitte März geplant.

  • Diebstahl an der Baustelle Kindergarten Ebenhausen. Eine von uns beschaffte Kabeltrommel mit ca. 150 m Kabel wurde gestohlen. Der Schaden liegt bei ca. 1.000,- €. Eine Neuanschaffung des Kabels wurde bereits beauftragt, um Baustillstandkosten zu vermeiden. Der Polizei wurde auch eine mögliche Verbindung zu einem Diebstahl in Ramsthal geäußert.
  • Es findet ein erster Vororttermin mit dem Fachberater für Gartenkultur und Landespflege wegen der Bepflanzung in der Domstraße statt

  • Die Gemeinde Oerlenbach teilt dem Flurstück 627/17 der Gemarkung Ebenhausen die Hausnummer 1 zu. Dieses Flurstück wird somit die Bezeichnung "Pfersdorfer Straße 1" tragen.
           

  • Vollzug BayDSchG



Aus dem Gemeinderat: 

GR Manfred Greubel spricht die Erhöhung der Kreisumlage um 2,5 % an. Der 1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass dies eine Erhöhung in Höhe von rund 500.000,-- € für die Gemeinde bedeutet. Ursprünglich war eine Erhöhung um 3,5 % im Raum gestanden.

GR Matthias Wetterich erkundigt sich zur Bepflanzung des neuen Containerplatzes. 
Der 1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass eine Bepflanzung vorgesehen ist.

GR Sven Schüller teilt mit, dass sich alle Kindergärten beim Festakt zur 20-jährigen Partnerschaft „ Douvres-la-Délivrande“ beteiligen. 

Datenstand vom 03.05.2023 11:07 Uhr