Datum: 26.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ in der Gemeinde Oerlenbach, GT. Rottershausen, - beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB; Billigungsbeschluss
3 4. Änderung des Bebauungsplanes "An der Wallfahrt - Im Stück", GT. Hain mit Berichtigung (9. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poppenhausen; erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
4 Aufstellung des Bebauungsplanes "Krumbachweg" in der Gemeinde Poppenhausen, GT. Hain; erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5 Antrag auf Nutzung des Sitzungssaals in Ebenhausen
6 Energiesparmaßnahmen - Abschaltung gemeindlicher Brunnen
7 Antrag FC Einigkeit Rottershausen 1920 e.V. - Bezuschussung Anschaffung Fußballtore
8 Änderung der Gebührensatzung zur Marktsatzung
9 Ausbau des Leitenwegs Gemarkung Ebenhausen
10 Antrag FC Einigkeit Rottershausen 1920 e. V. - Nutzung gemeindlicher Räumlichkeiten
11 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.03.2023, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ in der Gemeinde Oerlenbach, GT. Rottershausen, - beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

SACH- UND RECHTSLAGE:

In seiner Sitzung am 29.06.2022 hat der Gemeinderat die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ für den Gemeindeteil Rottershausen, im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Baugebietserweiterung in den derzeitigen Außenbereich zu schaffen.
Der Änderungs- und Erweiterungsbeschluss wurde am 22.07.2022 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Für den Gemeindeteil Rottershausen liegen der Gemeinde Oerlenbach mehrere Bauanfragen für eine Wohnbebauung vor. Im gesamten Ort stehen aktuell keine gemeindlichen Bauplätze zum Verkauf. Die wenigen noch unbebauten Privatgrundstücke in den vorhandenen Siedlungsgebieten von Rottershausen werden, trotz wiederholter Anfragen durch die Gemeinde, nicht von den Eigentümern veräußert. Geeignete Grundstücke oder Areale für eine Innenentwicklung oder Möglichkeiten zur Reaktivierung leerstehender Gebäude, stehen in Rottershausen aktuell nicht zur Verfügung.

Es muss von Gemeindeseite deshalb damit gerechnet werden, dass die aktuell potenziell vorhandenen Bauwerber in andere Ortschaften abwandern, um ihren Bauwunsch auch realisieren zu können. Um dies zu vermeiden, soll auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach, am nordwestlichen Ortsrand die kleinräumige Erschließung einer kleinen Anzahl neuer Wohnbaugrundstücke ermöglicht werden. 

Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach als „Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt, sodass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes vorhanden sind. Eine Anpassung oder Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist somit nicht erforderlich.  

Der geplante Änderungs- / Erweiterungsgeltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,484 ha und beinhaltet die folgenden Grundstücke, alle Gemarkung Rottershausen:
Fl. Nrn. (ganz): 692 und 693
Fl. Nrn. (teilweise): 216, 216/11, 680 und 683

Die Lage und der geplante räumliche Umfang des Plangebietes können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:




Über die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, soll aufgrund der örtlichen Baulandnachfrage, die bedarfsgerechte Realisierung eines attraktiven Wohnquartiers, am nordwestlichen Ortsrand ermöglicht werden.
Der Bebauungsplan sieht hierzu die Entwicklung von insgesamt 5 Baugrundstücken für Wohnzwecke (Allgemeines Wohngebiet – WA), einschließlich der hierfür notwendigen Erschließungsanlagen vor. Die straßenbauliche Anbindung erfolgt über die Ortsstraße „Am Weinberg“.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, beauftragt. Der zwischenzeitlich erstellte Vorentwurf für die Bebauungsplanänderung bzw. -erweiterung, wird dem Gemeinderat durch das Planungsbüro vorgestellt.


Beschlussvorschlag

Beschluss 1: 

  1. PLANENTWURF

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Vorentwurf zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“, in der Fassung vom 26.04.2023 wird vom Gemeinderat anerkannt. 

Beschluss 2: 

  1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Nachbargemeinden

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Vorentwurfes zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen (§ 4a Abs. 2 BauGB). 

Beschluss 1

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. 4. Änderung des Bebauungsplanes "An der Wallfahrt - Im Stück", GT. Hain mit Berichtigung (9. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poppenhausen; erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 3

Sachverhalt

Der bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan „An der Wallfahrt / Im Stück“ der Gemeinde Poppenhausen, in der Fassung seiner letzten Änderung, sieht für das gesamte Grundstück Fl. Nr. 103/1, Gemarkung Hain eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ vor. Der Spielplatz befindet sich auf dem westlichen Teil des Grundstückes und wurde im Zuge der Dorferneuerung umgestaltet. Nach der Erneuerung des Spielplatzes soll der restliche, östliche Grundstücksbereich abgemarkt werden und eine eigene Flurnummer erhalten. Die Gemeinde möchte durch die Änderung des Bebauungsplanes „An der Wallfahrt / Im Stück“ für diese Fläche Baurecht für eine Wohnbaunutzung schaffen.
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „An der Wallfahrt – Im Stück in der Gemeinde Poppenhausen, GT Hain“, welche vom 05.12.2022 bis 13.01.2023 durchgeführt wurde, hat der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach am 7.12.2023 beschlossen, dass er keine Einwände hat. 
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat die Gemeinde Oerlenbach erneut die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dieser Bebauungsplanänderung abzugeben.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes "Krumbachweg" in der Gemeinde Poppenhausen, GT. Hain; erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 4

Sachverhalt

Am südöstlichen Ortsrand des Gemeindeteils Hain soll die Erschließung und Bebauung einer kleinen Anzahl neuer Wohnbaugrundstücke, im bisher unbeplanten Außenbereich ermöglicht werden.
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Krumbachweg in der Gemeinde Poppenhausen, GT Hain“, welche vom 05.12.2022 bis 13.01.2023 durchgeführt wurde, hat der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach am 7.12.2023 beschlossen, dass er keine Einwände hat.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat die Gemeinde Oerlenbach erneut die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu diesem Bebauungsplan abzugeben.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Nutzung des Sitzungssaals in Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 5

Sachverhalt

Frau Haut möchte im September und Oktober ein Seminar der Freien Wähler im Sitzungssaal in Ebenhausen organisieren.
Im September zum Thema „Nachbarschaftshilfe“ und im Oktober „Wohnen im Alter“.
Die genauen Termine werden im Juli abgeklärt.
Dauer des Seminars ca. 3,5 – 5 Stunden.
Zu diesem Seminar kann jeder Interessierte kommen.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Mindestteilnehmerzahl sind 12 Personen.

Stellungnahme der Verwaltung: 
In der Gebührenordnung ist keine pauschale Gebühr für den Sitzungssaal in Ebenhausen festgelegt.
Vergleichsweise beträgt die Gebühr für den Gemeindesaal in Eltingshausen 25,00 € (für auswärtige Nutzer doppelte Gebühr).

Beschlussvorschlag

Die Gebühr wird auf 25,-- € festgelegt (analog der Gebühr für den Gemeindesaal Eltingshausen).

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Energiesparmaßnahmen - Abschaltung gemeindlicher Brunnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen von Energiesparmaßnahmen wurden die Brunnen im Jahr 2022 abgeschaltet oder Zeiten verkürzt. 
Wie soll im Jahr 2023 weiter verfahren werden?
Vorschlag der Verwaltung: 
Die Brunnen sollen von Mai bis September zeitweise wieder eingeschaltet werden.
Mo – Fr.         17:00 bis 20:00 Uhr
Sa – So         10:00 bis 20:00 Uhr

Ausnahme Rathaus Oerlenbach

Hier könnte der Brunnen auf Grund der Photovoltaikanlage auf dem Rathaus täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr (fast) kostenneutral betrieben werden. 

Beschlussvorschlag

Der Vorschlag der Verwaltung soll umgesetzt werden. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Antrag FC Einigkeit Rottershausen 1920 e.V. - Bezuschussung Anschaffung Fußballtore

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag des FC Einigkeit Rottershausen 1920 e.V. auf Bezuschussung der Anschaffung  von Fußballtoren inkl. Bodenrahmen und Tornetzen vor.
Da bisher keine Förderrichtlinie für solche Anschaffungen vorhanden ist und in der Vergangenheit in diesem Bereich verschiedene Zuschusshöhen beschlossen wurden (kein Zuschuss bzw. 10 bis 20 Prozent), sollte diesbezüglich eine Aussage über die Fördermöglichkeit getroffen werden.




Beschlussvorschlag

Es wird ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der nachgewiesenen Kosten gewährt. Für gleichartige Anschaffungen für den Sportbetrieb wird künftig ebenso verfahren.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Änderung der Gebührensatzung zur Marktsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 8

Sachverhalt

Die Vereinsgemeinschaft Ebenhausen beantragt die Marktgebührensatzung für den Kunsthandwerk- und Bauernmarkt ab dem Jahr 2024 wie folgt zu ändern:
Bisherige Benutzungsgebühr pro laufenden Frontmeter:        3,50 €
Neue Gebühr ab 2024:                                        5,00 €
Dies ist notwendig, um laufende Kosten für Werbung, etc. auch weiterhin decken zu können.
Der Vorschlag wurde in der VG-Sitzung am 21.03.2023 einstimmig beschlossen.
Im § 15 der Marktsatzung ist folgendes geregelt:
Für die Überlassung von Verkaufsplätzen werden Gebühren nach der Marktgebührensatzung der Gemeinde Oerlenbach erhoben.
Durch Erhöhung der Standgebühr muss der § 4 der Gebührensatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Oerlenbach geändert werden.
Entwurf: 
Dritte Satzung zur Änderung der 
Gebührensatzung zur Marktsatzung der 
Gemeinde Oerlenbach 

Die Gemeinde Oerlenbach erlässt aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende nicht genehmigungspflichtige 

S a t z u n g

§ 1

§ 4 der Gebührensatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Oerlenbach vom 19.03.1991 (LRABl. Nr. Nr. 9 vom 06.04.1991), geändert durch die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Marktsatzung vom 19.10.2010 (LRABl. Nr. 21 vom 06.11.2010, lfd. Nr. 269), wird wie folgt geändert:

„Die Benutzungsgebühr beträgt pro laufenden Frontmeter 5,00 €.“

§ 2

Die Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Oerlenbach, 18.04.2023
Gemeinde Oerlenbach
Nico Rogge
Erster Bürgermeister

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Änderungssatzung wie im Sachverhalt dargestellt zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Ausbau des Leitenwegs Gemarkung Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Planung des Leitenwegs wurde Büro Bautechnik Kirchner vorgelegt. 

Der Weg ist standfest, somit soll der Schotteraufbau erhalten bleiben. Der Weg soll lediglich abgezogen und mit einer Ausgleichsschicht unter der Asphalttragschicht (10 cm) versehen werden. 





Um eine ordnungsgemäße Entwässerung zu gewährleisten, ist Grunderwerb im geringen Umfang notwendig. 

Beschlussvorschlag

Der Planung wird zugestimmt. Der 1. Bgm. Nico Rogge wird beauftragt Grunderwerbsverhandlungen zu führen (ortsüblicher Preis).

Das Büro Bautechnik Kirchner wird beauftragt die Maßnahme auszuschreiben.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Antrag FC Einigkeit Rottershausen 1920 e. V. - Nutzung gemeindlicher Räumlichkeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der folgende Antrag des FC Einigkeit Rottershausen 1920 e. V. zur Nutzung eines Kellerraums (ehemaliger Ministranten-Raum) in der Schule in Rottershausen ging bei der Gemeindeverwaltung ein:
Der Lagerraum wird in erster Linie für das „Ab geht die Lutzi Festival“ genutzt und würde das Platzproblem des Vereines etwas entspannen.

Beschlussvorschlag

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung (ausschließlich für Lagerzwecke) zu erstellen. Die Dauer wird auf ein Jahr festgelegt und verlängert sich stillschweigend, wenn nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Als Nutzungsgebühr ist ein Betrag in Höhe von 12,-- € pro Jahr festzulegen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 11

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert: 

Ferienbetreuung 2023
Wie im letzten Jahr wird in den Sommerferien eine Woche Ferienbetreuung angeboten.
Die Betreuung erfolgt in Kooperation mit dem Haus Marienthal Schweinfurt in der ersten Ferienwoche vom 31.07.2023 bis 04.08.2023 und wird von den Mitarbeiterinnen der Offenen Ganztagsschule übernommen, die Kosten betragen 50,00 € pro Kind für die Woche.
Anmeldungen können bis 05.05.2023 erfolgen.

Anmerkung aus dem Gemeinderat: 
Die Verwaltung soll auf Antrag für Familien, welche Probleme bei der Finanzierung haben, eine Härtefallregelung ausarbeiten.

Die Sinkkastenreinigung in allen Ortsteilen ist abgeschlossen.

Die Heizung am Musikerheim Rottershausen war defekt und wurde wieder repariert.

Douvres Park: Das Rondell der Sitzbank (Überdachung) wurde erneuert (Schreinerei) sowie Bänke neu gestrichen (durch Bauhof).

Ein Testfenster in der Turnhalle Ebenhausen wird umgesetzt, um auszuprobieren, ob das Problem der Nichtschließung so behoben werden kann.

Die Markierungen in der Domstraße wurde fälschlicherweise von einem Subunternehmen der beauftragten Baufirma angebracht. Um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen wurden behelfsmäßige Verkehrszeichen gestellt. Am 2. Mai 2023 findet eine Verkehrsschau statt. Es ist möglich, dass die generelle „rechts vor links – Regelung“ aufgehoben wird (u.a. um eine sichtbare Beseitigung der gesetzten Markierungen zu verhindern).

Danksagung an die Feldgeschworenen Ebenhausen zur Durchführung des Grenzgangs.

Ausdrückliches Dankeschön durch den Schulleiter an die Gemeinde. In den vergangenen Jahren wurde sehr viel für die Schule gemacht!

Baumpflanzung des ehemaligen Gemeinderats an der Jubiläumsallee wurde heute durchgeführt.

In Vorbereitung zu den Haushaltsberatungen erwägt die Verwaltung, den Haushalt aus Umweltgründen nicht mehr generell in Papierform auszugeben. Sollte der Gemeinderat einverstanden sein, erfolgt lediglich eine elektronische Übersendung. Wer dennoch gerne den Haushalt in Papierform haben möchte, kann sich im Vorfeld zu den Sitzungen (Ausschuss / Gemeinderat) bitte rechtzeitig an Steffen Borst oder Lena Weingärtner wenden.


Kindergartenneubau Eltingshausen – Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Reg./Ufr.

Der Neubau eines kompakten, barrierefreien Ersatzbaus unter Würdigung des aktuellen Raumprogramms stellt sicherlich den Ansatz für eine insgesamt wirtschaftliche, funktionale und zukunftsfähige Lösung der Bauaufgabe her, die den pädagogischen Anforderungen der Einrichtung
Rechnung trägt.
Sollte sich die Gemeinde Oerlenbach für einen Ersatzneubau entscheiden, kann sowohl unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte, wie auch aus den genannten technischen und funktionalen Gründen zugestimmt werden.


Aus dem Gemeinderat: 

GR Benedikt Kessler spricht die Müllentsorgung für den Jugendraum in Ebenhausen an.
Diese sollte analog den anderen Jugendräumen in der Gemeinde Oerlenbach erfolgen.

Lisa Jarczyk merkt an, dass ein Mülleimer am Schulhof Ebenhausen aus Gleichbehandlungsgründen aufgestellt werden sollte.

Datenstand vom 25.05.2023 12:18 Uhr