Datum: 14.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Baurechtliche Angelegenheiten
2.1 Anbringen von Werbeanlagen "EDEKA" auf dem Flurstück 210 der Gemarkung Oerlenbach, Am Kreisel 2
2.2 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 426/39 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 3
2.3 Wohnhausneubau mit Doppelgarage und Abstellraum auf dem Flurstück 426/36 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 9
2.4 Bauanträge für das Flurstück 810/17 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gründlein
3 Bepflanzung Domstraße, Rottershausen
4 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.05.2023, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2023 ö 2
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2.1. Anbringen von Werbeanlagen "EDEKA" auf dem Flurstück 210 der Gemarkung Oerlenbach, Am Kreisel 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller zeigt das Bauvorhaben „Anbringen von Werbeanlagen EDEKA gemäß Baubeschreibung“ auf dem Flurstück 210 der Gemarkung Oerlenbach, Am Kreisel 2, im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.
Die Werbeanlage leuchtet nicht im Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr.

     

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 426/39 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben „Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage“ auf dem Flurstück 426/39 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 3 im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.

       

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2.3. Wohnhausneubau mit Doppelgarage und Abstellraum auf dem Flurstück 426/36 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2023 ö 2.3

Sachverhalt

Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben „Wohnhausneubau mit Doppelgarage und Abstellraum“ auf dem Flurstück 426/36 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 9 im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.

   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2.4. Bauanträge für das Flurstück 810/17 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gründlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2023 ö 2.4

Sachverhalt

Die Bauvorhaben liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. 
In den Bauantragsunterlagen sind keine Nachbarunterschriften vorhanden.
Der Bauherr beantragt die Erteilung von Baugenehmigungen für drei Bauvorhaben, welche in den Bauantragsunterlagen auch als BA 1, BA 2 und BA 3 bezeichnet sind, auf dem Flurstück 810/17 der Gemarkung Eltingshausen.
In der Gemeinderatssitzung am 01.06.2022 wurde der Gemeinderat über das im Genehmigungsfreistellungsverfahren angezeigte Bauvorhaben „Geländeauffüllung als Vorleistung zur geplanten Bauhoferweiterung“ auf dem vorgenannten Flurstück informiert.



Bauvorhaben „Neubau eines überdachten Freilagers sowie einer überdachten Boxenanlage“ (BA 1)
Gemäß den Bauantragsunterlagen ist für dieses Bauvorhaben BA 1 keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

Bauvorhaben „Neubau eines Bürogebäudes mit Lagerhalle“ (BA 2):


Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
max. Anzahl der Vollgeschosse
max. zwei Vollgeschosse
Bürogebäude, welches aus drei Vollgeschossen besteht.


Bauvorhaben „Neubau eines Betriebsgebäudes“ (BA3)
Gemäß den Bauantragsunterlagen ist für dieses Bauvorhaben BA 3 keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1: 
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben BA 1 zu.
Beschlussvorschlag 2: 
Unter der Bedingung, dass der Brandschutz für das vorgenannte Bürogebäude sichergestellt ist, erteilt der Gemeinderat für dieses Bürogebäude eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Geschossigkeit. 
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben BA 2 zu. 
Beschlussvorschlag 3: 
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben BA 3 zu.

Allerdings fordert der Gemeinderat, dass die Baugenehmigungsbescheide für die vorgenannten drei Bauvorhaben mit folgenden Auflagen versehen werden:
- Ein Rückstau von Fahrzeugen auf die öffentliche Verkehrsfläche beim Einfahren auf das Anlagengelände ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
- Vor dem Tor des Anlagengeländes ist ein hinreichend langer Aufstellbereich vorzuhalten. Dieser Darf nicht auf der öffentlichen Verkehrsfläche liegen und muss so bemessen sein, dass er bei geschlossenem Tor Platz für mindestens einen Lastkraftwagen bietet. Darüber hinaus sind bei Nichtbefahrbarkeit des Anlagengeländes mindestens zwei Stellplätze für Lastkraftwagen auf diesem Anlagengelände vor dem Tor vorzuhalten.
- Türen und Tore dürfen nicht mit Schlagrichtung zu öffentlichen Verkehrswegen errichtet werden. 
- Es darf vom Anlagengelände kein Wasser auf die öffentlichen Verkehrswege gelangen.

Der Gemeinderat fordert auch, dass bei den vorgenannten drei Bauvorhaben unter anderem folgenden Vorgaben eingehalten werden müssen:
- Noch nicht an diesen Bauvorhaben beteiligte Nachbarn sind vom Landratsamt Bad Kissingen zu beteiligen.
- Die im Bebauungsplan „Gründlein“ stehende Festsetzung „(2.14) Entlang der Kreisstraße KG 6 werden nur tor- und türlose Einfriedungen zugelassen.“ ist einzuhalten.
 - Das Staatliche Bauamt Schweinfurt ist vom Landratsamt Bad Kissingen an diesem Bauvorhaben zu beteiligen, da die Straße „Am Gründlein“ Bestandteil der Baumaßnahme „B 286 neu“ ist.
- Vom Landratsamt Bad Kissingen ist zu prüfen, ob der Brandschutz für dieses Bauvorhaben sichergestellt ist.
- Der Bauherr hat der Gemeinde Oerlenbach bis zum 30.06.2023 eine Stellplatzberechnung vorzulegen. 
- Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass bis zum 30.06.2023 in den Bauantragsunterlagen alle erforderlichen Stellplätze auf dem vorgenannten Flurstück 810/17 dargestellt sind.
- Der Bauherr hat der Gemeinde Oerlenbach bis zum 07.07.2023 einen Nachweis vorzulegen, dass der Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden mit der Entwässerungsplanung, welche er diesem Abwasserzweckverband vorgelegt hat, einverstanden ist.

Beschluss 1

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bepflanzung Domstraße, Rottershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Dieter Büttner, Landratsamt Bad Kissingen, Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege, hat sich Gedanken über die Bepflanzung der Domstraße gemacht. 
Hierbei wurden wirtschaftliche und pflegerische Aspekte berücksichtigt. 


Insgesamt wurden 35 Pflanzflächen (öffentlich und privat) mit einer Gesamtfläche von 687 m² aufgenommen.

An Materialkosten für Bodensubstrate, Bäume, Sträucher und Stauden fallen geschätzte Kosten von ca. 16.261,50 € an. 

Eine detaillierte Flächenauflistung mit den jeweiligen Hinweisen was zu tun ist, und wie die Fläche gestaltet werden sollte, wurde vorgelegt.

Diese Aufstellung ist als Anhang zur Beschlussvorlage beigefügt. 

Es muss auch entschieden werden, ob den Eigentümern der privaten Grünflächen angeboten werden soll, dass die Gemeinde das Anlegen der Fläche mit übernimmt, die anschließende Pflege aber künftig vom Eigentümer zu übernehmen ist. 

Dies hätte den Vorteil einer homogenen Anpflanzung. 

Beispiel: 
Staudenpflanzung „Silbersommer“  (Anhang zur Beschlussvorlage) 

Beschlussvorschlag

Die benötigen Aufwendungen werden gebilligt. 

Wenn möglich, sollen die Privatflächen mit von der Gemeinde angelegt werden. 
Die Pflege der Privatflächen ist anschließend von den Eigentümern vorzunehmen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2023 ö 4

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert:

3. Änderung BBPlan "Weinberg-Wiesenau" Rottershausen
Bezugnehmend auf Ihren Beschluß vom 26.04.2023, Punkt B „Anmerkungen aus dem Gemeinderat“ nehmen wir wie folgt Stellung:

Für den Vorschlag zur Herstellung eines Fußweges aus dem Baugebiet in die rückwärtige Flur merken wir Folgendes an:
-        Herstellungskosten des Weges
-        Unterhalt des Weges
-        Zusätzliche Einschränkung bei den ohnehin bereits kleineren Grundstückszuschnitten
-        Problematik Garagenstandorte neben dem Weg (Zufahrt über Wendeplatte)
-        Infragestellung der Notwendigkeit wegen dem kleinen Bauareal einen eigenen Fußweg zu schaffen
-        Infragestellung der tatsächlichen Nutzung (Anbindung an weitere Wege, Nutzung als „Gartenweg“ etc.)

Aus unserer Sicht sollte man auf die Herstellung des Fußweges aufgrund der vorgenannten Kriterien verzichten. Es bestehen in unmittelbarer Nähe mehrere anderweitige Möglichkeiten in die Feldflur / Natur zu gelangen. Grundsätzlich wäre eine Einplanung des Weges jedoch technisch möglich.
Die Entscheidung obliegt dem Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach.
Der Gemeinderat ist mehrheitlich der Meinung, dass der Weg nicht benötigt wird. Die Planung soll wie vorgeschlagen weiter ausgearbeitet werden. 

Aktivitäten Jugendarbeit
Am vergangenen Wochenende haben die Gaming N8 sowie der Graffiti-Workshop stattgefunden. Weitere Graffiti-Workshops sind in Planung.


Erinnerung Anmeldefrist Douvres-Fahrt 2024
Am 30. Juni 2023 endet die Anmeldefrist bzgl. der Douvres-Fahrt 2024 rund um den 80. Jahrestag.

Neubesetzung Einwohnermeldeamt
Die Vorstellungsgespräche laufen. Es haben sich 13 Personen beworben. Die Verwaltung führt fünf Vorstellungsgespräche durch. Es ist zu erwarten, dass das Einwohnermeldeamt von 7. bis 18. August 2023 nur eingeschränkt besetzt sein wird. Absprachen mit der Gemeinde Poppenhausen wurden bereits getroffen.

Auftaktveranstaltung KOMBINE
Am 13. Juni 2023 hat die Auftaktveranstaltung KOMBINE stattgefunden. Im Projekt KOMBINE (Kommunale Bewegungsförderung zur Implementierung der Nationalen Empfehlungen) soll ein Konzept zur Umsetzung der Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung in der Kommune zunächst entwickelt, dann modellhaft erprobt und anschließend evaluiert werden. Dabei werden insbesondere Zugangswege zu Menschen in schwierigen Lebenslagen (z. B. Sozialhilfeempfänger/-innen, ungelernte Arbeiter/-innen, Personen ohne qualifizierten Hauptschulabschluss) berücksichtigt. Im Kapitel „Gesamte Bevölkerung“ formulieren die Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung Empfehlungen für Maßnahmen der bevölkerungsbezogenen Bewegungsförderung. Aufgrund ihrer möglichen Wirkungsbreite können diese Maßnahmen wiederum mit einem hohen Potential für Public Health, das heißt die Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, einhergehen. Die Seniorenbeauftragte, der Bürgermeister sowie eine Kraft aus der Verwaltung werden das Projekt begleiten.
Als erstes Projekt wird eine Stuhlgymnastik im Alten Rathaus Ebenhausen angeboten.
Ggf. ist der Oerlenbacher Gesundheitstag ebenfalls über das Projekt förderfähig. Die Verwaltung hat einen Förderantrag gestellt.
In jedem Fall zeigt sich auch hier der Erfolg bzgl. der Teilnahme am Pilotprojekt „Demografiefeste Kommune“. Über die Demografie-Analyse wurde man auf das Förderprojekt KOMBINE aufmerksam.

Besichtigung DeinHaus 4.0
Am Donnerstag, 14. Juni 2023 besichtigt der Bürgermeister mit interessierten Seniorinnen und Senioren das Projekt DeinHaus 4.0 des LRA Bad Kissingen.

Beachvolleyballfeld Spielplatz Ebenhausen
Das Projekt aus dem Bürgerbeteiligungsprojekt „Silberner Wolf“ wird demnächst fertiggestellt. Die Umrandung wurde aufgestellt. Aktuell wird der Sand eingefüllt.
 

Sanierung Spielplatz Wiesenau Rottershausen
Das Projekt aus dem Bürgerbeteiligungsprojekt „Silberner Wolf“ wurde diese Woche begonnen. Zunächst wird die Asphaltfläche entfernt.

PV-Anlage Rathaus Oerlenbach
Die Überwachung mittels App funktioniert. Mit Stand 14. Juni 2024 (17:00 Uhr) wurden seit 12. Juni 2023 (mittags) ca. 87,8 kWh Strom verbraucht, wovon ca. 85,4 kWh Strom aus der Eigenerzeugung genutzt werden konnten. Zu Bedenken gilt dabei zusätzlich, dass einige Nachtstromverbräuche der Gemeinde wieder verrechnet werden, da dort Fremdnutzer Strom verbrauchen. Die Statistik zeigt die Tageswerte vom 13. Juni 2023.
 


Aus dem Gemeinderat: 

GR Manfred Greubel regt an, die Hinweisschilder „Zum Hirschen“ in Ebenhausen zu entfernen. 
Des Weiteren teilt er mit, dass die Zick-Zack-Linie in der Einfahrt Forststraße immer wieder überparkt wird. Die Polizei sollte sich dieses Problems annehmen und mehrfach bei Streifenfahrten vorbeischauen. 

GR Andreas Schmitt regt an, dass die Bepflanzung des Kreisels von  Herr Dieter Büttner, Landratsamt Bad Kissingen, Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege, einmal in Augenschein genommen werden sollte.  Hier sollten Verbesserungen/Verschönerungen vorgenommen werden. 

GRin Karin Haut teilt mit, dass die Bänke am Birkner See nicht mehr ansehnlich sind. GR Manfred Greubel teil mit, dass es sich um private Bänke handelt. 

Datenstand vom 06.07.2023 08:41 Uhr