Datum: 05.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Vorstellung Eingrünungskonzept Domstraße Rottershausen - Hr. Büttner Kreisfachberater Gartenkultur und Landespflege
3 Baurechtliche Angelegenheiten
3.1 Bauantrag zum Bauvorhaben "Nutzungsänderung Großbäckerei in KFZ-Betrieb/Handel und Umbauarbeiten" mit Beseitigungsanzeige auf den Flurstücken 93 und 95 der Gemarkung Oerlenbach, Hauptstraße
4 Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich Landtags- und Bezirkstagswahl 2023
5 Teilausbau des gemeindlichen Wegs Fl.-Nr. 170/1 Gemarkung Oerlenbach
6 Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus Ebenhausen; Material- und Farbkonzept
7 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 45. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.06.2023, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Vorstellung Eingrünungskonzept Domstraße Rottershausen - Hr. Büttner Kreisfachberater Gartenkultur und Landespflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 45. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Herr Büttner stellte sein Konzept vorstellen. 




Flächenzusammenstellung

Gesamtgröße aller vorgestellten Flächen: ca. 687 m²
7 Stück Bäume
95 Stück Sträucher
5 Stück Kleinsträucher
3370 Stück Stauden

Mineralischer Mulchstoff – Körnung 8/16

Muschelkalk €, roter Sandstein €€ oder Lava €€€€€€€€

Beschlussvorschlag

Das Konzept soll mit Muschelkalk umgesetzt werden. 

Beschluss 1

Vor Bepflanzung soll ein Bodenaustausch gemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Beschluss 2

Das Konzept soll mit Muschelkalk umgesetzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 45. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2023 ö 3
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3.1. Bauantrag zum Bauvorhaben "Nutzungsänderung Großbäckerei in KFZ-Betrieb/Handel und Umbauarbeiten" mit Beseitigungsanzeige auf den Flurstücken 93 und 95 der Gemarkung Oerlenbach, Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 45. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. In der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist das Gebiet, in dem sich dieses Vorhaben befindet, als gemischte Baufläche dargestellt.
Gemäß dem Änderungsschreiben vom 3.7.2023 beantragt der Bauherr die „Nutzungsänderung einer Großbäckerei in einen KFZ-Betrieb und Umbauarbeiten“ auf den Flurstücken 93 und 95 der Gemarkung Oerlenbach. Gemäß diesem Änderungsschreiben ist nicht beabsichtigt, auf diesen Flurstücken einen KFZ-Handel zu betreiben. 
Per Beseitigungsanzeige zeigt der Bauherr den Abbruch der gesamten Hofüberdachung an.
Auszug aus der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes:       Legende: Abbruch = gelb; Neubau = orange:
                                   
Auszug aus der Satzung der Gemeinde Oerlenbach über Stellplätze und Garagen:
   
Auszug aus der Anlage der Garagen- und Stellplatzverordnung:

Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass das Gebiet, in dem die vorgenannte Nutzungsänderung beabsichtigt ist, mit einem Dörflichen Wohngebiet gemäß § 5 a der BauNVO vergleichbar ist.
Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 5 a Dörfliche Wohngebiete:
 (1) Dörfliche Wohngebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.
(2) Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2.Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude,
3. Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten,
4. nicht gewerbliche Einrichtungen und Anlagen für die Tierhaltung,
5. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften,
6. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
7. sonstige Gewerbebetriebe,
8. Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude,
2. Gartenbaubetriebe,
3. Tankstellen.

Beschlussvorschlag

Unter der Bedingung, dass der vorgenannte KFZ-Betrieb im Gebiet in dem diese Nutzungsänderung beabsichtigt ist, zulässig ist, und unter der Bedingung, dass hierfür auf den Flurstücken 93 und 95 ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen, stimmt der Gemeinderat dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung einer Großbäckerei in einen KFZ-Betrieb und Umbauarbeiten“ zu.
Vom Landratsamt Bad Kissingen ist zu prüfen, ob dieser KFZ-Betrieb dort zulässig ist, ob in den Bauantragsunterlagen genügend Stellplätze ausgewiesen sind und ob der Brandschutz für dieses Bauvorhaben sichergestellt ist.
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt ist vom Landratsamt Bad Kissingen an diesem Bauvorhaben zu beteiligen, da dieses Bauvorhaben an der Bundesstraße B 286 (Hauptstraße) anliegt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich Landtags- und Bezirkstagswahl 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 45. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses betrug bei der letzten Wahl für die Mitglieder der Wahlvorstände 25,00 € pro Tag. Aufgrund der besonderen Verantwortung und der Arbeitslast erhielten die Wahlvorsteher und die Schriftführer je 35,00 €/Tag.
Lt. Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 10.05.2023 soll im Rahmen der pauschalen Wahlkostenerstattung (Art. 17 Abs. 1 und 2 LWG) ein Erfrischungsgeld (§ 9 Abs. 2 LWO) in Höhe von 50 € je Mitglied der Wahlvorstände/Briefwahlvorstände berücksichtigt werden (einheitliche Höhe, evtl. Staffelung nach Funktion bleibt wie bisher den Gemeinden vorbehalten).
Wegen dem Interesse an einer ordentlichen Durchführung von Wahlen unterstützt der Staat die Kommunen durch die Benennung von Staatsbediensteten als ehrenamtliche Wahlhelfer bei der ihnen übertragenen Aufgabe. Den Bediensteten kann für die Beanspruchung am Wahlsonntag ein Freizeitausgleich von einem Tag gewährt werden. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld von 40,-- € pro Tag, dem/der 1. Wahlvorsteher/in und dem/der Schriftführer/in von 50,-- € pro Tag zu zahlen.
Den gemeindlichen Bediensteten wird ein Stundenausgleich in Höhe der tatsächlich aufgewendeten Zeit gewährt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Teilausbau des gemeindlichen Wegs Fl.-Nr. 170/1 Gemarkung Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 45. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Beschluss vom 16.11.2022
Der Gemeinderat stellt seine Zustimmung zum Bauvorhaben, welches in der am 11.10.2022 bei der Gemeinde Oerlenbach eingegangenen Voranfrage beschrieben ist, unter folgender Bedingung grundsätzlich in Aussicht: Die Bauherren des vorgenannten Bauvorhabens haben zu veranlassen, dass das in der vorstehenden Konzeptskizze markierte Teilstück des auf dem Flurstück 170/1 verlaufenden Weges im Zuge dieses Bauvorhabens fachgerecht mit einer Asphaltdecke befestigt wird. Die für die Herstellung dieser Befestigung anfallenden Kosten sind von den Bauherren des vorgenannten Bauvorhabens zu tragen. Die technische Ausgestaltung und der entsprechende Bauablauf hierzu müssen rechtzeitig mit der Gemeinde Oerlenbach abgestimmt werden.
Für dieses Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Nachbarbeteiligung erfolgt während des hierfür erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens.

Die Zufahrt bleibt im Eigentum der Gemeinde. Die mit Asphalt erstellte Zufahrt ist vom Bauherrn oder dessen Rechtsnachfolger auf seine Kosten dauerhaft zu unterhalten.

……………………………………………………………………………………………

Die Sadiku International GmbH & Co.KG und Bautechnik Kirchner stellen den Antrag auf eigenwirtschaftlichen Teilausbau des gemeindlichen Weges Fl.-Nr. 170/1 Gemarkung Ebenhausen. 




Stellungnahme der Verwaltung: 

  • Eine ordnungsgemäße Entwässerung des Ausbaus ist zu gewährleisten. 
  • Die Maßnahme ist mit dem Landratsamt Bad Kissingen, der unteren Naturschutzbehörde, dem Abwasserzweckverband, der RMG sowie den weiteren Versorgungsträgern abzustimmen.
  • Der Ausbau geht ins Eigentum der Gemeinde über. 
  • Das erstellte Teilstück ist von der Sadiku International GmbH & Co.KG und Bautechnik Kirchner oder deren Nachfolger dauerhaft für 20 Jahre auf deren Kosten zu unterhalten. 
  • Eine entsprechende Vereinbarung ist vor Beginn der Arbeiten abzuschließen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Ausbau des gemeindlichen Wirtschaftsweges Fl.-Nr. 170/1 Gemarkung Ebenhausen auf einer Länge von ca. 90 m wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt: 


  • Eine ordnungsgemäße Entwässerung des Ausbaus ist zu gewährleisten. 
  • Die Maßnahme ist mit dem Landratsamt Bad Kissingen, der unteren Naturschutzbehörde, dem Abwasserzweckverband, der RMG sowie den weiteren Versorgungsträgern  abzustimmen.
  • Der Ausbau geht ins Eigentum der Gemeinde über. 
  • Das erstellte Teilstück ist von der Sadiku International GmbH & Co.KG und Bautechnik Kirchner oder deren Nachfolger dauerhaft für 20 Jahre auf deren Kosten zu unterhalten. 
  • Eine entsprechende Vereinbarung ist vor Beginn der Arbeiten abzuschließen.

Der Ausbau des Teilstücks mit einer Länge von ca. 45 m wird dem Grunde nach befürwortet.
Nach Feststellung der konkreten Ausbaukosten wird dies final entschieden.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus Ebenhausen; Material- und Farbkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 45. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Ursprünglicher Vorschlag: 

Neue Vorschläge: 

Variante 1



Variante 2



Weitere Informationen: 

Besprechungstermin am 03.06.2023 im Landratsamt Bad Kissingen 
„Vorstellung des Bauvorhabens“

Ergebnis: 

Der Bauantrag kann im vereinfachten Verfahren eingereicht werden.

A) Feuerwehr
Die Erweiterung der Feuerwehr stößt in der Bauverwaltung auf keine Einwände.
Zu beachten ist:
- der bestehende Bildstock soll auf dem Grundstück bestehen bleiben, er wird auf dem Grundrissplan
eingezeichnet, ggf. Anhörung Denkmalschutz
- die Grundstücke müssen noch verschmolzen werden
- die Stellplätze für die Feuerwehr werden auf dem Grundstück nachgewiesen

B) Dorfgemeinschaftshaus
Das Dorfgemeinschaftshaus wird seitens LRA KG bezgl. Schallschutz zu den naheliegenden Wohnhäusern
kritisch gesehen:
- Veranstaltungen sind wahrscheinlich nur mit Auflage einer zeitlichen Beschränkung möglich, Verlängerung
darüber hinaus denkbar, wenn Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden. Einzelveranstaltungen eventuell als Ausnahme ohne Beschränkungen.
- In Bezug auf 67 Sitzplätze für das DGR sind 7 Stellplätze nachzuweisen. 1 Beh. Stellplatz findet auf dem
Grundstück Platz, die restlichen 6 sollen auf der befestigten Fläche des in der Nähe vorhandenen
Schulgeländes nachgewiesen werden. Somit wird die Nachbarschaft nicht durch die Fahrzeuge bei
Veranstaltungen belästigt
--> Herr Fuchs (LRA KG) wird dazu eine Stellungnahme ausarbeiten.
- Mit dem Bauantrag ist eine Betriebsbeschreibung vorzulegen

C) Außenanlagen
Die Begehung bezgl. Artenschutz im Zuge der Heckenrodung, die mit Herrn Schaub/Naturschutzbehörde am
20.06.23 stattfand, wird von der Baubehörde als nicht relevant angesehen.


Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis des Besprechungstermins Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat spricht sich für Variante ……………. aus und stimmt gesamten Konzept zu. 

Über den Eingang des Feuerwehrhauses soll das Emblem der Feuerwehr angebracht werden. 
Über dem Eingang des Dorfgemeinschaftshauses soll das Wappen der Gemeinde Oerlenbach angebracht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich für Variante 1 aus und stimmt gesamten Konzept zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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7. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 45. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2023 ö 7

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert: 

Mainfranken Motorsport Club Schweinfurt 1982 e.V.
Vorabinformation: 
Antrag auf Erweiterung der Trainingszeiten des Mainfranken Motor Sport
Clubs auf dem Trainingsgelände „Schwarze Pfütze“
Der Antrag soll in der Sitzung am 26.07.2023 beraten werden.

Borkenkäferbekämpfung

 


Silberner Wolf
Überdachung der Bühne am Musikerheim Oerlenbach ist abgeschlossen.
Sternenpark ist abgeschlossen.
Beachvolleyballfeld ist abgeschlossen. Dornenhecke nebenan wurde zurück geschnitten.
Spielplatzsanierung Rottershausen läuft derzeit.

Feuerwehr Eltingshausen
Im Rahmen des 150-jährigen Jubiläums hat sich die FFW Eltingshausen auch beim Gemeinderat für die großartige Unterstützung bedankt.

Ärztliche Versorgung – Hausarztpraxis Ebenhausen
Die Hausarztpraxis Dr. Michl wurde in die Hausarztpraxis Ebenhausen mit den Ärzten Christina Holleber – Sobtzick, Markus Holleber und Dominik Lemmerich übergeben.

Datenstand vom 27.07.2023 10:29 Uhr