Datum: 11.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Naturschutzmaßnahme "Graben Jubiläumsallee"
3 Jahresbetriebsnachweis 2023 - Jahresbetriebsplan 2024
4 Baurechtliche Angelegenheiten
4.1 Neubau eines Geräteschuppens auf dem Flurstück 586 der Gemarkung Ebenhausen, Rannunger Weg 9
5 Änderung der Satzung der Gemeinde Oerlenbach über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren - Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
6 Beitritt Kommunale Energie-Holding Landkreis Bad Kissingen GmbH
7 Errichtung von Blitzschutzanlagen auf gemeindlichen Gebäuden
8 Ehrenamtskarte; Stärkung des Ehrenamtes in der Gemeinde Oerlenbach
9 Mitteilungen und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.09.2023, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Naturschutzmaßnahme "Graben Jubiläumsallee"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 2

Sachverhalt

Seit der Festlegung des Grabens an der Jubiläumsallee (hinter der Wilhelm-Hegler-Halle) als ökologische Ausgleichsfläche für das Neubaugebiet "An der Thüringer Str." in Eltingshausen und der damit verbundenen Auflagen, dass die Flächen max. 2-mal im Jahr gemäht werden und das Mahdgut zu entfernen ist, hat sich der gesamte Bereich nicht nur botanisch verändert. 
 
Durch das veränderte Blütenangebot sind eine Reihe von neuen Insektenarten zu beobachten. Es sind dies vor allem Schmetterlinge, aber auch Honig- und Wildbienen. Da nach stärkeren Regenfällen zunächst vom RÜB bei Eltingshausen sich immer wieder (Dank einer gewissen "Vernachlässigung" im Graben) Wasser im Bereich der "Insel" anstaut, sind seit einigen Jahren auch Libellen zu beobachten. 
Im neuen Baugebiet Thüringer Straße wird das Oberflächenwasser nicht mehr in den Abwasserkanal abgeleitet, sondern ebenfalls über ein RÜB mit Überlauf und vorhandenen Graben in den Graben an der Jubiläumsallee geleitet. 
 
Um das erfolgreiche Volksbegehren "Rettet die Bienen" mit etwas Leben zu befüllen, schlägt  2.Vorsitzenden der Kreisgruppe Bad Kissingen des Landesbund für Vogel- und Naturschutz e.V., Herrn Dieter Fünfstück, vor, in diesem Bereich einen kleinen Teil der Insel abzugraben und als Steilwand zu belassen. Diese soll als "Nisthilfe" für Wildbienen dienen. Zusätzlich soll dann auch in diesem Bereich der Grabenbogen etwa 0,3 m tief ausgebaggert werden, um so den Wasserstand länger zu halten und Libellen die Möglichkeit zur Eiablage geben.
 
Der hier infrage kommende Bereich wurde zwischenzeitlich mit roten Pflöcken angesteckt.



Eine Preisanfrage für notwendigen Erdarbeiten wurde bereits durchgeführt. 

Die Kosten belaufen sich auf rund 2.500, -- €.

Herr Dieter Fünfstück stellt die Projektidee vor.

Beschlussvorschlag

Die Maßnahme soll umgesetzt werden. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Jahresbetriebsnachweis 2023 - Jahresbetriebsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 3

Sachverhalt

Herr Türich und Herr Lunz stellen den Jahresbetriebsnachweis 2023 mittels Powerpoint-Präsentation vor:




Herr Lunz stellte die Planung 2024 anhand der Waldbestandskarten mittels Powerpoint-Präsentation vor:


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Jahresbetriebsnachweis 2023 sowie der Jahresbetriebsplanung 2024 zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Neubau eines Geräteschuppens auf dem Flurstück 586 der Gemarkung Ebenhausen, Rannunger Weg 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Der Antrag wurde zurückgenommen.

zum Seitenanfang

5. Änderung der Satzung der Gemeinde Oerlenbach über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren - Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Durch den Landesfeuerwehrverband Bayern/Bay. GT wurde eine Mustersatzung und eine Kostenberechnung der Streckenkosten und Ausrückestundenkosten mit Pauschalsätzen zur Verfügung gestellt.

Die Pauschalsätze -Verzeichnisses- dienen lediglich der Erläuterung. Sie sollen keinesfalls in das Original einer gemeindlichen Feuerwehr-Kostensatzung mit Pauschalsätze-Verzeichnis übernom-men werden. Gleiches gilt für die Berechnungsbögen der einzelnen Fahrzeuge. Sie dienen ausschließlich der Erläuterung, wie der Arbeitskreis die jeweiligen Pauschalsätze errechnet hat. Jede Kommune hat auf der Basis der örtlichen Zahlen die Berechnung ihrer individuellen Pauschalsätze vorzunehmen.

Die bisherige Satzung wurde anhand der Mustersatzung mit den Pauschalsätzen erstellt. Die dort aufgelisteten Kostensätze wurden somit nicht nach den tatsächlichen Gegebenheiten kalkuliert. Deshalb handelt es sich um rechtsunsichere Kosten.

Die Satzung der Gemeinde Oerlenbach über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 10.03.2020 muss daher geändert werden.


Folgende Kosten wurden nun anhand einer zur Verfügung gestellten Berechnunsmatrix berechnet:
























Aktuelle Satzung: 

Auf Grundlage der Kostenberechnungen sowie weiterer Ergänzungen wird folgende Satzungsänderung vorgeschlagen.

Entwurf:


Erste Änderungsatzung der Satzung der Gemeinde Oerlenbach über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehr-Kostensatzung) vom 10.03.2020

Die Gemeinde Oerlenbach erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 BayFwG folgende Satzung

§ 1

§ 1 Aufwands- und Kostenersatz 

1.  Abs. 2 wird um die Nr. 3 „Sonstige Dienstleistungen“ ergänzt.

2.  Abs. 4 wird wie folgt erweitert/gefasst:

Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.


Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wird wie folgt geändert/gefasst:

1. Streckenkosten

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für

  1. einen Mannschaftstransportwagen MTW                        2,95 Euro (bisher: 2,80 Euro)
  2. ein Mehrzweckfahrzeug MZF                                        3,53 Euro (bisher: 3,17 Euro)
  3. ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6                                5,05 Euro (bisher: 6,10 Euro)
  4. ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20                        7,72 Euro (bisher: 7,94 Euro)
  5. ein Mittleres Löschfahrzeug MLF                                5,74 Euro (bisher: 7,14 Euro)
  6. ein Versorgungs-LKW (GW-L1)                                4,50 Euro (bisher: 3,80 Euro)


2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu den Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für:

  1. einen Mannschaftstransportwagen MTW                  28,51 Euro (bisher: 23,25 Euro)
  2. ein Mehrzweckfahrzeug MZF                                  33,71 Euro (bisher: 27,94 Euro)
  3. ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6                        113,03 Euro (bisher: 102,05 Euro)
  4. ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20                181,60 Euro (bisher: 143,15 Euro)
  5. ein Mittleres Löschfahrzeug MLF                        126,16 Euro (bisher: 115,01 Euro)
  6. ein Versorgungs-LKW (GW-L1)                          49,56 Euro (bisher: 36,42 Euro)
  7. Schlauch-/Warn- oder Lichtmastanhänger                  31,00 Euro (neu)

3. Arbeitsstundenkosten für Arbeitsgeräte
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeuges gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet.
In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für

  1. eine Tragkraftspritze TS 8/8                                           48,50 Euro (48,10 Euro)
  2. eine Tauchpumpe                                                                13,30 Euro
  3. ein Lüftungsgerät/Belüftungsgerät                                                20,80 Euro
  4. ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät, (Pressluftatmer, ohne Flaschenfüllung)27,00 Euro
  5. eine Wärmebildkamera                                                                50,00 Euro
  6. einen Stromgenerator                                                                29,00 Euro
  7. ein Brennschneidgerät                                                                65,80 Euro
  8. eine Kettensäge                                                                        15,30 Euro
  9. einen Trennschneider/Säbelsäge                                                        15,00 Euro
  10. einen Hitzeschutzanzug oder Insektenschutzanzug                                15,00 Euro
  11. einen Vollschutzanzug                                                                38,00 Euro
  12. einen Flutlichtscheinwerfer (ohne Generator), Beleuchtungssatz               7,70 Euro (5,10 Euro)
  13. ein Spür- und Gasmessgerät (Gas- und Strahlenschutz)                        35,00 Euro
  14. einen Mehrzwecksauger                                                                16,60 Euro
  15. ein hydr. Hebe- und Bergungsgerät, Rettungssatz                                20,50 Euro
  16. ein Türöffnungssatz                                                                17,30 Euro
  17. eine Seilwinde                                                                        20,00 Euro (neu)
  18. Löschfahrzeugpumpe                                                                  5,12 Euro 

4. Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen
  • bei vorsätzlicher Auslösung ab der 1. Alarmierung
  • bei technischen Defekten an der Anlage ab der 2. Alarmierung
  • bei unsachgemäßem Umgang ab der 2. Alarmierung

werden pauschal mit 300,00 Euro berechnet. In der Pauschale sind die Strecken-, Ausrückestunden-, Arbeitsstunden- und Personalkosten enthalten.

5. Sonstige Leistungen

       Prüfen, Waschen, Trocknen von Druckschläuchen je Schlauch                   5,00 Euro
       Mehrbereichschaum                                                                                2,05 Euro/Ltr.
       Ekoperl 66 (Wasser)                                                                           24,70 Euro/Sack
       Ekoperl 33 (Wasser)                                                                           16,36 Euro/Sack
       Terraperl S (Öl)                                                                                   14,62 Euro/Sack
  • Löschfahrzeugpumpe                                                                            10,23 Euro/Std.  
siehe Arbeitsstunden für Arbeitsgeräte
       Öl-Ex Allwetter Granulat                                                                   15,00 Euro/Sack

6. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
6.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet:        28,00 Euro  (bisher: 24,00 Euro)

Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, die der Gemeinde durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG entstehen. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamt Personalaufwand angesetzt werden.

6.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde Wachdienst für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) erhoben:
       16,40 Euro (bisher: 13,70 Euro)
Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
Für Materialverbrauch und sonstigen Leistungen aller Art werden die Selbstkosten mit einem Zuschlag von 10 v. H. berechnet. Für alle sonstigen in dieser Anlage nicht aufgeführten Leistungen werden Kosten unter Berücksichtigung des zur Verwendung kommenden Materials und des anfallenden Arbeitsaufwandes jeweils im Einzelfall festgelegt.

§ 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Oerlenbach, 

Gemeinde Oerlenbach
R o g g e
Erster Bürgermeister

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Änderungssatzung wie im Sachverhalt dargestellt zu. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Beitritt Kommunale Energie-Holding Landkreis Bad Kissingen GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund der extremen Entwicklungen auf dem Energiemarkt und bei der Energieversorgung haben der Landkreis Bad Kissingen und die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis und die Stadt- und Gemeindewerke Überlegungen angestellt für ein gemeinsames Engagement.

Ausgangslage:
  • Investoren drängen zu Investitionsentscheidungen bzw. zum Tätigwerden in der Bauleitplanung
  • Wertschöpfung soll im Landkreis gehalten werden
  • Energieerzeugung war bislang den Gemeinden vorbehalten
  • Änderung der Landkreisordnung steht an, so dass auch Landkreise Energie erzeugen dürfen
  • Formen der Zusammenarbeit werden aktuell ausgelotet – Landkreis und auch die Stadt- und Gemeindewerke im Landkreis sollten möglichst mit eingebunden werden um das dort vorhandene Knowhow nutzen zu können

Ziele:
  • Ziel der gemeinsamen Bestrebungen ist es, einen möglichst großen Teil der Wertschöpfung über alle Stufen der energie- und versorgungswirtschaftlichen Wertschöpfungsketten im Landkreis Bad Kissingen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Landkreis zu erbringen.
  • Den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Bad Kissingen soll Gelegenheit geboten werden, sich aktiv an der Umsetzung von Projekten zu beteiligen und von diesen zu profitieren. 
  • Durch Realisierung der Überschüsse in den Kommunen, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Sicherung von Knowhow und Arbeitsplätzen in der Region wird auch die Akzeptanz für die Errichtung und den Betrieb regenerativer Erzeugungsanlagen oder die Umsetzung lokaler / regionaler Versorgungskonzepte bei den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis erhöht.
  • Vision: Die Energieversorgung im Landkreis Bad Kissingen wird eins – gemeinsam erschließen wir nachhaltige Energie – für Mobilität, Wärme und elektrische Anwendungen aus der Region für die Region.

Philosophie:
Regional denken:
  • Der Landkreis Bad Kissingen umfasst eine Fläche von 1.137 km2 bei einer Bevölkerung von rund 103.000 Einwohnern – ideale Bedingungen, um Gewinnungsanlagen für erneuerbare Energien so zu installieren, dass diese gut zu den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und zum Landschaftsbild passen! 
  • Energiewende im Landkreis selbst in die Hand nehmen und zwar mit Experten, Institutionen und Kapital aus der Region. 
  • Davon profitieren alle im Landkreis: Wertschöpfung und Kompetenz bleiben hier, Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen steigern die Akzeptanz und schaffen eine Energiewende auf Augenhöhe
  • Die Entwicklung der energiewirtschaftlichen Infrastruktur orientiert sich dabei an Vorstellungen und Bedürfnissen der Kommunen – eine gute Alternative zu spontanen Projektangeboten fremder Investoren! 
  • Indem eine landkreisweite Institution zu 100 % im Eigentum der Kommunen des Landkreises bzw. des Landkreises selbst steht, ist die regionale Gestaltungsmöglichkeit maximal und wird eine gute Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Region geschaffen.

Gemeinsam profitieren:
  • Die Nutzung erneuerbarer Energien erlaubt es Kommunen, unabhängiger zu werden. Energieträger, die bislang überregional oder aus anderen Ländern bezogen werden mussten, können nun vor Ort bereitgestellt werden. Damit findet Wertschöpfung unmittelbar in der Kommune statt.
  • Kommunen, Städte und Gemeinden können in mehrerlei Hinsicht hiervon profitieren: Gemeinsam erschließen wir Nutzenpotenziale durch sinnvolle Verwendung kommunaler Flächen und Liegenschaften, die Beteiligung der Kommunen an der Umsetzung von Projekten im Bereich regenerativer Energien und Infrastrukturentwicklung, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und schließlich die Generierung von Erträgen vor Ort.

Weiteres Vorgehen:
23 Gemeinden und der Landkreis Bad Kissingen haben im Frühjahr 2023 ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an einer gemeinsamen Organisation/Gesellschaft zur Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende erklärt mit voraussichtlich folgenden Handlungsfeldern:
  1. Flächensicherung
  2. Planung, Errichtung sowie Finanzierung von regenerativen Erzeugungsanlagen
  3. Betrieb dieser Erzeugungsanlagen, technisch sowie wirtschaftlich und Vermarktung der produzierten elektrischen Energie 
  4. Umsetzung und Betrieb von Wärmeversorgungsprojekten

Nach mehreren Gesprächsrunden und unter Einbeziehung einer Anwaltskanzlei wurde eine 
Satzung zu einer Kommunalen Energieholding GmbH erarbeitet und abgestimmt. Folgende 
Struktur ist geplant:



Der Satzungsentwurf  „Kommunale Energie-Holding Landkreis Bad Kissingen GmbH“ wurde dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Satzung der Energie-Holding-GmbH Landkreis Bad Kissingen und somit dem Eintritt der Stadt/der Gemeinde als Gesellschafter in die Energie-Holding-GmbH Landkreis Bad Kissingen mit einem Geschäftsanteil zu, sofern eine Beteiligung von 15 Kommunen sichergestellt ist.

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Notwendige redaktionelle Änderungen im Rahmen der Prüfung/Eintragung können vorgenommen werden.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

7. Errichtung von Blitzschutzanlagen auf gemeindlichen Gebäuden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bei dem Bau der Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden ist aufgefallen, dass teilweise Blitzschutzanlagen installiert wurden und teilweise nicht. Des Weiteren wurden bei den bereits vorhandenen Blitzschutzanlagen keine Wartungen und keine Wartungsverträge abgeschlossen.  
Das Thema wurde in den vergangenen Jahren vernachlässigt, sodass nun Bedarf zur Handlung besteht. Es wurde teilweise in den Baugenehmigungen eine Blitzschutzanlage gefordert, ob diese ausgeführt worden ist, gilt es ebenfalls zu überprüfen.
Hierfür wurde mit dem Brandschutzplanungsbüro Endres in Untereisenheim Rücksprache gehalten. Der Blitzschutz wird, außer durch die BayBO, auch durch Sonderbauvorschriften und durch GUV-Vorschriften geregelt.
Schulen benötigen einen Blitzschutz aufgrund der GUV Vorschrift, Versammlungsstätten (Mehrzweckhallen inkludiert) auf Grund der VStättV (Versammlungsstättenverordnung). Feuerwehrhäuser sollten aufgrund der Einstufung als kritische Infrastruktur damit ausgestattet sein bzw. werden. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung sollte alle gemeindlichen Gebäude aufnehmen und auf Bestand bzw. Notwendigkeit eines Blitzschutzes überprüfen. 
Sofern Blitzschutzanlagen notwendig sind, sollten Angebote zur Ertüchtigung der Gebäude eingeholt werden. 
Des Weiteren sollten die vorhandenen Blitzschutzanlagen zu überprüfen und entsprechende Wartungsverträge abgeschlossen werden.

Feuerwehrhaus Eltingshausen
Auf dem Feuerwehrhaus in Eltingshausen befindet sich derzeit noch keine Blitzschutzanlage. Auf Grund der Einstufung als kritische Infrastruktur sollte hier zeitnah eine Anlage errichtet werden. 
Die Firma Greubel ist gerade dabei, die Fassade des Feuerwehrhauses zu erneuern. Hierzu ist bereits das komplette Gebäude eingerüstet. 
Auf Grund dessen sollte hier zeitnah die Blitzschutzanlage installiert werden, um sich ein erneutes Einrüsten zu sparen. 
Der Verwaltung liegt ein noch ungeprüftes Angebot in Höhe von rund 7.100,-- € (brutto) vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Überprüfung und den Bedarf von Blitzschutzanlagen auf gemeindlichen Gebäuden vorzunehmen. 
Die vorhandenen Blitzschutzanlagen sind zu überprüfen und entsprechende Wartungsverträge sind abzuschließen.
Der Gemeinderat stimmt der Errichtung der Blitzschutzanlage auf dem Feuerwehrhaus in Eltingshausen zu. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Ehrenamtskarte; Stärkung des Ehrenamtes in der Gemeinde Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt



Die Gemeinde möchte das gemeindliche Ehrenamt fördern und stärken.
Wir haben viele für die Gemeinde ehrenamtlich tätigen Bürger und Bürgerinnen deren Tätigkeit wir mit der Ehrenamtskarte würdigen möchten.
Unser Ziel ist es auch mit dem Anreiz der Ehrenamtskarte das Ehrenamt in der Gemeinde aufzuwerten und attraktiver für Interessierte aber noch unentschlossene Bürger und Bürgerinnen zu machen und diese zu animieren ein Ehrenamt zu übernehmen.
Wir wollen auch unsere verschiedenen Vereine animieren, sofern noch nicht vorhanden, die Ehrenamtskarte für ihre in Frage kommenden Mitglieder selbstständig zu beantragen.

Ehrenamtlich Tätig in der Gemeinde sind zum Beispiel:
Unsere Fahrer des Gemeinde-Mobils
Gemeinderäte mit besonderer Verwendung (z.B. Seniorenbeauftragte)
Das Städtepartnerschaftskomitee 
Und viele mehr.

Die Bayerische Ehrenamtskarte soll ein Zeichen der Anerkennung, Wertschätzung und des Dankes für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sein. 
Mit dieser können in ca. 90 der 96 Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern
verschiedenste Vergünstigungen erworben werden.

Einige Beispiele:

Erlebnispark Schloss Thurn: Inhaber*innen der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten einen Nachlass von 50 % des regulären Eintrittspreises während der Saison 2023

Deutsches Jugendherbergswerk:
Mit einer Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten Sie die DJH-Mitgliedschaft kostenlos.
Die kostenlose Mitgliedschaft ist an die Gültigkeitsdauer der Bayerischen Ehrenamtskarte gebunden.

Verkehrswacht Bad Kissingen E.V.
Seniorenfahrschule, kosten 60€, Dauer 90 Min.
Für Inhaber der Ehrenamtskarte gibt es einen 30€ Zuschuss 

Einige Beispiele aus der Gemeinde:

Florella: 3 % Nachlass auf reguläre Ware.
Karch Service: 10 % Rabatt auf Winterdienst und Baumpflege.
Metallbau Schlotter: 5% auf Propangasfüllungen.
Silver-7: 12% Rabatt auf alle Artikel aus unserem Shop

Angebote des Freistaats Bayern
Die Bayerische Schlösser und Seenverwaltung gewährt freien Eintritt für den Besuch aller Schlösser und Burgen, deren Träger die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung ist.
Die staatlichen Sammlungen und Museen gewähren ebenfalls freien Eintritt für Ehrenamtskarteninhaber. Zudem können sämtliche Linienfahrten auf Schiffen der Staatlichen Seenschifffahrtsgesellschaft auf dem Königssee, dem Ammersee, dem Starnberger See und dem Tegernsee ganzjährig kostenfrei genutzt werden.
Die blaue Ehrenamtskarte des Landkreises Bad Kissingen, mit einer Gültigkeit von drei Jahren, wird vergeben an ehrenamtlich Tätige, die mindestens 16 Jahre alt sind, ein freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten von mindestens 250 Stunden jährlich leisten und dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgeht, seit mindestens zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv sind, im Landkreis Bad Kissingen wohnen. Sie wird auch vergeben an Inhaber einer Juleica (Jugendleiterkarte), aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung), υ aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich. 
Die unbefristet gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern, bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung der Ehrenamtskarte für alle gemeindlich tätigen Bürgerinnen und Bürger, welche die Voraussetzungen (siehe oben) für den Erhalt der Ehrenamtskarte erfüllen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 9

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert: 
Projektstand PV Rottershausen und WP Oerlenbach Süd
Beim PV-Park wird aktuell von Herrn Wehner (Team 4) die erste Auslegung nach dem bekannten Verfahren vorbereitet. Wir planen mit dem ersten Vorentwurf an der Gemeinderatssitzung am 6. Dezember teilzunehmen.
Für beide Parks stehen wir mit Bayernwerk in Kontakt, um hier die Anschlussleistung zu erhöhen.
Für den Windpark sind die Kartierungen mittlerweile abgeschlossen. Hier muss ein Rotmilanhorst noch von einem Vermessungsbüro eingemessen werden, da die GPS-Geräte des Kartierers im Wald leider eine relativ hohe Ungenauigkeit aufweisen. Je nach Lage des Horsts bleiben wir unter der rechtlich relevanten Grenze von 1.200 m zur Windenergieanlage. Die Vermessung ist bereits beauftragt und wird zeitnah erfolgen.
Parallel dazu stehen wir auch mit den Turbinenherstellern in Austausch, um die Detailplanung und die finanziellen Faktoren abzustimmen.
Da einige Gestattungsverträge für Flurstücke Anfang 2024 auslaufen wäre auch ein nächster Schritt jetzt auf die Betroffenen Eigentümer zuzugehen.
Anbei auch die gewünschten Zeitpläne für beide Projekte.


Schwarze Pfütze
Die Abrissarbeiten beginnen am 18. Oktober 2023 mit Baustelleneinrichtung und ersten Baggerarbeiten.

Landtags- und Bezirkstagswahl
Danksagung an alle Wahlhelfer. Im Großen und Ganzen kann die Wahl als gelungen angesehen werden. Größere Pannen sind ausgeblieben.

Feuerwehrhaus Eltingshausen
Am Feuerwehrhaus in Eltingshausen finden gerade die Verputzerarbeiten statt. Beim Reinigen der Ornamentbänder aus Beton wurde festgestellt, dass diese sehr spröde sind und der Beton bereits abbröckelt. 
Des Weiteren ist hier bereits ein Teil der Bewehrung sichtbar. 
Die Firma Greubel wird die Betonstellen sorgfältig aus- und nachbessern, bevor die Flächen gestrichen werden können. Auf Grund des Mehraufwandes werden hier Mehrkosten auf die Gemeinde zukommen. 


SuedLink

Heute Infoveranstaltung in der Hegler-Halle. Die Präsentation wird per Mail verschickt.


Aus dem Gemeinderat: 

GR Fabian Wahler teilte mit, dass der Schlauchturm in Ebenhausen in Eigenleistung Betonsaniert wurde. 

Datenstand vom 09.11.2023 12:30 Uhr