Datum: 08.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Baurechtliche Angelegenheiten
2.1 Bauantrag zum Abriss des Schuppens und zur Errichtung eine(s/r) neuen Schuppens/Holzlege sowie einer Stahlbetonstützwand auf dem Flurstück 216/10 der Gemarkung Rottershausen, Am Weinberg 10
2.2 Bauantrag zur Errichtung eines Carports mit zusätzlicher Zufahrt auf dem Flurstück 583/1 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 49
2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/37 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 7
2.4 Bauantrag zum Umbau und zur energetischen Sanierung des Wohnhauses Grabenstr. 4 auf dem Flurstück 83/1 der Gemarkung Oerlenbach
3 Erweiterung Feuerwehrhaus Oerlenbach; Stellplätze
4 Suchkulisse Windenergiegebiete
5 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.10.2023, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö 2
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2.1. Bauantrag zum Abriss des Schuppens und zur Errichtung eine(s/r) neuen Schuppens/Holzlege sowie einer Stahlbetonstützwand auf dem Flurstück 216/10 der Gemarkung Rottershausen, Am Weinberg 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Nachbarunterschriften: vollständig
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Antragsteller beantragen den Abriss des Schuppens auf dem Flurstück 216/10 der Gemarkung Rottershausen und die Errichtung eine(s/r) neuen Schuppens/Holzlege sowie einer Stahlbetonstützwand.auf diesem Flurstück.

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenzen
Im Bebauungsplan sind Baugrenzen festgesetzt.
Die Baugrenzen sind überschritten.
Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen
Im Baugebiet ist außerhalb der Baugrenzen die Errichtung von Nebenanlagen in Form von Holzlegen oder Kleintierställen auch an der seitl. Grundstücksgrenze mit einer max. überbaubaren Fläche von 20 qm, max. Traufhöhe von 3,00 m mit einer Dachneigung von 24° bis 32° und Ziegeleindeckung zulässig
- Die durch den Schuppen/die Holzlege überbaute Fläche ist größer als 20 qm.
- gering geneigtes Flachdach
- schwarze EPDM-Dachbahn, optional: Dachbegrünung
Dachform
Satteldach
Flachdach
Dachneigung
38° bis 48°
gering geneigtes Flachdach
Art und Farbe der Dacheindeckung
rote Tondachziegel
schwarze EPDM-Dachbahn, optional: Dachbegrünung
Einfriedung
Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Hier sind Holzstaketenzäune zu verwenden.
Der obere Teil der Ortbetonstützwand dient auch als Einfriedung. Höhe der Einfriedung: ca. 1,50 m
Fassade
Die Außenbehandlung der Fassaden hat mit landschaftsgerechtem Putz mit heller Farbtönung zu erfolgen. Als Abtönmittel sind Erdfarben zu verwenden. Evtl. Holzverschalungen sind naturfarben zu imprägnieren.
unverputzte Außenwand entlang des Flurstückes 216/11 in Ortbeton, Farbe: betongrau
aneinandergebaute Garagen
Aneinandergebaute Garagen sind so zu gestalten, dass die zweite Garage die Dachform der zuerst genehmigten Garage übernehmen muss, unabhängig ob diese von der Dachneigung des Wohnhauses abweicht.
Dachform der zuerst vorhandenen Garage: Satteldach; Dachform des Schuppens/der Holzlege: Flachdach
Holzverschalung
Für freistehende Nebengebäude sind Holzverschalungen vorgeschrieben. Diese Festsetzung gilt nicht für im Wohnhaus integrierte bzw. am Wohnhaus angebaute Nebengebäude
An der Außenwand des Schuppens/der Holzlege, welche entlang des Flurstückes 216/11 steht, ist keine Holzverschalung vorhanden.

Am 30.08.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, diesem Bauvorhaben vorerst nicht zuzustimmen und gefordert, dass der Bauherr dieses Bauvorhaben vor Ort erläutern soll. Am 08.09.2023 fand ein Ortstermin am Anwesen „Am Weinberg 10“ statt. An diesem Ortstermin an dem der Straßenplaner Matthias Kirchner, der Bauherr Norman Raneberg, der Entwurfsverfasser Dominik Burkert, der 1. Bgm. Nico Rogge, der Geschäftsleiter Jürgen Markert und der Verwaltungsangestellte Jochen Geisel teilnahmen, haben der Bauherr und der Entwurfsverfasser dieses Bauvorhaben näher erläutert.















Stellungnahme vom 20.10.2023 von Matthias Kirchner:

Seite 17 der statischen Berechnung (von Matthias Kirchner als Seite 18 bezeichnet):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für diese(n) Schuppen/Holzlege die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art und Farbe der Dacheindeckung, der Überschreitung der Baugrenze und der Festsetzung für aneinandergebaute Garagen.
Der Gemeinderat erteilt für diese(n) Schuppen/Holzlege auch die Befreiung von folgenden Festsetzungen: Außerhalb der Baugrenzen ist die Errichtung von Nebenanlagen in Form von Holzlegen oder Kleintierställen auch an der seitl. Grundstücksgrenze mit einer max. überbaubaren Fläche von 20 qm, mit einer Dachneigung von 24° bis 32° und Ziegeleindeckung zulässig.
Der Gemeinderat erteilt für die entlang des Flurstückes 216/11 verlaufende Außenwand die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Art und Höhe der Einfriedungen und hinsichtlich der Festsetzungen zur Außenbehandlung der Fassade. Falls für diese Außenwand hinsichtlich der für freistehende Nebengebäude festgesetzten Holzverschalung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung. 
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt für diese(n) Schuppen/Holzlege die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art und Farbe der Dacheindeckung, der Überschreitung der Baugrenze und der Festsetzung für aneinandergebaute Garagen.
Der Gemeinderat erteilt für diese(n) Schuppen/Holzlege auch die Befreiung von folgenden Festsetzungen: Außerhalb der Baugrenzen ist die Errichtung von Nebenanlagen in Form von Holzlegen oder Kleintierställen auch an der seitl. Grundstücksgrenze mit einer max. überbaubaren Fläche von 20 qm, mit einer Dachneigung von 24° bis 32° und Ziegeleindeckung zulässig.
Der Gemeinderat erteilt für die entlang des Flurstückes 216/11 verlaufende Außenwand die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Art und Höhe der Einfriedungen und hinsichtlich der Festsetzungen zur Außenbehandlung der Fassade. Falls für diese Außenwand hinsichtlich der für freistehende Nebengebäude festgesetzten Holzverschalung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung. 
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag zur Errichtung eines Carports mit zusätzlicher Zufahrt auf dem Flurstück 583/1 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 49

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Nachbarunterschriften: In den Bauantragsunterlagen sind keine Unterschriften der Eigentümer des Nachbarflurstückes 583/9 vorhanden.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Bauherren beantragen, auf dem Flurstück 583/1 der Gemarkung Eltingshausen ein Carport mit zusätzlicher Zufahrt zu errichten.

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenzen
Im Bebauungsplan sind Baugrenzen festgesetzt.
Die Baugrenze entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze ist überschritten.
Dachform und Dachneigung
Für Garagen ist das Satteldach und die gleiche Dachneigung des jeweiligen Wohnhauses vorgeschrieben
sehr flach geneigtes Dach, Dachneigung ca. 1°
Art der Dacheindeckung 
Für die Dacheindeckung der gepl. Haupt- und Nebengebäude werden rote bzw. rotbraune Dachziegel bzw. Dachsteine zugelassen.
Trapezblech, alternativ Bitumenabdichtung
Farbe der Dacheindeckung
Für die Dacheindeckung der gepl. Haupt- und Nebengebäude werden rote bzw. rotbraune Dachziegel bzw. Dachsteine zugelassen.
Die Farbe der Dacheindeckung ist in den Bauantragsunterlagen nicht angegeben.















Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. Falls hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu. Die Eigentümer des Nachbarflurstückes 583/9 sind noch vom Landratsamt Bad Kissingen an diesem Bauvorhaben zu beteiligen.   

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. Falls hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu. Die Eigentümer des Nachbarflurstückes 583/9 sind noch vom Landratsamt Bad Kissingen an diesem Bauvorhaben zu beteiligen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/37 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö 2.3

Sachverhalt

Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/37 der Gemarkung Eltingshausen“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.

Beschlussvorschlag

ohne Beschluss

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2.4. Bauantrag zum Umbau und zur energetischen Sanierung des Wohnhauses Grabenstr. 4 auf dem Flurstück 83/1 der Gemarkung Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. 
Nachbarunterschriften: Es fehlt die Unterschrift der Eigentümerin des Nachbarflurstückes, welches die Flurstücksnummer 1 trägt. 
Der Antragsteller beantragt, das auf dem Flurstück 83/1 der Gemarkung Oerlenbach stehende Wohnhauses zu einem aus 3 Wohneinheiten bestehenden Wohnhaus umzubauen und dieses Wohnhaus energetisch zu sanieren.
















Auf dem Baugrundstück Grabenstr. 4 werden 5 Stellplätze errichtet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu. Vom Landratsamt Bad Kissingen ist zu prüfen, ob der Brandschutz für dieses Bauvorhaben sichergestellt ist. Die Eigentümerin des Nachbarflurstückes 1 ist noch vom Landratsamt Bad Kissingen an diesem Bauvorhaben zu beteiligen.   

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu. Vom Landratsamt Bad Kissingen ist zu prüfen, ob der Brandschutz für dieses Bauvorhaben sichergestellt ist. Die Eigentümerin des Nachbarflurstückes 1 ist noch vom Landratsamt Bad Kissingen an diesem Bauvorhaben zu beteiligen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Erweiterung Feuerwehrhaus Oerlenbach; Stellplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Leistungsphase 1 und 2  mit Vorentwurf wurde vom Büro Hemberger vorgelegt. 


Hier die dazugehörige Kostenschätzung: 




Im nächsten Schritt sollte der Förderantrag an die Regierung von Unterfranken gestellt werden. 

Um zügig voranzukommen sollte nach Antragstellung und Zusage durch die Regierung/Ufr. die Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ beauftragt werden. 

Beschlussvorschlag

Die vorgelegte Planung samt Kostenschätzung wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Der Förderantrag an die Reg./Ufr. ist durch die Verwaltung zu veranlassen. 
Nach der Zusage der Regierung/Ufr. soll die Leistungsphase 3 ff. beauftragt werden. 

Beschluss

Die vorgelegte Planung samt Kostenschätzung wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Der Förderantrag an die Reg./Ufr. ist durch die Verwaltung zu veranlassen. 
Nach der Zusage der Regierung/Ufr. soll die Leistungsphase 3 ff. beauftragt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Suchkulisse Windenergiegebiete

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben des Regionalen Planungsverbands Main-Rhön vom 06.07.2023 werden die Kommunen um Flächenvorschläge für neue Windenergiegebiet gebeten.

Begründung (auszugsweise):


Es wird ausdrücklich dargestellt, dass es um eine einvernehmliche Suche und Entscheidung mit den Gemeinden geht.

Hier einige Ideen, Anregungen und mögliche Vorschläge seitens des Planungsverbands (grün): 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nur um mögliche Potentiale handelt. 
Die Gemeinden haben nach derzeitigem Stand das letzte Wort bei der Festsetzung weiterer Gebiete. 





Der Bürgermeister erläutert die möglichen weiteren Vorgehensweisen.

Beschlussvorschlag

Dem RPV ist folgende Stellungnahme zu übermitteln:

„Die Gemeinde Oerlenbach hat in den bereits bestehenden Windvorrang- bzw. -vorbehaltsgebieten (WK43 und WK44) zwischenzeitlich drei Windkraftanlagen umgesetzt. Weiterhin ist der Bau von zwei weiteren Anlagen in Planung.

Es kann festgestellt werden, dass bereits jetzt ca. 5 % der Gemeindefläche für die Windkraft zur Verfügung gestellt werden.

Die neuen Potenzialflächen werden von der Gemeinde Oerlenbach zur Kenntnis genommen.

Grundsätzlich besteht seitens der Gemeinde Oerlenbach im Moment kein Interesse an der Ausweisung von weiteren Windvorrang- bzw. -vorbehaltsgebieten. Gerade die Flächen, welche zwischen den Ortsteilen der Gemeinde liegen, werden kategorisch ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Weiler, wie zum Beispiel die Waldsiedlung und die Schwarze Pfütze. Weiterhin wird auf die Planungen hinsichtlich der B 286 neu in der nördlichen Feldflur von Eltingshausen hingewiesen.

Sollten bisherige sog. Ausschlussflächen zukünftig in Verbindung mit einer kommunalen Bauleitplanung umsetzbar sein, so zeigt sich die Gemeinde Oerlenbach für die Potenzialflächen, welche nicht zwischen den Ortsteilen liegen, offen.
Ganz grundsätzlich erlaubt sich die Gemeinde Oerlenbach mitzuteilen, dass Sie sich hinsichtlich der Beteiligung an der Energiewende als Vorreiter ansieht und nun prioritär andere regionale Planungsverbände in Bayern am Zuge sind.“

Beschluss

Dem RPV ist folgende Stellungnahme zu übermitteln:

„Die Gemeinde Oerlenbach hat in den bereits bestehenden Windvorrang- bzw. -vorbehaltsgebieten (WK43 und WK44) zwischenzeitlich drei Windkraftanlagen umgesetzt. Weiterhin ist der Bau von zwei weiteren Anlagen in Planung.

Es kann festgestellt werden, dass bereits jetzt ca. 5 % der Gemeindefläche für die Windkraft zur Verfügung gestellt werden.

Die neuen Potenzialflächen werden von der Gemeinde Oerlenbach zur Kenntnis genommen.

Grundsätzlich besteht seitens der Gemeinde Oerlenbach im Moment kein Interesse an der Ausweisung von weiteren Windvorrang- bzw. -vorbehaltsgebieten. Gerade die Flächen, welche zwischen den Ortsteilen der Gemeinde liegen, werden kategorisch ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Weiler, wie zum Beispiel die Waldsiedlung und die Schwarze Pfütze. Weiterhin wird auf die Planungen hinsichtlich der B 286 neu in der nördlichen Feldflur von Eltingshausen hingewiesen.

Sollten bisherige sog. Ausschlussflächen zukünftig in Verbindung mit einer kommunalen Bauleitplanung umsetzbar sein, so zeigt sich die Gemeinde Oerlenbach für die Potenzialflächen, welche nicht zwischen den Ortsteilen liegen, offen.
Ganz grundsätzlich erlaubt sich die Gemeinde Oerlenbach mitzuteilen, dass Sie sich hinsichtlich der Beteiligung an der Energiewende als Vorreiter ansieht und nun prioritär andere regionale Planungsverbände in Bayern am Zuge sind.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö 5

Sachverhalt

Schwarze Pfütze
Abrissarbeiten gehen gut voran, das Nebengebäude wurde bereits vollständig entfernt.

Sitzungstermine 2024
Die Sitzungstermine 2024 finden sich bereits im RIS-System.

Benefizkonzert 2023
Das Benefizkonzert findet am 4. Dezember 2023 statt. Der Verein KIDRO e.V. wird der Spendenempfänger sein.

Bepflanzung Domstraße
In den kommenden Wochen wird der Bauhof mit starken Kräften die Bepflanzung der Domstraße angehen. Wir rechnen damit, dass der Bauhof mehrere Wochen mit der Bepflanzung beschäftigt sein wird. Es kann zu Verzögerungen in den gewohnten Abläufen kommen.

Feuerwehrhaus Ebenhausen
GR Wahler Fabian teilte mit, dass im Zuge der Schlauchturmsanierung durch Vereinsmitglieder auch das Dach der Fahrzeughalle angesprochen wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass hier Undichtigkeiten an diversen Stellen vorhanden sind. Es wurden deshalb auch bereits vor längerer Zeit Öffnungen in der abgehängten Decke gemacht, um undichte Stellen zu lokalisieren. Es sollte nun im Zuge der Sanierungsarbeiten ein Vor-Ort-Termin mit der gemeindlichen Bautechnikerin vereinbart werden. 
Ampelanlage Gewerbepark A71
GR Greubel Manfred wies darauf hin, dass die Lösung mit der Ampelanlage am Gewerbepark bzw. Autobahnauf-/abfahrt misslungen ist. Er fragte an, was aus dem eigentlich dort angedachten Kreisverkehr geworden ist. Er schlug vor, darauf hinzuwirken, zumindest in der Nacht die Ampelanlage abzustellen, da man bei sehr geringem nächtlichen Verkehrsaufkommen lange steht.

Datenstand vom 15.12.2023 09:21 Uhr