Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Rottershausen" mit Grünordnungsplan im Gemeindeteil Rottershausen, mit Berichtigung (= 19. Änderung) des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren; Billigung
3 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 - öffentlicher Teil
3.1 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 - öffentlicher Teil; Auswertung des Prüfungsberichtes
3.2 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 - öffentlicher Teil; Feststellung der Jahresrechnung, Entlastung
4 Baurechtliche Angelegenheiten
4.1 Neubau einer Doppelgarage auf dem Flurstück 426/23 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 8
4.2 Bauantrag zum Teilabbruch und zur Erweiterung des Zweifamilienwohnhauses auf dem Flurstück 80 der Gemarkung Rottershausen, Obere Dorfstr. 11
4.3 Bauantrag zum Abriss und Ersatzneubau einer Doppelgarage mit Dachterrasse auf dem Flurstück 440/1 der Gemarkung Ebenhausen, Schweinfurter Str. 38
4.4 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und unterkellertem Carport auf dem Flurstück 219 der Gemarkung Rottershausen, Heckenweg 9
4.5 Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 908/47 der Gemarkung Ebenhausen, Rothschlag 15
4.6 Neubau einer Doppelgarage auf dem Flurstück 210 der Gemarkung Rottershausen, Kindergarten St.-Dionys-Str. 6
5 Neubau Kindergarten Eltingshausen; Erste Entwürfe zur Gebäudeform und zum Benutzungskonzept
6 Bushaltestelle Siebengärten; Rückbau und Neubau
7 Förderung des außerschulischen Sports - Zuschussanträge ab 2023
8 Regionalbudget - Anschaffung von Spielgeräteboxen samt Inhalt
9 Regionalbudget - Bolzplatz-Feeling in Oerlenbach
10 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.11.2023, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Rottershausen" mit Grünordnungsplan im Gemeindeteil Rottershausen, mit Berichtigung (= 19. Änderung) des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren; Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG hat als Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (im Folgenden abgekürzt PV-Anlage) nordwestlich des Ortsteils Rottershausen innerhalb eines im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“ beantragt.
Im Geltungsbereich, mit ca. 2,2 ha, liegt die Fläche mit der Fl.Nr. 909, Gemarkung Rottershausen , Gemeindegebiet Oerlenbach (Landkreis Rhön-Grabfeld, Regierungsbezirk Unterfranken). Der Geltungsbereich befindet sich nördlich von Oerlenbach auf der Hochfläche / Hangfläche zum OT „Schwarze Pfütze“. 
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen. 
Die Einspeisung der erzeugten Energie erfolgt am Umspannwerk direkt im Nordwesten. 
Aus diesem Grund beantragt der Vorhabensträger die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplanes.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Oerlenbach. Mit dem zur Durchführung der Bauleitplanung beauftragtem Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg ist die Gemeinde Oerlenbach einverstanden. Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wurde bereits abgeschlossen. Für die Verwaltungstätigkeit erstattet der Vorhabensträger der Gemeinde eine pauschalierten Betrag in Höhe von 1.000,-- €.

Änderung des Flächennutzungsplans
Der Aufstellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich „Solarpark Rottershausen" wurde bereits 29.03.2023 gefasst.
Der Geltungsbereich befindet sich auf dem Flurstück 909 Gemarkung Rottershausen. Der Flächenumfang beträgt rund 2,2 ha (siehe beigefügter Lageplan).

Lage des Vorhabens nicht maßstäblich

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebietes Fläche für die Landwirtschaft dar.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.
Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Vorentwurf: 

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Rottershausen "

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark Rottershausen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Beschluss vom 29.03.2023 beschlossen. 
Der Geltungsbereich befindet sich auf dem Flurstück 909 Gemarkung Rottershausen. Der Flächenumfang beträgt rund 2,2 ha (siehe beigefügter Lageplan).

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebietes Fläche für die Landwirtschaft dar.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Vorentwurf Bebauungsplan

Beschlussvorschlag

Beschluss 1 „19. Änderung des Flächennutzungsplans“

Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Sinne § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach billigt den Vorentwurf zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich "Solarpark Rottershausen" und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.


Beschluss 2 „Bebauungsplan“

Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Sinne § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Solarpark Rottershausen" und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.

Beschluss 1

Der Beschlussvorschlag 1 wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Beschlussvorschlag 2 wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 3
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3.1. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 - öffentlicher Teil; Auswertung des Prüfungsberichtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Alexander Böse, legte den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses, der am 23.10. und 24.10.2023 getagt hatte, für das Jahr 2022 in der Sitzung vor:










Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den Rechnungsprüfungsbericht und die im Rechnungsprüfungsbericht aufgeführten Prüfungsergebnisse.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.2. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 - öffentlicher Teil; Feststellung der Jahresrechnung, Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2022 ergab:

       im Verwaltungshaushalt
       bereinigte Soll-Einnahmen von                               10.266.136,55 €
       bereinigte Soll-Ausgaben  von                 10.266.136,55 €

       im Vermögenshaushalt 
       Einnahmen von        9.477.186,89 €
       Ausgaben von           9.477.186,89 €

Der Gesamthaushalt wurde mit 19.744.041,63 € abgeschlossen und ist ausgeglichen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Feststellung der Jahresrechnung.

Beschlussvorschlag

Die Jahresrechnung 2022 wird durch den Gemeinderat festgestellt.
Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung wird ohne Einschränkungen erteilt.

(Abstimmung unter Ausschluss 1. Bürgermeister Nico Rogge nach Art. 49 Gemeindeordnung)

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 4
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4.1. Neubau einer Doppelgarage auf dem Flurstück 426/23 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben Neubau einer Doppelgarage auf dem Flurstück 426/23 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 8, im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.

      

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4.2. Bauantrag zum Teilabbruch und zur Erweiterung des Zweifamilienwohnhauses auf dem Flurstück 80 der Gemarkung Rottershausen, Obere Dorfstr. 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 4.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. 
Die Antragsteller beantragen einen Teilabbruch und die Erweiterung des Zweifamilienwohnhauses auf dem Flurstück 80 der Gemarkung Rottershausen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.3. Bauantrag zum Abriss und Ersatzneubau einer Doppelgarage mit Dachterrasse auf dem Flurstück 440/1 der Gemarkung Ebenhausen, Schweinfurter Str. 38

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 4.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. 
Die Antragsteller beantragen den Abriss und Ersatzneubau einer Doppelgarage mit Dachterrasse auf dem Flurstück 440/1 der Gemarkung Ebenhausen.
   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.4. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und unterkellertem Carport auf dem Flurstück 219 der Gemarkung Rottershausen, Heckenweg 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 4.4

Sachverhalt

 Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Wohnhaus:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Höhe des Kniestockes
0,5 m
1,75 m
Dachgaube/Gegengiebel
Dachgauben sind in untergeordneter Form zulässig, jedoch nur in der Ausführung als Satteldachgaube und als Schleppgaube ab einer Dachneigung von mind. 35°
Zwerchgiebel/Gaube; Die Dachneigung des Hauptdaches beträgt nur 28° und sie ist somit kleiner als 35°.
Dachneigung des Zwerchgiebels/der Dachgaube

28° bis 32°  
Dachneigung des Zwerchgiebels/der Dachgaube: 15°

Traufhöhe
Traufhöhe bergseits: maximal 3,5 m
Traufhöhe talseits: maximal 6,50 m
Traufhöhe bergseits: ca. 5,5 m
Traufhöhe talseits: ca. 7,5 m
Traufhöhe talseits Zwerchgiebel: ca. 9 m

Carport:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Art der Dacheindeckung
Dachziegel
Trapezblecheindeckung
Traufhöhe
Traufhöhe bergseits: maximal 3,5 m
Traufhöhe talseits: maximal 6,50 m
Traufhöhe bergseits: ca. 3,8 m
Höhenlage der Oberkante des Garagenfußbodens 

Soweit auf Grund der Geländeverhältnisse talseits der Erschließungsstraße die Errichtung einer Garage nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften an der Grenze nicht möglich ist, ist die Errichtung der Grenzgarage dennoch zulässig, wenn die Oberkannte Garagenfußboden so angelegt ist, dass das Gefälle von der öffentlichen Straßenverkehrsfläche zur Garage mind. 5 % beträgt.
Das Gefälle verläuft vom Carport hin zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche 

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und unterkellertem Carport auf dem Flurstück 219 der Gemarkung Rottershausen.

   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Wohnhaus die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Höhe des Kniestockes, der talseitigen Traufhöhe und der bergseitigen Traufhöhe. Falls hinsichtlich der Festsetzung, dass Dachgauben erst ab einer Dachneigung von 35° zulässig sind, eine Befreiung erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch die Befreiung von dieser Festsetzung. Falls hinsichtlich der Dachneigung des Zwerchgiebels/der Dachgaube eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung.
Der Gemeinderat erteilt für den vorgenannten Carport die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Höhenlage der Oberkante des Garagenfußbodens. Falls hinsichtlich der bergseitigen Traufhöhe des Carports eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.5. Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 908/47 der Gemarkung Ebenhausen, Rothschlag 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 4.5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Festsetzungen im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenze
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt.
Standort des Carports: teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines verfahrensfreien Carports auf dem Flurstück 908/47 der Gemarkung Ebenhausen. Sie beantragt hierzu die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. An der Grenze zum Nachbarflurstück beträgt die mittlere Wandhöhe dieses Carports 2,70 m.
   
                                                                                                           Auszug aus dem Bebauungsplan

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für den vorgenannten Carport die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.6. Neubau einer Doppelgarage auf dem Flurstück 210 der Gemarkung Rottershausen, Kindergarten St.-Dionys-Str. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 4.6

Sachverhalt

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Festsetzungen im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenze
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt.
Standort des Carports: teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
Art der Dacheindeckung
Dachziegel
Flachdach

Der Bauherr beabsichtigen die Errichtung einer verfahrensfreien Doppelgarage auf dem Flurstück 210 der Gemarkung Rottershausen. Er beantragt hierzu die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze.
                                                                                  Auszug aus dem Bebauungsplan:
       




 


Auszug aus dem Bebauungsplan:

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannten Doppelgarage die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und hinsichtlich der Art der Dacheindeckung.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Neubau Kindergarten Eltingshausen; Erste Entwürfe zur Gebäudeform und zum Benutzungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Architekturbüro Perleth hat sich inzwischen mit der Raumplanung und Ausrichtung des Kindergartens beschäftigt und zwei mögliche Varianten betrachtet. 
Bei beiden Varianten befinden sich im Erdgeschoss die Kinderkrippenplätze (1 – 3 Jahre) und im Obergeschoss die Kindergartenplätze (ab 3 Jahre).
Bei der etwas großzügigeren Variante 1 „Winkelbau“ ergibt sich auf Grund des Schenkels eine nicht unerheblich größere Flurfläche und eine Gesamtflächenmehrung von rund 166 m².  



Bei der Variante 2 handelt es sich um einen Kompaktbau in Rechteckform. Dadurch, dass bei dieser Bauform weniger Fläche und Volumen benötigt wird, ist diese nicht unerheblich günstiger.
Allgemeine Überlegungen zum Rechteckbau:
Um Kosten bei der Reinigung zu sparen, ist direkt im Eingangsbereich ein Schuhregal geplant. Darin finden die Straßenschuhe Platz und somit wird der Schmutz nicht durch das gesamte Gebäude getragen. Anschließend daran befindet sich der Abstellplatz für Kinderwägen. Daneben ist eine dreiläufige Treppe mit zwei Zwischenpodesten geplant. Im Treppenauge befindet sich der Aufzug. Im hinteren Bereich des Gebäudes befindet sich die Matschgarderobe mit direktem Ausgang in den Garten. Nebenan befindet sich die zweite Treppe. Diese wurde bewusst als Innentreppe gewählt, um einen möglichen späteren Kindergartenanbau zu erleichtern.
Auf der linken Seite befinden sich überwiegend Lagerräume, damit man auf der gegenüberliegenden Seite bei den Kindergruppen den Blick in den Garten und über den Ort hat. 







Aus dem Raumprogramm erkennt man die geforderten Flächen und wie diese in der Planung umgesetzt wurden.

Nach dem Beschluss über die Bestimmung der Variante wird die Raumaufteilung final mit der Kindergartenleitung und dem Träger abgestimmt. Anschließend werden die Fachplaner zur Abarbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 hinzugezogen.

Zwischenzeitlich wurden die Überlegungen an den Vereinsvorstand und die Kita-Leitung weitergegeben. 

Gedankensammlung zu den ersten Grundrissen V1 und V2 am 08.12.2023

V2 Winkelbau:

  • bessere Abschirmung Garten zur Straße
  • etwas größer, Foyer bietet verschiedene Möglichkeiten wie z.B. Treffen von allen Gruppen, Eltern ohne Turnraum nutzen müssen, etc.
  • Foyer bietet ausreichend Platz zum Schuhwechsel, auch wenn viele Eltern gleichzeitig ankommen
  • Garderobe in Nische bietet speziell bei den Krippen einen bessern Überblick beim Anziehen für die ErzieherInnen
  • lange, schmale Gänge … gefühlte Engstellen
  • hohe Mehrkosten

V1 Kompaktbau:

  • Garderobe als Spielflur nutzbar
  • reicht der Platz zum Schuhwechsel? Erfahrungen? Wäre eine Vergrößerung des Eingangsbereiches denkbar (aber dadurch quasi leichte Vergrößerung Gebäude)? Es wird befürchtet, dass sich an dieser Stelle ggf. „Stau“ bildet, zu typischen Stoßzeiten muss mit 10-20 Familien gerechnet werden – aus dieser Sicht wäre ein größerer Eingangsbereich notwenidg
  • Kosten-/Nutzenfaktor deutlich besser

  • beide Varianten mit Vor-/Nachteilen; Kompaktbau aus Sicht KiGa ok, jedoch mit dem Wunsch eines größeren Eingangsbereichs (Schuhwechselzone)

Beschlussvorschlag

Die Planung des nicht unerheblich kostengünstigeren kompakten Rechteckbaus soll unter Berücksichtigung der Belange des Kindergartens weiterverfolgt werden. Sollte eine moderate Vergrößerung  (größerer Eingangsbereich) notwendig sein, so wird dies gebilligt. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Bushaltestelle Siebengärten; Rückbau und Neubau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö vorberatend 6

Sachverhalt

Die Bushaltestelle „Siebengärten“ in Rottershausen ist in die Jahre gekommen und sollte erneuert werden. 

 

Der Verwaltung liegt ein Angebot für die Holzkonstruktion, für die Dacheindeckung sowie die notwendigen Bleche und Dachrinne in Höhe von rund 5.400,-- € vor. 

Das Fundament, die Bretterverschalung und der Anstich müssen bauseits erfolgen. 

Des Weiteren muss die vorhandene Wartehalle abgebaut und entsorgt werden. 
Die Problematik dabei ist, dass die Bedachung aus asbesthaltigen Wellplatten besteht. Somit müssen diese von einer zugelassenen Firma entsorgt werden. 

Auch hier liegt ein Angebot vor: 

Rückbau, Abbruch und Entsorgung der gesamten Wartehalle rund 3.000,-- €.
Rückbau, Abbruch und Entsorgung der Dacheindeckung rund 1.800,-- €.

Dieses Angebot ist allerdings auf Dezember 2023 befristet. 

Vorschlag der Verwaltung:
 
Um während des Winters nicht zeitweise ohne Wartehalle dazustehen, schlägt die Verwaltung vor, 
die asbesthaltigen Wellplatten gemäß Angebot abbauen zu lassen. Der Bauhof soll anschließend ein provisorisches Dach über den Winter einrichten. 

Im Frühjahr kann dann der Bauhof die Wartehalle entfernen und die neue Warthalle kann aufgebaut werden. 

Im Haushalt 2024 sollten deshalb 10.000,-- € für den Rückbau und Neubau eingeplant werden. 

Beschlussvorschlag

Der Vorschlag der Verwaltung soll umgesetzt werden. 

Der Auftrag zur Erstellung der Holzkonstruktion in Verbindung mit der Beschaffung der Dacheindeckung sowie der notwendigen Bleche und Dachrinne kann erteilt werden. 
Ebenso soll der Auftrag für die Beseitigung der asbesthaltigen Wellplatten vergeben werden.

Im Haushalt sollen 10.000,-- € für die Maßnahme eingeplant werden. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Förderung des außerschulischen Sports - Zuschussanträge ab 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Oerlenbach gewährte bis zum Jahr 2019 den örtlichen Sportvereinen zur Förderung des Breitensports einen freiwilligen Zuschuss in Höhe der Differenz, welche sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen errechnete.
Nachdem sich die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern in 2020 und 2021 verdoppelt hatte und zugleich die Jugendsportförderung gleich hoch blieb, wurde vom Gemeinderat die Regelung beschlossen,  für die außerschulische Förderung des Sports einen freiwilligen Zuschuss in Höhe der Hälfte der Differenz, die sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen ergibt, zu gewähren. Der Zuschuss der Gemeinde Oerlenbach an die Vereine war durch diese Regelung dennoch höher, als es in den Vorjahren der Fall war.
In 2022 kam wieder die bis 2019 gängige Praxis zur Anwendung. Durch die Gemeinde Oerlenbach wurde ein freiwilliger Zuschuss in Höhe der Differenz, welche sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen errechnet, gewährt.
Die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern ist nun in 2023 wieder zu der in den Jahren 2020 und 2021 gewährten Variante zurückgekehrt, das heißt Verdoppelung der Fördersätze. 

Beschlussvorschlag

Für die außerschulische Förderung des Sports ab 2023 kommt wieder die bereits in den Jahren 2020 und 2021 gewährte Zuwendungshöhe zur Anwendung. Durch die Gemeinde Oerlenbach wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe der Hälfte der Differenz, welche sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen errechnet, gewährt.
Zukünftig soll je nach Höhe der Förderung des Freistaates wie bereits angewandt vorgegangen werden.

Sollte eine gänzlich andere Modalität der Förderung durch den Freistaat Bayern erfolgen, so wird die Förderung der Gemeinde neu beraten. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Regionalbudget - Anschaffung von Spielgeräteboxen samt Inhalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Gemeindejugendpfleger schlägt folgendes Projekt für das Regionalbudget 2024 vor.
Variante A – Sieben Spielboxen für die Spielplätze der Gemeinde Oerlenbach + Ortsteile:
Die Variante benötigt keine größeren Aufbauarbeiten. Die Box muss lediglich verschraubt werden. Beide Boxen sind wetterfest und können ganzjährlich draußen stehen.

Kosten:
Variante B – Freizugängliche Spielboxen mit Sandspielsachen für Familien mit Kindern:
Die Spielboxen können ähnlich wie Salzboxen auf den Boden gestellt werden.
Es wird kein Aufbau benötigt. Lediglich beim zuklappen der Boxen kann mit einem Kunststoffpuffer gearbeitet werden, damit sich die Kinder nicht die Finger einklemmen, werden am besten die Metallschnallen demontiert.

Kosten:
Der Gemeindejugendpfleger erstellt eine Inventarliste der Spielgeräte und überprüft diese zum Quartal auf ihre Vollständigkeit. Ggfs. können so fehlende Spielgeräte nachbestellt werden.

Beschlussvorschlag

Das vorgestellte Projekt mit den Boxen der Variante A soll beim Regionalbudget 2024 (z. Zt. 70 % Förderung) beantragt werden. Die Gemeinde trägt im Falle der Förderung die übrigen Kosten.
Sollte eine Förderung über das Regionalbudget nicht möglich sein, werden die Spielboxen vollumfänglich von der Gemeinde Oerlenbach beschafft sowie die Kosten übernommen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Regionalbudget - Bolzplatz-Feeling in Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 9

Sachverhalt

Das Projekt „Bolzplatz-Feeling in Oerlenbach“ wurde bereits beim Bürgerbeteiligungsprojekt eingereicht jedoch bis heute noch nicht umgesetzt. Die Verwaltung sieht trotzdem noch einen Bedarf daran, dieses Projekt umzusetzen. Das Projekt könnte durch das Regionalbudget über die Gemeinde eingereicht werden. Der TSV Oerlenbach und auch der Schulleiter Herr Müller, in Verbindung mit der Ganztagsschule Frau Mößner befürworten das Projekt.

Bezogen auf den Fußball, sind die Optionen in Oerlenbach stark begrenzt. Die portablen Fußballtore des Sportvereins sind abgeschlossen. Die alten Fußballtore ohne Netze am Schulsportplatz, sowie Spielplatz und der Wilhelm-Hegler-Halle sind für den Hobbyfußballer eher ungeeignet. Es fehlt ein Spielfeld mit standortfixierten, Vandale festen und kindergerechten Toren.
Um das Bolzplatz-Feeling nach Oerlenbach zu bringen, wird der Schulsportplatz vorgeschlagen, welcher als solcher nicht mehr genutzt wird. Diesen müsste man mit zwei festen Metalltoren ausstatten. Die Installation kann durch den Bauhof erfolgen. Der Standort hat folgenden Vorteil: Der benachbarte Bauhof lässt eine gute Pflege des Spielfeldes zu. Außerdem bietet die Nähe zum neu errichteten Jugendtreff auch einen weiteren Anreiz diese Örtlichkeit zu nutzen.
Viele Dörfer haben diese Bolzplätze bereits in Ihrer Dorfumgebung installiert und bieten damit den Kindern einen Ort der Zusammenkunft und sportlichen Begeisterung.
Die Kosten belaufen sich aktuell für beide Tore auf 6.198 € inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten.

Beschlussvorschlag

Das vorgestellte Projekt soll beim Regionalbudget 2024 (z. Zt. 70 % Förderung) beantragt werden. Die Gemeinde trägt im Falle der Förderung die übrigen Kosten
Sollte eine Förderung über das Regionalbudget nicht möglich sein, werden die Bolzplatztore (zuzüglich Nebenkosten)  von der Gemeinde Oerlenbach beschafft sowie die Kosten vollumfänglich getragen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 10

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge teilt folgendes mit: 

Flüchtlingssituation im Landkreis Bad Kissingen
Auf die umfangreiche Presseberichterstattung in den regionalen Zeitungen wird Bezug genommen und auf folgende Links auf der Homepage des Landkreises Bad Kissingen hingewiesen.
Landkreis Bad Kissingen (landkreis-badkissingen.de)
Zusammenfassend ist folgendes besonders wichtig zu wissen:
Der Landkreis Bad Kissingen muss pro Woche mindestens 25 Geflüchtete Personen aufnehmen.
Mit Stand 14. November 2023 stehen dem Landkreis für Geflüchtete 10 Gemeinschaftsunterkünfte und 13 dezentrale Unterkünfte zur Verfügung. Eine Gemeinschaftsunterkunft mit ca. 70 Plätzen befindet sich in der Gemeinde Oerlenbach, OT. Ebenhausen.
Aufgrund der begrenzten Kapazitäten hat der Landkreis Bad Kissingen alle Städte und Gemeinden um Unterstützung gebeten.
In einem ersten Schritt sollen geeignete Gebäude gemeldet werden.
Die Gemeinde Oerlenbach hat dem Landkreis Bad Kissingen mitgeteilt, dass Gebäude der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Oerlenbach (Heglerstraße 17 – 25) und Rottershausen (Waldsiedlung 14) leer stehen.
Weiterhin wurde das gemeindliche Gebäude, Hauptstraße 10, als leerstehend gemeldet. Hier wurde jedoch mitgeteilt, dass mittelfristig andere Ziele (Städtebauförderung) verfolgt werden. Es wäre jedoch nicht ausgeschlossen dort, temporär, geflüchtete Personen im Erdgeschoss aufzunehmen.

Europawahl 2024
Die Europawahl findet im kommenden Jahr am 09.06.2024 in Bayern statt. Es wird darum gebeten, sich den Termin vorzumerken, so dass für die Wahllokale ausreichend Wahlvorstände und Beisitzer zur Verfügung stehen.
Das Briefwahllokal „0011 - Rathaus Sitzungssaal, Oerlenbach“ wurde vom Bayerischen Landesamt für Statistik für eine repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Es erfolgt eine Sonderauszählung nach Geburtsjahresgruppen und Geschlecht mit Hilfe von Stimmzetteln mit entsprechenden Unterscheidungsaufdrucken.

Nutzungsvereinbarung der Schulküche zwischen der Gemeinde Oerlenbach und der Stadt Bad Kissingen
Die Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Oerlenbach und der Stadt Bad Kissingen zur Nutzung der Schulküche der Mittelschule Oerlenbach durch die Anton-Kliegl-Mittelschule Bad Kissingen wurde nun von allen Seiten unterzeichnet.
Benefizkonzert
Inhalt der Spendenboxen – 2.051,90 € 
Spende VR-Bank 250,- €, Spende Feuerwehr Glühweinverkauf 265 €
Gesamtsumme für KIDRO e.V. -  2.566,90 € 

Schule Ebenhausen – Energieeffiziente Maßnahme
Gem. dem Abschlussbericht der Fa. Energiewelt (Bad Mergentheim) wurde in der Schule Ebenhausen folgende Verbesserungsmöglichkeit festgestellt.
 
Das Fenster und ein weiteres baugleiches Fenster wurden durch die Fa. Seidl (Rottershausen) ausgewechselt.  

Gemeinde-Mobil:
Die Nutzung des Gemeinde-Mobil steigt kontinuierlich an. 
Die Einkaufsfahrten für Ebenhausen werden überwiegend von wiederkehrenden Senioren genutzt.
Rottershausen/ Eltingshausen/Oerlenbach hatte, stand 29.11.2023, keine Einkaufsfahrt.
Durchschnittliche Nutzung der Senioren Fahrten in der Woche 5,6 Personen bis einschließlich November.  269 Personen in 11 Monaten

Anmietung des Gemeinde-Mobils im Monat: 
September:  3 Vereine
Oktober: 3 Vereine 
November: 2 Vereine 
Dezember vorrausichtl. 3 Vereine

Douvre
Herr Lorenz wurde Herrn Reuß und Frau Bohl als Bindeglied zwischen Bürgermeister und Partnerschaftskomitee vorgestellt. Herr Lorenz ist nun für die Gemeindlichen Planungen bezgl. Städtepartnerschaft zuständig. 
Die Fahrt nach Douvre ist geplant vom 04.06.2024-09.06.2024 (80 jähriges Jubiläum der Landung der Alleierten in der Normandie). 
Nach jetzigem Stand mit 20 Teilnehmer & Teilnehmerinnen.
Da es sich um eine Sicherheitsrelevante Veranstaltung handelt und die Teilnehmer mit Vorlauf gemeldet werden müssen, wird im Januar der Gemeinde Douvre die abschließende Teilnehmerliste übersandt. Nachmeldungen sind dann nicht mehr möglich, 

Befragung 60+
Die Befragung 60+ ist abgeschlossen.
Die Auswertung erfolgt.
Von 1646 Fragebögen sind postalisch 568 zurückgekommen.
An der Befragung als Online Fragebogen haben nach letztem Stand 57 Personen Teilgenommen.

LED Tauschaktion
Die Gemeinde plant die LED Tauschaktion während der Gewerbeschau am 16 und/oder17 März durchzuführen. Parallel dazu sind wir in Planungen mit der Fa Häfner bzgl. Beschaffung Leuchtmittel und Energieberatung. Nach Recherchen in anderen Gemeinden haben wir angedacht ca. 1600 Leuchtmitten mit den Fassungen E14/E27 zu ordern. Das wären bei einer maximalen Eintausch Möglichkeit von 10 Leuchtmitteln pro Bürger ein Vorrat für 160 Bürger. Die Aktion mit Energieberatung ist für den Samstag 16.03.2024 von 12-16 geplant.
Das Landratsamt wird uns seitens der Klimaschutzkoordinatorin unterstützen.

Notstromaggregate
Unsere 6 Notstromaggregate Energy EY-20K-SA sind einsatzbereit. Die Einspeisekabel hierzu werden in der 50. KW 2023 geliefert. 
PV-Anlage Hegler-Halle
Die Fertigstellung des Anschlusses der PV-Anlage Hegler-Halle verzögert sich, da für den Schaltschrank ein vor Monaten bestellter Kuppelschalter defekt geliefert wurde. Das restliche Material ist vorhanden. Sobald der Ersatz-Schalter da ist, stellt der Elektriker den Anschluss fertig.

Datenstand vom 17.01.2024 08:50 Uhr