Datum: 30.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 19:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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47. Sitzung des Gemeinderates
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30.08.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war.
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.07.2023, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift ist wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift ist wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Baurechtliche Angelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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47. Sitzung des Gemeinderates
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30.08.2023
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/17 der Gemarkung Eltingshausen, Asternweg 11
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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47. Sitzung des Gemeinderates
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30.08.2023
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Nachbarunterschriften: Eigentümer der Nachbargrundstück ist die Gemeinde. Die Nachbargrundstücke sind noch nicht verkauft.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/17 der Gemarkung Eltingshausen.
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Baugrenze
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Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt.
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Der beabsichtigte Standort der Doppelgarage befindet sich teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannte Doppelgarage die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2.2. Bauantrag zum Abriss des bestehenden Schuppens und Errichtung eine(s/r) neuen Schuppens/Holzlege auf dem Flurstück 216/10 der Gemarkung Rottershausen, Am Weinberg 10
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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47. Sitzung des Gemeinderates
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30.08.2023
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Antragsteller beantragen den Abriss des bestehenden Schuppens und die Errichtung eine(s/r) neuen Schuppens/Holzlege auf dem Flurstück 216/10 der Gemarkung Rottershausen.
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Baugrenzen
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Im Bebauungsplan sind Baugrenzen festgesetzt.
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Die Baugrenzen sind überschritten.
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Dachform
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Satteldach
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Flachdach
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Dachneigung
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38° bis 48°
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gering geneigtes Flachdach
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Art der Dacheindeckung
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Tondachziegel
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Dacheindeckung EPDM-Dachbahn; optional: Dachbegrünung
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Farbe der Dacheindeckung
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rot
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schwarz
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aneinander gebaute Garagen
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Aneinandergebaute Garagen sind so zu gestalten, dass die zweite Garage die Dachform der zuerst genehmigten Garage übernehmen muss, unabhängig ob diese von der Dachneigung des Wohnhauses abweicht.
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Dachform der zuerst vorhandenen Garage: Satteldach; Dachform des Schuppens/der Holzlege: Flachdach
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Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen
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Im Baugebiet ist außerhalb der Baugrenzen die Errichtung von Nebenanlagen in Form von Holzlegen oder Kleintierställen auch an der seitl. Grundstücksgrenze mit einer max. überbaubaren Fläche von 20 qm, max. Traufhöhe von 3,00 m mit einer Dachneigung von 24° bis 32° und Ziegeleindeckung zulässig
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durch den Schuppen/die Holzlege überbaute Fläche: 42,93 m²
Dachneigung: Flachdach mit geringer Neigung
Art der Dacheindeckung: EPDM-Dachbahn
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Nebenanlagen massive Bauweise
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Die Nebenanlagen sind an der Grenze in massiver Bauweise herzustellen, wobei die der Grenze abgewandte Seite des Gebäudes auch aus Holz gebaut werden kann.
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Nur die Außenwand des Schuppens/der Holzlege, welche entlang des Flurstückes 216/11 steht, ist in massiver Bauweise ausgeführt. Es ist beantragt, die anderen Wände dieses Schuppens/dieser Holzlege nicht in massiver Bauweise auszuführen.
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Holzverschalung
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Für freistehende Nebengebäude sind Holzverschalungen vorgeschrieben. Diese Festsetzung gilt nicht für im Wohnhaus integrierte bzw. am Wohnhaus angebaute Nebengebäude
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An der Außenwand des Schuppens/der Holzlege, welche entlang des Flurstückes 216/11 steht, ist keine Holzverschalung vorhanden.
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Einfriedung
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Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Hier sind Holzstaketenzäune zu verwenden.
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Einfriedung als Ortbetonstützwand mit einer Höhe von ca. 1,50 m
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Fassade
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Die Außenbehandlung der Fassaden hat mit landschaftsgerechtem Putz mit heller Farbtönung zu erfolgen. Als Abtönmittel sind Erdfarben zu verwenden. Evtl. Holzverschalungen sind naturfarben zu imprägnieren.
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unverputzte Außenwand entlang des Flurstückes 216/11 in Ortbeton, Farbe: betongrau
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Lageplan Abbruch: Lageplan Neubau:
Auszug aus dem Bebauungsplan:
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt auf Grund der Stellungnahme (Bedenken) des Büros Kirchner vor, dem Bauvorhaben vorerst nicht zuzustimmen. Der Bauherr soll sein Vorhaben bei einem persönlichen Gespräch vor Ort unter Teilnahme des Herrn Kirchner erläutern. Sofern erforderlich werden weitere Unterlagen angefordert.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird vorerst nicht zugestimmt. Der Bauherr soll sein Bauvorhaben vor Ort erläutern.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2.3. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/5 der Gemarkung Eltingshausen, Asternweg 6
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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47. Sitzung des Gemeinderates
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30.08.2023
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Doppelgarage, Stellplatz und PV-Anlage auf dem Flurstück 426/5 der Gemarkung Eltingshausen“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.
Beschlussvorschlag
Kein Beschluss
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3. Bauleitplanung der Gemeinde Nüdlingen: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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47. Sitzung des Gemeinderates
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30.08.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Nüdlingen hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 6. August bis 7.September 2021 statt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Nüdlingen hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 über die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. In der gleichen Sitzung wurde dann der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ i.d.F. vom 22.05.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ziel und Zweck der Planung ist es, gemäß § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeit), die planungsrechtliche Grundlage für die Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung eines Verbrauchermarktes am südwestlichen Ortsrand von Nüdlingen zu schaffen.
Am 25.08.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu diesem Bauleitplanverfahren per Beschluss festgestellt, dass die Gemeinde Oerlenbach keine Einwände hat.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.
Beschluss
Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen: Aufstellung des Bebauungsplanes „Prinzregentenpark“, Gemarkung Bad Kissingen und gleichzeitige 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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47. Sitzung des Gemeinderates
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30.08.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Bad Kissingen hat in seiner Sitzung am 30.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Prinzregentenpark“ aufzustellen mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Auf dieser bislang untergenutzten Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs soll ein neues Stadtquartier entstehen. Ziel ist ein urbanes Quartier mit modernem und attraktivem Wohnraum an einem zentralen Standort in der Stadt, direkt angrenzend an den Bahnhof und zur Innenstadt.
Am 04.05.2022 und am 07.12.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach hierzu beschlossen, dass er keine Einwände habe.
Auszug aus dem Bebauungsplan, aufgestellt: 30.03.2022; geändert: 14.07.2023
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat hat keine Einwände.
Beschluss
Der Gemeinderat hat keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Mitteilungen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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47. Sitzung des Gemeinderates
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30.08.2023
|
ö
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5 |
Sachverhalt
RLT Geräte
Wir haben die bewilligten Fördersummen für die RLT-Geräte in den Schulen erhalten.
Für die Schule Oerlenbach sind das 252.000,00 €, für die Schule Ebenhausen 98.000,00 € und für die Schule Rottershausen 84.000,00 €.
Aus dem Gemeinderat:
GR Andreas Schmitt fragt nach, ob die Plakatierung (auswärtiger Verein) am Douvres-Park genehmigt wurde.
Idee: Genehmigte Plakatierungen könnten von der Gemeindeverwaltung abgestempelt werden.
Geplante Sitzungstermine:
13.09.2023 und 19.09.2023
Datenstand vom 12.10.2023 08:32 Uhr