Datum: 30.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Baurechtliche Angelegenheiten
2.1 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/17 der Gemarkung Eltingshausen, Asternweg 11
2.2 Bauantrag zum Abriss des bestehenden Schuppens und Errichtung eine(s/r) neuen Schuppens/Holzlege auf dem Flurstück 216/10 der Gemarkung Rottershausen, Am Weinberg 10
2.3 Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/5 der Gemarkung Eltingshausen, Asternweg 6
3 Bauleitplanung der Gemeinde Nüdlingen: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes
4 Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen: Aufstellung des Bebauungsplanes „Prinzregentenpark“, Gemarkung Bad Kissingen und gleichzeitige 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB
5 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.07.2023, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift ist wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift ist wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2023 ö 2
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2.1. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/17 der Gemarkung Eltingshausen, Asternweg 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Nachbarunterschriften: Eigentümer der Nachbargrundstück ist die Gemeinde. Die Nachbargrundstücke sind noch nicht verkauft.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/17 der Gemarkung Eltingshausen.


Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenze
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt.
Der beabsichtigte Standort der Doppelgarage befindet sich teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannte Doppelgarage die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag zum Abriss des bestehenden Schuppens und Errichtung eine(s/r) neuen Schuppens/Holzlege auf dem Flurstück 216/10 der Gemarkung Rottershausen, Am Weinberg 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Antragsteller beantragen den Abriss des bestehenden Schuppens und die Errichtung eine(s/r) neuen Schuppens/Holzlege auf dem Flurstück 216/10 der Gemarkung Rottershausen.

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenzen
Im Bebauungsplan sind Baugrenzen festgesetzt.
Die Baugrenzen sind überschritten.
Dachform
Satteldach
Flachdach
Dachneigung
38° bis 48°
gering geneigtes Flachdach
Art der Dacheindeckung
Tondachziegel
Dacheindeckung EPDM-Dachbahn; optional: Dachbegrünung
Farbe der Dacheindeckung
rot
schwarz
aneinander gebaute Garagen
Aneinandergebaute Garagen sind so zu gestalten, dass die zweite Garage die Dachform der zuerst genehmigten Garage übernehmen muss, unabhängig ob diese von der Dachneigung des Wohnhauses abweicht.
Dachform der zuerst vorhandenen Garage: Satteldach; Dachform des Schuppens/der Holzlege: Flachdach
Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen
Im Baugebiet ist außerhalb der Baugrenzen die Errichtung von Nebenanlagen in Form von Holzlegen oder Kleintierställen auch an der seitl. Grundstücksgrenze mit einer max. überbaubaren Fläche von 20 qm, max. Traufhöhe von 3,00 m mit einer Dachneigung von 24° bis 32° und Ziegeleindeckung zulässig
durch den Schuppen/die Holzlege überbaute Fläche: 42,93 m²
Dachneigung: Flachdach mit geringer Neigung
Art der Dacheindeckung: EPDM-Dachbahn
Nebenanlagen massive Bauweise
Die Nebenanlagen sind an der Grenze in massiver Bauweise herzustellen, wobei die der Grenze abgewandte Seite des Gebäudes auch aus Holz gebaut werden kann.
Nur die Außenwand des Schuppens/der Holzlege, welche entlang des Flurstückes 216/11 steht, ist in massiver Bauweise ausgeführt. Es ist beantragt, die anderen Wände dieses Schuppens/dieser Holzlege nicht in massiver Bauweise auszuführen.
Holzverschalung
Für freistehende Nebengebäude sind Holzverschalungen vorgeschrieben. Diese Festsetzung gilt nicht für im Wohnhaus integrierte bzw. am Wohnhaus angebaute Nebengebäude
An der Außenwand des Schuppens/der Holzlege, welche entlang des Flurstückes 216/11 steht, ist keine Holzverschalung vorhanden.
Einfriedung
Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Hier sind Holzstaketenzäune zu verwenden.
Einfriedung als Ortbetonstützwand mit einer Höhe von ca. 1,50 m
Fassade
Die Außenbehandlung der Fassaden hat mit landschaftsgerechtem Putz mit heller Farbtönung zu erfolgen. Als Abtönmittel sind Erdfarben zu verwenden. Evtl. Holzverschalungen sind naturfarben zu imprägnieren.
unverputzte Außenwand entlang des Flurstückes 216/11 in Ortbeton, Farbe: betongrau



Lageplan Abbruch:                                Lageplan Neubau:        
     
Auszug aus dem Bebauungsplan:


Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt auf Grund der Stellungnahme (Bedenken) des Büros Kirchner vor, dem Bauvorhaben vorerst nicht zuzustimmen. Der Bauherr soll sein Vorhaben bei einem persönlichen Gespräch vor Ort unter Teilnahme des Herrn Kirchner erläutern. Sofern erforderlich werden weitere Unterlagen angefordert. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird vorerst nicht zugestimmt. Der Bauherr soll sein Bauvorhaben vor Ort erläutern. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/5 der Gemarkung Eltingshausen, Asternweg 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Doppelgarage, Stellplatz und PV-Anlage auf dem Flurstück 426/5 der Gemarkung Eltingshausen“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.

Beschlussvorschlag

Kein Beschluss

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3. Bauleitplanung der Gemeinde Nüdlingen: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Nüdlingen hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 6. August bis 7.September 2021 statt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Nüdlingen hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 über die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. In der gleichen Sitzung wurde dann der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ i.d.F. vom 22.05.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ziel und Zweck der Planung ist es, gemäß § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeit), die planungsrechtliche Grundlage für die Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung eines Verbrauchermarktes am südwestlichen Ortsrand von Nüdlingen zu schaffen.
Am 25.08.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu diesem Bauleitplanverfahren per Beschluss festgestellt, dass die Gemeinde Oerlenbach keine Einwände hat.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen: Aufstellung des Bebauungsplanes „Prinzregentenpark“, Gemarkung Bad Kissingen und gleichzeitige 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Bad Kissingen hat in seiner Sitzung am 30.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Prinzregentenpark“ aufzustellen mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Auf dieser bislang untergenutzten Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs soll ein neues Stadtquartier entstehen. Ziel ist ein urbanes Quartier mit modernem und attraktivem Wohnraum an einem zentralen Standort in der Stadt, direkt angrenzend an den Bahnhof und zur Innenstadt.
Am 04.05.2022 und am 07.12.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach hierzu beschlossen, dass er keine Einwände habe.

Auszug aus dem Bebauungsplan, aufgestellt: 30.03.2022; geändert: 14.07.2023

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat keine Einwände.

Beschluss

Der Gemeinderat hat keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2023 ö 5

Sachverhalt

RLT Geräte

Wir haben die bewilligten Fördersummen für die RLT-Geräte in den Schulen erhalten.
Für die Schule Oerlenbach sind das 252.000,00 €, für die Schule Ebenhausen 98.000,00 € und für die Schule Rottershausen 84.000,00 €.

Aus dem Gemeinderat: 

GR Andreas Schmitt fragt nach, ob die Plakatierung (auswärtiger Verein) am Douvres-Park genehmigt wurde. 

Idee: Genehmigte Plakatierungen könnten von der Gemeindeverwaltung abgestempelt werden.


Geplante Sitzungstermine: 

13.09.2023 und 19.09.2023

Datenstand vom 12.10.2023 08:32 Uhr