Datum: 19.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 22:12 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war.
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.08.2023, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Erstellen eines „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (ISEK) für die Gemeinde Oerlenbach mit Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB (VU) im Ortskern von Oerlenbach mit Vertiefendem Leistungsbaustein Entwicklungsoptionen für das Quartier „Alter Friedhof“ im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramm; Vorstellung der Büros;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Oerlenbach beabsichtigt ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Gemeindegebiet mit vertieften vorbereitenden Untersuchungen nach §141 BauGB für den Ortskern von Oerlenbach erarbeiten zu lassen. Mit der Planung sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes gemäß §§136 ff Bau GB geschaffen werden.
Hierzu sind 3 Angebote angefordert worden.
Das Architekturbüro Perleth hat ein Angebot abgegeben.
2 Büros haben, auf Grund von Kapazitätsmangel, eine Absage erteilt.
Das Büro Perleth ist bekannt. Entsprechende Referenzprojekte wurden nachgewiesen.
Ausgangssituation
Die Gemeinde Oerlenbach hat aktuell 5.020 Einwohner (davon 1.652 Einwohner in Oerlenbach) und liegt im Landkreis Bad Kissingen.
Die Gemeinde Oerlenbach beabsichtigt im Ortskern städtebauliche Missstände, Defizite des ruhenden und fließenden Verkehrs, die notwendigen Maßnahmen zur Daseinsvorsorge usw. aufzugreifen und in einem Entwicklungsprozess Lösungsvorschläge und konkrete Umsetzungsmaßnahmen für sozialräumliche, städtebauliche und funktionale Anpassungserfordernisse zu entwickeln. Um bestmögliche Lebens-, Arbeits- und Wohnverhältnisse für alle Altersgruppen zu schaffen, sollen städtebauliche Maßnahmen eingeleitet werden, die innerörtliche Leerstände reaktivieren, zur Steigerung der Energieeffizienz im Baubestand beitragen und die nachhaltige Erneuerung des baulichen Erbes stützen.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG (Anfrage)
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept mit Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
Es ist ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für den Ort Oerlenbach zu erarbeiten, welches im innerörtlichen Untersuchungsgebiet den Anforderungen an Vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB entspricht. Mit diesen Vorbereitenden Untersuchungen sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes gemäß §§ 136 ff. BauGB für den Ortskern geschaffen werden.
Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 3.342 ha
Die Größe des innerörtlichen Untersuchungsgebietes beträgt ca. 11,5 ha. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiet für die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB orientiert sich am historischen Ortskern.
Der Inhalt des ISEK umfasst den nachfolgenden Leistungskatalog.
Als wichtiger Leitfaden soll u. a. die Arbeitshilfe „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung - Eine Arbeitshilfe für Kommunen“ des BMUB herangezogen werden.
Berücksichtigung müssen vorliegende Ergebnisse bzw. Planungsabsichten aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes der ILE Oberes Werntal und dem Interkommunalen Denkmalkonzept Oberes Werntal finden, soweit diese die Gemeinde Oerlenbach betreffen. Die Entwicklungsstrategien in der Gemeinde sind ebenfalls mit dem LES des Landkreises Bad Kissingen abzustimmen.
Wertungskriterien
Die eingereichten Angebote werden einem wertenden Vergleich in den Hauptkategorien
- Organisation und Personalkonzept (Gewichtung mit 20 %)
- Qualität und Stimmigkeit des Angebotes* (Gewichtung mit 60 %)
- Angebotspreis (netto) (Gewichtung mit 20 %)
unterzogen.
*Zu „Qualität des Angebotes“:
Berücksichtigt werden hierbei die Wahl der Vorgehensweise und der Zeitplanung, Qualität und Stimmigkeit des Angebotes, Moderationstechniken, (Online-)Beteiligungsformate, Personalkonzept, Referenzen, Präsentation
Projektleitung und Personalkonzept
Im Angebot ist die verantwortliche Projektleitung mit aussagekräftigen Angaben zur Qualifikation und durchgeführten Projekten sowie Angaben zum sonstigen Personaleinsatz im Projekt zu benennen.
Leistungskatalog
zur Erstellung eines „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (ISEK) für den Ort Oerlenbach mit Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB (VU) im Ortskern
Folgende Leistungsbausteine sind zu erbringen:
1. Inhalt des ISEKs und der VU
a) Grundlagenermittlung
- Klären der Aufgabenstellung
- Grundlagenermittlung für benötigte Unterlagen
- Zusammenstellen der zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Eignung der Planungsaufgabe
- Ortsbegehung als Grundlage zur Bestandsaufnahme und Analyse inklusive Vor- und Nachbereitung
b) Bestandsaufnahme und Analyse
- Darstellung der demografischen Entwicklung anhand der Bevölkerungsstruktur und der Bevölkerungsentwicklung
- Darstellung der sozialräumlichen Struktur
- Darstellung der Siedlungsstruktur, der städtebaulichen und baulichen Struktur sowie der Grün- und Freiflächen
- Erfassung des Wohnungsleerstandes, Brachflächen, freien Grundstücken, potenzieller Leerstände etc. (die hierfür notwendige Zuarbeit wird durch die Verwaltung erfolgen)
- Erhebung des Bedarfs an Wohnbauland nach der Flächenmanagementdatenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
- Darstellung der sozialen und kulturellen Infrastruktur
- Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung
- Aussagen zur örtlichen Versorgungssituation (Einkaufen, ärztliche Versorgung etc.)
- Quantitative und qualitative Aussagen zum Bedarf und Bestand an technischer / sozialer Infrastruktur
- Darstellung von Verkehr und Mobilität
- Darstellung von Umwelt und Landschaft
- Aussagen zu Klimaschutz und -anpassung
- Regionale Einordnung der Kommune und interkommunale Kooperationspotenziale
c) Gebietsbewertung (in der Qualität einer Vorbereitenden Untersuchung)
- Katalog städtebaulicher Stärken/Potenziale und Schwächen/Mängel inklusive Planerstellung
- Festlegung der Schwerpunktgebiete der Innenentwicklung mittels Gebietsbewertung
- Nachweis städtebaulicher und funktionaler Missstände nach § 136 BauGB
d) Strategien, Ziele und Perspektiven
- Darstellung der Entwicklungsperspektiven für Landschafts- und Siedlungsraum mit Bestimmung von räumlichen und thematischen Handlungsschwerpunkten sowie Potenzialflächen
- Festlegung konkreter Ziele und Leitbilder für das weitere kommunale Handeln
e) Handlungsfelder
Fachübergreifende Darstellung der Handlungsfelder der Gemeindeentwicklung z.B.
- Siedlungsstruktur und Ortsentwicklung
- Innenentwicklung (Ortskernrevitalisierung) zur Erhaltung der (städte-) baulichen Strukturen unter Berücksichtigung des derzeitigen Leerstandes und der voraussichtlichen demografischen Entwicklung, Schaffung und Erhaltung der städtebaulichen Infrastruktur
- Brachflächenkonversion
- Ortsbild, Ortsgestalt
- Freiraum- und Grünflächenentwicklung
- Grund- und Nahversorgung, Einrichtungen der medizinischen Versorgung und der öffentlichen Daseinsvorsorge
- Kinder-, Jugend- und Seniorenbetreuung
- Entwicklung von sozialen Netzwerken
- Freizeit und Kultur
- Technische Infrastruktur/Verkehr und Mobilität
- Wirtschaft, Gewerbe und Tourismus
- Ökologie und Klimaschutz
h) Räumliches und integriertes Handlungskonzept mit Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht
- Gebietsbezogene Erhebungen und Zielaussagen
- Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht mit erforderlichen Maßnahmen sowie Darstellung etwaiger Impulsprojekte und Sofortmaßnahmen
- Kosten der Maßnahmen und deren Finanzierung
- Integrierbare Förderprogramme
- Finanzierungen Privater
- Auswahl und Einsatz städtebaulicher Instrumente
- Erarbeitung einer gebietsbezogenen Rahmenplanung inklusive Textteil
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Auswertung der Stellungnahmen
- Vorschlag zur Festsetzung des Sanierungsgebietes
g) Monitoring und Evaluation
- Aussagen zum geplanten Beobachtungssystem
- Definition von Indikatoren
- Aufbau der Erfolgskontrolle in der Kommune
2.) Vertiefender Baustein: Entwicklungsoptionen für das Quartier „Alter Friedhof“
Für das innerörtliche Quartier „Alter Friedhof“ ist ein Vorentwurf mit 1-2 Lösungsvarianten im Maßstab 1:500 zu entwickeln (siehe Lageplan).
Das 1,08 ha große Areal liegt südlich der Oerlenbacher Hauptstraße und östlich der Kapellenstraße. Dort befinden sich zwei ehemalige Hofstellen, eine Brachfläche sowie das Musikheim mit dazugehörigem Außenbereich.
Die Gemeinde Oerlenbach beabsichtigt die ungenutzten Bereiche dieses Gelände einer neuen Nutzung zuzuführen und das Umfeld „Musikheim“ neuzugestalten. Angedacht ist eine Entwicklung, die nicht nur Wohnraum entstehen lässt, sondern vor allem auch einen ökologisch und gestalterisch werthaltigen Lebens-, Freizeit- und Erholungsraum schafft.
Vom beauftragten Planungsbüro wird erwartet, notwendige Bestandsaufnahmen herbeizuführen und daraus alternative Vorschläge zur Entwicklung des Quartiers zu erarbeiten.
3.) Planungsprozess und Beteiligungskultur
Insbesondere ist die Bevölkerung mit geeigneten Instrumenten, wie z.B. Workshops, aktiv einzubinden. Die Beteiligung der Bürger soll sich dabei auf die, durch konkrete Handlungsfelder und in bestimmten Teilgebieten unmittelbar Betroffenen konzentrieren. Sie soll in jedem Fall auch die Informationen der Beteiligten über die Prozesse der Sanierungsmaßnahme (besonderes Städtebaurecht der §§ 136 ff BauGB) und der Städtebauförderung sowie den entsprechenden Rechten, Pflichten und Möglichkeiten (Förderung, steuerliche Vorteile etc.) enthalten.
Der gesamte Prozess wird vom Gemeinderat als Lenkungsgruppe, sowie der Verwaltung und nach Bedarf externer Stellen, insbesondere der Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Städtebauförderung, aktiv begleitet.
Zum Entwicklungsplanungsprozess gehört auch die Einbindung der Träger öffentlicher Belange. Hierbei wird erwartet, dass der notwendige Prozess der VU inkl. TÖB-Beteiligung, Beteiligung der Betroffenen etc. vollständig durch den Auftragnehmer begleitet wird.
Die Organisation des Planungs- und Realisierungsprozesses sollte folgende Aspekte berücksichtigen
a) Beteiligungsstrukturen und Abstimmungsprozess
- Auftaktgespräch zur Abstimmung des Planungsprozesses und Grundlagenermittlung mit dem Auftraggeber
- Durchführung einer Auftaktveranstaltung zur Sensibilisierung der Bürger für den Planungsprozess inklusive Vorbereitung und Moderation der Veranstaltung
- Installation einer Lenkungsgruppe mit den relevanten Entscheidungsträgern zur Steuerung des Prozesses und zur Begleitung der Konzepterstellung (geschätzt werden drei Sitzungen inklusive Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung)
- Einbindung der Bürgerschaft mit Berücksichtigung von Bürgerversammlungen (Angabe des Honorars pro Bürgerversammlung und geschätzte Anzahl), Workshop/Arbeitskreise (Angabe des Honorars pro Workshop o.ä. und geschätzte Anzahl sowie Darstellung der vorgeschlagenen Bürgerbeteiligungsformate, andere Vorschläge sind zulässig) mit Vor- und Nachbereitung, einschließlich Moderation. Die Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit ist durch den Bewerber darzulegen. Auch digitale Lösungen können optional ergänzend angeboten werden.
- Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer ganztägigen Gemeinderatsklausur
- Abstimmen der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und der Vorschläge zur förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete mit der Regierung von Unterfranken
- Abstimmen der Bestandsaufnahme, der Sanierungsziele und der Ergebnisse der Anhörung Träger öffentlicher Belange sowie Abschluss der Planung des ISEKs mit den vorbereitenden Untersuchungen mit der Verwaltung und dem Gemeinderat (Angabe der im Angebot enthaltenen Anzahl an Abstimmungsterminen und Gemeinderatssitzungen sowie Angabe des Honorars pro Abstimmungstermin und Gemeinderatssitzung für weitere Termine)
- Durchführung einer Abschlussveranstaltung zur Vorstellung der Endergebnisse Information über die Prozesse der Sanierungsmaßnahme (besonderes Städtebaurecht §§ 136 ff. BauGB) und der Städtebauförderung sowie den entsprechenden Rechten, Pflichten und Möglichkeiten für die Bürger:innen inklusive Vorbereitung und Moderation der Veranstaltung
b) Organisation zur Realisierung
- Unterstützung der Verwaltung bei der Erstellung der notwendigen Beschlussvorlagen nach Bedarf
- Beiträge für Gemeindeinformationsblatt und Homepage nach Bedarf
- Zusammenstellung des ISEKs mit allen Inhalten in dreifacher Ausfertigung in Papierform sowie zur weiteren Vervielfältigung als druckfähige PDF-Datei auf einer CD-ROM
ZEITPLAN
III. – IV. Quartal 2023 Vergabe der Leistungen
IV. Quartal 2023 Projektstart
2023/2024 Durchführung des Entwicklungsprozesses
III. Quartal 2024 Projektabschluss
2024 Beginn von Entwicklungsmaßnahmen
Angebotsabgabe
Folgende Bedingungen für die Angebotsabgabe sind zu beachten:
- Abgabe eines schriftlichen Angebotes bis spätestens zum 18.09.2023, 12 Uhr bei der Gemeinde Oerlenbach, Schulstraße 8, 97714 Oerlenbach.
- Um eine zusätzliche digitale Abgabe des Angebotes als pdf-Datei an folgende Mailadresse oerlenbach@oerlenbach.de wird gebeten.
- Alle Bearbeiter sind namentlich zu benennen, einschließlich ihrer beruflichen Qualifikation.
- Im Angebot sind die Qualifikationen, die Kenntnisse und Anwendungserfahrungen des Büros mit der Erstellung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten, mit dem allgemeinen Städtebaurecht sowie mit den Förderprogrammen zur Städtebauförderung mit Referenzen nachzuweisen.
- Im Angebot sind die Kenntnisse und Anwendungserfahrungen im Umgang mit örtlichen Institutionen, mit der Organisation und der Moderation von Beteiligungsprozessen sowie mit der Koordination und Steuerung komplexer Abstimmungsprozesse mit Referenzen nachzuweisen.
- Abgabe eines Pauschalhonorarangebots mit Angabe der Anzahl der beinhalteten Informations- und Beteiligungsveranstaltungen, Abstimmungstermine und Gemeinderatssitzungen
- Die neben der Aufgabenstellung zusätzlichen Leistungen und optionalen Bearbeitungsschritte/-tiefen sind im Angebot zu erläutern und die damit verbundenen Mehrkosten gegenüber den Entscheidungsgremien nachvollziehbar darzustellen und zu begründen.
- Abgabe eines Ablaufplanes des Erstellungsprozesses bis zur Fertigstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie der vorbereitenden Untersuchungen unter Beachtung der Auftragsvergabe bis voraussichtlich im November/Dezember 2023.
- Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist möglich.
Das Büro Perleth stellt sich und sein Konzept ausführlich (rund 60 Minuten) vor.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Konzept des Architekturbüros Perleth zu.
Der Auftrag zur Erstellung eines „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (ISEK) für die Gemeinde Oerlenbach mit Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB (VU) im Ortskern von Oerlenbach mit Vertiefendem Leistungsbaustein Entwicklungsoptionen für das Quartier „Alter Friedhof“ im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramm wird
unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Regierung von Unterfranken an das Architekturbüro Perleth in Höhe von rund 88.000,-- € erteilt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Neubau Kita Eltingshausen; Vorstellungen zum Gebäudestandort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Nach Rücksprache mit dem Architekturbüro wird die Variante V2 – zweigeschossig vorgeschlagen.
zweigeschossig eingeschossig
Beschlussvorschlag
Der Standort V2, zweigeschossig und in Massivbauweise soll weiter verfolgt werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Neubau Kita Eltingshausen; Durchführung eines VGV-Verfahrens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung) muss von jedem öffentlichen Auftraggeber angewendet werden, sobald der Wert eines öffentlichen Auftrags
den geltenden Schwellenwert (215.000,-- € netto) erreicht oder überschritten hat.
Die VgV legt u. a. fest, unter welchen Voraussetzungen eine Verfahrensart gewählt werden darf und enthält darüber hinaus Verfahrensregeln zum Ablauf der einzelnen Vergabearten. Die VgV gibt hierzu "Leitplanken" vor, wie das jeweilige Vergabeverfahren durchzuführen ist, welche Fristen gelten etc. Sie legt fest, welche konkreten inhaltlichen Vorgaben in einem Vergabeverfahren zu beachten sind, zum Beispiel für die verschiedenen Bekanntmachungen, für die Vergabeunterlagen und deren Bereitstellung sowie insbesondere für die Leistungsbeschreibung, für die Festlegung der Eignungs- und der Zuschlagskriterien sowie für die Prüfung und Wertung der Angebote etc.
Die Auswahl und Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen hat sich zu einer anspruchsvollen und komplexen Aufgabe entwickelt.
Einige Eckpunkte:
Analyse der Aufgabenstellung
Erstellen einer Bewertungsmatrix
Vertragsverhandlungen
Entscheidung über die Beauftragung
Dokumentation
Die Verwaltung kann diese komplexe Aufgabe nicht leisten.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt ein geeignetes Büro auszuwählen und zu beauftragen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Schwarze Pfütze; Abbruch und qualifiziertes Nutzungs- und Freiflächenkonzept; Billigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2023
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Konzept:
Nach Abbruch aller Gebäudeteile sollen an 3 Gebäudeecken des ehemaligen Hauptgebäudes Natursteinquader aus dem Bestand die Ecken markieren, den Grundriss für den Betrachter erhalten. Alle Asphaltflächen (ca. 550m²) werden komplett entfernt. Bis auf einen kleinen Rastplatz mit Zugang zur wassergebundenen Fläche sind alle Flächen entsiegelt, begrünt und bepflanzt.
Im Bereich des Gebäudes wird eine Streuobstwiese etabliert. Neben den Bestandsbäumen, welche den Platz räumlich halten, sind im Randbereich zwei Laubbäume im Süden und Osten geplant. Der Gehweg aus dem Ort kommend wird in Pflaster entlang dem Grundstück geführt und endet an der Grundstücksgrenze beim Biotop.
Grünflächen werden alle samt als Wiesenfläche angelegt und mit einer ein- bis zweimaligen Mahd sehr pflegeleicht gehalten. Einzig vor der ehemaligen Gebäudefront wird eine Staudenfläche vorgeschlagen, welche durch wechselnde Blühaspekte ganzjährig für einen Blickfang sorgen soll.
Der Rastplatz für Besucher und Radfahrer beinhaltet einen Unterstand mit Dachbegrünung als Wetterschutz. Dieser nimmt eine großzügig gestaltete Informationstafel auf, welche neben der bewegten Historie des Grundstücks, auch als Infopunkt Energiewende, wichtige Projekte aus der Umgebung zeigen soll.
Fahrradbügel sind vorhanden und Sitzquader mit Holzauflagen bieten Sitzmöglichkeiten.
Im Hintergrund der Platzfläche wird eine Quadermauer aus dem Gebäudeabbruch, die bestehend bleibende Technik, aus Verteilerschränken (3 Stück) für den Sendemast, kaschieren. Natursteinmaterial wird dazu benutzt einen Eidechsenhügel zu erstellen und eine Verbindung zum bestehenden Biotop zu schaffen.
Ladepunkte für Fahrräder, Trinkbrunnen oder etwa eine Fahrradreparaturstelle sollen den Platz eventuell nachträglich in der Ausstattung ergänzen. Dies wurde aktuell zurückgestellt.
Die Kostenschätzung umfasst alle Leistungen zur Erstellung der dargestellten befestigten und unbefestigten Flächen und Ausstattungen. Ausgegangen wird von einer bauseitig vorhandenen verfüllten Fläche (Rohboden), Planum mit ca. 20cm unter späterem Niveau. Die Fertigstellungspflege der Vegetation und notwendige Pflegeschnitte der Bestandsbäume sind nicht in den Kosten enthalten. Die bestehende, geschotterte Zufahrt im Norden bleibt unberührt. Materialauswahl und Farbkonzept sind nicht Inhalt des Arbeitsstandes und werden in den weiteren Planungsphasen gemeinsam erarbeitet.
aufgestellt am 08.08.2023, gez. i.a. andré lohmann, architektur und ingenieurbüro perleth
Der Abbruch wurde bereits vergeben: Kosten rund 135.000,-- €
Die Bestellung eines Sicherheitskoordinators ist noch vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Mit dem vorgelegten Konzept besteht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des ALE Einverständnis.
Die Verwaltung wird ermächtigt einen Sicherheitskoordinator zu beauftragen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Baurechtliche Angelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2023
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ö
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6 |
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6.1. Bauantrag zum Bauvorhaben "Errichtung einer Überdachung auf der vorhandenen Terrasse" auf dem Flurstück 581/35 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 31
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2023
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ö
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6.1 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Bauherren beantragen die Errichtung einer Überdachung auf der auf dem Flurstück 531/35 vorhandenen Terrasse.
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Dachform
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Satteldach
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Pultdach
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Dachneigung
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28° bis 40°
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5°
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Dacheindeckung
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Die Verwendung von ungefärbten Asbestzementplatten oder anderen ungefärbten Baustoffen für die Dachflächen ist untersagt.
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Dacheindeckung in Glas, klar
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform und hinsichtlich der Dachneigung.
Falls hinsichtlich der Festsetzung, dass ungefärbte Baustoffe für die Dachflächen untersagt sind, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform und hinsichtlich der Dachneigung.
Falls hinsichtlich der Festsetzung, dass ungefärbte Baustoffe für die Dachflächen untersagt sind, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6.2. Bauantrag zum Anbau Feuerwehr mit Dorfgemeinschaftshaus an das bestehende Feuerwehrhaus in Ebenhausen, Bahnhofstr. 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2023
|
ö
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|
6.2 |
Sachverhalt
Nachbarunterschriften: vollständig
Dieses Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Gemeinde Oerlenbach beantragt die Baugenehmigung für den „Anbau Feuerwehr mit Dorfgemeinschaftshaus“ an das bestehende Feuerwehrhaus in Ebenhausen. Flurstücke: 592, 593 und 594 der Gemarkung Ebenhausen; Bahnhofstr. 4
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Neubau einer Trafostation; Fl-Nr. 295 Gemarkung Oerlenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2023
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Das Bayernwerk muss zwingend eine neue Trafostation auf dem Sportplatzgelände des TSV Oerlenbach bauen.
Anschreiben:
Wir müssen zwingend im Bereich des Sportplatzes eine neue Trafostation bauen. Der Grund hierfür sind die steigenden Anzahlen an Photovoltaikanlagen und auch E-Ladesäulen.
Um hier im Ortsnetz langfristig die Versorgungsleistung hochzuhalten, benötigen wir diese Station. Durch den Stationsneubau entfallen durch die direkte Anbindung ans Ortsnetz die von mir im Plan markierten Kabelverteilerschränke.
Die Kabel daraus werden in die neue Station geführt und dort gebündelt angeschlossen. Die Mittelspannungsanbindung erfolgt über die Station neben dem Bauhof.
Ein Straßenbeleuchtungskabel würden wir, wie besprochen bis zur neuen Station am Sportplatz mitverlegen.
Hier fallen Kosten von ca. 1000€ an. Gerne schreiben wir vor Bauausführung hierzu ein Angebot.
Beschlussvorschlag
Mit der Maßnahme besteht Einverständnis. Das Straßenbeleuchtungskabel soll mitverlegt werden.
Der TSV-Oerlenbach ist zu informieren.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Ausbau Leitenweg Gemarkung Ebenhausen; Kostenberechnung und Ausschreibung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2023
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Über das Büro Bautechnik Kirchner wurde die Ausschreibung des Leitenwegs veranlasst.
Beschränkte Ausschreibung über die Vergabestelle des LRA Bad Kissingen
Geplante Termine:
- Einstellung in Portal zur Abholung: 11. oder 12.09.2023
- Submissionstermin: 04.10..2023
- Vergabe Gemeinderat: Ermächtigungsbeschluß Bgm. am 19.09.2023 / Bekanntgabe Ergebnis 11.10.2023
- Baubeginn: 10/2023
- Bauende: 31.12.2023
Aktuelle Kostenberechnung:
Bei der Vorstellung der Maßnahme am 09.03.2022 wurde in einer ersten groben Kostenschätzung ein Betrag von rund 90.000,-- € (netto) in den Raum gestellt.
Auf Grund einer Ausschreibung welche vor ca. 3 Wochen submissioniert wurde, konnten sehr aktuelle Preise in die Kostenberechnung einfließen.
Die Kosten sind auf Grund des aktuellen Preisgefüges deutlich höher als ursprünglich grob geschätzt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Kostenberechnung zur Kenntnis.
Der Auftrag kann an das wirtschaftlichste Angebot vergeben werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Gemeindewald - Festlegung der Brennholz- und Abraumpreise für die Saison 2023/2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2023
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der Preis für Hartholz (Eiche, Buche etc.) beträgt seit letztem Jahr 70,00 €/fm. Zum Zeitpunkt des Beschlusses ging man davon aus, dass hier noch Mehrsteuersteuer mit 7 % hinzukommen (= 74,90 € brutto). Brennholz wird nur in haushaltsüblichen Mengen (max. 15 fm je Haushalt) verkauft.
Der Preis für Weichholz (Fichte, Kiefer etc.) wurde im vergangenen Jahr auf 50,00 €/fm netto festgesetzt. Beim Weichholz gilt ebenso eine Mengenbeschränkung analog wie Hartholz.
Die maximale Einschlagmenge beträgt seit Jahren 700 fm. Förster Lunz empfiehlt eine Erhöhung auf 750 fm.
Sterholz wird nicht angeboten. Wünsche über den Lagerplatz können nicht berücksichtigt werden.
Für die Aufarbeitung des Brennholzes sind aus Sicherheitsgründen die erfolgreiche Teilnahme eines Motorsägen-Grundlehrganges und das Tragen von Sicherheitskleidung erforderlich.
Es sind biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle und Sonderkraftstoffe zu verwenden.
Die Empfehlung der Forstbetriebsgemeinschaft Rhön-Saale liegt für Hartholz wieder bei 85,00 €/fm (wie im Vorjahr).
Für den Abraum wurden vergangenes Jahr 15,00 € pro Ster verlangt.
Vorschlag der Verwaltung:
Der Preis für langes Stammholz (Hartholz) beträgt 75,00 €/fm.
Der Preis für langes Stammholz (Weichholz) beträgt 55,00 €/fm.
Die maximale Einschlagmenge beträgt 750 fm.
Die Mengenbeschränkung von 15 fm je Haushalt gilt weiterhin.
Die Abgabe erfolgt für den Eigenbedarf, der im Zweifelsfall nachzuweisen ist.
Ein Anspruch auf Zuteilung besteht nicht.
Ein Verkauf an Auswärtige soll nicht erfolgen.
Sollte festgestellt werden, dass zum Saisonende noch größere Hartholzmengen zur Verfügung stehen, so können mehr als 15 fm Hartholz je Haushalt an Ortsansässige abgegeben werden.
Sollte festgestellt werden, dass zum Saisonende noch größere Weichholzmengen zur Verfügung stehen, so können mehr als 15 fm Weichholz je Haushalt an Ortsansässige abgegeben werden. Des Weiteren kann Weichholz dann auch an Auswärtige abgegeben werden.
Für den Abraum wird ein Preis von 15,00 € pro Ster festgesetzt.
Beschlussvorschlag
Der Preis für langes Stammholz (Hartholz) beträgt 70,00 €/fm.
Der Preis für langes Stammholz (Weichholz) beträgt 50,00 €/fm.
Für Abraum wird ein Preis von 15,00 € pro Ster festgesetzt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Antrag auf Nutzung der Hegler-Halle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2023
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Eine Gruppe von Frauen, welche früher den Kinderkleiderbasar mitorganisiert haben, möchten nun eine „Lady´s Night“ in der Hegler-Halle durchführen.
Bei der „Lady´s Night soll Damenbekleidung nach dem gleichen Prinzip wie dem Kinderkleiderbasar verkauft werden.
Der Erlös soll ebenfalls für soziale Zwecke innerhalb der Gemeinde gespendet werden.
Außerdem sollen eventuell Cocktails an einer Cocktailbar anboten werden.
Dem Kinderkleiderbasar wird die Hegler-Halle immer kostenfrei zur Verfügung gestellt, da die Einnahmen gespendet werden.
Bei der Lady´s Night würde dies ebenfalls so gehandhabt werden.
Beschlussvorschlag
Sofern die Einnahmen wieder gespendet werden, kann die Lady´s Night durchgeführt werden.
Hallengebühren werden nicht erhoben. Ein Termin ist rechtzeitig mit der Verwaltung abzuklären.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Antrag auf Nutzung der Turnhalle Rottershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2023
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ö
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11 |
Sachverhalt
Herr Christian Vogel aus Rotterhausen möchte für den Gehörlosenverein Schweinfurt 1931 e. V. die Turnhalle in Rotterhausen für einen Familientreff der Gehörlosen mieten.
An 3 Terminen am Sonntag für ca. 1,5 bis 2 Stunden mit ca. 10 bis 20 Teilnehmern.
Zur Auswahl stehen 5 Termine (15.10., 29.10., 19.11., 26.11., 10.12.).
Am 15.10., 19.11., und 26.11. wäre die Turnhalle bis jetzt frei.
Normale Gebühr 50,00 € - bei auswärtigen Nutzern wird in der Regel die doppelte Gebühr verrechnet.
Beschlussvorschlag
Die Halle kann an Herrn Vogel für die Gebühr in Höhe von 50,-- € vermietet werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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12. Mitteilungen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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48. Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2023
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ö
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12 |
Sachverhalt
Info des 1. Bgm. Nico Rogge:
Neuer Förster ab 1. November 2023
Herr Florian Seubert ist ab 1. November 2023 unser neuer Förster vom AELF. Er wird sich in der Oktober-Sitzung dem Gemeinderat vorstellen.
Neue Telefonanlage und Telefone für das Rathaus Oerlenbach
Seitens der Firma Avaya wurde der Servicevertrag für die bestehende Telefonanlage (aus dem Jahr 2011) zum Jahresende 2023 gekündigt.
Der Gemeinde Oerlenbach liegen drei Angebote vor. Die Preisspanne beträgt je nach Ausstattung zwischen rund 7.000,-- und 8.500,-- €. Haushaltsmittel sind vorhanden.
Brücke Sachstand
Die Brückenkappen mit Gesimse sind betoniert, Fotos hierzu im Anhang, hiermit möchte ich Ihnen kurz den weiteren Bauablauf aufzeigen,
* am 11./12.09.2023 erfolgt Montage Brückengeländer
* Fertigstellung restliche Abdichtung mit Brückenbelag bis 15.09.2023
* Ausbau Traggerüst erst möglich wegen Verlängerung Betra 25.09./26.09.2023 nachts in Zugpause
* Fertigstellung Straßenbau mit Wegeanschlüsse an Brücke und Abschluss Maßnahme bis 13.10.2023
Datenstand vom 12.10.2023 08:28 Uhr