Datum: 15.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2024
3 Erlass der Haushaltssatzung 2024
4 Baurechtliche Angelegenheiten
4.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/19 der Gemarkung Eltingshausen, Asternweg 3
5 öffentliches WLAN; Hotspots
6 Kirchturm Eltingshausen; Weitere Planung; Angebot IB Federlein
7 Veränderung der Verkehrsverhältnisse - Untere / Obere Dorfstraße / Domstraße, Ortsteil Rottershausen
8 Feuerwehrhaus Ebenhausen - statischer Zustandsbericht
9 Antrag auf Nutzung der Turnhalle Ebenhausen
10 Antrag Musikverein Spirkenländer Blasmusik e.V. - Bezuschussung Beschaffung/Ergänzung Trachten
11 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2024 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.04.2024, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Verwaltungs- sowie Vermögenshaushalt des Jahres 2024 wurde vorgestellt:




Beschlussvorschlag

Dem Verwaltungs- sowie dem Vermögenshaushalt wird dem Grunde nach zugestimmt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Erlass der Haushaltssatzung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2024, welche im Verwaltungshaushalt mit 10.568.870 € in Einnahmen und Ausgaben und im Vermögenshaushalt mit 8.387.200 € in Einnahmen und Ausgaben abschließt, wurde im Gemeinderat öffentlich besprochen und erläutert.
Der Hebesatz der Grundsteuer A und B beträgt jeweils 350 v. H., der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 400 v. H.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 3.000.000 € vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.000.000 €.
Die wesentlichen Eckpunkte des Investitionsprogrammes für die Jahre 2023 – 2027 wurden dem Gemeinderat vorgetragen. 


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2024 in der vorgelegten Form wie im Sachverhalt erläutert.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2024 ö 4
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4.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 426/19 der Gemarkung Eltingshausen, Asternweg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage“ auf dem Flurstück 426/19 der Gemarkung Eltingshausen im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.

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5. öffentliches WLAN; Hotspots

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Rahmen einer Vorberatung wurde beschlossen, die vorhandenen Hotspots in den kommenden Wochen abzuschalten. Anschließend wird unter Einbeziehung der gewonnen Erkenntnisse erneut beraten.

Beschlussvorschlag

Die Hotspots sollen nun vorübergehend abgeschaltet werden.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Kirchturm Eltingshausen; Weitere Planung; Angebot IB Federlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 25.08.2021 unterstützt die Gemeinde die notwendige statische Begutachtung und das Erstellen eines Instandhaltungskonzeptes.

Nicht gedeckte Kosten werden durch die Gemeinde Oerlenbach als Baulastträger übernommen.

Der Auftrag für die notwendigen Arbeiten wurde durch die Kirchenstiftung St. Martin Eltingshausen an das Büro IB Federlein Ingenieurgesellschaft mbH, 97616 Salz b. Bad Neustadt a. d. Saale, vergeben. 

Die Grundlagenermittlung sowie die Vorplanung wurden durchgeführt. 

Hierfür sind Kosten in Höhe von rund 15.500,-- € entstanden. 
Förderungen durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege sowie der Regierung von Unterfranken in Höhe von gesamt rund 7.600,-- € wurden in Aussicht gestellt. 

Zustandsbericht (Auszug)


 

Der vollständige Zustandsbericht sowie die Aktenvermerke aus 2015 und 2017 wurden dem Gemeinderat im Vorfeld zur Verfügung gestellt.

Gemäß erster Kostenschätzung nach Schadensbeurteilung belaufen sich die Kosten für die Sanierung der tragenden Bausubstanz der Turmkonstruktion auf rund 120.000,-- € zuzüglich der Honorarkosten (rund 26.000,-- €).


Am 30.04.2024 fand ein Abstimmungsgespräch statt.

Teilnehmer: 

1. Bgm. Nico Rogge, GL Jürgen Markert, Gebietsreferent Thomas Karsten (Diözese Würzburg KdöR, Hauptabteilung Immobilien und Finanzen), Pastoralreferentin Christine Seufert (Diözese Würzburg KdöR),  Herr Paul Bambach, Frau Johanna Schaumberg und Herr Helmut Körner (Kirchenstiftung St. Martin Eltingshausen)

Herr Karsten wird zur weiteren Begutachtung einen Glockensachverständigen hinzuziehen. 
Hier entstehen keine Kosten für die Gemeinde Oerlenbach. 

Der 1. Bgm. Nico Rogge teilte mit, dass eine Sanierung in 2024 aus haushalterischen Gründen nicht möglich ist. Allerdings war man sich einig, dass die weitere Planung vorangetrieben werden sollte. 

Das IB Federlein hat bereits ein Angebot für die Objekt- und Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 3 – 8 sowie für die örtliche Bauüberwachung in Höhe von Gesamt rund 26.000,-- € (netto) vorgelegt. 

Es ist unstrittig, dass die Baulast des Kirchturms bei der Gemeinde Oerlenbach liegt und somit auch für die Standsicherheit des Kirchturms verantwortlich ist. Daraus folgt, dass die nicht durch Förderungen und Zuwendungen gedeckten Kosten von der Gemeinde zu übernehmen sind.

Zusammen mit der Kirchenstiftung sollen mögliche Förderungen geprüft und wenn möglich beantragt werden. 

Es ist nun wichtig, dass die weiteren Planungsleistungen stufenweise (wenn notwendig bis Leistungsphase 9) vergeben werden.

Beschlussvorschlag

Mit der stufenweisen Vergabe der weiteren Planungsleistungen besteht Einverständnis.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Veränderung der Verkehrsverhältnisse - Untere / Obere Dorfstraße / Domstraße, Ortsteil Rottershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2024 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeindeverwaltung liegt unten angehängter schriftlicher Antrag vor, welcher von 23 Personen (Anlieger) unterzeichnet wurde.






Zur besseren Übersicht wird der betroffene Bereich hier nochmals näher dargestellt.


Zunächst gilt festzustellen, dass die betroffene Straße im Zuge der Dorferneuerung Rottershausen im Jahr 2011 saniert wurde und teilweise durch staatlich geförderte Programme finanziert wurde. Hier bestand eine zeitliche Fördermittelbindung, welche nach Rücksprache mit dem Amt für ländliche Entwicklung jedoch abgelaufen ist (siehe Email unten).

Zwischenzeitlich wurde die Deutsche Telekom bzw. GlasfaserPlus angeschrieben, um herauszufinden, welche Bereiche im Zuge des Glasfaserausbau betroffen sein werden.
Den mündlichen Darstellungen von Telekom-Mitarbeitern zufolge, werden jedoch übliche Verlegemethoden verwendet, die zur Folge haben dürften, dass lediglich max. 1 m breite Ausbauten vorgenommen werden.
Das wiederum hätte zur Folge, dass die Mehraufwendungen finanziell anderweitig getragen werden müssten.
Fest steht, dass es sich um einen sehr kurzen gepflasterten Bereich handelt (ca. 60 m Länge), der nach Rücksprache mit früheren Mandatsträgern bewusst, im Sinne der Aufwertung des Ortszentrums, derart gestaltet wurde.
Unabhängig von der Finanzierung der gewünschten Maßnahme hat sich die Verwaltung mit verschiedenen Fachbehörden bzgl. des geäußerten Wunsches in Verbindung gesetzt.
Einerseits wurde die Polizei Bad Kissingen um Stellungnahme (auch hinsichtlich der Unfallgefahr) gebeten, andererseits das Landratsamt Bad Kissingen (Umweltschutz – rechtlichen Immissionsschutz).
Die Landespolizei Bad Kissingen hat wie folgt geantwortet:

Der Immissionsschutz schlug zunächst eine Geschwindigkeitsreduzierung von regulär 50 km/h innerorts auf 30 km/h vor. Hier gilt jedoch festzustellen, dass diese Reduzierung bereits vorhanden ist. 

Weiterhin stellte der Immissionsschutz fest, dass gem. 16. BImSchV, § 2 I Nr. 3 tagsüber 64 Dezibel (A) und nachts 54 Dezibel (A) zulässig seien. 
Unter weiterer Betrachtung des geringen Verkehrs (diverse Umgehungsstraßen vorhanden, keine in unmittelbarer Nähe vorhandenen Gewerbebetriebe (hier werden max. 100 m Nähe betrachtet) ist von Seiten des Immissionschutzes keine behördenseitige Messung angezeigt.
Sollten die Antragssteller eine Messung eines anerkannten Instituts durchführen lassen wollen, müsste dies auf eigene Kosten geschehen.
Der Immissionsschutz als auch die Gemeindeverwaltung raten davon jedoch ab, da die Kosten wohl nicht in einem angemessenen Verhältnis zum entstehenden Ergebnis stehen werden.
Die Gemeindeverwaltung geht zwar davon aus, dass eine Asphaltierung geringere Immissionen verursachen könnte, jedoch ist die Überschreitung der zulässigen Grenzwerte durch den vorhandenen Pflasterbelag auch sehr unwahrscheinlich.
Auch das Staatliche Bauamt teilte der Gemeindeverwaltung mit, dass Lärmmessungen für die Beurteilung des Straßenlärms in rechtlicher Hinsicht nicht verwertbar sind.

Anmerkung: 
Die Umsetzung der Maßnahme könnte unter die Bedingung der Finanzierung durch die Antragssteller gesetzt werden. 
Begründung: 
Es handelt sich dem Grunde nach um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, hier gilt es,  
die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die Unterhaltung der verkehrlichen Infrastruktur (36 km Straßennetz) zu berücksichtigen.

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt vorerst noch auf die noch ausstehenden schriftlichen Stellungnahmen zu warten, um dann eine vollumfängliche Bewertung vornehmen zu können.

Beschluss

Es soll vorerst noch auf die noch ausstehenden schriftlichen Stellungnahmen gewartet werden, um dann eine vollumfängliche Bewertung vornehmen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Feuerwehrhaus Ebenhausen - statischer Zustandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde von der Feuerwehr informiert, dass ein „vermutlich neuer, großer Riss“ an der Außenwand des Feuerwehrhauses aufgefallen ist.


Nach erneuter Begutachtung am 25.04.2024 durch Herrn Wolf (Statiker), Herrn Schmitt (Bauhofleiter), Frau Trabert (Bautechnikerin) und Herrn Markert (GL) wurde festgestellt, dass dieser Riss bereits im statischen Zustandsbericht von 2021 aufgenommen und erwähnt wurde. 
Die Standsicherheit des Gebäudes ist durch den Riss nicht gefährdet. Um die Gebrauchstauglichkeit weiterhin zu gewährleisten, wird die Verwaltung veranlassen, den Riss mit Spiralankern zu sichern. 
Explizit möchte der Statiker darauf hinweisen, dass durch die Einflüsse des Anbaus (Verdichtung, Vibrationen, Lastumlagerungen in der Gründung, etc.) es zu weiteren Rissen, beziehungsweise zu einer Aufweitung bestehender Risse kommen kann.
Dies wird durch den Bauleiter überwacht und bei notwendigem Handlungsbedarf werden entsprechende Maßnahmen getroffen, um die Standsicherheit weiterhin gewährleisten zu können. 


Anbei die entsprechenden Seiten aus dem Bericht.

Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro wird der Einbau von Spiralankern empfohlen um die Gebrauchstauglichkeit der Fahrzeughalle zu gewährleisten. 
Kurz vor Beginn der Baumaßnahme wird die Verwaltung den Einbau von der ausführenden Rohbaufirma veranlassen.

Bezüglich der Risse in den Innenwänden ist die Standsicherheit des Gebäudes ebenfalls nicht gefährdet.

Beschlussvorschlag

Kein Beschluss notwendig.

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9. Antrag auf Nutzung der Turnhalle Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Fränkische Männerchor vertreten durch den ersten Vorsitzenden Herrn Reinhard Landgraf hat in der 53. Sitzung des Gemeinderates einen Antrag zur Nutzung der Turnhalle in Ebenhausen für eine Chorprobe gestellt.
Die Nutzung der Turnhalle Ebenhausen wurde zur doppelten Gebühr (für auswärtige Nutzer) von 7,00 €/Stunde gestattet.
Nun möchte der Fränkische Männerchor am 13.10.2024 die Turnhalle in Ebenhausen erneut nutzen.
Die Turnhalle ist an diesem Termin auch noch frei.
Der Männerchor möchte auch im nächsten Jahr Chorproben in der Turnhalle in Ebenhausen abhalten.

Beschlussvorschlag

Die Turnhalle in Ebenhausen kann am 13.10.2024 wie beim letzten Mal zur doppelten Gebühr vermietet werden.
Der Fränkische Männerchor kann auch für zukünftige Proben die Turnhalle in Ebenhausen mieten, wenn diese am gewünschten Termin frei ist.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Antrag Musikverein Spirkenländer Blasmusik e.V. - Bezuschussung Beschaffung/Ergänzung Trachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag des Musikvereins Spirkenländer Blasmusik e.V. auf Bezuschussung für die Beschaffung/Ergänzung von Trachten vor. Die Kosten belaufen sich laut Angebot auf 6.575,85 €.


Da bisher keine Förderrichtlinie für diese Anschaffungen vorhanden ist und in der Vergangenheit meist ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent gewährt wurde, sollte diesbezüglich eine Aussage über die Fördermöglichkeit,als Grundlage für zukünftige Zuschussanträge, getroffen werden.

Beschlussvorschlag

Es wird ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der nachgewiesenen Kosten gewährt.
Für gleichartige Anschaffungen der Musikvereine wird künftig ebenso verfahren.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2024 ö 11

Sachverhalt

Abnahme Leitenweg
Der Leitenweg wurde abgenommen. Es ist geplant die Geschwindigkeit dort auf 30 km/h zu reduzieren (Seitenstreifenbefahrung eingeschränkt möglich).

Antrag TSV Ebenhausen 1920 e.V. – Bezuschussung Anschaffung Fußballtorausstattung:


Wie in öffentlicher Sitzung vom 26.04.2023 festgelegt wurde, wird für Anschaffungen, die für den Sportbetrieb getätigt werden, nach Antragstellung ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der nachgewiesenen Kosten gewährt (Zuschuss 110 €).

Dorfhelden – Bayernwerk
Die Gemeinde Oerlenbach wurde vom Bayernwerk beim Projekt „Dorfhelden“ ausgesucht. Die Wette des Bayernwerks wird voraussichtlich am 18. Juni 2024 um 10 Uhr am Dorfplatz Eltingshausen verkündet. Die Dorfgemeinschaften sind aufgerufen sich aktiv zu beteiligen. Ansprechpartner ist Gemeinderatsmitglied Markus Bambach (für den Ortsteil) und Stefan Lorenz (für die Verwaltung). Alle Gemeinderatsmitglieder sind aufgerufen Werbung dafür zu machen und die verschiedenen Institutionen zum Mitmachen zu bewegen. Entsprechendes ÖA-Material wird es noch geben.
Der Gewinn soll für die Sanierung des Alten Feuerwehrhauses Eltingshausen verwendet werden.




Weitere DU in Ebenhausen, Waldstraße 33
Das Landratsamt Bad Kissingen hat die Gemeinde über die Eröffnung einer weiteren DU in der Waldstraße 33 in Ebenhausen unterrichtet. Ab 15. Mai 2024 ziehen dort vorerst sechs afghanische Geflüchtete (1x Familie mit 4 Kindern) ein. Die Gemeinde Oerlenbach wird die Situation im Ortsteil nun sehr genau beobachten (insbesondere hinsichtlich der vorhandenen Infrastruktur – Kindergärten / Grundschule).

Ersatzbeschaffung „Spielgeräte“ Spielplatz Eltingshausen
Da einige Spielgeräte defekt sind, mussten diese am Spielplatz in Eltingshausen abgebaut werden. Die Verwaltung wird eine Ersatzbeschaffung nach Rücksprache mit den Gemeinderatsmitgliedern aus Eltingshausen durchführen.
Kosten für die Ersatzbeschaffung rund 10.000,-- €.


Einladung zur Bio-Wanderung



Einladung zum Symposium
„Um-Bauen im ländlichen Raum – wie neue Wohnformen Orte beleben und Ressourcen schonen“


Datenstand vom 13.06.2024 09:40 Uhr