Datum: 17.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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17.07.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war.
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.06.2024, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben.
Auch gegen die Niederschrift „Waldbegang“, der am 26.06.2024 stattfand und einlesbar war, wurden Einwendungen nicht erhoben.
Beschlussvorschlag
Die Niederschriften werden genehmigt.
Beschluss
Die Niederschriften werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Freiflächenphotovoltaik; Oerlenbach-Buchenstauden; Vorstellung der Planung; Primus Solar
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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17.07.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Herr Danilo Zeugner, Projektleiter, Primus Solar GmbH, Ziegetsdorfer Str. 109, D-93051 Regensburg, stellt das Projekt vor.
Beschlussvorschlag
Kein Beschluss
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3. Baurechtliche Angelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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17.07.2024
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ö
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3 |
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3.1. Bauantrag zum Neubau einer Produktionshalle/Lagerhalle auf dem Flurstück 587 der Gemarkung Rottershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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17.07.2024
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt den Neubau einer Produktionshalle/Lagerhalle auf dem im Außenbereich liegenden Flurstück 587 der Gemarkung Rottershausen.
Auszug aus der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Beschlussvorschlag
Da für dieses Bauvorhaben die Erschließung nicht gesichert ist und davon auszugehen ist, dass Zu- und Abwasser nötig ist, stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben nicht zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3.2. Bauantrag zur Errichtung eines Poolhauses auf dem Flurstück 581/23 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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17.07.2024
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Antragstellerin beantragt die Errichtung eines Poolhauses auf dem Flurstück 581/23 der Gemarkung Eltingshausen.
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Firstrichtung
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Im Bebauungsplan ist eine Firstrichtung vorgegeben.
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Flachdach
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Dachform
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Satteldach
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Flachdach
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Dachneigung
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28° bis 40°
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Flachdach
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Dacheindeckung
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Die Verwendung von ungefärbten Asbestzementplatten oder anderen ungefärbten Baustoffen für die Dachflächen ist untersagt.
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Gefälledämmung, Folienabdichtung, Bekiesung/Begrünung
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Bauvorhaben die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Firstrichtung, Dachform und Dachneigung. Falls hinsichtlich der Art der Dacheindeckung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3.3. Abbruch einer Halle auf dem Flurstück 23/3 der Gemarkung Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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17.07.2024
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt die Halle, welche im nachfolgenden Lageplan rot markiert ist, abzubrechen. Diese Halle steht auf dem Flurstück 23/3 der Gemarkung Ebenhausen. Hierzu hat er einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes gestellt und die Beseitigung dieser Halle angezeigt. Diese Halle steht innerhalb der Geltungsbereiche der Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzung für den Altort Ebenhausen.
Auszug aus dem Interkommunalem Denkmalkonzept „Werntal-Dorf“ März 2023:
Auszug aus der Dokumentation „Erhaltung und Erneuerung des Altortes Ebenhausen - Vorbereitende Untersuchungen, Architekturbüro M. Pettinella + Partner, Oktober 1995 - Juni 1997“:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt diesem Abbruch zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Erstaufforstung auf dem Flurstück 899 der Gemarkung Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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17.07.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Antragsteller hat beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt die Erstaufforstung einer 0,551 ha großen Teilfläche des Flurstückes 899 der Gemarkung Ebenhausen beantragt und es ist beabsichtigt eine Hecke mit Einzelbäumen und Obstgehölze auf diesem Flurstück zu pflanzen.
Auszug aus der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach:
Für diese Erstaufforstung ist eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Es ist beabsichtigt, diese Berichtigung bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen diese Erstaufforstung, er hat keine Einwände gegen das Pflanzen der Hecke mit Einzelbäumen und er hat keine Einwände gegen das Pflanzen der Obstbäume. Der Eigentümer des Anwesens Forsthofstr. 3 ist baldmöglichst über diese Maßnahme zu informieren.
Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass das Verfahren zur erforderlichen Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit dem Verfahren zur nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wird. Ein Rechtsanspruch darauf, dass dieses Verfahren zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes erfolgreich ist, besteht nicht. Die Kosten, welche für dieses Verfahren zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes anfallen, hat der Antragsteller zu tragen bzw. die voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 5.000,-- € können abgelöst werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“; Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Rottershausen; Reparaturregelung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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17.07.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Oerlenbach hat am 29.06.2022 für den Gemeindeteil Rottershausen die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ beschlossen, um aufgrund des hierfür gegebenen Bedarfes, kleinräumig Wohnbauflächen im bisherigen Außenbereich bereitzustellen. Der Bebauungsplan wurde im Verfahren nach § 13b BauGB begonnen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Begründung in der Fassung vom 26.04.2023, lag in der Zeit vom 05.06.2023 bis 07.07.2023 öffentlich aus, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 01.06.2023 bis 07.07.2023.
Nach einer Klage des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 18.07.2023 in letzter Instanz entschieden, dass der § 13b BauGB, der die Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich im vereinfachten Verfahren ohne förmliche Umweltprüfung erlaubte, gegen Europarecht verstößt und nicht mehr an-gewendet werden darf.
Die sogenannte „Reparaturregelung" zu § 13b BauGB (§ 215a BauGB), die mit Gesetz vom 20.12.2023 beschlossen und im Bundesgesetzblatt am 22. Dezember 2023 verkündet wurde (BGBl. 2023 Nr. 394) trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Damit wurde bei laufenden § 13b-Bebauungsplanverfahren eine Beendigung im beschleunigten Verfahren bzw. bei abgeschlossenen § 13b Bebauungsplanverfahren die Durchführung eines ergänzenden beschleunigten Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB ermöglicht, wenn sich aufgrund einer Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen aufgrund des Bebauungsplanes ergeben.
Um das laufende Verfahren zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ im beschleunigten Verfahren und ohne umfassenden Umweltbericht und ohne das Erfordernis eines Eingriffsausgleichs weiterführen zu können, ist somit eine „umweltbezogene Vorprüfung des Einzelfalls“ durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt zur Weiterführung des Bauleitplanverfahrens zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ im beschleunigten Verfahren, die Anwendung der Reparaturregelung im Sinne des § 215a Abs. 1 BauGB. Zur Prüfung, ob voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen durch den Bebauungsplan zu erwarten sind, soll hierzu, unter Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, eine Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Sanierung/Erweiterung Feuerwehrhaus Ebenhausen - Dorfgemeinschaftshaus Ebenhausen; Vergabe der weiteren Leistungsphasen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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17.07.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Leistungsphasen 3 – 7 wurden an den Planer sowie die Fachplaner vergeben (Beschluss vom 09.03.2022).
Zwischenzeitlich wurde der Zuwendungsbescheid mit Schreiben vom 02.05.2024 erstellt, so dass die weiteren Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden können.
Voraussichtliche Kosten Hauptplaner:
Objektplaner rund 40.000,-- €
Elektroplaner rund 15.000,-- €
HLS rund 19.000,-- €
Die Ausschreibung sowie die Vergabe einiger Gewerke sind bereits erfolgt.
Weiterhin haben zwischenzeitlich die Erdarbeiten begonnen. Bei den Baggerarbeiten wurden alte Fundamente gefunden, die bei den zuvor erfolgten Bodenproben nicht ersichtlich waren. Dies führt zu Mehrkosten.
Der Erdaushub wird am Gewerbepark A 71 zwischengelagert und nach Beprobung abgefahren.
Am 15. Juli 2024 kam es zu einer Beschädigung der Stromzuleitung von dem Hausanschluss des bestehenden Feuerwehrgerätehauses. Dadurch entstand ein Stromausfall im Gerätehaus sowie in Teilen der Bahnhofstraße. Ein von der Gemeinde angeschaffter Stromerzeuger zur Gebäudeeinspeisung wurde sodann erstmals ernstfallmäßig in Betrieb genommen und die Stromverteilung im Feuerwehrgerätehaus aufgebaut, um alle notwendigen Gerätschaften wieder mit elektrischer Energie versorgen zu können. Gegen 18 Uhr waren die Reparaturmaßnahmen schließlich erfolgreich und die Stromversorgung über das öffentliche Netz konnte wieder gewährleistet werden. Der FFW Ebenhausen gilt Dank für den geleisteten Einsatzes.
Die entstandenen Beschädigungen durch den Baggereinsatz sind repariert worden. Es wird geprüft, ob die entstandenen Kosten durch die Versicherung der bauausführenden Firma übernommen werden können.
Beschlussvorschlag
Die Planungsphasen 8 und 9 werden nun an den Planer sowie an die Fachplaner vergeben.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Öffentliches WLAN; Abschaltung der Hotspots
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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17.07.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die öffentlichen Hotspots sind seit dem 16.05.2024 abgeschaltet.
Bisher gab es keine Reaktion seitens der Bevölkerung.
Schlussfolgerung: Die Hotspots werden nicht gebraucht und können daher abgeschaltet werden.
Beschlussvorschlag
Der öffentliche Hotspot am Rathaus soll zurückgebaut werden.
Der laufende Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Für den Hotspot an der Wilhelm-Hegler-Halle wird die Entscheidung vertagt. Der Hauptbetrieb in der Halle ist über die Wintermonate. Dieser Zeitraum soll vom Sachbearbeiter ausgewertet und dem Gemeinderat im Frühjahr nochmals vorgestellt werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Ausstattung neue Bücherei Oerlenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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17.07.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt
Der Medienbestand der Bücherei wurde in den vergangenen Monaten digitalisiert. Frau Martina Straub aus der Verwaltung wurde diesbezüglich geschult und wird als Administrator agieren. Zudem wurde die neue barrierefreie und zentrale Räumlichkeit in der Grund- und Mittelschule Oerlenbach umfangreich saniert.
Für die Ausstattung der „neuen“ Bücherei im ehemaligen Musiksaal der Schule muss neues Mobiliar angeschafft werden.
Um die Multifunktion des Musiksaals erhalten zu können, sollen Regale angeschafft werden, welche fahrbar sind. Derzeit werden Angebote eingeholt. Der Preis für die neuen Regale liegt bei ca. 8.000,- € netto.
Zusätzlich zu den Regalen muss noch Mobiliar für einen Arbeitsplatz und ein Tisch besorgt werden. Hier belaufen sich die Kosten auf ca. 1.500,- € netto.
In einem nächsten Schritt werden sich alle interessierten Personen (aus allen Ortsteilen) zu einem konzeptionellen Gespräch (Zukunft der Büchereien Oerlenbach / Rottershausen) treffen. Hierbei wird man auch die neuen Möglichkeiten besprechen, zudem die Erwartungshaltungen der Gemeinde, aber auch Erwartungshaltungen der Interessierten. Zunächst wird der neue Ablauf in der Bücherei Oerlenbach getestet, ehe man weitere Schritte durchführt und das Angebot ausweitet.
Dazu werden die Ortsreferenten angehalten, alle in Frage kommenden Personen (auch für die Bücherei in Rottershausen) zu benennen, so dass diese von der Verwaltung kontaktiert werden können.
Aufgrund der neuen Möglichkeiten (Digitalisierung) ist verwaltungsseitig nicht mehr geplant einen vollständigen doppelten Medienbestand, wie bisher, vorzuhalten. Vielmehr soll das Ausleihverhalten analysiert und darauf bei den Medienbestellungen (nur teilweise doppelte Medienbestand) reagiert werden. Ein Austausch der Medien (auch unter Einbeziehung des gemeindlichen Hausmeisters) zwischen den Büchereien (und ggf. auch den Ausleihenden) scheint problemlos möglich. Zudem sollen auch neue Medien in den Bestand aufgenommen werden (z. B. Tonie-Hörspiele, Kamishibai, etc.).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt einer Anschaffung von neuem Mobiliar in Höhe von ca. 9.500 € netto für die Bücherei zu und billigt die vorgeschlagene Verfahrensweise.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Mitteilungen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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17.07.2024
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Beleuchtung Amazon-Gelände
Information der Fa. Amazon:
Vor ca. 3 Wochen hat ein Sicherheitsbeauftragten Winkel der Beleuchtung neu eingestellt.
Darüber hinaus hat eine Lichtmessung ergeben, dass die Lux-Zahlen sogar noch unter der vorgeschriebenen Grenze liegen.
Ehrenamtliches Engagement des Siedlervereins Oerlenbach
Mit vereinten Kräften stellten die Siedler in den vergangenen Tagen die neu gebauten Bänke am Friedhof in Oerlenbach auf. Durch geänderte Abläufe bei den Beerdigungen sind auch dort mehr Sitzmöglichkeiten notwendig. Die Gemeinde Oerlenbach bedankt sich für diese großartige Unterstützung!
Benefizkonzert des Bundespolizeiorchesters am 10. Oktober 2024 in der Wilhelm-Hegler-Halle
Das Bundespolizeiorchester wird ein außerordentliches Benefizkonzert am 10. Oktober 2024 ab 19:00 Uhr in der Wilhelm-Hegler-Halle durchführen. Es handelt sich um eine gemeindliche Veranstaltung. Der Erlös (Spenden) wird den drei örtlichen Musikvereinen zu Gute kommen.
Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Oerlenbach
Die Energie-Allianz Bayern hat nun die Unterlagen zur Genehmigung der zwei weiteren Windkraftanlagen an das Landratsamt Bad Kissingen übergeben. Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass nun eine umfangreiche Prüfung der Unterlagen sowie Beteiligung aller betroffenen Träger öffentlicher Belange erfolgen wird. Aktuell wird von einem Bescheid im Januar 2025 ausgegangen.
Schuljahr 2024/2025
Nach aktueller Planung werden ca. 10 zukünftige 6. Klässler in Poppenhausen beschult werden. In der 7. – 10. Klasse werden vereinzelte Schüler den M-Zug ebenfalls in Poppenhausen besuchen. Somit stellt die Mittelschule Oerlenbach im kommenden Schuljahr eine 5., 7., 8. und 9. Klasse mit rund 65 Schülern. Durch die auf Initiative des Bürgermeisters wegvereinbarten Gastschulbeiträge für Nicht-M-Schüler, handelt es sich nach aktuellem Stand um das kostengünstige Schuljahr für die Gemeinde Oerlenbach seit vielen Jahren. Die Gemeinde muss also lediglich noch Gastschulbeiträge für M-Schüler und für alle Schüler die Transferkosten bezahlen.
Im Vergleich zur früheren Regelung spart sich die Gemeinde im Schuljahr 2024/2025 insgesamt ca. 15.000,- Euro.
Weitere DU in der Gemeinde Oerlenbach
Eine neue DU wird in Rottershausen (Rainstraße 22) eröffnet.
Der Bürgermeister teilte dem Landratsamt mit, dass sich die Gemeinde im Bereich U6-Jährige-Kinder (Kindergartenwesen) in allen Ortsteilen am Limit befindet.
Klausurtagung Gemeinderat ISEK
Die Klausurtagung muss aus Gründen der Förderung nochmals verschoben werden. Die Klausurtagung findet am 27. September ab 16 Uhr im Gymnastikraum der Wilhelm-Hegler-Halle statt. Ungefährer Ablauf: Sanierungsziele werden vorgestellt und bestimmt, sämtliche Maßnahmen inklusive Kosten werden beraten, Sanierungsgebiet wird vorgestellt und bestimmt, Prioritäten werden festgelegt. Es wird ein Abendessen geben.
Informationen des Bayerischen Gemeindetages zur Grundsteuerreform
Sportstättenprüfung
In der Hegler-Halle Oerlenbach, Turnhalle Ebenhausen und Turnhalle Rottershausen wurde die Sportgeräteprüfung durch den Bayerischen Sportstätten Service durchgeführt.
Eine große Anzahl der monierten Mängel wurden zwischenzeitlich durch unsere Hausmeister behoben. Die Mängel, die nicht unsererseits behoben werden können und Geräte bei denen eine Reparatur nicht mehr rentabel ist, werden nun durchgeführt bzw. neu angeschafft.
Folgende Kosten werden anfallen:
Hegler-Halle Oerlenbach ca. 3.500 €
Turnhalle Ebenhausen ca. 4.000 €
Turnhalle Rottershausen ca. 4.000 €
Reparatur der Signalanlage des Mehrzweckfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr Oerlenbach
Seit einigen Monaten hat das Mehrzweckfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Oerlenbach das Problem, dass das Martinshorn an der Signalanlage nur sporadisch und seit mehreren Wochen sogar gar nicht mehr funktioniert. Es wurden dazu schon einige Reparaturversuche unternommen und auch schon bei verschiedenen Fachfirmen informiert, was das Problem sein könnte bzw. wie es behoben werden kann. Nachdem sämtliche Versuche erfolglos blieben, bleibt nur noch dem Rat einer Fachfirma zu folgen und die Anlage zu tauschen, da für die vorhandene Anlage keine passenden Ersatzteile mehr lieferbar sind.
Es bleibt nur die Möglichkeit, den kompletten Blaulichtbalken zu tauschen, damit die Funktionalität und Sicherheit des Fahrzeugs wiedergegeben ist. Es wurden zur Reparatur zwei Angebote eingeholt. Die Firma Hensel ist mit einem Angebotspreis von 5.150 Euro der günstigste Anbieter. Aufgrund der Dringlichkeit wurde die Freiwillige Feuerwehr Oerlenbach bereits ermächtigt, die Reparaturarbeiten durchführen zu lassen.
Geschwindigkeitsmessgeräte
Das Geschwindigkeitsmessgerät aus der Rosenstraße in Eltingshausen wurde am 10.07.2024 in die Thüringer Straße gestellt. Außerdem wurde ein zweites Gerät neu angeschafft. Dieses wurde am gleichen Tag in Rottershausen am „Haus der Bäuerin“ aufgestellt.
Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Ortsrandweg Rottershausen
Aus der Bevölkerung kam bereits mehrfach der Wunsch, dass auf dem Ortsrandweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt wird.
Seitens der Polizei wird die Beschränkung des gesamten Bereiches auf Tempo 50 nach ausführlicher Darstellung der Verwaltung befürwortet. Durch die zahlreichen Fußgänger, Nähe zum Skaterplatz mit Kindern wird dies für erforderlich gehalten.
Die Gemeindeverwaltung plant die Umsetzung des vorgeschlagenen Tempolimits auf 50 km/h.
Meldungen aus dem Gremium
Steffen Hartung
Nachfrage nach der Funktion der Duschen in der WHH – Auftrag ist über Herrn Röder erteilt.
Andreas Schmitt
Brunnen Hauptstraße Oerlenbach:
Nachfrage ob man die zeitlichen Begrenzungen aufheben könnte
Der 1. Bgm. teil mit, dass ein Antrag erforderlich ist.
Jubiläumsallee: es sind 2 Bäume kaputt:
Gärtner soll die Bäume begutachten
Datenstand vom 29.08.2024 08:46 Uhr