Datum: 28.08.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Kulturscheune Eltingshausen; Projektvorstellung
3 Anfragen und Anregungen aus den Bürgerversammlungen 2024
4 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Rottershausen; Fortführung des beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Billigung; Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
5 Freiflächenphotovoltaik; Oerlenbach-Buchenstauden; Aufstellung Bebauungsplan
6 Baurechtliche Angelegenheiten
6.1 Erweiterung am bestehenden Wohnhaus Waldstr. 2 in Ebenhausen
6.2 Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 426/26 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 4
6.3 Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 550/33 der Gemarkung Eltingshausen, Hohe Tannen 16
7 Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen: Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter“ und an der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes
8 Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen: Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplans „Henneberg Grundschule“ und an der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
9 Kindergartenverein St. Dionys Rottershausen e.V.; Zuschussantrag: Umbau der Heizung/Warmwasserbereitung auf PV-Überschuss-Nutzung
10 Kindergartenverein St. Dionys Rottershausen e.V.; Zuschussantrag: Einbau Hitze-/Sonnenschutz-Jalousien EG Ostseite
11 Förderung für "September-Kinder" in Kindergärten
12 Überfahrt zum Sportgelände des FCE Rottershausen; Graben KG 8
13 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.07.2024, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Kulturscheune Eltingshausen; Projektvorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der LEADER – Förderung soll die Kulturscheune erweitert und ertüchtigt werden. Des Weiteren soll das ehemalige Feuerwehrgerätehaus in das Konzept eingebunden werden. 
Das Architekturbüro Perleth, Frau Borst, stellt das Projekt nochmals vor und geht auf die bei der Erstvorstellung entstandenen Fragestellungen ein.
Fest steht, dass mit dem Bestand Tatsachen geschaffen wurden.
Zentrale neue Vorhaben:
  • Beheizung der Gebäudeteile Kulturscheune und Ver- sowie Entsorgung
  • Vergrößerung der Kulturscheune um einen Empfangsbereich (Garderobe)
  • Sanierung und Nutzbarkeit des Alten Feuerwehrhauses als Lager (z. B. für Stühle, Tische)


Angebot zum Erwerb des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses: 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Lenkungsausschusses der LAG Bad Kissingen e. V. und der Bewilligung der LEADER-Förderstelle die Durchführung des Projekts „Kulturscheune Eltingshausen“ mit Infrarotheizung sowie die Projektträgerschaft durch die Gemeinde Oerlenbach. Das Projekt umfasst die Erweiterung und Ertüchtigung der Kulturscheune sowie die Sanierung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses. Die anteilige Kofinanzierung wird durch die Gemeinde Oerlenbach bereitgestellt. Unterhalt und Pflege der Anlagen werden von der Gemeinde Oerlenbach für die Zukunft sichergestellt. 
Eine Vermietung zu rein privaten Zwecken ist nicht vorgesehen.

Beschluss 2: 
Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Lenkungsausschusses der LAG Bad Kissingen e. V. und der Bewilligung der LEADER-Förderstelle den Erwerb des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses gemäß Angebot der Kirchenverwaltung Eltingshausen in Höhe von 1,00 €.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Lenkungsausschusses der LAG Bad Kissingen e. V. und der Bewilligung der LEADER-Förderstelle die Durchführung des Projekts „Kulturscheune Eltingshausen“ mit Infrarotheizung sowie die Projektträgerschaft durch die Gemeinde Oerlenbach. Das Projekt umfasst die Erweiterung und Ertüchtigung der Kulturscheune sowie die Sanierung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses. Die anteilige Kofinanzierung wird durch die Gemeinde Oerlenbach bereitgestellt. Unterhalt und Pflege der Anlagen werden von der Gemeinde Oerlenbach für die Zukunft sichergestellt. 
Eine Vermietung zu rein privaten Zwecken ist nicht vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Lenkungsausschusses der LAG Bad Kissingen e. V. und der Bewilligung der LEADER-Förderstelle den Erwerb des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses gemäß Angebot der Kirchenverwaltung Eltingshausen in Höhe von 1,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Anfragen und Anregungen aus den Bürgerversammlungen 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö 3

Sachverhalt

Ebenhausen am 18. April 2024:

Christine Federlein teilte mit, dass auf dem Radweg Richtung Forsthof/Greubel Bäume im Weg liegen. 
1. Bgm. Nico Rogge fragte nach dem konkreten Standort und gab dem Förster Florian Seubert den Auftrag, die Bäume entfernen zu lassen.
Die Bäume wurden zwischenzeitlich entfernt.

Werner Dengler bestätigt, dass die Waldarbeiter sehr kompetent sind. Er bedankt sich beim Förster und den gemeindlichen Waldarbeitern.
1. Bgm. Nico Rogge teilte mit, dass Lob entsprechend weiterzugeben und bedankte sich dafür.
Nichts weiter zu veranlassen.

Wilhelm Wahler fragt nach der Fläche, welche als Wald angepflanzt werden soll. 
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass die Fläche in der Nähe des Forsthofes als Ausgleichsfläche für ein Projekt in Bad Kissingen wohl kommen wird. Wann und wie die Umsetzung erfolgt ist auch der Gemeinde noch nicht bekannt.
Zwischenzeitlich wurde die Gemeinde Oerlenbach bzgl. der geplanten Erstaufforstung und weiteren Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der üblichen Beteiligung angehört. Der Gemeinderat hat seine Zustimmung gegeben. Die noch ausstehende Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Zuge der nächsten Änderung auf Kosten und ohne Rechtsanspruch des Antragstellers.

Werner Dengler hat gehört, dass die Poststelle in Oerlenbach geschlossen werden soll.
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass die Postfiliale bis Ende 2025 in den bisherigen Räumen weiter betrieben wird. Ab 2000 Einwohnern in einer Kommune hat die Post die gesetzliche Verpflichtung eine Filiale zu betreiben. Wie es im Jahr 2026 weitergeht, ist noch nicht bekannt.
Nichts weiter zu veranlassen.

Richard Dees informierte die Versammlung, dass die Leuchtmittel im ehemaligen Rathaus auf LED – Technik gewechselt wurden und bedankte sich dafür bei der Gemeinde. 
In der Turnhalle (Eingang, Toiletten) brennen die Lichter ab und an aus seiner Sicht noch zu viel. Hier sollte man über einen Bewegungsmelder nachdenken. 
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, die Anregung an den gemeindlichen Hausmeister weiterzugeben. Der Umbauaufwand muss jedoch im Verhältnis stehen.
Die Hausmeister hat die Angelegenheit geprüft. Die Umrüstung der Toiletten mit Bewegungsmeldern ist in Auftrag gegeben. Der Eingang wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgerüstet. Auch ist hier in der Regel nicht zu erwarten, dass das Ausschalten übersehen wird. 

Des Weiteren spricht Richard Dees die Klimaschutzkoordinatorin der Landkreisgemeinden an. 
Es gibt viele Fragen zum Klimaschutz und er würde sich eine Individualberatung wünschen (z. B. Heizungsaustausch, Zuschussmöglichkeiten).
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass es in dieser Sache bereits Infoveranstaltungen und Aktionen gibt. Er wird den Wunsch an die Klimaschutzkoordinatorin, Frau Leonie Hassenjürgen, weitergeben. Eine Individualberatung durch die Klimaschutzkoordinatorin ist aber wohl aus Ressourcengründen nicht möglich. Hier müsste man auf einen unabhängigen Energieberater zugehen. 
Nach Recherche des Bürgermeisters stellte sich heraus, dass der Landkreis Bad Kissingen zusammen mit der Verbraucherzentrale Bayern bereits ein umfassendes Angebot zur Verfügung stellt. Der Landkreis Bad Kissingen ist Kooperationspartner des Energienetzwerkes des Landkreises Bad Kissingen und berät mit einer kostenlosen Impulsberatung seine Bürgerinnen und Bürger zum Themenfeld erneuerbare Energien, Energiesparen und insbesondere bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. 
Neben der vom Landratsamt angebotenen Impulsberatung empfehlen wir die verschiedenen, kostenfreien Beratungsmöglichkeiten der Verbraucherzentrale Bayern.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Alexander Zink (0971/801-3152) oder direkt über die kostenfreie Hotline der Verbraucherzentrale (0800/809 802 400).
Der Antragsteller aus der Bürgerversammlung wurde auf das Angebot aufmerksam gemacht. Das Angebot wird seitdem auf der gemeindlichen Homepage unter den Bekanntmachungen beworben.

Michael Distler stellt fest, dass der Weg vom Friedhof zur Ramsthaler Straße nicht beleuchtet ist. Hier sollte eine Lampe installiert werden, da sich durch den Friedhof, Wald und den Kindergarten viele Fußgänger und Radfahrer dort aufhalten.
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass man die Angelegenheit prüft.
Ein Ortstermin mit dem Bayernwerk hat bereits stattgefunden. Die Ausleuchtung des Umfeldes des Friedhofs ist gewährleistet. Der Weg zur Ramsthaler Straße ist bisher nicht ausgeleuchtet. Das Bayernwerk erstellt ein Angebot. Die Tiefbauarbeiten werden aufgrund des vorhandenen Waldes und den örtlichen Gegebenheiten wohl sehr aufwändig sein. Eine Lösung mit regenerativen Energien ist wegen Beschattung nicht möglich. Es liegt ein Angebot in Höhe von rund 17.000,-- € für 2 Leuchten vor. Der Gemeinderat wird nach Übersendung des Angebotes über die Angelegenheit beraten.

Elisabeth Greubel teilt mit, dass bei ihr am 16.04. in der Sonnenstr. 5 eingebrochen wurde. Zwischen dem 10. und 16. April ist ein unbekannter Kastenwagen aufgefallen. Sollte jemanden etwas aufgefallen sein, bittet sie um Rückmeldung. 
1. Bgm. Nico Rogge spricht sein Bedauern über den Vorfall aus.
Nichts weiter zu veranlassen.

Thomas Haut möchte wissen, wer das neue Dorfgemeinschaftshaus nutzen darf. Er wünscht sich, dass es für z. B. Tauffeiern, Kommunion, Beerdigungen zur Verfügung gestellt wird.
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass durch den Fördermittelgeber lediglich die Nutzung für die Feuerwehr und die weiteren örtlichen Vereine vorgesehen ist. Dieser Nutzungskreis wurde von Projektbeginn an immer wieder kommuniziert. Bereits in den Beteiligungsworkshops wurde darauf hingewiesen. Des Weiteren wurden von Seiten des Landratsamtes Bad Kissingen in der Baugenehmigung private Feiern und Veranstaltungen explizit verboten (Immissionsschutz). 
Nichts weiter zu veranlassen.

Des Weiteren teilt Thomas Haut mit, dass der Wasserspeicher in der Küche der Turnhalle Ebenhausen auf 60 Grad steht. 
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass der Hausmeister die Anlage überprüft.
Der gemeindliche Hausmeister hat die Anlage in der Turnhalle Ebenhausen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass das bisherige Thermostat des Wasserspeichers auf 60 Grad stand. Jedoch lag dies daran, dass man das Thermostat händisch in eine beliebige Position seiner Wahl drehen konnte. Der Hausmeister hat nun das Thermostat ausgetauscht. Die tatsächliche Temperatur liegt bei ca. 28 Grad.

Thomas Mehn merkte zum Ferienprogramm an, dass er im letzten Jahr wenige Anmeldungen hatte, da am gleichen Termin weitere Angebote im Rahmen des Ferienprogramms vorhanden waren. Er wünscht sich, dass man die Termine besser koordiniert. 
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass die Angelegenheit geprüft wird.
Die zuständige Sachbearbeiterin teilt mit, dass allen Anbietern des Ferienprogramms bereits die Möglichkeit eingeräumt wurde, verschiedene Terminmöglichkeiten anzubieten. Im konkreten Fall wurden keine anderen Terminmöglichkeiten der Anbieter aufgezeigt, so dass es zu dieser Überschneidung kam. Im aktuellen Ferienprogramm 2024 sind derartige problematische Überschneidungen nicht erkennbar.

Des Weiteren fragt Thomas Mehn nach, warum innerhalb kurzer Zeitabstände die Brandmeldeanlage in der Wilhelm-Hegler-Halle zweimal angeschlagen hat. 
1. Bgm. Nico Rogge erwidert, dass die Brandmeldeanlage, nach offensichtlich zu starker Rauchentwicklung im Küchenbereich, reagiert hat und somit offensichtlich funktioniert.
Die Dunstabzugshaube wurde jeweils vor den Ereignissen gereinigt. Die notwendigen Wartungen werden regelmäßig durchgeführt. Eventuell gab es Probleme beim individuellen Nutzungsverhalten. Als Reaktion darauf wurden alle Nutzer nochmals auf Brandschutzbestimmungen hingewiesen. Die Verwaltung prüft, ob die Warndurchsage angepasst werden kann. Es soll ein Hinweis auf den vorhandenen Sammelplatz eingefügt werden. Die Verwaltung steht hier in engen Austausch mit dem zuständigen Feuerwehrkommandanten.
Seit den beiden Brandmeldeanlage-Auslösern sind keine weiteren Einsätze hinzugekommen. Dennoch beschäftigt sich die Verwaltung weiterhin mit der Angelegenheit. Die Brandmelder werden turnusgemäß ausgetauscht. Die Situation wird weiterhin beobachtet.

Matthias Dees möchte wissen, wie die Verteilung der Flüchtlinge in die Unterkünfte erfolgt. 
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass der Landkreis Bad Kissingen seit Ende letzten Jahres ca. 100 Asylbewerber aufnehmen muss. Die konkrete Verteilung obliegt dem Landkreis. Die Gemeinden haben hierauf keinen direkten Einfluss. Auf Grund der hohen Zahlen muss der Landkreis reagieren. Er wird u.a. private Wohnungen und Häuser anmieten. Die Gemeinde wird jedoch darauf hinweisen, dass auf Grund der Infrastruktur eine homogene Verteilung gewünscht wird. 
Seit der Bürgerversammlung sind zwei weitere DU im Gemeindegebiet hinzugekommen. Es befinden sich nun eine GU (Ebenhausen) und drei DU (2x Ebenhausen, 1x Rottershausen) im Gemeindegebiet. Die Verwaltung hat das Landratsamt auf fehlende Kapazitäten im Bereich Kindergartenwesen aufmerksam gemacht.

Des Weiteren fragt Matthias Dees nach den Wickeltischen in den öffentlichen Gebäuden.
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass das Thema bereits in Bearbeitung ist. Die konkrete Umsetzung wird jedoch noch etwas Zeit beanspruchen.
In folgenden Liegenschaften wurden Wickeltische angebracht: 
Feuerwehrhaus Rottershausen:    Altes Rathaus Ebenhausen:      Turnhalle Ebenhausen:
                                                 

Matthias Dees erkundigte sich zudem zu den zwei Stangen in der Riedelgrube, die offensichtlich für eine Hängematte sind.
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass diese für eine Hängematte vorgesehen sind. Die Hängematte wurde aber bereits nach kurzer Zeit beschädigt und deshalb wieder abgenommen. Sie wird für die Zwecke der Riedelgrube verwahrt und bereitgestellt. Bei Bedarf kann die Hängematte zeitweise zur Verfügung gestellt werden. Ansprechpartnerin ist Frau Tanja Brand (Gästeführerin).
Nichts weiter zu veranlassen.

Reinhold Zwirlein bedankt sich, dass der Wanderweg nach Poppenhausen saniert wurde. Auch sprach er seinen Dank für die Verbesserung des Radwegs nach Oerlenbach beim Firmengelände (Hegler Plastik GmbH) aus. Zwei langjährige Wünsche wurden durch die Gemeinde Oerlenbach umgesetzt.
Werner Dengler bedankte sich beim Bürgermeister, der Verwaltung, dem Gemeinderat und dem Bauhof für die gute Arbeit.
Für beide Hinweise bedankte sich der 1. BGM Nico Rogge und erwähnte dabei nochmals das Landratsamt Bad Kissingen, welche den Radweg nach Oerlenbach in eigener Zuständigkeit umgebaut hat.
Nichts weiter zu veranlassen.

Leon Federlein fragt nach, ob der Heuberg als Feuerstelle nutzbar ist.
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, wenn der Platz ordnungsgemäß genutzt wird, könnte man darüber nachdenken. Eine vorherige Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung ist jedoch erforderlich. Zudem sollte das Angebot auf gemeinnützige Organisationen beschränkt werden.
B.a.w nichts weiter zu veranlassen.

Dagmar Dees möchte wissen, ob es Ansprechpartner für die ukrainischen Flüchtlinge gibt. 
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass es Ansprechpartner im Landratsamt Bad Kissingen gibt. Auch kann man auf der Gemeinde nachfragen. Es gibt ein kleines ehrenamtliches Helfer-Netzwerk. 
Es hat aber auch jeder die Möglichkeit zu helfen und sich anzubieten.
Nichts weiter zu veranlassen.



Rottershausen am 17. April 2024

Ewald Nöth teilte mit, dass die Dorflampen teilweise nicht ordnungsgemäß funktionieren. 
Günther Röder sprach ebenfalls die Dorflampen an. 
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass man sich kümmert. Defekte Straßenlampen können jedoch auch direkt aus der Bevölkerung an das zuständige Bayernwerk gemeldet werden.
Die Hinweise wurden zum wiederholten Male an das Bayerwerk weitergemeldet. Zwischenzeitlich funktionieren die Straßenlampen in den monierten Bereichen wieder.

Michael Reuß merkte an, dass beim errichteten Hochwasserschutz (Am Bahndamm, An den Krautäckern) noch Boden an gedeckt werden soll. 
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass der Bauhofleiter sich die Angelegenheit anschauen wird. Anschließend wird die Angelegenheit nochmals besprochen.
Der Bauhofleiter hat mehrfach geprüft, ob es sinnvoll ist den Hochwasserschutz nochmal mit Erde aufzufüllen. 
Ergebnis: 
Es ergibt leider keinen Sinn hier nochmal mit Erde aufzufüllen. Die intensive Pflegearbeit ist die Gleiche, und die neue Erde würde wahrscheinlich auch nicht so einfach einen halt haben.
Er wird mit Manfred Angles darüber reden und es ihn erklären.

Markus Seufert monierte die Beleuchtung des Amazongeländes im Gewerbepark A71 als zu hell.

1. Bgm. Nico Rogge informierte darüber, dass der seit vielen Jahren bestehende Bebauungsplan eingehalten werde. Maßnahmen zur Reduzierung der bestehenden Beleuchtung sind somit private Angelegenheit der dortigen Betriebe. Die Gemeinde hat keine rechtliche Handhabe dort Veränderungen zu fordern. Allerdings weist die Gemeinde regelmäßig auf das Ärgernis hin und begrüßt auch eine Reduzierung. 
Zum wiederholten Male wendete sich der Bürgermeister an die Fa. Amazon. Anfang Juli wurde dort wurde einen Sicherheitsbeauftragten die Beleuchtung neu eingestellt. Eine Lichtmessung von Seiten der Fa. Amazon hat ergeben, dass die Lux-Zahlen unterhalb der zugelassenen Grenze liegen.

Georg Wilm erkundigte sich danach, warum im Gewerbegebiet A71 ein „Krötenzaun“ errichtet wurde.
1. Bgm. Nico Rogge informierte darüber, dass es sich nicht um einen „Krötenzaun“ sondern um einen Eidechsenzaun handelt. Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets ist dies eine von Trägern öffentlicher Belange (Unteren Naturschutzbehörde) geforderte und zuvor abgestimmte Artenschutzmaßnahme. 
Nichts weiter zu veranlassen.

Georg Wilm wies nochmals auf eine gefährliche verkehrliche Situation am Ortsrandweg in der Nähe der Bahnhaltestelle hin. Dort ist eine Kuppe, die die Sicht beeinträchtigt. Hier sollte eine Geschwindigkeitsbeschränkung geprüft werden.  Markus Seufert unterstützte den Hinweis.
1. Bgm. Nico Rogge teilte mit, dass der Wunsch nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf dem gesamten Ortsrandweg bekannt ist. Eine Geschwindigkeitsreduzierung wurde bei der Verkehrsschau mit der Polizei bereits angesprochen. Laut Polizei handelt es sich hier nicht um einen Unfallschwerpunkt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist deshalb vorerst nicht veranlasst. Wir werden die Angelegenheit bei der nächsten Verkehrsschau nochmals vortragen. Man könne zusätzlich auf die Bahnhaltestelle, die Skateranlage und die verengte Fahrbahnsituation ohne Ausweichmöglichkeit sowie zunehmende Nutzung durch Fußgänger, Fahrradfahrer hinweisen. 
Zwischenzeitlich wurden die o.g. Argumente an die Polizei herangetragen. Die Polizei hat der Geschwindigkeitsreduzierung sodann zugestimmt. Die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung wurde durchgeführt und wird derzeit auf der Homepage der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht. Die Umsetzung der Beschilderung erfolgt in den kommenden Wochen.

Georg Wilm beanstandete, dass beim Alten Kissinger Weg wurden Rodungsmaßnahmen (ca. 300 bis 400 m bis zur Grenze beim alten Steinbruch) durchgeführt wurden. Das auf dem Weg gelagerte Holz soll auf Seite geräumt werden. 
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass der Bauhof sich zusammen mit dem Förster den Weg anschauen wird. Die Maßnahme kann jedoch erst nach Abschluss der vorherigen Arbeiten erfolgen.
Im Juli musste borkenkäferbedingt ein Großteil der Fichten im Wagental eingeschlagen werden. Im Zuge dieses Eingriffes wurden auf dem „Alten Kissinger Weg“ sogenannte Reißigmatten aus Kronenmaterial angelegt, um den Boden bei der Befahrung mit den Forstmaschinen bestmöglich zu schützen.
Das heißt – es ist im letzten Monat noch (erheblich) Material auf dem Weg dazugekommen.

Für den Mulcher der Gemeinde ist das Material zu stark. Der Förster ist bereits mit Herrn Menzel (FBG) in Kontakt, um einen Forstmulcher dafür zu organisieren (Bündelung gemeinsam mit Gemeinde Nüdlingen). Sobald ein Termin feststeht, gibt der Förster der Gemeindeverwaltung Bescheid. 

Markus Seufert meinte, dass nach dem Ortsschild in den Ort (Skateranlage) ein Hinweisschild „Im gesamten Ort gilt rechts vor links“ angebracht wäre. Alternativ soll die Domstraße und die Rainstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen werden. 
1. Bgm. Nico Rogge stellte dar, dass die angesprochene Thematik sehr komplex ist. Grundsätzlich sind die geltenden Verkehrsregeln zu beachten. Durch die vor Jahren errichtete 30er Zone gilt automatisch „Rechts vor Links“, was jedem Fahrzeugführer bekannt sein muss. Die Regelung hat sich über die Jahre bewährt, Unfälle sind die absolute Ausnahme. Nach der Sanierung der Domstraße wurde eine Verkehrsschau mit der Polizei und dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung durchgeführt. Man hatte damals alle Alternativen geprüft. Der 1. Bgm. möchte die Situation so belassen wie sie ist.
Nichts weiter zu veranlassen.

Markus Seufert informierte, dass es früher bei der Einmündung des Kindergartenzugangs (steiler Weg) auf die St.-Dionys-Straße einen Sperrbügel gab, der das unkontrollierte Herauslaufen der Kinder verhindern oder bremsen sollte. Es sollte wieder eine Barriere eingebaut werden.

1. Bgm. Nico Rogge erwiderte, dass beim Bringen und Abholen der Kindergartenkinder grundsätzlich die verpflichtend anwesenden Eltern in der Aufsichtspflicht und in der Verantwortung sind. Beim Weg zum Kindergarten handelt es sich um einen Fußgängerweg. Es müssen auch andere Belange mit abgewogen werden, z. B. Winterdienst, Caterer. Die Gemeinde wird sich die Situation vor Ort nochmals anschauen und die Belange des Kindergartens abfragen.
Eine Abfrage beim KiGA Rottershausen hat ergeben, dass in Abwägung der Belange des Kindergartens dort die Belassung der Situation gewünscht ist. Die Verwaltung kann die Abwägung nachvollziehen und sieht von weiteren Maßnahmen ab. Es wird jedoch nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Fußgängerweg handelt.

Stellungnahme des Kindergartenvereins Rottershausen vom 21.07.2024 (Auszug):

Herbert Suckfüll ergänzte zu bereits erfolgten Einwendungen, dass der Weg vom nördlichen Ortseingang zur Bahnhaltestelle häufig von Auswärtigen genutzt. Es soll ein Schild aufgestellt werden, damit nicht jeder durchfahren kann. 

1. Bgm. Nico Rogge erwiderte, dass nicht willkürlich Schilder aufgestellt werden können. Man könne lediglich rechtlich zulässige Schilder aufstellen. Hier sollte man mit Regelungen bedacht umgehen, da es sich um einen Ortsumgehungsweg handelt.
Siehe oben, verkehrsrechtliche Anordnung ist erfolgt.

Die Gemeinde wurde kurz vor der Bürgerversammlung wegen der Lärmbelästigung durch den Pflasterbelag in der Unteren Dorfstraße, Kreuzung Domstraße, angeschrieben.
Frau Seufert wollte wissen in welcher Gemeinderatssitzung der Antrag behandelt wird. 
1. Bgm. Nico Rogge informierte darüber, dass noch nicht fest stünde, in welcher Sitzung der Antrag behandelt werden kann. Der eingegangene Antrag ist komplex und man müsse der Verwaltung und weiteren beteiligten Stellen die erforderliche Zeit zur Prüfung gewähren. 
Eine öffentliche Vorberatung mit der Vorstellung der Verwaltung, dass die Situation so belassen werden soll, hat bereits stattgefunden. Eine finale Entscheidung ist zu treffen, so bald klar ist, welche Bereiche beim Glasfaserausbau betroffen sind.

Markus Seufert stellte dar, dass wohl eine große Freiflächenphotovoltaikanlage an der Autobahn A 71 geplant werde. Herr Seufert will wissen, ob die Gemeinde Oerlenbach zuständig und informiert ist. 
1. Bgm. Nico Rogge informierte darüber, dass es für PV-Freiflächenanlagen in unmittelbarer Nähe zu Autobahnen eine relativ neu geschaffene Privilegierung im Baugesetzbuch gibt. Diese bezieht sich auf Flächen mit einem maximalen Abstand von 200 Metern vom äußeren Fahrbahnrand der Autobahn. Für solche Flächen muss neuerdings kein Bebauungsplan mehr aufgestellt werden, so dass die Gemeinden lediglich noch Träger öffentlicher Belange sind und die Einflussmöglichkeiten weniger geworden sind. Der Bürgermeister bestätigte, dass es, wie in seinem Rechenschaftsbericht erwähnt, Planungen bzgl. einer großen PV-Freiflächenanlage an der A 71 gibt. 
Das Projekt wurde zwischenzeitlich in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt. Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Grundstück.

Erwin Stahl möchte Informationen zur geplanten Stromtrasse P540.
1. Bgm. Nico Rogge verwies auf die bereits getätigten Darstellungen in seinem Rechenschaftsbericht und stellte nochmals heraus, dass die P540 laut Presseberichterstattung und allgemeinen Schreiben des zuständigen Ministers durch Bayern, wohl bei Münnerstadt, verlaufen soll. Konkrete Planungen sind der Gemeinde noch nicht bekannt, eine Betroffenheit der Gemeinde ist jedoch durchaus möglich.
Hier haben sich noch keine weiteren Erkenntnisse ergeben.

Roland Seufert (Feldgeschworenen-Obmann aus Rotterhausen) stellt die Möglichkeit eines freiwilligen Waldtauschs vor. 
Ziele: 
  • Größere zusammenhängende Stücke werden geschaffen
  • Wertsteigerung der Grundstücke
  • Bessere Bewirtschaftung
  • Bessere Zufahrten
  • Waldstücke können verkauft oder gekauft werden

Eine Waldbereinigung kann beim Amt für Ländliche Entwicklung angemeldet werden. Die sonst üblichen Notarkosten würden entfallen.

1. Bgm. Nico Rogge und die Verwaltung unterstützen das Vorhaben.

Notwendige erste Schritte: 
  • Einrichten einer Arbeitsgruppe
  • Erstellung eines Fragebogens (durch die Arbeitsgruppe)
  • Versendung an die relevanten Grundstückseigentümer

Herr Seufert fragt in die Runde, ob es Interesse gibt und ob ein solches Projekt aufgegriffen werden soll. Die Versammlung bekundet Interesse. 

Michael Reuß würde in der Arbeitsgruppe mitarbeiten. 
Manfred Reuß fragt nach, in welchem Umfang die Bereinigung vorgesehen ist. 
Der Umfang betrifft nur die Gemarkung Rottershausen. 

Roland Seufert möchte wissen, wie sich die Gemeinde bzgl. eines freiwilligen Waldtausches mit ihren Flächen positioniert. 
1. Bgm. Nico Rogge informierte, dass die Gemeinde ebenfalls weitere Informationen einholen wird, sich mit dem AELF absprechen wird und zu gegebener Zeit wird sich der Gemeinderat darüber beraten. Zunächst sollten jedoch die Arbeitsschritte durch die Arbeitsgruppe abgearbeitet werden.
Die Arbeitsgruppe richtet sich gerade ein. Der Bürgermeister ist Teil der Whatsapp – Gruppe.


Eltingshausen und Oerlenbach am 23. April 2024

Frau Andrea Reineke (Ebenhausen), teilte mit, dass es auf Grund eines Regenereignisses trotz Rückstauklappe zu Überschwemmungen in ihrem Keller, Oerlenbacher Straße 16 gekommen ist. Laut AZV handelt es sich um ein Einkanalsystem für Schmutzwasser und Regenwasser. 
1. Bgm. Nico Rogge teilte mit, dass das gesamte Kanalnetz der Gemeinde Oerlenbach an den AZV abgegeben wurde. Die Pflichtaufgabe wurde auf den Zweckverband übertragen. Das Kanalnetz wird vom AZV überprüft. Die Gemeinde steht lediglich als Vermittlungsstelle zur Verfügung. Die Gemeinde Oerlenbach wird den AZV nochmal über die Situation informieren. 
Der AZV wurde nochmals über die Situation informiert. Im Haushalt des AZV ist eine geplante Maßnahme dargestellt. 

Des Weiteren moniert Frau Andrea Reineke, dass es noch zu viele Steingärten, welche negative Auswirkungen haben, gibt. Die Gemeinde soll für mehr Artenschutz und gegen das Anlegen von Steingärten appellieren. 
1. Bgm. Nico Rogge sieht keinen Trend zu mehr Steingärten im Gemeindegebiet. Auch werden bereits Veranstaltungen der ILE Oberes Werntal (und somit auch von der Gemeinde Oerlenbach) angeboten, welche sich mit dem Anlegen von Gärten auseinandersetzen. Die Gemeinde selbst agiert mit ihren Blühflächen bereits als Vorbild.
Nichts weiter zu veranlassen.

Auch wurde von Frau Andrea Reineke erläutert, dass Bürgerbeteiligungsprojekte dem Grunde nach gut sind. 
In Sachen des neu geschaffenen Beachvolleyballfeldes in Ebenhausen wird angemerkt, dass dort auch in der Nacht viel los ist. Auch kommt es zu Verunreinigungen. Hier sollen die Initiatoren in die Pflicht genommen werden. 
1. Bgm. Nico Rogge erläutert, dass die Öffnungszeiten des Spielplatzes nicht geändert wurden und auf den Hinweistafeln dargestellt sind. Bei übermäßigen Belästigungen kann man sich an die Polizei wenden. Auch sollte man miteinander reden. 
Weitere Beschwerden sind nicht bekannt. Nichts weiter zu veranlassen.

Horst Klieber gab den Hinweis, dass am 25.01. ein Gedenktag ist und die Flaggen als Zeichen auf Halbmast gesetzt werden sollen. Auch soll sich die Gemeinde überlegen, ob nicht neue Straßennahmen nach den Opfern des 3. Reichs benannt werden. 
1. Bgm. Nico Rogge erläutert, dass die Erinnerungskultur wichtig ist. Straßennamen werden im Gemeinderat besprochen und festgelegt. Die Gemeinde wird sich mit dem Thema Beflaggung auseinandersetzen. Gedenktage werden bereits beflaggt.
Bereits seit Erklärung zum Tag des Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus im Jahr 1996 beflaggt die Gemeinde Oerlenbach am 27. Januar eines jeden Jahres.
Nichts weiter zu veranlassen.

Andreas Kukuk findet die Anstrengungen der Gemeinde in Sachen Energiewende gut. Allerdings ist er der Meinung, dass auch ein Biogasanlage analog Großbardorf gut wäre. 
1. Bgm. Nico Rogge bedankt sich stellvertretend für die Gemeinde für das Lob. Ein direkter Vergleich zu Großbardorf ist allerdings nicht möglich, da die Strukturen und Ausgangssituation sich unterschiedlich darstellen. 
Nichts weiter zu veranlassen.

Martin Müller hinterfragt die Notwendigkeit der B286 neu.
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass sich die Gemeinde ebenfalls mit der Notwendigkeit beschäftigt hat. Diese jedoch insbesondere zur Entlastung der Ortsteile Eltingshausen und Oerlenbach aus Sicht der Gemeinde gegeben ist.
Eine umfangreiche Presseberichterstattung und Darstellung im Rahmen des Rechenschaftsberichts des Bürgermeisters ermöglichte den Einblick in das Projekt. Nichts weiter zu veranlassen.

Hubert Kuhn ist der Meinung, dass die Rathausuhr repariert oder erneuert werden soll.
Robert Kuhn ist der Meinung, dass die Rathausuhr abgebaut werden kann. 
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass sich der Gemeinderat mit dem Problem beschäftigt. 
Zwischenzeitlich wurde die Rathausuhr mittels Hubsteigereinsatz abmontiert. Der Gemeinderat hat beschlossen nur noch eine Uhr (Richtung FFW-Haus) reparieren zu lassen (aus Kostengründen). Bei der Demontage wurde festgestellt, dass der Turm sanierungsbedürftig ist. Das weitere Vorgehen wird vom Gemeinderat beraten.

Horst Klieber erläutert, dass es in den Friedhöfen schwierig ist, mit Rollatoren zu laufen.
Er ist auch der Meinung, dass zur Überquerung der Hauptstraße ein Zebrastreifen oder eine Ampel notwendig ist. 

1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass es sich um eine Bundesstraße handelt und die Gemeinde nicht der Straßenbaulastträger ist. Auch braucht es für die Installation und Errichtung von Zebrastreifen oder Ampeln sachliche Gründe und Voraussetzungen dafür müssen geschaffen werden. 
Der Straßenbaulastträger (Staatliches Bauamt) wird über das Anliegen informiert.
Die eingeschränkte Möglichkeit zum Bewegen auf den Friedhöfen wird zur Kenntnis genommen.
Der Straßenbaulastträger wurde wieder informiert. Nichts weiter zu veranlassen.

Horst Klieber spricht die Ansiedlung von Amazon im Gewerbegebiet A71 an. 
Diese Ansiedlung ist aus vielen Gründen ein Ärgernis. Es sollen zukünftig regionale Gewerbetreibende berücksichtigt werden. 
1. Bgm. Nico Rogge stellte nochmals deutlich heraus, dass sowohl die früheren als auch die aktuellen Mandatsträger des Zweckverbandes A 71, sowie auch die Mandatsträger der Gemeinden Oerlenbach und Poppenhausen mit eindeutiger Mehrheit für die Ansiedlung gestimmt hatten. Regionale Gewerbetreibende wie zum Beispiel die Bäckerei Karch, Metalltechnik Zitzmann, Helfrich Ingenieure oder die Diakonie konnten sich ebenfalls bereits ansiedeln.
Nichts weiter zu veranlassen.

Die Seniorenbeauftragte der Gemeinde Oerlenbach Karin Haut teilt mit, dass am 25.06. ein Rollatorenkurs angeboten wird. 
Der Kurs hat stattgefunden.

Herr Thomas aus Eltingshausen ist der Meinung, dass aufgrund der Vollsperrung auf der St2445 in der Eltingshäuser Straße ein absolutes Halteverbot angebracht werden sollte. 
1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass das Beschilderungskonzept durch das Staatliche Bauamt erstellt wurde. Das Anliegen wird weitergeleitet. 
Nach der Versammlung ergab die Recherche, dass sinnlogisch die ausgewiesenen Umgehungsstraßen mit einem Halteverbot beschildert wurden. Daher wurde auf eine Weiterleitung verzichtet. Nichts weiter zu veranlassen. 

Beschlussvorschlag

Die Anregungen und Sachstände werden zur Kenntnis genommen. Bei weiterem Bedarf wird die Gemeinde handeln.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Rottershausen; Fortführung des beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Billigung; Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“
Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Rottershausen

____________________________________________________________________________________________________________________

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach hat in seiner Sitzung vom 29.06.2022 zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen. Die Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses erfolgte am 22.07.2022 durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 des Landratsamtes Bad Kissingen.
In der Gemeinderatssitzung vom 26.04.2023 wurde der Vorentwurf des Änderungsbebauungsplanes anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 05.06.2023 bis 07.07.2023, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen. 
Mit Schreiben vom 01.06.2023 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, sowie die Nachbarkommunen, frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis zum 07.07.2023 abzugeben:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Kreisstraßenverwaltung
  4. Landratsamt Bad Kissingen, Bautechnik
  5. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
  6. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
  7. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde
  8. Landratsamt Bad Kissingen, Jugendamt
  9. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
  10. Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen
  11. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
  12. Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung, Würzburg
  13. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  14. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
  15. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  16. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale
  17. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
  18. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, Bamberg
  19. Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Fuchsstadt
  20. TKN Deutschland GmbH, Iphofen
  21. Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg
  22. PLEdoc GmbH, Essen
  23. Bundesnetzagentur, Berlin
  24. Transnet BW, Stuttgart
  25. Tennet TSO GmbH, Bayreuth
  26. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen
  27. Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
  28. Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Ufr., Würzburg
  29. Stadt Bad Kissingen
  30. Gemeinde Rannungen
  31. Gemeinde Ramsthal
  32. Gemeinde Nüdlingen
  33. Gemeinde Poppenhausen
__________________________________________________________________________

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden keine Einwendungen oder Anregungen zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ vorgetragen.
__________________________________________________________________________

Folgende Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

  1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  2. TKN Deutschland GmbH, Iphofen
  3. Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg
  4. Bundesnetzagentur, Berlin

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihr Einverständnis mit der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ geäußert:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Kreisstraßenverwaltung
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Bautechnik
  4. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
  5. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
  6. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
  7. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  8. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
  9. PLEdoc GmbH, Essen
  10. Transnet BW, Stuttgart
  11. Tennet TSO GmbH, Bayreuth
  12. Stadt Bad Kissingen
  13. Gemeinde Rannungen
  14. Gemeinde Ramsthal
  15. Gemeinde Nüdlingen
  16. Gemeinde Poppenhausen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Einwände, Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan vorgetragen:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde
  4. Landratsamt Bad Kissingen, Jugendamt
  5. Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen
  6. Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung, Würzburg
  7. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
  8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale
  9. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, Bamberg
  10. Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Fuchsstadt
  11. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen
  12. Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
  13. Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Ufr., Würzburg
__________________________________________________________________________

Nach einer Klage des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 18.07.2023 in letzter Instanz entschieden, dass der § 13b BauGB, der die Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich im beschleunigten Verfahren ohne förmliche Umweltprüfung erlaubte, gegen Europarecht verstößt und nicht mehr angewendet werden darf.
Um das laufende Verfahren im beschleunigten Verfahren und ohne umfassenden Umweltbericht und ohne das Erfordernis eines Eingriffsausgleichs weiterführen zu können, hat der Gemeinderat die Anwendung der zum 01.01.2024 in Kraft gesetzten Reparaturregelung gemäß § 215a BauGB beschlossen, wonach eine Beendigung von 13b-Verfahren im beschleunigten Verfahren möglich ist, wenn sich aufgrund einer Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen aufgrund des Bebauungsplanes ergeben.
Mit Schreiben vom 14.06.2024 wurden alle bisher am Verfahren beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen dazu aufgefordert, sich bis zum 12.07.2024 dahingehend zu äußern, ob der Bebauungsplan ihrer Einschätzung nach erhebliche Umweltauswirkungen hat, die in der Abwägung zu berücksichtigen wären, oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes auszugleichen wären.  

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der umweltbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls keine Stellungnahme abgegeben:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Kreisstraßenverwaltung
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Bautechnik
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Jugendamt
  4. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
  5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  6. TKN Deutschland GmbH, Iphofen
  7. Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg
  8. Bundesnetzagentur, Berlin
  9. Transnet BW, Stuttgart
  10. Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Ufr., Würzburg
  11. Stadt Bad Kissingen
  12. Gemeinde Rannungen
  13. Gemeinde Nüdlingen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der Vorprüfung ihr Einverständnis geäußert bzw. mitgeteilt, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und das Verfahren im beschleunigten Verfahren weitergeführt werden kann: 

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
  4. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
  5. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
  6. Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung, Würzburg
  7. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale
  9. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
  10. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, Bamberg
  11. PLEdoc GmbH, Essen
  12. Tennet TSO GmbH, Bayreuth
  13. Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
  14. Stadt Bad Kissingen
  15. Gemeinde Ramsthal
  16. Gemeinde Poppenhausen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Hinweise und Anregungen vorgetragen:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau
  3. Kreisbrandinspektion des Landkreises Bad Kissingen
  4. Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Fuchsstadt
  5. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen

Um festzustellen, ob sich aufgrund der umweltbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen durch den Bebauungsplan ergeben, oder ob das laufende Verfahren im beschleunigten Verfahren und ohne umfassenden Umweltbericht und ohne einen Eingriffsausgleich weitergeführt werden kann, bedürfen diese Stellungnahmen einer Abwägung durch den Gemeinderat.
__________________________________________________________________________

  1. BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN AUS DER UMWELTBEZOGENEN VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS

  1. Stellungnahme landratsamt BAD KISSINGEN, bauleitplanung vom 12.07.2024

Die Fachstelle Bauleitplanung hat sich mit o. g. Stellungnahme im Rahmen der Vorprüfung geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen wurden nicht mitgeteilt.

Die mitgeteilten Stellungnahmen der aufgelisteten Fachstellen des Landratsamtes werden zur Kenntnis genommen. 

Die Fachstellen Immissionsschutz, Naturschutz (Stellungnahme wurde nachgereicht) und die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft haben mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen und das laufende Verfahren im beschleunigten Verfahren weitergeführt werden kann bzw. dass keine erheblichen Umweltauswirkungen festgestellt wurden. Das Gesundheitsamt hat Einverständnis mit dem Vorhaben mitgeteilt.
 
Die Fachstelle Städtebau verweist auf die Stellungnahme vom 19.06.2023 aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Darin wurden lediglich Anmerkungen und Empfehlungen für redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen der Bebauungsplanhinweise C.16 und C.20 vorgetragen. Der Gemeinderat stellt fest, dass hierdurch keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Auf die nachstehende Abwägung der Stellungnahme der Fachstelle Städtebau aus der Vorprüfung wird verwiesen.

Die Fachstelle Brandschutz bezieht sich in ihrer Stellungnahme auf die Belange des aktiven Brandschutzes und äußert keine Bedenken, wenn diesbezüglich formulierte Anforderungen erfüllt werden. Den Anforderungen kann und soll entsprochen werden. Auf die nachstehende Abwägung der Stellungnahme der Fachstelle Brandschutz wird verwiesen.

Nach Prüfung der Stellungnahme der Fachstelle Bauleitplanung im Rahmen der umweltbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls stellt der Gemeinderat fest, dass sich durch den Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben. 


Für                 13                Gegen                0


  1. Stellungnahme landratsamt BAD KISSINGEN, städtebau vom 19.06.2024

Die Fachstelle Städtebau hat sich mit o. g. Stellungnahme im Rahmen der Vorprüfung geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen wurden nicht mitgeteilt.

Der Verweis auf Stellungnahme vom 19.06.2023 aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die darin enthaltenen Anmerkungen und Empfehlungen für redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen der Bebauungsplanhinweise C.16 (Korrektur Zuständigkeit Landratsamt) und C.20 (Verwes auf BayBO hinsichtlich Errichtung von Dach-Solaranlagen), keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Nach Prüfung der Stellungnahme der Fachstelle Städtebau im Rahmen der umweltbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls stellt der Gemeinderat fest, dass sich durch den Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben. 

Für                 13                Gegen                0

  1. Stellungnahme kreisbrandinspektion des landkreises bad kissingen vom 20.06.2024

Die Fachstelle Brandschutz hat sich mit o. g. Stellungnahme im Rahmen der Vorprüfung geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen wurden nicht mitgeteilt.

Die Stellungnahme bezieht sich auf die Belange des aktiven Brandschutzes bei Verwirklichung des Plangebietes. Die Mitteilung, dass keine Bedenken bestehen, wenn die zitierten Überlegungen berücksichtigt werden, werden zur Kenntnis genommen.

Das Feuerwehrhaus der FFW befindet sich in der Ortsmitte, ca. 350 m südöstlich. Über die vorhandenen Ortsstraßen ist das Plangebiet direkt erreichbar. Die Einhaltung der Hilfsfrist ist damit gewährleistet.
Die allgemeinen Brandschutzanforderungen sind in der BayBO geregelt, die bei der Er-richtung von Anlagen und Gebäuden innerhalb des Plangebietes entsprechend zu beachten ist. Die Anordnung von baulichen Anlagen unterliegt dabei grundsätzlich den Erfordernissen für einen vorbeugenden Brandschutz sowie wirksame Löscharbeiten. Die „Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr“ sind u.a. Grundlage hierfür.
Es ist vorgesehen die Löschwasserversorgung über die Erweiterung des best. Ortswasserleitungsnetzes sicherzustellen. Wie den Angaben aus dem Dokument der Vorprüfung entnommen werden kann, entspricht der Wasserverbrauch für das geplante Wohngebiet den dafür üblichen Mengen. Gleiches gilt für den Löschwasserbedarf. Vom am Verfahren beteiligten Wasserversorger Rhön-Maintal-Gruppe wurde mitgeteilt, dass das Baugebiet mit Trinkwasser versorgbar ist. 

Erheblich umweltrelevante Gefährdungen oder Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind nach Einschätzung des Gemeinderates durch das Bebauungsplanvorhaben nicht zu erwarten. 

Nach Prüfung der Stellungnahme der Fachstelle Brandschutz im Rahmen der umweltbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls stellt der Gemeinderat fest, dass sich durch den Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben. 


Für                 13                Gegen                0


  1. Stellungnahme bayernwerk netz GmbH vom 12.07.2024

Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme im Rahmen der Vorprüfung geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen wurden nicht mitgeteilt.

Die vorgetragenen Hinweise zu den Bestandskabeln werden zur Kenntnis genommen. Ebenso der Hinweis, dass keine Einwände bestehen, wenn die Sicherheit und der Betrieb der Stromversorgungsanlagen nicht beeinträchtigt werden.
Es ist vorgesehen die Stromversorgung über die Erweiterung des best. Stromversorgungsnetzes sicherzustellen. Hoch- oder Höchstspannungsleitungen sind nicht betroffen. Bei der Ausführung der Tiefbauarbeiten werden die Auskünfte über Sicherheitsvorschriften und Einweisungen in best. Versorgungsleitungen beachtet.

Erheblich umweltrelevante Gefährdungen oder Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind nach Einschätzung des Gemeinderates durch das Bebauungsplanvorhaben nicht zu erwarten. 

Nach Prüfung der Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH im Rahmen der umweltbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls stellt der Gemeinderat fest, dass sich durch den Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben. 


Für                 13                Gegen                0


  1. Stellungnahme AZV Obere werntalgemeinden vom 23.07.2024

Der AZV Obere Werntalgemeinden hat sich mit o. g. Stellungnahme im Rahmen der Vorprüfung geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Mitteilung, dass der Bebauungsplan auf die Belange des AZV keine erheblichen Umweltauswirkungen bzw. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes hat, wird zur Kenntnis genommen.

Die zusätzlichen Informationen zur Abwasserbeseitigung werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Kanalisation soll dem Bedarf entsprechend ertüchtigt werden. Eine Empfehlung zur Errichtung von Zisternen ist im Bebauungsplan bereits enthalten, wodurch sich positive Auswirkungen auf die Ressource Wasser ergeben können.

Nach Prüfung der Stellungnahme des AZV Obere Werntalgemeinden im Rahmen der umweltbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls stellt der Gemeinderat fest, dass sich durch den Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben. 


Für                 13                Gegen                0

_________________________________________________________________________







  1. ERGEBNIS DER UMWELTBEZOGENEN VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS UND SICH DARAUS ERGEBENDE FOLGEN FÜR DAS BEBAUUNGSPLANVERFAHREN

Von der Gemeinde Oerlenbach wurde für die im Verfahren nach § 13b BauGB begonnene, jedoch noch nicht beendete 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“, eine umweltbezogene Vorprüfung des Einzelfalls auf der Grundlage des § 215a BauGB durchgeführt, um festzustellen, ob sich durch den Bebauungsplan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ergeben, die in der Abwägung zu berücksichtigen wären.


Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls vorgelegten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und einer Abwägung durch den Gemeinderat unterzogen. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach stellt nach der Durchführung und im Ergebnis der umweltbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 215a BauGB zusammenfassend fest, dass die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ keine voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Absatz 3 BauGB auszugleichen wären. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann damit verzichtet werden. Die Eingriffe, die auf Grund der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ zu erwarten sind, gelten somit als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB zulässig. 

Für                 13                Gegen                0

Damit ist die Fortführung im beschleunigten Bebauungsplanverfahren auch ohne umfassenden Umweltbericht im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Anlage 1 BauGB möglich und es kann auf das Erfordernis eines Eingriffsausgleichs verzichtet werden.


Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach beschließt im Sinne des § 215a Abs. 1 BauGB, das laufende Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB fortzuführen (hier die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) und bis zum Ablauf des 31.12.2024 abzuschließen (Satzungsbeschluss).


 Für                 13                Gegen                0

____________________________________________________________________








  1. FORTFÜHRUNG DES BEBAUUNGSPLANVERFAHRENS DURCH BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE AUS DER FRÜHZEITIGEN BEHÖRDENBETEILIGUNG (§ 4 ABS. 1 BAUGB)


  1. Stellungnahme landratsamt BAD KISSINGEN, städtebau vom 19.06.2023

Die Fachstelle Städtebau hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Mitteilung, dass die geringfügige Erweiterung der Wohnbauflächen hingenommen wird, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Gemeinde Oerlenbach ist als Mitglied der interkommunalen Allianz „Oberes Werntal“ seit Jahren aktiv an der zukunftsfähigen Entwicklung ihrer Gemeindeteile beteiligt. Vorliegend erfolgt die Baulandausweisung zur Bedarfsdeckung, da keine gemeindlichen Bauplätze mehr zur Verfügung stehen. Als primäres städtebauliches Ziel versucht die Gemeinde auch in Zukunft Leerstände zu reduzieren und Baulücken zu schließen, um eine adäquate Innenentwicklung sicherzustellen.

Die Anmerkungen zu den Hinweisen C.16 und C.20 des Bebauungsplanes werden eingearbeitet.

Für                 13                Gegen                0


  1. Stellungnahme landratsamt BAD KISSINGEN, UNTERE NATURSCHUTZBEHÖRDE vom 29.06.2023

Die Untere Naturschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt das zum Artenschutzgutachten mitgeteilte Einverständnis zur Kenntnis. Ebenso die positive Würdigung der gemeindlichen Bestrebungen zur Innenentwicklung.

Die Hinweise zur empfohlenen Anwendung der §§ 175 und 176 BauGB bezüglich der unbebauten und erschlossenen Grundstücke werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Oerlenbach wird bei der künftigen städtebaulichen Entwicklung auch eine entsprechende Vorgehensweise prüfen. Bereits seit Jahren veräußert die Gemeinde ihre Grundstücke nur noch mit Bauzwang. Vorliegend wird an der Ausweisung der 5 Baugrundstücke weiter unverändert festgehalten, da entsprechender Bedarf besteht (vgl. Begründung des Bebauungsplanes) und der gemeindliche Flächennutzungsplan an dieser Stelle eine wohnbauliche Entwicklung ermöglicht. 

Im Sinne des Artenschutzes, werden die in der Stellungnahme vorgeschlagenen Festsetzungen B.5.5.2 (Befristung Gehölzrodung) und B.5.5.3 (insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel) in den Bebauungsplan aufgenommen.
Ein Hinweis zur Berücksichtigung von versickerungsgünstigen Bauweisen für Freiflächen ist bereits unter Ziffer C.17 im Bebauungsplan enthalten. An der enthaltenen Formulierung des Hinweises wird unverändert festgehalten.

Die zu den Ziffern B.5.5.1 und B.5.5.2 vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen hinsichtlich der Eigenschaften des Pflanzenmateriales und des Saatgutes werden übernommen, ebenso wird der Mahdzeitpunkt für die Extensivwiese auf Juni geändert.
Bei Ziffer B.5.3 wird das Verbot von Schottergärten gemäß Stellungnahme umformuliert, um die Voraussetzungen für eine Erhöhung der Artenvielfalt zu schaffen.
Der Text in Ziffer C.16 wird zu „Landratsamt Bad Kissingen“ korrigiert.

Die Anpassungen in den Ziffern 2.2.1 und 2.2.2 der Begründung werden gemäß Stellungnahme übernommen. Die Artenauswahlliste für Anpflanzungen wird angepasst.


Für                 13                Gegen                0


  1. Stellungnahme landratsamt BAD KISSINGEN, fachkundige stelle für wasserwirtschaft vom 07.06.2023

Die Untere Wasserbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Hinweis auf die Lage im Bereich des Heilquellenschutzgebietes sowie die Mitteilung, dass hierdurch kein wasserrechtlicher Ausnahmetatbestand eintritt, wird zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan und in der Begründung sind bereits entsprechende Angaben enthalten. Die Schutzgebietsverordnung muss grundsätzlich beachtet werden.

Die Information, dass bei Berücksichtigung der in der Stellungnahme zitierten Punkte dem Vorhaben zugestimmt werden kann, nimmt der Gemeinderat ebenfalls zur Kenntnis. Hierzu wird folgendes festgestellt und beschlossen:

Zu Niederschlagswasser:
  • Unter C.17 des Bebauungsplanes und 3.4 der Begründung sind bereits Hinweise zur Beschränkung der Versiegelung und zur Verwendung versickerungsfähiger Beläge enthalten. Die Begründung wird hinsichtlich der Empfehlung zur Durchführung eines Sickertests ergänzt. 

Zu Dachbegrünung:
  • Die in der Stellungnahme enthaltene Formulierung wird als Empfehlung in die Hinweise des Bebauungsplanes aufgenommen.

Zu Entwässerung:
  • In Ziffer 3.4 der Begründung wird bereits auf die Beachtung der Entwässerungssatzung des AZV Obere Werntalgemeinden und den Umgang mit der Grundstücksentwässerung verwiesen. Unter Hinweis C.9 wird zusätzlich eingefügt, dass es sich um den Mischwasserkanal des AZV handelt und die Satzung zu beachten ist.

Zu Empfehlungen:
  • In den Bebauungsplan und die Begründung wird eine Empfehlung zur Verwendung von NASS-Systemen integriert.

Zu Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:
  • Die Hinweise in der Begründung und im Bebauungsplan werden hinsichtlich der zitierten Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ergänzt. 

Der Stellungnahme wird somit entsprochen.


Für                 13                Gegen                0


  1. Stellungnahme landratsamt BAD KISSINGEN, amt für junge menschen und familien vom 07.06.2023

Das Amt für junge Menschen und Familien hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.
Bei der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 des BayKiBiG werden die 5 geplanten Baugrundstücke berücksichtigt. 

Für                 13                Gegen                0


  1. Stellungnahme landratsamt BAD KISSINGEN, KreisbrandINSpektION vom 04.06.2023

Der Kreisbrandinspektor hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die vorgetragenen Hinweise zum aktiven Brandschutz sowie die grundsätzliche Zustimmung des KBI werden zur Kenntnis genommen.
 
Die zitierten Anforderungen zum Einsatz der Feuerwehr sowie für wirksame Löscharbeiten, können auf der Grundlage folgender Abwägung berücksichtigt werden:

Das Feuerwehrhaus der FFW befindet sich in der Ortsmitte, ca. 350 m südöstlich. Über die vorhandenen Ortsstraßen ist das Plangebiet direkt erreichbar. Die Einhaltung der Hilfsfrist ist damit gewährleistet.
Die allgemeinen Brandschutzanforderungen sind in der BayBO geregelt, die bei der Er-richtung von Anlagen und Gebäuden innerhalb des Plangebietes entsprechend zu beachten ist. Die Anordnung von baulichen Anlagen unterliegt dabei grundsätzlich den Erfordernissen für einen vorbeugenden Brandschutz sowie wirksame Löscharbeiten. Die „Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr“ sind u.a. Grundlage hierfür.
Es ist vorgesehen die Löschwasserversorgung über die Erweiterung des best. Ortswasserleitungsnetzes sicherzustellen. Vom am Verfahren beteiligten Wasserversorger Rhön-Maintal-Gruppe wurde mitgeteilt, dass das Baugebiet mit Trinkwasser versorgbar ist und dass aufgrund des hohen Ruhedrucks (ca. 6 bar) Druckminderer zur Absicherung der Hauinstallation eingebaut werden sollen. Eine Empfehlung zum Einbau von Druckminderern wird in die Hinweise des Bebauungsplanes aufgenommen.


Für                 13                Gegen                0


  1. Stellungnahme Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung vom 29.06.2023

Die Höhere Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Mitteilung, dass keine Einwendungen erhoben werden und der Hinweis, dass die Stellungnahme ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung ergeht, und keine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange damit verbunden ist, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, der Regierung von Ufr. nach Abschluss des Verfahrens, unter der angegebenen Email-Adresse, eine rechtskräftige, digitale Fassung des Bebauungsplanes, einschließlich Begründung, zu übermitteln.


Für                         13        Gegen                0


  1. Stellungnahme amt für digitalisierung, breitband und vermessung vom 16.06.2023

Das ADBV hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Zu 1.:
Dem ADBV werden nach Abschluss des Verfahrens die gewünschten digitalen Daten zur Bereitstellung für das Projekt „Bauleitpläne im Internet“ zur Verfügung gestellt. Die Erfassung im IZB-Bauleitplanungserfassungstool ist vorgesehen.

Zu 2.:
Die Breitbanderschließung der Wohnbaugrundstücke muss zwischen der Gemeinde und dem zuständigen Versorgungsträger abgestimmt werden. Eine Versorgung mittels Glasfaserkabel wird auch von der Gemeinde Oerlenbach grundsätzlich angestrebt, um zukunftsfähige Bandbreiten bereitstellen zu können. 


Für                 13                Gegen                0


  1. Stellungnahme amt für ernährung, landwirtschaft und forsten vom 15.06.2023

Das AELF hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Informationen zur anstehenden Bodenbonität nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Erhebliche Nachteile für die landwirtschaftliche Produktion oder Einschränkungen der zukünftigen Entwicklungsfähigkeit ansässiger landwirtschaftlicher Betriebe werden aufgrund des relativ kleinen Plangebietes nicht erwartet. Am Vorhaben wird vom Gemeinderat deshalb unverändert festgehalten, um dem dringenden Wohnbaubedarf in Rottershausen zu begegnen.

Die Befahrbarkeit der nordwestlich angrenzenden Flurwege Fl.Nr. 680 und 683 ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Bei der Bepflanzung des baugebietsinternen Randgrünstreifens wird auf die Einhaltung entsprechend ausreichend bemessener Abstände geachtet.

Bezüglich der Duldung landwirtschaftlicher Immissionen enthalten der Bebauungsplan unter C.21 sowie die Begründung unter 3.5 bereits entsprechende Hinweise. Eine Ergänzung hierzu wird nicht für erforderlich gehalten.

Für                 13                Gegen                0


  1. Stellungnahme DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GmbH vom 03.07.2023

Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Hinweise auf die randlich bestehenden Telekommunikationslinien werden zur Kenntnis genommen und durch nachrichtliche Darstellung im Bebauungsplan gewürdigt.
Auf die vorhandenen Anlagen wird im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen Rücksicht genommen, sodass der Bestand und der Betrieb gewährleistet bleiben.

Bei der Planung und Ausführung der Erschließungsanlagen werden in den Straßenverkehrsflächen ausreichende Trassen für die Ergänzung der Bestandsleitung zur Gebietsversorgung vorgesehen.

Das zitierte Merkblatt wird im Rahmen von Pflanzmaßnahmen beachtet und den Bauausführenden zur Kenntnis gebracht. Die Kabelschutzanweisung der Telekom wird ebenfalls beachtet. Die Begründung wird diesbezüglich ergänzt. 

Die Bauausführenden werden darauf hingewiesen, dass Baumaßnahmen der Telekom zur rechtzeitigen Koordinierung mitgeteilt werden sollen und dass eine Leitungsauskunft über die in der Stellungnahme zitierten Stellen zur Verfügung steht. Rechtzeitig vor Baubeginn ist eine gemeinsame Leitungseinweisung vorgesehen.

Es wird seitens der Gemeinde Oerlenbach darum gebeten, die Voraussetzungen für eine Telekommunikationsversorgung der Grundstücke zu prüfen.

Geplante Erschließungsmaßnahmen der Gemeinde oder Dritter können den Angaben unter Ziffer 1.8.9 der Begründung entnommen werden.


Für                 13                Gegen                0


  1. Stellungnahme bayernwerk netz GmbH vom 16.02.2024

Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Den Hinweis, dass auch zu den Erdgasnetzen der Gasuf Stellung genommen wird sowie die vorgetragenen Hinweise zu den Bestandskabeln, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Der mitgeteilte Kabelbestand wird durch nachrichtliche Darstellung im Bebauungsplan gewürdigt. Auf die vorhandenen Anlagen wird im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen Rücksicht genommen, sodass der Bestand und der Betrieb gewährleistet bleiben.

Die Bauausführenden werden darauf hingewiesen, dass der Bayernwerk Netz GmbH Baumaßnahmen zur rechtzeitigen Koordinierung mitgeteilt werden sollen und dass eine Leitungsauskunft über die in der Stellungnahme zitierten Stellen zur Verfügung steht. Rechtzeitig vor Baubeginn ist eine gemeinsame Leitungseinweisung vorgesehen.


Für                 13                Gegen                0

  1. Stellungnahme abwasserzweckverband obere werntalgemeinden vom 07.07.2023

Der AZV Obere Werntalgemeinden hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Zustimmung zur vorgesehenen Abwasserbeseitigung im Mischsystem nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Ebenso wird die Information zur Kenntnis genommen, dass der hydraulische Nachweis zur Leistungsfähigkeit der best. Kanalisation noch durch den AZV erbracht wird und sich hieraus ggf. für Niederschlagswasser Einleitbeschränkungen ergeben können. Die Begründung des Bebauungsplanes wird hierzu ergänzt.


Für                         13        Gegen                0


  1. Stellungnahme zweckverband zur wasserversorgung der rhön-maintal-gruppe vom 04.07.2023

Die RMG hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Informationen zur möglichen Trinkwasserversorgung und den anliegenden Ruhedruck nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

In die Hinweise des Bebauungsplanes wird aufgenommen, dass bei der Bebauung der Grundstücke der Einbau von Druckminderern erforderlich ist, um die Hausinstallation zu schützen.


Für                         13        Gegen                0


  1. Stellungnahme bayer. bauernverband vom 07.07.2023

Der Bayer. Bauernverband hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Informationen zu Pflanzenschutzspritzungen auf in der Nähe gelegenen Ackerflächen, werden zur Kenntnis genommen.

Bezüglich der Duldung möglicher landwirtschaftlicher Immissionen enthalten der Bebauungsplan unter C.21 sowie die Begründung unter 3.5 bereits entsprechende Hinweise. Eine Ergänzung hierzu wird nicht für erforderlich gehalten.

Die Befahrbarkeit der nordwestlich angrenzenden Flurwege Fl.Nr. 680 und 683 ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Bei der Bepflanzung des baugebietsinternen Randgrünstreifens wird auf die Einhaltung entsprechend ausreichend bemessener Abstände geachtet.


Für                 13                Gegen                0
__________________________________________________________________________



  1. BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ für den Gemeindeteil Rottershausen, einschließlich Begründung, in der Fassung vom 28.08.2024, wird vom Gemeinderat gebilligt. 

Für                         13        Gegen                0

Die Verwaltung wird aufgrund des Ergebnisses der umweltbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne von § 215a BauGB beauftragt das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, und ohne umfassenden Umweltbericht und ohne das Erfordernis des Eingriffsausgleichs fortzuführen, und auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan aufzufordern.

Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.


Für                 13                Gegen                0



Die vollständigen Unterlagen und die Begründungen wurden dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Beschlüsse siehe im Sachverhalt.

Beschluss

Beschlüsse siehe im Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Freiflächenphotovoltaik; Oerlenbach-Buchenstauden; Aufstellung Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Herr Zeugner stellte das Projekt von Primus Solar GmbH, 93051 Regensburg, bereits im GR vor. Die Gemeinde wird sich mit dem Flurstück 2154/0 Gemarkung Rottershausen beteiligen.
Aus verschiedensten Gründen (z. B. Schutz von landwirtschaftlichen Interessen, div. andere Projekte im Gemeindegebiet mit Flächenversiegelungsgehalt, Schutz des Landschaftsbildes, etc.) wurden bisher nur Bebauungspläne für PV-Anlagen aufgestellt, wenn ausschließlich die Gemeinde Eigentümer der Flächen war.

Folgende Punkte müssen noch abgearbeitet und ein Beschluss gefasst werden: 
1.        Besteht von Seiten der Gemeinde Oerlenbach Interesse am Abschluss von Nutzungsverträgen für kommunale Wegegrundstücke innerhalb des Privilegierungsbereiches zur Überbauung mit Freiflächen-PV-Systemen?
Stellungnahme der Verwaltung: 
Hier wäre gegebenenfalls eine Entwidmung zu prüfen. 

2.        Können die von der Planung betroffenen Grundstücke in vollem Umfang beplant werden, sprich über den Bereich der Privilegierung hinaus bis zur tatsächlichen Grundstücksgrenze und ist hierfür mit einem Aufstellungsbeschluss durch die Gemeinde zu rechnen, analog zum „Solarpark Rottershausen“? Hierzu ist anzumerken, dass verbleibende Restflächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ggf. uninteressant und unwirtschaftlich sind, sodass Flächen ungenutzt blieben.

   

Beschlussvorschlag

Beschluss 1: 
Die nicht benötigten gemeindeeigenen Wegegrundstücke innerhalb des Privilegierungsbereiches können mit Freiflächen-PV überbaut werden.
Es ist ein entsprechender Pachtvertrag abzuschließen.
Sofern eine Entwidmung notwendig ist, wird diese durchgeführt.

Beschluss 2: 
Es soll ein Bebauungsplan für die betroffenen Grundstücke (in vollem Umfang) über den Bereich der Privilegierung hinaus bis zur tatsächlichen Grundstücksgrenze aufgestellt werden.

Beschluss 1

Die nicht benötigten gemeindeeigenen Wegegrundstücke innerhalb des Privilegierungsbereiches können mit Freiflächen-PV überbaut werden.
Es ist ein entsprechender Pachtvertrag abzuschließen.
Sofern eine Entwidmung notwendig ist, wird diese durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Es soll ein Bebauungsplan für die betroffenen Grundstücke (in vollem Umfang) über den Bereich der Privilegierung hinaus bis zur tatsächlichen Grundstücksgrenze aufgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

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6. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö 6
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6.1. Erweiterung am bestehenden Wohnhaus Waldstr. 2 in Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö 6.1

Sachverhalt

Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben „Erweiterung am bestehenden Wohnhaus“ auf dem Flurstück 286 der Gemarkung Ebenhausen im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.

Beschlussvorschlag

Nur zur Kenntnis.

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6.2. Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 426/26 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gries 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö 6.2

Sachverhalt

Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Garage“ auf dem Flurstück 426/26 der Gemarkung Eltingshausen“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.

Beschlussvorschlag

Nur zur Kenntnis.

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6.3. Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 550/33 der Gemarkung Eltingshausen, Hohe Tannen 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö 6.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines verfahrensfreien Carports auf dem Flurstück 550/33 der Gemarkung Eltingshausen. Er beantragt hierzu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.


Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Dachform
Satteldach  
Flachdach
Dachneigung
40° bis 50°
1° bis 3°
Art und Farbe der Dacheindeckung
rote und rotbraune Dachziegel
Trapezblech mit Dachbegrünung

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für den vorgenannten Carport die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Art und Farbe der Dacheindeckungen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen: Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter“ und an der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö 7

Sachverhalt

Für das ehemalige Gelände der Gärtnerei Zaak an der Oskar-von-Miller-Straße in Bad Kissingen ist eine städtebauliche Neuordnung geplant. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter“ sowie die 22. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen. Das Bebauungsplangebiet grenzt an das Gewerbegebiet Bad Kissingen Süd an. Bei der geplanten Nutzung handelt es sich im geplanten Sondergebiet um einen Lebensmittelvollsortimenter und im geplanten Gewerbegebiet um eine gewerbeähnliche Nutzung (z.B. Gewerbebetriebe aller Art, Geschäfts-, Verwaltungs- und Bürogebäude, ...).
                                                     Entwurf Flächennutzungsplan, angepasst: 24.07.2024:
               

Auszug aus dem Vorabzug des Bebauungsplanes, Stand 24.07.2024:

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen: Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplans „Henneberg Grundschule“ und an der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö 8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Bad Kissingen hat in verschiedenen Sitzungen beschlossen, die momentan auf die drei Standorte in Reiterswiesen, Arnshausen und Garitz verteilte Henneberg-Grundschule im Bereich Riedgraben in Garitz zusammenzufassen und dort einen Neubau zu errichten. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Henneberg Grundschule“ aufzustellen. Das Bebauungsplangebiet befindet sich an der südlichen Ortsrandlage von Garitz, im Norden grenzen das Wohngebiet „Tiergarten“ und östlich die „Sportflächen Garitz“ an.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.03.2020 beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Gemarkung Garitz.
Im Rahmen der 21. Änderung wird der Flächennutzungsplan in folgenden Punkten geändert: Änderungspunkt 1: „Henneberg Grundschule", Gemarkung Garitz; Gemeinbedarfsfläche Schule: Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie "Henneberg_Grundschule" wird im Bereich des Riedgrabens die Gemeinbedarfsfläche "Schule" dargestellt, um die künftige Standortentwicklung der "Henneberg-Grundschule" zu ermöglichen. Dazu gehören die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. 
Änderungspunkt 2: Nachrichtliche Übernahme der Kreisstraße KG 13, Gemarkung Garitz; Auf einer Länge von 4,1 km wurde die Straßenführung der Kreisstraße KG 13 saniert, verbreitert und durch einen parallel dazu verlaufenden Fuß- und Radweg ergänzt. Dabei wurde die Straßenführung am Ortsausgang Garitz begradigt und nach Süden verlagert.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Kindergartenverein St. Dionys Rottershausen e.V.; Zuschussantrag: Umbau der Heizung/Warmwasserbereitung auf PV-Überschuss-Nutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Folgender Antrag liegt vor:

 
Folgendes Angebot wurde hierzu vorgelegt:


Das Angebot beläuft sich auf 2.998,50 € brutto.
Soweit möglich, wird die Umsetzung mit Eigenleistung unterstützt.

Beschlussvorschlag

Die Kosten zum Umbau der Heizung auf Photovoltaik-Überschussnutzung mit Einbau von Elektroheizstäben für Warmwasserspeicher und Heizkreis Heizkörper werden mit 80 % (üblicher Fördersatz Investitionen Kindergärten) bezuschusst.
Vorrausetzung für die Bezuschussung ist eine Vereinbarung bzw. Bestätigung, in welcher der Eigentümer versichert, dass das Gebäude für die kommenden 25 Jahre weiterhin für den Betrieb eines Kindergartens zur Verfügung gestellt wird. Sollte es zwischenzeitlich zu einem Verkauf an die Gemeinde kommen, werden nach Erstellung eines Verkehrswertgutachtens die Investitionen der Gemeinde vom Gutachtenpreis abgezogen. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Kindergartenverein St. Dionys Rottershausen e.V.; Zuschussantrag: Einbau Hitze-/Sonnenschutz-Jalousien EG Ostseite

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Hierzu liegt folgender Antrag auf Zuschuss vor:
„Wie bereits in den letzten Jahren ist das Personal mit der Forderung nach Hitzeschutzjalousien auf der Ostseite unseres Kindergartens auf uns zugekommen, da die Räumlichkeiten in den Sommermonaten doch sehr heiß werden.
Daher haben wir uns ein Angebot für die Maßnahme erstellen lassen und möchten hiermit einen Antrag auf Zuschuss stellen“.

Folgendes Angebot wurde hierzu vorgelegt:


Die Kosten beliefen sich laut diesem Angebot auf 5.634,65 € brutto.

Beschlussvorschlag

Es wird vorgeschlagen, analog wie in Oerlenbach geschehen, eine Ortseinsicht vorzunehmen.
Vom Kindergartenverein sind zwei weitere Angebote einzuholen. 
Vorrausetzung für die Bezuschussung ist eine Vereinbarung bzw. Bestätigung, in welcher der Eigentümer versichert, dass das Gebäude für die kommenden 25 Jahre weiterhin für den Betrieb eines Kindergartens zur Verfügung gestellt wird. Sollte es zwischenzeitlich zu einem Verkauf an die Gemeinde kommen, werden nach Erstellung eines Verkehrswertgutachtens die Investitionen der Gemeinde vom Gutachtenpreis abgezogen.
Eine Bezuschussung der Maßnahme kann erst im Haushaltsjahr 2025 mit noch vom Gemeinderat festzulegenden Mitteln vorgesehen werden.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Förderung für "September-Kinder" in Kindergärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Oerlenbach erreichte eine Anfrage vom Aktion Kindergarten Ebenhausen künftig die „September-Kinder“ bis zum Ende des Betreuungsjahres (= 31.08) mit Faktor 2,0 zu fördern.

Der Kindergarten in Ebenhausen hat vom Caritas Verband folgendes Schreiben erhalten:
Für Kinder, die im September ihr 3. Lebensjahr vollenden und vorher schon in der Kita betreut wurden gibt es eine andere Auslegungsvariante (als in § 25 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG):
§ 25 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG „Förderrelevante Änderungen werden, soweit in dieser Verordnung keine anderen Regelungen getroffen sind, ab Beginn des Kalendermonats berücksichtigt, in dem sie eintreten.“
Da das Kind in der Einrichtung bereits betreut wurde, muss nicht zwingend von einem neuen förderrelevanten Ereignis ausgegangen werden, somit leistet der Freistaat den GWF (=Gewichtungsfaktor) 2,0 auch im neuen Kindergartenjahr bis zum 31.08. des Folgejahres weiter (durchgängige Förderung).

Herr Porsch vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat folgendes mitgeteilt:
Im Prinzip gilt der § 25 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG.
Allerdings hat er sich bei „September-Kindern“ aber für eine andere Auslegungsvariante entschieden. Er sieht den § 25 Abs. 1 Satz 1 als nachrangig an, wenn das im September dreijährige Kind bereits in der Kita bereut wurde, da dann nicht zwingend von einem neuen förderrelevanten Ereignis ausgegangen werden muss. Insofern leistet der Freistaat den GWF 2,0 auch im neuen Kindergartenjahr weiter. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich die Gemeinde dieser Auffassung anschließt und den GWF 2,0 bewilligt.
Dementsprechend ist im Vorfeld die Zustimmung einzuholen.

Die U3-Kind-Förderung bis zum Ende des Kindergartenjahres wird schon sehr lange so gehandhabt. Allerdings war es bislang so, dass dies Kinder betraf, die im Oktober oder später drei Jahre alt wurden.
Hier geht es im speziellen nur um die September-Kinder, diese waren bislang von der Regelung ausgeschlossen. Demnach sind Kindergartenplätze und Anstellungsschlüssel laut Aussage des Ebenhäuser Kindergartens in Ordnung.

Der Gemeinde Oerlenbach liegt ein GR -Beschluss vom 19.06.2007 vor, in dem folgendes geregelt ist:
Förderung für Kinder unter 3 Jahren in Kindergärten
Der Kindergarten Ebenhausen hat stellvertretend auch für die anderen Kindergärten in der Gemeinde unter Hinweis auf das Schreiben des Bayer. StMas für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 27.02.2007 beantragt, unter dreijährige Kinder bis zum Ende des Betreuungsjahres mit dem Faktor 2,0 zu fördern, auch wenn diese im Laufe des Betreuungsjahres das 3. Lebensjahr vollenden. 
Der Gemeinderat hat zugestimmt.

Der Nachweis für den Gewichtungsfaktor 2,0 ergibt sich selbstverständlich aus dem Geburtsdatum des jeweiligen Kindes. Grundsätzlich gilt, dass der Gewichtungsfaktor 2,0 in dem Monat, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, entfällt.
In Art. 21 Absatz 5 Satz 5 BayKiBiG ist allerdings geregelt, dass ein in einer Kinderkrippe betreutes Kind, welches das 3. Lebensjahr vollendet, bis zum 31.08. (= Ende des Kindergartenjahres) mit GWF 2,0 gefördert wird.
Gemeinden können diese Regelung analog auch für alle anderen Formen von Kindertageseinrichtungen anwenden.
In Art. 21 Absatz 5 Satz 6 BayKiBiG heißt es, vollendet ein Kind in einer anderen Kindertageseinrichtung das 3. Lebensjahr und leistet die berechtigte Gemeinde bis zum Ende des Kindergartenjahres weiterhin die kindbezogene Förderung mit dem GWF 2,0, so fördert der Freistaat in gleicher Höhe.

Beispiele:
Vollendung des dritten Lebensjahrs eines Kindes im September - Neuaufnahme im September
Lösung: Das Kind wird in jedem Fall mit GWF 1,0 abgerechnet

Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes im September. Die Aufnahme des Kindes erfolgte bereits vorher und es wird weiter in der Einrichtung betreut.
Lösung: In der Kinderkrippe kann das Kind für das ganze Kindergartenjahr mit Faktor 2,0 gefördert werden.
In einer sonstigen Kindertageseinrichtung nimmt das Kind auch den GWF 2,0 mit in das neue Kindergartenjahr. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde der Förderung mit 2,0 zustimmt.

Es gibt folgende Gewichtungsfaktoren:
1. 2,0 für Kinder unter drei Jahren,
2. 1,0 für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt,
3. 1,2 für Kinder ab dem Schuleintritt,
4. 4,5 für Kinder mit Behinderung oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder, wenn ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung durch Bescheid gemäß § 120 Abs. 2 SGB IX festgestellt ist, eine Vereinbarung nach Teil 2 Kapitel 8 SGB IX zwischen dem Einrichtungsträger und dem zuständigen Bezirk geschlossen wurde und Leistungen hieraus erbracht werden. Entsprechendes gilt bei einem Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII unter Berücksichtigung einer Vereinbarung nach Maßgabe des Fünften Kapitels Dritter Abschnitt SGB VIII oder wenn der örtliche Träger für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen der Eingliederungshilfe entsprechenden Anspruch dem Grunde nach festgestellt hat,
5. 4,5 für einen Zeitraum von sechs Monaten für Kinder mit Behinderung oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder, für die ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX oder § 35a SGB VIII zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gestellt ist, eine Vereinbarung nach Teil 2 Kapitel 8 SGB IX zwischen dem Einrichtungsträger und dem zuständigen Bezirk geschlossen wurde und Leistungen hieraus erbracht werden,
6. 1,3 für Kinder in Tagespflege unabhängig vom Alter des Kindes,
7. 4,5 für Kinder mit Behinderung oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder, die nach Maßgabe des § 23 Abs. 1 SGB VIII vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung an eine Tagespflegeperson vermittelt wurden und diese für die Betreuung ein entsprechend erhöhtes Tagespflegeentgelt erhält,
8. 1,3 für Kinder, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass die September-Kinder, die vorher schon in der jeweiligen Kita oder Krippe betreut wurden und im September ihr drittes Lebensjahr vollenden mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 bis zum Ende des Kindergartenjahres gefördert werden können.
Diese Regelung gilt für alle vier Kindergärten in der Gemeinde Oerlenbach.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Überfahrt zum Sportgelände des FCE Rottershausen; Graben KG 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die FC Einigkeit Rottershausen würde gerne die Behelfsüberfahrt von der KG8 auf das Sportgelände, welche im Rahmen des diesjährigen Lutzi Festivals errichtet wurde, in eine dauerhafte Zufahrt umwandeln.
Da die Gemeinde Oerlenbach rechtlich Eigentümer des Grundstücks ist, ist grundsätzlich die Zustimmung der Gemeinde notwendig. Es handelt sich um eine grundsätzliche Angelegenheit gemeindlicher Planung (Geschäftsordnung § 2 Nr. 22).

Des Weiteren handelt es sich um eine Zufahrt von der Kreisstraße aus (inkl. Graben in Landkreiseigentum). Somit muss der Straßenbaulastträger ebenfalls zustimmen. Auch können Auflagen seitens des Straßenbaulastträgers, der Unteren Naturschutzbehörde sowie des WWA-Bad Kissingen gefordert werden. 

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach stimmt dem Vorhaben grundsätzlich zu. Kosten werden von der Gemeinde nicht übernommen. Die Angelegenheit ist vom FC Einigkeit Rottershausen mit dem LRA Bad Kissingen und den zuständigen Fachbehörden abzustimmen und deren Vorgaben sind einzuhalten. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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13. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 28.08.2024 ö 13

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert:

VgV-Verfahren – Kindergarten Eltingshausen
Am 1.10. wird ganztägig im Rathaus in Oerlenbach das VgV-Verfahren für das Bauprojekt Kindergarten Eltingshausen stattfinden. 

Beschaffungen Schulen:
Bereits in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2024 wurden für die drei Schulhäuser in Oerlenbach, Rottershausen und Ebenhausen jeweils 10 iPads mit Koffer mit einem Ansatz von 20.000,00 € veranschlagt. Die Verwaltung hat sich inzwischen um die Umsetzung der geplanten Maßnahmen gekümmert. Der Haushaltsansatz wird nicht überschritten.

Feuerwehrhaus Ebenhausen
Derzeit liegen wir gut in der Zeit (vor dem Zeitplan), die Bodenplatte wurde am 14. August gegossen. 
       
Die Ausschreibung für die Fenster- und Sonnenschutzarbeiten ist im Gange.
Im Oktober soll es mit den Gewerken Zimmerer und Dachdecker weitergehen.

Höchstspannungsleitung Mecklar -Dipperz – Bergrheinfeld West (Vorhaben 17), Abschnitt B
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu o.g. Vorhaben ist unter www.netzausbau.de/vorhaben17-b abrufbar. Die Gemeinde Oerlenbach ist von dem Vorhaben NICHT betroffen.

Erweiterung Gewerbepark A 71
Die nächste Sitzung des Zweckverbandes Gewerbepark A 71 findet am 3. September 2024 ab 19 Uhr im Rathaus Oerlenbach statt. Die 2. Auslegung wird abgewogen und voraussichtlich die 3. Auslegung gestartet.
Die Bauarbeiten des Staatlichen Bauamtes an der Brücke Ebenhausen – Münnerstadt inkl. Herstellung des kombinierten Geh- und Radweges neigen sich dem Ende. Durch die Baumaßnahme sind hunderte Arbeitsplätze fußläufig und per Fahrrad erreichbar gemacht worden.

PocketDorf – App der Gemeinde
Die Gemeinde-App befindet sich nun im offenen Testbetrieb. Die Verwaltung veröffentlicht nun auch über diese Plattform ihre Informationen. Es haben sich bereits ca. 130 Nutzer angemeldet. Von Seiten des Landratsamtes sind weitere Informationsveranstaltungen geplant. Die Plattform soll sich nun etablieren und auch aktiv von den Vereinen genutzt werden. Im Oktober / November 2024 werden dem Gemeinderat die Eckdaten zur weiteren Nutzung der App vorgestellt, darüber beraten und eine Entscheidung zur endgültigen Etablierung der App getroffen.


Aus dem Gemeinderat:

GR Dieter Werner fragt zum Sachstand der Kirchentreppe Rottershausen.
Der 1. Bgm. Nico Rogge teilt mit, dass man dabei ist, die defekten Stellen zur reparieren. 

Datenstand vom 17.10.2024 08:17 Uhr