3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“
Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Rottershausen
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Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach hat in seiner Sitzung vom 29.06.2022 die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen. Die Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses erfolgte am 22.07.2022 durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 des Landratsamtes Bad Kissingen.
In der Gemeinderatssitzung vom 26.04.2023 wurde der Vorentwurf des Änderungsbebauungsplanes anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 05.06.2023 bis 07.07.2023, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erfolgte am 26.05.2023 durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 11 des Landratsamtes Bad Kissingen. Mit Schreiben vom 01.06.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, sowie die Nachbarkommunen, frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis zum 07.07.2023 abzugeben.
Nachdem mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 13b-Verfahren nicht mehr angewendet dürfen, hat der Gemeinderat die Anwendung der Reparaturregelung gemäß § 215a BauGB beschlossen, wonach eine Beendigung von 13b-Verfahren im beschleunigten Verfahren möglich ist, wenn sich aufgrund einer Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen aufgrund des Bebauungsplanes ergeben.
Mit Schreiben vom 14.06.2024 wurden die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen dazu aufgefordert, sich bis zum 12.07.2024 dahingehend zu äußern, ob der Bebauungsplan ihrer Einschätzung nach erhebliche Umweltauswirkungen hat.
Das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalles hat gezeigt, dass durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts auszugleichen wären. Für das Vorhaben besteht im Ergebnis keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung.
Aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung hat der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach in seiner Sitzung am 28.08.2024 beschlossen, das beschleunigte Verfahren zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne das Erfordernis des Eingriffsausgleichs fortzusetzen. Die Fortführung des Verfahrens im beschleunigten Verfahren wurde am 06.09.2024 im Amtsblatt Nr. 18 des Landratsamtes Bad Kissingen öffentlich bekannt gemacht.
In der Gemeinderatssitzung vom 28.08.2024 wurde das Verfahren durch die Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise fortgeführt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich Begründung, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 28.08.2024 gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB, wurde die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung, sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf in der überarbeiteten und gebilligten Fassung vom 28.08.2024, einschließlich Begründung und Artenschutzgutachten sowie der Inhalt der Bekanntmachung, wurden in der Zeit vom 09.09.2024 bis 09.10.2024 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich wurden die Unterlagen öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Oerlenbach ausgelegt. Die Bekanntgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 06.09.2024 durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 18 des Landratsamtes Bad Kissingen. Mit Schreiben vom 05.09.2024 wurde folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden von der förmlichen Beteiligung informiert und erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf bis zum 09.10.2024 gebeten.
- Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde
- Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau
- Landratsamt Bad Kissingen, Kreisstraßenverwaltung
- Landratsamt Bad Kissingen, Bautechnik
- Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
- Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
- Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde
- Landratsamt Bad Kissingen, Jugendamt
- Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
- Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen
- Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
- Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Würzburg
- Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale
- Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, Bamberg
- Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Fuchsstadt
- TKN Deutschland GmbH, Iphofen
- Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg
- PLEdoc GmbH, Essen
- Bundesnetzagentur, Berlin
- Transnet BW GmbH, Stuttgart
- Tennet TSO GmbH, Bayreuth
- Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
- Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Ufr., Würzburg
- Stadt Bad Kissingen
- Gemeinde Rannungen
- Gemeinde Ramsthal
- Gemeinde Nüdlingen
- Gemeinde Poppenhausen
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Im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung wurden keine Einwendungen oder Anregungen zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ vorgetragen.
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Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben im Rahmen der förmlichen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:
- Landratsamt Bad Kissingen, Bautechnik
- Landratsamt Bad Kissingen, Kreisstraßenverwaltung
- Landratsamt Bad Kissingen, Bautechnik
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
- TKN Deutschland GmbH, Iphofen
- Gemeinde Rannungen
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihr Einverständnis mit der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ geäußert:
- Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau
- Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
- Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
- Landratsamt Bad Kissingen, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
- Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
- Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
- Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Würzburg
- Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale
- Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg
- PLEdoc GmbH, Essen
- Transnet BW GmbH, Stuttgart
- Tennet TSO GmbH, Bayreuth
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
- Stadt Bad Kissingen
- Gemeinde Ramsthal
- Gemeinde Nüdlingen
- Gemeinde Poppenhausen
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Einwände, Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan vorgetragen:
- Landratsamt Bad Kissingen, Bauleitplanung
- Landratsamt Bad Kissingen, Amt für junge Menschen und Familien, Jugendamt
- Kreisbrandinspektion des Landkreises Bad Kissingen
- Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Fuchsstadt
- Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Berlin
- Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Geldersheim
- Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Ufr., Würzburg
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- BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
- Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, Bauleitplanung vom 07.10.2024
Die Fachstelle Bauleitplanung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die mitgeteilten Stellungnahmen der aufgelisteten Fachstellen des Landratsamtes werden zur Kenntnis genommen.
Die Fachstellen Städtebau, Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft und Gesundheitsamt haben Einverständnis bekundet. Die Stellungnahmen der Fachstellen für Kindertageseinrichtungen und Brandschutz werden durch separate Beschlussfassung vom Gemeinderat behandelt. Auf die entsprechende Abwägung der Stellungnahmen wird verwiesen.
Eine weitere Abwägung der Stellungnahme der Fachstelle Bauleitplanung ist nicht erforderlich.
Für: 17 Gegen: 0
- Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, Amt für junge Menschen und Familien, Jugendamt vom 18.09.2024
Das Jugendamt hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Mitteilung, dass die Stellungnahme vom 07.06.2023 weiterhin Bestand hat, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.
Die Stellungnahme vom 07.06.2023 stammt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.08.2024 zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß abgewogen. Gemäß Abwägung werden bei der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 des BayKiBiG, die 5 geplanten Baugrundstücke berücksichtigt. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen.
Da keine neuen oder zusätzlichen Anmerkungen vorgetragen wurden, ist eine erneute oder vertiefende Abwägung der Stellungnahme nicht erforderlich.
Für: 17 Gegen: 0
- Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, KreisbrandINSpektION vom 11.09.2024
Die Kreisbrandinspektion hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme ist identisch mit den Stellungnahmen vom 04.06.2023 (frühzeitiges Beteiligungsverfahren) und 20.06.2024 (Vorprüfung des Einzelfalls). Diese wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.08.2024 zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß abgewogen. Den Belangen des aktiven Brandschutzes konnte im Rahmen der Abwägung vom Gemeinderat entsprochen werden. Das Abwägungsergebnis wurde der KBI zur Kenntnis gebracht. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen.
Da keine neuen oder zusätzlichen Anmerkungen vorgetragen wurden, ist eine erneute oder vertiefende Abwägung der Stellungnahme nicht erforderlich.
Für: 17 Gegen: 0
- Stellungnahme Bayernwerk netz GmbH vom 08.10.2024
Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die vorgetragenen Hinweise zu den Bestandskabeln, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Diese wurden bereits in den vorherigen Stellungnahmen mitgeteilt.
Der mitgeteilte Kabelbestand wurde durch nachrichtliche Darstellung im Bebauungsplan gewürdigt. Auf die vorhandenen Anlagen wird im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen Rücksicht genommen, sodass der Bestand und der Betrieb gewährleistet bleiben.
Die Bauausführenden werden darauf hingewiesen, dass der Bayernwerk Netz GmbH Baumaßnahmen zur rechtzeitigen Koordinierung mitgeteilt werden sollen und dass eine Leitungsauskunft über die in der Stellungnahme zitierte Internetadresse zur Verfügung steht. Rechtzeitig vor Baubeginn ist eine gemeinsame Leitungseinweisung vorgesehen.
Ergänzend wird auf die Abwägung der Stellungnahme der Gasversorgung Unterfranken GmbH verwiesen.
Für: 17 Gegen: 0
- Stellungnahme Gasversorgung Unterfranken GmbH vom 05.09.2024
Die Gasversorgung Unterfranken GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Den Hinweis, dass das Erdgasnetz der Gasuf an die Energienetze Bayern GmbH verpachtet wurde und die Betriebsführung bei der Bayernwerk Netz GmbH liegt, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. In den bisherigen Stellungnahmen der Bayernwerk Netz GmbH vom 07.07.2023 (frühzeitiges Beteiligungsverfahren) und 12.07.2024 (Vorprüfung des Einzelfalls) wurde hierüber bereits informiert und jeweils mitgeteilt, dass die Stellungnahmen auch für die Gasuf gelten.
Vom zuständigen Netzcenter in Fuchsstadt wurden in allen bisherigen Stellungnahmen zum Bebauungsplan nur Stromversorgungskabel in den best. Ortsstraßen mitgeteilt. Der Gemeinderat geht deshalb davon aus, dass die Belange der Gasuf durch den Bebauungsplan nicht betroffen sind.
Auf die Abwägung der Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH wird ergänzend verwiesen.
Für: 17 Gegen: 0
- Stellungnahme Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 06.09.2024
Die Bundesnetzagentur hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Richtfunkbewertung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan erforderlich ist und die Bundesnetzagentur im Bereich Funkbetroffenheit keine Stellungnahmen im Sinne von § 4 BauGB abgibt.
Die Weiterleitung der Anfrage sowie die Adressen der zuständigen Stellen für die Anfrage werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Stellungnahmen der zitierten Fachstellen wurden zum Bebauungsplan nicht vorgetragen. Der Gemeinderat geht deshalb davon aus, dass keine Betroffenheit der Belange der Bundesnetzagentur in Verbindung mit der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ besteht.
Für: 17 Gegen: 0
- Stellungnahme Abwasserzweckverband obere Werntalgemeinden vom 07.10.2024
Der AZV Obere Werntalgemeinden hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:05.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der hydraulische Nachweis zur Leistungsfähigkeit der best. Kanalisation durch den AZV erbracht wurde und im Ergebnis die Kanalisation ausreichende Leistungsfähigkeiten aufweist, um die Abwässer des Bebauungsplangeltungsbereiches aufzunehmen. Die Errichtung zusätzlicher Haltungen durch den AZV und die Mitteilung, dass keine Einleitbeschränkungen für die Baugrundstücke erforderlich sind, nimmt der Gemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.
Die Errichtung von Zisternen auf den Baugrundstücken liegt auch im Interesse der Gemeinde Oerlenbach. Entsprechend ist im Bebauungsplan eine entsprechende Empfehlung bereits enthalten (C.19).
Für: 17 Gegen: 0
- Stellungnahme Bayer. Bauernverband vom 04.10.2024
Der Bayer. Bauernverband hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Verweis auf die Stellungnahme vom 07.07.2023 aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren wird zur Kenntnis genommen. Auf das mitgeteilte Abwägungsergebnis vom 28.08.2024 wird verwiesen. Der Bebauungsplan enthält bezüglich möglicher landwirtschaftlicher Immissionen ausreichend Hinweise. Eine Ergänzung wird nicht für erforderlich gehalten.
Die Befahrbarkeit des nordwestlich angrenzenden Flurweges Fl.Nr. 683 ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Bei der Bepflanzung des baugebietsinternen Randgrünstreifens wird auf die Einhaltung entsprechend ausreichend bemessener Abstände geachtet.
Über die Größe der Baugrundstücke hat der Gemeinderat ausführlich beraten. Aufgrund der vorhandenen Anfragen erscheint es wichtig ein breit gefächertes Angebot zur Verfügung zu stellen. Kleine Grundstücke werden im ländlichen Raum zwar eher selten gewünscht, jedoch weisen die beiden mittig gelegenen Bauparzellen Größen von ca. 565 m² und 595 m² auf. Grundsätzlich handelt es sich bei den im Bebauungsplan vorgeschlagenen Grundstücksgrenzen um keine verbindliche Festsetzung, sodass im Rahmen der konkreten Bauwünsche Größenanpassungen realisiert werden können. Eine Festsetzung oder Darstellung der Größen im Bebauungsplan wird deshalb nicht für zweckmäßig gehalten.
Die Artenschutzbelange wurden fachlich abgeprüft. Im Ergebnis werden keine artenschutzrechtlichen Ersatzflächen benötigt. Landwirtschaftliche Flächen sind durch den speziellen Artenschutz vorliegend somit nicht betroffen.
Für: 17 Gegen: 0
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Die Unterlagen wurden dem Gemeinderat vollständig zur Verfügung gestellt.
- SATZUNGSBESCHLUSS
Das Bauleitverfahren wurde ordnungsmäßig durchgeführt.
Die im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise, wurden geprüft und durch Beschluss abgewogen.
Materielle Planänderungen oder -ergänzungen sind aufgrund der Beschlussfassung nicht erforderlich. Die redaktionellen Ergänzungen des Planentwurfes und der Begründung, haben keine Auswirkungen auf die angestrebte städtebauliche Ordnung, das Planungsziel oder die Grundzüge der Planung, und bedingen keine erneute Veröffentlichungs- oder Beteiligungspflicht im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB.
Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ – bestehend aus dem Planwerk mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen – kann als Satzung beschlossen werden.