Datum: 13.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Radweg zwischen Eltingshausen und Gewerbegebiet Oerlenbach; Vorstellung der Planungsideen
3 Alte Ramsthaler Straße, Ebenhausen; Finale Planung
4 Gemeindewald; Jahresbetriebsnachweis 2024 - Jahresbetriebsplan 2025
5 Baurechtliche Angelegenheiten
5.1 Nutzungsänderung der ehemaligen Gewerbeflächen zu vier Wohneinheiten, Errichtung eines Balkons mit Überdachung und Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 241 der Gemarkung Rottershausen, Domstr. 35
6 Erlass Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)
7 Beschaffung Verkehrssicherungsanhänger für die Freiwillige Feuerwehr Oerlenbach
8 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 63. Sitzung des Gemeinderates 13.11.2024 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Radweg zwischen Eltingshausen und Gewerbegebiet Oerlenbach; Vorstellung der Planungsideen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 63. Sitzung des Gemeinderates 13.11.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es ist geplant, die B 286 alt zu verbreitern und mit einem straßenbegleitenden Radweg auszustatten (Baulastträger: Staatliches Bauamt Schweinfurt). In diesem Zuge wird vom Baulastträger auch eine Unterquerung der B 286 alt ermöglicht.
In diesem Zuge ergibt sich die Möglichkeit für die Gemeinde Oerlenbach einen sicheren, topografisch einfach zu nutzenden Geh- und Radweg vom Gewerbegebiet bis nach Eltingshausen zu schaffen.
Das beauftragte Bautechnikbüro stellt in der Sitzung die Planungsideen anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.
Zielvorstellung ist, den vorhandenen Weg entlang der Eltingshäuser Straße und der Wilhelm-Hegler-Halle zu nutzen, um dem Weg an der Jubiläumsallee seinen unversiegelten Charakter zu belassen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die vorgestellte Variante mit einer Kostenannahme von ca. 75.000 Euro (zzgl. Nebenkosten) umsetzen zu lassen. Die Beauftragung der Leistungsphasen 3 ff. erfolgt stufenweise. Im Anschluss zur LP 3/4 sollen Fördermöglichkeiten eruiert und, wenn möglich, genutzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgestellte Variante mit einer Kostenannahme von ca. 75.000 Euro (zzgl. Nebenkosten) umsetzen zu lassen. Die Beauftragung der Leistungsphasen 3 ff. erfolgt stufenweise. Im Anschluss zur LP 3/4 sollen Fördermöglichkeiten eruiert und, wenn möglich, genutzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Alte Ramsthaler Straße, Ebenhausen; Finale Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 63. Sitzung des Gemeinderates 13.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die ausgearbeitete Planung der Alten Ramsthaler  Straße, Ebenhausen, liegt nun vor.












Kostenschätzung vom November 2024:

Beschlussvorschlag

Mit der Planung besteht Einverständnis. 

Beschluss

Mit der Planung besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Gemeindewald; Jahresbetriebsnachweis 2024 - Jahresbetriebsplan 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 63. Sitzung des Gemeinderates 13.11.2024 ö 4

Sachverhalt

Wie im Jahr 2023, war auch das aktuelle Jahr im Gemeindewald von der Schadholzaufarbeitung geprägt. Neben Trockenschäden bei Rot- und Hainbuche, machte insbesondere der Borkenkäfer den wenigen verbliebenen Fichtenbeständen zu schaffen.

Ein großer Schwerpunkt lag dabei im Rottershäuser Wald. Durch das vorausschauende Wirtschaften der letzten Jahre – der große Fichtenbestand im Wagental wurde bereits vor Jahren mit Rotbuche unterpflanzt – gibt es im Gemeindewald keine größeren Kahlflächen.

Durch die feuchte Witterung im Frühjahr hat sich die Holzrückung und damit auch die Brennholzbereitstellung stark verzögert. Dennoch konnten im Wesentlichen alle geplanten Holzerntemaßnahmen abgeschlossen und die Brennholzbestellungen bedient werden.

Bei einer Bürgerversammlung wurde gebeten, den „Alten Kissinger Weg“ im Wagental wieder begehbar zu machen. Nach der Schadholzaufarbeitung im Sommer wurde dort Restholz und Abraummaterial durch einen Forstmulcher zerkleinert. Der alte Kissinger Weg ist jetzt wieder begehbar!

Für einen genaueren Überblick über die Aktivitäten im vergangenen Wirtschaftsjahr, die Planung für das kommende und einige allgemeine Informationen aus der Forstwirtschaft übergibt der Bürgermeister das Wort an das Forstpersonal, Herrn Forstdirektor Hubert Türich und unseren Förster Florian Seubert.

Herr Türich und Herr Seubert stellen den Jahresbetriebsnachweis 2024 sowie die Jahresbetriebsplanung 2025 mittels ausführlicher Powerpoint-Präsentation vor.
Die Präsentation wurde im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.


Aus dem Gremium kam der Hinweis, nochmals auf die Betreiber der Windkraftanlagen im Gemeindegebiet bezüglich der Anpflanzung bzw. Aufforstung der temporären Stellflächen zuzugehen, da hier bisher noch nichts erfolgt ist.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Jahresbetriebsnachweis 2024 sowie der Jahresbetriebsplanung 2025 zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Jahresbetriebsnachweis 2024 sowie der Jahresbetriebsplanung 2025 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 63. Sitzung des Gemeinderates 13.11.2024 ö 5
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5.1. Nutzungsänderung der ehemaligen Gewerbeflächen zu vier Wohneinheiten, Errichtung eines Balkons mit Überdachung und Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 241 der Gemarkung Rottershausen, Domstr. 35

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 63. Sitzung des Gemeinderates 13.11.2024 ö 5.1

Sachverhalt

Nachbarunterschriften: vollständig
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Antragsteller stellen zum auf dem Flurstück 241 der Gemarkung Rottershausen stehenden Anwesen Domstr. 35 einen Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der ehemaligen Gewerbeflächen zu vier Wohneinheiten, zur Errichtung eines Balkonanbaus mit Überdachung, zur Errichtung von zwei Terrassen und zur Errichtung eines Carports.

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragte Ausführung
Baugrenzen
Im Bebauungsplan sind Baugrenzen festgesetzt.
Carport und das aus vier Wohneinheiten bestehende Wohnhaus mit zwei Terrassen: Die Baugrenzen sind überschritten.
Dachform und Dachneigung
- Erdgeschoss mit Satteldach 28° - 38°, Wandhöhe max. 4,0 m
- Erdgeschoss und Untergeschoss mit Satteldach 28° - 38°, Wandhöhe bergseits max. 4,0 m, talseits max. 6,5 m
- Erdgeschoss und 1 Obergeschoss mit Satteldach 28° - 35°, Wandhöhe max. 6,5 m
vorgenanntes Wohnhaus: Satteldach, dessen Dachneigung ca. 10° beträgt und Pultdach, dessen Dachneigung ca. 6,5° beträgt
Balkonüberdachung: Pultdach, dessen Dachneigung ca. 5° beträgt
Art der Dacheindeckung
Dachziegel
vorgenanntes Wohnhaus: Blech und Faserzementplatten 
Balkonüberdachung: Glas
Carport: Blech





Auszug aus dem Bebauungsplan:


Standorte der Terrassen:










Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für den Carport die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Der Gemeinderat erteilt für die Balkonüberdachung die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Art der Dacheindeckung.
Der Gemeinderat erteilt für die beiden Terrassen am aus vier Wohneinheiten bestehenden Wohnhaus die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen. 
Falls für dieses Wohnhaus hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiungen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt für den Carport die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Der Gemeinderat erteilt für die Balkonüberdachung die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Art der Dacheindeckung.
Der Gemeinderat erteilt für die beiden Terrassen am aus vier Wohneinheiten bestehenden Wohnhaus die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen. 
Falls für dieses Wohnhaus hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiungen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Erlass Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 63. Sitzung des Gemeinderates 13.11.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zur weiteren Umsetzung des Beschlusses aus der Sitzung vom 23.10.2024 bezüglich der Festsetzung der Hebesätze für Grundsteuer A und B ab 01.01.2025 ist der Erlass einer neuen Hebesatzsatzung nötig.

Diese soll folgenden Wortlaut erhalten:
Die Gemeinde Oerlenbach erlässt auf Grund des Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), sowie des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des Art. 18 Bayer. Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende Hebesatzsatzung:
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze
bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)
der Gemeinde Oerlenbach

(Landkreis Bad Kissingen)

§ 1
Hebesätze
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern für das Jahr 2025 und Folgejahre werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
       a) für land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke (A)                        350 v. H.
       b) für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke (B)                        255 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                400 v. H.

§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft und ersetzt die bisher gültige Satzung.

Beschlussvorschlag

Die Hebesatzsatzung wird wie im Sachverhalt vorgestellt erlassen.

Beschluss

Die Hebesatzsatzung wird wie im Sachverhalt vorgestellt erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Beschaffung Verkehrssicherungsanhänger für die Freiwillige Feuerwehr Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 63. Sitzung des Gemeinderates 13.11.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die Erweiterung des Feuerwehrhauses in Oerlenbach um zwei Stellplätze, als Ersatz für einen nicht UVV-gerechten Stellplatz und für einen neu zu beschaffenden Verkehrssicherungsanhänger, wurde bei der Regierung von Unterfranken eine Fördervoranfrage gestellt.
Zunächst wurde von der Regierung von Unterfranken im Benehmen mit der Kreisbrandinspektion Bad Kissingen bestätigt, dass die vorhandenen Fahrzeuge (MZF, HLF, GW-L1 und ELW UG-ÖEL) sowie der noch nicht vorhandene VSA aus fachlicher Sicht notwendige Fahrzeuge und Anhänger für die FFW Oerlenbach sind, so dass auch die Erweiterung des Feuerwehrhauses in Oerlenbach um zwei Stellplätze auf insgesamt fünf Stellplätze als notwendig anerkannt wird (siehe Email unten).
Nach fachlicher Prüfung der Fördervoranfrage teilt die Regierung von Unterfranken mit, dass die Voraussetzung für die Förderung des fünften Stellplatzes die Beschaffung und Belegung dieses Stellplatzes mit dem zu beschaffenden Verkehrssicherungsanhängers innerhalb von fünf Jahren nach Baubeginn ist.
Für den formellen Förderantrag wird von der Regierung von Unterfranken ein Beschluss über die Beschaffung eines Verkehrssicherungsanhängers innerhalb von fünf Jahren nach Baubeginn verlangt.



Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand:

Die Baugenehmigung des Landratsamtes Bad Kissingen ist in Bearbeitung.

Die Aufträge für die LP 5 und 6 wurden gem. Gemeinderatsbeschluss vom 8. November 2023 beauftragt.

Der Förderantrag an die Regierung von Unterfranken wird nach dem Gemeinderatsbeschluss (VSA) gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung eines Verkehrssicherungsanhängers für die Freiwillige Feuerwehr Oerlenbach innerhalb von fünf Jahren nach Baubeginn der geplanten Erweiterung des Feuerwehrhauses.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung eines Verkehrssicherungsanhängers für die Freiwillige Feuerwehr Oerlenbach innerhalb von fünf Jahren nach Baubeginn der geplanten Erweiterung des Feuerwehrhauses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 63. Sitzung des Gemeinderates 13.11.2024 ö 8

Sachverhalt

Ärztliche Versorgung in der Gemeinde
Es gibt weiterhin einen interessierten Allgemeinmediziner der in der Hauptstraße 5 eine Praxis betreiben möchte. Der Arzt und der Bürgermeister stehen in nahezu täglichen Austausch. Der Bürgermeister hat Vollmachten des Arztes erhalten, um diesen bei Formalitäten wie zum Beispiel der Facharztanerkennung sowie der Vorstellung bei der Zulassungskommission unterstützen zu können. Da der Arzt noch einige bürokratische Hürden überspringen muss, kann die Öffnung der Arztpraxis derzeit noch nicht endgültig bestätigt werden. Auch der konkrete Öffnungszeitpunkt ist noch nicht bekannt. Der Vermieter der Räumlichkeiten hat im Beisein des Bürgermeisters, des 2. Bürgermeisters, des Ortsreferenten sowie der Kreisentwicklerin Sanierungsmaßnahmen, im Falle der Schließung eines Mietvertrages, zugesagt.

Bücherei
Die Erfassung des Buchbestandes ist abgeschlossen. Ein kleines Kontingent „Tonies“ wurde beschafft.
Ein erstes Kennenlernen ist über die B24 App schon möglich. 
Die Einrichtung eines Leserkontos um Bücher zu reservieren, ausgeliehene Bücher zu verlängern oder Bücher vorzubestellen, ist nutzbar.
Der nächste Schritt ist nun der Umzug der Bücherei vom Keller Feuerwehrhaus in die Schule Oerlenbach sobald die Möbellieferung vollständig ist. In diesen Räumlichkeiten können dann alle interessierten MitarbeiterInnen erste Erfahrungen mit den neuen Tools machen. Geplant ist die Erweiterung des ehrenamtlichen Personenkreises, um die Öffnungszeiten auszuweiten (für die Bücherei in Oerlenbach).

Benefizkonzert 2024
Das Benefizkonzert findet am 2. Dezember 2024 statt. Spendenempfänger soll der Hospizverein Bad Kissingen e.V. sein.

Weihnachtsfeier 2024
Die gemeinsame Weihnachtsfeier (Belegschaft, Ehemalige, Gemeinderat) findet am 12. Dezember ab 19 Uhr statt. Eine Einladung wurde bereits versendet.

Bundestagswahl 2025
Die Bundestagswahl wird aller Voraussicht nach am 23. Februar 2025 stattfinden. Das stellt die Gemeindeverwaltung mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schon vor gewisse Ablaufveränderungsherausforderungen (z. B. Urlaubsplanung, Abbau von Überstunden, etc.).
Die Gemeinderatsmitglieder werden mit Blick auf den ungewöhnlichen Wahltermin gebeten, sich als Wahlhelfer zur Verfügung zu halten.

Jahresplanung 2025
Die Verwaltung beschäftigt sich derzeit mit der Jahresplanung 2025. 
Die Gemeinderatssitzungen bis April 2025 sind bereits terminiert und im RIS zu finden.
Die Ortsreferenten-Besprechung ist für 24. März 2025 geplant (zeitliche Nähe zur Haushaltsberatung am 23. April 2025 geplant).
Die Bürgerversammlungen sind für 8. Mai (Eltingshausen / Oerlenbach), 15. Mai (Rottershausen) und 22. Mai 2025 (Ebenhausen) nach den Osterferien und nach dem Feiertag geplant.

Info zum Rathausturm
Da während des Rückbaus der drei Turmuhren starke Korrosionsschäden am Rathausturm (siehe angefügte Fotos) festgestellt wurden, wurde mit der am 24.04.2024 vom Gemeinderat beschlossenen Uhr-Erneuerung nicht begonnen. Bevor hiermit begonnen wird, muss geklärt werden, wie auf diese Korrosionsschäden reagiert wird. Die Gemeindeverwaltung erarbeitet hierzu einen Lösungsvorschlag.

Spielplatz Eltingshausen
Die Bauarbeiten kommen zügig voran.

Leader-Projekte
Die Projekte Kulturscheune/Altes Feuerwehrhaus Eltingshausen und Wiederbelebung sowie Vermittlung der Tradition des Keltern - Mostpresse Rottershausen wurden vom zuständigen LAG-Gremium einstimmig beschlossen. D.h. beide Förderprojekte erhalten die finanzielle Unterstützung. Im nächsten Schritt müssen nun innerhalb der nächsten drei Monate die Förderanträge eingereicht werden.



Anmerkungen aus dem Gemeinderat

Fabian Wahler zeigt an, dass die gebrochenen Bord- bzw. Randsteine im Bereich der Pflanzinsel am Wendehammer der Straße “An der Riedelgrube“ noch nicht ersetzt wurden.

 

Datenstand vom 17.12.2024 11:34 Uhr