Datum: 15.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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65. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2025
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war.
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.12.2024, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Bericht des Gemeindejugendpflegers Pro Jugend; Rückblick 2024 / Ausblick 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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65. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Herr Wedler stellt seinen Bericht für 2023/2024 vor:
Ausblick:
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3. Beantragung einer Slackline-Anlage für den Skaterplatz an der WHH - Regionalbudget 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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65. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2025
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ö
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3 |
Sachverhalt
Projekt Regionalbudget:
Die Kosten belaufen sich auf rund 9.500,-- bis 10.000,-- €.
Beschlussvorschlag
Das vorgestellte Projekt soll beim Regionalbudget 2025 (z. Zt. 70 % Förderung der Nettokosten) beantragt werden. Die Gemeinde trägt im Falle der Förderung die übrigen Kosten
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Baurechtliche Angelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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65. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2025
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ö
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4 |
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4.1. Bauantrag zum Neubau eines Mobile Homes und Carports auf dem Flurstück 415 der Gemarkung Eltingshausen, Pfersdorfer Weg 11
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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65. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2025
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Mobile Homes und Carports auf dem Flurstück 415 der Gemarkung Eltingshausen.
Am 12.06.2024 hat der Gemeinderat dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Tiny-Hauses mit Veranda/Vorbau, Doppelgarage und Carport auf dem vorgenannten Flurstück zugestimmt.
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Dachneigung des Mobile Homes
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32° bis 40°
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20,4°
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Art und Farbe der Dacheindeckung des Mobile Homes
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Die Dacheindeckung der geplanten Wohngebäude ist nur mit roten Dachziegeln vorzunehmen
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Verkleidung des Daches mit dunkelgrauen Aluminium-Systemplatten
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Firstrichtung
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Firstrichtung: von Nordwesten nach Südosten
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Der First des Mobile Homes und der First des Carports verlaufen von Nordosten nach Südwesten.
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Fassaden des Mobile Homes
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Die Außenbehandlung der Fassaden muss in gedeckter Farbgebung erfolgen.
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Die Fassade des Mobile Homes wird passend zum Dach in Farbe dunkelgrau mit Holzelementen verkleidet.
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt für das Mobile Home die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung, der Firstrichtung, der Art und Farbe der Dacheindeckung und der Außenbehandlung der Fassaden. Falls für den Carport hinsichtlich der Firstrichtung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4.2. Antrag des Mainfranken-Motorsport Club 1982 e. V. auf wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen gem. § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz; Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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65. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2025
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ö
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4.2 |
Sachverhalt
Am 26.07.2023 hat der Gemeindrat einem Antrag vom 01.06.2023 auf Erweiterung der Trainingszeiten auf dem Trainingsgelände „Schwarze Pfütze“ vorbehaltlich der Zustimmung der Emissinons- und Naturschutzbehörde auf Probe für ein Jahr zugestimmt.
Auszüge aus dem Bescheid vom 24.02.2004:
Kinderstrecke und Enduro Parcour:
Auszüge aus der Fachtechnischen Stellungnahme vom 30.12.2024 des Landratsamtes Bad Kissingen:
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Mit der Erweiterung der Kinderstrecke und Enduro Parcour besteht dem Grunde nach Einverständnis.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeinde Oerlenbach erhebt gegen diese Erweiterung der Öffnungszeiten (Freitag von 10:00 – 18:00 Uhr, 1 Stunde Pause) keine Einwendungen, sofern der zulässige Immissionsrichtwert in Höhe von 55 dB (A) tagsüber und nachts 40 dB (A) eingehalten wird.
Weiteren Öffnungszeiten wird nicht zugestimmt.
Beschluss 1
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen: erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplans „Henneberg Grundschule“ und an der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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65. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2025
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Bad Kissingen hat in verschiedenen Sitzungen beschlossen, die momentan auf die drei Standorte in Reiterswiesen, Arnshausen und Garitz verteilte Henneberg-Grundschule im Bereich Riedgraben in Garitz zusammenzufassen und dort einen Neubau zu errichten. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Henneberg Grundschule“ aufzustellen. Das Bebauungsplangebiet befindet sich an der südlichen Ortsrandlage von Garitz, im Norden grenzen das Wohngebiet „Tiergarten“ und östlich die „Sportflächen Garitz“ an.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.03.2020 beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Gemarkung Garitz.
Im Rahmen der 21. Änderung wird der Flächennutzungsplan in folgenden Punkten geändert: Änderungspunkt 1: „Henneberg Grundschule", Gemarkung Garitz; Gemeinbedarfsfläche Schule: Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie "Henneberg_Grundschule" wird im Bereich des Riedgrabens die Gemeinbedarfsfläche "Schule" dargestellt, um die künftige Standortentwicklung der "Henneberg-Grundschule" zu ermöglichen. Dazu gehören die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.
Änderungspunkt 2: Nachrichtliche Übernahme der Kreisstraße KG 13, Gemarkung Garitz; Auf einer Länge von 4,1 km wurde die Straßenführung der Kreisstraße KG 13 saniert, verbreitert und durch einen parallel dazu verlaufenden Fuß- und Radweg ergänzt. Dabei wurde die Straßenführung am Ortsausgang Garitz begradigt und nach Süden verlagert.
Aufgrund von Änderungen des Bebauungsplanes zur Entwurfsfassung vom 24.07.2024 wurde eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB notwendig. Es ergaben sich Änderungen vor allem im Bereich der Verkehrsflächen, geringfügig für die öffentlichen Grünflächen und die Gemeinbedarfsflächen. Daher wurde auch eine weitere Anpassung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans sowie eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB notwendig.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Kindergarten Oerlenbach - Neugestaltung des Eingangsbereiches
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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65. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Für die Neugestaltung des Eingangsbereiches ist die Leistungsphase 3 abgearbeitet worden.
Der Eingangsbereich wird nach vorne verschoben, um einen größeren Windfang zu bekommen. Dieser erleichtert das Ankommen von Eltern mit Kinderwägen, da die beiden Türen nun weiter auseinander sind.
Zudem wird die Eingangshalle vergrößert, wodurch mehr Platz für Garderobenplätze entsteht.
Die aktuelle Kostenberechnung liegt bei rund 74.000€.
In der Sitzung vom 10.01.2024 wurde Kostenschätzung in Höhe von rund 55.000,-- € erstellt.
Das Projekt wurde in LP 3weiterentwickelt, so dass Anpassungen notwendig waren.
Für die Leistungsphase 4 bis 9 liegt uns ein Angebot vom Planungsbüro Hemberger, in Höhe von rund 9.000€ vor.
Die nächsten Schritte sind das Einreichen des Bauantrages im Landratsamt Bad Kissingen und im Anschluss dessen die Ausführungsplanung.
Beschlussvorschlag
Nach erfolgreichem Abschluss der Leistungsphase 3 beschließt der Gemeinderat das Projekt umzusetzen und die Leistungsphase 4 bis 9 für den Betrag von 8.825,04€ an das Planungsbüro Hemberger zu vergeben.
Die Kosten sind im Haushalt 2025 einzuplanen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. 20kV Verkabelung zw. dem Umspannwerk Bad Kissingen und Umspannwerk Eltingshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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65. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2025
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
20kV Verkabelung vom Umspannwerk in Bad Kissingen zum Umspannwerk nach Eltingshausen.
Durch die Netzbaumaßnahme werden folgende Grundstücke der Gemeinde Oerlenbach in Anspruch genommen:
Gemarkung Eltingshausen, Flur-Nr. 848/2, 830 (Straßenverkehr) und 854
Beschlussvorschlag
Dem geplanten Trassenverlauf wird zugestimmt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Vertrag über die Abholung und Verwahrung von Fundtieren - Anpassung der Fundtierpauschale ab 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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65. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2025
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Oerlenbach hat zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem Fundrecht sowie dem Tierschutzgesetz eine Vereinbarung bzw. Vertrag mit der Stiftung Tierheim Wannigsmühle, die eine Fundtierpauschale von bisher 0,60 € pro Einwohner und Jahr beinhaltet.
Die Stiftung Tierheim Wannigsmühle sieht sich nun gezwungen, eine Anpassung der Pauschale vorzunehmen.
Die bisherige Pauschale in Höhe von 0,60 € pro Einwohner und Jahr findet seit dem Jahr 2010 Anwendung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Kostenaufwand für die Abholung und Verwahrung von Fundtieren und stimmt einer Anpassung des Entgeltes auf 1,00 € pro Einwohner und Jahr ab 2026 zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz zur Errichtung einer Photovoltaikanlage für die Kulturscheune in Eltingshausen, Kissinger Str. 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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65. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2025
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9 |
Sachverhalt
Im Rahmen des von der Gemeinde Oerlenbach bei der LAG Bad Kissingen e. V. eingereichten LEADER-Projektes „Kulturscheune und Altes Feuerwehrhaus Eltingshausen“ ist beabsichtigt, die in unserem Ortsteil Eltingshausen stehende Kulturscheune Kissinger Str. 1 mit einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zu versehen. Hierzu ist beabsichtigt, den nach Süden gewandten Teil des Satteldaches dieser Kulturscheune mit Photovoltaikmodulen zu belegen. Durch diese PV-Anlage soll diese Kulturscheune mit Strom versorgt werden und diese PV-Anlage soll diese Kulturscheune energetisch verbessern. Der Bereich, welcher mit diesen Photovoltaikmodulen belegt werden soll, ist im folgenden Luftbild-Lageplan von einem blauen Polygon umschlossen. Die Anordnung der Photovoltaikmodule auf dem Dach dieser Kulturscheune ist im folgenden Modulbelegungsplan dargestellt.
Modulbelegungsplan:
Auszug aus dem vom Landratsamt Bad Kissingen am 18.12.2024 erteilten Bescheid zur Errichtung einer PV-Anlage für die Kulturscheune Eltingshausen:
Foto 1 Kirche von Südwesten mit Kulturscheune:
Foto 2 Kirche von Südwesten ohne Kulturscheune:
Foto 3 Kirche von Südosten:
Auszug aus dem Denkmalatlas:
Beispiel zu roten PV-Modulen:
Gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 3 muss eine Abwägung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und auch dem vorrangingen Belang „erneuerbare Energien“ des § 2 EEG stattfinden. Im vorgenannten Bescheid vom 18.12.2024 ist nicht ersichtlich, ob die Unteren Denkmalschutzbehörde eine solche Abwägung ausreichend durchgeführt hat.
Die Gemeinde Oerlenbach stellt zudem folgendes fest: Die Kulturscheune ist so weit von der Pfarrkirche St.-Martin entfernt, dass es problemlos möglich ist, diese Kirche aus verschiedenen Perspektiven so zu betrachten, dass dabei die Kulturscheune nicht im Blickfeld ist. Dies wird auch durch die vorgenannten Fotos „Foto 2 Kirche von Südwesten ohne Kulturscheune“ und „Foto 3 Kirche von Südosten“ und durch die im Denkmalatlas vorhanden Fotos dieser Kirche verdeutlicht.
Problemlos von regionalen Elektrikern erhältliche, wirtschaftliche, anthrazitfarbene PV-Module würden sich auf der Kulturscheune architektonisch sehr gut einfügen. Gegenüber diesen PV-Modulen würden rote PV-Module zu einer erheblichen Kostensteigerung führen und die Wirtschaftlichkeit der vorgenannten PV-Anlage in Frage stellen. Gemäß der nachfolgenden E-Mail würden 7.000,- € höhere Anschaffungskosten und in einem Zeitraum von 20 Jahren mindestens ca. 6.000,- € Ertragseinbußen entstehen.
Unter den Hinweisen des vorgenannten Bescheides steht unter anderem, dass eine Förderung durch das BLfD für den Mehraufwand grundsätzlich denkbar ist. Hierzu hat Herrn Christian Schmidt vom BLfD am 08.01.2024 folgende telefonische Auskunft erteilt: Nur der Mehraufwand für die Anschaffungskosten der roten PV-Module könne vom BLfD übernommen werden. Für Ertragseinbußen aufgrund der geringeren elektrischen Leistung der roten PV-Module würde das BLfD nicht aufkommen.
Fazit:
Die Verwaltung ist der Meinung, dass wie im Sachverhalt dargelegt keine überwiegenden Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen (zumindest wurde dies unserer Meinung nach nicht ausreichend dargelegt) und damit die Forderung „Die Module sind in roter Ausführung zu gestalten.“ nicht sachgerecht ist.
Info zur Klageerhebung:
Wer beim Verwaltungsgericht klagen will, benötigt keinen Rechtsanwalt. Jeder kann sich aber von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Eine Klage kann schriftlich oder mündlich erhoben werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax, Computerfax mit eingescannter Unterschrift).
Bei der Klagerhebung müssen angegeben werden: Der eigene Name und die Anschrift, die Behörde, deren Handeln oder Unterlassen mit der Klage angegriffen wird, der streitige Bescheid bzw. das streitige Schreiben der Behörde sowie das Klageziel. Wichtig bei der schriftlichen Klageerhebung ist, dass die Klage eigenhändig unterschrieben wird. Ihr sollten zudem der angegriffene Bescheid im Original oder in Kopie sowie sonstige Unterlagen beigefügt werden, die für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.
Klagearten
Für die Durchsetzung eines Klagebegehrens stehen unterschiedliche Klagearten zur Verfügung – je nachdem welches Klageziel verfolgt wird. Geht es um die Aufhebung eines belastenden Verwaltungsaktes, ist Anfechtungsklage zu erheben. Soll im Verfahren der Erlass eines Verwaltungsaktes erstritten werden, muss Verpflichtungsklage erhoben werden. Mit der Leistungsklage kann von einer Behörde die Vornahme einer bestimmten Handlung erzwungen werden. Die Unterlassungsklage dient der Verhinderung einer behördlichen Handlung. Die Klärung bestimmter Rechtsfragen kann über die Feststellungsklage erreicht werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, Klage gegen den Bescheid vom 18.12.2024 einzureichen.
Die Verwaltung wird bei Bedarf ermächtigt, einen Rechtsbeistand zu beauftragen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Mitteilungen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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65. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2025
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10 |
Sachverhalt
Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert:
Nachtrag Terminkalender 2025
Die gelobte Prozession findet in diesem Jahr am 25.05.2025 um 10.00 Uhr statt.
Das Neujahrskonzert des Bundespolizeiorchesters findet am 27.01.2025 um 19.00 Uhr statt.
Abschlussveranstaltung ISEK
Reinigung der WC-Anlagen auf den Friedhöfen in Oerlenbach, Eltingshausen und Rottershausen
Wie in den vergangenen Jahren wurde die Gebäudereinigung Scholl GmbH, Bad Kissingen, mit der Unterhaltsreinigung der WC-Anlagen auf den genannten Friedhöfen beauftragt.
Die Reinigung der Toilette auf dem Friedhof in Oerlenbach wird ab sofort ganzjährig durchgeführt. Entsprechende Maßnahmen für eine frostsichere Wasserleitung wurden bereits vorgenommen. Ziel ist es, den Bürgern nach der Befragung 60+ ganzjährig eine öffentliche Toilette zur Verfügung zu stellen. Im kommenden Jahr wird in den Ortsteilen Eltingshausen und Rottershausen noch von April bis Oktober gereinigt.
Wertgrenzen für die Vergabe:
Die Wertgrenzen haben sich deutlich nach oben verändert, so dass dies nach Meinung der Verwaltung zu mehr Flexibilität und Rechtssicherheit führt.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Bayerisches Breitbandzentrum Amberg -
Amberg, 08.01.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gigabitausbau in Bayern ist eine Erfolgsgeschichte. Der Freistaat ist mit der Förderung in den sogenannten grauen Flecken seit 2020 europaweit Vorreiter. Über 70 Prozent der Adressen in Bayern haben bereits Zugang zu gigabitfähiger Infrastruktur, weitere zehn Prozent sind im Bau. Bayerische Kommunen nehmen mit diesem Engagement Kurs auf Gigabitversorgung in ganz Bayern.
Ihre Kommune gehört zu den über 200 Kommunen, welche bereits nahezu eine vollständige Gigabitversorgung erreichen und aufgrund ihres herausragenden Engagements bei der Errichtung digitaler Infrastrukturen das Siegel GigabitRegionBayern führen dürfen.
Informationsveranstaltung am Wertholzplatz in Oberthulba
Veranstaltung LRA-Bad Kissingen
Aus dem Gemeinderat:
Herr Müller, Rektor, bedankt sich für die finanzielle Unterstützung bei der JAZ-Stelle.
Datenstand vom 21.03.2025 08:21 Uhr