Datum: 19.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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67. Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2025
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war.
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.02.2025, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Baurechtliche Angelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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67. Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2025
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Errichtung eines verfahrensfreien Geräteschuppens auf dem Anwesen Oerlenbacher Str. 48 in Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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67. Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2025
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Nachbarunterschriften: vollständig
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines verfahrensfreien Geräteschuppens auf dem Flurstück 334/1 der Gemarkung Ebenhausen. Er beantragt hierzu eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Baugrenzen
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Im Bebauungsplan ist die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen festgesetzt.
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Errichtung der Gartengerätehütte teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.
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Auszug aus dem Bebauungsplan:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt für den vorgenannten Geräteschuppen die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2.2. Bauantrag zum Abbruch von Bestandsgebäuden und Neubau eines Vierfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück Rainstr. 15 in Rottershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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67. Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2025
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ö
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2.2 |
Sachverhalt
Nachbarunterschriften: Für das Nachbarflurstück 335 ist die Nachbarunterschrift vorhanden. Für das Nachbarflurstück 336/1 hat ein Vertreter unterschrieben.
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Der Antragsteller beantragt den Abbruch von Bestandsgebäuden und den Neubau eines Vierfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 336 der Gemarkung Rottershausen.
Lageplan auf dem das vorgenannte Vierfamilienhaus und der vorgenannte Carport, deren Errichtung beabsichtigt ist, dargestellt sind:
Lageplan, auf dem auf dem Flurstück 336 alle Gebäude dargestellt sind, deren Abbruch beabsichtigt ist:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Aufstellungsbeschluss; Bebauungsplan "Löhleinsberg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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67. Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Ein im Gemeindeteil Rottershausen ansässiges Gewerbeunternehmen plant auf dem betriebseigenen Grundstück Fl.Nr. 587 (Gemarkung Rottershausen) die Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle für Gebäude in Holzbauweise. Da es sich bei dem an der Staats-straße St 2445 bzw. südöstlich des Offroad-Geländes des Motorsportclubs „Schwarze Pfütze“ gelegenen Areal um einen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB handelt, ist – im Ergebnis einer Bauvoranfrage beim Landratsamt Bad Kissingen – zur Realisierung des gewerblichen Vorhabens und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO erforderlich. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach stellt den Vorhabenbereich bereits als Gewerbegebiet dar. Das Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan ist damit gewährleistet.
Die Lage und der räumliche Umfang des Vorhabengrundstückes können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:
Das Vorhabengrundstück wird bereits seit Jahren gewerblich genutzt und ist teilweise mit baulichen Anlagen überstellt. Auf den unbebauten Grundstücksflächen befinden sich zum Großteil Außenlager- und Fahrflächen. Als Grundstückszufahrt ist eine Linksabbiegespur auf der St 2445 bereits vorhanden.
Das geplante zweigeschossige Hallengebäude soll neben Arbeits- und Lagerräumen, ebenfalls Technik-, Büro-, Besprechungs- und Sozialräume sowie sanitäre Einrichtungen umfassen. Entsprechende Planentwürfe liegen der Gemeinde Oerlenbach hierzu vor.
Dem örtlichen Unternehmen soll auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes die Möglichkeit zur Realisierung des Hallengebäudes geboten werden.
Durch das Vorhaben besteht die Möglichkeit die gewerbliche und wirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinde voranzutreiben und heimatnahe Arbeitsplätze für die Bevölkerung bereitzustellen bzw. zu sichern. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Gewerbestandort an der St 2445 führt zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und zu einer baulichen Nachverdichtung des Areals. Das Vorhaben deckt sich somit mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde Oerlenbach. Aus diesem Grund macht sich die Gemeinde Oerlenbach die Planung des Unternehmens zu Eigen und führt das Bauleitplanverfahren durch.
Da die Planung vom Bauherrn (= Vorhabenträger) ausgeht, wurde bereits ein „Städtebaulicher Vertrag“ abgeschlossen. Der Bauwillige hat sich erklärt, dass er zur Durchführung des Projekts innerhalb einer bestimmten Frist bereit ist. Des Weiteren hat er sich zur Tragung sämtlicher Planungs- und sonstiger Kosten verpflichtet. Zusätzlich werden die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen für den Natur- und Artenschutz bereitgestellt.
Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren werden ebenfalls vom Bauherrn getragen.
Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplan-verfahrens hat der Vorhabenträger das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.
Beschlussvorschlag
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
Die Gemeinde Oerlenbach beschließt aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes dem Vorhaben des Gewerbetreibenden stattzugeben und hierzu die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB. Allgemeines Ziel der Planung ist die Realisierung eines Gewerbegebietes auf dem Grundstück Fl.Nr. 587 der Gemarkung Rottershausen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Löhleinsberg“.
Das ca. 2,05 ha große Plangebiet beinhaltet die im wirksamen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellte Gesamtfläche des Vorhabengrundstückes Fl.Nr. 587, Gemarkung Rottershausen.
Beschluss 1
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
Die Gemeinde Oerlenbach beschließt aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes dem Vorhaben des Gewerbetreibenden stattzugeben und hierzu die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB. Allgemeines Ziel der Planung ist die Realisierung eines Gewerbegebietes auf dem Grundstück Fl.Nr. 587 der Gemarkung Rottershausen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Löhleinsberg“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Sanierung der Brunnengasse in Eltingshausen; Vergabe der Ingenieurleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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67. Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Brunnengasse in Eltingshausen soll saniert werden.
Für die Sanierungsplanung wurde ein Angebot beim Büro Bautechnik Kirchner eingeholt.
Es werden für die vorläufige Honorarberechnung fiktive Baukosten in Höhe von 400.000,-- € (netto) angesetzt.
Berechnung: 160 m x 2.500,-- €/m
Unter Verzicht auf Nebenkosten und der Zuordnung zu Honorarzone II (Mindestsatz) ergeben sich vorläufige Honorarkosten in Höhe von rund 45.000,-- € netto.
Die Endgültigen Honorarkosten ergeben sich allerdings aus der Kostenberechnung der Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“.
Beschlussvorschlag
Der Auftrag wird gemäß Angebot an das Büro Bautechnik Kirchner, Oerlenbach, vergeben.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Kommunale Wärmeplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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67. Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Gemäß Zuwendungsbescheid vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 18.09.2024 erhält die Gemeinde Oerlenbach eine Projektförderung in Höhe von 80.347,-- € (90 % der geplanten Kosten) für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung.
Bewilligungszeitraum ist laut Bescheid vom 01.01.2025 bis 31.12.2025.
Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, ein Strategiepapier zu entwickeln, welches ausgehend von der aktuellen Ausgangslage der Wärmeversorgung in der Kommune einen Weg skizziert, wie nachhaltige Wärmeversorgung entstehen kann.
Die Verwaltung hat eine entsprechende Ausschreibung vorbereitet.
Beschlussvorschlag
Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung soll durchgeführt werden.
Die Ausschreibung kann durchgeführt werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Kreisel Oerlenbach; Neugestaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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67. Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Oerlenbacher Kreisel wurde im Rahmen eines „Verkehrsunfalls“ beschädigt.
Das Wappen wurde bereits wieder ordnungsgemäß hergestellt.
Beschluss vom 28.08.2024:
Der Bauhof soll ein Konzept zur Neugestaltung des Kreisels ausarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen.
Der Bauhofleiter hat hier Kontakt zur Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege, Herrn Büttner, LRA-Bad Kissingen aufgenommen.
Folgendes Konzept wurde vorgeschlagen:
Uns liegen nun mehrere Angebote vor.
Unter anderem wurden auch interssante Alternativvorschläge gemacht.
„Die Vorteile in diesem Angebot liegen ganz klar in der Unkrautunterdrückung und der
Feuchtigkeitsspeicherung, weshalb auch weniger Pflegemaßnahmen in den Folgejahren notwendig sind.
Es sind ganzjährig immer wunderschöne Blüten vorhanden und es sind weniger Bewässerungsgänge von Nöten.“
Die Angebote belaufen sich zwischen rund 21.000,-- € und 32.000,-- €.
Wir werden uns nun nochmals mit Herrn Büttner in Verbinung setzten und die Angelegenheit beraten.
Anschließend sollte die entsprechende Vergabe und eine zügige Umsetzung angestrebt werden.
Anmerkung: Für die Herstellung des Kreisels haben wir bereits 23.200,-- € (Nettobetrag) von der Versicherung erhalten.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ermächtigt den Auftrag entsprechend der Rücksprache mit Herrn Büttner zu vergeben.
Der Gemeinderat ist zu informieren.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges am Bahnhof Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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67. Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2025
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Im Kaufvertrag UVZ-Nr. H 1253/2022 des Notars Maximilian Hagg, Nürnberg, wurde unter § 12 die folgende Vereinbarung mit der DB Netz AG getroffen:
Diezbezüglich soll die nachfolgende Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges durchgeführt werden.
Genaue Bezeichnung: Weg „Bahnhofstraße“ zum Bahngelände, Flur-Nr. 627/23,
Gemarkung Ebenhausen
Beschreibung des Anfangspunktes: Einmündung in die Kreisstraße „Bahnhofstraße“ (Flur-Nr. 372);
km 0,000
Beschreibung des Endpunktes: Einmündung in das Bahngelände (Flur-Nr. 627);
km 0,029
Gemeinde: Oerlenbach
Landkreis: Bad Kissingen
2. Verfügung
Der unter 1. bezeichnete Weg zum Bahngelände wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
Widmungsbeschränkungen: keine
3. Träger der Straßenbaulast
Gemeinde Oerlenbach, Art. 54a Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
4. Wirksamwerden
Die Verfügung wird mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen wirksam.
Tag der Verkehrsübergabe: sofort
5. Sonstiges
5.1 Gründe für die Widmung: Im Zuge des Erwerbs von Flächen der Deutschen Bahn am Bahngelände in
Ebenhausen hat sich die Gemeinde Oerlenbach als Käufer verpflichtet, die unter 1. Bezeichnete
Wegfläche als Straßenfläche zu widmen, um der Deutschen Bahn den dauerhaften Zugang zum
Bahngelände zu sichern.
5.2 Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus Oerlenbach,
Schulstr. 8, Zimmer 6, 97714 Oerlenbach, eingesehen werden.
Beschlussvorschlag
Der Weg wird, wie im Sachverhalt beschrieben, gewidmet.
Die Widmung ist zu veröffentlichen.
Die Eintragungsverfügung und das Bestandsverzeichnis sind zu erstellen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Mitteilungen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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67. Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2025
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ö
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Sachverhalt
Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert:
Entscheidung Pflasterbelag Forststraße
Aktuelle Infos zum Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus Ebenhausen
Anbei die Meilensteine für die nächsten Wochen im März 2025,
- Innenputzarbeiten bis zum 12.03.2025 fertigstellen, Zusage Herr Geist
- Einbau der Dämmung 13.+14.03.25, Zusage Fa. Rüttger
- Einbau der Fußbodenheizung von 17.3 bis zum 21.03.2025
- Einbau des Estriches von 26.03 bis 27.03.2025
- Beginn Aufheizen ab dem 31.03.2025 möglich
- Dauer Aufheizen ca. 5 Werktage
Regionalbudget 2025
Das eingereichte Projekt „Slack-Line Anlage“ in Höhe von rund 10.000,-- € wurde abgelehnt.
Begründung:
In diesem Jahr gab es mit gut 30 Anträgen einen harten Wettbewerb, so dass leider nicht alle Projekte gefördert werden können.
Grenzgang 2025
Der Grenzgang findet am 12. April 2025 rund um Oerlenbach statt.
Einweihung der neuen Schwarzen Pfütze
Der Hausstein und die Überdachung wurden gestern gestellt.
Die Einweihung ist für den 9. Mai 2025 ab 16 Uhr vorgesehen.
Bauhof
Aufgrund einiger Sterbefälle sind prioritär auf den Friedhöfen Gräber neu anzulegen. Der Bauhof wird damit in den kommenden Wochen / Monate stark beschäftigt sein. Im Moment läuft die Neuanlage der neuen Urnengräber in Rottershausen.
Schule Ebenhausen
An der Schule in Ebenhausen ist die Montage der Raffstores im Gange. In den nächsten Tagen werden die restlichen beiden Klassenräume fertiggestellt. Im Anschluss dessen erfolgt die Elektroinstallation.
Baugebiet Thüringer Str. II, Stand 18.03.2025
- 32 Bauplätze vorhanden
- 30 Bauplätze verkauft
- 17 Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht
- 2 Baugenehmigungen erteilt
- 15 Wohnhäuser wurden errichtet
DEER Ladesäule
Die Ladesäuse wurde fertig installiert. Die Einweihung erfogt demnächst.
Aus dem Gemeinderat:
GR Manfred Greubel wollte wissen, ob die neue Regionalplanung „Windkraft“ bereits vorliegt und ob das Gemeindegebiet Oerlenbach betroffen ist. Hierzu kann noch keine Auskunft seitens der Verwaltung erteilt werden.
GR Andreas Schmitt lädt den Gemeinderat zum Großgemeindekegeln am 09.04.2025 recht herzlich ein.
Datenstand vom 14.04.2025 11:06 Uhr