Datum: 09.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Neubau Kindergarten Eltingshausen - Fassade und Fußboden
3 Baurechtliche Angelegenheiten
3.1 Errichtung einer KFZ-Werkstatt mit Anbringung einer Werbetafel, Am Kreisel 4 in Oerlenbach
3.2 Errichtung eines Dachaufbaus und Anbau eines Balkons an das bestehende Wohnhaus Gartenstr. 3 in Ebenhausen
4 Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön: Kapitel B VII „Energieversorgung“, Teilfortschreibung Abschnitt 5.3 „Windenergie“; Beteiligungsverfahren
5 Verlegung einer 20 kV Erd-Verkabelung von der Trafostation Rottershausen 6 bis zur Trafostation Poppenlauer 15 im Wasserschutzgebiet Talwasser; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
6 Ferienbetreuung an der OGS Oerlenbach
7 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.03.2025, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Neubau Kindergarten Eltingshausen - Fassade und Fußboden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Architekturbüro Perleth ist derzeit dabei, die Planung weiter fortzuführen. Derzeit werden die Gestaltungsfragen hinsichtlich der Fassade und des Fußbodens im Kindergarten getroffen. 
Aus Sicht der Nachhaltigkeit empfiehlt das Architekturbüro eine Holzfassade, da diese robuster und langlebiger ist, als ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) im Zusammenspiel einer Putzfassade. Der Neupreis einer Holzfassade ist erstmals zirka 35% teurer, jedoch amortisiert sich dies relativ schnell, da eine Putzfassade nach spätestens 10 bis 15 Jahren erneuert werden muss. Bereits nach dem ersten Erneuerungsanstrich ist eine WDVS Fassade preisneutral zu einer Holzfassade. 
Die Haltbarkeit einer WDVS-Fassade beträgt zirka 35 Jahre, die Haltbarkeit einer Holzfassade liegt zwischen 45 und 70 Jahren.
Eine Holzfassade vergraut im Laufe der Jahre. Es kann ein Vorvergrauungsanstrich aufgetragen werden, wodurch die Vergrauung nicht so sehr auffällt. Mit einer inhomogenen Verfärbung (pro Himmelsrichtung) ist nicht zu rechnen. Die Wetterseite wird sich stärker verfärben als die Südfassade.
Eine Fassadengestaltung aus HPL-Schichtstoffplatten wäre im Vergleich zu einer Holzfassade zirka 5-10% teurer.

Bei Neubauten ist es derzeit Standard, diese mit einer Holzfassade auszuführen. 
Beispielbild Kita Dittelbrunn
Anhaltswerte für die Kosten der Fassade:
  • Putzfassade                         Kosten ca. 230.000€ netto
  • Holzfassade                         Kosten ca. 300.000€ netto
  • HPL-Schichtstoffplatten        Kosten ca. 330.000€ netto
Um das Gesamtbild etwas aufzulockern werden die kleineren Sichtfenster auf unterschiedlichen Höhen und mit einer farbigen Fensterfasche, in zeitlosen Pastelltönen, angeordnet.
Die Fassadengestaltung wurde vorab mit dem Kindergartenvorstand und der Kindergartenleitung besprochen. Auch die befürworten die Fassadengestaltung als Holzfassade. 

Empfehlungen für den Fußbodenbelag
Für den Eingangsbereich, die Sanitär- und Nebenräume empfiehlt das Architekturbüro auf Grund der Robustheit eine Fliese. 
Um ein möglichst angenehmes Raumklima zu schaffen und in Ansicht der Nachhaltigkeit des Gebäudes wurde uns vom Architekturbüro für die Aufenthaltsräume (Gruppenräume, Ruheräume, Intensivräume, Personalräume (~ 390m2) und Spielflur (~180m2) ein Holzboden, in Form eines Parkettes empfohlen. 
Dieser ist sehr langlebig, da die Oberfläche mehrfach abgeschliffen werden kann und wird nicht mit Hilfe von Kunststoffen versiegelt. Dies hat den Vorteil, dass durch die Fußbodenheizung keine schädlichen Ausdünstungen in die Raumluft der Kinder gelangen. 

Auch der Bodenbelag wurde vorab bereits mit dem Kindergartenvorstand und der Kindergartenleitung besprochen. Hier wurde dem Vorschlag des Büros zu dem Parkettboden in den benannten Räumen gefolgt.

Folgende Varianten können im Kindergarten verbaut werden:
  • Linoleum:                Kosten ca. 121€/m2
  • Industrieparkett:        Kosten ca. 146€/m2
  • Dielenparkett:                Kosten ca. 169€/m2


In Ebenhausen wurde im Kindergarten Linoleum verlegt.
Herr Perleth und Herr Hümpfner erläuterten die Vor- und Nachteile der verschiedenen Fassaden sowie der Bodenbeläge.

Beschluss 1

Die Fassade soll in WDVS ausgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

Beschluss 2

Die Fassade soll in Holzverschalung ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die Holzverschalung soll im Modell vorvergraute Weißtanne ausgeführt werden..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 4

Die Fußböden, welche nicht mit Fliesen ausgestattet werden, sind mit Industrieparkett auszulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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3. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 3
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3.1. Errichtung einer KFZ-Werkstatt mit Anbringung einer Werbetafel, Am Kreisel 4 in Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 3.1

Sachverhalt

Der Antragsteller zeigt das Bauvorhaben „Errichtung einer KFZ-Werkstatt mit Anbringung einer Werbetafel“ auf dem Flurstück 209/2 der Gemarkung Oerlenbach im Genehmigungsfreistellungsverfahren












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3.2. Errichtung eines Dachaufbaus und Anbau eines Balkons an das bestehende Wohnhaus Gartenstr. 3 in Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 3.2

Sachverhalt

Nachbarbeteiligung: Es hat nur die Eigentümerin des Nachbarbarflurstückes 522/2 ihre Zustimmung erteilt.
Das Bauvorhaben liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes.
Die Bauherrin beantragt die Errichtung eines Dachaufbaus auf das bestehende Wohnhaus Gartenstr. 3 in Ebenhausen und den Anbau eines Balkons an dieses Wohnhaus.













Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu. Falls Nachbarbeteiligungen nicht durchgeführt wurden, sollte das Landratsamt Bad Kissingen dafür sorgen, dass diese durchgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu. Falls Nachbarbeteiligungen nicht durchgeführt wurden, sollte das Landratsamt Bad Kissingen dafür sorgen, dass diese durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön: Kapitel B VII „Energieversorgung“, Teilfortschreibung Abschnitt 5.3 „Windenergie“; Beteiligungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön hat am 19.02.2025 beschlossen, für die Teilfortschreibung im Kapitel B VII „Energieversorgung“ Abschnitt 5.3 „Windenergie“ (vormals „Windkraftanlagen“) das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Auszug aus dem Anschreiben des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön vom 14.03.2025:





Auf dem Gebiet der Gemeinde Oerlenbach sind keine neuen Gebiete für die Windkraftnutzung hinzugekommen. In der Gemarkung Ramsthal kommt das Vorbehaltsgebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen W 108 hinzu.







Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen die vorgenannte Teilfortschreibung im Kapitel B VII „Energieversorgung“ Abschnitt 5.3 „Windenergie“.

Beschluss

Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen die vorgenannte Teilfortschreibung im Kapitel B VII „Energieversorgung“ Abschnitt 5.3 „Windenergie“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Verlegung einer 20 kV Erd-Verkabelung von der Trafostation Rottershausen 6 bis zur Trafostation Poppenlauer 15 im Wasserschutzgebiet Talwasser; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 5

Sachverhalt

Am 19.03.2025 wurde der Gemeinderat über das Bauvorhaben „Verlegung einer 20 kV Erd-Verkabelung von der Trafostation Rottershausen 6 bis zur Trafostation Poppenlauer 15“ infomiert. Es ist beabsichtigt, diese Erdverkabelung duch das für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Bad Kissingen vorhandene „Wasserschutzgebiet Talwasser“ zu verlegen. Mit Antrag vom 18.02.2025 bittet die Bayernwerk Netz GmbH das Landratsamt Bad Kissingen hierfür um die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von den Verboten der geltenden Schutzgebietsverordnung.








Auszüge aus dem Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes vom 31.03.2025 zum vorgenannten Bauvorhaben:

























Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat keine Einwände dagegen, dass diese Erd-Verkabelung durch das vorgenannte Wasserschutzgebiet verläuft. Die Nebenbestimmungen, welche im vorgenannten Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes aufgeführt sind, sind einzuhalten. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat keine Einwände dagegen, dass diese Erd-Verkabelung durch das vorgenannte Wasserschutzgebiet verläuft. Die Nebenbestimmungen, welche im vorgenannten Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes aufgeführt sind, sind einzuhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Ferienbetreuung an der OGS Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 6

Sachverhalt

In den Sommerferien 2025 soll wie bereits in den letzten Jahren eine Ferienbetreuung an der offenen Ganztagsschule in Oerlenbach stattfinden.
Die Schulkinder der Gemeinde sollen in der ersten Sommerferienwoche vom 04.08. bis zum 08.08.2025 in den Räumen der GTS Oerlenbach betreut werden.
Im Jahr 2022 haben 23 Kinder an der Ferienbetreuung teilgenommen, im Jahr 2023 waren es 53 Kinder und im vergangenen Jahr hatten wir 29 Anmeldungen.
Die Finanzierung erfolgte in den Jahren 2022 und 2023 durch ein Zuschussprogramm des Bay. Jugendrings und einem Elternbeitrag in Höhe von 50 €. 
Seit dem Jahr 2024 gibt es hierfür kein Förderprogramm mehr. 
Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr den Elternbeitrag auf 100 € pro Kind festgelegt und die übrigen Kosten wurden von der Gemeinde getragen.
Das Haus Marienthal hat uns eine Kostenaufstellung für die kommenden Sommerferien zukommen lassen und ebenfalls mit einem Elternbeitrag in Höhe von 100 € gerechnet. Bei der Berechnung wird von 30 Kindern ausgegangen.
Beispiel-Berechnung:
30 Kinder á 2,5 Gruppen
= 7.927,- € inkl. Personalkosten, Raumkosten, Verpflegung, Sachkosten
= 264,23 € pro Kind
100,- € Elternbeitrag pro Kind
= 164,23 € pro Kind an Kosten für die Gemeinde
Letztmalig wird die Ferienbetreuung im Jahr 2025 ohne Rechtsanspruch sein.
Ab dem 01. August 2026 wird es einen stufenweisen bundesweiten Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter geben. Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht der gesetzliche Anspruch für die ersten Klassen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Ferienbetreuung für die Sommerferien 2025. Der Elternbeitrag wird auf 100,- € je Kind festgelegt. Die übrigen Kosten werden von der Gemeinde Oerlenbach getragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Ferienbetreuung für die Sommerferien 2025. Der Elternbeitrag wird auf 100,- € je Kind festgelegt. Die übrigen Kosten werden von der Gemeinde Oerlenbach getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 7

Sachverhalt

Zukünftige Rechnungsprüfungen
Einladung zur Lieblingsplatz-Radtour


Bücherei Oerlenbach
Die Bücher werden am 11. April umziehen in die neue Bücherei.
Während der Osterferien wird die Bücherei final eingerichtet.
Am 2. Mai ist die offizielle Eröffnung/Einweihung geplant.

SuedLink - Baustart
Am 25. Juli 2025 in der Zeit von 11 bis 13 Uhr findet der feierliche Baustart des SuedLinks in der Wilhelm-Hegler-Halle statt. Es handelt sich um eine Anfrage der Firma follow red GmbH als Veranstaltungsagentur. Die Firma hatte die Halle bereits im Juli 2021 und im November 2022 angemietet. Der Gemeinderat hat weiteren Anmietungen zugestimmt. Zu der Veranstaltung wird auch Ministerpräsident Dr. Markus Söder erwartet. Es wird die doppelte Gebühr für auswärtige Nutzer verlangt.
Restaurierung Bildstock Maria am Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus Ebenhausen
Es wurden 3 Angebote zur Restaurierung dieses Bildstockes aus dem Jahr 1872, welcher zurzeit im Bauhof der Gemeinde Oerlenbach eingelagert ist, eingeholt. Den Auftrag zur Restaurierung und Versetzung erhält der in Stangenroth ansässige Steinmetz & Steinbildhauermeister Alexander Kessler. Die Auftragssumme hierfür beträgt 10.442,25 € brutto + 440,30 € brutto für die Verdübelung und Verklebung des Kopfes. Es wird mit einem Zuschuss in Höhe von 20 % gerechnet. Dieser Bildstock wurde zuletzt im Jahr 2006 saniert. 







Öffentliches WLAN in der Wilhelm-Hegler-Halle

In der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2024 wurde beschlossen, eine Entscheidung über die Abschaltung des Hotspots in der Wilhelm-Hegler-Halle zu vertagen. Der Hauptbetrieb in der Halle ist über die Wintermonate. Der Zeitraum wurde nun vom Sachbearbeiter ausgewertet:


Am 18.01.2025 fand der Josef-Hell-Cup in der Wilhelm-Hegler statt. An diesem Tag allein wurden 26,22 GB im Download von insgesamt 96 Nutzern verbraucht. 
Im restlichen Zeitraum vom 01.09.2024 bis 09.04.2025 wurden 83,46 GB im Download von insgesamt 860 Nutzern verbraucht.
Die Vereine benötigen WLAN für die Ergebnismeldungen bei Turnieren.
Es wird vom Sachbearbeiter vorgeschlagen, den Hotspot in der Wilhelm-Hegler-Halle aufrecht zu erhalten. Das Gremium folgt diesen Vorschlag mehrheitlich.
Aus dem Gemeinderat:
GRin Breuter teilte mit, dass sich vermutlich im Waldstück „Gereuth“ Metallschrott bzw. Scherben befinden, die aufgeräumt werden müssten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Datenstand vom 08.05.2025 08:15 Uhr