Datum: 12.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Wilhelm-Hegler-Halle - Gymnastikraum 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Vereidigung des Ersten Bürgermeisters
3 Vereidigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
4 Ansprache des Bürgermeisters
5 Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister/innen
6 Wahl des 2. und ggf. des 3. Bürgermeisters/der 2. und ggf. der 3. Bürgermeisterin
7 Bestellung der weiteren Stellvertretung des Bürgermeisters
8 Vereidigung des 2. und 3. Bürgermeisters
9 Geschäftsordnung für den Gemeinderat
10 Bildung von Ausschüssen, Größe der Ausschüsse und Sitzverteilung
10.1 Grundsätzliches zur Bildung von Ausschüssen
10.2 Besetzung der Ausschüsse
10.2.1 Zweckverband zur Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe
10.2.2 Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden - Verbandsversammlung
10.2.3 Abwasserzweckverband - Verbandsausschuss
10.2.4 Zweckverband Gewerbepark A71 Oerlenbach/Poppenhausen
10.2.5 Senioren- und Behindertenbeauftragte
10.2.6 Jugendbeauftragte
11 (Vorbereitung einer) Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
12 Benennung der Ortsreferenten/in
12.1 Benennung Ortsreferent Ebenhausen
12.2 Benennung Ortsreferent Eltingshausen
12.3 Benennung Ortsreferent Oerlenbach
12.4 Benennung Ortsreferent Rottershausen
13 Bestellung des 1. Bürgermeisters, ggf. des 2. Bürgermeisters zum Eheschließungsbeamten
13.1 Erster Bürgermeister
13.2 Zweiter Bürgermeister
14 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Feststellung der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 1

Sachverhalt

Zu Beginn der konstituierenden Sitzung gratulierte der Erste Bürgermeister allen Gemeinderatsmitgliedern zu Ihrer Neu- bzw. Wiederwahl in den Gemeinderat.

Der erste Bürgermeister stellt dann fest, dass zu der heutigen Sitzung des neu gewählten Gemeinderates alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen worden waren. In der Ladung wurde ausdrücklich mitgeteilt, dass in dieser Sitzung die Vereidigung der Gemeinderatsmitglieder, die Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister sowie deren Wahl und Vereidigung erfolgen solle.

Es waren mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend. Damit war der Gemeinderat beschlussfähig.

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2. Vereidigung des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Gemeinderat Gerhard Fischer als ältester anwesender Gemeinderat nahm dem neu gewählten Bürgermeister Nico Rogge folgenden in Art. 27 Abs. 1 des Kommunalwahlbeamtengesetzes (KWBG) vorgeschriebenen Eid ab:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten,   so wahr mir Gott helfe“.


Über die Eidesleistung  wurde eine Niederschrift gefertigt.

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3. Vereidigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister nahm den neu gewählten (acht)  Gemeinderatsmitgliedern folgenden in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Über die Eidesleistung wurde eine Niederschrift gefertigt.

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4. Ansprache des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Nach einer kurzen Einführung in die allgemeinen Aufgabenstellung des Gemeinderates wurden die anstehenden Sachthemen angesprochen verbunden mit dem Wunsch, zum Wohl der Gemeinde sachlich, fair und konstruktiv zu arbeiten.

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5. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass der Gemeinderat eine(n) zweite(n) Bürgermeister/in wählen muss und noch einen weiteren (= dritten) Bürgermeister/in wählen kann.
Der Gemeinderat beschließt, dass ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll.

Abstimmung:        
21 Ja-Stimme(n)
0 Nein-Stimme(n)

Sodann stellte der Erste Bürgermeister fest, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO ehrenamtlich (Ehrenbeamte) tätig sind.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind und die Wahl unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat. Der Erste Bürgermeister machte außerdem darauf aufmerksam, dass gemäß Art. 35 Abs. 2 GO i.V.m. Art. 39 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zum weiteren Bürgermeister nicht gewählt werden kann, wer
1.        nach Art. 2 GLKrWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
2.        infolge Richterspruch die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
3.        sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherheitsverwahrung befindet,
4.        von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zu Aberkennung des Ruhegehaltes rechtskräftig verurteilt worden ist, oder
5.        nachweisbar nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung eintritt,
6.        nachweisbar dienstunfähig ist.
Es wurde ein Wahlausschuss gebildet, dem neben dem
Ersten Bürgermeister Nico Rogge, Herr Nils Seidl und Herr Werner Rauh als Besitzer angehörten.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Wahl des 2. und ggf. des 3. Bürgermeisters/der 2. und ggf. der 3. Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 6

Sachverhalt

a) Wahl des zweiten Bürgermeisters
Vorgeschlagen wurden die Herr Benedikt Keßler.
Die Stimmzettel wurden entsprechend dem Wählerverzeichnis ausgegeben. Der Erste Bürgermeister forderte dazu auf, den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wurde in einem Wählerverzeichnis vermerkt.
Der Vorsitzende stellte fest, dass von den Gemeinderatsmitgliedern 21 bei der Wahl anwesend waren und 21 Gemeinderatsmitglieder ihre Stimme abgegeben haben (§ 51 Abs. 3 GO)
Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet, und die Stimmzettel wurden ungeöffnet gezählt.
Es wurden 21 Stimmzettel abgegeben. Diese Zahl stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel:                21
davon ungültig:                0
davon gültig:                21

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf
Name
Stimmen
Benedikt Keßler
21

Der Erste Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass Herr Benedikt Keß ler mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt und damit zum zweiten Bürgermeister gewählt ist.
Er fragte die gewählte Person, ob Sie die Wahl annimmt.
Dieser erklärte die Annahme der Wahl.

b) Wahl des dritten Bürgermeisters
Vorgeschlagen wurden die Herren Dieter Werner und Sven Schüller.
Die Stimmzettel wurden entsprechend dem Wählerverzeichnis ausgegeben. Der Erste Bürgermeister forderte dazu auf, den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wurde in einem Wählerverzeichnis vermerkt.
Der Vorsitzende stellte fest, dass von den Gemeinderatsmitgliedern 21 bei der Wahl anwesend waren und 21 Gemeinderatsmitglieder ihre Stimme abgegeben haben (§ 51 Abs. 3 GO)
Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet, und die Stimmzettel wurde ungeöffnet gezählt.
Es wurden 21 Stimmzettel abgegeben. Diese Zahl stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Es wurde festgestellt, dass ein Stimmzettel ungültig ist.
Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel:                21
davon ungültig:                1
davon gültig:                20

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf
Name
Stimmen
Werner Dieter
10
Schüller Sven
10

Der Erste Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass ein neuer Wahlgang erforderlich sei. Der Ablauf der Wahlhandlung erfolgte wie zuvor. Es wurden 21 Stimmzettel abgegeben, die alle gültig waren.
Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf
Name
Stimmen
Werner Dieter
11
Schüller Sven
10

Der Erste Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass Herr Dieter Werner mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt und damit zum dritten Bürgermeister gewählt ist.
Er fragte die gewählte Person, ob Sie die Wahl annimmt.
Dieser erklärte die Annahme der Wahl.

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7. Bestellung der weiteren Stellvertretung des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters bestimmt der Gemeinderat einen weiteren Stellvertreter. Als weiterer Stellvertreter des Bürgermeisters wird Herr Gerhard Fischer bestimmt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

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8. Vereidigung des 2. und 3. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 8

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister nahm dem neu gewählten 2. Bürgermeister Benedikt Keßler sowie dem neu gewählten 3. Bürgermeister Dieter Werner den in Art. 27 Kommunales Wahlbeamtengesetz (KWBG) vorgeschriebenen Eid ab.
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Über die Eidesleistung wurde eine Niederschrift gefertigt.

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9. Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschließt die bisherige Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oerlenbach übergangsweise bis zum Erlass der neuen Geschäftsordnung anzuwenden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Bildung von Ausschüssen, Größe der Ausschüsse und Sitzverteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 10
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10.1. Grundsätzliches zur Bildung von Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 10.1

Sachverhalt

Die Satzung der Gemeinde Oerlenbach zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sah bisher die Bildung folgender Ausschüsse vor:
- Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden (1. Bürgermeister) und sechs  ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
- Ausschuss für kulturelle und soziale Angelegenheiten bestehend aus dem Vorsitzenden (1. Bürgermeister) und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
- Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden (vom Gemeinderat zu bestimmenden Ausschussmitglied) und sechs weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist für Gemeinden ab 5.000 Einwohner verpflichtend.
Des Weiteren werden ein Haupt- und Finanzausschuss und ein Ausschuss für kulturelle und soziale Angelegenheiten installiert.
Neu installiert wird der Ausschuss für Natur und Umweltschutz, Forst und Landwirtschaft
Die Ausschüsse sollen wie bisher mit 6 Mitgliedern und dem Vorsitzenden gebildet werden und beratend tätig werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10.2. Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 10.2

Sachverhalt

Die Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10.2.1. Zweckverband zur Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 10.2.1

Sachverhalt

Mitglied im Zweckverband ist der erste Bürgermeister Nico Rogge.  Er wird vertreten vom stellvertretenden Bürgermeister im Amt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10.2.2. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden - Verbandsversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 10.2.2

Sachverhalt

Mitglied in der Verbandsversammlung ist der erste Bürgermeister Nico Rogge, er wird vertreten vom stellvertretenden Bürgermeister im Amt.
Des Weiteren sind Mitglieder:
Mitglied                                             Vertreter
Ebenhausen: Manfred Greubel
Ebenhausen: Fabian Wahler
Eltingshausen: Gerhard Fischer
Eltingshausen: Stefan Karch
Oerlenbach: Andreas Schmitt
Oerlenbach: Alexander Böse
Rottershausen: Matthias Wetterich
Rottershausen: Stefanie Faulstich

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10.2.3. Abwasserzweckverband - Verbandsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 10.2.3

Sachverhalt

Mitglied im Zweckverband ist der erste Bürgermeister Nico Rogge.  Er wird vertreten vom stellvertretenden Bürgermeister im Amt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10.2.4. Zweckverband Gewerbepark A71 Oerlenbach/Poppenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 10.2.4

Sachverhalt

Als Mitglieder im Zweckverband wurden die Herren Manfred Greubel, Martin Greubel und Nils Seidl vorgeschlagen, wobei als Vertreter von Herrn Martin Greubel Herr Matthias Wetterich und als Vertreter von Herrn Nils Seidl Herr Alexander Böse genannt wurden.
Abstimmungen:
  1. Mitglied im Verbandsrat des Zweckverbandes ist Herr Manfred Greubel
    8 : 13
  2. Mitglied im Verbandsrat des Zweckverbandes ist Herr Martin Greubel
    13 : 8
  3. Mitglied im Verbandsrat des Zweckverbandes ist Nils Seidl
    15 : 6
  4. Vertreter ist Herr Matthias Wetterich (für Herrn Martin Greubel)
    21 : 0
  5. Vertreter ist Herr Alexander Böse (für Herrn Nils Seidl)
    20 : 0   (Enthaltung A. Böse)
Mitglied im Zweckverband sind Herr Martin Greubel und Herr Nils Seidl. Sie werden vertreten durch Herrn Matthias Wetterich und Herrn Alexander Böse.

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10.2.5. Senioren- und Behindertenbeauftragte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 10.2.5

Sachverhalt

Senioren- und Behindertenbeauftragte ist Frau Karin Haut.
Vertreterin ist Frau Ulrike Breuter.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10.2.6. Jugendbeauftragte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 10.2.6

Sachverhalt

Jugendbeauftragte sind Herr Nils Seidl und Frau Stefanie Faulstich.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. (Vorbereitung einer) Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 11

Sachverhalt

Die entsprechende Satzung aus dem Jahr 2014 wurde an die Gemeinderäte verteilt. Im Weiteren wurden die darin enthaltenen Regelungen angesprochen.
So wurde in § 1 ein Ausschuss für Natur- und Umweltschutz, Forst- und Landwirtschaft bestehend aus dem Vorsitzenden und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern eingefügt.
Die Entschädigungssätze in § 3 Abs. 2 bis 5 bleiben unverändert.
Die Aufwandsentschädigung der Ortsreferenten wurde von 90 € auf 120 € erhöht.
Im weiteren bleibt es bei den bisherigen Regelungen.
Der Gemeinderat stimmt der Satzung, die der Niederschrift dauerhaft beigefügt ist,  in der vorgestellten Fassung zu.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Benennung der Ortsreferenten/in

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 12
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12.1. Benennung Ortsreferent Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 12.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat benennt folgende Ortsreferentin:
Frau Ulrike Breuter

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12.2. Benennung Ortsreferent Eltingshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 12.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat benennt folgenden Ortsreferenten:
Herrn Stefan Karch

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12.3. Benennung Ortsreferent Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 12.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat benennt folgenden Ortsreferenten:
Herrn Andreas Schmitt

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12.4. Benennung Ortsreferent Rottershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 12.4

Sachverhalt

Der Gemeinderat benennt folgenden Ortsreferenten:
Herrn Martin Greubel

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Bestellung des 1. Bürgermeisters, ggf. des 2. Bürgermeisters zum Eheschließungsbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 13
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13.1. Erster Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 13.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschließt den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Oerlenbach, Herrn Nico Rogge, als Standesbeamten mit der Funktionsbeschränkung „Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften“ widerruflich zu bestellen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13.2. Zweiter Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 13.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschließt den 2. Bürgermeister der Gemeinde Oerlenbach, Herrn Benedikt Keß ler als Standesbeamten mit der Funktionsbeschränkung „Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften“ widerruflich zu bestellen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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14. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 14

Sachverhalt

  1. Fotowettbewerb  - Vorbereitung durch die Gemeinde
Die Idee eines Fotowettbewerbes wurde vorgestellt. Bis zur nächsten Sitzung soll die weitere Vorbereitung vorgestellt werden.
Abstimmung:
21 Ja-Stimmen
  0 Nein -Stimmen


  1. Mietkosten für Musikverein Ebenhausen und andere
Seitens der Blaskapelle Ebenhausen wurde mitgeteilt, dass seit 15.03.2020 bis voraussichtlich 31.08.2020 (=5,5 Monate) keine adäquate Nutzung des Vereinsheimes (= altes Rathaus Ebenhausen, 1. Stock) mehr möglich sei. Es wurde darum gebeten, die Mietkosten zu erlassen.
Der Gemeinderat war der Ansicht, dass man vor einer Entscheidung erst alle Miet- und Nutzungsverhältnisse der Gemeinde mit anderen Vereinen eruieren sollte und dies dann in die Entscheidung mit einfließen lassen sollte.
Abstimmung:
21 Ja-Stimmen
  0 Nein -Stimmen

Datenstand vom 10.09.2020 12:02 Uhr