Datum: 28.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:54 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Freizeitaktivitäten (Mountainbiken) im Ebenhäuser Wald
1.1 Gestattungsvertrag
1.2 Gestaltung
2 Beteiligung der Gemeinde an der Energiewende
2.1 Photovoltaikanlagen auf Dächern
2.2 Freiflächenphotovoltaikanlagen
2.3 Windräder
3 Energiesparmöglichkeiten der Gemeinde
3.1 Ideensammlung und Impulse
4 Freiwillige Leistungen der Gemeinde?
4.1 E-Ladestationen in unserem Gemeindegebiet
4.2 Förderprogramme
5 Forst- und Landwirtschaftliches Wegenetz
5.1 Zugänglichkeit für Anlieger im Ortsteil Eltingshausen mit PKW

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1. Freizeitaktivitäten (Mountainbiken) im Ebenhäuser Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 1. Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 28.10.2020 ö vorberatend 1
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1.1. Gestattungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 1. Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 28.10.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Nach der Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung durch den BGM erfolgte die Behandlung des ersten Tagesordnungspunktes.
Der TSV Ebenhausen beantragt die Errichtung einer Mountainbike-Strecke in einem kleinen Waldstück in unmittelbarer Nähe zum Vereinsgelände.
Sebastian Dees (Vorsitzender TSV Ebenhausen) stellte das Vorhaben vor und berichtete von einer aktiven Gruppe Jugendlicher zwischen 12 und 18 Jahren, die eine solche Bahn errichten und nutzen wollen. Dazu möchte der TSV Ebenhausen eine neue Abteilung gründen und die Anlage für Mitglieder zur Verfügung stellen.
Grundvoraussetzung für die Errichtung der Strecke ist ein sogenannter Gestattungsvertrag zwischen Gemeinde und Verein. Darin wird die Verkehrssicherung und Haftung geregelt.
Der BGM stellte den geplanten Gestattungsvertrag vor.
Der Ausschuss ergänzt, dass §5 Abs. 2 des Gestattungsvertrages je nachdem ob ggf. doch bauliche Anlagen notwendig wären, noch angepasst werden müsste. Dies kann jedoch erst nach Vorstellen eines konkreten Konzeptes erfolgen. Dabei ist auch zu klären, aus welchem Material die baulichen Anlagen und Änderungen bestehen.
In dem Gestattungsvertrag soll zudem eine Rückbauverpflichtung mit aufgenommen werden.
Nach Vorstellung des Konzeptes durch den Verein, könnte der Gestattungsvertrag durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Der Ausschuss stimmt diesem Vorgehen mit 7:0-Stimmen zu.

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1.2. Gestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 1. Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 28.10.2020 ö vorberatend 1.2
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2. Beteiligung der Gemeinde an der Energiewende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 1. Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 28.10.2020 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Der BGM skizzierte die bisherigen Aktivitäten der Gemeinde bezüglich der Beteiligung an der Energiewende.
Neben drei Windrädern, einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage sowie einer Dachflächenanlage auf dem Schulgebäude Oerlenbach, betreibt die Gemeinde eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und eine thermische Solaranlage.
Zwei geplante Windräder wurden nach Durchführung eines Bürgerbegehrens im Jahr 2019 nicht gebaut. Der BGM teilte mit, dass von Seiten der Verwaltung keine Anstrengungen zu einem erneuten Versuch zum Bau dieser beiden konkreten Windräder unternommen werden.
Der Ausschuss ergänzte, dass die Gemeinde sich durch die Stromtrasse SuedLink darüber hinaus, wenn auch zwangsweise, an der Energiewende beteiligt.

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2.1. Photovoltaikanlagen auf Dächern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 1. Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 28.10.2020 ö vorberatend 2.1

Sachverhalt

Der Ausschuss erarbeitete sich bei der ausgiebigen und vielfältigen Diskussion, dass sich die Gemeinde Oerlenbach bei der weiteren Beteiligung an der Energiewende primär auf Photovoltaik-Anlagen auf gemeindlichen Dachflächen konzentrieren sollte.
Mittels einer Präsentation wurden die Stromverbräuche gemeindlicher Gebäude dargestellt, wobei deutlich wurde, dass sich Photovoltaik-Anlage darauf durchaus als wirtschaftlich erweisen. Mit eigenen Energiespeichern macht PV-Anlagen auf den Dächern der öffentlichen Gebäude im Gemeindegebiet beinahe überall Sinn. In der Präsentation wurden die vorhandenen Daten über den Energieverbrauch zusammengeführt und mit den Leistungen üblicher PV-Anlagen verglichen. Dabei ist der große Basisverbrauch – die Grundlast – einzelner Einrichtungen auffällig. Während die Verbrauchsspitzen und der Energieverbrauch über den Tages- und Jahresverlauf gut nachvollziehbar sind, erscheint die Grundlast sehr hoch.
Nicht nur der wirtschaftliche Aspekt spielt jedoch bei den Photovoltaik-Anlagen eine Rolle. Vielmehr sollte die Gemeinde eine Vorbildfunktion hinsichtlich Umweltaspekten einnehmen.
Der Ausschuss beschließt, dass Herr Windsauer, Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Dittelbrunn, einen Vortrag zum Thema in einer Gemeinderatssitzung halten soll.
Zuvor gilt es jedoch den gemeindlichen Energieverbrauch an ausgewählten Liegenschaften zu überprüfen.
Der Ausschuss stimmt diesem Vorgehen mit 7:0-Stimmen zu.

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2.2. Freiflächenphotovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 1. Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 28.10.2020 ö vorberatend 2.2

Sachverhalt

Im Rahmen der Beratschlagung sprach sich der Ausschuss eindeutig gegen Flächenphotovoltaikanlagen im großen, gewerblichen Stil aus, unabhängig davon, ob es sich dabei um gemeindliche oder private Flächen handelt.
Der BGM wies zuvor darauf hin, dass Vorhaben auf privaten Flächen, aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2018, von Seiten der Verwaltung grundsätzlich abgelehnt werden.
Ob es für wenige Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden können (z. B. Erdaushubdeponie) und die nicht als Fremdkörper in der Landschaft wirken, künftig Ausnahmen geben könnte, ließen die Ratsmitglieder offen.
Der Ausschuss sprach sich für einen Impulsvortrag zum Thema aus.
Ein Beschluss erschien nicht notwendig.

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2.3. Windräder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 1. Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 28.10.2020 ö vorberatend 2.3

Sachverhalt

Wie dargestellt betreibt die Gemeinde Oerlenbach aktuell drei Windräder.
Zwei geplante Windräder wurden nach Durchführung eines Bürgerbegehrens im Jahr 2019 nicht gebaut. Der BGM teilte mit, dass von Seiten der Verwaltung keine Anstrengungen zu einem erneuten Versuch zum Bau dieser beiden konkreten Windräder unternommen werden.
Das Thema wurde vom Ausschuss als weiterhin verfolgbar beratschlagt. Die Suche nach einem guten Ort für die Windkrafterzeuger wird sich aber als sehr schwer erweisen.

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3. Energiesparmöglichkeiten der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 1. Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 28.10.2020 ö vorberatend 3
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3.1. Ideensammlung und Impulse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 1. Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 28.10.2020 ö vorberatend 3.1

Sachverhalt

Mittels einer Präsentation wurden die Stromverbräuche gemeindlicher Gebäude dargestellt, wobei deutlich wurde, dass sich Photovoltaik-Anlage darauf durchaus als wirtschaftlich erweisen. Mit eigenen Energiespeichern macht PV-Anlagen auf den Dächern der öffentlichen Gebäude im Gemeindegebiet beinahe überall Sinn. In der Präsentation wurden die vorhandenen Daten über den Energieverbrauch zusammengeführt und mit den Leistungen üblicher PV-Anlagen verglichen. Dabei ist der große Basisverbrauch – die Grundlast – einzelner Einrichtungen auffällig. Während die Verbrauchsspitzen und der Energieverbrauch über den Tages- und Jahresverlauf gut nachvollziehbar sind, erscheint die Grundlast sehr hoch.
Es wurde beraten, dass zunächst der gemeindliche Energieverbrauch an ausgewählten Liegenschaften zu überprüfen ist.
Dabei wurde festgelegt, dass die Verwaltung zunächst den Stromverbrauch der Schulgebäude und Turnhallen in Ebenhausen und Rottershausen überprüfen und dabei die verschiedenen Stromquellen identifizieren soll. Es erscheint denkbar, dass alte Heizungspumpen der Grund für den hohen Stromverbrauch sind.
Den sinnvollen Tausch von normalen Leuchtkörpern mit LED-Technik befürwortet der Ausschuss.
Auch ein hydraulischer Abgleich in verschiedenen gemeindlichen Liegenschaften kann durchgeführt werden.
In einem ersten Schritt sollte der Energieverbrauch reduziert werden, ehe sich die Gemeinde Oerlenbach mit dem Thema Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Dachflächen beschäftigen wird.
Der im Jahr 2018 durchgeführte Energie-Report und der Stromverbrauch der gemeindlichen Liegenschaften aus dem Jahr 2019 wird den Gemeinderatsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

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4. Freiwillige Leistungen der Gemeinde?

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 1. Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 28.10.2020 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Der BGM verwies auf einige wichtige Angaben zur gemeindlichen Entwicklung und auch zum Haushalt 2020 auf der gemeindlichen Homepage.
Aufgrund der Corona-Pandemie, die weitreichende Folgen für die staatlichen aber auch kommunalen Haushalten mitbringt, wies er darauf hin, dass zunächst die Pflichtaufgaben der Gemeinde erfüllt werden müssen. Erst wenn das sichergestellt ist, kann sich die Gemeinde mit freiwilligen Aufgaben beschäftigen. Das gilt es jetzt – vielleicht noch mehr als bisher – umzusetzen. Von Seiten des Ausschusses gab es hierzu keine ergänzenden oder anderslautende Anmerkungen.

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4.1. E-Ladestationen in unserem Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 1. Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 28.10.2020 ö vorberatend 4.1

Sachverhalt

E-Ladestationen erscheinen dem Ausschuss zwar an stark frequentierten Plätzen mit langen Aufenthaltszeiten der Parkenden grundsätzlich sinnvoll, allerdings stellte sich in der Diskussion heraus, dass es solche Parkmöglichkeiten in der Gemeinde Oerlenbach kaum vorzufinden gibt.
Der Ausschuss war der Meinung, dass die Wirtschaft ein engmaschigeres Netz anbieten wird, sobald mehr E-Autos über die Straße fahren.
Obgleich es Förderprogramme für Kommunen gibt, ist das Aufstellen von E-Ladestationen eine freiwillige Leistung, welche sehr kostenintensiv ist.
Der Ausschuss sprach sich mehrheitlich gegen das Aufstellen von E-Ladestationen aus.
Sinnvoller erscheint der Einsatz für E-Bike-Säulen. Aber auch hier verlief die Diskussion über den richtigen Standort ohne Ergebnis.

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4.2. Förderprogramme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 1. Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 28.10.2020 ö vorberatend 4.2

Sachverhalt

Der Ausschuss beratschlagte über die Sinnhaftigkeit und die Kosten bezüglich diverser gemeindliche Förderprogramme (z. B. Photovoltaikanlagen auf privaten Dächern, Zisternen, etc.).
Dabei sprach sich der Ausschuss insbesondere für die Sinnhaftigkeit einer Zisternenförderung aus.
Der BGM teilte mit, sich nähere Informationen zum Thema Zisternenförderung einzuholen und dazu Rücksprache mit dem AZV Obere Werntalgemeinden und benachbarten Gemeinden zu halten.
Auch das Thema Verbot von Steingärten in zukünftig aufzustellenden Bebauungsplänen wurde kurz thematisiert.

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5. Forst- und Landwirtschaftliches Wegenetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 1. Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 28.10.2020 ö vorberatend 5
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5.1. Zugänglichkeit für Anlieger im Ortsteil Eltingshausen mit PKW

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 1. Sitzung des Ausschusses für Natur und Umwelt, Forst und Landwirtschaft 28.10.2020 ö vorberatend 5.1

Sachverhalt

In Vorbereitung zu den Bürgerversammlungen erreichte die Gemeindeverwaltung eine schriftliche Empfehlung einer Bürgerin aus Eltingshausen, welche beantragte, ein am Ortsende von Eltingshausen befindliches Verkehrszeichen entfernen zu lassen. Es handelt sich dabei um ein Verkehrszeichen in der Kissinger Straße, welches lediglich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr eine Weiterfahrt gewährt.
Der Ausschuss beratschlagte darüber und stellte fest, dass Ortsfremden die Beschilderung eine echte Hilfe sei, um Irrfahrten zu verhindern.
Weiterhin sei die Zufahrt tatsächlich nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sinnvoll, da es sich bei dem dahinter liegenden Grundstücksflächen nicht um einen offiziell vorgesehen Grillplatz für Jedermann, sondern vielmehr um ein Biotop handelt.
Der Ausschuss lehnte mit 7:0-Stimmen die Entfernung oder Veränderung des Verkehrszeichens ab.


Der BGM rief zu Mitteilungen und Anfragen auf.
Der Ausschuss fragte an, ob es eine Handhabe dafür gebe, dass das sog. Rechtlerholz im Ortsteil Rottershausen, zumindest innerhalb eines Jahres, verpflichten abgefahren werden muss. Der BGM teilte mit, dass dies rechtlich problematisch sei, aber die Verwaltung mit der Prüfung des Anliegens beauftragt wird.

Datenstand vom 30.12.2020 08:27 Uhr