Datum: 10.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Wilhelm-Hegler-Halle - Gymnastikraum 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Vorstellung des Gemeindejugendpflegers, Herr Thomas Wedler
3 Antrag auf Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für Klassenzimmer
4 Beschaffung von CO2-Sensoren für Klassenzimmer
5 Sonderbudget Lehrerdienstgeräte
6 Beitragsersatz für Jan./Feb. 2021 - Entlastung der Eltern bei Kindergartenbeiträgen
7 Baurechtliche Angelegenheiten
7.1 Teil-Abbruch, Umbau Bestandsgebäude, Nutzungsänderung Scheune und Neubau einer Wohnanlage auf den Flurstücken 85 und 85/1 der Gemarkung Oerlenbach, Hauptstr. 21
7.2 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 284/1 der Gemarkung Oerlenbach, Oberer Kreuzweg 14
7.3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 686 der Gemarkung Rottershausen
7.4 Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken sowie Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Flurstück 279/10 der Gemarkung Oerlenbach, Bergstr. 13
7.5 Anbau eines Nebengebäudes auf dem Flurstück 581/41 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 19
8 Verlängerung Mieten und Pachten (einschl. Nebenkosten) ab 1.1.2021 für verschiedene Vereine in gemeindlichen Gebäuden
9 Kommunales Unternehmensrecht; Privatisierungsprüfung nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO
10 Bestimmung von Straßennamen für das Baugebiet "Thüringer Straße"
11 Schaffung von Neubaugebieten im Gemeindeteil Rottershausen
12 Behandlung der schriftlich eingegangenen Stellungnahmen zu der (abgesagten) Bürgerversammlung Rottershausen
13 Mitteilungen und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war.
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vorstellung des Gemeindejugendpflegers, Herr Thomas Wedler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 2

Sachverhalt

Der neue Jugendpfleger stellte sich vor.
Er umriss sein Arbeitsgebiet und warb um ein gutes Miteinander.

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für Klassenzimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 3

Sachverhalt

Es standen drei Luftreinigungsgeräte als Modelle zur Verfügung.
Bgm. Rogge stellte die Leistungsfähigkeit der Geräte vor. Die Darstellungen wurden von 2. Bgm. Keßler noch aus wissenschaftlicher Sicht ergänzt.
Herr Gemeinderat Wahler machte ergänzende Ausführungen zu seinem Antrag.
Bei der Regierung von Unterfranken wurde, um eine rechtzeitige Antragstellung zu wahren, bereits ein Förderantrag gestellt.
Der Gemeinderat beschließt jedoch auf die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten vorerst zu verzichten, da alle Schulräume ordentlich gelüftet werden können und die Klassenstärken gering sind. Auch die Schulleitung hatte eine Beschaffung als nicht zwingend notwendig dargestellt. Der vorsorglich gestellte Antrag wird zurückgezogen.  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Beschaffung von CO2-Sensoren für Klassenzimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für 25 Klassenzimmer der drei Schulen in Oerlenbach, Ebenhausen und Rottershausen sollen Co2-Sensoren beschafft werden.
Die Verwaltung hat drei Angebote hierfür eingeholt bei den Firmen:
- Driesen + Kern GmbH
- PCE Deutschland GmbH und
- Elektro Schneider
Günstigster Anbieter ist die Firma Driesen + Kern GmbH mit einem Angebotspreis von 2.941,38 € brutto inklusive Versandkosten.

Die Firma Driesen + Kern GmbH wird mit der Lieferung von 25 Co2-Sensoren für die Schulen gemäß Angebotspreis in Höhe von 2.941,38 € beauftragt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Sonderbudget Lehrerdienstgeräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Gemäß persönlicher Vorsprache von Herrn Rektor Ulrich Müller bei Herrn Rost am 25.01.2021 sollen im Rahmen des Sonderbudget Lehrerdienstgeräte für die Schulen der Gemeinde Oerlenbach Laptops beschafft werden.
Der Zuschuss pro Gerät beträgt gemäß der Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) 750,- € und eine Verwaltungskostenpauschale von 250,- € pro Gerät. Die Gemeinde Oerlenbach kann laut Förderrichtlinie maximal 14 Lehrerdienstgeräte beschaffen.
Für die Anschaffungen gibt es einen Zuschuss in Höhe von 10.500,- € und für Verwaltungskosten entsprechend 3.500,- €.
Die Verwaltung schlägt vor, 14 Laptops nach der Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) zu beschaffen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) 14 Lehrerdienstgeräte zu beschaffen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) 14 Lehrerdienstgeräte zu beschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Beitragsersatz für Jan./Feb. 2021 - Entlastung der Eltern bei Kindergartenbeiträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 6

Sachverhalt

Beitragsersatz für die Monate Januar 2021 und Februar 2021

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.
Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich der Beitragsersatz an dem bereits bekannten Verfahren der Monate April bis Juni 2020. Zur Umsetzung wird, wie im letzten Jahr, eine Förderrichtlinie veröffentlicht. In Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden übernehmen die Kommunen 30 Prozent der im Folgenden dargestellten Beträge.
Folgende Eckpunkte sind vorgesehen:
Der Beitragsersatz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 für die Monate Januar 2021 und Februar 2021 und ist ein Angebot an die Träger der Kindertagesbetreuung.
Der Beitragsersatz beträgt für
  • Krippenkinder: 60 Euro
  • Kindergartenkinder: 15 Euro
  • Schulkinder: 30 Euro

Der Gemeinderat beschließt den Beitragsersatz für Krippen-, Kindergarten- und Schulkinder entsprechend der vorstehend genannten Sätze zu gewähren.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Teil-Abbruch, Umbau Bestandsgebäude, Nutzungsänderung Scheune und Neubau einer Wohnanlage auf den Flurstücken 85 und 85/1 der Gemarkung Oerlenbach, Hauptstr. 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Zum Bauvorhaben „Teil-Abbruch, Umbau Bestandsgebäude, Nutzungsänderung Scheune und Neubau einer Single- und Seniorenwohnanlage auf den Flurstücken 85 und 85/1 der Gemarkung Oerlenbach“ ist bei der Gemeinde Oerlenbach am 20.01.2021 ein Bau-Änderungsantrag eingegangen. Die Antragsteller haben der Gemeinde Oerlenbach am 14.01.2021 per E-Mail mitgeteilt, dass sich gegenüber dem bisherigen Bauantrag, zu dem der Gemeinderat am 05.08.2020 einen Beschluss gefasst hat, folgende wesentlichen Änderungen ergeben haben:
- der Personenkreis, der infrage kommenden Mieter wurde von selbstständigen Senioren erweitert auf Angestellte, Arbeiter und Singles jeden Alters.
- es werden 13 statt 12 Parkplätze ausgewiesen. Davon auch 1 behindertengerechter Parkplatz.
- Im Treppenhaus ist ein Etagenlift vorgesehen, um auch mit Rollstuhl oder Rollator bequem in den ersten Stock zu gelangen.
- Jedes Apartment erhält einen eigenen zusätzlichen Abstellraum im Nebengebäude.
Gemäß der Satzung der Gemeinde Oerlenbach über Stellplätze und Garagen vom 08.06.1993 sind 18 Stellplätze für dieses Bauvorhaben erforderlich (12 Wohneinheiten x 1,5 Stellplätze/Wohneinheit = 18 Stellplätze). Da es sich hier um 12 sogenannte Single-Wohnungen handelt, ist die Gemeinde Oerlenbach abweichend von dieser Satzung damit einverstanden, dass für dieses Bauvorhaben nur 13 Stellplätze auf dem Baugrundstück errichtet werden. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.2. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 284/1 der Gemarkung Oerlenbach, Oberer Kreuzweg 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 284/1 der Gemarkung Oerlenbach. Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Wohnhaus Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Traufhöhe und hinsichtlich der Höhe des Kniestockes. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 686 der Gemarkung Rottershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö beschließend 7.3

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt den Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Austragshaus mit Doppelgarage auf dem Flurstück 686 der Gemarkung Rottershausen. Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem im Außenbereich liegenden Bauvorhaben wird erteilt, soweit dieses Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ist und soweit sich dieses Bauvorhaben auf ein mögliches, nördlich des vorgenannten Flurstückes 686 gelegenes Baugebiet nicht nachteilig auswirkt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

7.4. Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken sowie Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Flurstück 279/10 der Gemarkung Oerlenbach, Bergstr. 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö beschließend 7.4

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen den Dachgeschossausbau des auf dem Flurstück 279/10 der Gemarkung Oerlenbach stehenden Wohnhauses Bergstr. 13 sowie die Errichtung von zwei Dachgauben auf diesem Wohnhaus. Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Wohnhaus die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Geschossigkeit und hinsichtlich der Gaubenbreite. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.5. Anbau eines Nebengebäudes auf dem Flurstück 581/41 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 7.5

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen den Anbau eines Nebengebäudes an die auf dem Flurstück 581/41 der Gemarkung Eltingshausen stehende Doppelgarage. Falls für den vorgenannten Anbau hinsichtlich der Dachform und der Dachneigung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat diese Befreiungen. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Verlängerung Mieten und Pachten (einschl. Nebenkosten) ab 1.1.2021 für verschiedene Vereine in gemeindlichen Gebäuden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 8

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 09.06.2020 hat der Gemeinderat den örtlichen Vereinen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, die Mieten und Nebenkosten für die gemeindlichen Vereinsheime zeitlich befristet erlassen.
Zwischenzeitlich liegen Folgeanträge vor so z.B. vom MGV Ebenhausen und vom Musikverein Oerlenbach
Der Gemeinderat beschließt nunmehr die Mieten und Nebenkosten beginnend ab 01.01.2021 für ein weiteres halbes Jahr zu erlassen. Betroffen sind die Vereine, die im alten Rathaus Ebenhausen, im Heimatmuseum sowie im Musikerheim in Oerlenbach (ggf. auch in Rottershausen) untergebracht sind und einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Kommunales Unternehmensrecht; Privatisierungsprüfung nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 9

Sachverhalt

Gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) sollen Gemeinden Aufgaben dahingehend untersuchen, ob diese ggf. auf private Dritte übertragen werden können (Privatisierungsklausel). Mit Änderung der Vollzugsbekanntmachung zum kommunalen Unternehmensrecht im Jahre 2009 wurde festgelegt, diese Prüfung mindestens alle 5 Jahre durchzuführen und das Ergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Gemeinde Oerlenbach hat insbesondere folgende Aufgaben an Dritte übertragen:
- Schülerbeförderung (GWK)
- Pflege gemeindlicher Grünanlagen (Dominikus-Werk)
- Reinigung der Straßeneinläufe (Sinkkästen) im Zuge der Straßenentwässerung
- Wartungs- und Reparaturleistungen an gemeindlichen Fahrzeugen
- Wartung der Straßenbeleuchtung
- Betrieb der Hackschnitzel-Heizungsanlage für Schule, Rathaus, Kindergarten und Seniorenheim
- Holzeinschläge / Holzrücken im Gemeindewald
- Verpflegung Mittagsbetreuung in der offenen Ganztagsschule
- Wartungs- und Reparaturarbeiten an gemeindlichen Liegenschaften und Straßen / Wege
- EDV-Netzwerk   -  Komuna Rechennetz / AKDB
Im Übrigen wird seitens der Gemeinde sowohl bei wiederkehrenden Aufgaben als auch bei Bedarfsaufgaben regelmäßig abgewogen, inwieweit es wirtschaftlich sinnvoll ist, private Dritte mit entsprechenden Leistungen zu beauftragen.
Das gilt insbesondere für den Aufgabenbereich des Bauhofs, der in seiner Funktion und mit seinen laufenden Aufgaben eine zwingende und unersetzliche Einrichtung darstellt.
Des Weiteren wird festgestellt, dass von der Gemeinde die wesentlichen technischen Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Stromversorgung bereits an Dritte (Zweckverbände, Energieversorger) übertragen wurden und damit in diesen Aufgabenfeldern keine weiteren übertragbaren Arbeiten anfallen.
Der Gemeinderat stellt fest, dass in gebotenem Maß Aufgaben an Dritte übertragen worden sind. Weitere Bereiche zur Übertragung von gemeindlichen Arbeiten sind zurzeit nicht erkennbar bzw. nicht sinnvoll.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Bestimmung von Straßennamen für das Baugebiet "Thüringer Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 10

Sachverhalt

Im Baugebiet „Thüringer Straße II“ liegen zwei Erschließungsstraßen, die einen neuen Namen brauchen.
Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen hierüber beraten.

zum Seitenanfang

11. Schaffung von Neubaugebieten im Gemeindeteil Rottershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 11

Sachverhalt

Gemeinderat und Ortsreferent Martin Greubel hat mehrfach vorgetragen, für den Ortsteil Rottershausen nach bebaubaren Grundstücken zu suchen.
Der Flächennutzungsplan sieht Entwicklungsmöglichkeiten in der Birkenstraße sowie in der Zeile hinter der Ortsstraße Am Weinberg vor.
Weitere Möglichkeiten werden bei Bedarf geprüft. 

zum Seitenanfang

12. Behandlung der schriftlich eingegangenen Stellungnahmen zu der (abgesagten) Bürgerversammlung Rottershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 12

Sachverhalt

  1. Behinderung durch parkende Autos in Höhe der Kirchgassenausfahrt – Frau Irmgard Seufert
Bei der Ausfahrt aus der Kirchgasse in die Obere Dorfstraße ist zuerst ein Gehweg vorgelagert. Erst dann kommt die Straße. Selbst wenn auf der gegenüberliegenden Seite geparkt wird (auf dem dafür vorgesehenen gepflasterten Randtreifen), ist die Straße noch ausreichend breit genug, um abbiegen zu können.
Beachtet man noch den verkehrsberuhigten Bereich (30 km/h), in dem sich die örtliche Situation befindet sowie den fast ausschließlich stattfindenden Verkehr der Ortsansässigen (geringfügig), so ist ein Parkverbot auf der der Einmündung gegenüberliegenden Seite   nicht notwendig.

  1. Bienen- und Insektenschutz – Herr Matthias Seufert
Bemängelt wird das Mähen sämtlicher Flur- und Ortsrandwege bereits ab Mitte Juni. Dies sollte z.B. erst im September geschehen, wenn vieles abgeblüht ist.
Der Gemeinderat stellt fest, dass der Gedanke an sich richtig ist. Bei manchen Wegen wird es wegen der Verkehrssicherheit nicht immer gehen, jedoch sollte der Bauhof ein Konzept entwickeln, das auf eine deutliche Reduzierung des Mähens der Flur- und Ortsrandwege in allen Ortsteilen abzielt.
Ein gesamtheitliches Konzept zu b) wird in der nächsten  Natur- und Umweltausschusssitzung beraten.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 13

Sachverhalt

  1. Die Förderung nach dem Kommunalinvestitionsprogramm – Schule (KIP-S) für die Schule Rottershausen beträgt insgesamt 705.000 €
  2. Die Projekte „Thüringer Str. II“ und „Gewerbegebiet A71“ belaufen sich auf über 1 Mio. € und sind in der am 24. März 2021 stattfindenden Verbandsversammlung als TOP zu behandeln.
  3. Der Boden im hinteren Raum am Jugendzentrum Ebenhausen wird gefliest.
  4. Der Sonnenschutz über der Besuchertribüne der Wilhelm-Hegler-Halle wurde aufgebracht.
  5. Das Rathaus-Service-Portal wird voraussichtlich ab März benutzbar sein.

Datenstand vom 06.04.2021 09:34 Uhr