Datum: 10.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Wilhelm-Hegler-Halle - Gymnastikraum 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bericht aus dem Bauhof / Konzeptentwicklung zum Thema "Unterstützung der Artenvielfalt"
3 Baurechtliche Angelegenheiten
3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 175 der Gemarkung Rottershausen, Ratherstr. 4
3.2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Lager-/Fahrzeughalle auf dem Flurstück 561 der Gemarkung Ebenhausen als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BAuGB
3.3 Neubau einer Garage auf dem Flurstück 354/6 der Gemarkung Ebenhausen, Bahnhofstr. 23
3.4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit bestehendem Carport auf dem Flurstück 268/1 der Gemarkung Ebenhausen, Forststr. 17
4 Energiereduzierung in gemeindlichen Liegenschaften
5 Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Liegenschaften
6 Höchstspanungsleitung Brunsbüttel – Großgartach (Vorhaben 3) und Wilster – Bergrheinfeld (Vorhaben 4);
7 Durchführung von Bündelausschreibungen für die kommunale Strombeschaffung in Bayern (2023 – 2025)
8 Bestimmung von Straßennamen für das Baugebiet „Thüringer Straße„ GT. Eltingshausen
9 E-Bike-Ladestationen
10 Freizeitaktivitäten (Mountainbiken) im Ebenhäuser Wald - Gestattungsvertrag
11 Beitragsersatz für März 2021 - Entlastung der Eltern bei Kindergartenbeiträgen
12 Sportlerehrung
13 Kulturehrenbrief des Landkreis
14 Mitteilungen und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö 1

Sachverhalt

Der 2. Bürgermeister, Benedikt Kessler, eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war.
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung, die per E-Mail verschickt worden war, wird wie folgt ergänzt:
TOP 11 - Schaffung von Neubaugebieten im Gemeindeteil Rottershausen
Gemeinderat und Ortsreferent Martin Greubel beantragt  hat mehrfach vorgetragen, für den Ortsteil Rottershausen nach bebaubaren Grundstücken zu suchen.
Der Flächennutzungsplan sieht Entwicklungsmöglichkeiten in der Birkenstraße sowie in der Zeile hinter der Ortsstraße Am Weinberg vor.
Weitere Möglichkeiten werden bei Bedarf geprüft.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift mit den vorgetragenen Änderungen wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift mit den vorgetragenen Änderungen wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bericht aus dem Bauhof / Konzeptentwicklung zum Thema "Unterstützung der Artenvielfalt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Herr Michael Schmitt legte aktuelle Informationen aus dem gemeindlichen Bauhof vor.
Er berichtet über die Tätigkeiten aus 2020 sowie über die geplanten Maßnahmen 2021.
Des Weiteren fügte er eine Reihe von Überlegungen zur künftigen Bewirtschaftung der Grünflächen einschließlich Gräben und Feldwege an (Artenschutz, Schnitthäufigkeit).
Bauhofleiter Michael Schmitt erläuterte kurz den Frostschaden am Bauhof.
Die FFW Oerlenbach hat die Tore im Bauhof bei starken Minusgraden unbeabsichtigt (Zusammentreffen mehrerer unglücklicher Umstände) offen gelassen, dadurch sind Schäden entstanden. Ein Antrag bei der Versicherung ist bereits gestellt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 175 der Gemarkung Rottershausen, Ratherstr. 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 175 der Gemarkung Rottershausen.
Nachbarunterschriften: vollständig

Vorgaben im Bebauungsplan / beantragt
Dachform: Satteldach / Flachdach
Dachneigung: 28° bis 32° / Flachdach
Art der Dacheindeckung: Dachziegel / Flachdach
Wandhöhe: max. 6,50 m / 7,36 m (Ansicht Süd: 1,11 m + 6,25 m = 7,36 m, siehe Abstandsfläche A 16.2); 6,55 m (Ansicht Süd: 0,30 m + 6,25 m = 6,55 m, siehe Abstandsfläche 14.1)
Baugrenzen: festgelegt / Baugrenzen sind überschritten
Länge der Garage an der Grundstücksgrenze: 8 m / 8,49 m

Bauvorhaben:
     
 

Bilder Umgebung:
           
Luftbild:
 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass sich das geplante Vorhaben nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt für das vorgenannte Wohnhaus den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung, der Wandhöhe und der Überschreitung der Baugrenze zu.

Beschluss 2
Der Gemeinderat stimmt für die vorgenannte Garage den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Länge der Garage an der Grundstücksgrenze und der Überschreitung der Baugrenze zu.

Beschluss 1

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

3.2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Lager-/Fahrzeughalle auf dem Flurstück 561 der Gemarkung Ebenhausen als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BAuGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Nachbarunterschriften = vollständig
Der Antragsteller stellt einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Lager-/Fahrzeughalle auf dem Flurstück 561 der Gemarkung Ebenhausen.
 Zu diesem Bauvorhaben wurde am13.01.2021 folgender Gemeinderatsbeschluss gefasst:
Der Gemeinderat stimmt diesem im Außenbereich liegendem Bauvorhaben vorbehaltlich des Vorliegens einer Privilegierung nach § 35 BauGB zu.

Das Landratsamt Bad Kissingen hat nun der Gemeinde Oerlenbach am 01.03.2021 per E-Mail mitgeteilt, dass von Seiten der Fachbereiche Naturschutz und Immissionsschutz keine Einwendungen gegen das geplante Bauvorhaben erfolgen und dass der Fachbereich Naturschutz als Ausgleich die Pflanzung von 5 Laubbäumen fordere. Es hat der Gemeinde Oerlenbach in dieser E-Mail auch mitgeteilt, dass das Landratsamt Bad Kissingen unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde Oerlenbach ihr Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben erteilt, es als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigen würde.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt diesem im Außenbereich liegendem Bauvorhaben unter den Bedingungen, dass die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und dass diese Halle nicht gewerblich genutzt wird, als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3.3. Neubau einer Garage auf dem Flurstück 354/6 der Gemarkung Ebenhausen, Bahnhofstr. 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt den Neubau einer Garage auf dem Flurstück 354/6 der Gemarkung Ebenhausen.
        
Vorgaben im Bebauungsplan / beantragt
Dachform: Satteldach / Pultdach
Dachneigung: wie Wohnhaus /
Art der Dacheindeckung: Dachziegel oder Betondachsteine / Sandwichplatten
Garagenstandort: zwingend vorgegeben / abweichender Standort
Baugrenzen: festgelegt / außerhalb der überbaubaren Fläche

Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für diese Garage Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Art der Dacheindeckung, der Dachneigung, des Standortes dieser Garage und der Überschreitung der Baugrenze. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit bestehendem Carport auf dem Flurstück 268/1 der Gemarkung Ebenhausen, Forststr. 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Die Antragstellerin beantragt den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit bestehendem Carport auf dem Flurstück 268/1 der Gemarkung Ebenhausen.

   
 
Nachbarunterschriften: vollständig
Innenbereich ohne B-Plan

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Die Antragsstellerin soll auf die Sanierung der Straße 2022 hingewiesen werden.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Energiereduzierung in gemeindlichen Liegenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö 4

Sachverhalt

2. Bgm. Benedikt Kessler stellt seine Ergebnisse  der Auswertung zum Energieverbrauch folgender Liegenschaften vor:  

Schule Ebenhausen - Turnhalle Ebenhausen - Schule Rottershausen - Turnhalle Rottershausen

Ergebnis der Auswertung :

Turnhallen
Geringe Grundlast (Momentanverbrauch ~ 3% Spitzenlast Sommer (130W), ~20% Spitzenlast Winter (1kW))
Anteil am Gesamtenergieverbrauch ~ 45%
Hoher Spitzenverbrauch (Momentanverbrauch bis ~6kW)
Anteil am Gesamtenergieverbrauch ~ 55%

Grundlast:
Notausgangsbeleuchtungen (Glühbirne, Röhre), Pumpen (Standartpumpen)
Spitzenlast:
Beleuchtungen (Leuchtstoffröhren, Halogenbeleuchtungen)

Empfehlung der Auswertung – Amortisationszeiten:

Grundlast
Notausgangsbeleuchtungen
Glühbirne Ersatz durch LED, Amortisation 4 Monate (Kosten Leuchtmittel 3€)
Leuchtstoffröhre durch LED, Amortisation 2 Jahre (Kosten Leuchtmittel 7€)
Pumpen (Standartpumpen)
Einsatz von Hocheffizienzpumpen, Amortisation  4 – 6 Jahre (Kosten Einbau + Bauteil 450€ - 750€)
Spitzenlast
Beleuchtungen (Leuchtstoffröhren, Halogenbeleuchtungen)
Leuchtstoffröhren durch LED – Leuchtstoffröhren, Amortisation 1,5 Jahre (Kosten Leuchtmittel ~15€)

Schule Rottershausen (3 Klassen)
Geringe Grundlast
(Momentanverbrauch ~1,7% Spitzenlast Sommer (60W), ~15% Spitzenlast Winter (400W))
Anteil am Gesamtenergieverbrauch ~ 35%
Hoher Spitzenverbrauch (Momentanverbrauch bis ~2,5kW)
Anteil am Gesamtenergieverbrauch ~ 65%

Schule Ebenhausen (5 Klassen) (4 Klassenräume auf LED – umgerüstet)
Grundlast
(Momentanverbrauch ~33% Spitzenlast Sommer (790W), ~45% Spitzenlast Winter (1140W))
Anteil am Gesamtenergieverbrauch ~ 78%
Hoher Spitzenverbrauch (Momentanverbrauch bis ~2,5kW)
Anteil am Gesamtenergieverbrauch ~ 22%

Grundlast
Pumpen (Standartpumpen), Breitbandnetzversorgung (Ebenhausen)
Spitzenlast
Beleuchtungen
Leuchtstoffröhren (Rottershausen alle Klassenzimmer)
Leuchtstoffröhren (Ebenhausen 2 Klassenzimmer)
Leuchtstoffröhren, Glühbirnen (Flure, Einzelleuchten, Außenleuchten)

Empfehlung der Auswertung – Amortisationszeiten:

Grundlast
Pumpen (Standartpumpen), Einsatz von Hocheffizienzpumpen, Amortisation  4 – 6 Jahre (Kosten Einbau + Bauteil 450€ - 750€)
Spitzenlast
Beleuchtungen Rottershausen
Ausstattung der Schule Rottershausen im Rahmen der Sanierung mit LED – Beleuchtungen
Austausch von Leuchtmittel der nicht von der Sanierung betroffenen Bereiche durch Retrofits
Beleuchtungen Ebenhausen
Umrüstung der verbliebenen 2 Klassen auf Leuchtstoffröhren (Amortisation ca. 2,5 Jahre)
Austausch von Leuchtmitteln mit längerer Nutzung durch Retrofits

Grundsätzliche Empfehlung:
Der Spitzenverbrauch sollte möglichst reduziert werden, da dadurch die Rentabilität einer Photovoltaikanlage deutlich gesteigert wird.
Es muss weniger Energie zwischengespeichert werden
Weniger Bezug an Strom über den Netzanbieter
Bei Defekt herkömmlicher Leuchtmittel, Austausch gegen energieeffizientere Leuchtmittel

Die Kosten für die Lampenauswechslungen belaufen sich auf ca. 5.000,-- €.
Die Kosten für den Einsatz von Hocheffizienzpumpen belaufen sich auf ca. 6.000 – 7.000,-- €.

Die Vorschläge und Auswirkungen wurden im Ausschuss ausgiebig diskutiert.
Es soll überprüft werden, in wie weit unser Hausmeister die Pumpen auswechseln kann.

Beschluss Ausschuss:
Der Ausschuss schlägt einstimmig vor, den Empfehlungen des 2. Bgm. Benedikt Kessler zu folgen und die Beleuchtung sowie die Pumpen auszuwechseln.

Beschlussvorschlag

Die Beleuchtung sowie die Pumpen sollen ausgewechselt werden.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Liegenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö 5

Sachverhalt

In der Ausschusssitzung wurde umfassend über die Möglichkeit zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden diskutiert. Einig war man sich, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht wünschenswert sind.

Da es Sinn macht, sich vorab unabhängig von Anbietern beraten zu lassen, ist der Ausschuss der Meinung, dass man mehrere Energieberater zur Abgabe eines Beratungsangebotes auffordern sollte.

Folgende Gebäude sollen überprüft werden:

Hegler Halle, Bauhof, Schule Ebenhausen, Schule Oerlenbach

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung soll mehrere unabhängige Energieberater zur Abgabe eines Beratungsangebotes für die gemeindlichen Liegenschaften auffordern.  Das Ergebnis ist dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Höchstspanungsleitung Brunsbüttel – Großgartach (Vorhaben 3) und Wilster – Bergrheinfeld (Vorhaben 4);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

In Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.01.2021 zu der Suedlink-Trassenführung (Trassenverlauf TKS 461), der die zwischen Oerlenbach und Ebenhausen in westlicher Richtung abknickende Leitung behandelt hat, verläuft die Höchstspannungsleitung Wilster – Bergrheinfeld (Vorhaben 4) nunmehr in südlicher Richtung in der Gemarkung Pfersdorf weiter.
Eine Ergänzung der Stellungnahme ist daher nicht erforderlich.

Beschluss

Kein Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Durchführung von Bündelausschreibungen für die kommunale Strombeschaffung in Bayern (2023 – 2025)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Stromlieferungsverträge 2023 – 2025 müssen neu ausgeschrieben werden.

Beschluss vom 12.12.2017
Der Gemeinderat legt fest, dass im Rahmen der Bündelausschreibung 100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote ausgeschrieben werden soll.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat legt fest, dass im Rahmen der Bündelausschreibung 100 %  Ökostrom ohne Neuanlagenquote ausgeschrieben werden soll.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bestimmung von Straßennamen für das Baugebiet „Thüringer Straße„ GT. Eltingshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Folgende Straßennahmen wurden bisher vorgeschlagen: Callaweg u. Lilienweg

Weitere Vorschläge:
Am Gries (für die obere Straße des Baugebietes)
Asternweg (für die untere Straße des Baugebietes)


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat legt für die Straßen im Neubaugebiet „Thüringer Straße II“ folgende Straßennamen fest:
Am Gries (für die obere Straße des Baugebietes)
Asternweg (für die untere Straße des Baugebietes)

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

9. E-Bike-Ladestationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö 9

Sachverhalt

Auf Nachfrage stellt das Bayernwerk der Gemeinde Oerlenbach in ca. 6 Wochen vorläufig eine Fahrradladestation zur Verfügung.
Das Bayernwerk schlägt vor, die Ladestation am Rathaus Oerlenbach zu installieren.

Beschlussvorschlag

Die Ladestation wird am Rathaus Oerlenbach installiert.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Freizeitaktivitäten (Mountainbiken) im Ebenhäuser Wald - Gestattungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö vorberatend 10

Sachverhalt

Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Oerlenbach (als Waldbesitzer) und dem
TSV Ebenhausen, im folgenden „Berechtigter“ genannt.

§ 1  Vertragsgegenstand
  1. Dem Berechtigten wird zur Ausübung der Fahrraddisziplin „Mountain-Biking“ die Nutzung eines Teilbereiches des Gemeindewaldbestandes im Bereich „Rothschlag“ zwischen der Forststraße und dem Baugebiet Rothschlag gestattet.
  2. Der Waldbesitzer kann die eingeräumte Mitbenutzung aus forst- oder jagdlichen Gründen jederzeit vorübergehend einschränken. Ein dauernder Zugang kann nicht garantiert werden.
  3. Der Waldbesitzer kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn es im Zusammenhang mit der Mitbenutzung zu erheblichen Verstößen gegen diese Gestattung oder gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der forst-, naturschutz-, jagd-, abfall- oder immissionsschutzrechtlichen Vorschriften kommt.

§ 2  Fahren auf Waldwegen
Dem Betreuungspersonal und den Benutzern ist im Rahmen der Zweckbestimmung gemäß § 1 Abs. 1 das Fahren auf dem Waldweg auf eigene Gefahr gestattet.

§ 3 Verhaltensregeln
  1. Betreuungspersonal und Benutzer dürfen durch ihr Verhalten den Wald nicht gefährden, beschädigen oder verunreinigen und weder Pflanzen mutwillig beschädigen noch Tiere mutwillig stören.
  2. Der Forst- und Jagdbetrieb darf nicht gestört werden.
  3. Der Berechtigte macht vor Beginn der Nutzung alle Nutzer auf die waldtypischen Gefahren aufmerksam.
  4. Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Schutz des Waldes, der Umwelt sowie der Jagd bleiben unberührt.

§ 4 Haftung
  1. Das Betreten des Waldes erfolgt für alle Beteiligten (Betreuungspersonal, Benutzer) auf eigene Gefahr. Eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Der Waldbesitzer und die von ihm beauftragten Personen übernehmen keine Haftung für Schäden an Sachen, die sich im Zusammenhang mit der Mitbenutzung des Waldes oder durch forstbetriebliche Maßnahmen ergeben, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde.
Der Berechtigte stellt insofern den Waldbesitzer von Ansprüchen Dritter einschließlich der Prozesskosten frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages geltend gemacht werden.  
  1. Der Berechtigte haftet für Schäden aller Art, die sich durch die Nutzung ergeben.
  2. Der Berechtigte weist zur Abdeckung von Schadensersatzansprüchen dem Waldbesitzer bei Beginn der Nutzung den Abschluss einer Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens einer Million Euro nach. Sofern die gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 a) SGB VII als nicht ausreichend erachtet wird, wird der Abschluss einer Unfallversicherung zur Abdeckung von Eigenschäden empfohlen.

§ 5  Sonstige Bestimmungen
  1. Der Waldbesitzer und der Berechtigte sichern sich laufende gegenseitige Informationen über alle Ereignisse, die für die Benutzung von Bedeutung sind, zu.
  2. Jegliche Errichtung von baulichen Anlagen im Wald wird ausgeschlossen.
  3. Altholz kann als Baumaterial für kleinere nicht gefährdende Einrichtungen verwendet werden. Waldwege sich jedoch freizuhalten. Die Anlagen sind jeweils nach Beendigung des Vertrags oder auf Anweisung des Waldbesitzers zurückzubauen.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser Gestattung bedürfen der Schriftform.

Für den Berechtigten                                                Für den Waldbesitzer
______________________________                        ___________________________
Ort, Datum                                                        Ort, Datum
______________________________                        ___________________________
Unterschrift                                                        Unterschrift

Beschlussvorschlag

Dem Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Oerlenbach und dem TSV Ebenhausen wird wie im Sachverhalt dargestellt zugestimmt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Beitragsersatz für März 2021 - Entlastung der Eltern bei Kindergartenbeiträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö 11

Sachverhalt

Beitragsersatz für die Monate März 2021

Die Staatsregierung hat eine Verlängerung der Entlastung von Eltern mit Kindern in der Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung beschlossen. Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht in die Kitas und Mittagsbetreuungen bringen, leisten einen erheblichen Beitrag zum Infektionsschutz. Damit echte Wahlfreiheit besteht, werden wie schon im Januar und Februar auch im März 2021 die Elternbeiträge ersetzt, wenn die Kinder(not)Betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wird. Die Pauschalbeträge orientieren sich weiterhin an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge (Krippe 300 Euro, Kindergarten 50 Euro, Hort 100 Euro, Kindertagespflege 200 Euro, Mittagsbetreuung bis ca. 14 Uhr 68 Euro, Mittagsbetreuung bis spät. 16 Uhr 110 Euro). Dieser Beitragsersatz wird zu 30 Prozent von den Kommunen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern übernommen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Beitragsersatz für Krippen-, Kindergarten- und Schulkinder entsprechend der vorstehend genannten Sätze auch für den Monat März zu gewähren.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Sportlerehrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö 12

Sachverhalt

Auch 2020 gab es trotz Corona erfolgreiche Sportler und Funktionäre welche zu Ehren sind.

Auf Grund der Pandemie schlägt die Verwaltung vor, die Ehrungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wenn die Möglichkeit von entsprechenden Zusammenkünften wieder gegeben ist, werden wir den Gemeinderat entsprechend informieren.

Beschlussvorschlag

Der Sportlerehrung mit Ehrung der Funktionär wird verschoben. Bei nur drei Sportlern, wird auf die Wahl zum/zur Sportler/in des Jahres aus grundsätzlicher Erwägung heraus verzichtet.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Kulturehrenbrief des Landkreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Seitens der Gemeinde sollte aktuell kein Vorschlag eingereicht werden.

Beschlussvorschlag

Seitens der Gemeinde wird aktuell kein Vorschlag eingereicht.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö 14

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt folgendes mit:

Kindergarten Ebenhausen
Der Kindergarten Ebenhausen erhält die Förderung als „Sprachkindergarten“.

Kindergarten Ebenhausen
Der 2. Bgm. Benedikt Kessler gab einen kurzen Überblick über den Baufortschritt in der Kita Ebenhausen.

Bauarbeiten in Eltingshausen
Die RMG führt in den nächsten Tagen Bauarbeiten in folgenden Straßen durch:
Sudetenstraße
Am Hohstatt
Am Tiefen Graben


Aus dem Gemeinderat:
GR Martin Greubel fragt zur Ramadama-Aktion nach. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Aktion vorerst verschoben wird.
GR Matthias Wetterich weist auf die starken Verunreinigungen bei der Autobahnabfahrt hin.
GRin Karin Haut möchte wissen, wie die Corona-Hilfsleistungen der Gemeinde bei der Bevölkerung ankommen. Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung berichten.  

Datenstand vom 08.04.2021 11:35 Uhr