Datum: 10.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Wilhelm-Hegler-Halle - Gymnastikraum 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der 2. Bürgermeister, Benedikt Kessler, eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war.
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung, die per E-Mail verschickt worden war, wird wie folgt ergänzt:
TOP 11 - Schaffung von Neubaugebieten im Gemeindeteil Rottershausen
Gemeinderat und Ortsreferent Martin Greubel beantragt hat mehrfach vorgetragen, für den Ortsteil Rottershausen nach bebaubaren Grundstücken zu suchen.
Der Flächennutzungsplan sieht Entwicklungsmöglichkeiten in der Birkenstraße sowie in der Zeile hinter der Ortsstraße Am Weinberg vor.
Weitere Möglichkeiten werden bei Bedarf geprüft.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift mit den vorgetragenen Änderungen wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift mit den vorgetragenen Änderungen wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Bericht aus dem Bauhof / Konzeptentwicklung zum Thema "Unterstützung der Artenvielfalt"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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2 |
Sachverhalt
Herr Michael Schmitt legte aktuelle Informationen aus dem gemeindlichen Bauhof vor.
Er berichtet über die Tätigkeiten aus 2020 sowie über die geplanten Maßnahmen 2021.
Des Weiteren fügte er eine Reihe von Überlegungen zur künftigen Bewirtschaftung der Grünflächen einschließlich Gräben und Feldwege an (Artenschutz, Schnitthäufigkeit).
Bauhofleiter Michael Schmitt erläuterte kurz den Frostschaden am Bauhof.
Die FFW Oerlenbach hat die Tore im Bauhof bei starken Minusgraden unbeabsichtigt (Zusammentreffen mehrerer unglücklicher Umstände) offen gelassen, dadurch sind Schäden entstanden. Ein Antrag bei der Versicherung ist bereits gestellt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Baurechtliche Angelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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3 |
zum Seitenanfang
3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 175 der Gemarkung Rottershausen, Ratherstr. 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt
Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 175 der Gemarkung Rottershausen.
Nachbarunterschriften: vollständig
Vorgaben im Bebauungsplan / beantragt
Dachform: Satteldach / Flachdach
Dachneigung: 28° bis 32° / Flachdach
Art der Dacheindeckung: Dachziegel / Flachdach
Wandhöhe: max. 6,50 m / 7,36 m (Ansicht Süd: 1,11 m + 6,25 m = 7,36 m, siehe Abstandsfläche A 16.2); 6,55 m (Ansicht Süd: 0,30 m + 6,25 m = 6,55 m, siehe Abstandsfläche 14.1)
Baugrenzen: festgelegt / Baugrenzen sind überschritten
Länge der Garage an der Grundstücksgrenze: 8 m / 8,49 m
Bauvorhaben:
Luftbild:
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass sich das geplante Vorhaben nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt für das vorgenannte Wohnhaus den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung, der Wandhöhe und der Überschreitung der Baugrenze zu.
Beschluss 2
Der Gemeinderat stimmt für die vorgenannte Garage den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Länge der Garage an der Grundstücksgrenze und der Überschreitung der Baugrenze zu.
Beschluss 1
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4
Beschluss 2
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
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3.2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Lager-/Fahrzeughalle auf dem Flurstück 561 der Gemarkung Ebenhausen als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BAuGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt
Nachbarunterschriften = vollständig
Der Antragsteller stellt einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Lager-/Fahrzeughalle auf dem Flurstück 561 der Gemarkung Ebenhausen.
Zu diesem Bauvorhaben wurde am13.01.2021 folgender Gemeinderatsbeschluss gefasst:
Der Gemeinderat stimmt diesem im Außenbereich liegendem Bauvorhaben vorbehaltlich des Vorliegens einer Privilegierung nach § 35 BauGB zu.
Das Landratsamt Bad Kissingen hat nun der Gemeinde Oerlenbach am 01.03.2021 per E-Mail mitgeteilt, dass von Seiten der Fachbereiche Naturschutz und Immissionsschutz keine Einwendungen gegen das geplante Bauvorhaben erfolgen und dass der Fachbereich Naturschutz als Ausgleich die Pflanzung von 5 Laubbäumen fordere. Es hat der Gemeinde Oerlenbach in dieser E-Mail auch mitgeteilt, dass das Landratsamt Bad Kissingen unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde Oerlenbach ihr Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben erteilt, es als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigen würde.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt diesem im Außenbereich liegendem Bauvorhaben unter den Bedingungen, dass die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und dass diese Halle nicht gewerblich genutzt wird, als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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3.3. Neubau einer Garage auf dem Flurstück 354/6 der Gemarkung Ebenhausen, Bahnhofstr. 23
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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beschließend
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3.3 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt den Neubau einer Garage auf dem Flurstück 354/6 der Gemarkung Ebenhausen.
Vorgaben im Bebauungsplan / beantragt
Dachform: Satteldach / Pultdach
Dachneigung: wie Wohnhaus / 6°
Art der Dacheindeckung: Dachziegel oder Betondachsteine / Sandwichplatten
Garagenstandort: zwingend vorgegeben / abweichender Standort
Baugrenzen: festgelegt / außerhalb der überbaubaren Fläche
Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt für diese Garage Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Art der Dacheindeckung, der Dachneigung, des Standortes dieser Garage und der Überschreitung der Baugrenze. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3.4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit bestehendem Carport auf dem Flurstück 268/1 der Gemarkung Ebenhausen, Forststr. 17
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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beschließend
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3.4 |
Sachverhalt
Die Antragstellerin beantragt den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit bestehendem Carport auf dem Flurstück 268/1 der Gemarkung Ebenhausen.
Nachbarunterschriften: vollständig
Innenbereich ohne B-Plan
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Die Antragsstellerin soll auf die Sanierung der Straße 2022 hingewiesen werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Energiereduzierung in gemeindlichen Liegenschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt
2. Bgm. Benedikt Kessler stellt seine Ergebnisse der Auswertung zum Energieverbrauch folgender Liegenschaften vor:
Schule Ebenhausen - Turnhalle Ebenhausen - Schule Rottershausen - Turnhalle Rottershausen
Ergebnis der Auswertung :
Turnhallen
Geringe Grundlast (Momentanverbrauch ~ 3% Spitzenlast Sommer (130W), ~20% Spitzenlast Winter (1kW))
Anteil am Gesamtenergieverbrauch ~ 45%
Hoher Spitzenverbrauch (Momentanverbrauch bis ~6kW)
Anteil am Gesamtenergieverbrauch ~ 55%
Grundlast:
Notausgangsbeleuchtungen (Glühbirne, Röhre), Pumpen (Standartpumpen)
Spitzenlast:
Beleuchtungen (Leuchtstoffröhren, Halogenbeleuchtungen)
Empfehlung der Auswertung – Amortisationszeiten:
Grundlast
Notausgangsbeleuchtungen
Glühbirne Ersatz durch LED, Amortisation 4 Monate (Kosten Leuchtmittel 3€)
Leuchtstoffröhre durch LED, Amortisation 2 Jahre (Kosten Leuchtmittel 7€)
Pumpen (Standartpumpen)
Einsatz von Hocheffizienzpumpen, Amortisation 4 – 6 Jahre (Kosten Einbau + Bauteil 450€ - 750€)
Spitzenlast
Beleuchtungen (Leuchtstoffröhren, Halogenbeleuchtungen)
Leuchtstoffröhren durch LED – Leuchtstoffröhren, Amortisation 1,5 Jahre (Kosten Leuchtmittel ~15€)
Schule Rottershausen (3 Klassen)
Geringe Grundlast
(Momentanverbrauch ~1,7% Spitzenlast Sommer (60W), ~15% Spitzenlast Winter (400W))
Anteil am Gesamtenergieverbrauch ~ 35%
Hoher Spitzenverbrauch (Momentanverbrauch bis ~2,5kW)
Anteil am Gesamtenergieverbrauch ~ 65%
Schule Ebenhausen (5 Klassen) (4 Klassenräume auf LED – umgerüstet)
Grundlast
(Momentanverbrauch ~33% Spitzenlast Sommer (790W), ~45% Spitzenlast Winter (1140W))
Anteil am Gesamtenergieverbrauch ~ 78%
Hoher Spitzenverbrauch (Momentanverbrauch bis ~2,5kW)
Anteil am Gesamtenergieverbrauch ~ 22%
Grundlast
Pumpen (Standartpumpen), Breitbandnetzversorgung (Ebenhausen)
Spitzenlast
Beleuchtungen
Leuchtstoffröhren (Rottershausen alle Klassenzimmer)
Leuchtstoffröhren (Ebenhausen 2 Klassenzimmer)
Leuchtstoffröhren, Glühbirnen (Flure, Einzelleuchten, Außenleuchten)
Empfehlung der Auswertung – Amortisationszeiten:
Grundlast
Pumpen (Standartpumpen), Einsatz von Hocheffizienzpumpen, Amortisation 4 – 6 Jahre (Kosten Einbau + Bauteil 450€ - 750€)
Spitzenlast
Beleuchtungen Rottershausen
Ausstattung der Schule Rottershausen im Rahmen der Sanierung mit LED – Beleuchtungen
Austausch von Leuchtmittel der nicht von der Sanierung betroffenen Bereiche durch Retrofits
Beleuchtungen Ebenhausen
Umrüstung der verbliebenen 2 Klassen auf Leuchtstoffröhren (Amortisation ca. 2,5 Jahre)
Austausch von Leuchtmitteln mit längerer Nutzung durch Retrofits
Grundsätzliche Empfehlung:
Der Spitzenverbrauch sollte möglichst reduziert werden, da dadurch die Rentabilität einer Photovoltaikanlage deutlich gesteigert wird.
Es muss weniger Energie zwischengespeichert werden
Weniger Bezug an Strom über den Netzanbieter
Bei Defekt herkömmlicher Leuchtmittel, Austausch gegen energieeffizientere Leuchtmittel
Die Kosten für die Lampenauswechslungen belaufen sich auf ca. 5.000,-- €.
Die Kosten für den Einsatz von Hocheffizienzpumpen belaufen sich auf ca. 6.000 – 7.000,-- €.
Die Vorschläge und Auswirkungen wurden im Ausschuss ausgiebig diskutiert.
Es soll überprüft werden, in wie weit unser Hausmeister die Pumpen auswechseln kann.
Beschluss Ausschuss:
Der Ausschuss schlägt einstimmig vor, den Empfehlungen des 2. Bgm. Benedikt Kessler zu folgen und die Beleuchtung sowie die Pumpen auszuwechseln.
Beschlussvorschlag
Die Beleuchtung sowie die Pumpen sollen ausgewechselt werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Liegenschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
|
ö
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5 |
Sachverhalt
In der Ausschusssitzung wurde umfassend über die Möglichkeit zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden diskutiert. Einig war man sich, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht wünschenswert sind.
Da es Sinn macht, sich vorab unabhängig von Anbietern beraten zu lassen, ist der Ausschuss der Meinung, dass man mehrere Energieberater zur Abgabe eines Beratungsangebotes auffordern sollte.
Folgende Gebäude sollen überprüft werden:
Hegler Halle, Bauhof, Schule Ebenhausen, Schule Oerlenbach
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung soll mehrere unabhängige Energieberater zur Abgabe eines Beratungsangebotes für die gemeindlichen Liegenschaften auffordern. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorzulegen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Höchstspanungsleitung Brunsbüttel – Großgartach (Vorhaben 3) und Wilster – Bergrheinfeld (Vorhaben 4);
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
In Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.01.2021 zu der Suedlink-Trassenführung (Trassenverlauf TKS 461), der die zwischen Oerlenbach und Ebenhausen in westlicher Richtung abknickende Leitung behandelt hat, verläuft die Höchstspannungsleitung Wilster – Bergrheinfeld (Vorhaben 4) nunmehr in südlicher Richtung in der Gemarkung Pfersdorf weiter.
Eine Ergänzung der Stellungnahme ist daher nicht erforderlich.
Beschluss
Kein Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. Durchführung von Bündelausschreibungen für die kommunale Strombeschaffung in Bayern (2023 – 2025)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Stromlieferungsverträge 2023 – 2025 müssen neu ausgeschrieben werden.
Beschluss vom 12.12.2017
Der Gemeinderat legt fest, dass im Rahmen der Bündelausschreibung 100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote ausgeschrieben werden soll.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat legt fest, dass im Rahmen der Bündelausschreibung 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote ausgeschrieben werden soll.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Bestimmung von Straßennamen für das Baugebiet „Thüringer Straße„ GT. Eltingshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Folgende Straßennahmen wurden bisher vorgeschlagen: Callaweg u. Lilienweg
Weitere Vorschläge:
Am Gries (für die obere Straße des Baugebietes)
Asternweg (für die untere Straße des Baugebietes)
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat legt für die Straßen im Neubaugebiet „Thüringer Straße II“ folgende Straßennamen fest:
Am Gries (für die obere Straße des Baugebietes)
Asternweg (für die untere Straße des Baugebietes)
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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9. E-Bike-Ladestationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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|
9 |
Sachverhalt
Auf Nachfrage stellt das Bayernwerk der Gemeinde Oerlenbach in ca. 6 Wochen vorläufig eine Fahrradladestation zur Verfügung.
Das Bayernwerk schlägt vor, die Ladestation am Rathaus Oerlenbach zu installieren.
Beschlussvorschlag
Die Ladestation wird am Rathaus Oerlenbach installiert.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Freizeitaktivitäten (Mountainbiken) im Ebenhäuser Wald - Gestattungsvertrag
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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vorberatend
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10 |
Sachverhalt
Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Oerlenbach (als Waldbesitzer) und dem
TSV Ebenhausen, im folgenden „Berechtigter“ genannt.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Dem Berechtigten wird zur Ausübung der Fahrraddisziplin „Mountain-Biking“ die Nutzung eines Teilbereiches des Gemeindewaldbestandes im Bereich „Rothschlag“ zwischen der Forststraße und dem Baugebiet Rothschlag gestattet.
- Der Waldbesitzer kann die eingeräumte Mitbenutzung aus forst- oder jagdlichen Gründen jederzeit vorübergehend einschränken. Ein dauernder Zugang kann nicht garantiert werden.
- Der Waldbesitzer kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn es im Zusammenhang mit der Mitbenutzung zu erheblichen Verstößen gegen diese Gestattung oder gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der forst-, naturschutz-, jagd-, abfall- oder immissionsschutzrechtlichen Vorschriften kommt.
§ 2 Fahren auf Waldwegen
Dem Betreuungspersonal und den Benutzern ist im Rahmen der Zweckbestimmung gemäß § 1 Abs. 1 das Fahren auf dem Waldweg auf eigene Gefahr gestattet.
§ 3 Verhaltensregeln
- Betreuungspersonal und Benutzer dürfen durch ihr Verhalten den Wald nicht gefährden, beschädigen oder verunreinigen und weder Pflanzen mutwillig beschädigen noch Tiere mutwillig stören.
- Der Forst- und Jagdbetrieb darf nicht gestört werden.
- Der Berechtigte macht vor Beginn der Nutzung alle Nutzer auf die waldtypischen Gefahren aufmerksam.
- Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Schutz des Waldes, der Umwelt sowie der Jagd bleiben unberührt.
§ 4 Haftung
- Das Betreten des Waldes erfolgt für alle Beteiligten (Betreuungspersonal, Benutzer) auf eigene Gefahr. Eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Der Waldbesitzer und die von ihm beauftragten Personen übernehmen keine Haftung für Schäden an Sachen, die sich im Zusammenhang mit der Mitbenutzung des Waldes oder durch forstbetriebliche Maßnahmen ergeben, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde.
Der Berechtigte stellt insofern den Waldbesitzer von Ansprüchen Dritter einschließlich der Prozesskosten frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages geltend gemacht werden.
- Der Berechtigte haftet für Schäden aller Art, die sich durch die Nutzung ergeben.
- Der Berechtigte weist zur Abdeckung von Schadensersatzansprüchen dem Waldbesitzer bei Beginn der Nutzung den Abschluss einer Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens einer Million Euro nach. Sofern die gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 a) SGB VII als nicht ausreichend erachtet wird, wird der Abschluss einer Unfallversicherung zur Abdeckung von Eigenschäden empfohlen.
§ 5 Sonstige Bestimmungen
- Der Waldbesitzer und der Berechtigte sichern sich laufende gegenseitige Informationen über alle Ereignisse, die für die Benutzung von Bedeutung sind, zu.
- Jegliche Errichtung von baulichen Anlagen im Wald wird ausgeschlossen.
- Altholz kann als Baumaterial für kleinere nicht gefährdende Einrichtungen verwendet werden. Waldwege sich jedoch freizuhalten. Die Anlagen sind jeweils nach Beendigung des Vertrags oder auf Anweisung des Waldbesitzers zurückzubauen.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Gestattung bedürfen der Schriftform.
Für den Berechtigten Für den Waldbesitzer
______________________________ ___________________________
Ort, Datum Ort, Datum
______________________________ ___________________________
Unterschrift Unterschrift
Beschlussvorschlag
Dem Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Oerlenbach und dem TSV Ebenhausen wird wie im Sachverhalt dargestellt zugestimmt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Beitragsersatz für März 2021 - Entlastung der Eltern bei Kindergartenbeiträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
|
ö
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|
11 |
Sachverhalt
Beitragsersatz für die Monate März 2021
Die Staatsregierung hat eine Verlängerung der Entlastung von Eltern mit Kindern in der Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung beschlossen. Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht in die Kitas und Mittagsbetreuungen bringen, leisten einen erheblichen Beitrag zum Infektionsschutz. Damit echte Wahlfreiheit besteht, werden wie schon im Januar und Februar auch im März 2021 die Elternbeiträge ersetzt, wenn die Kinder(not)Betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wird. Die Pauschalbeträge orientieren sich weiterhin an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge (Krippe 300 Euro, Kindergarten 50 Euro, Hort 100 Euro, Kindertagespflege 200 Euro, Mittagsbetreuung bis ca. 14 Uhr 68 Euro, Mittagsbetreuung bis spät. 16 Uhr 110 Euro). Dieser Beitragsersatz wird zu 30 Prozent von den Kommunen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern übernommen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Beitragsersatz für Krippen-, Kindergarten- und Schulkinder entsprechend der vorstehend genannten Sätze auch für den Monat März zu gewähren.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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12. Sportlerehrung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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12 |
Sachverhalt
Auch 2020 gab es trotz Corona erfolgreiche Sportler und Funktionäre welche zu Ehren sind.
Auf Grund der Pandemie schlägt die Verwaltung vor, die Ehrungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wenn die Möglichkeit von entsprechenden Zusammenkünften wieder gegeben ist, werden wir den Gemeinderat entsprechend informieren.
Beschlussvorschlag
Der Sportlerehrung mit Ehrung der Funktionär wird verschoben. Bei nur drei Sportlern, wird auf die Wahl zum/zur Sportler/in des Jahres aus grundsätzlicher Erwägung heraus verzichtet.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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13. Kulturehrenbrief des Landkreis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Seitens der Gemeinde sollte aktuell kein Vorschlag eingereicht werden.
Beschlussvorschlag
Seitens der Gemeinde wird aktuell kein Vorschlag eingereicht.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14. Mitteilungen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
|
ö
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|
14 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt folgendes mit:
Kindergarten Ebenhausen
Der Kindergarten Ebenhausen erhält die Förderung als „Sprachkindergarten“.
Kindergarten Ebenhausen
Der 2. Bgm. Benedikt Kessler gab einen kurzen Überblick über den Baufortschritt in der Kita Ebenhausen.
Bauarbeiten in Eltingshausen
Die RMG führt in den nächsten Tagen Bauarbeiten in folgenden Straßen durch:
Sudetenstraße
Am Hohstatt
Am Tiefen Graben
Aus dem Gemeinderat:
GR Martin Greubel fragt zur Ramadama-Aktion nach. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Aktion vorerst verschoben wird.
GR Matthias Wetterich weist auf die starken Verunreinigungen bei der Autobahnabfahrt hin.
GRin Karin Haut möchte wissen, wie die Corona-Hilfsleistungen der Gemeinde bei der Bevölkerung ankommen. Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung berichten.
Datenstand vom 08.04.2021 11:35 Uhr