Datum: 07.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Wilhelm-Hegler-Halle - Gymnastikraum 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Baurechtliche Angelegenheiten
2.1 Neubau Lagerplatz V auf dem Flurstück 612 der Gemarkung Oerlenbach
2.2 Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes; Ergänzung zum Antrag der Anton Schick GmbH & Co. KG, Bad Kissingen, auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen i. S. von § 4 BImSchG auf den Grundstücken Fl.Nr. 810/13, 810/24, 810/25 und 810/27
2.3 Schloß Ebenhausen - Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vom 16.02.2021
2.4 Bauantrag zur Bodenverbesserung des Flurstücks 756 der Gemarkung Oerlenbach
3 50 Jahre Einheitsgemeinde - Jubiläumskomitee
4 Kindergartenstrategie / Entwicklungen / Zahlen / Fakten; Neubau einer Kita in Eltingshausen
5 Radweg Eltingshausen - B 286 (alt)
6 Neuer Rechnungsprüfer Kindergartenverein Oerlenbach
7 Urnengräber für naturnahe Bestattung (Baumbestattung) im Friedhof Oerlenbach
8 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 07.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war.
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 07.04.2021 ö 2
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2.1. Neubau Lagerplatz V auf dem Flurstück 612 der Gemarkung Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 07.04.2021 ö vorberatend 2.1

Sachverhalt

Die Antragsteller zeigen das Bauvorhaben „Neubau Lagerplatz V“ auf dem Flurstück 612 der Gemarkung Oerlenbach im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2.2. Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes; Ergänzung zum Antrag der Anton Schick GmbH & Co. KG, Bad Kissingen, auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen i. S. von § 4 BImSchG auf den Grundstücken Fl.Nr. 810/13, 810/24, 810/25 und 810/27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 07.04.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Am 11.11.2020 wurde zum vorgenannten Antrag folgender Beschluss gefasst:
Mit Schreiben vom 26.10.2020 bittet das Landratsamt Bad Kissingen die Gemeinde Oerlenbach um Stellungnahme zum Antrag der Firma Anton Schick GmbH + Co. KG auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen im Sinne von § 4 BImSchG auf den Grundstücken 810/13, 810/24, 810/25 und 810/27 der Gemarkung Eltingshausen. Gemäß diesem Antrag ist beabsichtigt folgende Anlagen im Industriegebiet Gründlein zu errichten:
a) Anlage zur sonstigen Behandlung mit einer Durchsatzkapazität von nicht gefährlichen Abfällen von 10 Tonnen oder mehr je Tag
b) Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen bei nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr
Bezeichnung der Anlage: Aufbereitungszentrum für Erdaushub und Beton-/Asphaltabbruch
Es wird beabsichtigt auf den vorgenannten Flurstücken eine Annahmestelle für Erdaushubmaterial und Beton-/Asphaltabbruch von eigenen und fremden Baustellen der Region zu schaffen.
Das angelieferte Bodenmaterial wird im geplanten Aufbereitungszentrum getrennt eingelagert, chemisch analysiert, gelagert und einer geeigneten Wiederverwertung zugeführt. Bei der Lagerung kann von einer zeitweiligen Lagerung unter einem Jahr ausgegangen werden.
Zudem soll angelieferter Betonabbruch und Asphaltabbruch zerkleinert, gebrochen und recycelt werden.
In der geplanten mobilen Betonmischanlage soll sowohl herkömmlicher Beton gemischt werden, als auch wiederverwertetes Betonrecyclingmaterial zu Beton weiterverarbeitet werden. Zudem kann unbelastetes und aufbereitetes Erdaushubmaterial in der Mischanlage zu Flüssigbodenmaterial weiterverarbeitet werden.
Im Weiteren wurde Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8 a BImSchG gestellt.
Die Gemeinde Oerlenbach weist darauf hin, dass die Straßenplanungen, welche vom Straßenbauamt Schweinfurt im Zuge der Ortsumgehung Eltingshausen durchgeführt werden, zu beachten sind.
Im Weiteren sind die Einhaltung der Immissionsschutzwerte ausdrücklich hinzuweisen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Per Schreiben vom 23.12.2020 hat die Gemeinde Oerlenbach Herrn Memmel vom LRA Bad KG folgendes mitgeteilt: Die Stellungnahme vom 27.11.2020 der Gemeinde Oerlenbach zum vorgenannten Antrag haben wir am 27.11.2020 in Papierform an Sie gesendet. Ergänzend zu dieser Stellungnahme teile ich Ihnen hiermit mit, dass die Gemeinde Oerlenbach einen hinreichend langen Aufstellbereich vor dem Werkstor des im vorgenannten Antrag beschriebenen Bauvorhabens fordert. Dieser Aufstellbereich darf nicht auf der öffentlichen Verkehrsfläche liegen und er muss so bemessen sein, dass er bei geschlossenem Werkstor Platz für mindestens einen LKW bietet.
Mit Schreiben vom 23.02.2021 bittet das Landratsamt Bad Kissingen die Gemeinde Oerlenbach zum vorgenannten Vorhaben um Stellungnahme, um Erteilung der Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und um das gemeindliche Einvernehmen.
Da die Schüttgut-Lagerplätze des vorgenannten Vorhabens teilweise innerhalb des 30 m breiten, im Bebauungsplan festgesetzten „Baumfall-Schutzstreifens“ liegen, können in diesem Schutzstreifen zum Beispiel durch umstürzende Bäume Personenschäden und Sachschäden entstehen.  
 
 

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1
Der Gemeinderat stimmt für die vorgenannten Schüttgut-Lagerplätze der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze unter folgender Bedingung zu: Der Eigentümer der vorgenannten Flurstücke 810/13, 810/24, 810/25 und 810/27 und der Antragsteller müssen eine Haftungsausschlusserklärung unterzeichnen, in der sie erklären, dass sie die Gemeinde Oerlenbach von allen Ansprüchen freistellen, die sich dadurch ergeben, dass die vorgenannten Schüttgut-Lagerplätze teilweise innerhalb des vorgenannten Schutzstreifens liegen. Diese Haftungsausschlusserklärung ist vom Landratsamt Bad Kissingen vor der Erteilung dieser Befreiung einzuholen. Eine Ausfertigung dieser Haftungsfreistellungserklärung ist vom Landratsamt Bad Kissingen an die Gemeinde Oerlenbach weiterzuleiten.
Beschlussvorschlag 2
Im Bebauungsplan ist die maximale Traufhöhe der gewerblichen Bauten auf 12,0 m festgesetzt. Diese 12,0 m werden durch die Silos der mobilen Betonmischanlage überschritten. Die Höhe dieser Silos beträgt 16,25 m ohne Absturzsicherung und 17,35 m einschließlich Absturzsicherung. Der Gemeinderat stimmt für die vorgenannten Silos der Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Traufhöhe zu.
Beschlussvorschlag 3
Der Gemeinderat bestätigt hiermit den am 11.11.2020 von ihm gefassten Beschluss und er fordert zusätzlich vom Antragsteller, dass dieser bei nicht Befahrbarkeit des Betriebsgeländes 2 Stellplätze vor dem Tor zur Verfügung stellt.

Beschluss 1

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. vorgenannten Vorgaben erstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.3. Schloß Ebenhausen - Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vom 16.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 07.04.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Der Antragsteller hat für die Verlegung von Leitungen und für das Anlegen von Sickermulden auf den Flurstücken 23, 23/3, 157, 158, 159, 160 und 161 der Gemarkung Ebenhausen den am 16.02.2021 von Ihm unterzeichneten Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 BayDSchG beim Landratsamt Bad Kissingen eingereicht.
Die 7 vorgenannten Flurstücke liegen in den Geltungsbereichen der folgenden rechtskräftigen Satzungen: Gestaltungssatzung für den Altort Ebenhausen, Erhaltungssatzung für den Altort Ebenhausen und Sanierungssatzung für den Altort Ebenhausen.
        

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der vorgenannten Verlegung von Leitungen und dem vorgenannten Anlegen von Sickermulden zu. Der im Sachverhalt rot umrandete Bereich muss, sofern die Fläche als Parkplatzfläche notwendig ist, für ca. 20 Fahrzeuge nutzbar sein.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.4. Bauantrag zur Bodenverbesserung des Flurstücks 756 der Gemarkung Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 07.04.2021 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Antragsteller stellt einen Bauantrag zur Bodenverbesserung des Flurstücks 756 der Gemarkung Oerlenbach. Den Bauantragsunterlagen ist unter anderem folgendes zu entnehmen:
- der Boden kommt aus den Flurstücken 612 und 616 der Gemarkung Oerlenbach
- der Boden auf dem Flurstück 756 hat eine Bodenzahl von 32
- die vorgenannten Flurstücke 612 und 616 haben eine Bodenzahl von 64
- durch diese Bodenverbesserung ergibt sich eine enorme Verbesserung der Bewirtschaftbarkeit des vorgenannten Flurstücks 756

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.
Das Landratsamt Bad Kissingen prüft die rechtlichen Voraussetzungen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. 50 Jahre Einheitsgemeinde - Jubiläumskomitee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 07.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Jubiläumskomitee, Leitung Sven Schüller, hat im Rahmen einer
Ideensammlung & Festlegung der Veranstaltungen „4+1“ ein Grundkonzept ausgearbeitet.

Hauptveranstaltung
• 02.10.2022 offizieller Festakt
• 03.10.2022 50 Jahre Einheitsgemeinde

Verbindende Veranstaltung
• Radlspaß + Familien-Wandertag —> Strecke als Wanderung möglich?

3 weitere Veranstaltungen
• Großgemeindefeuerwehrtag
• Großgemeindefamilientag
• Großgemeindesporttag


Seitens der Verwaltung ist im Rahmen des Jubiläumsjahres ein Bürgerbeteiligungskonzept geplant.

Das Bürgerbeteiligungskonzept wird vom 1. Bgm. Nico Rogge erläutert.

Beschlussvorschlag

Dem Grundkonzept „50 Jahre Einheitsgemeinde“ sowie dem Bürgerbeteiligungskonzept wird zugestimmt.

Beschluss 1

Dem Grundkonzept „50 Jahre Einheitsgemeinde“ sowie dem Bürgerbeteiligungskonzept wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Bürgerbeteiligungskonzept mit einem Volumen in Höhe von 50.000,-- € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Kindergartenstrategie / Entwicklungen / Zahlen / Fakten; Neubau einer Kita in Eltingshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 07.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Belegung der Kindergärten in der Gemeinde Oerlenbach stößt in Teilbereichen an die Kapazitätsgrenzen. Laut Meinung der Verwaltung besteht daher dringender Handlungsbedarf.
Grundsätzliches:
Träger von Kindertageseinrichtungen bedürfen nach § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis, wenn in ihrer Einrichtung Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tags betreut werden
Die Betriebserlaubnis wird vom Landratsamt Bad Kissingen erteilt. Das Landratsamt stellt damit Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung der Einrichtung.
Die Betriebserlaubnis enthält eine Angabe über die maximal zulässige
Platzzahl. Die Platzzahl gibt an, wie viele Kinder sich höchstens zeitgleich in einer
Einrichtung aufhalten dürfen.

Zweck dieser Vorschriften ist es, eine Kindeswohlgefährdung in Kindertageseinrichtungen auszuschließen.

Allgemein: Nach einer Förderung folgt eine 25jährige Bindefrist.

Es folgen Informationen zu den einzelnen Einrichtungen:
 
Fazit: Die Kapazitäten sind zur Zeit noch ausreichend. Setzt sich allerdings der Trend fort, Kinder bereits ab dem 1. Lebensjahr in die Kinderkrippe zu bringen, wird Oerlenbach mittelfristig seinen Krippenbereich ausbauen müssen.

 
Mit der Erweiterung auf 75 Kindergartenplätze und 24 Plätze im Krippenbereich sind ausreichend Plätze vorhanden.
Nach Rücksprache ist jedoch ein erheblicher Anstieg im Krippenbereich zu erwarten.


 
Fazit: Die Kapazitäten sind an der Belastungsgrenze. Setzt sich allerdings der Trend fort, Kinder bereits ab dem 1. Lebensjahr in die Kinderkrippe zu bringen, wird man Lösungen finden müssen.

 

Fazit: Der Kindergarten Eltingshausen ist bereits über seine Kapazitätsgrenzen. Setzt sich der Trend fort, Kinder bereits ab dem 1. Lebensjahr in die Kinderkrippe zu bringen, so kann diese Leistung nach derzeitigen Stand nicht angeboten werden. Auch ist in den nächsten Jahren mit einer höheren Geburtenrate, unter anderem auch mit der Ansiedlung von jungen Familien im Neubaugebiet zu rechnen. Es ist deshalb ein weiterer Anstieg des Bedarfs vorprogrammiert.
Eine Erweiterung des Kindergartens ist auf Grund der Platzverhältnisse nicht mehr möglich.
Des Weiteren steht eine Brandschutzertüchtigung für rund 175.000,-- € im Raum.
Anmerkung: Für den Kindergarten Ebenhausen wurden 58 % Förderung in Aussicht gestellt.
Dieser Wert kann nur als Orientierung gelten. Ob eine Förderung in dieser Höhe möglich ist, muss dann noch von der Regierung geprüft werden.

Nach Meinung der Verwaltung steht die Gemeinde Oerlenbach vor der Entscheidung, das Kapazitätsende in Eltingshausen hinzunehmen und auf die anderen gemeindlichen Kindergärten zu setzten / zu verweisen oder entsprechend Kapazitäten im Rahmen eines Neubaus zu schaffen.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach baut einen neuen Kindergarten entsprechend der Bedarfsermittlung mit voraussichtlich 3 - 5 Gruppen.
Anmerkung: Wie sich die Gruppen zusammensetzten (Krippen – Regelgruppen) wird noch Festzulegen sein.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Radweg Eltingshausen - B 286 (alt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 07.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bund stellt den Ländern im Zeitraum 2021 –2023 mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr in Höhe von insgesamt bis zu 657 Mio. Euro zur Verfügung. Der Freistaat erhält hiervon voraussichtlich rd. 95 Mio. Euro. Umfang und Laufzeit des Programms, Voraussetzungen und Abwicklung sind in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt(LINK). Sowohl die Planung als auch der Bau von Radverkehrsinfrastruktur kann mit mindestens 75 %der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Sofern vollständige Antragsunterlagen für baureife Projekte bis 31.12.2021 vorgelegt werden, können 80% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Im Falle finanzschwacher Kommunen sind bis zu 90 % Förderung möglich. Fördervoraussetzungen sind u.a., dass die Maßnahmen ohne finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach 2023 oder überhaupt nicht realisiert würden und deren Förderung noch nicht anderweitig bewilligt ist.
Der Radweg von Eltingshausen zu B 286 (alt) wäre ein sinnvoller Lückenschluss.
 
Es muss auch entschieden werden, welchen Umfang der Ausbau haben soll.

Möglichkeit 1:                                        Möglichkeit 2:

                         

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Radweg von Eltingshausen ins Gewerbegebiet Oerlenbach (einschließlich Anbindung des Baugebietes Oerlenbach – unterhalb der Heglerhalle) soll gemäß Möglichkeit 1 ausgebaut werden.

Beschluss 2:  
Der Radweg von Eltingshausen ins Gewerbegebiet Oerlenbach (einschließlich Anbindung des Baugebietes Oerlenbach – unterhalb der Heglerhalle) soll gemäß Möglichkeit 2 ausgebaut werden.

Beschluss

Der Radweg von Eltingshausen ins Gewerbegebiet Oerlenbach (einschließlich Anbindung des Baugebietes Oerlenbach – unterhalb der Heglerhalle) soll gemäß Möglichkeit 1 ausgebaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Neuer Rechnungsprüfer Kindergartenverein Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 07.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gem. § 8 Ziffer 4 der Satzung des Kindergartenvereins

„Ein weiterer Rechnungsprüfer wird von der Gemeinde Oerlenbach gem. § 7 des vom 01.06.1976, zwischen der Gemeinde und dem Kindergartenverein, bestimmt.“

muss mit Ausscheiden des Herrn Klemens Wolf aus dem Gemeinderat (2020) muss nun ein neuer weiterer Rechnungsprüfer bestellt werden.

Beschlussvorschlag

Herr Andreas Schmitt wird als weiterer Rechnungsprüfer bestellt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Urnengräber für naturnahe Bestattung (Baumbestattung) im Friedhof Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 07.04.2021 ö vorberatend 7

Sachverhalt

An die Verwaltung wurde mehrfach der Wunsch herangetragen, Urnengräber für ein naturnahe Bestattung  - Baumbestattung - auf dem Friedhof Oerlenbach zu ermöglichen.
Baumbestattungen sind bereits im Friedhof Ebenhausen und Eltingshausen möglich.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer „Baumbestattung“ auszuarbeiten und vorzubereiten. Anschließend ist der Gemeinderat zu informieren und ein entsprechender Beschluss vorzubereiten.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 07.04.2021 ö 8

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge teilt mit:

Bürgerversammlungen
Die Bürgerversammlungen werden auf Grund der aktuellen Coronazahlen nicht durchgeführt.
Über die Homepage und die Gemeindenachrichten werden die Bürgerinnen und Bürger über die Entwicklungen der Gemeinde informiert. Auch kann man sich bei Problemen an die Verwaltung wenden.
Die Bürgerversammlungen sollen, wenn dies 2021 möglich ich, nachgeholt werden.

Datenstand vom 31.05.2021 12:00 Uhr