Datum: 05.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Wilhelm-Hegler-Halle - Gymnastikraum 1. OG
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 22:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war.
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 07.04.2021, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift wird genehmigt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Datenverkabelung Schulen Oerlenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Carlo Leistner, Reuther NetConsulting, Am Kommbühl 46, D-96231 Bad Staffelstein, stellt das Projekt in einer Präsentation vor.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat folgt den Empfehlungen des Büros Reuther NetConsulting und
ermächtigt den Ersten Bürgermeister die Beschaffung der Datenverkabelung und
Ausstattung des Computerraums Oerlenbach einzuleiten und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Offener Bücherschrank Eltingshausen; Projekt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Frau Jessica Thannheuser-Wagner, Sudetenstr. 5, Eltingshausen, möchte das Projekt „Herzraum“ (offener Bücherschrank in Form einer Telefonzelle im Ortsteil Eltingshausen) vorstellen.
Der 1. Bgm. Nico Rogge erläuterte das Projekt kurz und teilte mit, dass weitere Gespräche stattfinden. In der nächsten Sitzung wird das Projekt dann persönlich vorgestellt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. Baurechtliche Angelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
|
ö
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4 |
zum Seitenanfang
4.1. Bauantrag zur Sanierung und zum Umbau eines Nebengebäudes sowie zum Abbruch einer Scheune mit Wiederaufbau auf dem Flurstück 351 der Gemarkung Oerlenbach, Rottershäuser Str. 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
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ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt die Sanierung und den Umbau eines Nebengebäudes sowie den Abbruch einer Scheune und Wiederaufbau auf dem Flurstück 351 der Gemarkung Oerlenbach.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem im Außenbereich liegenden Bauvorhaben wird erteilt, soweit dieses Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ist.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4.2. Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Betriebes durch Errichtung einer Mehrzweckhalle und eines Schüttgutlagers auf dem Flurstück 564 der Gemarkung Oerlenbach, Ebenhäuser Str. 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
|
ö
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt
Nachbarunterschriften: nicht vorhanden
§ 35 Abs. 2 BauGB: Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
§ 35 Abs. 4 BauGB: Den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind:
§ 35 Abs. 4 Nr. 6: die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.
Der Antragsteller stellt einen Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Betriebes durch Errichtung einer Mehrzweckhalle und eines Schüttgutlagers auf dem Flurstück 564 der Gemarkung Oerlenbach.
Der Antragsteller beabsichtigt, seinen besteh. Betrieb Fa. Karch-Service durch eineMehrzweckhalle und ein Schüttgutlager auf dem vorgenantnen Flurstück zu erweitern. Im vorgenannten Antrag ist unter anderem folgendes aufgeführt:
- Diese Betriebserweiterung ist dringend erforderlich, da die besteh. Gebäude- und Flächenkapazitäten nicht ausreichen, um den Betriebsablauf auf Dauer zu gewährleisten und den Betrieb an dieser Stelle in vollem Umfang zu führen.
- Angedacht ist die Errichtung einer Mehrzweckhalle, welche sowohl als Lager als auch als Unterstellhalle für Fahrzeuge und Geräte (Winterdienst) genutzt werden kann.
- Die Abmessung der Halle soll in etwa 12 m x 50 m betragen, die Ausführung soll ähnlich der bereits auf dem Betriebsgelände vorhandenen Halle erfolgen.
- Für die geplante Halle soll eine neue Zufahrt von der Ebenhäuser Straße auf das Betriebsgelände vorgesehen werden, was u.a. auch hinsichtlich des Verkehrsaufkommens im Winterdienstbetrieb sehr hilfreich ist.
- Die dann neu bebaute Fläche soll durch eine Zaun (H = ca. 2,00 m) eingefriedet werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt diesem im Außenbereich liegendem Bauvorhaben als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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4.3. Bau-Änderungsantrag zum Flurstück 308/5 der Gemarkung Oerlenbach, Unterer Kreuzweg 14
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
|
ö
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4.3 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Am 08.07.2020 wurde folgender Gemeinderatsbeschluss gefasst: Der Antragsteller beantragt die Erweiterung des Wohnhauses „Unterer Kreuzweg 14“ auf dem Flurstück 308/5 der Gemarkung Oerlenbach. Der Gemeinderat stimmte diesem Bauvorhaben zu.
Zum Bauvorhaben „Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf der vorhandenen Garage“ auf dem Flurstück 308/5 der Gemarkung Oerlenbach, welches vom Landratsamt Bad Kissingen mit Bescheid vom 13.08.2020 genehmigt wurde, ist bei der Gemeinde Oerlenbach am 06.04.2021 ein Änderungsantrag eingegangen. Gemäß diesem Änderungsantrag hat sich bei diesem Bauvorhaben gegenüber dem mit dem vorgenannten Bescheid genehmigten Antrag folgende Änderung ergeben: Errichtung einer Gaube auf dem bestehenden Wohnhaus
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben, welches in diesem Änderungsantrag beschrieben ist, zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4.4. Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Flurstück 184 der Gemarkung Rottershausen, Sonnenleite 5
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
|
ö
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beschließend
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4.4 |
Sachverhalt
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Dachform:
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Satteldach
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Flachdach/Pultdach
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Dachneigung
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28° bis 38°
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1° bis 10°
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Art der Dacheindeckung
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Dachziegel
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Trapezblech
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Baugrenze
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Baugrenze festgelegt
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Baugrenze ist überschritten
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Nachbarunterschriften: vollständig
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines verfahrensfreien Gartengerätehauses mit Anbau auf dem Flurstück 184 der Gemarkung Rottershausen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt für dieses Gartengerätehaus mit Anbau die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung und der Überschreitung der Baugrenze.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4.5. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Balkons auf dem Flurstück 163 der Gemarkung Eltingshausen, Kissinger Str. 25
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
|
ö
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beschließend
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4.5 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Der Antragsteller beantragt die Erweiterung des bestehenden Balkons auf dem Flurstück 163 der Gemarkung Eltingshausen, Kissinger Str. 25.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Erweiterung Vertrag Rechenzentrumsbetrieb komuna.RZE
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Um die revisionssichere Langzeitdatenarchivierung zu gewährleisten, ist eine Erweiterung des bereits bestehenden Vertrages mit dem Rechenzentrum komuna.RZE notwendig. Diese rechtssichere Form der Archivierung mit WORM-Funktionalität basierend auf dem FAST Silent Cube System ist auch Voraussetzung für den elektronisch verarbeiteten Rechnungsein- bzw. Ausgang. Das nachträgliche Löschen, Überschreiben und Ändern von Daten auf einem Speichermedium wird durch dieses System dauerhaft ausgeschlossen.
Die einmaligen Einrichtungspauschalen für das primäre FAST System und für das Replizierungssystem im Rechenzentrum belaufen sich auf 595,00 € (brutto).
Die monatlichen Nutzungspauschalen für das primäre FAST System (WORM-Archiv) und für das Replizierungssystem im Rechenzentrum belaufen sich auf 285,60 € (brutto).
Beschlussvorschlag
Der Erweiterung des Vertrags wird wie dargestellt zugestimmt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. .
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Dienstrad - Leasing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Redaktionsverhandlungen zur genauen Umsetzung der Vereinbarung der Tarifpartner vom 25.10.2020, Gehaltsumwandlung zum Zweck des Fahrradleasings zu ermöglichen, sind abgeschlossen. Hierbei wurde die Grundlage für das Dienstrad-Leasing manifestiert.
Durch das Dienstrad-Leasing entsteht ein Mehrwert für die Gemeinde:
- Positives Image durch Unterstützung der umweltschonenden Nutzung als nachhaltige
Kommune
- Förderung E-Mobilität,
- Verbesserung der CO2-Bilanz
- Förderung Arbeitgeberattraktivität, Mitarbeiterbindung und -Motivation
- Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten
- Aktivere Mitarbeiter, weniger Fehlzeiten
- Stärkung der regionalen Fahrradhändler
- Finanzielle Ersparnis
Es haben bereits einige Gemeinden positive Beschlüsse zur Gewährung von Dienstrad-Leasing gefasst.
Main-Post 04.03.2021
Tarifrunde 2020, Abschluss der Redaktionsverhandlungen
In der Redaktionsverhandlung vom 11.03.2021 konnten alle noch offenen Punkte mit den Gewerkschaften geklärt werden, so dass nunmehr alle materiell-rechtlichen Themen zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 25.10.2020 geeint sind.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Oerlenbach gewährt ihren Beschäftigten die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für das Dienstrad-Leasing gemäß den Durchführungsbestimmungen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Angebote über Servicevereinbarungen einzuholen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Beitragsersatz für April und Mai 2021 - Entlastung der Eltern bei Kindergartenbeiträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Beitragsersatz für die Monate April und Mai 2021
Info: Bisher wurden rund 4.000,-- bis 5.000,-- € geltend gemacht.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Beitragsersatz für Krippen-, Kindergarten- und Schulkinder entsprechend der vorstehend genannten Sätze auch für den Monat April und Mai zu gewähren.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Trampoline für alle 4 Ortsteile; Regionalbudget
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Für alle 4 Ortsteile soll jeweils ein Trampolin angeschafft werden. Gesamtkosten rund 25.000,-- €. Das Projekt wurde beim Regionalbudget eingereicht und wird voraussichtlich mit 10.000,-- € bezuschusst.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung der Trampoline zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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9. Erlass der Haushaltssatzung 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
|
ö
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|
9 |
zum Seitenanfang
9.1. Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
|
ö
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beschließend
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9.1 |
Sachverhalt
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2021, welche im Verwaltungshaushalt mit 8.406.390 € in Einnahmen und Ausgaben und im Vermögenshaushalt mit 5.499.550 € in Einnahmen und Ausgaben abschließt, wurde im Gemeinderat öffentlich besprochen und erläutert.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 1.000.000 € vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.000.000 €.
Die wesentlichen Eckpunkte des Investitionsprogrammes für die Jahre 2020 – 2024 wurden dem Gemeinderat vorgetragen.
_______________________________________________________
Haushaltssatzung
&
Haushaltsplan
Haushaltsjahr 2 0 2 1
_______________________________________________________
1. Einwohnerzahl: Nach der Fortschreibung am 30.06.2020: ……………………………….…. 4.996
Nach der letzten amtlichen Volkszählung vom 25.05.1987: ….…… 4.660
2. Gesamtfläche der Gemeindeflur: ……………………………………………………………………3.341 Hektar
3. Steuersätze (Hebesätze) des Vorjahres (2020):
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) …………..……. 350 v. H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) ……………………………………………. 350 v. H.
Gewerbesteuer …………………………………………………………………………………… 380 v. H.
4. Länge der zu unterhaltenden Gemeindestraßen nach dem Straßenbestandsverzeichnis:
Stand 01.01.2021 ……………………………………………………………………….………………..….. 36,503 km
davon sind ausgebaut ………………………………………………………………………….……………. 36,503 km
Haushaltssatzung
Landkreis Bad Kissingen
Haushaltsjahr 2021
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit …………………. 8.406.390 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ……………………. 5.499.550 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ……………………. 1.000.000 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 1)a)b)
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) ……..…….. 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) …………………………………………………….…… 350 v. H.
2. Gewerbesteuer ……………………………………………………………………………………………….…….… 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf ………………………………. 1.000.000 €
§ 6 2)
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Oerlenbach Gemeinde Oerlenbach
Datum
(Siegel)
Nico Rogge
Erster Bürgermeister
Nachrichtlich: 1) c)
1) a) Falls die Hebesätze für die Grundsteuer in einer Hebesatz-Satzung festgesetzt wurden (§ 25 Abs. 2 GrStG), ist die Festsetzung in § 4 zu streichen. Die Hebesätze können in die nachrichtlichen Angaben (siehe Buchstabe c) mit einbezogen werden.
1) b) Entsprechend ist zu verfahren, wenn Hebesätze für die Gewerbesteuer in einer Hebesatz-Satzung festgesetzt wurden (§ 16 Abs. 2 und § 25 Abs. 5 Satz 2 GewStG).
1) c) Die hier nicht festzusetzenden gemeindlichen Abgaben können am Ende der Haushaltssatzung nachrichtlich aufgeführt werden.
2) Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (so z.B. zu §§ 25 bis 27 und
zu § 36 KommHV) und den Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.
Anmerkung:
Der Haushaltsplan wurde in Papierform jedem Gemeinderat übergeben.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2021 in der vorgelegten Form wie im Sachverhalt erläutert.
Beschluss 1
Die Photovoltaikanlagen für die Schule Ebenhausen und der Schule Rottershausen in Höhe von 80.000,-- € werden im Haushaltsplan für 2021 mit aufgenommen. Dadurch wird eine entsprechend höhere Entnahme aus der Rücklage (in gleicher Höhe) notwendig. Der Haushaltsplan sowie der Finanzplan sind anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2021 mit den beschlossenen Änderungen in der vorgelegten Form und wie im Sachverhalt erläutert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Mitteilungen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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15. Sitzung des Gemeinderates
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05.05.2021
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ö
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10 |
Sachverhalt
Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert:
Neuste Zahlen Gemeindenachrichten:
- Gelobte Prozession hätte am 2. Mai 2021 stattgefunden, war leider nicht durchführbar, Erinnerung an die Veranstaltung über die sozialen Netzwerke, nächstes Jahr wieder
- Grenzgang wurde vorerst verschoben, soll stattfinden sobald möglich (Rottershausen)
- Sportlerehrung: Zusammenlegung der Jahre 2020/2021
- Heimatmuseum: Gerüst steht, Arbeiten beginnen in Kürze
- E-Bike-Ladestation: Bauhof holt die Station im Laufe der nächsten Woche ab
- Informationstafeln im Gemeindewald: AELF steht vor Abschluss der Maßnahme, Ortsreferenten wurden die Tafeln vorgestellt und für gut befunden, an den Tafeln entstehen QR-Codes, die auf die Homepage weiterleiten
- 10-jähriges John-Bauer-Museum (12. Mai) entfällt ersatzlos
- Oerlenbacher Gespräche entfallen ersatzlos
- Gemeinde verwendet nun die Luca-App
Datenstand vom 07.06.2021 10:31 Uhr