Datum: 21.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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19. Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war.
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Baurechtliche Angelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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19. Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2021
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ö
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2 |
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2.1. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 1213/13 der Gemarkung Rottershausen, Waldsiedlung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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19. Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2021
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Nutzungseinheiten sowie 2 Carportanlagen auf dem Flurstück 1213/13 der Gemarkung Rottershausen.
Die Gemeinde Oerlenbach hat dem früheren Eigentümer dieses Flurstückes per Anschreiben vom 25.10.2017 folgendes mitgeteilt: „Das Flurstück 1213/13 der Gemarkung Rottershausen befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils „Waldsiedlung“. Die Zulässigkeit von Vorhaben auf dem Flurstück 1213/13 der Gemarkung Rottershausen, die die Errichtung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, beurteilt sich nach § 34 des Baugesetzbuches.“
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Unter folgenden Bedingungen stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben zu:
- Dieses Bauvorhaben muss immissionschutzrechtlich zulässig sein.
- Dieses Bauvorhaben muss mit den auf dem vorgenannten Flurstück 1213/13 vorhandenen Versorgungsleitungen vereinbar sein.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat stimmt den Bordsteinabsenkungen, welche bei den beiden Zufahrten erforderlich sind zu. Die Kosten für diese Bordsteinabsenkungen hat der Bauherr selbst zu tragen. Der Bauherr hat die Gemeinde Oerlenbach 4 Wochen vor dem Beginn der Bordsteinabsenkungsarbeiten den Zeitraum, in dem diese Bordsteinabsenkungsarbeiten durchgeführt werden mitzuteilen. Der Bauherr muss die Ausführung dieser Borsteinabsenkung rechtzeitig vor dem Beginn dieser Arbeiten mit der Gemeinde Oerlenbach abstimmen.
Beschluss 1
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2.2. Bauantrag zu einer Geländeauffüllung im Außenbereich auf dem Flurstück 2157 der Gemarkung Rottershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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19. Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2021
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt für eine Teilfläche von ca. 21.445 m² des Flurstückes 2157 der Gemarkung Rottershausen eine Geländeauffüllung. Die vorgesehene Auffüllmenge beträgt ca. 28.435 m³. Vor dem Auffüllen wird der Oberboden abgetragen, fachgerecht auf Mieten zwischengelagert und nach Abschluss der Auffüllungsarbeiten wieder eingebaut, sodass die Fläche nach Abschluss der Auffüllungsarbeiten wieder landwirtschaftlich genutzt werden kann. Das Auffüllungsmaterial wird vor dem Einbringen auf der Auffüllungsfläche beprobt bzw. wird eine verantwortliche Erklärung und eine Annahmeerklärung für Bodenaushub vorgelegt. Zu den äußeren Grundstücksgrenzen findet keine Geländeveränderung statt. Bei diesem Auffüllmaterial handelt es sich um Erdaushub von verschiedenen Baustellen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben unter folgenden Bedingungen zu:
- Das Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten muss dieser Geländeauffüllung zustimmen.
- Der Bauherr hat der Gemeinde Oerlenbach spätestens 14 Tage vor Beginn der Geländeauffüllungsarbeiten den Zeitraum, in dem diese Arbeiten stattfinden, schriftlich mitzuteilen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2.3. Bauantrag zu einer Geländeauffüllung im Außenbereich auf dem Flurstück 2236 der Gemarkung Rottershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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19. Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2021
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt für eine Teilfläche von ca. 28.9145 m² des Flurstückes 2236 der Gemarkung Rottershausen eine Geländeauffüllung. Die vorgesehene Auffüllmenge beträgt ca. 47.310 m³. Vor dem Auffüllen wird der Oberboden abgetragen, fachgerecht auf Mieten zwischengelagert und nach Abschluss der Auffüllungsarbeiten wieder eingebaut, sodass die Fläche nach Abschluss der Auffüllungsarbeiten wieder landwirtschaftlich genutzt werden kann. Das Auffüllungsmaterial wird vor dem Einbringen auf der Auffüllungsfläche beprobt bzw. wird eine verantwortliche Erklärung und eine Annahmeerklärung für Bodenaushub vorgelegt. Zu den äußeren Grundstücksgrenzen findet keine Geländeveränderung statt. Bei diesem Auffüllmaterial handelt es sich um Erdaushub von verschiedenen Baustellen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben unter folgenden Bedingungen zu:
- Das Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten muss dieser Geländeauffüllung zustimmen.
- Der Bauherr hat der Gemeinde Oerlenbach spätestens 14 Tage vor Beginn der Geländeauffüllungsarbeiten den Zeitraum, in dem diese Arbeiten stattfinden, schriftlich mitzuteilen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2.4. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Balkons auf dem Flurstück 364/4 der Gemarkung Ebenhausen, Jahnstr. 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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19. Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2021
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ö
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beschließend
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2.4 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
Nachbarunterschriften: vollständig
Der Antragsteller beantragt die Erweiterung des bestehenden Balkons auf dem Flurstück 364/4 der Gemarkung Ebenhausen.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2.5. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 581/35 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 31
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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19. Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2021
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ö
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beschließend
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2.5 |
Sachverhalt
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragt
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Höhe des Kniestockes:
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0,5 m
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1,30 m
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Traufhöhe
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3,50 m
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Traufhöhe: 4,55 m
Traufhöhe Zwerchgiebel: 6,59 m
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Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 581/35 der Gemarkung Eltingshausen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Wohnhaus die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Traufhöhe und der Höhe des Kniestockes. Der Gemeinderat erteilt für den Zwerchgiebel des vorgenannten Wohnhauses die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Traufhöhe. Die vorgenannten Befreiungen erteilt der Gemeinderat unter der Bedingung, dass die nachbarlichen Belange nicht gegen die Erteilung dieser Befreiungen sprechen.
Beschluss 2:
Unter folgenden Bedingungen hat die Gemeinde Oerlenbach keine Einwände dagegen, dass der Überlauf der Zisterne in den wasserführenden Graben, welcher auf Flurstück 597/1 der Gemarkung Eltingshausen verläuft, eingeleitet wird:
- Ausschließlich das auf den Dachflächen des vorgenannten Bauvorhabens anfallende Niederschlagswasser wird in die Zisterne eingeleitet.
- Die "Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)" müssen eingehalten werden.
- Durch diese Einleitung dürfen Dritte nicht geschädigt werden.
- Die Gemeinde Oerlenbach behält sich das Recht vor, ihr Einverständnis zu dieser Einleitung zu wiederrufen
- Die Ausbildung des Bereiches in dem dieser Überlauf in den vorgenannten Graben einmündet, ist mit der Gemeinde Oerlenbach abzustimmen.
-Der AZV muss der Maßnahme ebenfalls zustimmen.
Beschluss 1
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich Bundestagswahl 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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19. Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Mitglieder der Wahlvorstände pro Wahltag grundsätzlich 25,00 €. Aufgrund der besonderen Verantwortung und der Arbeitslast erhalten die Wahlvorsteher grundsätzlich je 35,00 €. In manchen Gemeinden wird in eigener Verantwortung das Erfrischungsgeld über den vom Bund zu erstattenden Betrag hinaus aufgestockt.
Wegen dem Interesse an einer ordentlichen Durchführung von Wahlen unterstützt der Staat die Kommunen durch die Benennung von Staatsbediensteten als ehrenamtliche Wahlhelfer bei der ihnen übertragenen Aufgabe. Den Bediensteten kann für die Beanspruchung am Wahlsonntag ein Freizeitausgleich von einem Tag gewährt werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld von
25,00 €, dem/der 1. Wahlvorsteher/in und dem/der Schriftführer/in von 35,00 € zu zahlen.
Den gemeindlichen Bediensteten wird ein Stundenausgleich in Höhe der tatsächlich aufgewendeten Zeit gewährt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Bewerbung „Demografiefeste Kommune"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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19. Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Pilotprogramm „Demografiefeste Kommune“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 1. Dezember 2020, Az. 52-L 9190-33/2
Der Freistaat Bayern gewährt auf Grundlage der Art. 23 und 44 BayHO und dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Zuwendungen, um Kommunen bei der Gestaltung und Bewältigung des demografischen Wandels zu unterstützen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1. Zweck der Förderung
Die Bedingungen für gute Lebensqualität werden in erheblichen Umfang vor Ort in den Gemeinden geschaffen. In den kommenden Jahren wird dabei der demografische Wandel einen Schwerpunkt kommunaler Arbeit in Bayern bilden.
Der demografische Wandel auf kommunaler Ebene ist extrem heterogen. Während einige Regionen wachsen, sind andere mit einem spürbaren Bevölkerungsrückgang konfrontiert. Darüber hinaus altert die Bevölkerung in den meisten Regionen deutlich. Auch die Urbanisierung und Heterogenisierung der Gesellschaft verändern die Regionen. Diese Entwicklungen stellen die Kommunen vor vielfältige Aufgaben und bergen Investitionserfordernisse. Sie beeinflussen ganz konkret die Lebensverhältnisse der Menschen – es gilt auch als Bundesland auf die verschiedenen Herausforderungen des demografischen und gesellschaftlichen Wandels vor Ort entsprechend zu reagieren. Es gibt dabei jedoch kein Standardverfahren Kommunen auf die Veränderungen durch den demografischen Wandel vorzubereiten.
Bayern hat das Ziel der „gleichwertigen Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land“ in der Verfassung verankert – mit dem Pilotprogramm „Demografiefeste Kommune“ wird diesem Ziel Rechnung getragen. Um die Auswirkungen des demografischen und gesellschaftlichen Wandels zu bewältigen, müssen Kommunen auf oft gleichartige, aber teilweise auch völlig gegensätzliche Herausforderungen vor Ort reagieren. Der Freistaat will Kommunen, die eine Förderung nach diesem Pilotprogramm erhalten, bei der zukunftsfähigen demografiefesten Neuausrichtung pilothaft unterstützen und begleiten. Durch die Zuwendung sollen nicht nur Verfahren und Strukturen langfristig in den Kommunen etabliert werden, sondern die erarbeiteten fachübergreifenden und strategischen Handlungsansätze auch anderen Kommunen mit ähnlichen Herausforderungen und Multiplikatoren zur Verfügung gestellt werden.
Gegenstand der Förderung
1Gegenstand der Förderung ist die Erarbeitung einer fachübergreifenden, strategischen Heimat- und Demografiestrategie für ausgewählte Kommunen.
2Dazu werden zunächst die spezifischen Herausforderungen und Chancen der Kommune auf Basis demografischer Daten, unter Einbeziehung vorhandener Konzepte und Studien sowie durch Befragung von Verantwortlichen vor Ort durch externe Gutachterinnen und Gutachter in Form einer „Stärken und Schwächen-Analyse“ herausgearbeitet. 3Auf dieser Basis wird ein möglichst breiter Beteiligungsprozess durchgeführt, bei dem Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Kommunen, des Landratsamtes, der Regierungen sowie weitere Multiplikatoren miteinbezogen werden sollen. 4Gemeinsam mit externen Beraterinnen und Berater werden so fachübergreifend prioritäre Handlungsfelder identifiziert (denkbar sind unter anderem Identifikation mit der Kommune stärken, dem Miteinander und Ehrenamt vor Ort einen hohen Stellenwert geben, Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, die Potentialentfaltung der Jugend verstärken, Selbständigkeit der Menschen bis ins hohe Alter verbessern, Lebensgrundlagen erhalten, Mobilität und Verkehr, Innenstadtbelebung, Nutzung von Altgebäuden, Interkommunale Zusammenarbeit) und die weiteren Maßnahmen der Kommune zur Konkretisierung und Umsetzung ihrer fachübergreifenden Heimat- und Demografiestrategie abgeleitet. 5Unter anderem sollen im Rahmen von Informationsveranstaltungen die Erfahrungen und Ergebnisse weitergegeben werden.
3. Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Großstädte können einen Projektantrag für einzelne Stadtteile stellen.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Fristgerechte Bewerbung mit Motivationsschreiben (siehe Nr. 6),
b) Förderantrag,
c) Erklärung über die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung,
d) die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt mehr als 25 000 €.
5. Art und Umfang der Förderung
5.1 Art der Zuwendung
Die Projektförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
5.2 Zuwendungsfähige Ausgaben
1Zuwendungsfähig sind nachfolgende Ausgaben, die im Bewilligungszeitraum zur Durchführung des geförderten Projekts erforderlich sind:
a) Ausgaben für externe Beratungs- und Dienstleistungen zu marktüblichen Preisen;
b) Fahrt- und Übernachtungsausgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zuwendungsempfängers entsprechend dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG), der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Reisekostengesetz (VV-BayRKG), der Bayerischen Auslandsreisekostenverordnung (BayARV) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (VV-BayARV). 2Für Dienstfahrten mit einem eigenen PKW ist ein Fahrtenbuch zu führen;
c) Ausgaben für Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zuwendungsempfängers, die unmittelbar dem Projektziel dienen;
d) Ausgaben für Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen in angemessenem Umfang;
e) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in angemessenem Umfang bis zu 6 000 € pro Projektjahr.
2 Nicht zuwendungsfähig sind nachfolgende Ausgaben:
a) Personalausgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zuwendungsempfängers;
b) laufende Ausgaben, insbesondere Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingkosten;
c) Ausgaben für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie für Grunderwerb.
5.3 Höhe der Förderung
5.3.1 Der Fördersatz beträgt 90 % der unter Nr. 5.2 aufgeführten zuwendungsfähigen Ausgaben.
5.3.2 1Die Eigenleistung des Zuwendungsempfängers beträgt 10 % der unter Nr. 5.2 aufgeführten zuwendungsfähigen Ausgaben. 2Dazu steht mindestens eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Kommune über die gesamte Projektlaufzeit als direkter Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner den externen Beraterinnen und Beratern sowie dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Staatsministerium) zur Verfügung.
5.3.3 Die Zuwendung ist pro Zuwendungsempfänger begrenzt:
a) Gemeinden und Gemeindezusammenschlüsse sowie Stadtteile von Großstädten erhalten eine maximale Zuwendung von 114 000 €.
b) Regionen (mit mindestens fünf Gemeinden) über 20 000 Einwohner erhalten eine maximale Zuwendung von 144 000 €.
c) Landkreise erhalten eine maximale Zuwendung von 174 000 €.
5.4 Mehrfachförderung
Eine Förderung nach diesem Pilotprogramm entfällt, wenn für die Maßnahme andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.
6. Auswahl / Antragstellung
1Vor der Antragstellung ist eine fristgerechte Bewerbung mit Motivationsschreiben an das Staatsministerium erforderlich. 2Die Frist wird vom Staatsministerium an die teilnahmeberechtigten Kommunen bekanntgegeben. 3Regionen und Landkreise werden vom Staatsministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden vorausgewählt, die die besondere demografische Herausforderung der Kommunen im Bewerbungsverfahren explizit einschätzen können.
4Förderanträge der ausgewählten Pilotkommunen sind beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung; Sachgebiet 151 „Fördervollzug Heimat“ einzureichen; es ist die Bewilligungsbehörde. 5Die Bewilligungsbehörde ist auch zuständig für den Vollzug des Zuwendungsbescheides.
6Ausgewählt werden maximal vier Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse je Regierungsbezirk. 7Die Auswahl der Pilotkommunen soll möglichst verschiedenartige Herausforderungen durch den demografischen und gesellschaftlichen Wandel abdecken.
7. Bewilligung
1Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal vier Jahre. 2Die nach Haushaltsjahren zugewiesenen Fördermittel unterliegen der Jährlichkeit. 3Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen sind. 4Die Bewilligungsbehörde kann unter den Voraussetzungen der VV Nr. 1.3 zu Art. 44 BayHO im Einzelfall dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zustimmen; ein Anspruch auf eine Förderung kann hieraus nicht abgeleitet werden. 5Dem Zuwendungsbescheid sind folgende weitere Nebenbestimmungen beizufügen:
a) Die Kommune ist verpflichtet, ihre Informationen, Erfahrung und Kompetenz einzubringen sowie aktiv die Planung, Durchführung und Evaluierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt zu unterstützen und projektrelevante Maßnahmen durchzuführen.
b) Die Kommune ist verpflichtet, bei öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen außerhalb des eigenen Gemeindegebietes als Multiplikator mitzuwirken; hierbei entstehende notwendige Reise- und Übernachtungskosten werden nach Maßgabe des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) und der ergänzend erlassenen Vorschriften ersetzt.
c) 1Alle Projektmaterialen, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, sind vor ihrer Verwendung und Veröffentlichung mit dem Staatsministerium abzustimmen. 2Die Kommune ist verpflichtet, Belegexemplare dem Staatsministerium zu überlassen.
d) 1Bei Veröffentlichung sowie im Rahmen von Präsentationen, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, ist auf die Förderung durch das Staatsministerium in geeigneter Weise (zum Beispiel Logo und Förderhinweistext) hinzuweisen. 2Schriftliche Veröffentlichungen (zum Beispiel Pressemitteilungen, Artikel, Fachbeiträge, Interviews) zu diesem Projekt sind dem Staatsministerium zuzuleiten.
e) Sämtliche Informationen und Unterlagen, die das Projekt betreffen, sind vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zur Verfügung zu stellen, es sei denn, das Staatsministerium hat ausdrücklich zugestimmt.
f) Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) sind zum Bestandteil des Bewilligungsbescheides zu erklären.
8. Begleitung und Evaluation
1Das Staatsministerium koordiniert das Pilotprogramm und stellt den Kommunen während der gesamten Programmlaufzeit Ansprechpartner zur Seite. 2Das Programm wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
9. Nachweis der Verwendung
1Mit Ablauf des Programms ist der Bewilligungsbehörde binnen sechs Monaten ein Verwendungsnachweis vorzulegen. 2Bei Überschreiten der Frist kann die Förderzusage ganz oder teilweise widerrufen werden.
3Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist gemäß Art. 91 BayHO berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zusätzlich zu prüfen.
10. Auszahlung der Zuwendung
1Die Auszahlung der zugewiesenen Zuwendungen kann maximal in zwei Teilbeträgen je Haushaltsjahr erfolgen. 2Auszahlungen im laufenden Kalenderjahr können nur bei entsprechender Beantragung bis spätestens 1. November gewährleistet werden. 3Jedem Auszahlungsantrag ist ein aussagekräftiger Sachstandsbericht beizulegen. 4Zuwendungen werden nach Vorlage und Prüfung der Sachstandsberichte und des Verwendungsnachweises bei Vorliegen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen ausgezahlt. 5Es dürfen nur Beträge angefordert und ausgezahlt werden, die voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen benötigt werden.
11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Pilotprogramm tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Die Gemeinde möchte sich mit dem Pilotprogramm besser gegen den demografischen Wandel aufstellen.
Der Antrag wurde bereits mit dem LRA Bad Kissingen abgesprochen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Oerlenbach möchte sich am Pilotprogramm „Demografiefeste Kommune“ beteiligen.
Der 1. Bgm. Nico Rogge wird ermächtigt, den Antrag einzureichen und bei Bewilligung umzusetzen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten - Umrüstung LED
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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19. Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die LED-Umrüstung in der Gemeinde Oerlenbach wurde nur teilweise durchgeführt. Über das folgende Programm kann bei Umrüstung der restlichen Lampen eine Förderung von 30 % in Aussicht gestellt werden. Voraussetzung: Der Antrag wird bis zum 31.12.2021 eingereicht.
Nach dem 31.12.2021 wird nach derzeitigem Stand die Förderung auf 20 % reduziert.
Beschlussvorschlag
Der Antrag soll eingereicht werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Anschaffung Lüftungsgeräte - Förderrichtlinie für den Neueinbau von RLT-Anlagen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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19. Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bundesfürderprogramm:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat ein neues Förderverfahren für den Neueinbau von RLT-Anlagen ins Leben gerufen.
Es werden stationäre Neuanlagen gefördert, die
• im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder
• im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.
Darüber hinaus werden notwendige Begleitmaßnahmen, die den zuvor genannten Maßnahmen eindeutig zugeordnet werden können, bezuschusst.
In Kombination mit dem Neueinbau von stationären RLT-Anlagen ist auch die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung förderfähig.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren und deren öffentliche und private Träger, d.h. wenn es in einer Grund- und Gesamtschule mindestens 1 Klasse mit Schülern unter 12 Jahren gibt, dann gilt das Förderverfahren für das komplette Schulgebäude, auch wenn sich dort auch Schüler über 12 Jahren befinden.
Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.,
Als Bagatellgrenze für Anträge zum Neueinbau gilt eine Gesamtinvestition von 8.000,00 Euro.
Die maximale Förderung beträgt 500.000 € pro Standort.
Pro Standort bedeutet, dass pro Adresse der Schule ein Antrag gestellt werden kann, würde für uns bedeuten, dass wir als 1 Antragsteller 3 Anträge für die Schulen stellen können.
Landesförderprogramm:
Bei der Bürgermeisterdienstbesprechung am 15.07.2021 wurde diese Thema angesprochen.
Man war sich mehrheitlich einig, dass die Forderung nach den Geräten nicht aufzuhalten ist.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt, sich mit einem Fachplaner in Verbindung zu setzten und die Planung sowie eventuell eine notwendige Ausschreibung zu beauftragen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Ausbau Domstraße - Beweissicherung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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19. Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2021
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Es ist eine Beweissicherung der privaten Bausubstanz erforderlich.
Die Verwaltung wird eine entsprechende Preisanfrage durchführen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt, Angebote für diese Beweissicherung einzuholen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot für diese Beweissicherung zu erteilen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen; Aufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Kurgebiet", Gemarkung Bad Kissingen, "Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Hotel Fürstenhof" mit gleichzeitigem Änderungsverfahren, Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BAuGB
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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19. Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2021
|
ö
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|
8 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss der Stadt Bad Kissingen hat in seiner Sitzung am 13.11.2019 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Kurgebiet", Gemarkung Bad Kissingen - "Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Hotel Fürstenhof" aufzuheben. In der Sitzung des Bauausschusses am 19.02.2020 wurde zudem ergänzend beschlossen, für den Umgriff ein gleichzeitiges Änderungsverfahren durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB stellt der Gemeinderat fest, dass die Aufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Kurgebiet", Gemarkung Bad Kissingen, "Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Hotel Fürstenhof" mit gleichzeitigem Änderungsverfahren Interessen der Gemeinde Oerlenbach nicht berührt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Mitteilungen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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19. Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2021
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ö
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|
9 |
Sachverhalt
Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert:
- Vorarbeiten für die Trampolin-Aufstellung sind im Gange, Aufstellung durch Bauhof
- Vorarbeiten für Bänke-Aufstellung am Skaterplatz in Rottershausen im Gange, Aufstellung durch Bauhof
- Jagdgenossen Oerlenbach würden zwei Bänke an der Skateranlage Oerlenbach aufstellen, Vorort-Termin mit Thomas Wedler, Andreas Schmitt, Stefan Karch und Bauhof geplant
- Wasserleitungsarbeiten durch RMG im Vorfeld zur Sanierung der Domstraße laufen, sehr kurzfristige Anzeige der Maßnahme wurde durch Gemeinde angesprochen
- Dreharbeiten Gemeindeportrait am 26. und 27. August
- Flyer Bürgerbeteiligungsprojekt im Entwurf fertig, Vorstellung
- Verkehrsschau ist für 11. Oktober 2021 geplant, konkrete Eingabe bitte bis Ende September
- Besichtigung aller gemeindlichen Jugendräume mit der Sicherheitskraft morgen
Datenstand vom 27.08.2021 07:42 Uhr