Datum: 25.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Baurechtliche Angelegenheiten
2.1 Zwei Anträge auf Grabungserlaubnis gemäß Art. 7 BayDSchG zu Baugrunduntersuchungen für das Erdkabelprojekt SuedLink
2.2 Bau-Änderungsantrag zum Flurstück 581/41 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 19
2.3 Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 191/1 der Gemarkung Ebenhausen, Raiffeisenstr. 6
2.4 Bauantrag zum Abbruch von 3 Fertiggaragen und zum Neubau von vier Fertiggaragen auf dem Flurstück 189/1 der Gemarkung Oerlenbach, Heglerstr. 5
2.5 Nutzungsänderung einer Doppelgarage auf dem Flurstück 286/26 der Gemarkung Oerlenbach, Wolfstr. 12
3 Planung der Außenanlagen Kita Ebenhausen
4 Baumbestattung auf dem Friedhof Oerlenbach und Eltingshausen
5 Zentrale Vergabestelle im LRA Bad Kissingen
6 Antrag zur Genehmigung einer permanenten Wegbeschilderung
7 Sanierungsmaßnahme am Kirchturm "St. Martin" in Eltingshausen - Honorarangebot Statiker
8 Neubaugebiet "Thüringer Straße" Eltingshausen; Kampfmittelsondierung
9 Bauleitplanung der Gemeinde Nüdlingen; frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sondergebiet-Riedweg“ in Nüdlingen, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BAuGB
10 Erlass Mieten (einschl. Nebenkosten) verschiedene Vereine in gemeindlichen Gebäuden Verlängerung ab 01.07.2021
11 Nutzung gemeindlicher Hallen; Behandlung von Anträgen
12 Schule Oerlenbach; Verkleidung der Lichtkuppeln
13 Luftreinigungsgeräte Kindergärten; Übernahme der Kosten
14 Brandschutzmaßnahmen Kita Eltingshausen; Notwendige Maßnahmen
15 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt. 

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö 2
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2.1. Zwei Anträge auf Grabungserlaubnis gemäß Art. 7 BayDSchG zu Baugrunduntersuchungen für das Erdkabelprojekt SuedLink

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Zur Baugrunduntersuchungen für das Erdkabelprojekt SuedLink, ist am 20.07.2021 bei der Gemeinde Oerlenbach ein Antrag auf Grabungserlaubnis nach Art. 7 BayDSchG für die in den Gemarkungen Ebenhausen und Oerlenbach liegenden Borhrpunkte BGU PFA E1 eingegangen.
Zur Baugrunduntersuchungen für das Erdkabelprojekt SuedLink, ist am 03.08.2021 bei der Gemeinde Oerlenbach ein Antrag auf Grabungserlaubnis nach Art. 7 BayDSchG für die in der Gemarkung Rottershausen liegenden Borhrpunkte BGU PFA D2 eingegangen.
   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dieser Grabungserlaubnis zu. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Bau-Änderungsantrag zum Flurstück 581/41 der Gemarkung Eltingshausen, Bayernstr. 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.  
Am 10.02.2021 wurde folgender Gemeinderatsbeschluss gefasst: Die Antragsteller beantragen den Anbau eines Nebengebäudes an die auf dem Flurstück 581/41 der Gemarkung Eltingshausen stehende Doppelgarage. Falls für den vorgenannten Anbau hinsichtlich der Dachform und der Dachneigung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat diese Befreiungen. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Zum Bauvorhaben „Errichtung eines Nebengebäudes“ auf dem 581/41 der Gemarkung Eltingshausen, welches vom Landratsamt Bad Kissingen mit Bescheid vom 24.03.2021 genehmigt wurde, ist bei der Gemeinde Oerlenbach am 28.07.2021 ein Änderungsantrag eingegangen.
Bestandteil dieses Änderungsantrages ist die „Anlage zur Tekturplanung“. In dieser Anlage steht folgende Vorbemerkung: „Die Bauherrin möchte nun den Anbau zum bestehenden Nebengebäude annähernd so hoch wie baurechtlich möglich bauen. Die Planung wurde so geändert, dass der Anbau um 40 cm höher wird, als die genehmigte Planung ist. Die mittlere Wandhöhe des Anbaus, ohne dem bestehenden Nebengebäude (es ist niedriger) beträgt nach der Tekturplanung 2,99 m. Sonst bleibt die Planung unverändert.“
     

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben, welches in diesem Änderungsantrag beschrieben ist, zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 191/1 der Gemarkung Ebenhausen, Raiffeisenstr. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
Nachbarunterschriften: vollständig
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 191/1 der Gemarkung Ebenhausen zur Unterstellung eines neuen Firmenfahrzeugs.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.4. Bauantrag zum Abbruch von 3 Fertiggaragen und zum Neubau von vier Fertiggaragen auf dem Flurstück 189/1 der Gemarkung Oerlenbach, Heglerstr. 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
Nachbarunterschriften: vollständig
Die Antragsteller beantragen den Abbruch von 3 Fertiggaragen und den Neubau von vier Fertiggargen auf dem Flurstück 189/1 der Gemarkung Oerlenbach.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.5. Nutzungsänderung einer Doppelgarage auf dem Flurstück 286/26 der Gemarkung Oerlenbach, Wolfstr. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Beschluss vom 11.11.2020
Der Antragsteller beantragt die auf dem Flurstück 286/26 der Gemarkung Oerlenbach stehende Doppelgarage zur gewerblichen Fahrzeugaufbereitung zu nutzen. 

Der Gemeinderat stimmt dieser Nutzungsänderung aus Gleichbehandlungsgründen nicht zu. 

…………………………………………………………………………………………………….


Der Antragsteller hat weitere Informationen vorgelegt (Schreiben vom 04.08.2021):










Der Antragsteller hat alle benötigten Unterlagen einschließlich der Nachbarunterschriften 
vorgelegt. 



Sofern die Gemeinde dem Vorhaben zustimmt, würde das LRA-Bad Kissingen einer Ausnahme vom Bebauungsplan stattgeben. Das Vorhaben wurde incl. Immissionsschutz vorgeprüft.

Beschlussvorschlag

Unter folgenden Auflagen wird dem Vorhaben zugestimmt:

  • Karosseriearbeiten und Kfz-Reparaturarbeiten werden ausgeschlossen
  • Arbeiten mit Lärmentwicklung außerhalb der Garage werden ausgeschlossen
  • Ein Schallisoliertes und wärmegedämmtes Garagentor ist einzubauen
  • Es dürfen nicht mehr als 35 Fahrzeuge pro Jahr aufbereitet werden
  • Folgende Arbeitszeiten sind vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Einschränkungen einzuhalten:
Montag bis Freitag                 10:00 bis 20:00 Uhr
Samstag                        10:00 bis 18:00 Uhr

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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3. Planung der Außenanlagen Kita Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Büro Hemberger hat nun die Planung sowie die aktualisierte Kostenschätzung vorgelegt.


Antrag auf Errichtung der Außenanlagen gemäß der Planung  durch den 1. Vorstand Aktion Kindergarten Ebenhausen e.V. Herrn Benedikt Keßler. 




Einige Arbeiten sollen durch den Bauhof sowie durch die Elternschaft erledigt werden. 

Beschlussvorschlag

Der Planung wird zugestimmt. Die Kosten werden analog dem Treuhandvertrag übernommen. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Baumbestattung auf dem Friedhof Oerlenbach und Eltingshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

An die Verwaltung wurde mehrfach der Wunsch herangetragen, Urnengräber für eine naturnahe Bestattung (Baumbestattung) auf dem Friedhof Oerlenbach zu ermöglichen.
Baumbestattungen sind bereits im Friedhof Ebenhausen und Eltingshausen möglich.
Am 14.06.2021 fand mit den Oerlenbacher Gemeinderäten eine Ortsbegehung auf dem Friedhof in Oerlenbach statt. Dabei wurde festgestellt, dass sich der Bereich unterhalb des Ehrengrabes „Hegler“ (blauer Bereich) sehr gut für Baumbestattungen eignet. Ein bestehender Baum (oberes Kreuz) kann bereits genutzt werden. Zwei weitere Bäume, für spätere Bestattungen, sollten zusätzlich an den mit einem X markierten Stellen gepflanzt werden.
Um die Bäume werden jeweils zwei Ringe für ca. 24 Baumbestattungen angelegt. Beim bestehenden Baum wird kein kompletter Kreis möglich sein, daher reduziert sich auch die Anzahl der möglichen Bestattungen. Am Boden über den Urnen können auf einer Muschelkalkplatte (Fundament) Bronzetafeln mit Namen, Geburts- und Sterbedatum angebracht werden. 
Für die Muschelkalkplatte mit Bronzetafel ist mit 600,-- € zu rechnen. 
Auch sollte es möglich sein lediglich ein Muschelkalkplatte mit Gravur zu verwenden. 
Diese könnten mit dem Rasenmäher überfahren werden und verursachen somit einen geringen Pflegeaufwand.
Des Weiteren sollte aber auch eine anonyme Baumbestattung (ohne die Muschelkalkplatte mit oder ohne Bronzeplatte) möglich sein. 
 
Da auch bei dieser Bestattungsform, wie bei den Urnenröhren bzw. den Baumbestattungen Ebenhausen  und Eltingshausen, kein Grabschmuck  zugelassen  ist,  ist ein „Gedenkstein“ in der Nähe des Baumes angedacht. Dort könnten die Angehörigen an Gedenktagen Kerzen, Blumen etc. für eine begrenzte Zeit abstellen.

Beschlussvorschlag

Friedhof Oerlenbach
Die Baumbestattung wird, wie im Sachverhalt beschrieben, gewünscht. Die Nutzungsberechtigten müssen bei Bedarf die Muschelkalkplatte sowie die Bronzetafel auf eigene Kosten selbst bei einem Steinmetz Ihrer Wahl beauftragen.
Diese darf folgende Maße grundsätzlich nicht überschreiten:
Fundament in Form einer Muschelkalkplatte: max. 35 cm breit, 35 cm tief, 3 cm hoch
Gedenkplatte in Form einer Bronzeplatte: max. 20 cm breit, 20 cm tief, 5 mm hoch
Die Gestaltung der Bronzeplatten kann individuell erfolgen.
Die Gemeindeverwaltung hat alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Zentrale Vergabestelle im LRA Bad Kissingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Das Vergaberecht wird immer komplexer.

Die Kommunen sind den gestiegenen Anforderungen ausgesetzt und haben in den letzten Bürgermeisterdienstbesprechungen ein hohes Interesse an dem Aufbau einer sogenannten Zentralen Beschaffungsstelle i.S.d. § 120 Abs. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekundet.
Die Kommunen sollen so durch die fachliche Spezialisierung des Landkreises entlastet werden.

Eine Zentrale Beschaffungsstelle führt die Vergabeverfahren für die Kommunen durch. 
Auch im Falle des Beitritts ist die Kommune nicht dazu verpflichtet, jegliche Vergabeverfahren vom Landkreis durchführen zu lassen.
Die Entscheidungshoheit über Zuschlag bzw. Aufhebung einer Ausschreibung verbleibt wie gewohnt bei der Kommune.

Der Landkreis übernimmt in diesem Rahmen keinerlei Kosten für den Beschaffungsbedarf der Kommunen.
Die Kosten für den Betrieb der Zentralen Beschaffungsstelle werden auf die Kommunen in geeigneter Art und Weise kostendeckend umgerechnet.
Näheres wird eine entsprechende Vereinbarung regeln, die Gegenstand eines separaten Beschlusses sein wird.
In den ersten zwei Jahren sind seitens der Regierung von Unterfranken Fördermittel im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit in Aussicht gestellt worden.

Beschlussvorschlag

Gemeinde Oerlenbach beschließt, dass ein Beitritt zu der im Landratsamt Bad Kissingen angesiedelten Zentralen Beschaffungsstelle i.S.d. § 120 Abs. 4 GWB beabsichtigt wird.
Die Gemeinde wird vor Abschluss einer diesbezüglichen Vereinbarung beteiligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung als Modellkommunen ab Anfang 2022 beim Landratsamt zu beantragen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Antrag zur Genehmigung einer permanenten Wegbeschilderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Laufgruppe des TSV Rannungen möchte zum Jubiläum „20 Jahre Wald- und Naturlauf - Rund um Rannungen" die Laufstrecken als Permanentbeschilderung auszeichnen.
Ein Teil (ca. 1,4 km) der 10 km-/Halbmarathonstrecke verläuft hierbei auf Wegen, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde Oerlenbach (Rottershausen) befinden.
Gerne würde die Laufgruppe des TSV Rannungen entsprechende dauerhafte Weghinweisschilder anbringen, um den Streckenverlauf zu kennzeichnen und bitten hierfür um Genehmigung.
1.) Teilstrecke - Rottershausen
Auf dem Teilstück der Gemarkung Rottershausen (grüne Linie) sind 5-6 Weghinweisschilder geplant.
Die Befestigung der Schilder an den Bäumen ist mit Alunägeln bzw. durch Kleben mit Markierungszeichenkleber Bostik Bau SMP direkt auf den Bäumen geplant.
Weitere Informationen zum Kleber finden Sie unter https://www.touristikservice-shop.de/p/markierungszeichenkleber-bostik-bau-smp.


2.) Weghinweisschilder Alter Wengertsweg - SWO
Beschilderung, die bereits schon im Bereich der Gemeinde Oerlenbach besteht. Diese Arte der Schilder (Material = Aluverbund 4 mm, Größe = 12 cm x 12 cm) möchte wir auch für die Auszeichnung der Strecke für den Wald- und Naturlauf verwenden. 


3.) Weghinweisschild Wald- und Naturlauf
Vorlage eines Schildes für die Beschilderung der Strecke für den Wald- und Naturlauf „Rund um Rannungen“.

Informationen zum Wald- und Naturlauf finden Sie unter www.rund-um-rannungen.de

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die beschriebene Beschilderung.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Sanierungsmaßnahme am Kirchturm "St. Martin" in Eltingshausen - Honorarangebot Statiker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bei einer Ortsbesichtigung mit Vertretern der Kirchenverwaltung hat sie die Verwaltung, 1. Bgm. Rogge und GL Markert, ein Bild vor Ort gemacht. 

Die statischen Probleme des Kirchturms wurden deutlich sichtbar.
Nach Meinung der Verwaltung ist die Klärung einer notwendigen Verankerung nur im Rahmen einer statischen Überprüfung zu beantworten.
Ein weiteres zuwarten kann zu großen Problemen führen. 
Die Kirchenverwaltung hat nun 4 Angebote für eine statische Begutachtung in Verbindung mit einer Kostenberechnung eingeholt. Je nach Angebot, welche von den Fachämtern geprüft werden, können sich die Kosten hier auf rund 11.000,-- € belaufen.

Die Anträge an die Untere Denkmalschutzbehörde des LRA-Bad Kissingen, an die Unterfränkische Kulturstiftung der Regierung von Unterfranken sowie an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, zu Genehmigung und Bezuschussung der statischen Überprüfung liegen der Gemeindeverwaltung zur ersten Stellungnahme vor. 

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach unterstützt die notwendige statische Begutachtung und das Erstellen eines Instandhaltungskonzeptes.

Nicht gedeckte Kosten werden durch die Gemeinde Oerlenbach als Baulastträger übernommen. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Neubaugebiet "Thüringer Straße" Eltingshausen; Kampfmittelsondierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bei den Tiefbauarbeiten im Baugebiet „Thüringer Straße“, Eltingshausen, wurde in der 30. KW eine scharfe Granate aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Nach Absicherung und Verständigung der Polizei wurde die Granate durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst -Sprengkommando Nürnberg- abgeholt. 

Als Folge des Fundes und der Möglichkeit weiterer Funde mussten die Bauarbeiten eingestellt werden. Die Fa. Hell hat sogleich Behinderungsanzeige eingereicht. Es war somit schnellstmöglich notwendig eine Fachfirma mit schneller Reaktionszeit für die Sondierung zu beauftragen. 

Mit der Fa. PD Bohr- und Sondiergesellschaft mbH ● Am Stadtgraben 5 ● 97359 Schwarzach am Main, wurde eine solche Firma gefunden und beauftragt die Sondierung für die Verkehrsflächen vorzunehmen.  

Laut Angebot beläuft sie die reine Sondierung auf rund 1.800,-- €. 

Bei weiteren Funden kommen noch die Kosten für die Überwachung, Beseitigung, Kampmittelbagger usw. dazu. 

Auszug aus dem Kurzbericht: 
Durch die Untersuchung der Fläche wurden gem. ATV DIN 18323,
Abschnitt 3.5.1 VOB/C durchgeführt, es wurden 76 Verdachtsmomente ausgewiesen,
die durch einen zulässigen Kampfmittelberger gem. §20 SprengG überprüft / beräumt
werden sollten. Eine kampfmitteltechnische Unbedenklichkeit für einen Bereich
von 5 m Radius um diese Punkte kann nicht erteilt werden.

Bei der ersten Nachgrabung wurde dann gleich eine weitere scharfe Granate gefunden. Diese musste vor Ort gesprengt werden. 

Die aus dringlichkeitsgründen beauftragten Räumungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 7.000,--  bis 9.000,-- €. 

Auf Grund der Funde ist es nach Meinung der Verwaltung zwingend notwendig, die Baugebietsflächen sondieren und die Verdachtsmomente überprüfen und anschließend beseitigen zu lassen. 

Auch müssen Hausanschlüsse in die Grundstücke verlegt werden. Für die geplanten Hausanschlüsse besteht keine kampfmitteltechnische Freigabe.

Die Sondierung für rund 30.000 m² kostet laut Angebot rund 7.000,-- €. Hinzu kommen die Beseitigungskosten, welche ohne Sondierungsergebnis nicht abzuschätzen sind. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt die Entscheidung der Verwaltung.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Bauleitplanung der Gemeinde Nüdlingen; frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sondergebiet-Riedweg“ in Nüdlingen, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BAuGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Nüdlingen hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ und damit verbunden die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sondergebiet-Riedweg“ beschlossen. Der Gemeinderat hat auf seiner Sitzung vom 08.06.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung i.d.F. vom 08.06.2021 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Um das Angebot der Nahversorgung in Nüdlingen aufrecht zu erhalten und auszubauen, will die Gemeinde am südwestlichen Ortseingang von Nüdlingen Baurecht für die Errichtung eines Verbrauchermarktes schaffen. Im Zuge dieser Planung soll auch die verkehrliche Situation nachhaltig verbessert werden. Hierzu wird, in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt, ein Kreisverkehrsplatz errichtet, um den Verkehr im Ortseingangsbereich zu entschleunigen und den geplanten Verbrauchermarkt zu erschließen.
   

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Erlass Mieten (einschl. Nebenkosten) verschiedene Vereine in gemeindlichen Gebäuden Verlängerung ab 01.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Aufgrund der vorhandenen Auflagen wegen der anhaltenden Pandemie-Situation können einige örtliche Vereine die Räumlichkeiten der gemeindlichen Vereinsheime nicht für ihre Vereinszwecke nutzen.
Mit Beschluss vom 09.06.2020 hat der Gemeinderat den örtlichen Vereinen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, die Mieten und Nebenkosten für die gemeindlichen Vereinsheime zeitlich befristet erlassen. Mit Beschluss vom 10.02.2021 wurde festgelegt, den Erlasszeitraum für die Mieten und Nebenkosten nochmals zeitlich befristet bis zum 30.06.2021 zu verlängern.
Betroffen waren bisher die Vereine, welche die Räumlichkeiten im alten Rathaus Ebenhausen, im Heimatmuseum Ebenhausen sowie im Musikerheim in Oerlenbach bzw. Rottershausen nutzen und einen entsprechenden Antrag auf Erlass gestellt hatten. 
Zwischenzeitlich liegen Folgeanträge vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nunmehr die Mieten und Nebenkosten beginnend ab 01.07.2021 für ein weiteres halbes Jahr zu erlassen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein Antrag auf Erlass gestellt wird und die tatsächliche Nutzung nicht erfolgen kann.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Vereine über diese Möglichkeit zu informieren.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Nutzung gemeindlicher Hallen; Behandlung von Anträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Uns liegt ein Antrag der Gemeinde Poppenhausen auf Nutzung der Heglerhalle für 1,5 Stunden Schulsport pro Woche vor. 
Grund: Generalsanierung der Werntalhalle
Zusammen mit der Schulleitung, Herrn Müller, konnte bereits ein passender Termin gefunden werden. 
Des Weiteren liegen weitere Anträge von Sportvereinen aus der Gemeinde Poppenhausen vor, welche die Werntalhalle für sportliche Zwecke nutzen.
Die Blaskapelle Poppenhausen möchte am 06.11.2021 einen „Böhmischen Abend“ mit ca. 500 Gästen in der Heglerhalle machen.
Antrag auf Nutzung der Gymnastikräume für Pilateskurse.




Beschlussvorschlag

1. Die Heglerhalle wird der Gemeinde Poppenhausen für den Sportunterricht der Schule Poppenhausen zur Verfügung gestellt. Es werden Gebühren in Höhe von 7,-- € pro Stunde (10,50 € für 1,5 Stunden) für die tatsächlich genutzten Einheiten berechnet. 
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die gemeindlichen Hallen für auswärtige Sportvereine für sportliche Aktivitäten je nach Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Es werden die doppelten Gebühren (Beschluss vom 27.10.2015) in Rechnung gestellt. 
3. Anträge auf Nutzung der gemeindlichen Hallen über folgende Anträge
-        Anträge, bei denen die Veranstaltung mehr als 12 Monate in der Zukunft liegt, 
-        Anträge von Gewerbetreibenden
-        Anträge von auswärtigen Nutzungsinteressenten außer Sportvereine mit sportlichen     Aktivitäten
sind weiterhin durch den Gemeinderat zu entscheiden.
4. a) Dem Antrag der Blaskapelle Poppenhausen auf Nutzung der Heglerhalle am 06.11.2021
wird stattgegeben. 
b) Die Gebühr in Höhe von 1.050,-- € wird wie in der Gebührenordnung festgelegt festgesetzt.
c) Die Gebühr in Höhe von 1.050,-- € wird für zwei hintereinander folgende Tage festgesetzt.
d) Die Gebühren werden in Höhe von ………………… festgelegt.
5. Dem Antrag auf Nutzung des Gymnastikraums für Pilateskurse wird stattgegeben. 
6. Da die Konstellation „Sportliche Veranstaltung mit Eintritt und ohne Bewirtung“ nicht geregelt ist, wird hierfür ein Gebührensatz in Höhe von 20,-- € festgesetzt.

Beschluss 1

1. Die Heglerhalle wird der Gemeinde Poppenhausen für den Sportunterricht der Schule Poppenhausen zur Verfügung gestellt. Es werden Gebühren in Höhe von 7,-- € pro Stunde (10,50 € für 1,5 Stunden) für die tatsächlich genutzten Einheiten berechnet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 2

2. Die Verwaltung wird ermächtigt die gemeindlichen Hallen für Sportvereine aus der Gemeinde Poppenhausen für sportliche Aktivitäten je nach Nutzungsmöglichkeiten während der Renovierung der Werntalhalle für Trainingszwecke (keine Turniere oder Spiele) zur Verfügung zu stellen. Gemeindliche Veranstaltungen haben immer Vorrang.
Es werden die doppelten Gebühren (Beschluss vom 27.10.2015) in Rechnung gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Anträge auf Nutzung der gemeindlichen Hallen über folgende Anträge
-        Anträge, bei denen die Veranstaltung mehr als 12 Monate in der Zukunft liegt, 
-        Anträge von Gewerbetreibenden
-        Anträge von auswärtigen Nutzungsinteressenten außer Sportvereine mit sportlichen     Aktivitäten (Ausnahme: siehe Beschluss 2)
sind weiterhin durch den Gemeinderat zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. a) Dem Antrag der Blaskapelle Poppenhausen auf Nutzung der Heglerhalle am 06.11.2021
wird grundsätzlich stattgegeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

4. b) Die Gebühr in Höhe von 1.050,-- € wird wie in der Gebührenordnung festgelegt festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9

Beschluss 6

4. c) Die Gebühr in Höhe von 1.050,-- € wird für zwei hintereinander folgende Tage (05. und 06.11.2021 oder 06. und 07.11.2021) festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Beschluss 7

5. Dem Antrag auf Nutzung des Gymnastikraums für Pilateskurse wird stattgegeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 8

6. Da die Konstellation „Sportliche Veranstaltung mit Eintritt und ohne Bewirtung“ nicht geregelt ist, wird hierfür ein Gebührensatz in Höhe von 20,-- € festgesetzt. Der Einzelfall soll für die Zukunft in der Gebührensatzung aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Schule Oerlenbach; Verkleidung der Lichtkuppeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Lichtkuppeln in der Schule Oerlenbach müssen noch verkleidet werden. 

       

Uns liegen 2 Angebote vor.

Die Angebote unterscheiden sich in der Ausführung. 

Bei Angebot 1 werden als Innenfutter Melaminharz beschichtete Spanplatten, 19 mm, verwendet. 
Kosten rund 8.000,-- €.

Bei Angebot 2 erfolgt die Innenverkleidung mit Aluminium Walzblech 0,7 mm. 
Kosten rund 6.100,-- €

Weitere Angebote wurden auf Anfrage nicht abgegeben. 

Beschlussvorschlag

Das Angebot Nr. 2 soll beauftragt werden. 

Beschluss

Sofern eine Kondensatbildung bei der Verkleidung mit Bleche nicht vorkommt oder keine Rolle spielt (Klärung durch die Verwaltung), soll das Angebot Nr. 2 beauftragt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Luftreinigungsgeräte Kindergärten; Übernahme der Kosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Kitas in der Gemeinde Oerlenbach haben mit Schreiben vom 06.08.2021 den Antrag auf Übernahme der Kosten, welche nicht durch die Förderrichtlinie abgedeckt sind,  für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten gestellt.  

Kosten laut Aufstellung:    68.068,-- € (brutto)
Voraussichtlicher Zuschuss: 34.034,-- €

Beschlussvorschlag

1. Eine Bezuschussung von Luftreinigungsgeräten wird dem Grunde nach zugesagt.

2. Der Beschluss vom 21.07.2021 einen Fachplaner für die gemeindlichen Schulen in Sachen „Luftreinigungsgeräte“   zu beauftragen wird um die Kindergärten erweitert. 

Beschluss 1

1. Eine Bezuschussung von Luftreinigungsgeräten wird dem Grunde nach zugesagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Beschluss vom 21.07.2021 einen Fachplaner für die gemeindlichen Schulen in Sachen „Luftreinigungsgeräte“  zu beauftragen wird um die Kindergärten erweitert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Brandschutzmaßnahmen Kita Eltingshausen; Notwendige Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Gemäß den Auflagen des LRA-Bad Kissingen sind zur Sicherung des Weiterbetriebs dringend notwendige Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen. 

  • Einbau einer Feuerschutztür F30 im unteren Treppenhaus
  • Einbau einer Tür zwischen den Gruppenräumen
  • Abmauerung oder Verkleidung des unteren Fensters im Bereich des Treppenturms
  • Bau eines Treppenturms
  • Einbau einer Fluchttüre im Gruppenraum

Beschlussvorschlag

Für die notwendigen Ein- und Umbauten werden die Kosten in Höhe von 80 % übernommen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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15. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 25.08.2021 ö 15

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert: 

    • Trampoline in allen Ortsteilen sind mittlerweile aufgestellt – Abrechnung über Regionalbudget läuft
    • Bank am Skaterplatz Rottershausen ist aufgestellt
    • Ortsbegehung am Skaterplatz Oerlenbach hat stattgefunden: Jagdgenossen Oerlenbach würden zwei Bänke an der Skateranlage Oerlenbach aufstellen, konkrete Örtlichkeit vorstellen
    • Insektenhotel auf unserer Beispielfläche ggü. Rathaus wird vom Projekt Grüngitter (Kostenträger Landkreis Bad Kissingen) aufgestellt; Zeitpunkt: Oktober
    • Dreharbeiten Gemeindeportrait am 26. und 27. August witterungsbedingt verschoben auf Ende September
    • Verkehrsschau ist für 11. Oktober 2021 geplant, konkrete Eingabe bitte bis Ende September
    • Nächste ZV A71-Sitzung findet am 8. September um 19 Uhr im Rathaus Oerlenbach statt
    • Fläche an die EnBW zur Errichtung einer Schnellladestation für Elektromobilität wurde verkauft
    • Förderbescheid zum Pilotprogramm „Demografiefeste Kommune“ wird uns am 5. Oktober von Staatsminister Albert Füracker in München überreicht – wir haben uns bei weit über 100 Bewerbungen durchgesetzt und sind die ausgewählte Kommune aus dem Regierungsbezirk Unterfranken
    • Digitalisierung im Rathaus schreitet voran: Rechnungen werden nun elektronisch abgezeichnet und bearbeitet
    • Mitarbeit des BGMs beim gemeindlichen Bauhof: Mäharbeiten, Kantenreinigung und Arbeiten im Friedhof mit durchgeführt zgl. Dienst- und Fachaufsicht durchgeführt, Fazit: Bauhof arbeitet ordentlich und zügig, Arbeiten dauern oftmals länger als man vorab vielleicht meint
  • Wahlbenachrichtigungen werden in dieser Woche ausgeteilt


Aus dem Gemeinderat: 

Manfred Greubel:
Ein- und Ausfahrt der Forststraße, Ebenhausen, sollte wenn möglich entschärft werden.

Karin Haut:
Der Eichenlehrpfad ist ein gelungenes Projekt.


Ulrike Breuter:
Der Bahnhof Ebenhausen hat 150jähriges. Das Jubiläum könnte in die Planungen für das 50jahrige der Gemeinde Oerlenbach integriert werden. 

Datenstand vom 13.10.2021 08:48 Uhr