Datum: 15.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war.
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Baurechtliche Angelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Balkons auf dem Flurstück 346/4 der Gemarkung Ebenhausen, Jahnstr. 2, Korrektur der Flurstücksnummer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Der Antragsteller beantragt die Erweiterung des bestehenden Balkons auf dem Flurstück 346/4 der Gemarkung Ebenhausen.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wurde bereits am 21.07.2021 per Gemeinderatsbeschluss erteilt. In diesem am 21.07.2021 gefassten Gemeinderatsbeschluss ist allerdings eine falsche Flurstücksnummer angegeben. Die richtige Flurstücksnummer des Anwesens Jahnstr. 2 lautet: Flurstück 346/4 der Gemarkung Ebenhausen. Der Gemeinderat stimmt der Korrektur dieser Flurstücksnummer zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2.2. Bauantrag zur Errichtung einer Gaube am Bestand auf dem Flurstück 385 der Gemarkung Ebenhausen, Rannunger Weg 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
Es sind keine Nachbarunterschriften vorhanden.
Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Gaube am Bestand auf dem Flurstück 385 der Gemarkung Ebenhausen.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.
Sofern Nachbarunterschriften notwendig sein, sollen diese vom LRA-Bad Kissingen eingeholt werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2.3. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Blockbohlen-Wohnhauses auf dem Flurstück 369 der Gemarkung Ebenhausen, Bahnhofstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Gemäß den bei der Gemeinde Oerlenbach eingegangenen Unterlagen beabsichtigen die Antragsteller die Errichtung eines Blockbohlen-Wohnhauses auf dem Flurstück 369 der Gemarkung Ebenhausen.
- Das vorgenannte Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
- Es ist beabsichtigt die bisher bestehende Zufahrt zum Flurstück 369 zu nutzen und daher keine weitere zu errichten.
- Die Außenwände des Wohnhauses sind in natürlicher Holzoptik geplant.
- Für die Dacheindeckung sind rote Tondachziegel oder rote Betondachsteine eingeplant.
- Auf dem vorgenannten Flurstück befinden sich bereits ein Einfamilienwohnhaus, sowie 4 PKW-Stellplätze.
Folgende Gründe führen die Antragsteller für die Errichtung eines Holzhauses auf:
- Gerade in der heutigen Zeit ist das Thema Klimaschutz ganz aktuell.
- Durch die Verwendung von Holz anstelle anderer Baumaterialien lässt sich unter anderem viel CO2 einsparen und zudem ist Holz ein ökologischer Rohstoff, welcher auch sehr gute energetische Eigenschaften aufweist.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt für das hier beschriebene Bauvorhaben seine Zustimmung in Aussicht. Die Nachbarn sind noch zu beteiligen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Aufstellung eines Bebauungsplans in Eltingshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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3 |
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3.1. Bebauungsplan - Name
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.-Nr 42/1 Eltingshausen soll überplant werden.
Neben dem Bau eines Kindergartens sollen 2 Wohnbaugrundstücke entstehen.
Namensvorschläge:
Am See
Auf der Höhe
Beschlussvorschlag
Der Bebauungsplan erhält den Namen „Auf der Höhe“.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3.2. Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt
Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“
der Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Eltingshausen,
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Der bestehende Kindergarten St. Martin in der Wittelsbacher Straße in Eltingshausen ist vollständig ausgelastet und kann den aktuellen Bedarf an Betreuungsplätzen nicht mehr decken. Aufgrund des Grundstückszuschnittes ist eine Erweiterung des Bestandsgebäudes nicht möglich. Zudem ist das Gebäude stark sanierungsbedürftig.
Die Gemeinde Oerlenbach plant daher die Errichtung eines mehrgruppigen Kindergartens, im Bereich der innerörtlichen Freifläche entlang der Ortsstraße „Am See“, im Gemeindeteil Eltingshausen. Die Zufahrt ist über die Ortsstraßen „Am See“ und „Am Höhrieth“ gesichert. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach, ist das Areal als „Dorfgebiet (MD)“ und als „Grünfläche“ dargestellt. Neben dem Kindergarten sollen zusätzlich zwei Bauparzellen zur Wohnnutzung entstehen.
Das Plangebiet kann dem nachfolgenden Übersichtsplan entnommen werden:
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung muss nach § 35 BauGB erfolgen. Das Grundstück liegt im sogenannten „innenliegenden Außenbereich“ und stellt eine derzeit nicht bebaubare Fläche dar. Eine Bebauung des Grundstückes ist unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen umliegenden Bebauung ortsplanerisch vertretbar und führt zu einer maßvollen Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer künftigen Bebauung des Grundstückes zu erlangen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ erforderlich. Hierdurch wird das Grundstück dem im Zusammenhang bebauten Ortsbereich des Gemeindeteils Eltingshausen zugeordnet. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes, kann in Eltingshausen einer planvollen Innenentwicklung entsprochen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ und „Allgemeines Wohngebiet – WA“ ausgewiesen werden.
Auf dieser Grundlage wird, gemäß § 13a BauGB, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren angewandt (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht begründet. Es bestehen zudem keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Entsprechend § 13a Abs. 2 Ziffer 1 BauGB entfallen Umweltprüfung und Umweltbericht. Die bauleitplanerischen Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als zulässig, sodass auch Ausgleichsflächen für die Flächeninanspruchnahme nicht erforderlich sind (vgl. § 13a Abs. 2 Ziffer 4 BauGB).
Die erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplanes kann gemäß § 13a Abs. 2 Ziffer 2 BauGB im Wege der Berichtigung, ohne eigenes Verfahren, durch Planbeilage erfolgen (15. Änderung).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höhe“ für das Grundstück Fl. Nr. 42/1 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 766 und 795 der Gemarkung Eltingshausen, mit einer Gesamtfläche von ca. 9.400 m².
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung (15. Änderung) angepasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
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3.3. Bebauungsplan Eltingshausen - Planer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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beschließend
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3.3 |
Sachverhalt
Die Verwaltung schlägt vor, für die Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, zu beauftragen.
Beschlussvorschlag
Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.
Die Verwaltung wird ermächtigt einen entsprechenden Honorarvertrag abzuschließen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Förderung des außerschulischen Sports - Zuschussanträge 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Oerlenbach gewährte bis zum Jahr 2019 den örtlichen Sportvereinen zur Förderung des Breitensports einen freiwilligen Zuschuss in Höhe der Differenz, welche sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen errechnete.
Nachdem sich die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern in 2020 deutlich erhöht hat und auch für das Jahr 2021 auf hohem Niveau geblieben ist, würde der gemeindliche Zuschuss (=Differenzbetrag) deutlich höher ausfallen, da die Förderung des Landkreises gleichgeblieben ist.
Eine für die Gemeinde denkbare Lösung wäre, wie bereits in 2020 praktiziert, die Halbierung des gemeindlichen Anteils, der Zuschuss an die Vereine wäre so dennoch höher, als es in den Vorjahren der Fall war.
Beschlussvorschlag
Für die außerschulische Förderung des Sports wird, wie bereits im letzten Jahr praktiziert, ein freiwilliger Zuschuss in Höhe der Hälfte der Differenz, die sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen ergibt, gewährt.
Bleibt es in den Folgejahren bei den momentanen Fördersätzen von Freistaat Bayern und Landkreis Bad Kissingen, wird die gemeindliche Vorgehensweise beibehalten.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Jagdpachtvertrag über das Eigenjagdrevier Rottershausen der Gemeinde Oerlenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Am 28.08.2021 fand die Versammlung der Jagdgenossen Rottershausen statt.
Hierbei wurden ab dem 01.04.2022 als Pächter des Jagdbogen 1 Herr Gregor Lutz und Herr Werner Metzler sowie Herr Eugen Reuscher bestätigt.
Weiterhin wurde ab dem 01.04.2022 als Pächter des Jagdbogen 2 Herr Reinhard Landgraf bestätigt.
Die Abstimmungen sind jeweils einstimmig erfolgt.
Die Pächter Herr Gregor Lutz und Herr Werner Metzler haben die Jagdpachtverlängerung des Eigenjagdreviers der Gemeinde bereits mit Schreiben vom 06.12.2020 beantragt.
Das Eigenjagdrevier Rottershausen wurde bisher immer an die Pächter des Gemeinschaftsjagdreviers „Jagdbogen 1“ verpachtet.
Der Pachtpreis beträgt ab dem 01.04.2022 weiterhin 5,36 € / ha, gleich 648,56 € jährlich.
Beschlussvorschlag
Das Eigenjagdrevier Rottershausen der Gemeinde Oerlenbach wird ab dem 01.04.2022 für 9 Jahre an Herrn Gregor Lutz und Herrn Werner Metzler zum jährlichem Pachtpreis in Höhe von 648,56 € verpachtet.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Erweiterung des Straßenbeleuchtungskonzeptes; Bahnhofstraße Ebenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Wie bereits Informiert soll das Beleuchtungskonzept in der Bahnhofstraße erweitert werden.
Kosten laut Aufstellung:
Beschlussvorschlag
Der Auftrag für die Erweiterung des Beleuchtungskonzepts in der Bahnhofstr., Ebenhausen, wird an das Bayernwerk gemäß Angebot vom 02.09.2021 in Höhe von 9.353,23 € vergeben.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Straßenunterhaltungsmaßnahmen (Tiefbau) im Gemeindebereich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Im Gemeindebereich wurden im letzten und laufenden Jahr in jeweils zwei Gemeindeteilen Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
Diese Arbeiten im Tiefbaubereich sollten auch auf den Wegeunterhalt (Feld-/Waldwege) ausgeweitet werden und in den kommenden beiden Jahren 2022 und 2023 fortgesetzt werden, um einer weiteren Zustandsverschlechterung entgegenzuwirken.
Es sollten entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € jeweils in 2022 und 2023 für den Straßenbereich vorgesehen werden sowie 50.000 € jeweils in 2022 und 2023 für den Feld- und Waldwegesektor. Jahresleistungsverzeichnisse und Prioritätenlisten sollten angefordert bzw. erstellt werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Jahre 2022 und 2023 die genannten Haushaltsmittel im Verwaltungshaushalt zu berücksichtigen. Das weitere Vorgehen mit Erstellung einer Prioritätenliste sowie der Einholung von Jahresleistungsverzeichnissen kann erfolgen. Der gemeindliche Bauhof soll in die Planungs- und Abnahmeabwicklung mit einbezogen werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Selbstwerber im gemeindlichen Wald
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
An die Gemeinde wurde die Bitte herangetragen, dass Selbstwerber in Rottershausen zugelassen werden.
Selbstwerbung ist ein Begriff aus Forstwirtschaft. Während in der Regel das Holz durch die Forstverwaltung geerntet, aufgearbeitet und anschließend für den Verbraucher bereitgestellt wird, übernimmt bei der Selbstwerbung der Empfänger diese Arbeiten selbst. Dieses Verfahren wird häufig bei der Gewinnung (Werbung) von Brennholz durchgeführt. Hierbei erntet der Kunde das Brennholz mit eigener Hand und auf eigene Rechnung auf der Grundlage eines Vertrags mit dem Waldbesitzer.
Ein Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer per Brennholzvertrag ein Bezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine bestimmte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die zugewiesene Holzmenge kann liegendes Holz auf der Fläche sein oder aber sog. „Brennholz lang“ (Stämme, Stamm- und/oder Kronenteile), das bereits an den Waldweg gerückt wurde.
Der Selbstwerber kann dann, innerhalb der erlaubten Zeiten, in diesem Wald oder Waldstück die vertraglich vereinbarte Menge Brennholz aufarbeiten und abtransportieren, wobei den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten ist. Da Arbeit im Wald und insbesondere mit einer Motorsäge nicht ungefährlich ist, müssen Selbstwerber in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung
- Nachweis eines Motorsägenscheins, der von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird Benutzung von zertifizierter Schutzausrüstung (normalerweise bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Signaljacke, Schnittschutzhose und gut profilierten Schnittschutzstiefeln)
- Einweisung durch den Förster
Über die Einsatzmöglichkeiten der Selbstwerber wurde ausführlich diskutiert.
Es wurde klar dargestellt, dass es sich um Selbstwerber zur Brennholzgewinnung handelt, welche z.B. Rückegassen freischneiden oder Kronenholz aufarbeiten.
Beschlussvorschlag
Testweise werden im oben genannten Rahmen Selbstwerber zuzulassen. Die Selbstwerbung soll nur für Bürger aus den jeweiligen Ortsteilen zugelassen werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
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9. Stiftung Sonnenschein - Zusammensetzung Stiftungsrat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Stiftung Sonnenschein Oerlenbach ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Oerlenbach tätig:
• Traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
• Bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten humanitärer und gemeinnütziger Zwecke
• Erziehung, Volks- und Berufsbildung
• Kunst und Kultur
• Umwelt- und Naturschutz
• Gesundheit und Sport
• Wissenschaft und Forschung
• Jugend- und Seniorenhilfe
• amtlich anerkannte und freie Wohlfahrtspflege
• Denkmalschutz und Denkmalpflege
• Völkerverständigung und internationale Partnerschaften
Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der sich aus acht Personen, bestehend aus einem Vertreter des Gemeinderates sowie sieben Vertretern der unterschiedlichen Interessengruppen (Katholische Kirche, Evangelische Kirche, örtliche Vereine, örtliches Gewerbe, Seniorenbeauftragten, Jugendbeauftragten, Schule) zusammensetzt. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen.
In der anstehenden Sitzung der Stiftung (geplant für 9. November um 19 Uhr im Rathaus) steht die Neubesetzung inkl. Neuwahlen des Stiftungsrates an.
Seitens der Verwaltung (im Auftrag des bisherigen Vorstandsvorsitzenden (Bürgermeister a. D. Franz Kuhn) und Stiftungsratsvorsitzenden (Altbürgermeister Siegfried Erhard)) wurden nun die verschiedenen Interessengruppen angeschrieben, mit der Aufforderung, bis Ende Oktober 2021 die neuen bzw. bisherigen Vertreterinnen und Vertreter für den Stiftungsrat zu benennen.
Auch der Gemeinderat muss aus verschiedenen Interessengruppen die Vertreterinnen und Vertreter benennen.
Folgende Vorschläge liegen vor:
Seniorenbeauftragte der Gemeinde = Stiftungsrätin Karin Haut, Vertreterin Ulrike Breuter
Jugendbeauftragte der Gemeinde = Stiftungsrätin Stefanie Faulstich, Vertreter Nils Seidl
Vertreter des Gemeinderates = Stiftungsrat und Altbürgermeister Siegfried Erhard,
Vertreter 2. Bürgermeister Benedikt Keßler
Weiterhin wird sich 1. Bürgermeister Nico Rogge für die Funktion des Vorstandsvorsitzenden zur Verfügung stellen.
Im Falle der Wahl wäre dieser gem. Satzung der Stiftung ohnehin kein Stiftungsratsmitglied mehr, so dass dann eine Neubesetzung erforderlich wäre.
Der Vorstand der Stiftung ist aus der Mitte des Stiftungsrates zu wählen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, dass folgende Personen in den Stiftungsrat bzw. als Vertreter/in berufen werden:
Seniorenbeauftragte der Gemeinde = Stiftungsrätin Karin Haut, Vertreterin Ulrike Breuter
Jugendbeauftragte der Gemeinde = Stiftungsrätin Stefanie Faulstich, Vertreter Nils Seidl
Vertreter des Gemeinderates = Stiftungsrat und Altbürgermeister Siegfried Erhard,
Vertreter 2. Bürgermeister Benedikt Keßler
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Mitteilungen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2021
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ö
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10 |
Sachverhalt
Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert:
Wahleinweisung für BT-Wahl am 14. September um 19 Uhr im Gemeindesaal Eltingshausen hat stattgefunden.
Große Anzahl an Briefwählern zu verzeichnen (ca. 2000 Wahlscheine bereits beantragt)
Verkehrsschau ist für 11. Oktober 2021 geplant, konkrete Eingabe bitte bis Ende September
Verabschiedung ehemaliger Gemeinderat, Jahresabschlusssitzung, 15. Dezember 2021
Klausurtagung findet am 12./13. November 2021 statt
Impfbus am 24. September von 15 bis 20 Uhr am Edeka-Parkplatz
Es findet eine U18 Wahl initiiert vom Kreisjugendring und dem Verein Pro Jugend e.V. statt.
Die Gemeinde Oerlenbach hat als erste Gemeinde einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 6.000,-- € für die Durchführung einer Energieberatung in Form eines Energieaudits nach der DIN EN 16247-1 erhalten.
Datenstand vom 14.10.2021 08:40 Uhr