Datum: 08.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindesaal Eltingshausen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Baurechtliche Angelegenheiten
2.1 Bauantrag zur Dacherneuerung mit Errichtung einer Gaube auf dem Flurstück 412 der Gemarkung Eltingshausen
2.2 Bau-Änderungsantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 910/19 der Gemarkung Ebenhausen, Waldstr. 27
2.3 Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Flurstück 567 der Gemarkung Ebenhausen, Rannunger Weg 4
2.4 Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Fernsehreparaturwerkstatt in eine Wohneinheit auf dem Flurstück 395 der Gemarkung Ebenhausen, Schweinfurter Str. 5
3 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 - öffentlicher Teil
3.1 Auswertung des Prüfungsberichtes Rechnungsjahr 2020
3.2 Feststellung der Jahresrechnung 2020
3.3 Entlastung Rechnungsjahr 2020
4 Gigabitausbau Förderprogramm Bayern beenden und Bundesförderprogramm starten
5 Verlängerung der Satzung der Gemeinde Oerlenbach über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Ebenhausen“ nach § 142 BauGB
6 Verkehrsschau 2021
7 Neugestaltung Friedhof Rottershausen
8 Gemeindewald Oerlenbach - Neuanschaffung Schutzwagen
9 Zuschussantrag Kindergartenverein St. Dionys e.V. Rottershausen - Erneuerung des Zaunes am Kindergartengelände
10 Mitteilungen und Anfragen
11 Jahresrückblick 2021

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 2
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2.1. Bauantrag zur Dacherneuerung mit Errichtung einer Gaube auf dem Flurstück 412 der Gemarkung Eltingshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes „Thüringer Straße“.

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Höhe des Kniestockes
0,5 m
ca. 1 m

Die Antragstellerin beantragt die Dacherneuerung mit Errichtung einer Gaube auf dem Flurstück 412 der Gemarkung Eltingshausen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Bauvorhaben die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Höhe des Kniestockes. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu. Vom Landratsamt Bad Kissingen ist zu prüfen, ob der Brandschutz für dieses Bauvorhaben sichergestellt ist.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Bau-Änderungsantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 910/19 der Gemarkung Ebenhausen, Waldstr. 27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gereuth“.

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Dachform
Satteldach
Flachdach
Dachneigung
38° bis 48°
1,2°
Baugrenzen
Im Bebauungsplan sind Baugrenzen festgesetzt.
Die Baugrenzen sind nicht eingehalten.

Zum Bauvorhaben „Errichtung eines Carports“ auf dem Flurstück 910/19 der Gemarkung Ebenhausen, welches vom Landratsamt Bad Kissingen mit Bescheid vom 08.08.2019 genehmigt wurde, ist bei der Gemeinde Oerlenbach am 02.11.2021 ein Änderungsantrag eingegangen. Gemäß diesem Änderungsantrag haben sich bei diesem Bauvorhaben gegenüber dem mit dem vorgenannten Bescheid genehmigten Antrag folgende wesentliche Änderungen ergeben:
- Vergrößerung der Länge und Höhe dieses Carports
- Verringerung der Breite dieses Carports
- die begrünte Dachfläche wird zu einem Dach aus anthrazitfarben beschichteten Aluminium-Dachplatten











Beschlussvorschlag

Für den vorgenannten Änderungsantrag erteilt der Gemeinderat die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Überschreitung der Baugrenze. Diese Befreiungen hat er mit dem am 18.06.2019 für dieses Bauvorhaben gefassten Beschluss ebenfalls erteilt. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben, welches in diesem Änderungsantrag beschrieben ist, zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.3. Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Flurstück 567 der Gemarkung Ebenhausen, Rannunger Weg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Friedenstraße“.

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Geschossigkeit
I + D
1 Geschoss mit Pultdach
Dachform
Satteldach
Pultdach
Art der Dacheindeckung
Dachziegel und Betondachsteine
Trapezblech
Gestaltung der Garagen
Alle aneinandergebauten Garagen sind einheitlich zu gestalten, wobei die später zu errichtende Garage die Dachneigung und Firstrichtung der zuerst genehmigten oder errichteten Garage übernehmen muss, unabhängig, ob diese von der Dachneigung des jeweiligen Wohnhauses abweicht.
Die Dachform und die Dachneigung weichen von der Dachform und Dachneigung der bestehenden Garage, an die angebaut wird, ab.
Abstandsflächen
Die Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 4 und 5 BayBO sind einzuhalten.
In den Bauantragsunterlagen ist eine Zustimmung gem. Art 6 Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme vorhanden.

Die Antragstellerin beantragt die Errichtung einer Doppelgarage auf dem Flurstück 567 der Gemarkung Ebenhausen.

    

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannte Doppelgarage die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Geschossigkeit, der Dachform, der Dachneigung und hinsichtlich der Art der Dacheindeckung.
Falls hinsichtlich der Abstandsflächen und hinsichtlich der Festsetzung, dass aneinandergebaute Garagen einheitlich gestaltet werden müssen, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat für diese Doppelgarage auch diese Befreiungen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.4. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Fernsehreparaturwerkstatt in eine Wohneinheit auf dem Flurstück 395 der Gemarkung Ebenhausen, Schweinfurter Str. 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 2.4

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Antragsteller beantragt die Nutzungsänderung einer Fernsehreparaturwerkstatt in eine Wohneinheit auf dem Flurstück 395 der Gemarkung Ebenhausen.
Der Antragsteller beabsichtigt die Aufbringung eines Vollwärmeschutzes auf die Außenwand, welche entlang des gemeindeeigenen Flurstückes 394 verläuft. Gemäß der Bauzeichnung, welche Bestandteil der Bauantragsunterlagen ist, ragt dieser Vollwärmeschutz maximal 16 cm in das vorgenannte Flurstück 394 hinein. Der Antragsteller hat die Ausführung dieses Vollwärmeschutzes bereits mit dem Bauhofleiter der Gemeinde Oerlenbach besprochen und der Bauhofleiter hat keine Einwände gegen diese maximal 16 cm tiefe Überbauung des Flurstückes 394. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben und der vorgenannten, maximal 16 cm tiefen Überbauung des gemeindeeigenen Flurstückes 394 zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 3
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3.1. Auswertung des Prüfungsberichtes Rechnungsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Alexander Böse, legte den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses, der am 25.10. und 26.10.2021 getagt hatte, für das Jahr 2020 in der Sitzung vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den Rechnungsprüfungsbericht und die im Rechnungsprüfungsbericht aufgeführten Prüfungsergebnisse.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3.2. Feststellung der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2020 ergab:

       im Verwaltungshaushalt
       bereinigte Soll-Einnahmen von                               8.918.361,27 €
       bereinigte Soll-Ausgaben  von                 8.918.361,27 €

       im Vermögenshaushalt 
       Einnahmen von        11.544.626,21 €
       Ausgaben von           11.544.626,21 €

Der Gesamthaushalt wurde mit 20.462.987,48 € abgeschlossen und ist ausgeglichen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Feststellung der Jahresrechnung.

Beschlussvorschlag

Die Jahresrechnung 2020 wird durch den Gemeinderat festgestellt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3.3. Entlastung Rechnungsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Entlastung.

Beschlussvorschlag

Die in Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung vorgeschriebene Entlastung wird erteilt.
(Der 1. Bürgermeister Nico Rogge nimmt an der Abstimmung nicht teil.)

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Gigabitausbau Förderprogramm Bayern beenden und Bundesförderprogramm starten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Oerlenbach hat ein Markterkundungsverfahren in der Bay. Gigabitrichtlinie durchgeführt. Jeder Punkt in der Darstellung entspricht einer amtlichen Hauskoordinate. Eine private Adresse gilt als förderfähig, wenn eine Versorgung von weniger als 100 Mbit/s im Download anliegt. Für gewerbliche Objekte beträgt die Aufgreifschwelle 200 Mbit/s symmetrisch. Adressen, die über Kabelnetze mind. 500 Mbit/s im Download erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für Bereiche, in denen zwei separate Netze Mindestbandbreiten von jeweils 30 Mbit/s liefern (= schwarzer Fleck). Die Förderquote beträgt 90 % bei einer maximalen Fördersumme von 8 Mio. €.
Insgesamt ergaben sich auf dem Gemeindegebiet 21 förderfähige Objekte, die dem nachstehenden Plan zu entnehmen sind (siehe rot umrandete Gebietsvorschläge).
Je unterversorgter Adresse stünde der Gemeinde eine maximale Förderung von 6.000 € zur Ver-fügung. Für Oerlenbach betragen die maximalen Fördermittel demnach 21 x 6.000 € = 126.000 €.
Eine grobe Kalkulation des Büros Dr. Först Consult ergibt deutlich höhere geschätzte Ausbaukosten für die förderfähigen Bereiche von ca. 600.000 €. Die Förderquote von 90 % wäre folglich nicht mehr gegeben und die Eigenmittel der Gemeinde lägen deutlich über 10 %.
Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren in der Bayerischen Gigabitrichtlinie zu beenden, die Beratungsleistungen des Bundes zu beantragen und das Bundesförderprogramm zu initiieren.
Das Bundesförderprogramm setzt eine erneute Markterkundung über das Portal des Projektträgers pwc voraus. Die Beratungsleistungen für externe Berater werden im Bundesförderprogramm mit bis zu 50.000 € gefördert (= 100%-Förderung).

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach beschließt das Verfahren in der Bayerischen Gigabitrichtlinie zu beenden, die Beratungsleistungen des Bundes zu beantragen und das Bundesförderprogramm zu initiieren.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Verlängerung der Satzung der Gemeinde Oerlenbach über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Ebenhausen“ nach § 142 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Altort Ebenhausen” vom 26. August 1997 ist mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 2 am 21.04.1998 in Kraft getreten und wurde seitdem nicht geändert. 

Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme von 15 Jahren aus, wobei Abweichungen möglich sind. Diese Vorschrift wurde mit Änderung des BauGB im Jahr 2007 eingeführt. 
Für die vorliegende Sanierungssatzung “Altort Ebenhausen”, die 1998 in Kraft getreten ist, ist daher die Überleitungsvorschrift des § 235 Abs. 4 BauGB maßgeblich. Hiernach sind Sanierungssatzungen, die vor dem 01.01.2007 bekannt gemacht wurden, spätestens zum 31.12.2021 aufzuheben, es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt worden. 

Für das Sanierungsgebiet “Altort Ebenhausen” liegt der Ergebnisbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) aus dem Jahr 1997 vor, in dem Sanierungsziele formuliert und Einzelmaßnahmen aufgeführt sind, um Mängel und Missstände im Sanierungsgebiet abzustellen. 

Diese Ziele und Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des aktuellen Durchführungsstandes überprüft und in die gegenwärtige Fortschreibung des „Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes Oberes Werntal“ sowie zum Teil in die gegenwärtig laufende Erstellungen des „Interkommunalen Denkmalkonzeptes Oberes Werntal“ übernommen.

Im Ergebnis ist bereits jetzt festzuhalten, dass im Sanierungsgebiet weiterhin Mängel und Missstände vorhanden sind, deren Beseitigung bis zum 31.12.2021 nicht möglich ist. 

Hierbei handelt es sich vor allem um Mängel und Missstände an überwiegend Privatgebäuden, vor allem an ortsbildprägend erhaltenswerten Gebäuden (Baumaßnahmen). 
Zwar erfolgte in den letzten Jahren, bis auf eine Gasse, der grundhafte Ausbau der öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, dennoch kann festgestellt werden, dass in den nächsten Jahren bezüglich des Themas Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum Nachbesserungsbedarf besteht. 

In der Anlage sind in “rot und gelb” Gebäude, welche ortsbildprägend erhaltenswert sind, mit noch anstehendem Sanierungsbedarf (Baumaßnahmen) gekennzeichnet sowie die Verkehrsflächen, deren grundhafter Ausbau noch aussteht. (Anlage PrN_AQ_S_Sanierungsgbedarf_02.12.2021).

Eine Behebung von Mängeln und Missständen soll hier eventuell durch Direktförderungen im Rahmen von Förderprogrammen (Projekt „Werntaldorf“ in Vorbereitung) vor allem aber durch die Nutzung steuerlicher Abschreibungen nach den §§ 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetz ermöglicht werden. Hierzu werden alle Eigentümer im Sanierungsgebiet nochmals umfassend informiert. Dabei ist die Gemeinde im hohem Maße auf die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer angewiesen. In diesem Zuge wird auf die bei Bedarf notwendige Beteiligung und Mitwirkung sowie auf die Auskunftspflicht nach §§ 137 und 138 BauGB hingewiesen.

Hinsichtlich des Gebäudezustandes ist ergänzend zu berücksichtigen, dass Gebäude mit Sanierungsbedarf räumlich über das gesamte Sanierungsgebiet verteilt sind. 
Eine Entlastung von Teilbereichen aus dem Sanierungsgebiet ist somit zum gegenwärtigen Zeitpunkt offensichtlich nicht zielführend, so dass zweckmäßigerweise die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung zu verlängern ist.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Anwendung der durch den Gesetzgeber im Jahr 2007 eingeführten Befristung von 15 Jahren zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen für die Sanierungsmaßnahme „Altort Ebenhausen“ unrealistisch ist. Dies ist u.a. auf den Denkmalbestand, den reichhaltigen Bestand an ortsbildprägenden erhaltenswerten Gebäuden, der Vielzahl von Mängeln und Missständen sowie den dadurch bedingten Sanierungsaufwand zurückzuführen.

Es wird eingeschätzt, dass für die Umsetzung der in der Anlage gekennzeichneten Maßnahmen noch ein Zeitraum von weiteren 15 Jahren benötigt wird. 

Hieraus ergibt sich die Erfordernis zur Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis zum 31.12.2035 gemäß § 235 Abs. 4 BauGB (Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, sind spätestens bis zum 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 aufzuheben, es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt worden.).

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung “Altort Ebenhausen” gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis zum 31.12.2035 zu verlängern.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Verkehrsschau 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

1. alle Ortsteile
Überall in den 30er-Zonen soll „30“ öfter auf die Straße aufgebrannt werden.
Es spricht lt. Polizei nichts dagegen. Es entsteht daraus jedoch auch kein verkehrsrechtlicher Mehrwert.
Die Kosten für das Aufbrennen könnten gespart werden. (§ 45 1c StVO)

2. Ortsteil Oerlenbach
2.1 Neuregelung Dorfplatz
Die geplante Neuregelung auf dem Dorfplatz wurde vorgestellt. (siehe auch beigefügter Lageplan)
Gewünscht sind vor allem zusätzliche Parkplätze bei der Feuerwehr, die mit dem Zusatz „Einsatzfahrzeuge frei“ versehen sind. Die Polizei findet den Vorschlag gut und weißt darauf hin, dass die Erklärung unter dem Schild „Eingeschränkte Halteverbotszone“ entfernt werden kann. Es hat keinen Mehrwert und wird von Fahrzeugführern nicht gelesen. Lediglich Fußgänger hätten dafür die Zeit.
Das Straßenschild „St.-Burkardus-Straße“ muss erhalten bleiben. Die geltenden Regelungen für den Standort des Schildes müssen durch Frau Schmitt noch recherchiert werden.

2.2 Schild behindert Sicht beim Einfahren in den Kreisel von der Siedlungsstraße kommend
Das Schild könnte lt. Polizei, mit Rücksicht auf Fußgänger und Fahrradfahrer, höher oder tiefer gesetzt werden.
Handlungsempfehlung zum Anbringen von Verkehrsschildern (HAV) beachten.
Beschilderungsplan beim Staatlichen Bauamt Schweinfurt anfordern und Mindesthöhe erfragen. Dann evtl. vom Staatlichen Bauamt versetzen lassen.

2.3 Geschwindigkeitsschild 20 km/h und Lkw-Verbot beim Friedhof
Lt. Polizei können beide Schilder entfernt werden.

2.4 Landkreis: KG5 Oerlenbach/Ebenhausen - Radweg bei Firma Hegler
Die Planung und Vorgehensweise wurde aufgrund der Vorbesprechung mit der Firma Hegler kurz mündlich vorgestellt. Die Polizei befürwortet die Verlängerung des Radweges.

2.5 Lärmbelästigung durch geparkte LKW´s mit Kühlaggregaten in der Straße „Am Kreisel“
Die Gemeinde wird hier eine eingeschränkte Halteverbotszone mit den Zusatzzeichen für LKW in der Zeit von 22-6h einrichten.

3. Ortsteil Ebenhausen
3.1 Stoppschild Einmündung Oerlenbacher Straße in Bahnhofstraße auf Höhe Motorradtechnik Schmid
LRA: Anfahrt zur Haltelinie im 90-Grad-Winkel baulich nicht möglich;
Vorschlag: Sichtschutz in Form von Zaun, Hecke,…wie Kreuzung Eltingshausen/Rottershausen
Es liegen für diesen Bereich keine Unfallzahlen vor. Lt. Polizei am Besten alles lassen wie es ist. Mit alternativen Vorschlägen erzeugt man neue Gefahren für Benutzer des Gehwegs in der Bahnhofstraße.
(§ 45 Abs. 9 StVO)

3.2 Zick-Zack-Linie Erlenstraße - Ecke Oerlenbacher Straße erneuern
Die Polizei spricht an dieser Stelle keine Empfehlung aus. Sie ist für weniger verkehrsrechtliche Maßnahmen und lehnt die Zick-Zack-Linie grundsätzlich ab.
Allerdings besteht die alte Zick-Zack-Linie noch und kann daher von der Gemeinde erneuert werden.
Nach eingehender Prüfung schlägt die Gemeinde vor, die Zick-Zack-Linien zu erneuern und in der Oerlenbacher Straße zu verlängern.

3.3 Gehweg an der Bahnhofstraße
LRA: Tiefbauverwaltung des Landratsamtes müsste wegen Vorgaben von Gemeinde angesprochen werden.
Die Polizei befürwortet den Gehweg. Es sollten keine großen Regelungen getroffen werden. Eine Information an die Schulen über den geänderten Schulweg muss erfolgen.
Der Hochbordstein muss erhalten bleiben. Ab dem Tiefbordstein kann gepflastert werden.
Situation vor Ort beobachten und wenn nötig, später ein eingeschränktes Halteverbot anordnen.

3.4 Wunsch nach „Spielstraße“ „Im Brennofen“ sowie nach einem Verkehrsspiegel am Bahnhof
LRA zum Thema Spiegel: die Rechtsprechung verhält sich hier sehr zurückhaltend; die Gemeinde wäre als
Baulastträger für die Anschaffung und den Unterhalt zuständig; LRA rät ab, da Spiegel kein 
Verkehrszeichen; 
Vorschlag: auf dem Boden könnte eine Markierung für Abbieger angebracht werden; Sollte die Polizei
damit einverstanden sein, dann überprüft das LRA den Sachverhalt und kümmert sich um die Durchführung.
Eine „Spielstraße“ ist rechtlich schwierig. Die Polizei spricht sich gegen 30 km/h aus.
Eine Markierung für Linksabbieger von der Bahnhofstraße in den Brennofen benötigt eine Breite von jeweils 2,50 m pro Spur. Rücksprache beim Landratsamt halten.
Es hat in den letzten Jahren nur einen dokumentierten Unfall an dieser Stelle gegeben, daher vertritt die Polizei eine neutrale Meinung.
Vorschlag der Gemeinde: Mittelstreifen im Kurvenbereich nachziehen
Polizei recherchiert, ob die Mittellinie innerorts überhaupt noch nötig und möglich ist.
Polizei: Angefragt wurde die Aufbringung einer Leitlinie (Vz. 340) bzw. eines Linksabbiegerpfeils,
             da Fahrzeuge regelmäßig die Kurve schneiden sollen.
  • im Zeitraum der letzten 4 Jahre ereignete sich kein Verkehrsunfall an der Örtlichkeit
  • seitens der Polizei bestehen daher keine Bedenken im Hinblick auf die Verkehrssicherheit
  • eine Handlungspflicht der Behörden ist daher nicht gegeben
  • die Aufbringung einer Leitlinie ist daher, wenn man die Verkehrssicherheitslage betrachtet, nicht erforderlich und damit nicht zulässig (gem. § 45 StVO) 
  • diese Entscheidung wurde mit dem Straßenverkehrsamt heute abgestimmt

3.5 KG5 Nähe Einmündung „An der Riedelgrube“ - zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h und Zebrastreifen am Spielplatz, evtl. LKW-Durchfahrtsverbot
LRA: Vorgaben für 30km/h und Zebrastreifen sind nach § 45 StVO nicht gegeben.
Die Ergebnisse des Schriftverkehrs zwischen Antragsteller und Landratsamt wurden kurz erläutert.

3.6 Neuregelung des Parkens am Feuerwehrhaus
„Eingeschränkte Halteverbotszone mit Zusatzzeichen Einsatzfahrzeuge frei“ „An der Ziegelhütte“ von Familie Borst bis zum Ende der asphaltierten Straße anordnen. Parkmarkierungen für Feuerwehr im Einsatz anbringen.
Evtl. noch 2-3 weitere Parkplätze auf der Straße für Bürger erstellen? Dann aber kein Zonenparkverbot mehr möglich.
Vor Festlegung auf jeden Fall die Verantwortlichen der Feuerwehr Ebenhausen anhören.

3.7 Stoppschild Einmündung Hennebergstraße in Schweinfurter Straße
Das „Vorfahrt gewähren!“ - Schild in der Hennebergstraße muss vom Bauhof freigeschnitten werden.
Lt. Polizei ist die Unfallstatistik gut und es ist keine weitere Beschilderung notwendig.
Frau Breuter wünscht sich an der Schule eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Dann wäre der Verkehr an der Einfahrt zur Hennebergstraße bereits etwas ausgebremst.

3.8 Hennebergstraße - Halten und Parken vor den Anwesen Hennebergstraße 8 (Schnaus) und Hennebergstraße 10 (Brand)
Diese Situation wurde nicht begutachtet. Allerdings werden die Verstöße ab und zu der Polizei gemeldet, die sich dann bei Gelegenheit ein Bild von den parkenden Autos macht und Verstöße ahndet.
Das Halten und Parken hat sich nach einem Gespräch zwischen 1. Bürgermeister und Anwohnern schon etwas gebessert. Das Parken ist von gemeindlicher Seite mit Markierungen geregelt.

3.9 Parksituation an der Engstelle in der Schloßstraße
Diese Situation wurde nicht begutachtet. Allerdings werden Verstöße ab und zu der Polizei gemeldet, die sich dann bei Gelegenheit ein Bild von den parkenden Autos macht und Verstöße ahndet.

3.10 Zick-Zack-Linie im Mündungsbereich Forststraße/Ramsthaler Straße
Die Pfeile für den Anfang und das Ende des eingeschränkten Halteverbotes fehlen und müssten noch angebracht werden.
Eine Zick-Zack-Linie an der genannten Stelle ist möglich.
Vorschlag der Polizei:

3.11 30er-Zone Schweinfurter Straße (Kreisstraße)
LRA: 30er-Zonen werden nur angeordnet, wenn Gefahrenstellen/-situationen vorhanden sind,
ansonsten gilt innerorts 50 km/h.
Zu beachten wäre, wenn oft 30 km/h angeordnet werden, dann müsste die Einhaltung auch überwacht
werden. Es gibt hier die Möglichkeit kommunale Verkehrsüberwachungen einzurichten, die den
fließenden oder ruhenden Verkehr überwachen. Ein Beispiel hierfür gibt es in Bad Neustadt, die
allerdings zur Zeit keine weiteren Kommunen aufnehmen.
Das Thema Schule Ebenhausen wird in diesem Zug vom LRA begutachtet und geprüft, ob es andere
Möglichkeiten zur Sicherung gibt.
Antwort LRA:
KG4 Grundschule Ebenhausen:
Im Nachgang zum Termin haben Frau Weipert und ich eine Ortseinsicht vorgenommen.
Wir haben unter anderem Kinder nach ihrem Unterricht beobachtet und müssen feststellen, dass sich die Kinder beim Queren der Straße vor der Schule vorbildlich verhalten bzw. werden sie von den Eltern abgeholt. Wie es sich gehört. Dies als Feststellung zu Beginn.
Uns sind aber auch zwei Dinge aufgefallen, die geändert werden: einerseits ist die Markierung beim Verkehrszeichen Schulweghelfer auf dem Asphalt nicht mehr gut sichtbar. In Absprache mit unserem Straßenmeister, Herrn Heller, werden die Markierungen bei trockenem und warmem Wetter nachgezogen. Dies hat uns Herr Heller heute zugesagt. Als zweite kurzfristige Maßnahme werden wir an das Verkehrszeichen 136 „Kinder“ das Zusatzzeichen 1012-50 „Schule“ mit verkehrsrechtlicher Anordnung anbringen lassen. Auch dies wurde mit unserer Straßenmeisterei so vorbesprochen.
Bezüglich einer eventuellen Temporeduzierung auf 30 km/h vor der Schule haben wir uns eben unterhalten.
Lt. Polizei ist 30 km/h direkt vor der Schule möglich.
Es erfolgt durch die Gemeinde ausdrücklich der Wunsch nach dieser Geschwindigkeitsbeschränkung, da diese als Folge des Abbremsens auch die Situation an der Hennebergstraße entschärfen würde.
Weiterhin bietet die Beschränkung auf 30 km/h einen sichereren Schulweg.

4. Ortsteil Eltingshausen
4.1 Rhönstraße 2 - eingeschränktes Halteverbot gegenüber der Zufahrt versetzen (Fa. Gulich)
Die vorhandenen Verkehrszeichen müssten durch Pfeile ergänzt werden, die den Anfang und das Ende des Halteverbotes anzeigen. Außerdem soll das vorhandene Schild nach rechts an die Laterne vor dem Anwesen Schäfer versetzt werden. Mit einem Zwischenläufer kann das Halteverbot noch weiter verlängert werden bis zur Laterne vor der Einfahrt der Firma Müller & Meißner.

4.2 Parksituation im Stichweg am alten Friedhof von der Kissinger Straße kommend
Ein Anhänger darf max. zwei Wochen an der gleichen Stelle stehen. Nachts muss dieser entsprechend gesichert sein.
1. Möglichkeit: Die Polizei kontrolliert bei Gelegenheit und ahndet Verstöße.
2. Möglichkeit: Halteverbot
3. Möglichkeit: Parkbuchten können markiert werden
Die Polizei wird diesen Bereich verstärkt kontrollieren und ggf. eine Verwarnung aussprechen.
Die Gemeinde sieht vorerst vor weiteren Maßnahmen ab.

4.3 Wittelsbacher Straße (Kindergarten) - zu schnelles Fahren
Information über Sachstand mündlich erfolgt. Neubau wird abgewartet und dort dann Regelungen getroffen.

4.4 Parksituation in der Brunnengasse
Die Lösung wäre hier ein Parkverbot auf der linken Straßenseite von der St.-Martin-Straße kommend.
Auf der rechten Straßenseite müssen auch an Engstellen Parkverbote erlassen werden.

4.5 Halteverbot für den Platz vor dem Feuerwehrhaus
Eingeschränkte Halteverbotszone von der Straße bis zur linken Hauswand des Feuerwehrhauses. Parkbuchten für Einsatzfahrzeuge frei. Gemeinde u. a. könnten dann dort trotzdem noch be- und entladen.

4.6 St.-Martin-Straße/Rosenstraße - 30er Markierung aufbrennen
Bei „30er-Zonen“ wird die 30 auch aufgebrannt, beim Verkehrszeichen „30“ in der Regel nicht.
LRA prüft den Sachverhalt und meldet sich wieder.
Antwort LRA:
KG6/KG43 Eltingshausen - Einmündung Rosenstraße (Gemeindestraße): Markierung 30 km/h
Auch hier habe ich vorhin mit unserem Straßenmeister, Herrn Heller, Kontakt aufgenommen. Wir befürworten solche Markierungen zusätzlich zu den Verkehrszeichen grundsätzlich nicht, weil wir die Wirksamkeit dieser Markierungen bezweifeln. Etwas zusätzliche Aufmerksamkeit könnte gegeben sein.
Wenn aber die Gemeinde Oerlenbach für sich entscheidet, auf ihrer Gemeindestraße die Markierung anzubringen, hätte der Landkreis Bad Kissingen nichts dagegen, es würde uns nicht stören, wenn die Gemeinde die Markierung auch auf der Kreisstraße anbringen würde. Das würde aber gleichbedeutend mit einer ständigen Unterhaltspflicht einhergehen.
Lassen Sie uns bitte dazu wissen, wie sie sich entscheiden werden.
Kurze mündliche Information erfolgt.

4.7 30er-Markierung in der Sudetenstraße aufbrennen?
Keine Ortseinsicht erfolgt. Wird von der Gemeinde noch einmal geprüft und selbständig entschieden.
„30“ in der Sudetenstraße aufbrennen, zwischen Zick-Zack-Linie und der Steinstraße. (Text geändert am 06.12.2021 von Nadine Schmitt)

4.8 Parksituation Einmündung Rosenstraße in die Frankenstraße
Unfallstatistik ist gut. Keine weitere Beschilderung notwendig.
Auch  hier soll eine Zick-Zack-Linie nach ausgiebiger Beratschlagung der Gemeinde aufgebrannt werden, um den fließenden Verkehr in der Rosenstraße zu ermöglichen. An dieser Stelle wurde die besondere Situation durch die gegenüberliegende Firma erkannt.

4.9 Pfersdorfer Weg (Ecke Haus-Nr. 8) - Einsehbarkeit an der dortigen Stelle/Kreuzung
Der Eigentümer muss nach Art. 27 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz den Rückschnitt der Hecken auf beiden Straßenseiten vornehmen. Aufforderung erfolgt durch die Gemeinde Oerlenbach.
Auf dem Halteverbotsschild fehlen die nötigen Pfeile. Evtl. am Anfang und Ende des Bereichs ein Schild anbringen. Das vorhandene Schild muss gedreht werden, so dass es parallel zur Fahrbahn verläuft.

5. Ortsteil Rottershausen
5.1 GVS Rottershausen - Rannungen
Lt. Polizei besteht hier dringend Handlungsbedarf.

5.2 30er-Zone beim Skaterplatz
Es geht hier um den Weg zwischen den Straßen „An den Krautäckern“ und „Untere Dorfstraße“.
Vom Dorf kommend steht ein Durchfahrtsverbots mit den Zusätzen „Landwirtschaftlicher Verkehr
frei“ und „Radfahrer frei“. Von der Skaterbahn kommend fehlt jegliche Beschilderung.
Das gleiche Verkehrszeichen wie vom Ort kommend soll angebracht werden.

5.3 Untere Dorfstraße/Containerplatz
Der Antragsteller soll nochmals wegen der Problematik angesprochen werden. Diese war vor Ort nicht ganz klar.

5.4 Obere Dorfstraße/Kirchgasse/Mehrzweckstreifen - Zick-Zack-Linie möglich?
Auch hier ist lt. Polizei kein Regelungsbedarf notwendig.
Verwiesen wird auf § 12 StVO - Parken gegenüber von Einmündungen

5.5 Feldweg Kuhleite - vom Bahnhof her fehlt Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“
Keine Ortseinsicht erfolgt. Mündlich wurde mitgeteilt, dass das fehlende Zusatzzeichen montiert wird.

5.6 Zick-Zack-Linie bei Kanz (ehemals Edeka) Rainstraße/Birkenstraße
Keine Ortseinsicht erfolgt. Wird zu gegebener Zeit erst noch einmal begutachtet.
Die Zick-Zack-Linie soll nachgezogen werden.

Beschlussvorschlag

Vorbehaltlich der Zustimmung der unterschiedlichen zu beteiligenden Behörden sollen alle Punkte, wie im Sachverhalt beschrieben, von der Verwaltung umgesetzt werden.

Beschluss

Vorbehaltlich der Zustimmung der unterschiedlichen zu beteiligenden Behörden sollen alle Punkte (bis auf Nr. 2.5), wie im Sachverhalt beschrieben, von der Verwaltung umgesetzt werden.

Bei Nr. 2.5 soll die Halteverbotszone  von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr angeordnet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Neugestaltung Friedhof Rottershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Am 17.11.2021 trafen sich der 1. Bürgermeister Nico Rogge, Ortsreferent Martin Greubel, Bauhofleiter Michael Schmitt und die Sachbearbeiterin Nadine Schmitt auf dem Friedhof in Rottershausen.
Bei der anschließenden Friedhofsbegehung stellte Herr Greubel viele Ideen zur Neugestaltung des Friedhofes Rottershausen vor, die er sowohl vom Pfarrgemeinderat als auch aus der Bürgerschaft erhalten hat.
Auch ein erheblicher Sicherheitsmangel in Form des Geländers am Seiteneingang auf dem Friedhof wurde festgestellt. Dieses bietet keinerlei Absturzsicherheit bei ca. 2 m Höhe.
Außerdem wies Frau Schmitt darauf hin, dass momentan nur noch 3 Reihen-/Einzelgräber für Bestattungen zur Verfügung stehen. Hier müsste man sich ebenfalls zeitnah Gedanken machen, wie und wo eine weitere Belegung auf dem Friedhof erfolgen könnte.
Aufgrund der Dringlichkeit der letzten beiden Sachverhalte, soll zeitnah ein Leitungsgremium gebildet werden, das sich mit der Ausarbeitung der Neugestaltung auseinandersetzt und entsprechende Vorschläge einbringt. Das Gremium soll aus Vertretern der Kirche, des Pfarrgemeinderates, der Verwaltung, des Bauhofes, eines Fachplaners und interessierten Bürgern bestehen.
Die Gruppe sollte aus ca. 10  Personen bestehen.  Es ist mit einer längeren eventuell mehrjährigen Planungsphase zu rechnen.

Beschlussvorschlag

Die Gemeindeverwaltung wird damit beauftragt ein entsprechendes Gremium ins Leben zu rufen. 
Eventuell anfallende Kosten für die Erstberatung  werden genehmigt. 

Der Bauhof muss sich unverzüglich um die Absturzsicherung kümmern.  

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Gemeindewald Oerlenbach - Neuanschaffung Schutzwagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der bisher vorhandene Schutzwagen für die Beschäftigten im Gemeindewald ist in die Jahre gekommen. Eine Neuanschaffung ist seit mehreren Jahren angedacht.
Im Haushaltsansatz für die Waldbewirtschaftung, der dem Gemeinderat in vorheriger Sitzung vorgelegt wurde, ist diese Neuanschaffung mit 25.000 € bereits vorgesehen.
Mittlerweile liegen Angebote vor. Das kostengünstigste Angebot legte die Fa. Schreinerei Schneider GmbH & Co. KG aus 97778 Fellen mit Brutto 25.047,12 € vor. Es werden 5 % Skonto gewährt. Somit ergibt sich ein skontierter Gesamtbetrag von 23.794,76 € brutto.
 

Dieser angebotene Werkbankwagen Typ „Spessart S“ entspricht auch den Belangen der Beschäftigten im Gemeindewald. Hinzu kommen noch kleinere Ausstattungsgegenstände in Höhe von ca. 1.000 €.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an die Fa. Schreinerei Schneider GmbH & Co. KG mit gemäß Angebot, zu vergeben.
Die benötigten Ausstattungsgegenstände sind mit zu beschaffen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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9. Zuschussantrag Kindergartenverein St. Dionys e.V. Rottershausen - Erneuerung des Zaunes am Kindergartengelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Es liegt ein Zuschussantrag des Kindergartenvereines St. Dionys e.V. Rottershausen zur Erneuerung der Zaunanlage am Kindergartengelände vor.
Es wurden mehrere Angebote eingeholt. Das Angebot der Fa. Werner Treppen Metallbau GmbH & Co. KG aus Rottershausen entspricht aufgrund der angebotenen Ausführungsart den Vorstellungen des Kindergartenvereines und würde deshalb den Zuschlag erhalten. Der Gesamtpreis laut Angebot beläuft sich auf 10.834,06 € brutto.
 

Bisher wurden den Kindergärten für vergleichbare Maßnahmen 66,66 % (2/3) der Kosten als Zuschuss gewährt. Da von Seiten der Diözese Würzburg keine Unterstützung erfolgt, beantragt der Kindergartenverein nunmehr eine Förderung in Höhe von 80 % für dieses Projekt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, einen Zuschuss in Höhe von 80 % der nachgewiesenen Kosten zu gewähren. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö 10

Sachverhalt


  • Auszeichnung „Grüner Engel“
    Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zeichnet Personen und Vereinigungen für ihre vorbildlichen Leistungen im Umweltbereich mit dem „Grünen Engel“ aus. 2Die Auszeichnung wird für langjähriges oder vorbildliches, nachhaltiges und überwiegend ehrenamtliches Engagement im Umweltbereich verliehen.
    Der Gemeinderat wird darum gebeten, sich bis zur nächsten Sitzung Gedanken zu machen, welche Personen oder Personengruppen für eine Auszeichnung in Frage kommen könnten. 

  • Straßenausbesserungen in den Ortsteilen Eltingshausen und Oerlenbach fast abgeschlossen, es fehlt noch der Bereich am Friedhof Eltingshausen

  • Straßenausbesserungen im Ortsteil Eltingshausen zusammen mit der RMG liegen bei knapp unter 12.000 Euro, zur Kenntnis

  • Altes Rathaus Rottershausen – Sanierung beginnt demnächst – Witterungsabhängig

  • Abnahme Feldwegearbeiten ist erfolgt, wir erhalten ein Nachtragsangebot zur Errichtung der Bankette

      • Insgesamt 12.000 Euro günstiger
      • Aber: Bankette muss mit Erdboden noch erstellt werden = ca. 3.000 Euro (Nachtragsangebot) - Kenntnisnahme

  • Harvester im Gemeindewald unterwegs

  • 63 Anträge Bürgerbeteiligungsprojekt

  • Provisorischer Brandschutz KiGA Eltingshausen:
      • Diese Woche wird der Treppenturm durch die Fa. Greubel aufgebaut.
   

      • Am 13. und 14. 12. werden die Durchbrüche in der Außenwand zum Treppenturm und zwischen den Gruppenräumen gemacht.
      • Am 15.12. werden die Türen eingebaut.
      • An diesen drei Tagen sind die Gruppenräume nicht nutzbar und es wird starke Lärm- und Staubbelästigung geben, vor allem am 13.12.
      • Kindergarten Eltingshausen geht in das Jugendheim Eltingshausen (Kirche)

  • Baugebiet Eltingshausen:

      • Grundsätzlich liegen wir voll im Zeitplan. Wären die Sondierungsarbeiten und das diesjährige Regenwetter (Befahrbarkeit Baugrund) nicht gewesen, hätten wir unseren Zeitplan längst überholt.
      • Aktuell ist es so, dass wir in Kürze den Regenwasserkanal fertigstellen. Dann wären alle Kanäle inkl. Hausanschlüsse und Regenrückhaltebecken fertiggestellt (ca. 1,5 km Kanäle).
      • Geplant ist nach aktuellem Stand, dass wir noch in diesem Jahr die Wasserversorgung herstellen. Je nach Witterung wird es dann im kommenden Jahr mit den Kabelarbeiten und dem Straßenbau weitergehen, so dass etwa ab Jahresmitte das Bauende zu erwarten ist.

  • Sanierung Schule Rottershausen

      • Diese Woche Anlieferung der Fenster. Gestern wurde die erste Lieferung im Schulhaus eingelagert.


      • Nächste Woche 48. KW Beginn der Montage (sofern die fehlenden Fenstergetriebe noch kommen).
      • Die Fenstermontage sollte planmäßig bis Weihnachten abgeschlossen sein.
      • Die Montage der Alutüren ist momentan für KW 4 bzw. KW 5 in 2022 vorgesehen. Hierfür muss vorab vom Bauhof der Durchbruch an der Nordseite noch gemacht werden. (Viele Staub und Dreck)
      • Wie besprochen werden Elektro und Raffstore Ende Januar, Anfang Februar laufen.
      • Danach werden wir Ende Februar mit den Innenmalerarbeiten beginnen.



  • Zweckvereinbarung (Ausschreibungen)
Die Zweckvereinbarung über die Bereitstellung eine zentralen Beschaffungsstelle des Landkreises Bad Kissingen zwischen dem Landkreis Bad Kissingen und der Gemeinde Oerlenbach wurde abgeschlossen. 

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11. Jahresrückblick 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Jahresrückblick wurde Digital an den Gemeinderat verschickt. 

Der Bürgermeister bedankte sich beim Gemeinderat für die sehr gute Zusammenarbeit. 

Datenstand vom 19.01.2022 11:17 Uhr