Datum: 12.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindesaal Eltingshausen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bericht des Gemeinde-Jugendpflegers
3 Regionalbudget - Antrag der Gemeinde Oerlenbach
4 Jugendraum Eltingshausen - Anfrage
5 Baurechtliche Angelegenheiten
5.1 Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 346/20 der Gemarkung Rottershausen, Weideweg 6
5.2 Weitere Befreiung zum Bauantrag "Errichtung einer Doppelgarage auf dem Flurstück 567 der Gemarkung Ebenhausen, Rannunger Weg 4"
5.3 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 369 der Gemarkung Ebenhausen, Bahnhofstraße
6 Auszeichnung "Grüner Engel"
7 Kulturehrenbrief
8 Erlass einer neuen Erschließungsbeitragssatzung
9 Änderung zur Verlegung eines 20 KV Erdkabels und eines Leerrohres bis zum Gewerbepark A71
10 Bestellung eine Notkommandanten sowie eines Notkommandantenstellvertreters für die FFW Oerlenbach
11 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bericht des Gemeinde-Jugendpflegers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinde-Jugendpfleger, Herr Thomas Wedler, stellte den Bericht vor und gab Möglichkeiten zu Nachfragen. Herr Wedler zeigt auch die zukünftigen Projekte für das Jahr 2022 ff. auf.
        


   

Beschlussvorschlag

Ohne Beschluss

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3. Regionalbudget - Antrag der Gemeinde Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Obere Werntal ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung zur Einreichung von Förderanfragen für das Regionalbudget wie auch für den Verfügungsrahmen Ökoprojekte auf. Förderfähig sind jeweils Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000€ (netto) nicht übersteigen. Beachtet werden müssen dabei unbedingt die separaten Kriterien, Fördersätze und Bewerbungsformalitäten. Gefördert durch einen der beiden Fördertöpfe wird nur, wenn mit der Durchführung noch nicht begonnen wurde und das Projekt bis Herbst 2022 umgesetzt wird, sodass der Durchführungsnachweis bis spätestens 22.09.2022 vorliegt.
Kleinprojekte im Rahmen des „Regionalbudgets“: Das Projekt muss den Zielen des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEKs) Oberes Werntal entsprechen mit dem Zweck, das Obere Werntal als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Ein Zuschuss von bis zu 80% ist möglich. Reichen Sie bis zum 28.02.2022 Ihren Projektantrag bei der Gemeinde Niederwerrn ein. Die Formulare dafür finden Sie am Ende der Seite. Alle Fragen zum Regionalbudget beantwortet Allianzmanagerin Julia Eisenmann unter 09726 / 91 55 27 oder info@oberes-werntal.de.
Öko-Kleinprojekte im Rahmen des „Verfügungsrahmens Öko-Projekte“: Bis zu 50% bezuschusst werden Nettoausgaben für Kleinprojekte zur Stärkung der bio-regionalen Land- und Ernährungswirtschaft, des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und der Bewusstseinsbildung für Akteur:innen regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger:innen, Verarbeiter:innen, Handel, Gastronomie, Verbraucher:innen usw.). Reichen Sie bis zum 28.02.2022 Ihren Projektantrag bei der Öko-Modellregion Oberes Werntal ein. Die Formulare dafür finden Sie auf https://www.oekomodellregionen.bayern/oberes-werntal/projekte. Öko-Modellregion-Managerin Anja Scheurich beantwortet Fragen zum Verfügungsrahmen Öko-Projekte unter 09726 9067 24 oder oekomodellregion@oberes-werntal.org.
Der Gemeinde-Jugendpfleger, Herr Thomas Wedler, stellte den Antrag der Gemeinde für das Regionalbudget 2022 vor. Dieser sieht vor, die bereits vom früheren Gemeinderat vorangebrachte Weiterentwicklung an der Skateranlage in Oerlenbach (Überdachung), umzusetzen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Antrag, wie vorgestellt, beim Regionalbudget 2022 zu stellen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Jugendraum Eltingshausen - Anfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Anfrage zum Jugendraum Eltingshausen: 


Bevor der Raum im Gemeindehaus Eltingshausen für die Jugend zu Verfügung gestellt wird, muss erst die Fachkraft für Sicherheit der Gemeinde die Angelegenheit prüfen. 

Beschlussvorschlag

Die Fachkraft für Sicherheit wird beauftragt, den angedachten Raum dahingehend zu prüfen, ob die Einrichtung als Jugendraum möglich ist bzw. welche Ertüchtigungen notwendig sind. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö 5
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5.1. Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 346/20 der Gemarkung Rottershausen, Weideweg 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“

Festsetzungen im Bebauungsplan
beantragt
Dachform
Satteldach
Pultdach
Dachneigung
38° bis 48°
Art der Dacheindeckung
Tondachziegel
rotes Trapezblech 
Baugrenze
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt.
Standort des Carports: außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
Nebenanlagen
Die Nebenanlagen sind an der Grenze in massiver Bauweise herzustellen.
Holzbauweise

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines verfahrensfreien Carports in Holzbauweise auf dem Flurstück 346/20 der Gemarkung Rottershausen. Er beantragt hierzu Befreiungen von den vorgenannten Festsetzungen des Bebauungsplanes. 
         
  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für diesen Carport seine Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung, der Überschreitung der Baugrenze und hinsichtlich der Festsetzung, dass Nebenanlagen an der Grenze in massiver Bauweise herzustellen sind. Die Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes sind einzuhalten.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.2. Weitere Befreiung zum Bauantrag "Errichtung einer Doppelgarage auf dem Flurstück 567 der Gemarkung Ebenhausen, Rannunger Weg 4"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Friedenstraße“.

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Stauraum vor der Garage
5,00 m
An der Stelle an der der Stauraum am kürzesten ist, ist er 4,51 m lang.

Die Antragstellerin beantragt die Errichtung einer Doppelgarage auf dem Flurstück 567 der Gemarkung Ebenhausen.
Zu dieser Doppelgarage wurden am 08.12.2021 die Zustimmung und die Zustimmung zu einigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes per Gemeinderatsbeschluss erteilt.
Das Landratsamt Bad Kissingen fordert des Weiteren die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Stauraumes vor der vorgenannten Doppelgarage.

Beschlussvorschlag

Ergänzend zum Beschluss vom 08.12.2021 stimmt der Gemeinderat der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Stauraumes vor der vorgenannten Doppelgarage zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.3. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 369 der Gemarkung Ebenhausen, Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö 5.3

Sachverhalt

Dieses Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Nachbarunterschriften: Bis auf die Eigentümer des Nachbarflurstückes 369/2 haben alle Nachbarn ihre Zustimmung erteilt.
Gemeinderatsbeschluss vom 15.09.2021: Der Gemeinderat stellt für das hier beschriebene Bauvorhaben seine Zustimmung in Aussicht. Die Nachbarn sind noch zu beteiligen.
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Wohnhauses in Holzblockbauweise auf dem Flurstück 369 der Gemarkung Ebenhausen.
   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Auszeichnung "Grüner Engel"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zeichnet Personen und Vereinigungen für ihre vorbildlichen Leistungen im Umweltbereich mit dem „Grünen Engel“ aus. 2Die Auszeichnung wird für langjähriges oder vorbildliches, nachhaltiges und überwiegend ehrenamtliches Engagement im Umweltbereich verliehen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Kulturehrenbrief

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö 7

Sachverhalt

Kunst und Kultur haben eine Heimat im Landkreis Bad Kissingen. Dies tritt im besonderen Maße mit der Verleihung des Kulturehrenbriefs zutage, den der Landkreis an Personen vergibt, die sich mit Engagement und Leidenschaft für ein vielseitiges, kulturelles Angebot einsetzen. Die Kulturförderung ist keine Pflichtaufgabe der Kommunen, sie räumen dieser jedoch den gebührenden Stellenwert ein.

Pandemiebedingt fanden 2020/2021 keine bzw. nur untergeordnete Kulturveranstaltungen in der Gemeinde Oerlenbach statt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Erlass einer neuen Erschließungsbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Aus dem Prüfbericht der überörtlichen Rechnungsprüfung: 
Erschließungsbeitragssatzung 
Die Gemeinde Oerlenbach erhebt Erschließungsbeiträge gemäß seiner Satzung über die Erschließungsbeiträge (EBS) vom 26.10.1983 letztmals geändert mit Satzung vom 28.09.2004. Die Satzung beruht (ausschließlich) auf der Ermächtigungsgrundlage des Art. 23 GO i.V. mit § 132 BauGB.

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist seit dem 01.04.2016 die landesrechtliche Bestimmung des Art. 5a Abs. 1 bis 9 KAG i.V. mit der jeweils zu erlassenden Erschließungsbeitragssatzung (vgl. Gesetz zur Änderung des KAG vom 08.03.2016, GVBI S. 36). Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das neue Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags hin. Da Erschließungsbeiträge in Bayern nicht auf bundesrechtlicher, sondern auf landesrechtlicher Grundlage (Art. 5 a Abs. 1 bis 9 KAG) erhoben werden, sind im Satzungsmuster nunmehr alle gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG für eine Abgabesatzung erforderlichen Mindestinhalte (Schuldner, Abgabetatbestand, Maßstab, Satz der Abgabe, Entstehung sowie Fälligkeit der Abgabeschuld) ausdrücklich normiert. Das Satzungsmuster enthält auch sachgerechte und den Bedürfnissen der Praxis entsprechende Ablösebestimmungen (§ 15 der Muster-EBS). 

Aus Gründen der Rechtssicherheit der obigen veralteten Satzung empfehlen wir die Erschließungsbeitragssatzung in Anlehnung an das neue Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags neu zu erlassen.



























Im wesentlichen handelt es sich um das Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags 
(Stand: November 2021).

Beschlussvorschlag

Die Satzung wird wie im Sachverhalt vorgetragen beschlossen.
Zum Zeitpunkt des in Krafttretens tritt die Erschließungsbetragssatzung vom 26.10.1983 außer Kraft.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Änderung zur Verlegung eines 20 KV Erdkabels und eines Leerrohres bis zum Gewerbepark A71

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö 9

Sachverhalt

Gemeinderatsbeschluss vom 11.02.2020: Die Bayernwerk Netz GmbH beabsichtigt, ein 20 KV Erdkabel und ein HFPE 50 Leerrohr vom Kabelmast, welcher auf dem Flurstück 355 der Gemarkung Oerlenbach steht, bis zur im Gewerbepark A71 stehenden Trafostation zu verlegen. Die Gemeinde Oerlenbach stimmt der Trasse, deren Verlauf auf den am 20.01.2020 von der Omexom Frankenluk GmbH an die Gemeinde Oerlenbach per E-Mail gesendeten Lageplänen dargestellt ist, zu. Dem Bayernwerk ist ein Hinweis auf die Wasserversorgung an gleicher Stelle zu geben.

Das vorgenannte 20 KV Erdkabel und das vorgenannte HFPE 50 Leerrohr wurden noch nicht verlegt. In einer früheren Anfrage sollte das Kabel durch die ehemalige Deponie der Gemeinde verlaufen. Dies wurde seitens der Gemeinde abgelehnt. Anschließend wollte das Bayernwerk das Kabel in den Grünstreifen auf dem Flurstück 715 der Gemarkung Oerlenbach verlegen. Aufgrund der beabsichtigten Renaturierung dieses Grabens wurde dies von der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt. Da Kabel soll deshalb im Weg verlegt werden. 
Die Maßnahme wird mit der RMG abgestimmt. 
 

Beschluss

Das Bayernwerk soll prüfen, ob eine alternative „südliche Trasse“ möglich ist. Sofern die Alternativtrasse nicht möglich ist, besteht mit der Verlegung im Weg Fl.-Nr. 715 Gemarkung Oerlenbach Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Bestellung eine Notkommandanten sowie eines Notkommandantenstellvertreters für die FFW Oerlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf Grund der Covid-19 Pandemie in Verbindung mit der 4. Welle wurde die am 08.01.2022 vorgesehene Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Oerlenbach abgesagt. 
Da in der aktuellen Lage eine zeitnahe Durchführung der Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters nicht absehbar bzw. gesichert ist, ist sofern die Wahl nicht innerhalb von drei Monaten nach dem regulären Ausscheiden des Kommandanten und seines Stellvertreters durchgeführt wird, gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayFwG ein Notkommandant und ein stellvertretender Notkommandant zu bestellen. 
Auszug:
„Wird innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein geeigneter Nachfolger gewählt, hat die Gemeinde ein geeignetes Feuerwehrdienst leistendes Mitglied dieser Freiwilligen Feuerwehr zum Kommandanten zu bestellen. 3Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten.“ 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Im o.g. Fall wird Herr Michael Kuhn bis zur Bestätigung eines gewählten Kommandanten zum Notkommandanten der FFW-Oerlenbach bestellt.
Beschluss 2:
Herr Sebastian Thein wird bis zur Bestätigung eines gewählten stellvertretenden Kommandanten zum stellvertretenden Notkommandanten bestellt.

Beschluss 1

Im o.g. Fall wird Herr Michael Kuhn bis zur Bestätigung eines gewählten Kommandanten zum Notkommandanten der FFW-Oerlenbach bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Im o.g. Fall wird Herr Sebastian Thein  bis zur Bestätigung eines gewählten stellvertretenden Kommandanten zum stellvertretenden Notkommandanten bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2022 ö 11

Beschlussvorschlag


  • Förderhöhe der Domstraße steht nun fest = 780.000 Euro

  • Altes Rathaus Rottershausen – Sanierungsarbeiten am Dach sind bereits erledigt, Fassade beginnt demnächst – Witterungsabhängig

  • Zuwendungsbescheide Luftreinigungsgeräte (ca. 68.000 Euro) und RLT-Geräte (bis zu 434.000 Euro) sind da – die Gesamtkosten belaufen sich bei den Luftreinigungsgeräten auf ca. 125.000 Euro, die Gesamtkosten bei den RLT-Geräten sind noch nicht bekannt



  • Provisorischer Brandschutz KiGA Eltingshausen:
  • Innentür ist eingebaut und verputzt
  • Außentür ist eingebaut aber noch nicht komplett verputzt
  • Gerüst muss nochmal nachgerichtet weren

  • Baugebiet Eltingshausen:
  • Wenn die Witterung es zulässt, geht es dann mit den Kabelarbeiten und dem Straßenbau weiter, so dass etwa ab Jahresmitte das Bauende zu erwarten ist.

  • Sanierung Schule Rottershausen
  • Montage der Fenster abgeschlossen.
  • Die Montage der Alutüren ist momentan für KW 4 bzw. KW 5 in 2022 vorgesehen. Hierfür muss vorab vom Bauhof der Durchbruch an der Nordseite noch gemacht werden. (Viel Staub und Dreck)
  • Wie besprochen werden Elektro und Raffstore Ende Januar, Anfang Februar laufen.
  • Danach werden wir Ende Februar mit den Innenmalerarbeiten beginnen.

  • Sanierung Backofen Rottershausen
  • Die Schadstellen wurden behoben.

Datenstand vom 11.02.2022 07:55 Uhr