Datum: 09.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindesaal Eltingshausen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 23:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Allianz u. Öko-Modellregion
3 Energieaudit der gemeindlichen Liegenschaften - Vorstellung der Ergebnisse
4 Baurechtliche Angelegenheiten
4.1 Bau-Änderungsantrag zum Flurstück 83/3 der Gemarkung Eltingshausen, Rosenstr. 10
4.2 Bau-Änderungsantrag zum Flurstück 832 der Gemarkung Eltingshausen, Am Höhrieth 9
5 Bauleitplanung der Gemeinde Nüdlingen; Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wurmerich-Ost“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes
6 Bauleitplanung der Gemeinde Nüdlingen; Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nüdlingen Nord I“
7 Erlassmöglichkeit Mieten (einschl. Nebenkostenvorauszahlungen) verschiedener Vereine in gemeindlichen Gebäuden ab 01.01.2022
8 Benutzungsordnung für gemeindlichen Sporthallen
9 Gemeindehaus Eltingshausen; Beschaffung neuer Fenster
10 Jugendraum Eltingshausen
11 Erneuerung Wasserleitung Am Höhrieth in Eltingshausen durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe
12 Mitteilungen und Anfragen
12.1 Bauhoferweiterung auf dem Flurstück 810/17 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gründlein

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Die Sitzungspunkte 2 und 3 werden getauscht. 
Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Allianz u. Öko-Modellregion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 2

Sachverhalt

Vortrag Julia Eisenmann

         

     


 









Vortrag Anja Scheurich

           

    
   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Energieaudit der gemeindlichen Liegenschaften - Vorstellung der Ergebnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Energieaudit ist abgeschlossen und wird der Verwaltung vollumfänglich in einer Abschlussbesprechung erläutert. Der Bericht wird anschließend dem GR zur Verfügung gestellt. 

Vorab wurde das Ergebnis „PV-Anlagen für die gemeindlichen Liegenschaften“ zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Präsentation wurde dem GR übermittelt.

Auszüge: 






Um die weitere Planung voranzutreiben sollte entschieden werden, welche Größen nach Prüfung der Statik auf den einzelnen Dächern installiert werden sollen.

Beschluss 1

Auf dem Bauhof Oerlenbach soll eine Anlage mit rund 11,4 kWp (ohne Speicher) vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 2

Auf der Hegler-Halle soll eine Anlage mit rund 45,6 kWp (ohne Speicher) vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 3

Auf der Schule Ebenhausen soll eine Anlage mit rund 29,9 kWp (ohne Speicher) vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Auf der Schule Rottershausen soll eine Anlage mit rund 29,9 kWp (ohne Speicher) vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 4
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4.1. Bau-Änderungsantrag zum Flurstück 83/3 der Gemarkung Eltingshausen, Rosenstr. 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Dieses Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Zum mit dem Baugenehmigungsbescheid vom 27.11.2015 und mit dem Tektur-Baugenehmigungsbescheid vom 06.06.2019 genehmigten Bauvorhaben „Umbau mit Dachgeschossausbau eines 2-Familienwohnhauses in ein 3-Familienwohnhaus, Errichtung einer Balkonanlage, eines Carports sowie einer Stellplatzanlage“ auf dem Flurstück 83/3 der Gemarkung Eltingshausen, ist bei der Gemeinde Oerlenbach am 31.01.2022 ein zweiter Änderungsantrag eingegangen. Gemäß diesem zweiten Änderungsantrag haben sich beim vorgenannten Bauvorhaben gegenüber den mit den beiden vorgenannten Bescheiden genehmigten Anträgen folgende Änderungen ergeben:
- Ausführung der Stellplatzüberdachung in Stahlbauweise (Pfosten, Riegel, Träger) mit Traglattung und Trapezblecheindeckung; vorher: Holzkonstruktion mit Wellblecheindeckung 
- Dachneigung neu ca. 3°; vorher ca. 10°
- Firsthöhe um 22,5 cm niedriger, Traufhöhe um 46,5 cm höher

  

Beschlussvorschlag

Sofern fehlende Nachbarunterschriften notwendig sind, sollen diese vom LRA-Bad Kissingen eingeholt werden.

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben, welches im vorgenannten zweiten Änderungsantrag beschrieben ist, zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.2. Bau-Änderungsantrag zum Flurstück 832 der Gemarkung Eltingshausen, Am Höhrieth 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Dieses Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Zum mit dem Bescheid vom 02.03.2020 genehmigten Bauvorhaben „Abriss des Bestandsdachstuhls/Wiederaufbau des Dachstuhls, energetische Sanierung des Bestandshauses“ auf dem Flurstück 832 der Gemarkung Eltingshausen, ist bei der Gemeinde Oerlenbach am 02.02.2022 ein Änderungsantrag eingegangen. Gemäß diesem Änderungsantrag haben sich beim vorgenannten Bauvorhaben gegenüber den mit dem vorgenannten Bescheid genehmigten Antrag folgende wesentlichen Änderungen ergeben:
- mit Ausnahme der Nordwand wurden die bestehenden Wände durch neu errichtete Wände ersetzt.
- geringfügige Änderung der Außenmaße
- Änderung der Raumaufteilung der Zimmer
- Änderungen der Fenster in der Ostansicht, in der Südansicht und in der Westansicht
- Es wurde ein Carport hinzugefügt.

Beschlussvorschlag

Sofern fehlende Nachbarunterschriften notwendig sind, sollen diese vom LRA-Bad Kissingen eingeholt werden.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben, welches im vorgenannten Änderungsantrag beschrieben ist, zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung der Gemeinde Nüdlingen; Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wurmerich-Ost“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Nüdlingen hat in der Sitzung am 06.11.2018 die Aufstellung der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Wurmerich-Ost“ beschlossen. Die 4.-Änderung des Bebauungsplanes Wurmerich-Ost“ umfasst eine Erweiterung des Bebauungsplanes als Wohnbaufläche im Süden (ca. 0,3 ha) und die Umwidmung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ künftig zu Wohnbaufläche (ca. 0,1 ha).
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nüdlingen wird im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2. BauGB angepasst. 
   

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung der Gemeinde Nüdlingen; Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nüdlingen Nord I“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat von Nüdlingen hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Nüdlingen Nord I" beschlossen.
Der Eigentümer der Flur-Nr. 6109 beabsichtigt sein Grundstück für Wohnzwecke zu bebauen. Der Bebauungsplan (BP) „Nüdlingen Nord I“ wurde im Jahre 1986 aufgestellt. Im Jahr 1993 wurde die 1. Änderung vorgenommen, damals wurde das Gebiet von Haardstraße 38 bis 44a mit in den Bebauungsplan integriert. Die damals einzuhaltenden Immissionsabstände haben es nicht zugelassen, ein größeres Baufeld zu genehmigen. Aus diesem Grund sind auf dem Flurstück Nr. 6109 keine Baugrenzen dargestellt, so dass dieses Grundstück nicht bebaubar ist. Der Landwirt als bisheriger Verursacher der Emissionen hat mittlerweile seine emissionsträchtige Tierhaltung ausgesiedelt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Bad Kissingen - unteren Bauaufsicht und untere Immissionsschutzbehörde – steht einer Erweiterung des Baufeldes nichts mehr entgegen.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Erlassmöglichkeit Mieten (einschl. Nebenkostenvorauszahlungen) verschiedener Vereine in gemeindlichen Gebäuden ab 01.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Aufgrund der weiter anhaltenden Pandemie-Situation können einige örtliche Vereine die Räumlichkeiten der gemeindlichen Vereinsheime nicht für ihre Vereinszwecke nutzen.
Mit Beschluss vom 09.06.2020 hat der Gemeinderat den örtlichen Vereinen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, die Mieten und Nebenkosten für die gemeindlichen Vereinsheime zeitlich befristet erlassen. Mit Beschluss vom 10.02.2021 und 25.08.2021 wurde festgelegt, den Erlasszeitraum für die Mieten und Nebenkosten nochmals zeitlich befristet bis zum 30.06.2021 bzw. 31.12.2021 zu verlängern.
Betroffen waren bisher die Vereine, welche die Räumlichkeiten im alten Rathaus Ebenhausen, im Heimatmuseum Ebenhausen sowie im Musikerheim in Oerlenbach bzw. Rottershausen nutzen und einen entsprechenden Antrag auf Erlass gestellt hatten. 
Zwischenzeitlich liegen Folgeanträge vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nunmehr die Möglichkeit, die Mieten und Nebenkosten, für die Räumlichkeiten, in denen keine Vereinsnutzung bzw. Probenarbeit erfolgt, beginnend ab 01.01.2022 zu erlassen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein Antrag auf Erlass gestellt wird und die tatsächliche Nutzung nicht erfolgt.
Wird die Nutzung der Räumlichkeiten wieder wahrgenommen, ist dies der Gemeindeverwaltung umgehend mitzuteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in Frage kommenden Vereine über diese Möglichkeit zu informieren. Sie wird ermächtigt, über in Frage kommende Erlässe bis zum 31.12.2022 zu entscheiden.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Benutzungsordnung für gemeindlichen Sporthallen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bei der Gemeindeverwaltung ging der Antrag einer Privatperson ein, die sich Tische und Stühle aus der gemeindlichen Sporthalle Rottershausen ausleihen möchte.

Bisher gibt es nur für die Wilhelm-Hegler-Halle in Oerlenbach eine Benutzungsordnung. In dieser ist der Verleih von Geräten und Einrichtungsgegenständen an örtliche Vereine auf Antrag im Ausnahmefall geregelt.
Fazit: Ein Verleih an Privatpersonen oder Firmen ist damit faktisch ausgeschlossen. 

Da der Verwaltung bekannt ist, dass Mobiliar bereits vereinzelt für Firmenjubiläen an örtliche Firmen verliehen wurde. Deshalb ist nach Meinung der Verwaltung eine Grundsatzdiskussion für die weitere Vorgehensweise notwendig. 

Fragen: 
Kann gemeindliches Mobiliar aus den Sporthallen an örtliche Firmen verliehen werden?
Kann gemeindliches Mobiliar aus den Sporthallen an Privatpersonen für z.B. Familienfeiern, Kommunion, Hochzeiten usw. verliehen werden?

Wenn ja, aus allen Hallen?

Wenn ja, sollen Leihgebühren und eventuell Gebühren für den Arbeitsaufwand (Hausmeister) verlangt werden?

Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung sieht das Verleihen von Mobiliar grundsätzlich als problematisch an. 


Ordnung (Auszug): 

§ 3
Benutzung

(1)        Das Hausrecht der Wilhelm-Hegler-Halle Oerlenbach üben der Bürgermeister sowie  der Hausmeister aus. Den Anordnungen der Person, die das Hausrecht ausübt, ist Folge zu leisten. Bei Abwesenheit des Hausmeisters übt der jeweilige Veranstalter das Hausrecht aus. 
(2)        Benutzungen, bei denen Beschädigungen und Abnutzungen für die Wilhelm-Hegler-Halle Oerlenbach und für die Außenanlagen über das normale Maß hinaus zu befürchten sind, sind zu unterlassen.

(3)        Geräte und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht aus der Halle entfernt und anderweitig benutzt werden. Örtlichen Vereinen kann die Entnahme auf Antrag im Ausnahmefall  eingeräumt werden. Hierüber entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall.  

(4)        Die Nutzer erhalten die für die Nutzung der Wilhelm-Hegler-Halle notwendigen Schlüssel. Die Schlüssel sind nach Nutzungsende unaufgefordert zurückzugeben.


Die Verwaltung schlägt vor, dass eine Benutzungsordnung für die Turnhalle von Ebenhausen und Rottershausen analog zur (geänderten) Benutzungsordnung für die Wilhelm-Hegler-Halle ausgearbeitet wird. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1
Für alle drei Sporthallen soll grundsätzlich folgende Regel gelten:
„Geräte und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht aus der Halle entfernt und anderweitig benutzt werden. Örtlichen Vereinen und Behörden kann die Entnahme auf Antrag im Ausnahmefall eingeräumt werden. Hierüber entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall.“ 
Beschluss 1 a
Bei einer Genehmigung durch den Bürgermeister ist eine Verwaltungs- und Hausmeisterpauschale in Höhe von 20,-- € zu bezahlen.

Beschluss 2
Gemeindliches Mobiliar aus den Sporthallen kann nach rechtzeitigem vorherigen schriftlichen Antrag im Ausnahmefall an örtliche Firmen verliehen werden. Eilentscheidungen des Bürgermeisters sind ausgeschlossen.
Es ist eine Verwaltungs- und Hausmeisterpauschale in Höhe von 40,-- € zu bezahlen.
Hierüber entscheidet der Gemeinderat.

Beschluss 3
Gemeindliches Mobiliar aus den Sporthallen kann nach rechtzeitigem vorherigen schriftlichen Antrag im Ausnahmefall an Privatpersonen verliehen werden. Eilentscheidungen des Bürgermeisters sind ausgeschlossen.
Es ist eine Verwaltungs- und Hausmeisterpauschale in Höhe von 40,-- € zu bezahlen.
Hierüber entscheidet der Gemeinderat.

Beschluss 4
Eine Benutzungsordnung für die Turnhalle von Ebenhausen und Rottershausen  ist analog zur (geänderten) Benutzungsordnung für die Wilhelm-Hegler-Halle von der Verwaltung vorzubereiten und vorzulegen. 

Beschluss 1

Für alle drei Sporthallen soll grundsätzlich folgende Regel gelten:
„Geräte und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht aus der Halle entfernt und anderweitig benutzt werden. Örtlichen Vereinen und Behörden kann die Entnahme auf Antrag im Ausnahmefall eingeräumt werden. Hierüber entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bei einer Genehmigung durch den Bürgermeister ist eine Verwaltungs- und Hausmeisterpauschale in Höhe von 20,-- € zu bezahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12

Beschluss 3

Gemeindliches Mobiliar aus den Sporthallen kann nach rechtzeitigen vorherigen schriftlichen Antrag im Ausnahmefall an örtliche Firmen verliehen werden. Eilentscheidungen des Bürgermeisters sind ausgeschlossen.
Hierüber entscheidet der Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16

Beschluss 4

Gemeindliches Mobiliar aus den Sporthallen kann nach rechtzeitigen vorherigen schriftlichen Antrag im Ausnahmefall an Privatpersonen verliehen werden. Eilentscheidungen des Bürgermeisters sind ausgeschlossen.
Hierüber entscheidet der Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 19

Beschluss 5

Eine Benutzungsordnung für die Turnhalle von Ebenhausen und Rottershausen  ist analog zur (geänderten) Benutzungsordnung für die Wilhelm-Hegler-Halle von der Verwaltung vorzubereiten und vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Gemeindehaus Eltingshausen; Beschaffung neuer Fenster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Eingangstüre und die Fenster sind in einem sehr schlechten Zustand und sollten aus energetischen Gründen ausgewechselt werden. 

Beschlussvorschlag

Das bautechnische Büro Hemberger soll eine beschränkte Ausschreibung erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt Fördermöglichkeiten zu prüfen. 

Beschluss

Das bautechnische Büro Hemberger soll nach Rücksprache mit einem Energieberater eine beschränkte Ausschreibung erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt Fördermöglichkeiten zu prüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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10. Jugendraum Eltingshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Fachkraft für Sicherheit hat mitgeteilt, dass der Raum im Dachgeschoss des Feuerwehr/Gemeindehauses für einen Jugendraum nicht zugelassen werden kann.  Es fehlt der zweite Fluchtweg. 
Nach einer Inaugenscheinnahme schlägt die Verwaltung vor, das alte Pfarrheim umzugestalten und dort in Zusammenarbeit mit der Jugend einen Jugendraum einzurichten.

Beschlussvorschlag

Die Räumlichkeiten sollen zuerst zusammen mit dem Ortsreferenten, den örtlichen Gemeinderatsmitgliedern und dem Gemeindejugendpfleger in Augenschein genommen werden.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Erneuerung Wasserleitung Am Höhrieth in Eltingshausen durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 11

Sachverhalt

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe beabsichtigt, die vorhandene Gussrohrleitung in der Straße „Am Höhrieth“ zu erneuern und gegen eine PE 100 RC Rohrleitung zu ersetzen. Geplant ist, die Baumaßnahme am 14.03.2022 zu beginnen. Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich ca. vier Monate andauern.

Beschlussvorschlag

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sinnvolle Straßenausbesserungen mit zu beauftragen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 12

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert: 

  • Hohe Reparaturkosten Holder-Mehrzweckfahrzeug Ende 2021 von rund 5.000 €
  • Submission Straßenbau in der kommenden Woche, Vergabe dann in der nächsten Sitzung

  • Zweiter Eingang Schule Rottershausen: Durchbruch durch Bauhof erledigt, neue Türe wurde eingesetzt, nun beginnen die Elektroarbeiten, danach Innenmalerarbeiten, Weltkarte im Flurbereich soll erhalten bleiben

  • Broschüre Regionalbudget – Förderung Hygieneboxen FC Rottershausen enthalten

  • Demographie-Analyse, Gruppeninterview findet kommende Woche statt

  • Begrünung Rathausvorplatz – Angebote in Höhe von ca. 5.600 Euro für Pflanzkübel liegen vor; Verwaltung wird diese nun beauftragen

  • Machbarkeitsstudie „Inwertsetzung des kulturellen Erbes Balthasar-Neumann in Franken“ ist abgeschlossen; Altes Rathaus Ebenhausen wird als Amtshaus Ebenhausen geführt, wird bei mehreren Rad- und Wanderwegen als Station angeführt; Gleiches gilt für die Kirche Eltingshausen

  • Sportlerehrung soll in diesem Jahr am Sporttag der Gemeinde anl. des 50-jährigen Jubiläums durchgeführt werden

  • Art und Umfang der Verkündung der Siegerprojekte entscheidet sich nach den Möglichkeiten hinsichtlich der Infektionsschutzmaßnahmen, ggf. Outdoor-Verkündung am Rathaus

  • Bürgerversammlung sind geplant, 15./17./24. März 2022: Drei Veranstaltungen jeweils in den Turnhallen (Oerlenbach/Eltinsghausen, Ebenhausen, Rottershausen); kein Essensverkauf geplant; bzgl. Getränkeverkauf gehen wir auf die Vereine bzw. früheren Anbieter zu; Beginn jeweils 19 Uhr

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12.1. Bauhoferweiterung auf dem Flurstück 810/17 der Gemarkung Eltingshausen, Am Gründlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 12.1

Sachverhalt

Es ist beabsichtigt, den auf dem Flurstück 810/18 der Gemarkung Eltingshausen (Am Gründlein 1) bestehenden Bauhof auf das Nachbarflurstück 810/17 zu erweitern. Hierzu sind folgende 4 Bauabschnitte vorgesehen: 
Bauabschnitt 1:
• Herstellen der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen für das komplette Grundstück 
• Befestigen der erforderlichen Fläche zur Errichtung einer Betonmischanlage 
• Errichtung von überdachten Lagerboxen
Bauabschnitt 2: Erweiterung / Ergänzung zusätzlicher Lagerboxen 
Bauabschnitt 3: Verwaltungsgebäude inkl. anschließender Lagerhalle 
Bauabschnitt 4: Diese Fläche bleibt vorerst unversiegelt (Schotterfläche) und wird als Stell und Lagerplatz genutzt.

Für diese Bauhoferweiterung ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Es ist beabsichtigt, hierzu die Antragsunterlagen im 1. Quartal 2022 bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Zur Errichtung dieser Bauhoferweiterung ist auch die Durchführung von Geländemodellierungen erforderlich.

Datenstand vom 10.03.2022 09:45 Uhr