Datum: 09.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindesaal Eltingshausen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Sanierung/Erweiterung Feuerwehrhaus Ebenhausen - Dorfgemeinschaftshaus Ebenhausen
3 Forststraße/Alte Ramsthalter Straße Ebenhausen; Vorstellung der Planung
4 Baurechtliche Angelegenheiten
4.1 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 221 der Gemarkung Rottershausen, Heckenweg 5
5 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ der Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Rottershausen; Redaktionelle Berichtigung
6 Bauleitplanung der Gemeinde Rannungen: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und 1. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Schrebergärten“, Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB
7 Anpassung der Versicherungssumme der Dienstleistungsversicherung
8 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 27. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Sanierung/Erweiterung Feuerwehrhaus Ebenhausen - Dorfgemeinschaftshaus Ebenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 27. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 05.05.2021 wurde das Architekturbüro Perleth, Schweinfurt, mit der Grundlagenermittlung zur Verbesserung und Erneuerung sowie mit der Vorplanung für das Feuerwehrhaus Ebenhausen beauftragt. 

Im Rahmen dieser Ermittlungen musste ein Statiker hinzugezogen werden. 
Des Weiteren fanden Abstimmungsgespräche mit der Feuerwehr statt. 

Schnell war klar, dass die Ertüchtigung des bestehenden Feuerwehrhauses große Probleme mit sich bringt und mit erheblichem und unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden wäre. 
Aber auch ein bedarfsgerechter Anbau überschreitet das geplante Budget im nicht unerheblichen Maße. In Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, dem Büro Perleth und dem Amt für Ländliche Entwicklung wurde aus Synergieeffekten die Idee eines Gemeinschaftsbaus „Feuerwehrhaus und Dorfgemeinschaftshaus“ entwickelt. 

Hintergrund dafür ist, dass in Ebenhausen eine adäquate Räumlichkeit für Vereine fehlt.

Mitteilung des ALE Unterfranken über die grundsätzliche Fördermöglichkeit. 
Höhe der Förderung: bis zu 300.000,-- 



Die Leistungsphasen 1 und 2 sind abgeschlossen. 



Das Büro Perleth stellt sich und die Ergebnisse vor. 

Durch Herrn Perleth und Herrn Beck wurde nochmals verdeutlicht, dass eine Sanierung und Umgestaltung des bestehenden Feuerwehrhauses Ebenhausen aus energetischen und aus kostengründen nicht sinnvoll ist. 

Deshalb war klar, dass zur Verbesserung der Situation nur ein Anbau in Frage kommt. 
Im Rahmen der Bedarfsanalyse wurde der Gedanke eines Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshauses entwickelt. Hieraus ergeben sich etliche Synergieeffekte. 
Das ALE-Unterfranken hat bereits seine Unterstützung signalisiert. 




















Beschlussvorschlag

Beschluss 1: 
Das Gemeinschaftshaus sowie die Erweiterung des Feuerwehrhauses soll verwirklicht werden. 


Beschluss 2:
Die Planungsphasen 3 – 7 sollen an einen Planer sowie an die Fachplaner vergeben werden. 

Beschluss 1

Das Gemeinschaftshaus sowie die Erweiterung des Feuerwehrhauses soll verwirklicht werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Leistungsphasen 3 – 7 sollen an einen Planer sowie die Leistungsphasen 1 – 7 an die Fachplaner vergeben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Forststraße/Alte Ramsthalter Straße Ebenhausen; Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 27. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Forststraße in Verbindung mit den Leitenweg sowie für die Planung der alten Ramsthaler Straße wurden vom Büro Bautechnik Kirchner mögliche Varianten ausgearbeitet. 

Die Varianten und Möglichkeiten wurden durch Herrn Kirchner ausführlich vorgestellt. 
Auszug aus der Präsentation:
 

 

  • Dörflichen Charakter stärken 
  • Wohn- und Aufenthaltsqualität schaffen
    Materialien
    Randeinbauten / Borde (Barrieren)
    Straßenbegleitgrün und Entsiegelung, wo möglich



Konzept  1 - Standardausbau

» beidseitig Gehweg
» Restfläche wird Fahrbahn, Breite variabel
» an „überbreiten“ Bereichen Beparkung möglich
   (z. B. mittels Markierung)


Konzept  2 - gegliederter Ausbau

» einseitig Gehweg durchgehend
» Teil-“Gehweg“ / Multifunktionsfläche gegenüber
» Gestaltung „Parken – Zufahrten – Begleitgrün“
» Fokus auf Gliederung und Verkehrsberuhigung


Konzept  3 - gestalteter Ausbau

» einseitig Gehweg durchgehend
» Teil-“Gehweg“ / Multifunktionsfläche gegenüber
» Gestaltung „Parken – Zufahrten – Begleitgrün“
» Fokus auf Gestaltung und Verkehrsberuhigung


Annahme:
Baukosten Domstraße brutto je lfdm rd. 2.800,00 EUR

somit …
     200 m  x  2.500 EUR/m  =  500.000 EUR

zzgl. 
  • Entsorgung belasteter Erdaushub
  • Baunebenkosten
  • Straßenentwässerungsanteil

Möglicher Zeitplan
  • Festlegung Vorplanung durch Gemeinderat - Frühjahr 2022
  • Anliegerversammlung - Frühjahr 2022
  • Fortführung der Planung  (Ausführungsplanung) + Kanalplanung komplett
           Fertigstellung bis Sommer / Herbst 2022
  • Ausschreibungsverfahren / Vergabe - Ende 2022 oder Anfang 2023
  • Möglicher Baubeginn - Frühjahr 2023
  • Bauzeit - Ende 2023






AUSBAU  DER  UMFAHRUNGSSTRECKE „LEITENWEG“


Sicherstellung der Nutzung Grüngutplatz während der Bauphase

Verbesserung Anliegerverkehr während der Bauphase

künftige verkehrsrechtliche Möglichkeiten  und dauerhafte Verbesserungen
    Beispiel  . . .




2. TEILAUSBAU DER 
„ALTEN RAMSTHALTER STRASSE“


Konzept 1         Konzept 2


- Rückbau der alten Befestigungen        - „Übernahme“ und Neuausbau des bestehenden Weges
- Entsiegelung durch die Anlage von Grünflächen        - Schaffung von Zufahrten
- Schaffung von Einzelzufahrten zu den         - Neuordnung Containerplatz
   Privatgrundstücken
- Neuordnung Containerplatz

grob überschlägiger Kostenansatz                                     grob überschlägiger Kostenansatz 

15.000 EUR  -  20.000 EUR                                                    25.000 EUR  -  30.000 EUR


               

ZEITPLANUNG  / MÖGLICHER  PROJEKTABLAUF [ Grobplanung ]
Ausführung zeitgleich mit dem Ausbau der „Forststraße“ (Synergieeffekt für Allgemeinkosten)

Beschluss 1

Das Konzept 2 bzw. 3  oder in Kombination soll umgesetzt werden. Im Rahmen einer Anliegerversammlung sollen die Konzepte vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Ausbau des Leitenwegs soll geplant und durchgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 27. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 4
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4.1. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 221 der Gemarkung Rottershausen, Heckenweg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 27. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Wohnhaus:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Firstrichtung
parallel zur Straße „Heckenweg“ 
senkrecht zur Straße „Heckenweg“
Dachform
Satteldach
Walmdach
Dachneigung
28° bis 32°
22° und 5°
Art der Dacheindeckung
Dachziegel
Dachziegel und Blecheindeckung
Traufhöhe
Traufhöhe bergseits: maximal 3,50 m
Traufhöhe talseits: maximal 6,50 m
Traufhöhe bergseits: ca. 5,3 m
Traufhöhe talseits: ca. 7 m

Garage:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Art der Dacheindeckung
Dachziegel
Blecheindeckung
Höhenlage der Oberkante des Garagenfußbodens 

Soweit auf Grund der Geländeverhältnisse talseits der Erschließungsstraße die Errichtung einer Garage nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften an der Grenze nicht möglich ist, ist die Errichtung der Grenzgarage dennoch zulässig, wenn die Oberkannte Garagenfußboden so angelegt ist, dass das Gefälle von der öffentlichen Straßenverkehrsfläche zur Garage mind. 5 % beträgt.
Steigung von der öffentlichen Straßenfläche bis zur Garage: 2 %

Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 221 der Gemarkung Rottershausen.

 

   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Wohnhaus die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Firstrichtung, der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung, der talseitigen Traufhöhe und der bergseitigen Traufhöhe.
Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannte Garage die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Höhenlage der Oberkante des Garagenfußbodens.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ der Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Rottershausen; Redaktionelle Berichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 27. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

2.  Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ der Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Rottershausen, mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach
- beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

Beschluss vom 10.11.21

  1. ANPASSUNG DES AUFSTELLUNGSBESCHLUSSES VOM 08.07.2020

Der Gemeinderat Oerlenbach beschließt, aufgrund des vorbeschriebenen Sachverhaltes, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“, im Gemeindeteil Rottershausen, im beschleunigten Verfahren nach § 13 b richtig a  BauGB
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach, wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens, im Wege der Berichtigung durch Planbeilage angepasst (= 16. Änderung).

Im Beschluss hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen (siehe oben). 

Beschlussvorschlag

Die redaktionelle Änderung / Berichtigung wird beschlossen und zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung der Gemeinde Rannungen: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und 1. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Schrebergärten“, Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 27. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 6

Sachverhalt

 

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Anpassung der Versicherungssumme der Dienstleistungsversicherung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 27. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Versicherungskammer Bayern gewährt im Rahmen der Dienstleistungsversicherung (Versicherungsnummer: HK0633141 2400) Versicherungsschutz.

In der Dienstleistungsversicherung besteht nicht nur für die Pflichtaufgaben, sondern auch für die freiwilligen Aufgaben der Feuerwehr Versicherungsschutz.

Voraussetzung ist aber hier, dass es sich um eine Feuerwehr handelt (sonstige Personen bei First-Responder sind nicht versichert) und es sich um eine Fahrt nach vorangegangener Alarmierung zum Feuerwehrgerätehaus/First-Responder-Station handelt. Fahrten direkt zum Einsatz sind nicht versichert.

Versichert sind Schäden an Sachen Dritter, die anlässlich von Dienstleistungen für die Kommune entstehen. Die jetzige Versicherungssumme der Dienstleistungsversicherung beträgt 20.000 €.

Die Gemeinde Oerlenbach hat die Möglichkeit, die Versicherungssumme für Sachschäden im Zusammenhang mit Feuerwehreinsätzen auf 50.000 € zu erhöhen, wenn eine Schadenersatzpflicht der Kommunen nach Art.8 Abs. 5 und Art. 27 Bayerisches Feuerwehrgesetz besteht.

Ein entsprechendes Umstellungsangebot liegt der Gemeinde Oerlenbach vor.

Der jährliche Versicherungsbeitrag würde sich von aktuell 300 € auf 450 € erhöhen.


Nach Meinung der Verwaltung ist die Erhöhung auf 50.000,-- € zeitgemäß. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach beschließt die Erhöhung der Versicherungssumme für die Dienstleistungsversicherung auf 50.000 €.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach beschließt die Erhöhung der Versicherungssumme für die Dienstleistungsversicherung auf 50.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 27. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 8

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert: 

  • Wiedehopf ist der Vogel des Jahres 2022, Gemeinde hat dem LRA Einverständnis zur Anbringung von Nistkästen auf dem Flurstück 952 gegeben

  • KIP-S Rottershausen:
Die alten Holzfenster und Eingangstüren wurden erneuert. Zusätzlich wurde eine weitere Ausgangstüre in Richtung Lindenstraße errichtet. Hier erfolgt im Laufe des Jahres die Errichtung eines barrierefreien Zugangs. Die Verkabelung der neuen Raffstoreanlagen ist bereits erfolgt. Ebenso die Verkabelung für die Netzwerktechnik. Aktuell laufen die Maler- und die Heizungsarbeiten. Diese Woche leider Stillstand wegen mehrerer Coronafälle. Im Anschluß erfolgt der Einbau von neuen Bodenbelägen und neuen Innentüren. Im Sommer soll dann noch die Erneuerung des Pausenhofes erfolgen.

  • Verabschiedung ehemaliger Gemeinderat ist für den 25. Mai 2022 geplant, bisher nur eine Absage der Ehemaligen

  • Klausurtagung für 14./15. Oktober 2022 geplant

  • Demographie-Analyse, Gruppeninterview hat stattgefunden, insbesondere über sich verändernde Wohnformen wurde diskutiert

  • Verkündung Siegerprojekte „Silberner Wolf“ am 19. März 2022, 10 Uhr am Rathausplatz unter 2G – Regeln

  • Ramadama am 26. März 2022, Infos an Ortsreferenten sind schon verschickt

  • Firewall für alle Schulgebäude, rund 11.000 Euro für 3 Jahre, Auftrag wird vergeben

  • Bürgerversammlung sind geplant, 15./17./24. März 2022: Drei Veranstaltungen jeweils in den Turnhallen (Oerlenbach/Eltingshausen, Ebenhausen, Rottershausen); kein Essensverkauf geplant; bzgl. Getränkeverkauf gehen wir auf die Vereine bzw. früheren Anbieter zu; Beginn jeweils 19 Uhr


Aus dem GR: 

GRin Karin Haut erkundigte sich über die Koordinierung der Flüchtlinge aus der Ukraine.
Der 1. Bgm. teilt mit, dass die Koordinierung durch das LRA-Bad Kissingen erfolgt. 

Datenstand vom 07.04.2022 11:09 Uhr