Datum: 04.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Baurechtliche Angelegenheiten
2.1 Bauantrag zur Errichtung einer Abstell- und Lagerhalle auf dem Flurstück 212 der Gemarkung Oerlenbach, Am Kreisel
2.2 Bauantrag zum Ausbau des auf dem Flurstück 176 der Gemarkung Rottershausen stehenden Wohnhauses zum 3-Familienwohnhaus mit Anbau eines Treppenhauses, Errichtung einer Gaube, Vergrößerung Balkon und Neubau Carport, Ratherstr. 8
2.3 Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 731 der Gemarkung Eltingshausen, Sudetenstr. 19
3 Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen: Aufstellung des Bebauungsplans „Prinzregentenpark“, Gemarkung Bad Kissingen und gleichzeitige 23. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren, Frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
4 Sonderförderprogramm Digitalfunk
5 Zuschussantrag Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Bad Kissingen - Baumaßnahme Umbau/Anbau "Haus der Kirche/Gemeinde"
6 Zuschussantrag TSV Oerlenbach 1912 e.V. - Sportheimdachsanierung
7 Zuschussantrag TSV Oerlenbach 1912 e.V. - Kauf eines gebrauchten Spindelmähers
8 Zuschussanfrage Freiwillige Feuerwehr Ebenhausen - Beschaffung Helm-Lampen
9 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 2
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2.1. Bauantrag zur Errichtung einer Abstell- und Lagerhalle auf dem Flurstück 212 der Gemarkung Oerlenbach, Am Kreisel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.


Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Wandlänge
maximal 40 m 
45,35 m

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Abstell- und Lagerhalle auf dem Flurstück 212 der Gemarkung Oerlenbach.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Bauvorhaben die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Wandlänge.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag zum Ausbau des auf dem Flurstück 176 der Gemarkung Rottershausen stehenden Wohnhauses zum 3-Familienwohnhaus mit Anbau eines Treppenhauses, Errichtung einer Gaube, Vergrößerung Balkon und Neubau Carport, Ratherstr. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Wohnhaus:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenze
die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt
Es ist beantragt, ein Teilbereich des Treppenhausanbaus außerhalb der überbaubaren Grundstücks-fläche zu errichten
Gesamtbreite der Gauben
Die Gesamtbreite der Gauben darf 1/3 der Dachlänge nicht überschreiten
Breite der Gaube auf der Nordseite: 14,24 m                                                                                                      


Carport:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenze
die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt
Der beabsichtigte Standort des Carports befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
Flächen für Garagen
Im Bebauungsplan sind Flächen für Garagen eingezeichnet.
Überschreitung der Fläche für Garagen.


Der Antragsteller beantragt den Ausbau des auf dem Flurstück 176 der Gemarkung Rottershausen stehenden Wohnhauses zum 3-Familienwohnhaus mit Anbau eines Treppenhauses, Errichtung einer Gaube, Vergrößerung Balkon und Neubau Carport.


 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Treppenhaus die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannte Gaube die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Gesamtbreite der Gaube.
Der Gemeinderat erteilt für den vorgenannten Carport die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und hinsichtlich der Überschreitung der im Bebauungsplan eingezeichneten Flächen für Garagen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Bestandteil dieses Bauantrages sind unter anderem ein Brandschutzkonzept und ein Antrag auf Abweichungen nach Art. 63 BayBO zu diesem Brandschutzkonzept. Dieser Antrag auf Abweichungen wird vom Landratsamt Bad Kissingen bearbeitet. Somit ist vom Landratsamt Bad Kissingen zu prüfen, ob der Brandschutz für dieses Bauvorhaben sichergestellt ist.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.3. Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 731 der Gemarkung Eltingshausen, Sudetenstr. 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 2.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 731 der Gemarkung Eltingshausen. Die Zufahrt zu diesem Carport erfolgt nicht über die bestehende Grundstückseinfahrt an der Sudetenstraße, sondern sie erfolgt über die Straße „Am Boden“.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu. Auf bauliche Änderungen an der Straße „Am Boden“ besteht kein Anspruch. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen: Aufstellung des Bebauungsplans „Prinzregentenpark“, Gemarkung Bad Kissingen und gleichzeitige 23. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren, Frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Bad Kissingen hat in seiner Sitzung am 30.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Prinzregentenpark“ aufzustellen mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Auf dieser bislang untergenutzten Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs soll ein neues Stadtquartier entstehen. Ziel ist ein urbanes Quartier mit modernem und attraktivem Wohnraum an einem zentralen Standort in der Stadt, direkt angrenzend an den Bahnhof und zur Innenstadt. Als Nutzungen sollen hochwertige Wohnangebote entstehen, ergänzt um eine mögliche Kindertagesstätte sowie um die Reaktivierung der denkmalgeschützten ehemaligen Güterhalle für gewerbliche und kulturelle Zwecke mit einer möglichen Erweiterung für hochwertige Büroflächen in Form eines Ergänzungsbaus im Eingangsbereich des Quartiers an der Kreuzung Prinzregenten-, Menzel-, Bahnhof- und Bergmannstraße.

 

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Sonderförderprogramm Digitalfunk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Regierung von Unterfranken hat das Sonderförderprogramm Digitalfunk veröffentlicht. Gefördert werden unter anderem Pager (Meldeempfänger), die inklusive BOS-Sicherheitskarten auf Digitalfunkbasis funktionieren.
Für die Beschaffung der Pager gibt es bayernweit ausschließlich die Firma Motorola Solutions. Ein Pager inklusive Homestation mit Gürtelclip kostet brutto 564,06 €.
Es wird angestrebt, insgesamt 58 Pager zu beschaffen (25 Stück für die Freiwillige Feuerwehr Oerlenbach, jeweils 11 Stück für die Freiwilligen Feuerwehren Ebenhausen, Eltingshausen und Rottershausen). Für die 58 Pager belaufen sich die Gesamtkosten auf 32.715,48 €.

Die sieben gemeindlichen Sirenensteueranlagen
  • (Rathausdach Oerlenbach, Schulstraße 8
  • Siedlung Oerlenbach, Blücherstraße 7
  • Gemeindesaal Eltingshausen, St.-Martin-Straße 11
  • Schuldach Rottershausen, Domstraße 19
  • Schuldach Ebenhausen, Merkleinstraße 3
  • Feuerwehrhaus Ebenhausen, Bahnhofstraße 4
  • Mastsirene „An der Alten Post“ Ebenhausen (Fußweg zwischen Oerlenbacher Straße 30 und 32)

werden ebenfalls gefördert. Die Organisation der Umrüstung der Sirenensteueranlagen auf Digitalfunk übernimmt der Markt Werneck für die umliegenden Gemeinden der Werntal-Allianz. Der Markt Werneck kümmert sich aktuell um eine gemeinsame Ausschreibung.
Für die 58 Pager und 7 Sirenensteuergeräte werden zudem BOS-Sicherheitskarten benötigt (plus 5 Karten auf Reserve, falls eine Karte ausfällt). Die insgesamt 70 BOS-Sicherheitskarten wurden bereits beim Landeskriminalamt über die ILS Schweinfurt bestellt, da es sich um sehr lange Lieferzeiten handelt. Eine BOS-Sicherheitskarte kostet 7,30 €. Für die 70 BOS-Sicherheitskarten belaufen sich die Gesamtkosten auf 511,00 €.
Für die Pager mit BOS-Sicherheitskarten entstehen somit Gesamtkosten von 33.226,48 €.
Die Regierung von Unterfranken fördert die Beschaffung der Digitalfunkgeräte mit 80 % der Anschaffungskosten (= 26.581,18 €). Der Gemeindeanteil beträgt demnach 6.645,30 €.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Umstellung der Meldeempfänger und Sirenensteueranlagen auf Digitalfunk. Eine Zuwendung bei der Regierung von Unterfranken wird beantragt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Zuschussantrag Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Bad Kissingen - Baumaßnahme Umbau/Anbau "Haus der Kirche/Gemeinde"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es liegt ein Zuschussantrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Bad Kissingen vor, mit der Bitte, den Umbau/Anbau des bestehenden Pfarrhauses in der Von-Hessing-Straße 4 in  Bad Kissingen zum „Haus der Kirche/Gemeinde“ finanziell zu unterstützen. Die Gemeinde Oerlenbach ist Teil dieser Kirchengemeinde Bad Kissingen.
Diese Angelegenheit war bereits in der Sitzung vom 25.08.2021 nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt und wurde vertagt.
Der Zuschussantrag wurde zwischenzeitlich noch konkretisiert:

Die Verwaltung hat umliegende Kommunen gebeten mitzuteilen, wie sie mit dieser Angelegenheit umgegangen sind.
Nun liegen Vergleichswerte mehrerer Kommunen des Landkreises Bad Kissingen vor. Diese reichen von 500 € bei kleinen Gemeinden bis hin zu 5.000 bis 7.500 € bei den größeren, in etwa mit der Gemeinde Oerlenbach vergleichbaren Körperschaften vor.
In der Gemeinde Oerlenbach leben ca. 650 evangelische Einwohner mit Hauptwohnsitz. Ein Betragsansatz von 10 € je betroffenem Einwohner würde eine Förderung von 6.500 € ergeben. Damit befände man sich auf dem Förderniveau von vergleichbaren Kommunen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt für die Baumaßnahme Umbau/Anbau des bestehenden Pfarrhauses zum „Haus der Kirche/Gemeinde“ der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Bad Kissingen einen Pauschalbetrag von 6.500 € als Zuschuss zu gewähren.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Zuschussantrag TSV Oerlenbach 1912 e.V. - Sportheimdachsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es liegt ein Zuschussantrag des TSV Oerlenbach 1912 e.V. vor, mit der Bitte um Bezuschussung der Sportheimdachsanierung, die Kosten belaufen sich hierfür auf ca. 20.000 €:


In Fortsetzung früherer Beschlüsse wird eine Aufteilung der Zuordnung der Maßnahme in einen sportlichen Teil (förderfähig) und einen wirtschaftlichen Teil (Wirtschaftsbetrieb Sportheim – nicht förderfähig) vorgeschlagen.
In früheren Fällen wurden von den Antragstellern Erläuterungen angefordert, die eine entsprechende prozentuale Aufteilung ersichtlich machen. Waren solche konkreten Abgrenzungen nicht möglich, wurde bisher vorgeschlagen 2/3 dem sportlichen Teil und 1/3 dem wirtschaftlichen Anteil zuzuordnen.
Für den sportlichen Teil betrug die Zuschusshöhe für vergleichbare Maßnahmen bisher 10 v. H. der nachgewiesenen Kosten, der wirtschaftliche Teil entfällt aus der Förderung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt eine Förderung von 10 v. H. der nachgewiesenen Kosten für den sportlichen Teil.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Zuschussantrag TSV Oerlenbach 1912 e.V. - Kauf eines gebrauchten Spindelmähers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der TSV Oerlenbach 1912 e.V. möchte zur Pflege des Sportgeländes einen gebrauchten Spindelmäher für ca. 20.000 € erwerben.
Das Sportgelände bzw. die Rasenflächen werden laut TSV Oerlenbach aktuell hauptsächlich für den Jugendfußball (SG Oberes Werntal) genutzt, daher wird der Antrag auch mit der stattfindenden Jugendarbeit begründet.

Beschlussvorschlag

Nachdem in der Vergangenheit den Anträgen örtlicher Vereine auf Bezuschussung des Kaufs von Sportplatzrasenmähern nicht entsprochen wurde, beschließt der Gemeinderat den Antrag aus Gleichbehandlungsgründen abzulehnen. Auch die Jugendförderrichtlinien sehen eine Förderung von Vermögensgegenständen zum Grundstücksunterhalt nicht vor. Zuschüsse zur Jugendarbeit sollen die Jugendlichen, welche sich in Vereinen einbringen, direkt in ihrer Vereinsarbeit unterstützen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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8. Zuschussanfrage Freiwillige Feuerwehr Ebenhausen - Beschaffung Helm-Lampen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Es liegt ein Zuschussantrag der Freiwilligen Feuerwehr Ebenhausen vor, mit der Bitte, die Beschaffung von Lampen für 20 Helme zu fördern:



Die Helme selbst wurden von der Gemeinde Oerlenbach neu angeschafft und gezahlt (Anschaffung nötig, da Helme teilweise 50 – 60 Jahre alt). In der Vergangenheit wurden Helmlampen bei den Sammelbestellungen mit angeschafft und von der Gemeinde Oerlenbach voll gezahlt
(FF Ebenhausen 7 Stück in 2012, FF Eltingshausen 6 Stück in 2005, FF Rottershausen 4 Stück in 2004 und 5 Stück in 2014).

Wie soll mit derartigen Beschaffungen zukünftig umgegangen werden (Komplettbeschaffung über Gemeinde oder Anschaffung durch Feuerwehr evtl. mit Zuschussgewährung)?
In der Vergangenheit wurde hier nicht immer einheitlich verfahren. Bei Zuschüssen im Feuerwehrbereich wurde meist mit 50 v. H. gefördert.

Beschluss

Die Helmlampen werden für die nachgewiesenen Atemschutzträger aller Feuerwehren von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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9. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö 9

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert: 


  • Die Jagdgenossen Ebenhausen haben der Gemeinde Oerlenbach im April eine Zuweisung für den Feldwegeunterhalt in der Gemarkung Ebenhausen über 3.500 € zukommen lassen.        
  • Lampenschirme Gemeindesaal Eltingshausen
alt                                                         neu
                 

Die Kosten für den Austausch belaufen sich für die 37 Leuchtstellen auf rund 1.500,-- €.
Beim Wechsel werde die Leuchtmittel gleich mit ausgetauscht. 

  • Coronabedingte Ausfälle in Bauhof und Verwaltung, dadurch Verzögerungen in den Betriebsabläufen

  • Haushaltsausschusssitzung findet am 18. Mai 2022 statt, Ausschussmitglieder sind Rede- und Stimmberechtigt

  • 50 Bäume für 50 Jahre Einheitsgemeinde, Pflanzaktion auf verschiedenen Flurstücke (alle Ortsteile berücksichtigt) ist durchgeführt worden

  • Grundsteuerreform wird die Verwaltung in den kommenden Monaten zusätzlich erheblich beschäftigen

  • Generell ist die Verwaltung als auch der Bauhof mit vielen Projekten und Themengebieten sehr ausgelastet bis hin zu überlastet. Über entsprechende Maßnahmen muss man sich Gedanken machen

  • Tretbecken in Ebenhausen wurde heute innen und außen gereinigt und wird nun wieder geöffnet

Aus dem Gemeinderat: 
GRin Karin Haut teilt mit, dass die in Eigeninitiative aufgestellten Bänke in der Gemarkung Ebenhausen teilweise sanierungsbedürftig sind. Herr Alfred Schubert würde sich um die notwendigen Reparaturen kümmern. Die Übernahme der Kosten ist zu klären.
                                                                                                                                                                                         

Datenstand vom 15.06.2022 07:48 Uhr