Datum: 01.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Baurechtliche Angelegenheiten
2.1 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum sowie Einbau von zwei Dachgauben auf dem Flurstück 279/7 der Gemarkung Oerlenbach, Bergstr. 19 a
3 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“; Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Geländeauffüllung als Vorleistung zur geplanten Bauhoferweiterung auf dem Flurstück 810/17 der Gemarkung Eltingshausen
5 Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2022
6 Erlass der Haushaltssatzung 2022
7 Beschaffung Fahrzeug sowie Anhänger Bauhof
8 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 2
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2.1. Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum sowie Einbau von zwei Dachgauben auf dem Flurstück 279/7 der Gemarkung Oerlenbach, Bergstr. 19 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Gesamtbreite der Gauben
Dachgauben sind in untergeordneter Form als Satteldachgaube und als Schleppgaube ab einer Dachneigung von mindestens 35 Grad zulässig. Die Gesamtbreite der Gaube(n) darf 1/3 der Dachlänge nicht überschreiten
Breite der Gauben: ½ der Dachlänge                                                                                                      
Art und Farbe der Dacheindeckung der Gauben
Die Dacheindeckung der gepl. Wohngebäude ist nur mit roten Dachziegeln vorzunehmen.
Dacheindeckung der Gauben: graue Blecheindeckung

Der Antragsteller beantragt den Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum sowie den Einbau von zwei Dachgauben auf dem Flurstück 279/7 der Gemarkung Oerlenbach.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannten Gauben die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Gaubenbreite. 
Falls für diese Gauben hinsichtlich der Art und Farbe der Dacheindeckung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat für diese Gauben auch diese Befreiungen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Damit auch der Gemeinde Oerlenbach bekannt ist, wer den Brandschutznachweis zu diesem Bauvorhaben erstellt hat, soll die Gemeindeverwaltung eine Kopie der Baubeginnsanzeige beim Landratsamt Bad Kissingen anfordern.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“; Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach hat in seiner Sitzung am 10.11.2021 den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ gefasst. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach im Zuge des Bebauungsplanverfahrens berichtigt (= 16. Änderung).
In gleicher Sitzung wurde der Planentwurf in der Fassung vom 03.11.2021 durch den Gemeinderat anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte am 18.03.2022 durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 6 des Landratsamtes Bad Kissingen. 
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 04.04.2022 bis 03.05.2022, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen. 
Mit Schreiben vom 25.03.2022 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis zum 03.05.2022 abzugeben.

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
  4. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
  5. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde
  6. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
  7. Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen
  8. Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen 
  9. Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung, Würzburg
  10. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  11. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
  12. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  13. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale
  14. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
  15. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg
  16. TKN Deutschland GmbH, Iphofen
  17. Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg
  18. PLEdoc GmbH, Essen
  19. Bayernwerk Netz GmbH, Netzbau Fuchsstadt
  20. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen
  21. Zweckverband zur Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
__________________________________________________________________________

Während der öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, wurden von den Bürgern keine Einwendungen bzw. Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ vorgetragen.
__________________________________________________________________________

Folgender Träger öffentlicher Belange hat im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB, keine Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ abgegeben:

  1. TKN Deutschland GmbH, Iphofen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB eine Stellungnahme abgegeben, und darin ihr Einverständnis mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ geäußert:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
  4. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
  5. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
  6. Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen 
  7. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale
  9. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
  10. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg
  11. PLEdoc GmbH, Essen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, haben im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB eine Stellungnahme abgegeben, und darin Einwände, Bedenken, Anregungen und Hinweise zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ vorgetragen:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde
  2. Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen
  3. Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung, Würzburg
  4. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
  5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  6. Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg
  7. Bayernwerk Netz GmbH, Netzbau Fuchsstadt
  8. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen
  9. Zweckverband zur Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
__________________________________________________________________________


  1. BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE IM VERFAHREN NACH § 4 ABS. 1 BAUGB

  1. Stellungnahme Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde vom 29.03.2022

Die Untere Wasserrechtsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Hinweise der Unteren Wasserrechtsbehörde werden zur Kenntnis genommen.

Um die Lage im Heilquellenschutzgebiet zu würdigen, wird ein nachrichtlicher Hinweis hierauf in den Bebauungsplan eingefügt. Die Begründung wird zusätzlich mit entsprechenden Angaben ergänzt.
Grabungen und Bohrungen bis 70 m unter Heilquellenüberlauf, sind bei der Bebauung des Grundstückes nicht vorgesehen.

Die Planhinweise zum Versickern von Niederschlagswasser sowie die Beachtung der einschlägigen Richtlinien zur Versickerung werden zur Kenntnis genommen und beachtet.
Zur Reduzierung der Flächenversiegelung werden den Grundstückeigentümern Hinweise zur Erhaltung der Versickerungsfähigkeit, Rückhaltemaßnahmen etc. in Bebauungsplan und Begründung gegeben. 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass Altlasten bzw. Altlastverdachtsflächen nicht bekannt sind.


Abstimmung:                 18   :   0

  1. Stellungnahme Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen vom 29.03.2022

Der Kreisbrandinspektor hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ keine Bedenken bestehen. Die hierfür maßgebenden, in der Stellungnahme vorgetragenen Anforderungen an den vorbereitenden und aktiven Brandschutz, können bei der Realisierung des Plangebietes berücksichtigt werden.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Freiwillige Feuerwehr Rottershausen im Verbund mit anderen, umliegenden Feuerwehren, den Brandschutz für das Baugebiet nur soweit sicherstellen kann, wie die Feuerwehr auch deren Einsatzbereitschaft gewährleisten kann.

Die allgemeinen Brandschutzanforderungen sind in der BayBO geregelt, die bei der Errichtung von Anlagen und Gebäuden innerhalb des Plangebietes entsprechend zu beachten sind. Die Anordnung von baulichen Anlagen unterliegt dabei grundsätzlich den Erfordernissen für einen vorbeugenden Brandschutz sowie wirksame Löscharbeiten. Die „Richtlinien für die Feuerwehr“ sind u. a. Grundlage hierfür.

Es ist vorgesehen, die Löschwasserversorgung über die bestehende Wasserversorgungsanlage sicherzustellen. Aufgrund der Bestandssituation kann davon ausgegangen werden, dass ausreichende Druckverhältnisse und Wassermengen hierfür am Plangebiet zur Verfügung stehen.

Abstimmung:                 18   :   0


  1. Stellungnahme Regierung von Ufr., sg Raumordnung, landes- und Regionalplanung vom 08.04.2022

Die Höhere Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die vorgelegte Planung keine Einwendungen bestehen.

Der Hinweis, dass die Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, der Regierung von Ufr. nach Abschluss des Verfahrens, unter der angegebenen E-Mail-Adresse, eine rechtskräftige, digitale Fassung der Bebauungsplanänderung, einschließlich Begründung zu übermitteln. 

Abstimmung:                 18   :   0


  1. Stellungnahmen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen vom 26.04.2022

Das ADBV hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Vom ADBV wurden zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ in Rottershausen und der damit korrespondierenden Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach (= 16. Änderung) zwei inhaltlich identische Stellungnahmen eingereicht.

Zu diesen nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:

Zu 1.:
Dem ADBV werden nach Abschluss des Verfahrens die gewünschten digitalen Daten zur Bereitstellung für das Projekt „Bauleitpläne im Internet“ zur Verfügung gestellt. Die Erfassung im IZB-Bauleitplanungserfassungstool ist vorgesehen.

Zu 2.:
Ein möglicher Breitbandanschluss für das Grundstück wird im Zuge der Bebauung mit dem zuständigen Versorgungsträger abgestimmt. Der künftige Bauherr wird diesbezüglich von der Verwaltung informiert.

Abstimmung:                 18   :   0


  1. Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 25.04.2022

Das BLfD hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Ein Hinweis auf die Meldepflicht bei Bodendenkmalfunden wird im Bebauungsplanentwurf unter Buchstabe C, Ziffer 9 aufgenommen. Durch den darin enthaltenen Verweis auf Art. 8 DSchG, sind die Belange der Bodendenkmalpflege im Rahmen der Bauleitplanung ausreichend gewürdigt.

Abstimmung:                 18   :   0


  1. Stellungnahmen Bayernwerk netz GmbH & Gasversorgungsunternehmen Unterfranken GmbH vom 02.05.2022

Die Bayernwerk Netz GmbH & die Gasuf haben sich mit zwei Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Betriebsführung der Erdgasnetze der Gasversorgung Unterfranken GmbH ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der Bayernwerk Netz GmbH liegen und die Stellungnahme somit auch deren Belange berücksichtigt. 

Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass gegen die Änderung (Berichtigung) des Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen. 

Die Lage des mitgeteilten Straßenbeleuchtungskabels inkl. Schutzzonenbereich, wird aus Sicht des Gemeinderates bei Bebauung des Grundstückes nicht beeinträchtigt, da sich dieses außerhalb des Geltungsbereiches befindet. Auf eine Darstellung im Bebauungsplanentwurf wird daher verzichtet. 

Die notwendigen Arbeiten zum Grundstücksanschluss werden rechtzeitig mit der Bayernwerk Netz GmbH koordiniert.

Abstimmung:                 18   :   0


  1. Stellungnahme Abwasserzweckverband obere Werntalgemeinden vom 03.05.2022

Der AZV Obere Werntalgemeinden hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die vorgelegte Planung keine Einwände bestehen und die Abwasserbeseitigung des Grundstückes seitens des AZV gewährleistet ist.

Die Hinweise zur Abwasserentsorgung und die damit einhergehenden Anforderungen, werden zur Kenntnis genommen, und in die Begründung entsprechend der Stellungnahme aufgenommen. Der Bebauungsplanentwurf wird mit zusätzlichen Angaben ergänzt.

Abstimmung:                 18   :   0


  1. Stellungnahme Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe vom 14.04.2022

Die RMG hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die vorgelegte Planung keine Einwände bestehen und die Versorgung des Grundstücks mit Trinkwasser durch die RMG sichergestellt werden kann.

Der Bauherr wird davon in Kenntnis gesetzt, sich im Zuge der Bebauung des Grundstückes bzgl. der Errichtung des Hausanschlusses, rechtzeitig mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in Verbindung zu setzen.

Abstimmung:                 18   :   0



Beschlussvorschlag

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE IM VERFAHREN NACH § 4 ABS. 1 BAUGB

Siehe Sachverhalt
 

BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“, einschließlich der Begründung, in der Fassung vom 01.06.2022, wird vom Gemeinderat gebilligt. 


Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zur Bebauungsplanänderung aufzufordern.

Beschluss 1

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE IM VERFAHREN NACH § 4 ABS. 1 BAUGB

Siehe Sachverhalt
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“, einschließlich der Begründung, in der Fassung vom 01.06.2022, wird vom Gemeinderat gebilligt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zur Bebauungsplanänderung aufzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Geländeauffüllung als Vorleistung zur geplanten Bauhoferweiterung auf dem Flurstück 810/17 der Gemarkung Eltingshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Antragsteller zeigt das Bauvorhaben „Geländeauffüllung als Vorleistung zur geplanten Bauhoferweiterung“ auf dem Flurstück 810/17 der Gemarkung Eltingshausen im Genehmigungsfreistellungsverfahren an.

Beschlussvorschlag

ohne Beschluss

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Verwaltungs- sowie Vermögenshaushalt des Jahres 2022 wurde vorgestellt:

Beschlussvorschlag

Dem Verwaltungs- sowie dem Vermögenshaushalt wird dem Grunde nach zugestimmt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Erlass der Haushaltssatzung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2022, welche im Verwaltungshaushalt mit 8.981.760 € in Einnahmen und Ausgaben und im Vermögenshaushalt mit 8.164.270 € in Einnahmen und Ausgaben abschließt, wurde im Gemeinderat öffentlich besprochen und erläutert.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 1.000.000 € vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.000.000 €.
Die wesentlichen Eckpunkte des Investitionsprogrammes für die Jahre 2021 – 2025 wurden dem Gemeinderat vorgetragen. 





Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2022 in der vorgelegten Form wie im Sachverhalt erläutert.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Beschaffung Fahrzeug sowie Anhänger Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauhof der Gemeinde Oerlenbach benötigt ein zusätzliches Fahrzeug, um die Arbeitsabläufe und Einteilungen effektiver gestalten zu können. Dies ging in der Vergangenheit oftmals nicht, da ein weiteres Fahrzeug fehlte, um die Einsatzorte des Personals zu erreichen.
Außerdem fehlt im Bauhof ein kleiner Anhänger mit Gitteraufbau.
Kostenschätzung Fahrzeug: bis ca. 25.000 € (bereits im Haushalt veranschlagt)
Kostenschätzung Anhänger: bis ca. 5.000 € (bereits im Haushalt veranschlagt)

Art des bevorzugten Fahrzeuges: Elektro
Beispielbild:

Beschlussvorschlag

Es soll ein Elektrofahrzeug beschafft werden. 
Die Verwaltung wird ermächtigt, ein entsprechendes Fahrzeug für bis zu 25.000,-- € und einen Anhänger für bis zu 5.000,-- € zu beschaffen. 
Der Gemeinderat ist über die Anschaffung zu informieren. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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8. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 8

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert: 

  • STADTRADELN 2022 im Landkreis Bad Kissingen



Was ist STADTRADELN?

  • Wettbewerb des Klima-Bündnis (www.klimabuendnis.org) zum Klimaschutz und zur Aktivierung von Kommunen für die Belange des Radverkehrs
  • Ziel: Teams legen in drei Wochen möglichst viele Radkilo­meter beruflich sowie privat zurück und tragen die Kilometer online ein oder tracken diese per STADTRADELN-App
  • Wer radelt?
    • Kommunalpolitiker*innen als Entscheidungsträger*innen
    • Bürger*innen, die in der beteiligten Kommune wohnen, arbeiten oder zur Schule/Universität gehen
    • STADTRADELN-Stars, die das Auto stehen lassen und komplett aufs Rad umsteigen
  • Botschaft:
    • Radfahren ist aktiver, gemeinsamer Klimaschutz
    • Klimaschutz können alle 
    • Klimaschutz macht Spaß



Warum STADTRADELN?

  • Förderung von Akzeptanz und Verständnis für Radverkehr in den Kommunalparlamenten
  • Ansporn zu vermehrter Fahrradnutzung und zum Überdenken des Mobilitätsverhaltens in der Bevölkerung
  • Emotionale Herangehensweise an das Thema Radverkehr als kostengünstige Ergänzung zu Infrastrukturmaßnahmen
  • Rahmen für weitere Veranstaltungen und Aktionen zum Radverkehr
  • Mögliche Maßnahme im Rahmen von Klimaschutzaktionsprogrammen


Was bietet der Landkreis Bad Kissingen?

  • Gemeinsamer Aktionszeitraum vom 11.07. bis 31.07.
  • Landkreiswettbewerb und zeitgleiche Durchführung der Aktion in mehreren Kommunen bringt mehr Aufmerksamkeit in den Medien und der Öffentlichkeit
  • Der Landkreis Bad Kissingen
    • unterstützt bei lokalen Auftaktveranstaltungen
    • stellt aktionsbezogenes Infomaterial und Giveaways für die Teilnehmenden bereit
    • kümmert sich um Öffentlichkeitsarbeit über Presse und Internet
    • wertet die Ergebnisse landkreisweit aus




Was müssen die Kommunen machen?

  • Bezüglich einer Teilnahme bzw. Anmeldung der Stadt/Gemeinde sich mit dem u.g. Ansprechpartner in Verbindung setzen (gemeinsame Anmeldung von Landkreis und den zugehörigen Städten/Gemeinden soll beim Klima-Bündnis erfolgen)
  • Einmalige Teilnahmegebühr 270€
  • Werbung in der Kommune und den Kommunalparlamen­ten
  • Bestellen und Verteilen benötigter (Werbe-)Materialien
  • Platzierung eines Hinweises zum STADTRADELN auf der Homepage der Kommune, wenn gegeben in sozialen Medien etc.
  • Überprüfen der Kilometerangaben, ggf. Eingabe der Kilometer von Personen ohne Internetzugang
  • Ggf. Durchführung lokaler Fahrradaktionen
  • Weitere Infos finden Sie im STADTRADELN-Checkheft unter www.stadtradeln.de

Bei Interesse einer Teilnahme Ihrer Kommune oder weiteren Fragen melden Sie sich gerne beim unten stehenden Ansprechpartner. 


Mehrheitlich wurde für eine Teilnahme der Gemeinde Oerlenbach votiert. 


  • Gratulation allen geehrten Feldgeschworenen, Dank an alle Feldgeschworenen, ein entsprechender Artikel ist heute in den Gemeinde-Nachrichten

  • Vorstandschaften der Kindergärten wurden zwischenzeitlich zum Teil neu gewählt, Danke für die Übernahme dieser Ehrenämter

  • Bürgermeister ab 13. Juni – 03. Juli 2022 im Urlaub, Vertretung übernimmt Benedikt Keßler und Geschäftsleiter im Amt Jürgen Markert

  • Demografiefeste Kommune: Demografie-Analyse wurde nun abgeschlossen; konkrete Handlungsempfehlungen sind:

    • Schafffung barrierefreier Begegnungsorte und öffentlicher Gebäude in allen Ortsteilen
    • Betreuungsangebote und Begegnungsräume für Seniorinnen
    • Alternative Wohnraumangebote für alle Generationen
    • Projekte zur präventiven Gesundheitsförderung
    • Auf Initiative der Gemeindeverwaltung wird nun vom Heimatministerium geprüft, ob die Förderung der Leistungsphasen 1 und 2 für die Gebäude ehemalige VR-Bank sowie Kulturscheune zur Schaffung von barrierefreien Begegnungsorten (beheizbar) im Rahmen des Projektes möglich sind


Aus dem GR:

GR Dieter Werner erkundigte sich zum Sachstand „Hundekotbeutel“.
Der 1. Bgm. Nico Rogge  teilt mit, dass zur Zeit die Standorte abgefragt werden.
Vorschläge sollen bis zum 20.06.2022 bei der Verwaltung eingereicht werden. 

Des Weiteren spricht er die Überprüfung der Hundesteuer an. 
GL Jürgen Markert teilt mit, dass es eine neue Mustersatzung zur Hundsteuer gibt. 
Die Ausarbeitung einer neuen Satzung mit Anpassung der Hundesteuersätze war bisher aus Zeitgründen nicht möglich. 
 

Datenstand vom 30.06.2022 10:34 Uhr