Datum: 24.08.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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33. Sitzung des Gemeinderates
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24.08.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war.
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.07.2022, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Anmietung der Hegler-Halle im November 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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33. Sitzung des Gemeinderates
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24.08.2022
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ö
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2 |
Sachverhalt
Anfrage der Firma follow red GmbH als Veranstaltungsagentur über die Anmietung der Hegler-Halle im November für eine Informationsveranstaltung der geplanten Trasse von SüdLink.
Die Firma hatte die Halle bereits im Juli 2021 angemietet.
Gebühr 260,00 € (doppelte Gebühr für auswärtige Nutzer)
Für zukünftige Veranstaltungen wird die Anmietung der Hegler-Halle ebenfalls erlaubt.
Beschlussvorschlag
Sofern der Termin frei ist, kann die Halle für die Informationsveranstaltung vermietet werden.
Für zukünftige Veranstaltungen „SüdLink“ wird die Anmietung (nach Prüfung des Termins) der Hegler-Halle ebenfalls erlaubt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Energiesparmaßnahmen - Abschaltung gemeindlicher Brunnen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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33. Sitzung des Gemeinderates
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24.08.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Im Rahmen von Energiesparmaßnahmen könnte man die gemeindlichen Brunnen (z.B. Rathaus Oerlenbach) abschalten bzw. die Laufzeiten erheblich verkürzen.
Weitere vorgesehene Maßnahmen:
Während der Ferienzeiten bleiben die Hallen, entgegen der bisherigen Praxis für die Vereine, geschlossen.
Überprüfung ob Balkonkraftwerke an der Schule in Rottershausen, Turnhalle Rottershausen, an den Feuerwehrhäusern und weiteren gemeindlichen Liegenschaften umgesetzt werden können.
Beschlussvorschlag
Die gemeindlichen Brunnen sollen (wenn möglich) im Jahr 2022 vollständig abgeschaltet werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Straßenbeleuchtung - Dimmung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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33. Sitzung des Gemeinderates
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24.08.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Information des Bayernwerks zu den Möglichkeiten der Dimmung der Straßenbeleuchtung
Für die neuen Leuchten können wir die Dimmung gerne von 22 Uhr bis 05 Uhr um 50 % einstellen.
Bei den Bestandsleuchten muss zwischen den einzelnen verbauten Leuchten unterschieden werden.
Philips Mini Iridium Baujahr 2010 (47 Leuchten) – keine Änderung der Dimmung möglich
Schreder Pilzeo und Sitico Streetlight (insgesamt 146 Leuchten) können wir die bestehende Dimmung von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr auf 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr ändern.
Hier müssen Sie für die Umstellung ca. netto 150 Euro pro Leuchte rechnen (neuer Treiber, Ausbau alter Treiber, Installation neuer Treiber).
Bitte informieren Sie uns, spätestens bei Angebotsannahme, welches Dimmprofil wir für die Leuchten in der Umrüstung (Förderpragramm) bestellen sollen.
Nach telefonischer Rücksprache mit Frau Pfaff ist die Änderung der Dimmung von 146 Leuchten auf die Zeiten von 22:00 bis 5:00 Uhr nicht wirtschaftlich.
Beschlussvorschlag
Die neuen Leuchten sollen von 22:00 bis 5:00 Uhr auf 50 % gedimmt werden.
Eine Änderung der Dimmzeiten für den Bestand von 146 Leuchten soll nicht vorgenommen werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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33. Sitzung des Gemeinderates
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24.08.2022
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Im Friedhof Oerlenbach wurden Urnengräber für naturnahe Bestattungen geschaffen. Die Friedhofsgebührensatzung ist entsprechend zu erweitern.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Oerlenbach in der folgenden Fassung:
Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Oerlenbach
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen
sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen
(Friedhofsgebührensatzung)
Die Gemeinde Oerlenbach erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabegesetzes und des Art. 20 Kostengesetzes folgende
Ä n d e r u n g s s a t z u n g
§ 1
Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Oerlenbach vom 15.12.2017 (LRABl. Nr. 26 /2017, lfd. Nr. 263) wird wie folgt geändert:
- In § 4 Abs. 1 Buchst. j werden die Worte „Friedhof Oerlenbach,“ nach dem Wort „Ebenhausen,“ eingefügt.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Änderung der Friedhofssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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33. Sitzung des Gemeinderates
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24.08.2022
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im Friedhof Oerlenbach wurden Urnengräber für naturnahe Bestattungen geschaffen. Die Friedhofssatzung ist entsprechend zu ergänzen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die folgende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Oerlenbach in der folgenden Fassung:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS)
Die Gemeinde Oerlenbach erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 7 des Bestattungsgesetzes (BayRS 2127-1-I) folgende
Ä n d e r u n g s s a t z u n g
§ 1
Die Friedhofssatzung der Gemeinde Oerlenbach vom 13.11.2017 (LRABl. Nr. 24/2017, lfd. Nr. 237) wird wie folgt geändert:
1. In § 10 Abs. 1 Buchstabe f) wird nach dem Wort Ebenhausen,“ die Wörter „Friedhof
Oerlenbach“ eingefügt.
2. In § 22 wird der neue Abs. 9 mit folgendem Text eingefügt:
Bei Urnengräbern für naturnahe Bestattungen im Friedhof Oerlenbach ist die Namensnennung bei Bedarf nur mittels einer Muschelkalkplatte mit Bronzetafel zulässig. Die Platte und die Tafel sind auf eigenen Kosten des Nutzungsberechtigten bei einem Steinmetz seiner Wahl zu beauftragen. Dabei müssen die folgenden Vorgaben eingehalten werden:
Fundament in Form einer Muschelkalkplatte: max. 35 cm breit, 35 cm tief, 3 cm hoch
Gedenkplatte in Form einer Bronzeplatte: max. 20 cm breit, 20 cm tief, 5 mm hoch
Die Gestaltung der Bronzeplatten kann individuell erfolgen.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Ausschreibung Bautechniker
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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33. Sitzung des Gemeinderates
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24.08.2022
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die moderne, innovative und zukunftsorientierte Gemeinde Oerlenbach, im Landkreis Bad Kissingen mit ca. 5.000 Einwohnern und vier Gemeindeteilen, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Bautechniker (m/w/d)
für den Bereich Hoch- und Tiefbau
Aufgaben:
- Betreuung der gemeindlichen Liegenschaften und Straßen; Bauunterhalt
- Abwicklung vom gemeindlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen mit Bauherrnvertretung
- Kosten- und Terminkontrolle sowie die Abrechnung der Baumaßnahmen
- Koordinierung, Zusammenarbeit und Betreuung von externen Architektur- und Ingenieurbüros
- Kleinere Baumaßnahmen planen, ausschreiben, betreuen (Bauleitung) und abrechnen
- Unterstützung des gemeindlichen Bauhofs (Beratung und Anweisungen in technischen Angelegenheiten)
- Beratung des 1. Bürgermeisters sowie der Geschäftsleitung
- Mitwirkung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
- Sachvorträge in den gemeindlichen Gremien
- Zuarbeit zu Bauanträgen
Änderungen des endgültigen Aufgabenzuschnitts bleiben vorbehalten.
Was sollten Sie mitbringen:
- Abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Bautechniker/in Fachrichtung Hoch- und Tiefbau
- Sicherer Umgang mit den einschlägigen fachtechnischen Regelwerken sowie der VOB und der UVgO
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Sicherer Umgang mit MS-Office
- Bereitschaft zur Teilnahme an Terminen und Besprechungen auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
Was wollen wir von Ihnen:
- Sie arbeiten selbstständig, zuverlässig und ergebnisorientiert und sind sicher im Umgang mit den gängigen EDV-Anwendungen
- Sie überzeugen durch neue Ideen, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen sowie Bürgerfreundlichkeit
- Sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick
Was haben wir für Sie zu bieten:
- Eine unbefristete Vollzeitstelle
- Tarifgerechte Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) mit Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, gleitende Arbeitszeit sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung in einem modernen, dynamischen und motivierten Team
- Unterstützung durch qualifizierte Fortbildungsmöglichkeiten
- Flexible Arbeitszeiten
- Ein angenehmes Arbeitsumfeld und gute Arbeitsbedingungen
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte richten Sie diese mit aussagekräftigen Unterlagen – vorzugsweise per E-Mail – bis spätestens 25.09.2022 an die
Gemeinde Oerlenbach
Jürgen Markert (Geschäftsleiter)
Schulstr. 8
97714 Oerlenbach
Nico Rogge, 1. Bürgermeister
Die Eignung wird während der sechsmonatigen Probezeit geprüft.
Beschlussvorschlag
Mit der Stellenausschreibung besteht Einverständnis.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Mitteilungen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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33. Sitzung des Gemeinderates
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24.08.2022
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Sachverhalt
Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert:
Heglerhalle Treppenabgang
Kleiner Festakt am neuen Gemeindemittelpunkt
Heute im Anschluss zur Sitzung – kleiner Festakt am neuen Gemeinde-Mittelpunkt, der zum 50-jährigen Jubiläum eingeweiht wurde
Bürgerbeteiligungsprojekt „Silberner Wolf“
Hundekotbeutelspender sind im Bauhof, werden in den kommenden Wochen aufgestellt.
Sternenkino Eltingshausen, Konzept beschlossen, nun werden noch die Inhalte der Schilder abgestimmt
Ausbau der Lindenstraße
Ausbau der Lindenstraße von Domstraße bis Pflasterbelag (Straßenmitte) wurde in der letzten Sitzung nicht-öffentlich beschlossen, Kostenberechnung liegt bei ca. 75.000 Euro
Straßenbeleuchtung
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im unteren Teil der Domstraße wurde beschlossen (ca. 12.500 Euro)
Asphaltierungsarbeiten in der Domstraße sind für Mitte September geplant; aktuell coronabedingte Ausfälle bei der ausführende Baufirma
Vermessung im Neubaugebiet Thüringer Straße findet ab 30. August 2022 statt, Dauer: ca. 1 Woche – Geschäftsleiter wird sich in den kommenden Wochen mit der Abrechnung beschäftigen, hier ist jedoch u.a. Zuarbeit vom AZV Obere Werntalgemeinden erforderlich
50 Jahre Gemeinde Oerlenbach - nächste Termine:
- Samstag, 24. September = Gemeindesporttag
- Sonntag, 2. und Montag, 3. Oktober = Hauptveranstaltung zum Jubiläum
Schulhof Rottershausen
Die Arbeiten am Schulhof Rottershausen (Wechsel von Asphalt auf Pflasterbelag) haben bereits begonnen und werden bis Ende September beendet
Auf Wunsch der Schule bleibt die Rottershäuser Schule im neuen Schuljahr vorerst noch geschlossen, bis die Immissionen durch die verschiedenen Baustellen auf ein erträgliches Maß reduziert sind. Die dann dazu passenden Schulferien können für den Umzug genutzt werden
Offene Ganztagsschule Schuljahr 2022/2023:
Für das neue Schuljahr wurden drei OGTS-Gruppen genehmigt, davon eine Gruppe mit erhöhtem Fördersatz (Schüler/innen der Jahrgangsstufen 1 und 2).
Das Budget beträgt damit 110.830,00 €, wovon 19.812,00 € (6.604,00 € pro Gruppe) als Mitfinanzierungsanteil von der Gemeinde getragen werden.
Budget für eine Gruppe mit erhöhtem Fördersatz: 40.550,00 €
Budget für zwei Gruppen ohne erhöhtem Fördersatz: 70.280,00 € (pro Gruppe 35.140,00 €)
Alternative Trassenführung der P43
Alternative Trassenführung durch die Sachgebiet 60 der Regierung von Unterfranken bzgl. der P 43 eingereicht. Diese würde die Gemeinde Oerlenbach massiv tangieren. Die Gemeinde Rannungen und die Gemeinde Oerlenbach haben sich zwischenzeitlich die Stellungnahme zur alternativen Trassenführung übersenden lassen. Die Verwaltung wird nun proaktiv Stellung dazu beziehen und versuchen, die Alternativprüfung schon im Vorfelde zu verhindern bzw. auf ein einfacheres / kostengünstigeres Verfahren hinzuwirken. Das Entwurfsschreiben wurde in der Sitzung gezeigt und wird dem Sitzungsprotokoll angehängt. Geplant ist verschiedene Abgeordnete, die Tennet GmbH, den Regionalen Planungsverband sowie das Landratsamt anzuschreiben. Weiterhin ist eine Pressemitteilung geplant.
Hier wurde als weitere Argumentation angemerkt, dass es durch eine längere Trasse zu größeren Verlusten auf der Leitung führt. Auch soll die Bundesnetzagentur mit angeschrieben werden.
Starkregenereignis-Präventionsmaßnahme auf dem Flurstück 550/7 der Gemarkung Eltingshausen. Bauhof hat nach vorheriger Rücksprache mit dem AZV Obere Werntalgemeinden eine Verbesserung des Ablaufs des Regenwassers ermöglicht (Schacht und Drainagerohr eingebaut). Zuvor gab es langjährige Hinweise der Anlieger auf stetige Verschlechterung der Situation bei Regenereignissen
Aus dem Gemeinderat:
GRin Ulrike Breuter teilte mit, dass am Tretbecken in Ebenhausen eine Kiste zum Aufbewahren von benötigten Gegenständen, welche für den Betrieb notwendig sind, sinnvoll ist.
Datenstand vom 26.09.2022 08:51 Uhr