Datum: 21.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
2 Anpassung der Jahrespauschalen der VHS
3 Baurechtliche Angelegenheiten
3.1 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Flurstück 266/1 der Gemarkung Oerlenbach, Blücherstraße
3.2 Antrag auf Erteilung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung für den Altort Ebenhausen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Anwesen Hennebergstr. 4
3.3 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Bauplatz "Am Grieß 10" in Eltingshausen
3.4 Bauantrag zum Umbau des bestehenden Zweifamilienwohnhauses mit Errichtung einer PV-Anlage, Außenterrassen und einem Carport auf dem Flurstück 231 der Gemarkung Rottershausen, Heckenweg 4
4 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ der Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Rottershausen, mit Berichtigung (16. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach; Satzungsbeschluss
5 Gemeindewald - Festlegung der Brennholz- und Abraumpreise für die Saison 2022/2023
6 Förderung des außerschulischen Sports - Zuschussanträge ab 2022
7 Werntal Dorf - Interkommunales Denkmalkonzept Oberes Werntal; Information
8 Demografiefeste Kommune – Anschaffung einer mobilen Lautsprecheranlage für Veranstaltungen
9 Mitteilungen und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war. 
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.08.2020, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben. 

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Anpassung der Jahrespauschalen der VHS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Mit dem Schreiben der Städtischen Volkshochschule Bad Kissingen und Hammelburg, haben wir mitgeteilt bekommen, dass die Jahrespauschale des Volkshochschulverbundes ab dem Jahr 2023 erhöht werden muss. (siehe anbei)
Die Jahrespauschale hat im Jahr 2021 2.503 € betragen. Das waren 50 Cent pro Einwohner.
Ab 2023 muss die Jahrespauschale auf 1,20 € pro Einwohner erhöht werden. 
Das sind bei aktuell 5.082 Einwohnern ca. 6.098,40 €.
Herr Balk, der Leiter der Volkshochschule Bad Kissingen, hat die notwendigen Erhöhungen erläutert und stand für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Jahrespauschale ab dem Jahr 2023 unter Vorbehalt der Zustimmung aller anderen VHS-Außenstellen zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Baurechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 3
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3.1. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Flurstück 266/1 der Gemarkung Oerlenbach, Blücherstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Nachbarunterschriften:
- Nachbarflurstück 265/18: Nachbarunterschrift vorhanden
- Nachbarflurstück 265/4: Die ehemalige Eigentümerin dieses Nachbarflurstückes ist verstorben. Es ist keine Nachbarunterschrift des Eigentümers/der Eigentümer vorhanden. Im Feld Nachbarunterschrift hat hier eine Immobilienmaklergesellschaft unterschrieben.   

Die Antragsteller beantragten den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und mit 3 Stellplätzen auf dem Flurstück 266/1 der Gemarkung Oerlenbach.

bestehende Bordsteinabsenkung in der Blücherstraße am vorgenannten Flurstück 266/1: 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt dem vorgenannten Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und mit 3 Stellplätzen zu. Auf die fehlende(n) Nachbarunterschrift(en) des Eigentümers/der Eigentümer des Nachbarflurstückes 265/4 wird hingewiesen.

Beschluss 2:
Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Bordsteinabsenkung, welche in der Blücherstraße vor den 3 vorgenannten Stellplätzen erforderlich ist, zu. Die Kosten für diese Verlängerung der Bordsteinabsenkung hat der Bauherr selbst zu tragen. Der Bauherr hat die Gemeinde Oerlenbach 4 Wochen vor dem Beginn der Bordsteinabsenkungsarbeiten den Zeitraum, in dem diese Bordsteinabsenkungsarbeiten durchgeführt werden, mitzuteilen. Der Bauherr muss die Ausführung dieser Borsteinabsenkung rechtzeitig vor dem Beginn dieser Arbeiten mit der Gemeinde Oerlenbach abstimmen.  

Beschluss 1

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Erteilung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung für den Altort Ebenhausen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Anwesen Hennebergstr. 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Anwesen Hennebergstr. 4 (Ecke Kirchstr./Hennebergstr.) eine Photovoltaikanlage zu errichten. Die beiden Dachbereiche, auf denen die Installation der Photovoltaikmodule dieser Photovolatikanlage beabsichtigt ist, sind auf dem nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Das vorgenannte Flurstück befindet sich im Geltungsbereich der rechtskräftigen Gestaltungssatzung für den Altort Ebenhausen.
§ 11 Nr. 7 der Gestaltungssatzung:

Beschlussvorschlag

Für die Errichtung der vorgenannten Photovoltaikanlage erteilt der Gemeinderat die erforderliche Abweichung vom § 11 Nr. 7 der vorgenannten Gestaltungssatzung.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.3. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Bauplatz "Am Grieß 10" in Eltingshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Der Antragsteller fragt an ob er auf dem Bauplatz „Am Grieß 10“ in Eltingshausen eine Garage teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche am im folgenden Lageplan eingezeichneten Standort errichten darf.
   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt für die vorgenannte Garage die Erteilung der Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze in Aussicht.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt für die vorgenannte Garage die Erteilung der Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

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3.4. Bauantrag zum Umbau des bestehenden Zweifamilienwohnhauses mit Errichtung einer PV-Anlage, Außenterrassen und einem Carport auf dem Flurstück 231 der Gemarkung Rottershausen, Heckenweg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Bauherr = Gemeinderat

Wohnhaus:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Traufhöhe
Traufhöhe bergseits: maximal 3,50 m
bergseitige Traufhöhe an der nördlichen Gebäudeecke: 3,89 m
bergseitige Traufhöhe an der östlichen Gebäudeecke: 4,23 m

Carport:

Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenze
die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt
Der beabsichtigte Standort des Carports befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
Art der Dacheindeckung
Dachziegel
Trapezblech
Firstrichtung
ca. Nord-Süd
ca. Ost-West

Der Antragsteller beantragt den Umbau des auf dem Flurstück 231 der Gemarkung Rottershausen stehenden Zweifamilienwohnhauses „Heckenweg 4“ mit Errichtung einer PV-Anlage, Außenterrassen und einem Carport.
Die Baugenehmigung für das vorgenannte Wohnhaus wurde am 30.04.1979 vom Landratsamt Bad Kissingen erteilt. Mit dieser Baugenehmigung wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Firstrichtung erteilt.


 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Wohnhaus die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der bergseitigen Traufhöhe.
Der Gemeinderat erteilt für den vorgenannten Carport die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Firstrichtung, der Art der Dacheindeckung und der Überschreitung der Baugrenzen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ der Gemeinde Oerlenbach, Gemeindeteil Rottershausen, mit Berichtigung (16. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach hat in seiner Sitzung am 10.11.2021 den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ gefasst. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Oerlenbach im Zuge des Bebauungsplanverfahrens berichtigt (= 16. Änderung). In gleicher Sitzung wurde der Planentwurf in der Fassung vom 03.11.2021 durch den Gemeinderat anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte am 18.03.2022 durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 6 des Landratsamtes Bad Kissingen. 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 04.04.2022 bis 03.05.2022, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Mit Schreiben vom 25.03.2022 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt.
In der Gemeinderatssitzung vom 01.06.2022 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Bebauungsplan, einschließlich Begründung, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 01.06.2022 gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, wurde die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung, sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf in der überarbeiteten und gebilligten Fassung vom 01.06.2022, einschließlich Begründung, lag in der Zeit vom 04.07.2022 bis 05.08.2022 öffentlich zur Einsichtnahme in der Gemeinde Oerlenbach aus. Die ortsübliche Bekanntgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 24.06.2022, im Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Oerlenbach.
Zusätzlich wurden die Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Oerlenbach zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. 
Mit Schreiben vom 24.06.2022 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung informiert und erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf, bis zum 05.08.2022 gebeten.
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Im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wurden von den Bürgern keine Einwendungen bzw. Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ vorgetragen.
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Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der erneuten Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau
  2. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
  3. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
  4. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde
  5. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
  6. Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen
  7. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  8. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
  9. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat BQ - Bauleitplanung, München
  10. TKN Deutschland GmbH, Iphofen
  11. Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der erneuten Beteiligung ihr Einverständnis mit der Änderung des Bebauungsplanes geäußert:

  1. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde
  2. Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen 
  3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale
  4. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
  5. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg
  6. PLEdoc GmbH, Essen
  7. Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, haben eine Stellungnahme abgegeben und darin erneut Anregungen und Hinweise zur Änderung des Bebauungsplanes vorgetragen:

  1. Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung, Würzburg
  2. Bayernwerk Netz GmbH, Netzbau Fuchsstadt
  3. Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
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  1. BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE IM VERFAHREN NACH § 4 ABS. 2 BAUGB


  1. Stellungnahme Regierung von unterfranken, sg raumordnung, landes- und regionalplanung vom 06.07.2022

Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert. 
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die weiterhin zustimmende Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. 

Der Hinweis, dass die Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Wie bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung beschlossen, wird die Verwaltung beauftragt, der Höheren Landesplanungsbehörde, nach Abschluss des Verfahrens, eine rechtskräftige Fassung des Bebauungsplanes und der Begründung, digital zu übermitteln.


  1. Stellungnahme BAYERNWERK NETZ GMBH vom 05.08.2022

Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH ist identisch mit der Stellungnahme vom 02.05.2022, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung abgegeben wurde.
Die Stellungnahme vom 02.05.2022 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 01.06.2022 vom Gemeinderat abgewogen. Das Beschlussergebnis wurde mitgeteilt.
Neue oder veränderte Planhinweise werden nicht vorgetragen, sodass vom Gemeinderat auf den Beschluss vom 01.06.2022 verwiesen wird, um Wiederholungen zu vermeiden. 
Eine ergänzende oder zusätzliche Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


  1. Stellungnahme vom zweckverband zur wasserversorgung der rhön-maintal-gruppe vom 20.07.2022

Die RMG hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oerlenbach geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme des Zweckverbandes ist identisch mit der Stellungnahme vom 14.04.2022, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung abgegeben wurde.
Die Stellungnahme vom 14.04.2022 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 01.06.2022 vom Gemeinderat abgewogen. Das Beschlussergebnis wurde mitgeteilt.
Neue oder veränderte Planhinweise werden nicht vorgetragen, sodass vom Gemeinderat auf den Beschluss vom 01.06.2022 verwiesen wird, um Wiederholungen zu vermeiden. 
Eine ergänzende oder zusätzliche Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

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  1. SATZUNGSBESCHLUSS

Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. 
Die erneut vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wurden geprüft und durch Beschluss abgewogen. 
Materielle Planänderungen oder -ergänzungen sind aufgrund der Beschlussfassung nicht erforderlich. Die erforderlichen redaktionellen Anpassungen im Planentwurf und der Begründung, haben keine Auswirkungen auf die angestrebte städtebauliche Ordnung, das Planungsziel oder die Grundzüge der Planung, und bedingen keine erneute Auslegungspflicht im Sinne des 4a Abs. 3 BauGB.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“ - bestehend aus dem Planwerk mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Begründung - kann als Satzung beschlossen werden.

Beschluss:

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach beschließt gemäß § 10 BauGB, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“, in der Fassung vom 21.09.2022 als Satzung.

Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberg-Wiesenau“, in der Fassung vom 21.09.2022, wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der Bebauungsplanänderung und die zugehörige Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oerlenbach (16. Änderung) öffentlich bekannt zu machen. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Gemeindewald - Festlegung der Brennholz- und Abraumpreise für die Saison 2022/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Preis für Hartholz (Eiche, Buche etc.) beträgt seit Jahren 55,00 €/fm.
Brennholz wird nur in haushaltsüblichen Mengen (max. 15 fm je Haushalt) verkauft. Sollten in Richtung Saisonende noch größere Holzmengen zur Verfügung stehen, kann mehr als die 15 fm verkauft werden.

Der Preis für Weichholz (Fichte, Kiefer etc.) wurde im vergangenen Jahr wieder auf 35,00 €/fm zurückgeführt, nachdem er im Vorjahr auf 20,00 €/fm reduziert wurde. Zuvor lag er jahrelang bei 35,00 €/fm. Beim Weichholz gilt ebenso eine Mengenbeschränkung analog wie Hartholz.

Die maximale Einschlagmenge beträgt seit Jahren 700 fm und wurde in den letzten sechs Jahren nicht überschritten. Im vergangenen Jahr wurden 684 fm eingeschlagen.

Sterholz wird nicht angeboten. Wünsche über den Lagerplatz können nicht berücksichtigt werden.

Für die Aufarbeitung des Brennholzes sind aus Sicherheitsgründen die erfolgreiche Teilnahme eines Motorsägen-Grundlehrganges und das Tragen von Sicherheitskleidung erforderlich.
Es sind biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle und Sonderkraftstoffe zu verwenden.

Zur künftigen Preisgestaltung liegt folgende Empfehlung der Forstbetriebsgemeinschaft Rhön-Saale vor:


Für den Abraum wurden bisher 12,00 € pro Ster verlangt. Eine Erhöhung auf 15,00 € pro Ster wird von Förster Matthias Lunz empfohlen.
Vorschlag der Verwaltung:
Unter Berücksichtigung eines gleichgearteten Verhaltens innerhalb der FBG Rhön-Saale könnte der Preis für das Hartholz (Buche, Eiche, Kirsche, Ahorn, Hainbuche) auf 85,00 €/fm (netto), sowie der Preis für das Weichholz (Nadelholz) auf 65,00 €/fm (netto) festgesetzt werden. Hinzu kommt ab 01.01.2023 jeweils noch die gesetzliche MwSt. von derzeit 7 %.
Da die Verwaltung jedoch erkennt, dass es sich beim kommunalen Holzverkauf an ein „geschlossenes System“ handelt, welches lediglich den Gemeindebürgern in Bezug auf deren Eigenbedarf zur Verfügung gestellt wird, sollte eine moderatere Preiserhöhung erfolgen. 
Im konkreten wird vorgeschlagen, den Preis für das Hartholz (Buche, Eiche, Kirsche, Ahorn, Hainbuche) auf 70,00 €/fm (netto), sowie der Preis für das Weichholz (Nadelholz) auf 50,00 €/fm (netto) festgesetzt werden. Hinzu kommt ab 01.01.2023 jeweils noch die gesetzliche MwSt. von derzeit 7 %.
Von weiteren Preisanstiegen im Industrie- und Brennholzsektor ist laut Forstbetriebsgemeinschaft auszugehen, so dass weiterhin empfohlen wird, die preisliche Anpassung auf ein Jahr zu beschränken.
Die maximale Einschlagmenge beträgt 700 fm.
Die Mengenbeschränkung von 15 fm je Haushalt gilt weiterhin.
Die Abgabe erfolgt für den Eigenbedarf, der im Zweifelsfall nachzuweisen ist.
Ein Anspruch auf Zuteilung besteht nicht.
Ein Verkauf an Auswärtige soll nicht erfolgen. 
Sollte festgestellt werden, dass zum Saisonende noch größere Hartholzmengen zur Verfügung stehen, so können mehr als 15 fm Hartholz je Haushalt an Ortsansässige abgegeben werden.
Sollte festgestellt werden, dass zum Saisonende noch größere Weichholzmengen zur Verfügung stehen, so können mehr als 15 fm Weichholz je Haushalt an Ortsansässige abgegeben werden. Des Weiteren kann Weichholz dann auch an Auswärtige abgegeben werden.

Für den Abraum wird ein Preis von 15,00 € pro Ster festgesetzt.

Beschlussvorschlag

Der angepasste Vorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung des Vorschlags der FBG wird angenommen. 
Für Abraum wird ein Preis von 15,00 € pro Ster festgesetzt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Förderung des außerschulischen Sports - Zuschussanträge ab 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Oerlenbach gewährte bis zum Jahr 2019 den örtlichen Sportvereinen zur Förderung des Breitensports einen freiwilligen Zuschuss in Höhe der Differenz, welche sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen errechnete.
Nachdem sich die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern in 2020 und 2021 verdoppelt hatte und zugleich die Jugendsportförderung gleich hoch blieb, wurde vom Gemeinderat die Regelung beschlossen,  für die außerschulische Förderung des Sports einen freiwilligen Zuschuss in Höhe der Hälfte der Differenz, die sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen ergibt, zu gewähren. Der Zuschuss der Gemeinde Oerlenbach an die Vereine war durch diese Regelung dennoch höher, als es in den Vorjahren der Fall war.
Die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern ist nun in 2022 wieder zu den bis 2019 gültigen Fördersätzen zurückgekehrt.

Beschlussvorschlag

Für die außerschulische Förderung des Sports ab 2022 kommt wieder die bis 2019 gängige Praxis zur Anwendung. Durch die Gemeinde Oerlenbach wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe der Differenz, welche sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen errechnet, gewährt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Werntal Dorf - Interkommunales Denkmalkonzept Oberes Werntal; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 7

Sachverhalt

„Werntal Dorf“ - Interkommunales Denkmalkonzept Oberes Werntal


Die Informationen wurden Bereits zugeschickt. 

Beschlussvorschlag

Kein Beschluss

Beschluss

Kein Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Demografiefeste Kommune – Anschaffung einer mobilen Lautsprecheranlage für Veranstaltungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Vergangenheit wurde wiederholt festgestellt, dass bei diversen gemeindlichen Veranstaltungen (z. B. gesellschaftlichen Veranstaltungen, Informationsveranstaltungen, Empfängen, etc.) zu Öffentlichkeitsarbeitszwecken die Tonqualität und Musikqualität, insbesondere für Personen höheren Alters, ungenügend ist, so dass es zu erheblichen Verständigungsproblemen kommt.
Die Anlage soll insbesondere auch dazu verwendet werden im Rahmen der noch folgenden Informationsveranstaltungen rund um das Projekt „Demografiefeste Kommune“ (z. B. Bürgerbeteiligungsprozessen) eingesetzt zu werden.
Aus diesem Grund heraus sollen die vorhandenen Sachkosten-Fördermöglichkeiten über das Projekt „Demografiefeste Kommune“ genutzt werden, um eine angemessene Lautsprecheranlage für Öffentlichkeitsarbeitszwecke anzuschaffen.
Im Rahmen einer Präsentation wurden die verschiedenen Anforderungen an die Anlage dargestellt (mobiles, leichtes System zum einfach Transport, verständliche Sprachübertragung, Beschallung bis zu 200 Personen, Allwettereignung, Akkubetrieben, mind. zwei integrierte Funkmikrofone, hohe Rückkopplungssicherheit, einfach Möglichkeit der Musikwiedergabe (USB, Bluetooth), leicht zu bedienen, integrierte Schutzelektronik bei Fehlbedienung).
Empfohlen wird die Anlage MA-808 mit Zusatzequipment und Optionen zu einem Preis inkl. zwei Lautsprechern, zwei Mikrofonen sowie Funkkopplung im Set zu ca. 4.500,- Euro.

Das Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Herr Stettner hat folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Audioanlage kann sicherlich im Rahmen der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Oerlenbach, bzw. der Bürgerbeteiligungsveranstaltungen eingesetzt werden. Sachlicher Projektbezug dieser Beschaffungsmaßnahme ist somit gegeben.

Die Anlage wird aber auch noch nach Ablauf der Projektlaufzeit einsetzbar sein. So haben Audioanlagen lt. Afa-Tabelle einen steuerlichen Abschreibungszeitraum von 7 Jahren. Die noch verbleibende Projektlaufzeit hingegen beträgt nur 3 Jahre. Somit scheidet eine Bezuschussung der Gesamtkosten der Audioanlage aus rechtlichen Gründen aus.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir  aus vorgenannten Gründen nur  3/7 der Kosten der Audioanlage als zuwendungsfähige Projektausgaben anerkennen können. 
Zuschuss somit: 

4500 / 7 * 3 davon 90 % gleich rund 1750,-- €

Beschlussvorschlag

Die Anlage MA-808 soll angeschafft werden.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Mitteilungen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 34. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 9

Sachverhalt

Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert: 

  • Vertrag über die Abwicklung der Mittagsverpflegung OGTS

Im Gemeinderatsbeschluss vom 30.06.2021 (Haus Marienthal gGmbH Schweinfurt wird neuer Kooperationspartner für die OGTS der Grund- und Mittelschule Oerlenbach ab Schuljahr 2021/2022) wurden Kosten in Höhe von ca. 10.000 € für die Abwicklung der Mittagsverpflegung vorgesehen. Mit Vertrag vom 06.08.2021 wurden 10.850,00 € als Pauschale veranschlagt und abgerechnet.

Durch die Umstellung der Bestellmodalitäten auf „Kitafino“ (Essensbestellung und Zahlungs-abwicklung über eine App) konnten Verwaltungsarbeiten eingespart werden.
Im aktuellen Schuljahr 2022/2023 beläuft sich die Pauschale für die Abwicklung der Mittagsverpflegung auf 7.950,00 €. 
Wie bereits mitgeteilt, gibt es im neuen Schuljahr drei OGTS-Gruppen. Das Personal, das bisher für pädagogische Arbeit und die Abwicklung der Mittagsverpflegung zuständig war, ist jetzt „nur“ für die Betreuung der Kinder zuständig. 
Für die OGTS Oerlenbach wurden zwei weitere Betreuungskräfte aus der Gemeinde Oerlenbach beim Haus Marienthal Schweinfurt eingestellt, dazu eine Hauswirtschaftskraft für die Abwicklung der Mittagsverpflegung, ebenfalls aus der Gemeinde.


  • Bürgerbeteiligungsprojekt „Silberner Wolf“: Hundekotbeutelspender sind nun aufgestellt. Eine Info über die Standorte ist in den Gemeinde-Nachrichten und auf der Homepage zu finden
  • Sternenkino Eltingshausen, Konzept beschlossen, nun werden noch die Inhalte der Schilder abgestimmt; Auftrag an Schreiner vergeben, jedoch ist erst im Dezember mit der Fertigstellung zu rechnen
  • Volleyballfeld Ebenhausen; Überlegung zur Bauart wie Bundespolizei; Infos werden gerade eingeholt

  • Spielplatzsanierung: Konzept steht, Angebot ist vorhanden, Details müssen noch besprochen werden
  • Überdachung Musikerheim: Musikverein hat sich noch nicht gemeldet
  • RLT-Geräte für alle drei Schulgebäude; Auftrag wurde zwischenzeitlich vergeben. Leider erhielten wir weder bei der öffentlichen noch bei der beschränkten Ausschreibung Angebote, so dass wir letztlich im Rahmen einer Suche einen Direktauftrag vergeben konnten (Kosten belaufen sich auf ca. 760.000 Euro bei einer Förderung von ca. 434.000 Euro)
  • Vergabe des Auftrages Fenster und Haustüre im Gemeindesaal Eltingshausen an die Fa. Müller und Meißner aus Eltingshausen
  • Verkauf eines Gewerbegrundstücks „Am Kreisel“ wurde durchgeführt – KFZ-Mohr (Erweiterung des Firmengeländes)
  • Machbarkeitsstudie „Haus der Mitte“ wurde an das Architekturbüro Perleth vergeben; 90 % der Kosten werden über das Förderprogramm „Demografiefeste Kommune“ übernommen
  • Asphaltierungsarbeiten in der Domstraße (unterer Abschnitt) sind durchgeführt worden; das Pflastern der Gehwege soll in den kommenden Wochen beginnen; der obere Bauabschnitt geht auch weiter; Es wurden wieder mangelhafte Kabelverlegungen festgestellt; Die Baufirma hat Mehraufwendungen angemeldet
  • Vermessung im Neubaugebiet Thüringer Straße ist durchgeführt; Dankeschön an die Feldgeschworenen, die bei heißen aber auch schlechten Temperaturen / Witterungsbedingungen arbeiten mussten
  • Nächster Termin 50 Jahre Gemeinde Oerlenbach:
    • Samstag, 24. September = Gemeindesporttag
    • Sonntag, 2. und Montag, 3. Oktober = Hauptveranstaltung zum Jubiläum
  • Die Arbeiten am Schulhof Rottershausen gehen gut voran und können bald abgeschlossen werden
  • Auf Wunsch der Schule bleibt die Rottershäuser Schule im neuen Schuljahr vorerst noch geschlossen, bis die Immissionen durch die verschiedenen Baustellen auf ein erträgliches Maß reduziert sind. Die dann dazu passenden Schulferien können für den Umzug genutzt werden
  • Alternative Trassenführung durch die Sachgebiet 60 der Regierung von Unterfranken bzgl. der P 43 eingereicht. Diese würde die Gemeinde Oerlenbach massiv tangieren. Die Gemeinde Oerlenbach hat eine Stellungnahme an alle Beteiligten versendet (diese war auch in den Gemeinde-Nachrichten nach zu lesen)
  • Bahnverkehrsschau wurde durchgeführt; DB und LRA werden die aufgefallenen Mängel beseitigen; Gemeinde hat keine Maßnahmen zu veranlassen
  • Einstellung von zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen in Teilzeit zum Oktober 2022; Kristin Kuhn (bisher: Groß- und Außenhandelskauffrau, Stundenzahl: 15 Std.) in der Hauptverwaltung; Johanna Wehner (bisher: Verwaltungsfachangestellte bei der Polizei, Stundenzahl: zunächst 12 Std.) in der Finanzverwaltung; beide Damen sind aus der Gemeinde

  • Energiesparen:
    • Jede zweite Retrofit-Leuchte im Rathaus wurde ausgeschaltet
    • Straßenbeleuchtung am Neubaugebiet „Thüringer Straße“ wurde nach einer Testphase wieder abgeschaltet
    • Alle gemeindlichen Brunnen wurden abgeschaltet
    • Für alle Mitarbeiter in der Verwaltung wurden Temperaturanzeigen zur Verfügung gestellt
    • Der Hausmeister weißt alle Mitarbeiter hinsichtlich des korrekten Heizverhaltens in den Büroräumen ein
    • Abgrenzung der Temperatur in allen Sporthallen auf 19 °C
    • Abgrenzung der Temperatur in gemeindlichen Liegenschaften auf 19°C oder 20 °C (je nach konkreten Verwendung der Räumlichkeit); größeres Problem Joga- und Entspannungskurse
    • Alle möglichen Heizkörper wurden auf die Stufe 3 reguliert (soweit es möglich war; teilweise wäre ein Wechsel des Thermostatkopfes erforderlich, der mit Kosten verbunden ist)
    • Turnhalle Rottershausen – es wurde eine Hoch-Energieeffizienzpumpe eingebaut
    • Weitere Pumpenwechsel (Turnhalle Ebenhausen, Schule Ebenhausen) sind in Auftrag gegeben (Bestellung bereits ausgelöst)
    • Bauhof: Energiespar-Kühlschrank wurde beschafft
    • Personalversammlung am 29. September 2022: Ein TOP ist die Sensibilisierung alle Mitarbeiter in allen Bereichen
    • Grundsätzliche Erwägung:
      • Rathaus könnte freitags geschlossen bleiben (alle Mitarbeiter im Home-Office inkl. gesicherte Erreichbarkeit des EWO für Notfälle)
      • Dadurch überproportionale Einsparung um einen ganzen Tag: deutlich längere Absenkung der Heizung anstatt von Freitagmittag bis Montagmorgen von Donnerstagabend bis Montagmorgen); Absenktemperatur bereits jetzt auf 15 °C
      • Öffnungszeitverlängerung Mittwochs bis 18 Uhr
      • Donnerstag zusätzlich von 14 bis 16 Uhr
      • Wie steht der Gemeinderat dazu?
Anmerkung: 
Der Gemeinderat diskutierte die Angelegenheit kontrovers. 
Mehrheitlich war man der Meinung, dass man im Rahmen einer Testphase das Rathaus am Freitag geschlossen lässt. Die Erreichbarkeit soll gewährleistet werden.

    • Alle Nutzer der gemeindlichen Liegenschaften werden per Email auf sensiblen Umgang mit Energie hingewiesen
    • Label-Erstellung ist beauftragt, 1. Entwurf wird nächste Woche der Verwaltung übersandt
    • Verwaltung erwägt moderate Erhöhungen von Mietkosten, falls diese mit Energiekosten gekoppelt sind
    • Schulgebäude: alle Thermostate wurden auf die Stufe 3 begrenzt; in der Schule Oerlenbach müssen rund 60 Thermostate für ca. 1.300 Euro auf neue Thermostatköpfe umgestellt werden (diese sind ohnehin deutlich veraltet – Auftrag wird vergeben)
Anmerkung: Der GR sprach sich mehrheitlich für die Maßnahme aus.
    • Schule Rottershausen sollte diesen Winter noch geschlossen bleiben (ist ohnehin aufgrund der Baumaßnahmen zu rechtfertigen)


Aus dem Gemeinderat: 

GR Stefan Karch sprach die monatliche Prüfung der Wasseruhr sowie des Stromzählers im Friedhof Eltingshausen an. Auf Grund der nicht unerheblichen aber notwendigen zusätzlichen Leistungen wird ein halbjährlicher Intervall vorgeschlagen. Der Gemeinderat stimmte dem zu.

GR Martin Greubel erkundigte sich zum Sachstand der Straßenausbesserungen in Rottershausen. 
Info durch die Verwaltung: Die Maßnahmen sind laut Auskunft der Fa. Hell ab Anfang Oktober geplant.

Datenstand vom 20.10.2022 11:45 Uhr