Datum: 19.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:05 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung - Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren und das Gremium beschlussfähig war.
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Anträge dazu lagen nicht vor.
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.09.2022, die per E-Mail verschickt worden war, wurden Einwendungen nicht erhoben.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes; Ausscheiden des Gemeinderatsmitglieds Brigitte Ferger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Gemeinderätin Brigitte Ferger hat mit Schreiben vom 09.10.2022 um Entbindung von Ihrem Amt als Gemeinderätin gebeten.
Listennachfolgerin ist Frau Lisa Jarczyk.
Beschlussvorschlag
Die Niederlegung des Mandats wird festgestellt.
Beschluss
Die Niederlegung des Mandats wird festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Vereidigung des Gemeinderatsnachrückers Frau Lisa Jarczyk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister vereidigt für die ausgeschiedene Gemeinderätin Frau Brigitte Ferger die nachgerückte Gemeinderätin Frau Lisa Jarczyk.
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Über die Eidesleistung wurde eine Niederschrift gefertigt.
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4. Sturzfluten-Risiko-Management; Beauftragung Konzepterstellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Starkregenereignisse in den letzten Jahren haben in Bayern viele lokale Hochwasser an kleinen Gewässern verursacht. Der Freistaat Bayern fördert deshalb seit 2017 die Erstellung von sog. Sturzflutrisikomanagementkonzepten. Die Förderung ermöglicht es den Gemeinden, maßgeschneiderte Konzepte für den bestmöglichen Hochwasserschutz zu schaffen. Sie richtet sich insbesondere an kleinere Kommunen, für die Sturzfluten eine existenzielle Bedrohung sein können. Ziel der Förderung ist es, die Hochwassergefahren nicht nur von kleinen Gewässern, sondern auch von sogenanntem wild abfließendem Wasser in einer Kommune zu erkennen. Darauf aufbauend werden individuelle Handlungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen für die Kommunen sowie für die Betroffenen vor Ort aufgezeigt. Nicht nur die klassischen Möglichkeiten des technischen Hochwasserschutzes, sondern auch Elemente wie die Hochwasservorsorge bei der Flächennutzung oder Bauleitplanung werden dabei beleuchtet. Das Konzept soll folgende Bausteine beinhalten:
• Bestandsermittlung
• Gefahrenermittlung
- Fließgewässer
- Wild abfließendes Wasser
• Gefahren und Risikobeurteilung, Festlegung der Schutzziele
• Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung
• Integrale Strategie zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement
Es werden Ingenieurleistungen zur Erstellung des beschriebenen Konzepts gefördert. Der Fördersatz beträgt 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendung je Vorhaben beträgt 150.000 €.
Herr Uwe Seidel vom WWA-Bad Kissingen erläuterte im Rahmen eines Vortrags die Auswirkungen von Sturzfluten. Durch ein Sturzflutrisikomanagementkonzept werden Risiken analysiert und Lösungsvorschläge aufgezeigt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde bewertet ein solches Konzept sehr positiv, nicht zuletzt wegen der wiederholten Starkregenereignisse und der damit einhergehenden Schäden in den letzten Jahren. Der Gemeinderat befürwortet die Erstellung eines Sturzflutrisikomanagementkonzepts für das Gemeindegebiet. Die Verwaltung wird beauftragt die hierzu notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. Städtebauförderung: Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung bei der Regierung von Unterfranken
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Rogge erläutert die aus seiner Sicht wichtigen Gründe, die für eine Aufnahme der Gemeinde Oerlenbach mit seinem Ortsteil Oerlenbach in die Städtebauförderung sprechen. Insbesondere die städtebauliche Planung des Quartiers „Alter Friedhof“ für eine qualitative Nachverdichtung als auch der anstehende Umbau der VR-Bank zu einem „Haus der Mitte“ kann mit der Aufnahme in die Städtebauförderung erfolgreich weiterentwickelt werden. In einem ersten Vorgespräch mit der Regierung von Unterfranken wurde bereits ein mögliches Vorgehen besprochen. Bis zum 31. Oktober 2022 sind die Vorlagen und Antragsunterlagen bei der Regierung von Unterfranken über das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einzureichen. Im Jahr 2023 könnte dann das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB (VU) und ein städtebaulicher Rahmenplan für das Quartier „Alter Friedhof“ erstellt werden. Alle weiteren Maßnahmen für die Folgejahre müssen stets einzeln beschlossen und durch Zuwendungsantrag bestätigt werden.
Neben einer Gestaltungfibel / -satzung mit einem kommunalem Förderprogramm ist auch ein Satzungserlass möglich, der ein förmliches Sanierungsgebiet festlegt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt bei der Regierung von Unterfranken in Würzburg über das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen förmlichen Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung zu stellen. Der Antrag soll das das Erstellen eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB (VU) umfassen. Gleichzeitig soll ein Städtebaulicher Rahmenplan "Quartier Alter Friedhof" zur innerörtlichen Nachverdichtung im Ortskern von Oerlenbach mit beantragt werden. Erster Bürgermeister Rogge wird hierbei zur Unterzeichnung von Anträgen, Formularen und Vereinbarungen ermächtigt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Klimaschutzkoordination - Klimaschutzmanager über LRA Bad Kissingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Auf Landkreisebene soll eine Klimaschutzkoordinationsstelle eingerichtet werden. Die Personalstelle richtet sich an Kommunen, die keinen eigenen Klimaschutzmanager haben. Die Klimaschutzkoordination unterstützt die Gemeinde Oerlenbach bei ihren Klimaschutzaktivitäten. In folgenden Bereichen kann die Klimaschutzkoordination zum Beispiel tätig werden:
• Vermittlung von Informationen zur Treibhausreduktion
• Initiierung und Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen
• Beratung zu Förderungsmöglichkeiten
• Vermittlung von regionalen fachlichen Ansprechpartnern
• Öffentlichkeitsarbeit für die Bürger*innen der Gemeinde
Darüber hinaus wird dadurch das Thema Klimaschutz als strategisches Ziel in der Gemeinde Oerlenbach verankert.
Die Personalstelle wird für eine Laufzeit von vier Jahren zu 90 % vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Der übrige Anteil wird von den an der Klimaschutzkoordination teilnehmenden Kommunen im Landkreis übernommen.
Beispielberechnung:
Die hier genannten Kosten in Höhe von 825 € pro Jahr und Kommune stellen nur eine ungefähre Richtung dar. Die exakte Summe kann erst ermittelt werden, sobald die Anzahl der teilnehmenden Kommunen bekannt und der Förderantrag gestellt ist.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Oerlenbach ist an der Einrichtung einer Klimaschutzkoordination im Landratsamt Bad Kissingen interessiert. Sofern genügend weitere Interessierte mitmachen, wird die Gemeinde Oerlenbach die Unterstützung in Anspruch nehmen sowie ihren Teil zur Finanzierung der Personalstelle aufbringen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Zentrale Vergabestelle im LRA Bad Kissingen; Abschluss Zweckvereinbarung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Beschluss vom 25.08.2021
Gemeinde Oerlenbach beschließt, dass ein Beitritt zu der im Landratsamt Bad Kissingen angesiedelten Zentralen Beschaffungsstelle i.S.d. § 120 Abs. 4 GWB beabsichtigt wird.
Die Gemeinde wird vor Abschluss einer diesbezüglichen Vereinbarung beteiligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung als Modellkommunen ab Anfang 2022 beim Landratsamt zu beantragen.
Das Vergaberecht wird immer komplexer. Die Kommunen sind den gestiegenen Anforderungen ausgesetzt und haben in den letzten Bürgermeisterdienstbesprechungen ein hohes Interesse an dem Aufbau einer sogenannten Zentralen Beschaffungsstelle i.S.d. &$ 120 Abs. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekundet. Die Kommunen sollen so durch fachliche Spezialisierung des Landkreises entlastet werden.
Eine Zentrale Beschaffungsstelle führt die Vergabeverfahren für die Kommunen durch. Auch im Falle des Beitritts ist die Kommune nicht dazu verpflichtet, jegliche Vergabeverfahren vom Landkreis durchführen zulassen. Die Entscheidungshoheit über Zuschlag bzw. Aufhebung einer Ausschreibung verbleibt wie gewohnt bei der Kommune.
Auch die Gestaltung der Firmenliste wird außer der vergaberechtlich zwingenden Vorgaben nicht durch die Zentrale Beschaffungsstelle beeinflusst.
Der Landkreis übernimmt in diesem Rahmen keinerlei Kosten für den Beschaffungsbedarf der Kommunen. Die Kosten für den Betrieb der Zentralen Beschaffungsstelle werden auf die Kommunen in geeigneter Art und Weise kostendeckend umgerechnet. Näheres wird eine entsprechende Vereinbarung regeln, die Gegenstand eines separaten Beschlusses sein wird.
Die Regierung von Unterfranken hat dem Landkreis Bad Kissingen für den Aufbau der Zentralen Beschaffungsstelle eine Förderung i.H.v. 90.000 € in Aussicht gestellt.
Die Kosten für den laufenden Betrieb werden auf die Kommunen kostendeckend umgelegt.
Der Landkreis Bad Kissingen muss für die erbrachten Leistungen zudem die gesetzliche Umsatzsteuer erheben.
Der Landkreis Bad Kissingen erarbeitet hierzu ein Finanzierungsmodell und bringt dieses in eine der kommenden Bürgermeisterdienstbesprechungen ein.
§ 4
Aufwandsentschädigung
- Die Gemeinde verpflichtet sich an den Landkreis Bad Kissingen eine Aufwandsentschädigung zu zahlen.
- Der Landkreis muss die entstandenen Kosten vorrangig durch die IKZ-Fördergelder abdecken. Übersteigende Beträge werden auf die Kommunen nach jeweiliger Anzahl der durchgeführten Vergabeverfahren sowie ggf. einem Sockelbetrag umgelegt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat Oerlenbach beschließt, dass ein Beitritt zu der beim Landratsamt Bad Kissingen angesiedelten Zentralen Beschaffungsstelle i.S.d. § 120 GWB vollzogen wird.
Der Gemeinderat Oerlenbach stimmt dem Abschluss der beiliegenden Zweckvereinbarung „Zweckvereinbarung über die Bereitstellung eine zentralen Beschaffungsstelle des Landkreises Bad Kissingen“ zu.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Notfallplan der Gemeinde - Vorbereitungsmaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Aufgrund des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine ist eine weltweite Krisensituation entstanden. Auch Deutschland ist davon energietechnisch betroffen. Es ist somit nicht auszuschließen, dass es zu einer Gasmangellage oder „Blackouts“ auch in unserem Gemeindegebiet kommen könnte.
Gem. Art. 2 BayKSG sind die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Katastrophenschutzbehörden. Kreisangehörige Gemeinden – also auch die Gemeinde Oerlenbach- , die während einer Katastrophe ohne Verbindung mit der Kreisverwaltungsbehörde sind, nehmen in dieser Zeit die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahr.
Die Kreisverwaltungsbehörden und, soweit erforderlich, die übrigen Katastrophenschutzbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen insbesondere
- allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen und fortzuschreiben,
- die Katastropheneinsatzleitung zu regeln und dabei auf eine ausreichende Aus- und Fortbildung zu achten,
- durch geeignete organisatorische Vorkehrungen die rasche Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen und die für die Einsatzleitung notwendige Ausstattung vorzuhalten,
- in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.
Von Seiten des Landratsamtes Bad Kissingen wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass sich die Gemeinde auf Szenarien „Stromausfall bis zu 72 Stunden“ vorbereiten sollen.
Dazu sollten zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden, um von dort aus Informationen weiter zu geben und die Kommunikation mit anderen Behörden zu ermöglichen. Es sollte sich um kommunale Liegenschaften handeln (z. B. Feuerwehrhäuser).
Vorschlag der Verwaltung:
Die Feuerwehrhäuser in den jeweiligen Ortsteilen werden als zentrale Anlaufstellen bestimmt.
Des Weiteren wird das Haus der Mitte vorrübergehend als Sammelstelle eingesetzt.
Da bei allen gemeindlichen Liegenschaften keine Einspeisevorrichtungen für Notstromaggregate vorhanden sind, sollte geprüft werden, welche Liegenschaften zügig (ohne größeren Aufwand) umgerüstet werden können.
Die zügige Anschaffung eines einspeisefähigen Notstromaggregats wird dringend empfohlen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt ein weiteres Notstromaggregat mit Einspeisemöglichkeit im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe zu beschaffen.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, Einspeisemöglichkeiten für die vorhanden Liegenschaften zu prüfen und wenn möglich zügig umzusetzen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Sanierung Forststraße und Herstellung Leitenweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Beschluss vom 09.03.2022:
Das Konzept 2 bzw. 3 oder in Kombination soll umgesetzt werden. Im Rahmen einer Anliegerversammlung sollen die Konzepte vorgestellt werden.
…………………………………………………………………………………………….
Am 22.09.2022 fand die Anliegerversammlung in Ebenhausen statt.
Die Anregungen wurden aufgenommen.
Die Anwohner haben sich mehrheitlich für eine Kombination aus Variante 2 und 3 ausgesprochen.
Das Büro Kirchner erstellt einen entsprechenden Entwurf.
Der Ausbau der Forststraße wird voraussichtlich 2024 realisiert werden.
Die Umfahrungsstrecke „Leitenweg“ kann 2023 realisiert werden.
Beschlussvorschlag
Die Planung „Forststraße“ soll gemäß der Anliegerversammlung angepasst werden.
Der Bau der Umfahrungsstrecke „Leitenweg“ soll 2023 erfolgen. Haushaltmittel sind einzuplanen.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Platzgestaltung Alte Ramsthaler Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Am 22.09.2022 fand die Anwohnerversammlung in Ebenhausen statt.
Die Anregungen wurden aufgenommen.
Ergebnis:
Im Zuge der Anliegerversammlung wurde deutlich, dass eine grundsätzliche Veränderung der bestehenden Situation eher unerwünscht ist. Insbesondere die Beparkung wurde – auch im Hinblick auf die Mehrfamilienhausbebauung im Umfeld – als besonders wichtig erachtet. Als weiterer Punkt wurde die Pflege der ungeordneten Grünflächen benannt, welche begleitend zu den Arbeiten des gemeindl. Bauhofes durch einzelne Anlieger erfolgt.
Zusammenfassend kommen wir im Nachgang zu folgender Überlegung. Um einerseits für die Gemeinde Oerlenbach eine wirtschaftliche Ausführung zu erreichen, andererseits eine Akzeptanz bei den Anwohnern, sollte eine möglichst einfache Umsetzung außerhalb der straßenbaulichen Normen erfolgen. Der Neubau sollte sich exakt auf den Bestandsflächen befinden.
- Kein „Vollausbau“ inkl. Randeinfassungen und Entwässerung, sondern …
- Nacharbeiten des Bestands (Schotterflächen richten)
- Egalisierung und Profilierung der bestehenden Schotterflächen
- Aufbringen einer Asphalt-Trag-Deckschicht, freier Rand ohne Randeinfassungen
- Nachrichten der Grünflächen, mit neuem Oberboden und Ansaat zur leichten Pflege durch Mähen
FAZIT:
Flächen bleiben „logistisch“ so wie sie sind. Kein Vollausbau, somit kein Aushub mit Bodenentsorgung. Keine Entwässerungseinrichtungen und deren Wartung. Akzeptanz sollte somit gegeben sein.
Beschlussvorschlag
Die Verbesserung soll einschließlich der Zufahrten wie vorgeschlagen geplant werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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11. Preisanpassung der Firma Komuna GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Die Firma komuna GmbH informiert die Gemeinde Oerlenbach über die Erhöhung der Software-Wartungs- und Pflegegebühren zum 01.01.2023.
Im Bereich der Hauptverwaltung ergeben sich neue Jahrespreise (brutto) für:
- Software Meldeamt, Verfahren „VOIS-MESO“ neu: 6.189,67 € bisher: 5.332,87 €
- Software Bürgerservice, Verfahren „komuna.RSP“ neu: 3.784,20 € bisher: 3.570,00 €
Für den Bereich der Gesamtverwaltung ergeben sich folgende Jahreskosten (brutto) für:
- Software Rathausinformationssystem „komuna.RIS“ neu: 4.573,31 € bisher: 4.355,40 €
Im Bereich der Finanzverwaltung fallen folgende Jahresbeträge (brutto) an:
- Software kommunales Finanzwesen „CIP-Kommunal“ neu: 8.527,87 € bisher: 7.837,44 €
Insgesamt sind dies höhere Kosten von 1.989,34 € (brutto/Jahr) für oben genannte Anwendungen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Erhöhung der monatlichen Wartungs- und Pflegegebühren der Firma komuna GmbH zur Kenntnis.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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12. Energiesparkommune - Logo
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Logoentwurf:
Beschlussvorschlag
Das Logo kann in Auftrag gegeben werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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13. Energiesparkommune - Homeoffice Mitarbeiter Rathaus; Anpassung der Öffnungszeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Wie bereits in der letzten Sitzung mitgeteilt, soll aus Energiespargründen das Rathaus am Freitag geschlossen bleiben.
Grundsätzlich wurde das Vorhaben im Gemeinderat mehrheitlich befürwortet.
Die Verwaltung hat sich nun Gedanken über die Umsetzung gemacht.
Vorschlag:
Die Öffnungszeiten werden von Montag bis Donnerstag erweitert. So wird das Rathaus bereits um 7:30 Uhr geöffnet. Am Mittwoch wird das Rathaus nachmittags von 13:00 bis 18:00 (bisher bis 17:30 Uhr) und am Donnerstag von 7:30 bis 13:00 Uhr geöffnet. Damit ist ein durchgängiger Besuch von 7:30 – 18:00 Uhr ermöglicht.
Die Erreichbarkeit wird weiterhin gewährleistet.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung im Rahmen einer Probephase vorläufig bis zum 31.03.2023 zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anrufe und dringlichen Tätigkeiten an den Freitagen zu dokumentieren.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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14. Spielplatzgestaltung Rottershausen; Bürgerbeteiligungsprojekt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Gestaltungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Das Projekt wird wie vorgestellt unterstützt. Die Nebenkosten für die Entfernung der Betonfläche, sowie für Gestaltungen (z.B. Sitzbank) werden ebenfalls gebilligt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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15. Energiesparkommune - Weihnachtsbaumbeleuchtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Im Haushalt 2022 sind Mittel für die Anschaffung von neuen Weihnachtsbaumbeleuchtungen vorgesehen.
Im Rahmen der Energiekrise muss nun vorab über die diesjährige Vorgehensweise in Sachen Weihnachtsbeleuchtung beraten werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Beleuchtungen (LED-Technik) zu beschaffen.
Die Beleuchtung soll jedoch reduziert eingesetzt werden.
Vorschlag: 17 - 21 Uhr
Beschlussvorschlag
Die Weihnachtsbeleuchtung soll reduziert von 17:00 bis 21:00 Uhr eingeschaltet werden.
An den Weihnachtsfeiertagen vom 24.12. bis einschließlich 26.12.2022 soll die Beleuchtung ganztägig eingeschaltet werden.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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16. Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus Ebenhausen - weitere Planungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
|
ö
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beschließend
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16 |
Sachverhalt
Das Büro Perleth hat auf Grund der Anregungen Optimierungen skizziert.
Von der Grundkubatur haben wir nichts verändert. Wir haben die Sanitärzellen etwas komprimiert und dem Dorfgemeinschaftsbereich dadurch mehr Raum gegeben.
Skizze 1 zeigt den Alarmeingang weiterhin von der Straßenseite aus.
Skizze 2 geht auf den Wunsch ein, den Alarmzugang von den Stellplätzen aus zu schaffen. Dies wäre durch Modellierung der rückwärtigen Flächen mit Rampen möglich.
Bei Skizze 2 bringe ich folgende Besucherzahlen unter:
Der Dorfgemeinschaftsraum wäre ca 88,00m² groß (bisher 65,00m²)
66 Sitzplätze mit Tisch (einfach)
91 Sitzplätze in Stuhlreihen
Ursprüngliche Planung:
Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, den Vorschlag 1 (Skizze 1) weiter zu verfolgen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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17. Mitteilungen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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35. Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2022
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ö
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17 |
Sachverhalt
Der 1. Bgm. Nico Rogge informiert:
Termine Volkstrauertag 2022
Tag
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Ort
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Gottesdienst
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Gedenkfeier
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Samstag:
12.11.
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Oerlenbach
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18.00 Uhr Kriegerdenkmal Friedhof
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Sonntag:
13.11.
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Ebenhausen
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10.00 Uhr
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11.00 Uhr Kriegerdenkmal Friedhof
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Sonntag:
13.11.
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Eltingshausen
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10.00 Uhr
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11.00 Uhr Kriegerdenkmal
|
Sonntag:
13.11.
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Rottershausen
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09.30 Uhr
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10.15 Uhr Kriegerdenkmal
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Domstraßen-Sanierung:
- Rainstraßen-Zufahrt soll ab Anfang November wieder frei sein; im Moment werden die Hausanschlüsse im oberen Teil fertig gestellt; die Kanalarbeiten sollten auch bis Ende Oktober fertiggestellt sein;
Danksagung 50 Jahre Gemeinde Oerlenbach:
- Insbesondere dem Jubiläumskomitee
- Auch allen anderen Helfern
Baugenehmigung Kindergarten Ebenhausen, Außenanlage, liegt vor
Zeitplan (neu):
- Ausschreibung und Versand (Außenanlagen/Garagen) bis Mitte/Ende Oktober 2022
- Vergabe Aufträge Ende November 2022
- Baubeginn je nach Verfügbarkeit im Frühjahr, jedoch in Abhängigkeit von der Lieferzeit der Garagen.
- Fertigstellung in Abhängigkeit von der Witterung im Sommer 2023
Energiesparen:
- Wilhelm-Hegler-Halle bleibt in Ferien geöffnet, die anderen beiden Turnhallen können geschlossen bleiben (Abfrage mit Vereinen ist erfolgt; Ausnahmen sind geplante Feierlichkeiten)
Kauf einer Teilfläche „Radweg“
- Radweg zwischen dem vorhanden Radweg und dem Gewerbepark A71 (ca. 950 m²).
Die Umsetzung liegt beim Staatlichen Bauamt Schweinfurt
Schwarze Pfütze Rottershausen
- Hier kann mit einer Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung auch für den Erwerb gerechnet werden. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde erteilt.
Schulküche Oerlenbach
Die Neugestaltung der Schulküche wurde für rund 30.000,-- € an die Fa. GuWo Möbelhandelsgesellschaft mbH vergeben.
Datenstand vom 17.11.2022 09:56 Uhr