Informelle Bauanfrage: Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Kellergarage auf Fl.Nr. 908/25, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 2 im Bebauungsplan "Am Adlersberg II" (Hofmarkstraße, Adlersberg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Bauausschuss, 18.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 18.06.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Geplant ist lt. Informeller Anfrage vom 11.06.2015 (per mail) ein Fachwerkhaus der Firma HUF HAUS aus Hartenfels im Westerwald/Rheinland-Pfalz. Die Fassade ist zum großen Teil verglast. Die geschlossenen Wandelemente werden weiß verputzt. Die Fachwerkkonstruktion wird ebenholzfarben lasiert. Die sichtbare Gliederung der Fachwerkkonstruktion aus dem natürlichen Material Holz gibt dem Baukörper eine klare Struktur.

Die Höhenlage der EFH (Erdgeschoßfußbodenhöhe) mit 422,96 m über NN ist so gewählt, dass die Pflasterhöhe im Bereich der Zufahrt vor der Kellergeschossfassade mit 419,65 m üNN ca. 7cm über dem tiefsten Punkt (419,58 m üNN) der vorhandenen Straßenhöhe liegen. Somit ist eine Rückstausicherung der Grundstückseinfahrt nicht notwendig. Dabei liegt die geplante Erdgeschoss -Terrassenhöhe an der Bergseite des Grundstückes mit 422,73 m üNN in etwa auf Höhe des natürlichen Geländes an der nordöstlichen Grenze (422,734 m üNN).

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Adlersberg II“ müssen lt. Antragsteller folgende Befreiungen erteilt werden:

1.        Dachüberstände zulässig = max. 0,50 m. Geplant= 1,50 m
2.        Dachneigung: zulässig bei U+E+D = 38 - 45 Grad. Geplant = 30 Grad
3.        Geländeaufschüttungen maximal 1 m zulässig, geplant ca. 2 m am tiefsten natürlichem Geländeanschnitt der Terrassenanschüttung an der südwestlichen Hausecke

Das geplante Einfamilienwohnhauses stellt keine Beeinträchtigung der Nachbarn dar, da die Grenzabstände bis an die Dachüberstände großzügig bemessen sind.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der informellen Anfrage sein Einvernehmen und stellt folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht:
1.        Dachüberstände mit 1,50 m,
2.        Dachneigung 30 Grad, und
3.        Geländeaufschüttungen maximal ca. 2m am tiefsten natürlichem Geländeanschnitt der Terrassenanschüttung an der südwestlichen Hausecke.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2015 09:46 Uhr