Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Regensburg für die Bereiche "Ehemalige Bahnflächen Innerer Westen" und "Gleisdreieck südlich An der Irler Höhe" einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan)
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Gemeinderat, 05.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 13.10.2015 legt das Stadtplanungsamt die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Ehemalige Bahnflächen Innerer Westen" und "Gleisdreieck südlich An der Irler Höhe" vor. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf am Flächennutzungsplan- Änderungsverfahren beteiligt. Es wird gebeten, bis zum 20.11.2015 Stellung zu nehmen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt werden.
Der Gemeinderat befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 05.12.2013 mit dieser Thematik und stellte folgendes fest:
„Der Gemeinderat stellt fest, dass sich an der Verkehrsleitplanung im Bereich der Stadt Regensburg in den letzten Jahren nicht viel verändert hat. Die täglichen Staus, insbesondere auf der A 93, werden nicht weniger, es besteht dringender Handlungsbedarf. Diese Achse, die derzeit die einzige Nord-Süd-Verbindung für die Umgehung des Stadtgebietes darstellt, hat ihre Kapazitäten erreicht. Durch eine weitere Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen im inneren Westen der Stadt Regensburg wird die ohnehin prekäre Verkehrssituation auf der A 93 nur noch verschärft. Dies gilt insoweit auch für die aus Richtung Westen kommenden Fahrzeuge, die über die B 8 in das Stadtgebiet oder auf die A 93 fahren. Die fehlende Möglichkeit, dass die Gewerbe- und Wohngebiete im Regensburger Westen über die Donau über eine alternative Brückenverbindung, z. B. von der B 8 in Höhe Kneiting nach Regensburg Prüfening erreicht werden können, wird die Verkehrsprobleme aus unserer Sicht bei einer weiteren Ausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten im inneren Westen zusätzlich erhöhen. Vor weiteren Planungen sind von Seiten der Stadt Regensburg zuerst die zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsbelastungen darzustellen und deren Lösungen aufzuzeigen.“
Dies wurde der Stadt Regensburg, Stadtplanungsamt, mit Schreiben vom 06.12.2013 mit der Bitte um Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen gemäß § 1 Abs. 5 – 7 BauGB mitgeteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass sich am in der Sitzung vom 05.12.2013 geschilderten Sachverhalt nichts verändert hat. Auf die Ausführungen wird erneut Bezug genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.11.2015 10:58 Uhr