Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1-Bauweise mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 376 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Am Riedfeld, Eibrunn)
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Bauausschuss, 21.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt auf einer Teilfläche des Grundstücks ein Einfamilienhaus in E+1-Bauweise mit Doppelgarage zu errichten. Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 31.01.2002 mit einer gleichartigen Bauvoranfrage und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Am Riedfeld“ als grundsätzlich gesichert zu betrachten. Hingewiesen werden muss allerdings auf die Breite der bisherigen öffentlichen Straße, die z.T. nur 2,80 m erreicht. In Teilen liegt der Asphaltbereich bereits auf Privatgrund. Weiter wird die bisherige Müllentsorgung nur durch Rückwärtsfahren über eine Strecke von 325 m gewährleistet, da hier keine Wendemöglichkeit besteht.
Die Abwasserentsorgung erfolgt mittels Schmutzwasserkanal in der gleichen Straße.
Zur Wasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen, Pettendorf, in seiner Stellungnahme vom 19.04.2016 mit, dass das geplante Bauvorhaben auf einer Teilfläche des Flurstücks 376 ca. 7 m bis 8 m vom letzten Anschlusspunkt entfernt ist. Sämtliche anfallende Kosten für eine Verlängerung der Anschlussleitung zum Grundstück des Eigentümers wären von diesem zu übernehmen. Vor Baubeginn wäre eine Sondervereinbarung des Eigentümers mit dem Zweckverband über die Kostenübernahme abzuschließen.
Aus Sicht der Gemeinde ist im Rahmen der Neuaufstellung des FNP die Fläche für eine Bebauung grundsätzlich vorgesehen. Bereits im Jahre 2004 erfolgte ein Aufstellungsbeschluss für eine Innenbereichssatzung für ganz Eibrunn, um eine geordnete Planung herbeizuführen. Diese wurde aber nicht weiter umgesetzt, da die Neuerstellung des FNPs als Voraussetzung verfolgt werden sollte.
Aus Sicht der Gemeinde ist die gesamte Flurnummer 376 bebaubar, sodass grundsätzlich mit einer zusätzlichen Bebauung von einigem Gewicht (4 -
5 zusätzliche Parzellen) zu rechnen ist. Zur besseren Nutzung ist deswegen die gesamte Fläche zu überplanen und mit einer ausreichenden Straßenbreite und einer Wendemöglichkeit zu erschließen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt grundsätzlich sein Einvernehmen. Bis zur Stellung eines Bauantrages ist eine Überplanung der Gesamtfläche unter Sicherstellung einer ausreichend breiten öffentlichen Straße und einer Wendemöglichkeit erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.05.2016 08:18 Uhr