Auffüllung von Ackerflächen zur Bodenverbesserung auf 30 cm Höhe mit unbelastetem Humus auf den Fl.Nrn. 1083, 1136, 1141 und 1157 (jeweils Teilfläche), Gemarkung Pettendorf (Nähe Gut Tremmelhausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Bauausschuss, 16.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 16.06.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Diesem Antrag liegen eine bauaufsichtliche Einstellung der Arbeiten und eine Aufforderung zur Beantragung einer baurechtlichen Genehmigung vom 17.05.2016 zu Grunde. Es wurden bereits verschiedene Auffüllungen auf den beantragten Flächen durchgeführt, in der Annahme, dass diese noch von der Genehmigung des Vorpächters erfasst waren. Dessen Genehmigungsdauer war jedoch bereits abgelaufen, daher müssen die Auffüllungen erneut beantragt werden.

Es wird außerdem festgestellt, dass der beigefügte Lageplan kein amtliches Exemplar ist und die Fl.Nrn der beantragten Flächen nicht mit den eingezeichneten Flächen im Lageplan übereinstimmen. Hier ist vor Weitergabe an die Genehmigungsbehörde eine Überarbeitung durch den Antragsteller erforderlich.

Zu den Auffüllungen:
Durch den Baukontrolleur wurden folgende Grundstücke dokumentiert:
1083, 1136, 1141, 1143, 1171 und 1182 (jeweils Teilfläche), jeweils Gemarkung Pettendorf,
von der Baugenehmigung aus 2013 waren in diesem Bereich erfasst:
1083, 1141 und 1157 (jeweils Teilfläche), Gemarkung Pettendorf
Beantragt werden nun lt. Bauantrag vom 06.06.2016:
1083, 1136, 1141 und 1157(jeweils Teilfläche) , jeweils Gemarkung Pettendorf,
im beiliegenden Lageplan als „Auffüllfläche“ bezeichnet wurden:
1083, 1136, 1141, 1157, 1171 und 1182 (jeweils Teilfläche) , jeweils Gemarkung Pettendorf.

Zu den Flächen im Einzelnen:
1083 Teilfläche: Die Fl.Nr. befindet sich im Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Regensburg, die beantragte Fläche ist südlich eines Biotops, es wird daher vorgeschlagen hier einen Abstand von mind. 5 – 10 m einzuhalten.

1136 Teilfläche: Die beabsichtigte Auffüllung auf dieser Fl.Nr. tangiert auch den gemeindeeigenen Weg Fl.Nr. 1143. Hier sind keine Auffüllungen zulässig, entsprechende Abstände (5-10 m) sind einzuhalten.

1141 Teilfläche: Hier ist ein Abstand zum westlichen Feldweg von 5-10 m einzuhalten, die angrenzenden Biotopstrukturen sind zu erhalten, entsprechende Abstände sind einzuhalten.

1157 Teilfläche: Der südwestliche Bereich ist sehr steil (>10°), ein Abstand zum bestehenden Feldweg von mind. 10 m ist einzuhalten.

1171 Teilfläche: Die Fl.Nr. befindet sich im Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Regensburg, die angrenzenden Biotopstrukturen sind zu erhalten, entsprechende Abstände sind einzuhalten.

1182 Teilfläche : Die Fl.Nr. befindet sich im Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Regensburg, die angrenzenden Biotopstrukturen sind zu erhalten, entsprechende Abstände sind einzuhalten.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich bei den zur Auffüllung vorgesehenen Fl.Nrn. der Gemarkung Pettendorf um landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahme nicht zu erwarten.

Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
1.        Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
2.        Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
3.        Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
4.        Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
1.        Grundsätzlich sind Böschungskanten und vorhandene Geländestrukturen zu erhalten.
2.        Die Hinweise im Sachverhalt zu den einzelnen Fl.Nrn. sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
3.        Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
4.        Des Weiteren wird auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2016 19:26 Uhr