Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über a) die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pielenhofen und b) die Aufstellung eines Bebauungsplanes "An den Klostergründen" in Pielenhofen; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Gemeinderat, 07.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 7. Gemeinderat 07.07.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

zu a) 5. Änderung Flächennutzungsplan:
Mit Schreiben vom 23.06.2016 wird im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum beiliegenden Entwurf bis spätestens 08.08.2016 gebeten. Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden.


zu b) Aufstellung Bebauungsplan „An den Klostergründen“:
Ebenfalls mit Schreiben vom 23.06.2016 wird im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum beiliegenden Entwurf bis spätestens 08.08.2016 gebeten. Erfolgt keine fristgemäße Rückäußerung, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden.

Stellungnahme Verwaltung:

Wie bereits in den Sitzungen vom 06.11.2014 und 14.01.2016 festgestellt wurde, lösen die Baugebietsausweisungen in der Gemeinde Pielenhofen in den Einrichtungen des Schulverbandes Pettendorf-Pielenhofen einen Mehrbedarf an Kinderbetreuung aus. Der vorliegenden Begründung ist erneut keine Äußerung zur Deckung/Lösung des künftigen Mehrbedarfs an Kinderbetreuung zu entnehmen.

Den vorgelegten Planentwürfen ist wieder nicht zu entnehmen, ob und wie dieser Punkt, der bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB zu berücksichtigen ist, umgesetzt werden soll.

In der Schulverbandssitzung vom 30.05.2016 wurde allerdings ein gemeinsames Konzept zur Abdeckung der Betreuungsnachfrage beschlossen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes „An den Klostergründen“ grundsätzlich Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die zunehmende Ausweisung von Baugebieten durch die Gemeinde Pielenhofen eine Bereitstellung eines Angebotes für die Kinderbetreuung in allen Bereichen (hier z.B. Kinderhort im Schulverband Pettendorf-Pielenhofen) erfordert. Mit der im Schulverband beschlossenen Erweiterung der Mittagsbetreuung und dem Anbau eines Kinderhortes wurde dem mittlerweile Rechnung getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2017 14:06 Uhr