Neubau eines Bürogebäudes mit Arztpraxis auf Fl.Nr. 78/14, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 7 im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Schloßstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Bauausschuss, 21.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 21.07.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 18.04.2013 mit einer Bauvoranfrage zur Bebauung dieses Grundstücks. Damals wurde einem kubischen Baukörper (16,70 x 13,42 m) in erdgeschossiger Bauweise mit einem Flachdach einvernehmlich zugestimmt und die erforderlichen Befreiungen in Aussicht gestellt.

Zum Antrag vom 15.07.2016:
Es wird nun ein Hauptbaukörper in E+I-Bauweise in den Ausmaßen von 16,70 x 13,42 m mit einem Flachdach beantragt und soll der Unterbringung einer Arztpraxis (EG) und Büroräumen (OG) dienen.

Stellplätze:
Nachgewiesen und im Antrag beschrieben werden auf dem Grundstück 11 Stellplätze. Gemäß § 3 und Anlage zu § 3 der Stellplatz und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf ergibt sich jedoch ein Stellplatzbedarf von 21 Stellplätzen.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion wird festgestellt, dass die bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) mit den gleichen Vorgaben (jeweilige Nutzfläche) nur 16 Stellplätze fordern würde. Unter Betrachtung der Baupläne und der Räumlichkeiten, wurde ferner festgestellt, dass hier Flächen mit einbezogen wurden, die keinerlei Stellplatzbedarf auslösen. Bürgermeister Obermeier schlug vor, die Schaffung von weiteren Stellplätzen einzufordern, die auch realisierbar sind. Aus seiner Sicht könnte im Osten ein Stellplatz und im Süden zwei Stellplätze zusätzlich geschaffen werden. Damit wären 14 Stellplätze vorhanden.

Der Bauausschuss einigte sich auf folgende Vorgehensweise: Die von Bürgermeister Obermeier vorgeschlagenen, zusätzlichen Stellplätze sind vom Antragsteller zu schaffen, die dann noch erforderliche Befreiung von der Stellplatz- und Garagensatzung über 7 Stellplätze wird erteilt. Sollte sich im Praxisbetrieb herausstellen, dass die Stellplätze nicht ausreichend sind, müssen die noch erforderlichen Plätze, ggfs. über eine Ablösevereinbarung, nachgewiesen werden.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehm en und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes sind drei weitere Stellplätze (siehe Diskussion) nachzuweisen. Sollte sich im Praxisbetrieb herausstellen, dass die Stellplätze nicht ausreichend sind, müssen die noch erforderlichen Plätze, ggfs. über eine Ablösevereinbarung, nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.08.2016 08:09 Uhr