Mit Schreiben vom 28.07.2016 beantragte die Kirchenverwaltung Pettendorf erstmals die Gemeinde um Unterstützung bei der Innenrenovierung der Pfarrkirche Pettendorf. Angefragt wird ein Zuschuss in Höhe von 15% der Gesamtkosten, entsprechend 55.500 €.
Begründet wird die Bitte mit den hohen Aufwendungen der letzten Jahre im Bereich der Stiftung für verschiedene bauliche Maßnahmen wie Renovierung der Orgel und Neubau einer Sakristei in Adlersberg, Brandschutzmaßnahmen im Bereich des Kindergartens und des Pfarrheimes in Pettendorf. 2016 musste die veraltete Friedhofsbeleuchtung in Pettendorf erneuert werden. Dies habe die Leistungsfähigkeit der Kirchenverwaltung reduziert, sodass nur noch 90.000,00 € an verwertbaren Rücklagen verbleiben.
Die Gesamtmaßnahme wurde bereits von zunächst veranschlagten 418.000,00 € durch Einsparungen oder Weglassen der der Erneuerung der Bankheizung auf 370.000,00 € reduziert. Für die verbleibende Summe wird ein Zuschuss von der Diözese in Höhe von 166.500,00 € (45%) erwartet.
Die verbleibende Summe von 113.500,00 € ist über Spenden und Zuschüsse zu decken. Bei einem Zuschuss von 20 % der Gesamtkosten wäre somit rein rechnerisch noch ein Restbetrag von 40.000,00 € an Spenden erforderlich.
In der Gemeinde Pettendorf ist bisher keine Förderrichtlinie für Kirchenbauten festgesetzt. Für die Adlersberger Orgel trug die Gemeinde 20.000,00 DM bei. Für die Liebfrauenkapelle (Baulast Gemeinde) wurde 2010 ein Aufwand von ca. 60.000,00 € nötig, 2015 wurde für die evangelische Kirche in Wenzenbach ein Zuschuss in Höhe von 10,00 €/Christ, sprich 3.450,00 € gewährt. Für Eilsbrunn (Mariaort) wurden im Jahr 2013 pauschal 2.000,00 € Zuschuss gewährt.
In anderen Gemeinden werden unterschiedliche Bezuschussungen gehandhabt, die Bandbreite reicht von
• Keine Zuschüsse
• Individuelle Zuschüsse nach Maßnahme und finanzieller Leistungsfähigkeit
• Gesamtsumme abzgl. Zuschuss Diözese, davon 10%
• 10% der Gesamtkosten
• 5% der förderfähigen Gesamtkosten ohne Planungskosten ( Pfarrhäuser nicht!)
• 20% der anerkannten Kosten ( Bagatellgrenze 10.000,00 €, ohne Pfarrhöfe und Mietanwesen).
Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 01.09.2016 wurde ohne konkrete Beschlussfassung im Gemeinderat über den Antrag der Pfarrkirche diskutiert. Da die Pfarrkirche Pettendorf eine besondere städtebauliche Bedeutung für die Gemeinde Pettendorf hat und zudem der gesellschaftliche und soziale Beitrag der Pfarrei St. Margaretha für das Gemeindeleben in Pettendorf eine hohe Wertschätzung genießt, bestand grundsätzliche Einigkeit darüber einen erheblichen Zuschuss zu befürworten.
Die aktuelle Leistungsfähigkeit der Gemeinde ermöglicht bei dieser besonderen Maßnahme eine weitreichende Unterstützung.
Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen der Kirchenstiftung Pettendorf und des sichtbar dringlichen Renovierungsbedarfes der Pfarrkirche ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 60.000 € angedacht.