Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wintergartens auf Fl.Nr. 48/9, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 43 im Baugebiet "Auf der Setz" (Friedrichstraße, Pettendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Bauausschuss, 20.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, auf der bestehenden Grenzgarage einen Wintergarten zu errichten.
a) Hierzu wird zunächst folgendes festgestellt:
1. Sowohl das Hauptgebäude als auch die vorhandene Garage wurden abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes errichtet.
2. Die bereits 1998 genehmigte Doppelgarage an der östlichen Grenze wurde nicht realisiert.
3. Die vorhandene Grundstückseinzäunung (Edelstahl mit Milchglasscheiben) widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
b) Zum Antrag vom 28.09.2016:
1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m müssen gemäß Art. 6 Abs. 9 BayBO keine Abstandsflächen einhalten.
2. Da durch die Aufstockung der Garage mit dem Wintergarten auch Aufenthaltsräume geschaffen werden, muss eine Mindestabstandsfläche von 3 m eingehalten werden, ansonsten ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Datenstand vom 18.11.2016 11:10 Uhr