Beratung über die Aufstellung des VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot) am Kaspar-Brusch-Weg in Pettendorf im Bereich der Wendeanlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Straßen- und Umweltausschuss, 30.05.2017
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Die Beschwerden in diesem Bereich treten über einen längeren Zeitraum immer wieder auf, so dass letztendlich hier eine endgültige Regelung angestrebt werden sollte.
Wendeanlagen sind grundsätzlich für größere Fahrzeuge (Müllfahrzeuge etc.) vom Parken freizuhalten. Behinderungen können von Seiten der Polizei jedoch nicht verfolgt werden, wenn eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m vorliegt, es sei denn, es ist verkehrstechnisch eine Halteverbotsregelung erlassen. Dies liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.
Vor Ort ergab sich eine rege, teils konträre Diskussion mit den Anliegern. Letztendlich wird empfohlen, das Halteverbot für die Wendeanlage zu erlassen.
Der Straßen- und Umweltausschuss empfiehlt einstimmig die Aufstellung des VZ 286-10 ab der Straßenlaterne für den Bereich der Wendeanlage.
Datenstand vom 18.08.2017 12:38 Uhr