Vereidigung des dritten Bürgermeisters/der dritten Bürgermeisterin
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Gemeinderat, 06.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die gewählte Nachfolgerin/ der gewählte Nachfolger ist durch die Wahl ab heute Kommunale(r) Wahlbeamte(in) (Art.1, 4 KWBG), bei der Gemeinde Pettendorf entsprechend Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO i.V. m. § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen der örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Ehrenbeamte.
Spätestens bis zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl ist folgender Diensteid zu leisten (Art.37 KWBG).
Die Eidformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“.
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier vereidigt Gemeinderat Ludwig Bink zum Dritten Bürgermeister.
Datenstand vom 16.02.2018 14:33 Uhr