Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Bauausschuss, 20.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Allgemeines
Das Grundstück Fl.Nr. 1263/17, Gemarkung Pettendorf, befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Kirchfeld“ (Lärchenweg, Reifenthal).
Die vom Umgriff des Bebauungsplans erfasste Fl.Nr. 1263/10 ist aufgrund einer Grundstücksteilung (neu: 1263/10 und 1263/17) nicht mehr in der bisherigen Größe und Form vorhanden. Damit ist der Bebauungsplan in seiner Anwendung eingeschränkt. Die im Bebauungsplan vorgesehene Firstrichtung kann nicht eingehalten werden.
Vorhaben
Es wird geplant ein Einfamilienhaus (12,00 x 8,00) in E+I-Bauweise mit versetztem Pultdach und Doppelgarage zu errichten.
Der Bebauungsplan weist nachfolgende Festsetzungen auf, die zur Prüfung des Bauvorhabens tabellarisch den Plandaten gegenübergestellt werden:
Festsetzung
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Bebauungsplan
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Bauplan
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Anmerkungen
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GRZ
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0,35
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0,33
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GFZ
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0,4
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0,25
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Situierung des Hauptgebäudes
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Firstrichtung des Hauptgebäudes
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Nord/Süd
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Ost/West
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Firstrichtung ist gemäß Planeintrag vorgegeben; Hinweis: Da das Grundstück geteilt worden ist, ist die Firstrichtung wie im Bauplan dargestellt erforderlich.
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Stellplätze
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2 pro Wohneinheit/Satzung
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2
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Situierung Garage/Carport
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Nord/Süd
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Nord/Süd
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Ggf. ist eine terrassenartige Nutzung der Garage vorgesehen, diese ist jedoch im Grenzabstandes von mind. 3 m zulässig!
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Hauptgebäude:
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Bautyp
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max. 2 Vollgeschosse
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2 Vollgeschosse
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Dachform
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SD/PD-FD
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PD versetzt
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Dachneigung
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22–400 / 0-150
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180
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Unwesentlich
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Dacheindeckung
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rot, grau, schwarz, braun
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Anthrazit
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Wandhöhe
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8,0 m talseitig (GOK bis Traufe)
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5,60 m talseitig
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Dachüberstand Traufe
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-
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-
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Dachüberstand Ortgang
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-
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-
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Garage/Carport:
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Dachform
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Flachdach
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Flachdach
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Dachneigung
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Dacheindeckung
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wie Hauptgebäude
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begrünt
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Wandhöhe
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k. A.
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2,80 m
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Seitenverhältnis
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k. A.
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5 : 4
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Erschließung
Die Erschließung ist über den Lärchenweg gesichert, in dem sich die Anschlussleitungen Kanal, Wasser etc. befinden.
Stellungnahme Wasserzweckverband
Aufgrund des derzeitigen Sachverhaltes ist keine spezielle Stellungnahme erforderlich.
Vorausgesetzt wird, dass der Wasserzweckverband die Versorgungs- und Hausanschlussleitungen ohne Rechtshindernisse von Seiten Dritter verlegen darf.
Nachbarbeteiligung
Die Unterschriften der Nachbarn Fl.Nr. 1263/15 und 1263/16, jeweils Gemarkung Pettendorf liegen vor.
Der Nachbar, Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, hat die Nachbarunterschrift nicht geleistet und entsprechende Einwände vorgebracht, die von den Bauherren in der abgeänderten, vorliegenden Planung berücksichtigt wurden. Eine erneute Einsichtnahme führte nicht zur Unterschrift.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Dabei wird auch auf die vorgetragenen Einwendungen des Eigentümers der unmittelbar benachbarten Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, eingegangen. Diese sind durch die vorgelegte, überarbeitete Planung (Versetzen der Garage mit Grenzabstand 3 m, Korrektur der Bemaßung in den Planunterlagen, etc.) berücksichtigt worden, dass kein Grund vorliegt, das Einvernehmen aufgrund der Bedenken des Nachbarn
zu verweigern. Im Bauausschuss besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung (abweichende Firstrichtung) von den Festsetzungen des Bebauungsplans einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.08.2017 20:05 Uhr